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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die deutsche Afghanistan-Politik-Rückschau und Stand der Dinge

(insgesamt 52 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.05.2022

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/129105.04.2022

Die deutsche Afghanistan-Politik-Rückschau und Stand der Dinge

der Abgeordneten René Springer, Joachim Wundrak, Eugen Schmidt, Matthias Moosdorf, Steffen Kotré, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 und der daraufhin durchgeführten Evakuierungsmission der Bundeswehr endete das zwanzigjährige deutsche Engagement in Afghanistan (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/afghanistan-evakuierung-105.html). In der Folge erging eine Vielzahl von parlamentarischen Anfragen an die Bundesregierung. Diese konnten aufgrund der sich in dem zentralasiatischen Land rasch wandelnden und häufig undurchsichtigen Lage – auf die die Bundesregierung offenbar auch mit provisorischbehelfsmäßigem Vorgehen reagierte – nicht immer präzise beantwortet werden (vgl. Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 20/456; Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 19/32373).

Beispielhaft sei im Folgenden aus der am 17. Januar 2022 ergangenen Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/456 zitiert, in der die Bundesregierung einzelne Details zu gegenwärtigen Visumsverfahren von Afghanen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen möchten, mitgeteilt hat: ,,Sollten Ausweisdokumente fehlen, können die Auslandsvertretungen zudem in einem beschleunigten Verfahren Passersatzdokumente ausstellen. Angesichts der aktuell schwierigen Urkundenbeschaffung und -überprüfung in Afghanistan hat das Auswärtige Amt die Auslandsvertretungen ferner angewiesen, bei der Bewertung von Nachweisen den eingeräumten Ermessensspielraum weitestgehend auszunutzen. In Einzelfällen hat die Bundesregierung darüber hinaus die Visumsausstellung und Einreise nach lediglich alphanumerischer Datenerfassung und Sicherheitsüberprüfung ermöglicht.“

Inzwischen sind bereits sieben Monate seit dem Machtwechsel in Kabul vergangen. In dieser Zeit ist eine Reihe von Publikationen erschienen, die das von 2001 bis 2021 erfolgte deutsche Engagement in Afghanistan z. T. sehr kritisch hinterfragen und beleuchten (vgl. etwa Michael Lüders, Hybris am Hindukusch. Wie der Westen in Afghanistan scheiterte, München 2022; Craig Whitlock, Die Afghanistan-Papers. Der Insider-Report über Geheimnisse, Lügen und 20 Jahre Krieg. Aus dem Amerikanischen von Ines Bergfort u. a., Berlin 2021).

Vor diesen Hintergründen werden erneut Informationen zur aktuellen wie auch zur vergangenen Afghanistan-Politik der Bundesrepublik Deutschland erfragt:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Geht die Bundesregierung immer noch, wie in den 2001 bis 2008 vorgelegten Anträgen zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte (vgl. Bundestagsdrucksachen 14/7296; 15/37; 15/1880; 15/4032; 16/26; 16/3150; 16/6939 und 16/10720) und zuletzt noch einmal im am 7. Dezember 2021 an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen übersandten ,,Bericht der Bundesregierung anlässlich der Beendigung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Einsätzen in Afghanistan“, davon aus, dass die am 7. Oktober 2001 begonnene Operation Enduring Freedom durch die Resolutionen 1368 und 1373 des VN /Vereinte Nationen)-Sicherheitsrates völkerrechtlich legitimiert gewesen ist?

2

Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen die Entscheidung für die deutsche Teilnahme an der Operation Enduring Freedom, den unzählige Beobachter als ,,Angriffskrieg“ (zuletzt etwa Michael Lüders, Hybris am Hindukusch. Wie der Westen in Afghanistan scheiterte, München 2022, S. 81) eingestuft haben, nicht auf entsprechende Bitten bzw. Hilfeersuchen der US-Regierung hin, sondern auf Initiative der damaligen Bundesregierung im Herbst 2001 und hier insbesondere des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder erfolgte (vgl. etwa: https://www.spiegel.de/politik/ein-deutscher-krieg-a-b999d3b3-0002-0001-0000-000080266965 zuletzt abgerufen am 22. März 2022)?

