Unvollständige Erfassung von Nebenwirkungen der Impfung gegen das COVID-19-Virus
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, beschrieb die Impfung gegen das Coronavirus als eine „fast nebenwirkungsfreie Impfung“ (https://www.tag24.de/thema/coronavirus/gesundheitsminister-lauterbach-das-ende-der-pandemie-ist-vielleicht-nah-drosten-corona-imfpung-omikron-2288638).
Der ehemalige Vorstand der Krankenkasse BKK Pro Vita, Andreas Schöfbeck, sieht das nach einem Blick auf die Abrechnungsdaten allerdings anders: „Die Gesamtzahl der Nebenwirkungen liegt demnach um ein Vielfaches höher als die, die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden“ (https://www.focus.de/gesundheit/mehr-impf-nebenwirkungen-als-bekannt-krankenkassen-daten-sorgen-fuer-diskussionen_id_58570561.html). Von Jahresanfang 2021 bis Mitte des dritten Quartals seien 216 695 BKK-Versicherte wegen Nebenwirkungen durch Impfstoffe behandelt worden (ebd.).
Andreas Schöfbeck verfasste einen Brief ans PEI, in dem es wörtlich heißt: „Unsere Abfrage beinhaltet die gültigen ICD-Codes für Impfnebenwirkungen. Diese Auswertung hat ergeben, obwohl uns noch nicht die kompletten Daten für 2021 vorliegen, dass wir anhand der vorliegenden Zahlen jetzt schon von 216 695 behandelten Fällen von Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung aus dieser Stichprobe ausgehen. Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5 bis 3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen. Das sehen wir als erhebliches Alarmsignal an, das unbedingt beim weiteren Einsatz der Impfstoffe berücksichtigt werden muss“ (ebd.)
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin führt zur Problematik der unvollständigen Erfassung von Impfnebenwirkungen wie folgt aus: „Alle Erfassungssysteme von Impfkomplikationen beruhen nicht auf epidemiologischen (d. h. bevölkerungsbezogenen) Studien, sondern lediglich auf Einzel-Beobachtungen, die an die Erfassungsorgane berichtet werden wie zum Beispiel das Paul-Ehrlich-Institut in Deutschland. Eine genaue Abschätzung der Häufigkeit von Impfkomplikationen ist damit kaum möglich. Es besteht die Gefahr des sogenannten Underreportings, damit werden Komplikationen systematisch unterschätzt“ (https://www.focus.de/gesundheit/mehr-impf-nebenwirkungen-als-bekannt-krankenkassen-daten-sorgen-fuer-diskussionen_id_58570561.html).
Der ehemalige Vorstand der BKK Pro Vita, Andreas Schöfbeck, wurde nunmehr von der BKK fristlos gekündigt (https://www.welt.de/politik/deutschland/article237236519/Nach-Aussagen-zu-Impfnebenwirkungen-Vorstand-der-BKK-ProVita-ist-fristlos-gekuendigt.html).
Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden die Kosten für den Impfstoff und die Vergütung der Ärzte für Impfungen gegen das Coronavirus vom Bund getragen. Die Länder tragen gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren (https://www.impfen-info.de/mediathek/fragen-antworten/?tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=4503&tx_sschfaqtool_pi1%5Btag%5D=&cHash=7ad6aaa14d1b6d5477f808786661e3b7#:~:text=Die%20Corona%2DSchutzimpfung%20ist%20f%C3%BCr,f%C3%BCr%20den%20Betrieb%20d er%20Impfzentren). Die Kosten für die Erfassung von Impfnebenwirkungen dagegen sind nach der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) nicht abrechnungsfähig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Warum werden Ärzte für den mit der Erfassung von Impfnebenwirkungen verbundenen Aufwand nicht entschädigt?
Warum nutzt nach Kenntnisstand der Bundesregierung das PEI bei der Erfassung von Impfnebenwirkungen nicht die Möglichkeit der Abfrage von anonymisierten Fallzahlen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit den gültigen ICD-Codes für Impfnebenwirkungen?
Hat die Bundesregierung epidemiologische (d. h. bevölkerungsbezogene) Studien zur Erfassung von Impfnebenwirkungen durch Impfstoffe gegen das Coronavirus in Auftrag gegeben?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen hier vor, und in welcher Weise wurden diese Studien der Öffentlichkeit bzw. Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht?
Hat die Bundesregierung eine Abfrage von anonymisierten Fallzahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen mit den gültigen ICD-Codes für Impfnebenwirkungen veranlasst?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Ergebnisse hatte die Abfrage?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um genaue Daten über Impfnebenwirkungen hinsichtlich der Corona-Impfung unter Vermeidung eines Underreportings zu erlangen, und wenn ja, welche?