[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1212 –
Schuldentilgungskonto des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2006 existiert bei der Deutschen Bundesbank (Filiale Leipzig) ein
sogenanntes Schuldentilgungskonto des Bundes (IBAN: DE17 8600 0000 0086
0010 30, BIC: MARKDEF1860). Bürgerinnen und Bürger können dem Bund
auf diesem Wege Geldbeträge überweisen, die dann zur Tilgung der Schulden
des Bundes verwendet werden. In der Vergangenheit waren die
Zahlungseingänge auf dieses Konto sowohl hinsichtlich der Anzahl der Transaktionen als
auch hinsichtlich der absoluten Beträge sehr gering.
Angesichts der ansonsten großen Spendenbereitschaft in Deutschland stellt
sich daher nach Ansicht der Fragesteller die Frage, wie die
Spendenbereitschaft für dieses Konto erhöht werden kann. Vor diesem Hintergrund möchten
sich die Fragesteller nach dem aktuellen Stand des Schuldentilgungskontos
des Bundes und seiner Zukunft erkundigen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung das Schuldentilgungskonto seit seiner
Einführung im Jahr 2006, und wie sieht sie die Zukunft dieses Kontos?
2. Plant die Bundesregierung eine Fortführung und/oder Reform des
Schuldentilgungskontos in seiner derzeitigen Form (bitte begründen)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Das Schuldentilgungskonto wurde auf vielfachen Wunsch von engagierten
Bürgerinnen und Bürgern durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
eingerichtet und steht für freiwillige Einzahlungen zur Verfügung. Aus diesem
Grund soll es auch in Zukunft in seiner derzeitigen Form fortgeführt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1429
20. Wahlperiode 12.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2022
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar
2021 bis zum heutigen Stichtag die monatliche Anzahl der Einzahlungen
auf das Schuldentilgungskonto des Bundes zu den jeweils am
Monatsende verzeichneten Gesamteinnahmen (bitte tabellarisch darstellen und
nach Monat, den jeweils fünf höchsten Einzahlungen pro Monat in Euro
samt Betreff der Transaktion, Anzahl der monatlich verzeichneten
Zahlungseingänge und Gesamthöhe der monatlich eingegangenen Zahlungen
in Euro aufschlüsseln)?
Monat Anzahl Einzahler 5 höchsten Einzahlungen in Euro Betrag in Euro
Jahr 2021
Januar 26 4 000 500 500 300 200 5 828,35
Februar 16 1 000 500 100 40 22 1 742,63
März 23 1 900 1 400 300 250 100 4 261,63
April 21 1 000 1 000 120 100 50 2 441,63
Mai 15 1 000 40 23 20 15 1 140,63
Juni 22 1 000 500 180 100 100 2 125,73
Juli 21 100 100 100 50 40 495,65
August 17 2 050 51,27 50 50 23 2 305,90
September 19 25 000 9 500 100 100 50 34 879,63
Oktober 17 55 50 23 20 15 229,13
November 21 4 500 1 000 200 100 50 5 988,13
Dezember 18 1 000 760 500 100 50 2 549,50
Gesamt 2021 236 63 988,54
Jahr 2022
Januar 24 14 322 2 500 1 000 600 200 18 959,03
Februar 17 114 100 100 73,62 50 541,75
25. März 20 1 000 300 100 50 50 1 726,13
Der Betreff lautet i. d. R. „Schuldentilgung“, „Schuldenabbau“ oder „Spende
für das BMF“ und lässt damit eine klare Zuordnung zum
Schuldentilgungskonto zu.
4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
Rückforderungen von auf dem Schuldentilgungskonto des Bundes
eingegangenen Spenden (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr, Anzahl
der Rückforderungen pro Jahr, Gesamthöhe der Rückforderungen pro
Jahr in Euro und Grund der Rückforderung aufschlüsseln)?
Jahr der Rückforderung Anzahl Grund Höhe in Euro
2015 1 irrtümliche Einzahlung 171,00
2019 2 irrtümliche Einzahlung 25 746,00
2020 2 fehlender Verwendungszweck undirrtümliche Einzahlung 25 403,05
5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021
Kosten für die Führung des Schuldentilgungskontos des Bundes
angefallen, und wenn ja, wie hoch waren die Kosten in Euro jeweils pro Jahr?