Wenn nein, kann und wird sie diese Presseberichte zurückweisen?

3

Gab es im Vorfeld der Entscheidung für die deutsche Teilnahme an der Operation Enduring Freedom entsprechende Bitten bzw. Hilfeersuchen der US-Regierung?

Wenn ja, wann, wo, und wie wurden diese geäußert, und existieren entsprechende Protokollnotizen (bitte konkretisieren)?

4

Wann genau hat die Bundesregierung erstmals von der Existenz der Afghanistan Papers, die im Dezember 2019 das Licht der Öffentlichkeit erblickten und die seit November 2021 auch in Buchform und deutscher Übersetzung vorliegen (vgl.: Craig Whitlock, Die Afghanistan-Papers. Der Insider-Report über Geheimnisse, Lügen und 20 Jahre Krieg. Aus dem Amerikanischen von Ines Bergfort u. a., Berlin 2021.), erfahren (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 30, Plenarprotokoll 19/136)?

5

Wie, und wann genau erfolgte eine Auswertung der Afghanistan Papers durch die Bundesregierung?

6

Trat die Bundesregierung nach Veröffentlichung der Afghanistan Papers initiativ an die US-Regierung heran, um die in diesen Dokumenten sich offenbarende sehr schwierige Lage in Afghanistan und um vergangene politische Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen bezüglich Afghanistan kritisch zu reflektieren und zu besprechen?

Wenn ja, welche Ergebnisse zeitigten diese Gespräche?

Wenn nein, warum nicht?

7

Beeinflussten die Veröffentlichung und Auswertung der Afghanistan Papers die weitere Afghanistan-Politik der Bundesregierung, wenn ja, wie?

8

Waren der Bundesregierung die Inhalte der Afghanistan Papers bereits vor deren Veröffentlichung im Dezember 2019 (s. o.) bekannt, wenn ja, inwieweit?

9

Fanden nach der Veröffentlichung der Afghanistan Papers auf Initiative der Bundesregierung Gespräche mit NATO-Partnern statt, die eine mögliche umgehende bzw. schnellere Beendigung des Engagements am Hindukusch zum Gegenstand hatten, und wenn ja, mit welchen NATO-Partnern fanden hierüber zu welchem Zeitpunkt Gespräche statt?

10

Fanden nach der Veröffentlichung der Afghanistan Papers auf Initiative von Staatsregierungen anderer NATO-Staaten Gespräche mit der Bundesregierung statt, die eine mögliche umgehende bzw. schnellere Beendigung des Engagements am Hindukusch zum Gegenstand hatten?

Wenn ja, mit welchen NATO-Partnern fanden hierüber zu welchem Zeitpunkt Gespräche statt?

11

Weshalb entschloss sich die Bundesregierung auch noch nach der Veröffentlichung der Afghanistan Papers dazu, dem Deutschen Bundestag Anträge zur Verlängerung des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr vorzulegen (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/17287 und 19/26916)?

12

Wurden der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas ,und die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die beide im Sommer 2021 erklärten, man habe die Lage in Afghanistan falsch eingeschätzt, über die Inhalte der Afghanistan Papers in Kenntnis gesetzt?

Wenn ja, wann geschah dies genau?

Wenn nein, warum nicht?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Abdul Raschid Dostum im Jahr 2004 im Landstuhl Regional Medical Center (LRMC) medizinisch behandelt worden ist (vgl.: Craig Whitlock, Die Afghanistan-Papers. Der Insider-Report über Geheimnisse, Lügen und 20 Jahre Krieg. Aus dem Amerikanischen von Ines Bergfort u. a., Berlin 2021, S. 167)?

Wenn ja, wann, und wie erfuhr die Bundesregierung erstmalig hiervon, und was ist ihre Reaktion hierauf gewesen?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der frühere afghanische Vizepräsident und Großaktionär der, Kabul Bank, Fahim Khan, ,,wiederholt und monatelang auf Kosten der Bundesregierung, also des Steuerzahlers, in einem bayerischen Krankenhaus behandelt wurde“ (vgl. Michael Lüders, Hybris am Hindukusch. Wie der Westen in Afghanistan scheiterte, München 2022, S. 135)?

