[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1278 –
Mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mietenkrise wird nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu
einem immer größeren Problem in Nordrhein-Westfalen (NRW). Landesweit
ist ein Mietenanstieg im Zeitraum 2011 bis 2020 von 31 Prozent zu
verzeichnen.
Besonders die Situation in den kreisfreien Städten hat sich in den vergangenen
Jahren dramatisch verschärft.
In Münster sind die Wiedervermietungsmieten im genannten Zeitraum um
47 Prozent, in Dortmund um über 43 Prozent und in Bielefeld um ca. 42
Prozent gestiegen.
Auch die Landkreise sind von dieser Entwicklung nicht gänzlich
ausgenommen. So lag beispielsweise die Steigerung der Wiedervermietungsmieten im
genannten Zeitraum in den Kreisen Steinfurt und Rhein-Erft bei über 36
Prozent.
Außerdem liegen nach der sogenannten Mietbelastungsquote, die
Quadratmetermieten ins Verhältnis zum verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen setzt, mit
Aachen und Mönchengladbach gleich zwei der fünf teuersten Großstädte
Deutschlands in NRW. In Aachen mussten 2018 fast 57 Prozent der Haushalte
mehr als 30 Prozent und knapp 17 Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte
ihres Nettoeinkommens für Warmmiete und Nebenkosten ausgeben (https://
www.aachener-zeitung.de/nrw-region/aachen-bleibt-ein-teures-pflaster_aid-65
130915).
Zudem sind die Preise für Bauland auch in Nordrhein-Westfalen in den
vergangenen Jahren zum Teil immens gestiegen.
Bezahlbares Wohnen wird in den Großstädten und ihrem Umland immer
schwieriger. Darüber hinaus nimmt die Segregation in den Städten zu.
Mittlerweile ist oft schon an der Adresse sichtbar, wie viel Einkommen die Menschen
zur Verfügung haben.
Der Einfluss von Wohnungskonzernen auf den Mietmarkt in NRW ist nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erheblich. So vermietet
Vonovia nach eigenen Angaben Wohnraum für rund 250 000 Bewohnerinnen und
Bewohner in rund 105 000 Wohnungen in NRW (
https://presse.vonovia.de/de-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1464
20. Wahlperiode 20.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 19. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
de/aktuelles/200129-impulse-in-nrw) und konnte im Krisenjahr 2020 seinen
Gewinn um über 10 Prozent steigern (
https://www.zeit.de/news/2021-03/04/i
mmobilienkonzern-vonovia-verdient-in-der-corona-krise-mehr). Die LEG, ein
Immobilienunternehmen, dem an etwa 170 Standorten in NRW rund 145 000
Wohnungen gehören, verzeichnete einen Gewinnzuwachs von über 12 Prozent
im gleichen Jahr (
https://www.leg-wohnen.de/fileadmin/dateien/02_Unterneh
men/Presse/Geschaeftsbericht/LEG_GB_2020_d.pdf).
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gibt es in Nordrhein-
Westfalen einen beispiellosen Niedergang des sozialen Wohnungsbaus. Im
Saldo ist innerhalb der vergangenen zehn Jahre der Bestand an
Sozialwohnungen um fast 15 Prozent zurückgegangen. Das sind über 75 000
Sozialwohnungen.
Wohnen und Bauen ressortiert seit dieser Legislaturperiode nicht mehr im
Bundesministerium des Innern und für Heimat, sondern in dem neu
geschaffenen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das
zudem auch noch sozialdemokratisch geführt wird. Insofern ist fraglich, ob die
Bundesregierung nunmehr einige Aspekte anders sieht als in der Antwort der
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/31925) auf die Kleine Anfrage
der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/31518.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Wohnungsmarktlage in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich. Den
wachstumsstarken Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten stehen
Regionen mit ausgeglichenen Wohnungsmärkten in ländlichen, peripheren oder
strukturschwachen Regionen gegenüber, in denen die Mieten und Preise
stagnieren oder zum Beispiel aufgrund von Bevölkerungsrückgang und Leerstand
sogar sinken.
Insbesondere in den Großstädten, vielen Universitätsstädten und städtisch
geprägten Regionen ist eine hohe Wohnraumnachfrage zu verzeichnen, die mit
steigenden Mieten und Preisen einhergeht. Der gestiegenen Nachfrage nach
Wohnraum, insbesondere in den Großstadtregionen, wird mit einem steigenden
Wohnraumangebot, einer Stärkung des sozialen Wohnungsbaues sowie einer
Dämpfung der Mietpreisanstiege – etwa im Rahmen der Mietpreisbremse –
begegnet.
