[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1455 –
Interne Ermittlungen bei Bundesbehörden BND, BfV und BAMAD
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundessicherheitsbehörden, auch Geheim- oder Nachrichtendienste
genannt, sollen beispielsweise, ausgestattet mit besonderen Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung, als staatliche Exekutive die Demokratie vor inneren
und äußeren Feinden schützen. Gleichwohl ist in den vergangenen Monaten
und Jahren auch im Zusammenhang mit der Arbeit von
Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesamt für
den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD; vormals MAD) verschiedentlich
über interne Ermittlungen spekuliert oder auch berichtet worden (
https://www.
tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/ksk-razzia-geheimnisverrat-101.html).
In der Regel werden nach Ansicht der Fragestellenden einerseits derlei
Ermittlungen oder Disziplinarverfahren gegen eigene Mitarbeiter überhaupt nicht
kommuniziert (
https://www.tagesspiegel.de/politik/ermittlungen-gegen-mitarb
eiter-wie-der-verfassungsschutz-einen-rechtsextremisten-in-den-eigenen-reihe
n-geheim-hielt/25224422.html), während andererseits mit großem öffentlichen
Aufwand versucht wurde, beispielsweise die Journalistinnen und Journalisten
und Bloggerinnen und Blogger von Netzpolitik wegen Geheimnisverrats zu
belangen (
https://www.tagesspiegel.de/politik/verfassungsschutz-netzpolitik-e
rmittlungen-sind-eingestellt-der-geheimnisverrat-geht-weiter/13846972.html).
Andererseits wurde nach Ansicht der Fragestellenden anlässlich einer
besonderen Prüfung der Arbeit der Geheimdienste im Auftrag bzw. durch das
Parlamentarische Kontrollgremium auch dem Grunde nach bekannt, dass
„rechtsextreme organisierte Strukturen (Netzwerke) mit Bezügen zur Bundeswehr
und anderen Sicherheitsbehörden“ erkannt wurden (Bundestagsdrucksache
19/25180, S. 5). Im letzten Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des
Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher
Tätigkeit des Bundes (PKGrG) findet sich der bereits an vergleichbarer Stelle
früher erwähnte und nicht näher beleuchtete Hinweis, dass das Gremium mit
behördeninternen Entwicklungen wie „einzelne Rechtsverstöße von Mitarbeitern
oder sonstigen internen Vorgängen, die geeignet sind, die Arbeit der
Nachrichtendienste zu beeinträchtigen“ befasst gewesen sei (Bundestagsdrucksache
20/310, S. 11). Näheres ist darüber hinaus kaum bekannt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1674
20. Wahlperiode 05.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
4. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die erfragten Angaben werden in den Bundesbehörden
Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesamt für den
Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) in unterschiedlicher Weise erfasst.
Die Beantwortung der Fragen zu internen Ermittlungen, Disziplinar- oder
Strafverfahren ist auf formalisierte arbeitsrechtliche Ermittlungs- und
beamtenrechtliche Disziplinarverfahren einschließlich der Verfahren, die aufgrund des
ermittelten Sachverhaltes anstelle zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens zur
Entlassung führten, beschränkt. Die Beantwortung enthält die Verfahren, die ab
dem 1. Januar 2018 eingeleitet wurden bis zum Eingang der Kleinen Anfrage
beim Bundeskanzleramt am 19. April 2022 abgeschlossen wurden und keinem
Verwertungsverbot unterliegen. Insbesondere für Beamte gelten starre
Löschfristen. Disziplinarverfahren unterliegen dem Verwertungsverbot bzw.
Tilgungsgebot nach § 16 des Bundesdisziplinargesetzes (BDG). Für Unterlagen
über Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, auf die die
Tilgungsfristen des § 16 BDG nicht anzuwenden sind, finden die Löschfristen des § 112
Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) Anwendung.
Soweit in den Fragestellungen Angaben zu Beamten erbeten werden, werden
nur Fälle genannt, die in den Geltungsbereich des BBG und BDG fallen.
Soweit in den Fragestellungen eine Aufschlüsselung nach der Art des
Beschäftigungsverhältnisses sowie nach Dienst- und Amtsbezeichnungen erbeten wird,
kann dies nicht beantwortet werden. Insoweit gibt die Bundesregierung mit
Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung und die beamtenrechtlichen Schutzrechte hierzu keine
Auskunft. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelheiten laufender
Verfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden.
Mit Blick auf das BAMAD wird darauf verwiesen, dass der Militärische
Abschirmdienst (MAD) nicht durch das BAMAD ersetzt wurde. Neben dem BA-
MAD existieren weiterhin MAD-Stellen. Im Folgenden bezieht sich die
Beantwortung der Fragen daher auf die Angehörigen des gesamten MAD.