15

Sind der Bundesregierung die Aussagen bekannt, dass die in Afghanistan zum Einsatz gekommenen deutschen Tornados nur ,,in Sonderfällen“ (vgl.: Michael Lüders, Hybris am Hindukusch. Wie der Westen in Afghanistan scheiterte, München 2022, S. 135) zu verwenden gewesen seien, und wenn ja, kann sie diese bestätigen?

16

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie 2007 dem in Afghanistan dienenden Bundeswehrkontingent 260 000 Gallonen, also rund 1 Million Liter, Bier zukommen lassen habe (vgl.: Michael Lüders, Hybris am Hindukusch. Wie der Westen in Afghanistan scheiterte, München 2022, S. 135), und wenn ja, was waren die Gründe für eine derart hohe Zufuhr von Alkoholika in die Kriegsregion Afghanistan?

17

Steht die Bundesregierung gegenwärtig in Verbindung zu Gruppierungen, die sich als afghanische Regierung im Exil verstehen, und wenn ja, welcher Art sind diese Gruppierungen, und welcher Art sind diese Verbindungen?

18

Liegen der Bundesregierung aktuelle Informationen darüber vor, ob im Sommer 2021 zunächst geflohene und in der Folge nach Afghanistan zurückgekehrte Vertreter der früheren afghanischen Regierung und/oder Vertreter nachgeordneter Behörden von den Taliban verhaftet worden sind bzw. gegenwärtig unterdrückt werden, und wenn ja, welche?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zeitpunkt ein Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (VN-Sonderberichterstatter) zur Menschenrechtslage in Afghanistan seine Arbeit aufnehmen wird, und wenn ja, wann?

20

Auf welchem Wege bzw. in welchen Abständen plant die Bundesregierung, die Ergebnisse des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage in Afghanistan zur Kenntnis zu nehmen?

21

Wird die Bundesregierung die Berichte dieses VN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage bei der Erstellung des nächsten Asyllageberichtes zu Afghanistan höher gewichten als diejenigen Informationen, die Nichtregierungsorganisationen oder abgeschobene Personen über die Lage im Land liefern bzw. liefern werden?

22

Liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse darüber vor, ob und inwieweit die Taliban die in der Vergangenheit von der internationalen Allianz sowie von Bundeswehr und deutschen Polizeikräften ausgebildeten afghanischen Soldaten und Polizisten in ihren Dienst übernommen haben, und wenn ja, welche sind diese?

23

Liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse darüber vor, ob die neue Talibanregierung frühere afghanische Sicherheitskräfte gegenwärtig attackiert oder unterdrückt, und wenn ja, welche sind diese?

24

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich in den Gebieten der Hazara sowie in den nichtpaschtunischen Nordprovinzen Afghanistans ein ernster politischer oder militärischer Widerstand gegen die Taliban formiert bzw. ob ein solcher zu erwarten ist, und wenn ja, welche sind diese?

25

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Christen in Afghanistan verfolgt oder repressiv behandelt werden?

Wenn ja, welche sind diese, und ist es nach Kenntnis der Bundesregierung Christen in Afghanistan möglich, ihre Religion auszuüben?

26

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gegenwärtige Lage der Millionen afghanischen Binnenvertriebenen (vgl. https://www.unhcr.org/dach/de/68457-afghanistan-mehr-unterstuetzung-fuer-humanitaere-hilfe-dringend-benoetigt.html), und inwieweit konnten diese Personen nach dem Ende der Kampfhandlungen inzwischen in ihre Heimat zurückkehren?

27

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Afghanen seit dem Ende der Kampfhandlungen im Sommer 2021 aus dem Ausland in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, und wenn ja, wie viele sind es?

28

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32647, nach der die aus Afghanistan nach Ramstein/Kaiserslautern evakuierten Personen gemäß einer Vereinbarung mit den USA Deutschland innerhalb von zehn Tagen verlassen haben sollten und der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/456, nach der Hunderte dieser evakuierten Personen in Deutschland ein Asylgesuch stellten und 60 Personen von ihnen über eine Aufnahmezusage verfügen?

Ist die Bundesregierung durch die USA dazu gedrängt worden, die ursprüngliche Vereinbarung zur Weiterverlegung der evakuierten und in die USA bzw. in Drittländer zu verbringenden Personen z. T. auszusetzen?