Nein.
6. An wen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei Fragen,
Anmerkungen, Hinweisen u. Ä. zum Schuldentilgungskonto des Bundes
wenden?
a) Falls es keinen entsprechenden Ansprechpartner gibt, warum nicht?
b) Falls es keinen entsprechenden Ansprechpartner gibt, erwägt die
Bundesregierung, dies zu ändern?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit allen Fragen zum
Schuldentilgungskonto an das Referat L B 3 „Öffentlichkeitsarbeit und
Bürgerdialog“ im BMF unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/St
andardartikel/Service/Kontakt/kontakt.html#kontakt wenden. Hierunter findet
man auch die Postanschrift des Bundesministeriums der Finanzen.
7. Welche Maßnahmen eignen sich nach Ansicht der Bundesregierung zur
Erhöhung der Bereitschaft der Bevölkerung, durch Spenden an den Bund
zur Tilgung der Schulden des Bundes beizutragen?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu bereits
umgesetzt?
b) Welche Maßnahmen wird sie umsetzen bzw. zieht sie in Erwägung?
8. Erwägt die Bundesregierung, das Schuldentilgungskonto des Bundes
zukünftig zu bewerben, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund tilgt seine Schulden aus seinen regulären Einnahmen, zu denen die
Bevölkerung durch die Steuerpflicht bereits einen erheblichen Beitrag leistet.
Die Bundesregierung ermöglicht auf Wunsch engagierter Bürgerinnen und
Bürger freiwillige Einzahlungen zur Schuldentilgung. Sie erwartet solche Beiträge
aber nicht und strebt auch nicht an, die Bevölkerung zu solchen Zahlungen zu
ermutigen oder dies in anderer Form zu befördern. Aus Sicht des
Bundesministeriums der Finanzen sollte der Staat nicht durch aktives Werben um Spenden
zum Beispiel für gemeinnützige Zwecke mit gemeinnützigen Einrichtungen
bzw. Vereinen konkurrieren. Würden Kosten für Werbung, Dankesschreiben
oder sonstige Honorierungen und daraus resultierender Verwaltungsaufwand
gedeckt werden müssen, würde zudem die bezweckte Schuldentilgung nur zum
Teil erreicht werden. Dies dürfte nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger
sein, die sich für eine freiwillige Geldleistung an den Bund ausschließlich zur
Schuldentilgung entschieden haben.
9. Erwägt die Bundesregierung, Informationen zum Schuldentilgungskonto
des Bundes zukünftig besser zur Verfügung zu stellen, beispielsweise auf
den Internetseiten der Bundesregierung und/oder des
Bundesministeriums der Finanzen, und wenn nein, warum nicht?
Der Bund erwägt keine Änderung der Information über das
Schuldentilgungskonto, zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Erwägt die Bundesregierung, Bürgerinnen und Bürger bei Zahlungen auf
das Schuldentilgungskonto des Bundes künftig zu honorieren und/oder
zu würdigen, und wenn ja, in welcher Form?
11. Erwägt die Bundesregierung, Zahlungseingänge, sofern der
ausdrückliche Wunsch oder das ausdrückliche Einverständnis der Spenderin oder
des Spenders besteht, künftig mit Angabe des Namens zu
veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
12. Erwägt die Bundesregierung die Einführung weiterer zweckgebundener
Spendenkonten des Bundes (wie beispielsweise für den Bereich
Klimaschutz), und wenn ja, zu welchem Zweck bzw. welchen Zwecken?
Nein.
13. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung für Deutschland notwendig oder
gar sinnvoll, Schulden zu haben, und welche Vor- und Nachteile ergeben
sich aus einem schuldenfreien Bundeshaushalt?
Eine solide und wachstumsfreundliche Finanzpolitik trägt neben dem starken
Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre dazu bei, die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen nachhaltig zu verbessern und – nicht nur mit Blick auf
künftige Zinsausgaben – die Handlungsfähigkeit des Staates im Falle
unvorhergesehener Krisen zu stärken. Daher bekennt sich die Bundesregierung
ausdrücklich zur Schuldenregel des Grundgesetzes (GG). Der Abbau krisenbedingt
gestiegener Schuldenquoten mit zukünftig geringeren Defiziten und gezielten
Wachstumsimpulsen bekräftigt dabei Deutschlands Rolle als ein
Stabilitätsanker.