Die Wohnungsmärkte haben auf die hohe Nachfrage bereits in erheblichem
Umfang reagiert. Die entlastende Wirkung tritt jedoch auf Grund der
notwendigen Planungs- und Bauzeiten zeitverzögert ein. Im Jahr 2021 hat sich die
Anzahl der Baugenehmigungen um 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf
knapp 381 000 erhöht. Dies ist mehr als das Doppelte im Vergleich zu 2009.
Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2020 hat sich im Vergleich
zu 2019 um 4,6 Prozent auf rund 306 000 erhöht.
Im Vergleich zum Jahr 2009 entspricht dies einer Steigerung von rund 93
Prozent.
Die gestiegene Neubautätigkeit wirkt insbesondere in den großen Großstädten
dämpfend auf die Entwicklung der Angebotsmieten. So lag die Steigerung der
Angebotsmieten im Jahr 2021 in den großen Großstädten bei 2,2 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 lag diese noch bei 2,9 Prozent; im Jahr
2019 bei 4,3 Prozent.
Die Schaffung von ausreichend bezahlbaren Wohnraum ist ein Kernvorhaben
der Bundesregierung. Ziel ist der Bau von 400 000 neuen Wohnungen pro Jahr,
davon 100 000 im sozialen Wohnungsbau. Wichtige investive Impulse wurden
mit der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus der Länder bereits auf den Weg
gebracht.
Im Programmjahr 2022 stehen dafür Bundesfinanzhilfen in Höhe von 2 Mrd.
Euro bereit, davon eine Mrd. Euro für den klimagerechten sozialen
Wohnungsbau. Im Zeitraum 2022 bis 2026 sind insgesamt 14,5 Mrd. Euro
Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Weitere investive Impulse
sind geplant. Zudem wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2022 dynamisiert.
Angesichts der steigenden Energiepreise wurde zu Beginn des Jahres 2022 ein
einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte sowie
Empfängerinnen und Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe
und Ausbildungsgeld auf den Weg gebracht. Eine faire Teilung des CO2-Preises
zwischen Mieterinnen/Mietern und Vermieterinnen/Vermietern und die
Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechtes sind ebenso in Planung wie z. B. die
Neuausrichtung der Bundesförderung Effiziente Gebäude und die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklungen des Mietrechts.
Erfolgreiche Wohnungspolitik kann allerdings nicht allein durch den Bund
gestaltet werden. Sie setzt vielmehr das tatkräftige und konstruktive
Zusammenwirken insbesondere von Bund, Ländern und Kommunen voraus.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite
Angebotsmiete im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr in Nordrhein-
Westfalen entwickelt?
Die landesweiten Wiedervermietungsmieten sind im Jahr 2021 in Nordrhein-
Westfalen im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozent auf durchschnittlich
8,14 Euro je Quadratmeter nettokalt gestiegen.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
in den kreisfreien nordrhein-westfälischen Städten im Jahr 2021 im
Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte einzeln nach Städten aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Wiedervermietungsmieten
inserierter Wohnungen (Angebotsmieten) in den kreisfreien Städten in
Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2020 bis 2021 und deren relative
Entwicklung.
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in kreisfreien Städten in
Nordrhein-Westfalen 2020 bis 2021:
Stadt
Wiedervermietungsmieten nettokalt
in Euro je m² Entwicklung in %
2020 2021 2020 bis 2021
Düsseldorf, Stadt 11,09 11,13 0,4
Duisburg, Stadt 6,45 6,73 4,4
Essen, Stadt 7,35 7,64 4,0
Krefeld, Stadt 7,44 7,59 2,0
Mönchengladbach, Stadt 6,98 7,28 4,4
Mülheim an der Ruhr, Stadt 7,19 7,21 0,3
Oberhausen, Stadt 6,29 6,58 4,7
Remscheid, Stadt 6,07 6,47 6,6
Solingen, Stadt 6,96 7,16 2,9
Wuppertal, Stadt 6,60 6,89 4,4
Bonn, Stadt 10,22 10,62 3,9
Köln, Stadt 11,48 12,03 4,8
Leverkusen, Stadt 8,52 8,75 2,7
Bottrop, Stadt 6,80 6,96 2,3
Gelsenkirchen, Stadt 5,84 5,93 1,6
Stadt
Wiedervermietungsmieten nettokalt
in Euro je m² Entwicklung in %
2020 2021 2020 bis 2021
Münster, Stadt 10,51 11,05 5,2
Bielefeld, Stadt 7,93 8,25 4,0
Bochum, Stadt 7,25 7,43 2,5
Dortmund, Stadt 7,91 8,02 1,4
Hagen, Stadt 5,81 6,00 3,2
Hamm, Stadt 6,35 6,56 3,3
Herne, Stadt 6,30 6,50 3,2
Raumbezug: kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Angebotsmieten in den nordrhein-westfälischen Landkreisen im
Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte einzeln nach
Landkreisen und Jahren angeben)?