1. Gegen wie viele Beamte und Tarifbeschäftigte von BND, BfV und BA-
MAD (vormals MAD) wurden seit 2018 interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet (bitte nach Jahr, Behörde, Art
des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung,
Tatvorwurf aufschlüsseln)?
2. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität-rechts“ (PMK-rechts)
zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
3. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität-links“ (PMK-links)
zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
4. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität-nicht zuzuordnen“ (PMK-nicht
zuzuordnen) zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
5. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität-ausländische Ideologie“
(PMK-ausländische Ideologie) zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde,
Tatvorwurf aufschlüsseln)?
6. Wie viele und welche der gegen die in Frage 1 genannten Personen
geführten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren basierten
oder basieren auf Verdachtsmomenten oder Vorwürfen wegen
Geheimnisverrats, der Vorteilsnahme oder der Strafvereitelung (bitte nach Jahr,
Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
7. Gegen wie viele der in Frage 1 genannten Personen liefen oder laufen
gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren (bitte nach Jahr, Behörde, Art des
Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung,
Tatvorwurf aufschlüsseln)?
8. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen wurden seit 2018 aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren versetzt,
beurlaubt, suspendiert oder aus dem Dienst entlassen (bitte nach Jahr,
Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und
Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
9. Wie vielen der in Frage 1 genannten Personen wurden bei den geführten
Verfahren rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder
sonstige menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder
Handlungen oder die Teilnahme daran vorgeworfen, bzw. bei wie vielen
waren entsprechende Vorwürfe Ausgangspunkt der eingeleiteten
Verfahren?
10. Bei wie vielen der in Frage 1 genannten Personen wurden zunächst
wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw. Verfahren
eingeleitet und erst infolge dieser Ermittlungen Hinweise auf rassistische,
antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche bzw.
verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme
bzw. dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende Straftaten oder
Dienstverfehlungen festgestellt?
11. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder
Parteien der extrem rechten Szene an oder sind in der Vergangenheit mit
Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts in Erscheinung getreten
(bitte nach Behörde, Gruppierungen oder Organisationen der rechten
bzw. rechtsextremen Szene, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
12. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder
Parteien an, die als Vorfeldorganisationen der sogenannten Neuen Rechten
oder der extrem rechten Szene zugerechnet werden oder haben in der
Vergangenheit Veranstaltungen oder Angebote in diesem Bereich in
Anspruch genommen oder besucht (bitte nach Behörde, Gruppierungen oder
Organisationen der rechten bzw. rechtsextremen Szene, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
13. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren wurden eingestellt
(bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie
Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Zeitraum der Fragestellung wurden in den Bundesbehörden BND, BfV und
BAMAD die folgenden Verfahren erfasst.
BND
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 22 Verfahren erfasst, in denen interne
Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Tatvorwürfe
gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw. Beamten werden insgesamt
zwecks Übersichtlichkeit in Anlehnung an die Disziplinarstatistik des Bundes
folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: fünfmal Verstoß
gegen Folgepflicht; einmal Verstoß gegen Folge- und Wohlverhaltenspflicht;
viermal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; zehnmal Verstoß gegen
Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht. Zudem wurde in zwei Fällen der Vorwurf
der Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz erhoben.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 17 Verfahren erfasst, in denen interne
Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Tatvorwürfe
gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw. Beamten werden insgesamt
zwecks Übersichtlichkeit in Anlehnung an die Disziplinarstatistik des Bundes
folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: dreimal Verstoß
gegen Folgepflicht; sechsmal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst;
achtmal Verstoß gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 32 Verfahren erfasst, in denen interne
Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Tatvorwürfe
gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw. Beamten werden insgesamt
zwecks Übersichtlichkeit in Anlehnung an die Disziplinarstatistik des Bundes
folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: neunmal
Verstoß gegen Folgepflicht; fünfmal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst;
zwölfmal Verstoß gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht. Zudem wurde in
sechs Fällen der Vorwurf der Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz erhoben.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 17 Verfahren erfasst, in denen interne
Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Tatvorwürfe
gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw. Beamten werden insgesamt
zwecks Übersichtlichkeit in Anlehnung an die Disziplinarstatistik des Bundes
folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: fünfmal Verstoß
gegen Folgepflicht; zweimal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst;
achtmal Verstoß gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht. Zudem wurde in zwei
Fällen der Vorwurf der Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz erhoben.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt zehn Verfahren erfasst, in denen interne
Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Die
Tatvorwürfe gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw. Beamten werden
insgesamt zwecks Übersichtlichkeit in Anlehnung an die Disziplinarstatistik des
Bundes folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: fünfmal
Verstoß gegen Folgepflicht; einmal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst;
dreimal Verstoß gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht. Zudem wurde in
einem Fall der Vorwurf der Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz erhoben.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung sind keine der erfassten Verfahren den in
der Fragestellung genannten Phänomenbereichen zuzuordnen.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung basierten keine Verfahren auf
Verdachtsmomenten oder Vorwürfen wegen Geheimnisverrats, der Vorteilsnahme oder
der Strafvereitelung.
