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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

13.05.2022

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/144914.04.2022

Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus

der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus hält nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller an. Von 4 Millionen Sozialwohnungen in den 80er-Jahren sind heute nur noch gut 1 Million Sozialwohnungen übrig. Viele Haushalte mit geringen Einkommen finden keine Sozialwohnung mehr, obwohl sie einen Wohnberechtigungsschein haben. Geringverdienerinnen und Geringverdiener leiden besonders unter der neuen Wohnungsnot. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist für sie in vielen Innenstädten unmöglich. Das Pestel-Insititut geht von ca. 5 Millionen fehlenden Sozialwohnungen aus (RND, 23. August 2020, Bezahlbarer Wohnraum: Institut sieht Bedarf für Hunderttausende Sozialwohnungen).

Die politische Unterstützung für einen Neustart im sozialen Wohnungsbau blieb nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang aus – sowohl rechtlich als auch haushälterisch. Diese Entwicklung ist auch deshalb mehr als besorgniserregend, weil der Mietenanstieg in den Städten ungebremst anhält.

Nicht nur zu wenige neu gebaute Sozialwohnungen sind ein Problem. Durch das Auslaufen der Sozialbindungen gehen jährlich mehr Sozialwohnungen verloren als neu gebaut werden. Die Folge ist häufig die Steigerung der Mieten durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der ehemaligen Sozialwohnungen und damit einhergehend die Verarmung oder Verdrängung der Mieterinnen und Mieter.

Sozialer Wohnungsbau – kommunal, genossenschaftlich, gemeinnützig – kann langfristig für bezahlbaren Wohnraum sorgen. Die hohen Kosten für Wohngeld und die Kosten der Unterkunft, die 2019 insgesamt 17,2 Mrd. Euro betrugen (Wohngeld- und Mietenbericht 2020 der Bundesregierung, S. 162) und während der Pandemie wieder stiegen (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/), können so nachhaltig reduziert werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wird das Ziel von jährlich 100 000 neuen öffentlich geförderten Wohnungen ausgegeben. Welche Art Wohnungen öffentlich gefördert werden sollen, bleibt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unklar. Diese Kleine Anfrage hat die Entwicklung und die Zukunft des sozialen Wohnungsbaus zum Gegenstand.

Deutscher Bundestag Drucksache 20/1449

20. Wahlperiode 14.04.2022

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für den sozialen Wohnungsbau jährlich in den letzten zehn Jahren?

2

Wie gestaltete sich in den letzten zehn Jahren der Abfluss der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in die Bundesländer?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz der Mittel in den letzten zehn Jahren in den einzelnen Bundesländern?

b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer, die in den letzten fünf Jahren die Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus nicht vollständig abgerufen haben, und wenn ja, welche?

c) Welche Summe an Bundesmitteln zur sozialen Wohnraumförderung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bundesländern seit 2015 „investiv“ zur Eigentumsförderung eingesetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren jährlich neu gebaut (bitte nach Bundesländern angeben)?

4

Wie viele Sozialwohnungen beabsichtigt die Bundesregierung selbst in den nächsten vier Jahren zu errichten, und welche konkreten Pläne liegen dafür bereits vor?

5

Wie viele Sozialwohnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren jährlich aus der sozialen Bindung gefallen (bitte nach Bundesländern angeben)?