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Wiedervermietungsmieten
inserierter Wohnungen (Angebotsmieten) in den Landkreisen in Nordrhein-
Westfalen im Zeitraum von 2020 bis 2021 und deren relative Entwicklung.
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Landkreisen in Nordrhein-
Westfalen 2020 bis 2021:
Landkreis
Wiedervermietungsmieten nettokalt
in Euro je m² Entwicklung in %
2020 2021 2020 bis 2021
Kleve 6,96 7,08 1,8
Mettmann 8,07 8,55 5,9
Rhein-Kreis Neuss 8,54 8,94 4,7
Viersen 7,21 7,75 7,5
Wesel 6,84 7,02 2,7
Städteregion Aachen 8,20 8,60 5,0
Düren 6,88 7,39 7,4
Rhein-Erft-Kreis 9,19 9,40 2,4
Euskirchen 6,97 6,83 -2,1
Heinsberg 6,50 6,79 4,4
Oberbergischer Kreis 6,47 6,68 3,3
Rheinisch-Bergischer Kreis 8,62 9,01 4,6
Rhein-Sieg-Kreis 8,73 8,95 2,5
Borken 6,81 7,09 4,1
Coesfeld 7,15 7,24 1,3
Recklinghausen 6,28 6,45 2,7
Steinfurt 6,90 7,31 6,0
Warendorf 6,24 6,79 8,8
Gütersloh 7,22 7,74 7,2
Herford 6,14 6,53 6,3
Höxter 5,03 5,46 8,5
Lippe 6,15 6,54 6,4
Minden-Lübbecke 6,89 7,03 2,0
Paderborn 7,57 7,73 2,1
Landkreis
Wiedervermietungsmieten nettokalt
in Euro je m² Entwicklung in %
2020 2021 2020 bis 2021
Ennepe-Ruhr-Kreis 6,33 6,60 4,3
Hochsauerlandkreis 5,75 6,12 6,5
Märkischer Kreis 5,89 6,12 4,0
Olpe 6,78 6,99 3,2
Siegen-Wittgenstein 6,90 7,14 3,6
Soest 6,62 6,56 -0,9
Unna 6,37 6,59 3,4
Raumbezug: Landkreise in Nordrhein-Westfalen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
4. Welche zehn Kommunen in NRW haben nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der vergangenen zehn Jahre den höchsten Mietenanstieg
zu verzeichnen (bitte sowohl Kommunen als auch den prozentualen
Anstieg der Miete angeben)?
Der Bundesregierung liegen die Angebotsmieten räumlich differenziert bis auf
die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise vor. Die folgende Tabelle
beinhaltet die zehn kreisfreien Städte mit den höchsten Steigerungsraten der
durchschnittlichen Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Zeitraum
von 2012 bis 2021 in Nordrhein-Westfalen.
Zehn kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten Steigerungen
der Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen 2012 bis 2021:
Stadt
Jährliche Entwicklung in %
2012 bis 2021 p.a.
Bielefeld, Stadt 4,5
Dortmund, Stadt 4,4
Münster, Stadt 4,0
Köln, Stadt 3,7
Bonn, Stadt 3,6
Düsseldorf, Stadt 3,6
Essen, Stadt 3,5
Leverkusen, Stadt 3,4
Bochum, Stadt 3,4
Krefeld, Stadt 3,3
Raumbezug: kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
5. Welche zehn Kommunen in NRW weisen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell die höchsten Angebotsmieten auf?