Was genau bewog die Bundesregierung dazu, nicht auf der Ausreise auch dieses Personenkreises zu bestehen?

29

Wie viele der nach Ramstein/Kaiserslautern aus Afghanistan evakuierten Personen (vgl. Vorfrage) befinden sich zum heutigen Zeitpunkt (Stand: 22. März 2022) noch in Deutschland?

30

Wie viele der nach Ramstein/Kaiserslautern aus Afghanistan evakuierten Personen (vgl. Frage 28 bis 28b) blieben – entgegen der ursprünglichen Vereinbarung mit den USA – länger als zehn Tage in Deutschland?

31

Aus welchen Mitteln wurde bzw. wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbringung und Versorgung der 2021 evakuierten Afghanen auf den Militärstützpunkten der USA auf deutschem Hoheitsgebiet geleistet (die Fragesteller wiederholen hier diese der Sache nach bereits in einer vorherigen Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32338 gestellte Frage, da sie die auf Bundestagsdrucksache 19/32647 gegebene Antwort der Bundesregierung als unbefriedigend ansehen)?

Wurde bzw. wird diese Unterbringung und Versorgung durch Mittel des Bundes bestritten?

32

Hat die Bundesregierung der seit dem August 2021 Afghanistan kontrollierenden Taliban-Regierung Geld oder Güter dafür gegeben, um zu erreichen, dass deutsche Staatsangehörige, sog. Ortskräfte und deren Familienangehörigen und die von der Bundesregierung als besonders schutzbedürftig bezeichneten bzw. identifizierten Afghanen, die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, wie der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, es im Sommer 2021 nicht dementieren wollte (vgl.: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heiko-maas-ueber-das-scheitern-in-afghanistan-ich-weiss-nicht-ob-man-das-ueberhaupt-heilen-kann-a-5b7dd569-013a-4425-80bf-b0f61cda9b22, zuletzt abgerufen am 22. März 2022)?

Wenn ja, wie hoch waren diese Kosten, bzw. um welche Güter handelte es sich?

33

Wie viele der aus Kabul seit August 2021 von der Bundeswehr ausgeflogenen Personen legten nach heutigem Kenntnisstand der Bundesregierung gefälschte Ausreisepapiere vor?

34

Wie viele der mithilfe von Privaten bzw. Nichtregierungsorganisationen (NROs) wie z. B. der ,,Luftbrücke Kabul“ direkt oder über Drittländer seit dem Juli 2021 nach Deutschland aus Afghanistan gebrachten bzw. selbständig eingereisten Afghanen (vgl. z. B. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32677) legten nach heutigem Kenntnisstand der Bundesregierung gefälschte Ausreisedokumente vor?

35

Bei wie vielen der aus Kabul im August 2021 von der Bundeswehr ausgeflogenen Personen lagen nach heutigem Kenntnisstand der Bundesregierung polizeiliche Erkenntnisse vor?

36

Bei wie vielen der von Privaten bzw. NROs wie z. B. der ,,Luftbrücke Kabul“ direkt oder über Drittländer seit dem Juli 2021 nach Deutschland aus Afghanistan gebrachten Personen lagen nach heutigem Kenntnisstand der Bundesregierung polizeiliche Erkenntnisse vor?

37

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zwischenzeitlich getroffen, um die Deutschen und weitere in Deutschland lebende Menschen vor den während der Evakuierungsmission aus Kabul nach Deutschland verbrachten, u. a. des Kindesmissbrauchs überführten, kriminellen Personen (vgl.: https://www.tagesschau.de/inland/afghanistan-evakuierung-sicherheit-101.html, zuletzt abgerufen am 4. April 2022; https://exxpress.at/evakuierung-aus-kabul-auch-kinderschaender-wieder-nach-europa-geflogen/, zuletzt abgerufen am 4. April 2022; https://www.nau.ch/news/europa/unuberpruft-an-bord-deutschland-evakuierte-auch-kinderschander-65995563, zuletzt abgerufen am 4. April 2022; https://www.welt.de/politik/ausland/article233566168/Evakuierungsfluege-20-polizeibekannte-Afghanen-kamen-nach-Deutschland.html, zuletzt abgerufen am 4. April 2022; https://www.spiegel.de/panorama/justiz/abgeschobener-sexualstraftaeter-kam-mit-deutscher-luftbruecke-zurueck-a-fe836027-a33b-4370-90cc-283b6bffc989, zuletzt abgerufen am 22. März 2022; vgl. https://www.theeuropean.de/egidius-schwarz/wieso-liess-unsere-regierung-kinderschaender-aus-afghanistan-nachdeutschland-einreisen/, zuletzt abgerufen am 22. März 2022) zu schützen?