Im Jahr 2018 liefen gegen keine Person gleichzeitig oder zeitlich versetzt
mehrere Verfahren.
Im Jahr 2019 liefen gegen keine Person gleichzeitig oder zeitlich versetzt
mehrere Verfahren.
Im Jahr 2020 liefen gegen zwei Personen gleichzeitig oder zeitlich versetzt
mehrere Verfahren (Verstoß gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht).
Im Jahr 2021 liefen gegen eine Person gleichzeitig oder zeitlich versetzt
mehrere Verfahren (Verstoß gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht).
Im Jahr 2022 liefen gegen zwei Personen gleichzeitig oder zeitlich versetzt
mehrere Verfahren (Verstoß gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht).
Im Jahr 2018 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem es aufgrund von
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung,
Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal Verstoß gegen
Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht).
Im Jahr 2019 wurden insgesamt vier Verfahren erfasst, in denen es aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer
Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (dreimal Verstoß
gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht; einmal Verstoß gegen Folgepflicht).
Im Jahr 2020 wurden insgesamt fünf Verfahren erfasst, in denen es aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer
Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (fünfmal Verstoß
gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht).
Im Jahr 2021 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in denen es aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer
Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal Verstoß
gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht; zweimal Grenzüberschreitung am
Arbeitsplatz).
Im Jahr 2022 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem es aufgrund von
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung,
Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal Verstoß gegen
Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht).
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung wurden insgesamt fünf Verfahren erfasst,
in denen rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige
menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen
oder die Teilnahme daran vorgeworfen wurden bzw. entsprechende Vorwürfe
Ausgangspunkt der eingeleiteten Verfahren waren.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung wurden keine Verfahren erfasst, in denen
zunächst wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw. Verfahren
eingeleitet und erst in Folge dieser Ermittlungen Hinweise auf rassistische,
antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche bzw.
verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme bzw.
dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende Straftaten oder
Dienstverfehlungen festgestellt wurden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien der extrem rechten Szene an oder
sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts
in Erscheinung getreten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien an, die als Vorfeldorganisationen
der sogenannten Neuen Rechten oder der extrem rechten Szene zugerechnet
werden oder in der Vergangenheit Veranstaltungen oder Angebote in diesem
Bereich in Anspruch genommen oder besucht haben.
Im Jahr 2018 wurden insgesamt vier Verfahren erfasst, die eingestellt wurden
(einmal Verstoß gegen Folgepflicht; zweimal Verstoß gegen
Wohlverhaltensbzw. Treuepflicht; einmal Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz).
Im Jahr 2019 wurden insgesamt sechs Verfahren erfasst, die eingestellt wurden
(einmal Verstoß gegen Folgepflicht; fünfmal Verstoß gegen
Wohlverhaltensbzw. Treuepflicht).
Im Jahr 2020 wurden insgesamt acht Verfahren erfasst, die eingestellt wurden
(sechsmal Verstoß gegen Wohlverhaltens- bzw. Treuepflicht; zweimal
Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz).
Im Jahr 2021 wurden insgesamt sieben Verfahren erfasst, die eingestellt wurden
(zweimal Verstoß gegen Folgepflicht; viermal Verstoß gegen
Wohlverhaltensbzw. Treuepflicht; einmal Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz).
Im Jahr 2022 wurden insgesamt fünf Verfahren erfasst, die eingestellt wurden
(zweimal Verstoß gegen Folgepflicht; zweimal Verstoß gegen
Wohlverhaltensbzw. Treuepflicht; einmal Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz).
BfV
Im Jahr 2018 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem interne
Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Tatvorwürfe
gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw. Beamten werden insgesamt
zwecks Übersichtlichkeit in Anlehnung an die Disziplinarstatistik des Bundes
folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: einmal § 34
Absatz 1 BBG i. V. m. § 11 Absatz 1 BBG, außerordentliches Dienstvergehen im
Sinne des § 77 Absatz 1 BBG, Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61 Absatz 1
Satz 3 BBG.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in denen interne
Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Tatvorwürfe
gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw. Beamten werden insgesamt
zwecks Übersichtlichkeit in Anlehnung an die Disziplinarstatistik des Bundes
folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: einmal § 34
Absatz 1 BBG in Verbindung mit § 11 Absatz 1 BBG, außerordentliches
Dienstvergehen im Sinne des § 77 Absatz 1 BBG, Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61
Absatz 1 Satz 3 BBG; zweimal § 37 Absatz 1 BBG, Fernbleiben vom Dienst
gemäß § 96 BBG.