Der Bundesregierung liegen die Angebotsmieten räumlich differenziert bis auf
die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise vor. Die folgende Tabelle
beinhaltet die zehn kreisfreien Städte mit den höchsten durchschnittlichen
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Jahr 2021 in Nordrhein-
Westfalen.
Zehn kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen 2021:
Stadt
Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro
je m²
2021
Köln, Stadt 12,03
Düsseldorf, Stadt 11,13
Münster, Stadt 11,05
Bonn, Stadt 10,62
Leverkusen, Stadt 8,75
Bielefeld, Stadt 8,25
Dortmund, Stadt 8,02
Essen, Stadt 7,64
Krefeld, Stadt 7,59
Bochum, Stadt 7,43
Raumbezug: kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
6. Wie haben sich die Baulandpreise in NRW im Verhältnis zum
bundesweiten Durchschnitt in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Der folgenden Tabelle ist der durchschnittliche Kaufwert für Bauland pro
Quadratmeter in Euro für Nordrhein-Westfalen (NRW) und für Deutschland für
die Jahre 2011 bis 2020 zu entnehmen.
Region 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Nordrhein-Westfalen 105,02 113,94 112,95 115,25 108,12 113,37 113,35 99,49 109,75 112,46
Deutschland 90,92 94,14 98,61 106,04 110,13 119,38 131,25 137,67 142,70 146,22
Quelle: Statistisches Bundesamt
Hinweis:
Die ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen Vergleich nicht geeignet, weil die
statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, sich jeweils aus anders gearteten Einzelfällen
zusammensetzen können.
7. Welche Verkäufe von Grundstücken und Immobilien der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben in NRW sind innerhalb der nächsten fünf Jahre
geplant (bitte die geplanten Verkäufe nach genauem Standpunkt
auflisten)?
Die Angaben zum aktuellen Verkaufsportfolio der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) im Land NRW sind in der beigefügten Anlage dargestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/30169, und zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/31925 verwiesen. Das
Verkaufsportfolio unterliegt weiterhin einem dynamischen Prozess. Daher kann die
Zusammensetzung beispielsweise durch zeitliche Verschiebungen oder die
Neuaufnahme oder Herausnahme von Verkaufsfällen aus dem gesamten
verwertbaren Liegenschaftsbestand auch kurzfristig Veränderungen erfahren. Die
geplanten Veräußerungszeitpunkte unterliegen damit permanenten Veränderungen
und situationsbedingten Anpassungen. Die BImA muss sich bei ihren
Veräußerungsentscheidungen den sich stets ändernden Gegebenheiten anpassen und
arbeitet insoweit nur mit einer einjährigen konkreten und belastbaren
Verkaufsplanung. Zu den über das Jahr 2022 hinausgehenden Verkaufsabsichten können
daher keine Angaben mit der erforderlichen Verbindlichkeit gemacht werden.
8. Welche Verkäufe von Grundstücken und Immobilien des BEV in NRW
sind innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant (bitte die geplanten
Verkäufe nach genauem Standpunkt auflisten)?
Neben Maßnahmen zum Erhalt bestehenden und Schaffung neuen Wohnraums
entwickeln das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das
Bundeseisenbahnvermögen (BEV) laufend neue Strategien zur Verwertung der
BEV-Liegenschaften, insbesondere der Fortführung der Sozialeinrichtungen der
ehemaligen Bundeseisenbahnen, sowie zur Unterstützung von Programmen aus
dem Geschäftsbereich des BMDV, z. B. Ausbau Mobilfunkinfrastruktur,
Förderung öffentlicher Verkehre. Im Herbst 2020 wurde hierzu eine vom BMDV
beauftragte Studie mit Handlungsoptionen fertiggestellt, durch deren Umsetzung
die marktgängigen BEV-Liegenschaften bis zum Jahr 2025 veräußert werden
sollen. Die empfohlenen Maßnahmen werden umgesetzt bzw. sind umgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/28317 verwiesen.
Für die aktuelle Verkaufsplanung für das Jahr 2022 wird auf die folgende
Tabelle verwiesen.