Was kann die Bundesregierung über den gegenwärtigen Verbleib der genannten Personen sagen?

38

Wie ist vor dem Hintergrund der während der Evakuierungsmission erfolgten Verbringung von Straftätern nach Deutschland (https://www.welt.de/politik/ausland/article233566168/Evakuierungsfluege-20-polizeibekannte-Afghanen-kamen-nach-Deutschland.html, zuletzt abgerufen am 4. April 2022) die am 13. September 2021 erfolgte Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Lars Herrmann auf Bundestagsdrucksache 19/32490 zu verstehen, nach der die Bundesregierung ,,unter humanitären Gesichtspunkten“ gehandelt habe?

Sieht die Bundesregierung die Sicherheit der Deutschen und der in Deutschland lebenden Menschen vor Straftätern – wie etwa Personen, die des Kindesmissbrauchs überführt worden sind – als ein humanitäres Gut an?

39

Auf welche Weise hat die Bundesregierung, die ,,[d]ie Entscheidung über die Evakuierung von Personen aus Afghanistan […] in gemeinsamer Verantwortung getroffen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/32490) hat, die Entscheidungen, die zum Verbringen von Kriminellen aus Kabul nach Deutschland führten, in der Zwischenzeit kritisch analysiert?

Sind damalige Entscheidungsträger der Ministerialbürokratie, der Bundeswehr oder weiterer Bundesbehörden in der Zwischenzeit gemahnt, versetzt, degradiert, ihres Postens enthoben worden?

Haben sich damalige Entscheidungsträger in der Zwischenzeit zur Aufgabe ihrer Ämter entschlossen?

40

Wie genau prüft bzw. identifiziert die Bundesregierung die sogenannten ,singulären Einzelschicksale (vgl. Antwort der Bundesregierung die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 19/32373) von Afghanen, die einer ,,massiven Gefährdung ihrer körperlichen Unversehrtheit unmittelbar ausgesetzt sind und einer solchen allein durch eine Aufnahme in Deutschland nachhaltig entgehen können“ (ebenda), und wie groß ist nach heutigem Kenntnisstand dieser genannte Personenkreis?

41

Hat die Bundesregierung inzwischen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 des Abgeordneten Petr Bystron auf Bundestagsdrucksache 19/32373) diejenigen Personen, die 2021 trotz Reisewarnungen aus Deutschland nach Afghanistan reisten und dann aus Afghanistan evakuiert worden sind, die Evakuierungskosten in Rechnung gestellt, wie dies die Schweiz getan hat (vgl.: https://www.blick.ch/ausland/eda-warnte-vor-reisen-nach-afghanistan-bund-schickt-rechnung-an-evakuierte-id16768647.html, zuletzt abgerufen am 22. März 2022.)?

Wenn ja, in wie vielen Fällen, und in welcher Höhe?

42

Wie viele ledige, volljährige Kinder von früheren Ortskräften und Afghanen, die von der Bundesregierung als besonders schutzbedürftig bezeichnet bzw. identifiziert werden, sind nach aktuellem Kenntnisstand nach Deutschland eingereist?

43

Wie viele der im etablierten, ressortübergreifendem Ortskräfteverfahren identifizierten Ortskräfte entschlossen sich bzw. bevorzugten es nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung, in Afghanistan zu bleiben?

Was weiß die Bundesregierung über ihre Beweggründe?