Seit dem Jahr 2013 war der Bundeshaushalt im Ergebnis ausgeglichen. Bis zum
Corona-Jahr 2020 wurden damit nur Kredite zur Refinanzierung fälliger
Kredite aufgenommen. Die Verfügbarkeit deutscher Staatsanleihen am Kapitalmarkt
gewährleistet die Handlungsfähigkeit der Fiskalpolitik in Deutschland sowie
die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte in Deutschland und im Eurogebiet.
Bundesanleihen als Anleihen höchster Bonität haben seit Einführung des Euros
einen Benchmark-Status im Eurogebiet. Dieser Benchmark-Status sichert dem
deutschen Staat einen dauerhaften strukturellen Finanzierungskostenvorteil.
Zur Aufrechterhaltung dieses Benchmark-Status ist ein an den Bedürfnissen der
Marktteilnehmer ausgerichtetes Angebot von Bundeswertpapieren in allen
relevanten Laufzeiten erforderlich. Das Angebotsvolumen richtet sich dabei nach
den Finanzierungsbedürfnissen des Bundes und seiner Sondervermögen. Ein
solches dauerhaftes Angebot an Bundeswertpapieren auch in normalen Zeiten
ermöglicht eine schnelle, angemessene und kostengünstige fiskalpolitische
Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten. Die deutliche unterjährige Ausweitung des
Emissionsvolumens zur Finanzierung von Stabilisierungsmaßnahmen in
Krisenzeiten wie bspw. während der Finanzkrise oder im Corona-Jahr 2020 wäre
ohne ein dauerhaftes Angebot nur zu hohen Kosten möglich. Eine maßvolle
Kreditaufnahme auch in normalen Zeiten steht nicht im Widerspruch zum Ziel
tragfähiger Staatsfinanzen, da die der Verschuldung gegenüberstehende
Wirtschaftsleistung bzw. Besteuerungsbasis im Zeitverlauf tendenziell ansteigen.
Aufgrund ihres Benchmark-Status gilt die Bundesanleihe zudem als die sichere
Anleihe des Eurogebiets („safe asset“). Die Verfügbarkeit einer sicheren
Anlagemöglichkeit ist wichtig für die Funktionsfähigkeit und Liquidität der
Finanzmärkte in Deutschland und im Eurogebiet sowie für die Erfüllung
regulatorischer Vorgaben.
14. Strebt die Bundesregierung einen schuldenfreien Bundeshaushalt an, und
wenn ja, welche Maßnahmen hat sie getroffen und/oder zieht sie in
Erwägung, um das Ziel eines schuldenfreien Bundeshaushalts zu erreichen?
Wenn nein, warum strebt sie keinen schuldenfreien Bundeshaushalt an?
Die Schuldenregel des Grundgesetzes setzt der Kreditaufnahme des Bundes
klare Grenzen und erfordert für Kreditaufnahmen nach Artikel 115 Absatz 2
Satz 6 und 7 GG, die die zulässige Regelgrenze überschreiten, verbindliche
Tilgungspläne. Eine grundgesetzliche Verpflichtung für einen Bundeshaushalt
ohne Schulden besteht nicht. Auch die europäischen Vorgaben des Stabilitäts- und
Wachstumspakts enthalten klare Grenzen für staatliche Defizite und
Schuldenquoten, schließen eine Kreditaufnahme jedoch ausdrücklich nicht aus.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung der Schuldenstand der
Bundesrepublik Deutschland in Euro und in Prozent des
Bruttoinlandsprodukts zum Ende des Jahres 2021?
Wie sind die Projektionen der Bundesregierung hinsichtlich der
Maastricht-Schuldenstandsquote der Bundesrepublik Deutschland bis
einschließlich 2025?
Die Bundesbank hat am 31. März 2022 die (vorläufige) Maastricht
Verschuldung 2021 veröffentlicht, die sich mit 2 476 Mrd. Euro auf 69,3 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts beläuft. Eine aktuelle Projektion des Maastricht
Schuldenstands wird die Bundesregierung mit dem Stabilitätsprogramm Ende April
vorlegen. Die letzte Projektion anlässlich des Stabilitätsrats im Dezember 2021
hatte Quoten im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt von 68 Prozent, 66
Prozent, 64,25 Prozent und 62,25 Prozent für Jahre 2022 bis 2025 respektive zum
Ergebnis.