PLZ Ort Anschrift
40235 Düsseldorf Flinger Broich
42659 Solingen Schieferweg
44135 Dortmund Ravensberger Straße
44309 Dortmund Kreuzweg
44359 Dortmund Bodelschwingher Straße
45127 Essen Burggrafenstraße
45141 Essen Herzogstraße
45279 Essen Rademachers Weg
45327 Essen Emscherstraße
45525 Hattingen An der Ruhrbrücke
45665 Recklinghausen Sachsenstaße
PLZ Ort Anschrift
45669 Recklinghausen Maybachstr.
45886 Gelsenkirchen Dessauer Str.
45886 Gelsenkirchen Horster Str.
46045 Oberhausen Tannenbergstr.
46046 Oberhausen Mülheimer Str.
47137 Duisburg Neustraße
47138 Duisburg Styrumer Straße /Ostender Straße
47279 Duisburg Masurenallee
47279 Duisburg Masurenallee
48249 Dülmen Elsa-Brandström-Str.
53879 Euskirchen Lochnerstr.
57076 Siegen Gießereistr.
57076 Siegen Gießereistr.
57080 Siegen Bühlstr.
57399 Kirchhundem Antoniusstr.
58239 Schwerte Am Quickspring
58239 Schwerte Am Quickspring
58239 Schwerte Am Quickspring
58239 Schwerte Am Quickspring
58239 Schwerte Am Ufer
58239 Schwerte Behnesstr.
58239 Schwerte Behnestr.
58239 Schwerte Karlstr.
58239 Schwerte Lichtendorfer Str.
58239 Schwerte Lichtendorfer Str.
58239 Schwerte Lichtendorfer Str.
58239 Schwerte Lichtendorfer Str.
58239 Schwerte Lichtendorfer Str.
58239 Schwerte Lichtendorfer Str.
58239 Schwerte Lichtendorfer Str.
58239 Schwerte Lichtendorfer Str.
58239 Schwerte Westendamma
59227 Ahlen Am Bosenberg
59368 Werne Ovelgönne
59368 Werne Overbergstr.
59823 Arnsberg Steiler Weg
9. Plant das sozialdemokratisch geführte Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, sich einen genaueren Überblick zur
Marktmacht der Wohnungskonzerne zu verschaffen als die
Vorgängerregierung?
Aus den Daten der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 geht
hervor, dass sich seinerzeit rund 72 Prozent aller Mietwohnungen in Nordrhein-
Westfalen im Eigentum von Privatpersonen und
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) befanden. Rund 6 Prozent der Mietwohnungen befanden sich
im Eigentum von Genossenschaften; rund 5 Prozent im Eigentum von
Kommunen oder kommunalen Wohnungsunternehmen und rund 2 Prozent im
Eigentum von Bund, Land oder Organisationen ohne Erwerbszweck. Der übrige Teil
(rund 15 Prozent) befand sich im Eigentum von privaten
Wohnungsunternehmen und anderen Privatunternehmen.
Aktuellere Daten werden mit dem Zensus 2022 – nach der derzeitigen Planung
der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder voraussichtlich im vierten
Quartal 2023 – vorliegen.
a) Wenn ja, wie viele Wohnungen in NRW befanden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung im Besitz der zehn größten Wohnungskonzerne
(bitte einzeln nach Jahren, Unternehmen und Landkreisen
aufschlüsseln)?
b) Welchen Marktanteil haben diese Wohnungskonzerne in NRW (bitte
einzeln nach Jahren, Unternehmen und Landkreisen aufschlüsseln)?
c) Wie hoch waren die ausgewiesenen Gewinne dieser Konzerne in den
vergangenen zehn Jahren?
Die Fragen 9a bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
10. Plant das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, sich einen genaueren Überblick zur Problematik leerstehender
Wohnungen zu verschaffen als die Vorgängerregierung?
Die letzte bis auf Kreisebene regionalisierbare, flächendeckende amtliche
Erhebung von Wohnungsleerständen wurde mit der Gebäude- und
Wohnungszählung des Zensus 2011 durchgeführt. Die nächste Erhebung erfolgt mit dem
Zensus 2022, dessen Ergebnisse nach der derzeitigen Planung der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder voraussichtlich im vierten Quartal 2023
vorliegen.
Andere Erhebungen, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Wenn ja, wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Leerstandsquote von Wohnungen in NRW innerhalb der vergangenen
zehn Jahre verändert (bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen
aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der Landkreise in Nordrhein-
Westfalen im Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung im
Rahmen des Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der Leerstände.