44

Wie viele ehemalige Ortskräfte, Familienangehörige ehemaliger Ortskräfte, von der Bundesregierung als besonders schutzbedürftig bezeichnete bzw. identifizierte Afghanen und Familienangehörige von durch die Bundesregierung als besonders schutzbedürftig bezeichneten bzw. identifizierten Afghanen sind nach aktuellem Kenntnisstand nach Deutschland eingereist?

Wie viele dieser Personen führten ihre Einreise selbstständig durch, und werden die hier anfallenden Kosten von der Bundesrepublik Deutschland getragen?

Wie viele Personen aus diesem Personenkreis wurden mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland geflogen, auf welche Summe belaufen sich die Kosten für diese Charterflüge bislang, und werden diese Kosten sämtlich von der Bundesrepublik Deutschland beglichen?

Wie viele dieser Personen haben die Bundesrepublik Deutschland wieder verlassen?

45

Was genau ist unter der Formulierung ,,lediglich alphanumerischer Datenerfassung und Sicherheitsüberprüfung“ auf Bundestagsdrucksache 20/456, S. 29 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu verstehen?

Aus welchen Gründen genau entschied die Bundesregierung in diesen Einzelfällen auf die genannte Weise, welche Kriterien brachten den entsprechenden Personenkreis zu dieser privilegierten Behandlung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Dauert der Zustand der ,,aktuell schwierigen Urkundenbeschaffung und -überprüfung in Afghanistan“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) auch heute noch an?

Hat die Bundesregierung die Anweisung an die Auslandsvertretungen, nach der bei der Bewertung der entsprechenden Nachweise weitestgehender Ermessensspielraum ausgenutzt werden soll, inzwischen zurückgenommen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und falls nein, weshalb nicht?

Ist die Bundesregierung sicher, dass auf diese Weise (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nicht auch Kriminelle und unberechtigte Personen nach Deutschland einreisen konnten, wenn nein, weshalb handelt sie dennoch wie oben dargelegt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

46

Wie ist der aktuelle Sachstand des von der Bundesregierung in der am 12. Januar 2022 erfolgten Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 der Abgeordneten Cornelia Möhring erwähnten Aufnahmeprogramms, ,,humanitäre[n] Aufnahmeprogramm[s] für Afghanistan […], in dem die besondere Situation verschiedener Personengruppen – auch von LSBTI –Eingang finden soll.“ (Bundestagsdrucksache 20/428, S. 30 f.)?

47

Ist die oben zitierte Aussage (vgl. Vorfrage) so zu verstehen, dass die Bundesregierung über die von ihr als besonders schutzbedürftig bezeichneten afghanischen Personen hinaus Afghanen mit LSBTI-Hintergrund nach Deutschland holen möchte, und wenn ja, wie viele Personen betrifft dies nach Kenntnisstand der Bundesregierung?

48

Tut die Bundesregierung auch etwas dafür, um die Belastung Deutschlands durch Migration aus Afghanistan so gering wie möglich zu halten?

49

Geht die Bundesregierung aktiv auf Regierungen von Staaten zu, die 2001 ff. ebenfalls im Rahmen der internationalen Allianz am Hindukusch engagiert waren, um bei diesen die Aufnahme von Afghanen, die die Bundesregierung als besonders schutzbedürftig bezeichnet bzw. identifiziert und die keine Ortskräfte mit Deutschlandbezug waren, zu erreichen?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie reagierten diese Staatsregierungen bislang auf die Initiativen der Bundesregierung?

50

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele als von der Bundesregierung als besonders schutzbedürftig bezeichnete bzw. identifizierte Afghanen seit August 2021 heute in Frankreich, Italien, Großbritannien, Kanada, den USA leben, und wenn ja, wie viele sind es?

51

Zu welchem Zeitpunkt soll nach den Plänen der Bundesregierung ein neuer, regulärer Asyllagebericht zu Afghanistan veröffentlicht werden?

52

Ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Zahl der Zwangsverheiratungen von minderjährigen Mädchen bzw. arrangierten Ehen in Afghanistan weiterhin so hoch (vgl. den von der Bundesregierung vorgelegten ,,Fortschrittsbericht Afghanistan 2014“, S. 41), und schätzt die Bundesregierung dieses Phänomen so ein, dass es als ein lang gepflegter Bestandteil afghanischer Kultur gelten kann?

Berlin, den 1. April 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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