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Pro-Kopf-
Verschuldung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union jeweils zu
den Stichtagen 31. Dezember 2021, 31. Dezember 2020, 31. Dezember
2019, 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 (bitte tabellarisch
darstellen und nach Mitgliedstaat und Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung in
Euro aufschlüsseln)?
Pro-Kopf-Verschuldung in Euro
2017 2018 2019 2020
Belgien 39 829 40 101 40 547 44 547
Bulgarien 1 870 1 775 1 771 2 188
Tschechien 6 458 6 332 6 404 7 654
Dänemark 18 288 17 671 17 885 22 570
Deutschland 25 515 24 856 24 609 27 832
Estland 1 648 1 606 1 786 3 833
Irland 41 668 41 974 41 089 43 521
Griechenland 29 557 31 211 30 889 31 941
Spanien 24 542 24 998 25 117 28 393
Frankreich 33 634 34 399 35 290 39 157
Kroatien 9 344 9 485 9 712 10 834
Italien 38 520 39 813 40 408 43 444
Zypern 21 770 24 268 23 601 27 737
Lettland 5 438 5 633 5 895 6 737
Litauen 5 889 5 483 6 272 8 249
Pro-Kopf-Verschuldung in Euro
2017 2018 2019 2020
Luxemburg 21 086 20 497 22 326 25 042
Ungarn 9 333 9 554 9 641 10 850
Malta 11 990 11 469 11 113 13 520
Niederlande 24 463 23 477 22 666 24 880
Österreich 32 866 32 215 31 513 35 336
Polen 6 349 6 341 6 473 7 746
Portugal 24 018 24 255 24 279 26 266
Rumänien 3 305 3 651 4 040 5 347
Slowenien 15 431 15 496 15 149 17 745
Slowakei 8 005 8 143 8 296 10 075
Finnland 25 108 25 293 25 870 29 669
Schweden 18 910 17 907 16 333 18 979
Quelle: Eurostat, eigene Berechnungen. Schulden nach Maastricht-Abgrenzung,
Bevölkerungsstand jeweils 1. Januar des Folgejahres.
Anmerkung: Die Werte für die Verschuldung Ende 2021 liegen noch nicht vor, die Veröffentlichung
erfolgt regelmäßig im Rahmen der so genannten Maastricht-Notifikation Ende April des
Folgejahres. Auch die Bevölkerungsstände Anfang 2022 liegen noch nicht vor.
17. Wie wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland nach
Projektionen der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 entwickeln?
Welchen Betrag müsste jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner
Deutschlands auf das Schuldentilgungskonto des Bundes einzahlen,
damit der Bund schuldenfrei ist (bitte mit konkreter Höhe der
erforderlichen Einmalzahlungen in Euro; bitte den spätestmöglichen Stichtag
anhand der Verfügbarkeit vorliegender Daten auswählen)?
Eine aktuelle Projektion des Maastricht Schuldenstands wird die
Bundesregierung mit dem Stabilitätsprogramm Ende April vorlegen. Auf Basis der letzten
Projektion anlässlich des Stabilitätsrats im Dezember 2021 würde sich der
Schuldenstand in Maastricht-Abgrenzung unter Zugrundelegung des
Bevölkerungsstands Januar 2021 von rund 30 923 Euro pro Kopf im Jahr 2022 auf
30 812 Euro pro Kopf im Jahr 2025 verringern. Die Kreditaufnahme des
Bundes per 28. Februar 2022 betrug rund 1 457 Mrd. Euro. Die aktuellste
verfügbare Zahl zur Bevölkerungszahl gibt diese mit Stand 30. September 2021 mit
83 222 442 an. Somit ergäbe sich als Einmalzahlung pro Kopf ein Betrag von
17 507 Euro. Hierbei ist zu beachten, dass die Höhe der Kreditaufnahme des
Bundes nicht identisch ist mit dem Schuldenstand nach Maastricht-
Abgrenzung, der z. B. auch Verbindlichkeiten von Abwicklungsanstalten oder
Garantien gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau enthält.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]