Leerstandsquoten in den Landkreisen in Nordrhein-Westfalen 2011:
Landkreise
Anteil leerstehender Wohnungen in
Wohngebäuden 2011 in %
Kleve 2,5
Mettmann 3,0
Rhein-Kreis Neuss 2,5
Viersen 2,8
Wesel 2,6
Städteregion Aachen 3,0
Düren 3,4
Rhein-Erft-Kreis 2,8
Euskirchen 3,5
Heinsberg 3,2
Oberbergischer Kreis 4,5
Rheinisch-Bergischer Kreis 3,2
Rhein-Sieg-Kreis 2,7
Borken 1,8
Landkreise
Anteil leerstehender Wohnungen in
Wohngebäuden 2011 in %
Coesfeld 2,1
Recklinghausen 3,8
Steinfurt 2,3
Warendorf 2,8
Gütersloh 2,8
Herford 4,5
Höxter 4,5
Lippe 4,7
Minden-Lübbecke 4,2
Paderborn 2,7
Ennepe-Ruhr-Kreis 4,7
Hochsauerlandkreis 4,7
Märkischer Kreis 5,2
Olpe 3,4
Siegen-Wittgenstein 3,8
Soest 3,3
Unna 3,3
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung
b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerstandsquote
von Wohnungen in den zehn größten NRW-Städten innerhalb der
vergangenen zehn Jahre verändert (bitte einzeln nach Jahren und
Städten aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der zehn größten Städte in
Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und
Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der
Leerstände.
Leerstandsquoten in den zehn größten Städten in Nordrhein-Westfalen 2011:
Städte
Anteil leerstehender Wohnungen in
Wohngebäuden 2011 in %
Köln, Stadt 2,4
Düsseldorf, Stadt 2,9
Dortmund, Stadt 3,9
Essen, Stadt 4,4
Duisburg, Stadt 5,4
Bochum, Stadt 3,7
Wuppertal, Stadt 5,6
Bielefeld, Stadt 3,1
Bonn, Stadt 2,4
Münster, Stadt 1,7
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung
11. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2021 in NRW bewilligt und fertiggestellt (bitte einzeln nach
Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand an
Sozialwohnungen im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr in NRW entwickelt
(bitte einzeln nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen noch keine Angaben des Landes NRW sowie noch
keine vollständigen Angaben der anderen Länder über die Anzahl der
neubewilligten Sozialmietwohnungen sowie über den Bestand an
Sozialmietwohnungen im Jahr 2021 vor. Angaben zu tieferen regionalen Ebenen als die
Landesebene sind dabei kein Bestandteil der von den Ländern zu übermittelnden
Berichte an den Bund. Über eine eigene Bundesstatistik hierzu verfügt die
Bundesregierung nicht.
13. Plant das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, sich einen genaueren Überblick zur Versorgungslage mit
Sozialwohnungen zu verschaffen als die Vorgängerregierung, und wenn ja, in
welchen Städten und Gemeinden in NRW gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell wie viele Sozialwohnungen?
Die Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für die soziale
Wohnraumförderung ist mit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 vollständig auf die
Länder übergangen. Als Ausgleich für frühere Bundesfinanzhilfen zum
sozialen Wohnungsbau gewährte der Bund den Ländern bis Ende 2019 sog.
Entflechtungsmittel, zuletzt 1,5 Mrd. Euro jährlich. Damit der Bund gemeinsam
mit den Ländern finanzielle Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau
übernehmen kann, ist mit Wirkung vom 4. April 2019 ein neuer Artikel 104d in
das Grundgesetz eingefügt worden, der es dem Bund gestattet, den Ländern
Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.
Nach Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen gab es in Nordrhein-Westfalen
im Jahr 2020 (Stand: 31.12.) insgesamt 451 662 Sozialmietwohnungen. Daten
zu einzelnen Städten und Gemeinden liegen der Bundesregierung nicht vor und
sind kein Bestandteil der von den Ländern zu übermittelnden Berichte an den
Bund. Angaben für das Jahr 2021 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
14. In welcher Höhe wurden dem Land NRW in den Jahren 2020 und 2021
Entflechtungsmittel zur sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung
gestellt, und welcher Anteil davon wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt (bitte jeweils einzeln
nach Jahren angeben und in absoluten Zahlen und prozentual
aufschlüsseln)?
15. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in NRW mit den Entflechtungsmitteln im Jahr 2021 neu errichtet oder
gekauft bzw. modernisiert (bitte nach Jahren und Kreisen aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit dem Jahr 2020 gewährt der Bund den Ländern wieder Finanzhilfen für den
sozialen Wohnungsbau; Entflechtungsmittel sind zuletzt 2019 gezahlt worden
(für weitere Informationen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen). Für
die Programmjahre 2020 und 2021 stellt der Bund hierfür Programmmittel in
Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Programmjahr 2020
entfielen auf das Land Nordrhein-Westfalen hiervon 221 Mio. Euro und im
Programmjahr 2021 214,9 Mio. Euro. Die Mittel sind durch das Land
zweckentsprechend für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden. Die Länder berichten
dem Bund jährlich über das Fördergeschehen. Daten zu einzelnen Städten und
Gemeinden sind hierin nicht enthalten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.
16. Plant das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, sich einen genaueren Überblick zum Bedarf an Wohnungen mit
Mietpreisbindung zu verschaffen als die Vorgängerregierung, und wenn
ja, wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein in NRW innerhalb der
vergangenen zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren und Kreisen
aufschlüsseln)?
Der genaue Bedarf an Sozialwohnungen vor Ort kann nur von den Ländern, die
für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, eingeschätzt werden. Zur
Entwicklung der Anzahl der Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein in
Nordrhein-Westfalen innerhalb der vergangenen zehn Jahre liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
17. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2021 fertiggestellt (bitte Summe für NRW angeben und einzeln
nach Jahren und Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung noch keine Informationen vor.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden die Daten der
Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau für das Berichtsjahr 2021 Ende Mai
2022 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.
18. Wie viele Gelder aus der Städtebauförderung sind im Jahr 2021 nach
NRW geflossen (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Förderung im Jahr 2021 für NRW gemäß Verpflichtungsrahmen (VV)
betrug 145 515 000 Euro.
19. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder
für die Städtebauförderung zur (Re-)Finanzierung für Abriss von
Wohnungen verwendet, und wie viele Wohnungen wurden dabei wo
abgerissen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/31925 verwiesen. Die
Antwort hat weiterhin Bestand.
20. Wie viele Kommunen in NRW haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2021 Mittel zur Städtebauförderung abgerufen (bitte einzeln
nach Jahren aufschlüsseln)?
Insgesamt haben 2021 in NRW 219 Kommunen Fördermittel der
Städtebauförderung erhalten – davon 110 Kommunen im Programm Lebendige Zentren,
45 Kommunen im Programm Sozialer Zusammenhalt und 64 Kommunen im
Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Eine Übersicht zu den einzelnen Kommunen kann dem jährlich
veröffentlichten Bundesprogramm zu den einzelnen Programmen entnommen werden –
abrufbar unter
www.staedtebaufoerderung.info/DE/Programme/LebendigeZentre
n/Foerderung/foerderung_node.html;
www.staedtebaufoerderung.info/DE/Prog
ramme/SozialerZusammenhalt/Foerderung/foerderung_node.html;
www.staedt
ebaufoerderung.info/DE/Programme/WachstumNachhaltigeErneuerung/Foerde
rung/foerderung_node.html.
21. In welcher Höhe ist Baukindergeld an Antragstellerinnen und
Antragsteller in NRW geflossen?
Im Jahr 2021 wurden für NRW Zusagen für das Baukindergeld i. H. v.
370,1 Mio. Euro erteilt. Eine Auszahlung auf diese Zusagen setzt eine positive
Prüfung der einzureichenden Nachweisdokumente voraus.
Da das Baukindergeld in jährlichen Raten über zehn Jahre ausgezahlt wird,
betrug die Summe der an Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmer im Jahr
2021 tatsächlich geflossenen Baukindergeldraten 23 872 800 Euro.
22. Wie verteilte sich der Einsatz des nach NRW geflossenen
Baukindergelds prozentual nach Neubau bzw. Erwerb von Bestandsimmobilien?
Die Verteilung ist wie folgt:
Neubau: 29,6 Prozent.
Erwerb einer Bestandsimmobilie: 70,4 Prozent.
23. Wie hoch waren die nach NRW ausgezahlten Bundesfördermittel für den
Wohnungs- und den Städtebau im Jahr 2021 insgesamt (bitte einzeln
aufschlüsseln und alle Programme, inklusive KfW[Kreditanstalt für
Wiederaufbau]-Programme und energetische Sanierungsprogramme
einbeziehen)?