6

Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen seit 2011 entwickelt (bitte nach Bundesländern angeben), und wie hoch ist der aktuelle Bestand an Sozialwohnungen Ende 2021 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viele Sozialwohnungen in den kommenden zehn Jahren durch auslaufende Bindungen wegfallen werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Welche Einkommensgrenzen für den Zugang zu Wohnberechtigungsscheinen (WBS) gelten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den 16 Bundesländern?

a) Wie ist das Verhältnis der Personen bzw. Haushalte mit WBS-Berechtigung zu real vorhandenen Sozialwohnungen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes anzuheben, und wenn ja, in welcher Höhe?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Pestel-Instituts, dass der Bedarf an Sozialwohnungen in der Bundesrepublik Deutschland bei über 6 Millionen liegt und somit rund 5 Millionen Sozialwohnungen fehlen (vgl. RND, 23. August 2020, Bezahlbarer Wohnraum: Institut sieht Bedarf für Hunderttausende Sozialwohnungen, https://www.rnd.de/wirtschaft/bezahlbarer-wohnraum-institut-sieht-bedarf-fur-hunderttausende-sozialwohnungen-4TOTN32PNPXWVLUGB42HFW5LHQ.html), und wenn nein, von welchem realen Bedarf an Sozialwohnungen geht die Bunderegierung aus?

10

Welchen Anteil haben neue Sozialwohnungen am Neubau insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren?

11

Wie viele Sozialwohnungen wurden in den letzten fünf Jahren auf Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichtet?

12

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller dauerhaften Niedergang des sozialen Wohnungsbaus durch auslaufende Sozialbindungen zu verhindern?

a) Welche Prognosen hat die Bundesregierung für das Auslaufen von Sozialbindungen von Sozialwohnungen in der Bundesrepublik Deutschland bis 2025, und welche für die nächsten zehn Jahre?

b) Plant die Bundesregierung diesbezüglich in Absprache mit den Ländern eine Gesetzesänderung, und wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden?

c) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Thema auslaufende Bindungen zu lösen, und welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, zur Lösung konkret zu unternehmen?

13

Von welcher Entwicklung des Gesamtbestands an Sozialwohnungen geht die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode aus, und von welcher in den nächsten zehn Jahren?

14

Wie viele neue Sozialwohnungen strebt die Bundesregierung pro Jahr an?

a) Welchen Bestand an Sozialwohnungen strebt die Bundesregierung bis zum Jahr 2025 an?

b) Was versteht die Bundesregierung unter öffentlich geförderten Wohnungen, und wie soll die im Koalitionsvertrag vorgesehene öffentliche Förderung aufgeteilt werden?

c) Wie viele der angekündigten 100 000 öffentlich geförderten neuen Wohnungen sollen Sozialwohnungen sein, und wie viele Eigenheime sollen gefördert werden?

d) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zweckbindung der Fördergelder, und wenn ja, für welche Zwecke bzw. auf welche Träger soll die Zweckbindung zukünftig fokussiert werden, und wenn nein, warum nicht?

e) Wird die Förderung an dauerhafte Sozialbindungen geknüpft?

f) An welchen energetischen Standard wird die Förderung geknüpft?

g) Wird die Förderung an eine Quote barrierefreier Wohnungen geknüpft?

15

Wie hoch muss nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentliche Förderung sein, damit 100 000 Sozialwohnungen pro Jahr neu gebaut werden?

a) Auf welcher Berechnungsgrundlage basierenden die Neubauziele der Bundesregierung, wenn durch 14,5 Mrd. Euro in sechs Jahren 100 000 Sozialwohnungen im Jahr entstehen sollen?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Pestel-Instituts, dass für energieeffizienten Neubau von 100 000 Sozialwohnungsneubau mindestens 5 Mrd. Euro im Jahr, für Wohnungen nach EH40-Standard sogar 8,5 Mrd. Euro nötig wären (Bezahlbarer Wohnraum 2022 Neubau – Umbau – Klimaschutz, Hrsg. Verbändebündnis Soziales Wohnen, 2022, S. 34)?

16

Hält die Bundesregierung die veranschlagte Höhe der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau angesichts geplanter 100 Mrd. Euro zusätzlich für die militärische Aufrüstung weiterhin für verhältnismäßig und angemessen?

17

In welchem Verhältnis steht die soziale Wohnraumförderung zur von der Bundesregierung angestrebten Schaffung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit?

Berlin, den 4. April 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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