Im Jahr 2020 wurden keine Verfahren erfasst, in denen interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in denen interne
Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Tatvorwürfe
gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw. Beamten werden insgesamt
zwecks Übersichtlichkeit in Anlehnung an die Disziplinarstatistik des Bundes
folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: einmal § 34
Absatz 1 BBG in Verbindung mit § 28 Absatz 6 der Bundeslaufbahnverordnung
(BLV), Dienstleistungspflicht gemäß § 61 Absatz 1 BBG, Fernbleiben vom
Dienst gemäß § 96 BBG, Folgepflicht gemäß § 62 Absatz 1 BBG,
Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 BBG; einmal § 37 Absatz 1 BBG,
Folgepflicht gemäß § 62 Absatz 1 BBG, Unterstützungs- und Wahrheitspflicht
gemäß § 62 Absatz 1 BBG, Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3
BBG; einmal § 34 BBG in Verbindung mit § 28 BLV, Fernbleiben vom Dienst
gemäß § 96 BBG.
Im Jahr 2022 wurden keine Verfahren erfasst, in denen interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung sind keine der erfassten Verfahren den in
der Fragestellung genannten Phänomenbereichen zuzuordnen.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung basierten keine Verfahren auf
Verdachtsmomenten oder Vorwürfen wegen Geheimnisverrats, der Vorteilsnahme oder
der Strafvereitelung.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung liefen gegen keine Person gleichzeitig
oder zeitlich versetzt mehrere Verfahren.
Im Jahr 2018 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem es aufgrund von
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung,
Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal § 34 Absatz 1
BBG in Verbindung mit § 11 Absatz 1 BBG, außerordentliches Dienstvergehen
im Sinne des § 77 Absatz 1 BBG, Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61 Absatz 1
Satz 3 BBG).
Im Jahr 2019 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in denen es aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer
Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal § 34
Absatz 1 BBG in Verbindung mit § 11 Absatz 1 BBG, außerordentliches
Dienstvergehen im Sinne des § 77 Absatz 1 BBG, Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61
Absatz 1 Satz 3 BBG; zweimal § 37 Absatz 1 BBG, Fernbleiben vom Dienst
gemäß § 96 BBG).
Im Jahr 2020 wurden keine Verfahren erfasst, in denen es aufgrund von
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung,
Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in denen es aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer
Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal § 34
Absatz 1 BBG in Verbindung mit § 28 Absatz 6 BLV, Dienstleistungspflicht
gemäß § 61 Absatz 1 BBG, Fernbleiben vom Dienst gemäß § 96 BBG,
Folgepflicht gemäß § 62 Absatz 1 BBG, Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61 Absatz 1
Satz 3 BBG; einmal § 37 Absatz 1 BBG, Folgepflicht gemäß § 62 Absatz 1
BBG, Unterstützungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 62 Absatz 1 BBG,
Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 BBG; einmal § 34 BBG in
Verbindung mit § 28 BLV, Fernbleiben vom Dienst gemäß § 96 BBG).
Im Jahr 2022 wurden keine Verfahren erfasst, in denen es aufgrund von
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung,
Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung wurden keine Verfahren erfasst, in denen
rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige
menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die
Teilnahme daran vorgeworfen wurden bzw. entsprechende Vorwürfe
Ausgangspunkt der eingeleiteten Verfahren waren.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung wurden keine Verfahren erfasst, in denen
zunächst wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw. Verfahren
eingeleitet und erst in Folge dieser Ermittlungen Hinweise auf rassistische,
antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche bzw.
verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme bzw.
dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende Straftaten oder
Dienstverfehlungen festgestellt wurden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien der extrem rechten Szene an oder
sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts
in Erscheinung getreten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien an, die als Vorfeldorganisationen
der sogenannten Neuen Rechten oder der extrem rechten Szene zugerechnet
werden oder in der Vergangenheit Veranstaltungen oder Angebote in diesem
Bereich in Anspruch genommen oder besucht haben.
In den Jahren 2018 bis 2022 wurden keine Verfahren erfasst, die eingestellt
wurden.
BAMAD
Im Gesamtzeitraum der Fragestellung wurden keine Verfahren im Sinne der
Vorbemerkung erfasst.
14. Zu wie vielen Fällen von Strafverfahren gegen Beamte und
Tarifbeschäftigte von Landesverfassungsschutzbehörden hat die Bundesregierung seit
2018 Kenntnis erhalten oder war die Bundesregierung in geführte
Ermittlungen in irgendeiner Weise (Informations- oder Datenaustausch, auch
über als Zentralstellen fungierende Bundesbehörden) involviert?
Die Bundesregierung nimmt zu Sachverhalten die Länder betreffend aus
kompetenziellen Gründen keine Stellung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]