Städtebau:
Für den Städtebau sind im Jahr 2021 insgesamt 265 160 693 Euro geflossen.
Dabei sind folgende Programme berücksichtigt:
– Programme der Städtebauförderung,
– Investitionspakt Soziale Integration im Quartier,
– Investitionspakt Sportstätten,
– Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur,
– Nationale Projekte des Städtebaus,
– Smart Cities (zugesagte Mittel 2021),
– ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier –
BIWAQ“.
Sozialer Wohnungsbau:
Für das Programmjahr 2021 stehen dem Land Nordrhein-Westfalen
Finanzhilfen (Verpflichtungsrahmen) in Höhe von 214 943 396 Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der von der KfW durchgeführten Programme zum
energieeffizienten Bauen und Sanieren (Programmnummern 151, 152, 153, 217/218, 219/220,
2176, 277, 278, 430, 431), die zum 30. Juni 2021 ausgelaufen sind, sowie zur
Förderung innovativer Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden
(Produktnummer 433) ergeben sich für NRW im Jahr 2021 folgende Werte für Neuzusagen:
KfW-Produktbezeichnung Fördervolumen
in Mio. Euro*
151 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzhäuser 344,4
152 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen 130,8
153 – Energieeffizient Bauen 2.530,2
217/218 – Energieeffizient Bauen und Sanieren –
Kommunen
21,5
219/220 – Energieeffizient Bauen und Sanieren –
kommunale Unternehmen
44,2
276– Energieeffizient Bauen – Unternehmen 169,7
277 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzgebäude –
Unternehmen
29,7
278 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen –
Unternehmen
17,4
430– Energieeffizient Sanieren – Zuschuss
Einzelmaßnahmen
41,7
431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss
Baubegleitung
19,4
433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss
Brennstoffzelle
11,0
* Für die Programme 151 bis 278 wird der zugesagte Kreditbetrag angegeben; für die Programme
430 bis 433 die Höhe der zugesagten Investitionszuschüsse.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG bei der KfW
(Produktnummern 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464), die zum 1. Juli 2021
gestartet ist, ergeben sich für NRW im Jahr 2021 folgende Werte für
Neuzusagen:
Programmteil Fördervolumen in Mio. Euro*
Wohngebäude Neubau 2.189,9
Wohngebäude Sanierung 428,0
Nichtwohngebäude Neubau 920,5
Nichtwohngebäude Sanierung 100,1
Einzelmaßnahmen Wohngebäude 68,4 (+549,3 beim BAFA)
Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude 11,1 (+87,3 beim BAFA)
* Angegeben wird die Summe aus zugesagten Kreditbeträgen und Investitionszuschüssen.
In nachfolgenden weiteren KfW-Förderprogrammen wurden im Jahr 2021 für
NRW ausgezahlt:
Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung 6.813.173 EUR
Altersgerecht Umbauen – Einbruchsschutz 4.487.776 EUR
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 16.911 EUR
Quartiersversorgung 53.000 EUR
24. Plant das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, sich einen genaueren Überblick als die Vorgängerregierung darüber
zu verschaffen, wie viele Wohnungen in den nächsten zehn Jahren in
NRW aus der Wohnbauförderung fallen werden, und wenn ja, kann die
Bundesregierung darüber bereits Auskunft geben?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele
Wohnungen in den nächsten zehn Jahren in NRW aus der Bindung fallen.
Da die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für den
sozialen Wohnungsbau bei den Ländern liegt, können entsprechende Angaben
allenfalls von den Ländern selbst gemacht werden.
25. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen werden in den nächsten zehn
Jahren benötigt, um nur den aktuellen Stand zu erhalten?
26. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen werden nach Ansicht der
Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren in NRW benötigt, wenn
man die Bevölkerungsentwicklung einbezieht, um den künftigen Bedarf
zu decken?
Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der genaue Bedarf an Sozialwohnungen vor Ort kann nur von den Ländern, die
für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, eingeschätzt werden. Angesichts
des weiterhin sinkenden Sozialmietwohnungsbestandes und der in vielen
Regionen anhaltenden Wohnungsknappheit ist aber davon auszugehen, dass der
Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland in vielen Städten weiterhin hoch
ist.
Drucksache 20/1464 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1464 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1464 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1464 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1464 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]