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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutsche Energiepartnerschaft mit Marokko vor dem Hintergrund der illegalen Okkupation der Westsahara

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.05.2022

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/145820.04.2022

Deutsche Energiepartnerschaft mit Marokko vor dem Hintergrund der illegalen Okkupation der Westsahara

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Westsahara ist von den Vereinten Nationen (VN) seit 1963 als sogenanntes Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung („non-selfgoverning territory“) anerkannt und somit völkerrechtlich ein eigenständiges Hoheitsgebiet. Doch seit dem Überfall der Westsahara durch marokkanische Truppen 1975 ist die Westsahara illegal okkupiert. Diese illegale Okkupation dauert bis heute an (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 063/16, S. 8). Marokko hält große Teile der Westsahara besetzt und verweigert dem Volk der Sahrawis die Unabhängigkeit.

Die Durchführung eines mit Resolution des VN-Sicherheitsrats vom 29. April 1991 beschlossenen Referendums scheiterte bis heute an der fehlenden Einigkeit über die Frage, welche Personen beim Referendum abstimmungsberechtigt sind. Denn durch Flucht, Vertreibung und Bevölkerungsaustausch infolge der völkerrechtswidrigen Okkupation der Westsahara durch Marokko hat sich die ethnische Bevölkerungszusammensetzung stark verändert. Den Schätzungen der VN zufolge leben derzeit knapp 600 000 Menschen in der Westsahara. Es soll sich hierbei größtenteils um Zuzügler aus Marokko sowie deren Nachkommen handeln (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/27150). Im Jahr 2014 sollen 530 000 Menschen in dem besetzten Gebiet gelebt haben. Knapp die Hälfte von ihnen seien Marokkaner, 180 000 gehören dem marokkanischen Militär an, 105 000 sind Sahrawis. Nahezu 200 000 Sahrawis leben in den Flüchtlingscamps im Südwesten Algeriens (DER SPIEGEL vom 29. Januar 2022, Die Stille des Krieges, S. 86).

Im April 2007 unterbreiteten Marokko und die Polisario (Frente Popular para la Liberación de Saguia Al Hamra y Rio de Oro) den Vereinten Nationen jeweils eigene Vorschläge für eine Lösung der Westsahara-Frage. Der Vorschlag Marokkos sah eine Autonomie der Westsahara innerhalb des marokkanischen Staates vor, über die im Rahmen eines Referendums abgestimmt werden sollte. Der Vorschlag der Polisario dagegen enthielt ein Referendum mit den Optionen Unabhängigkeit, Integration der Westsahara in den marokkanischen Staat und Selbstverwaltung (WD 2 - 3010 - 129/11, S. 8).

Am 10. Dezember 2020 erkannte US-Präsident Donald Trump die Hoheitsansprüche Marokkos auf die Westsahara per Präsidialdekret an und erklärte den „Autonomieplan“ Marokkos von 2007 zur einzigen Basis der Lösung des Westsahara-Konflikts. Dagegen blieb die Bundesregierung noch bei ihrer bisherigen Haltung, wonach das die Westsahara betreffende Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung und das Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko unterschiedlichen völkerrechtlichen Regelungen unterliegende und daher getrennt zu betrachtende Hoheitsgebiete sind (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/27150).

Nachdem die marokkanische Regierung im März 2021 entschied, jeglichen Kontakt zur deutschen Botschaft in Rabat auszusetzen, rief Marokko seine Botschafterin in Deutschland im Mai 2021 zu Konsultationen nach Rabat zurück. Begründet wurde dieser Schritt mit „feindlichen Aktionen“ Deutschlands, mit denen es die „übergeordneten Interessen“ Marokkos verletzt habe. In der betreffenden Erklärung wird der „antagonistische Aktivismus“ Deutschlands nach der einseitigen Anerkennung von Marokkos Anspruch auf die Westsahara durch die USA genannt (AFP vom 6. Mai 2021).

Allerdings ging die Bundesregierung Ende 2021 wieder auf Marokko zu. So erteilte sie an den Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland die Weisung, im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Einlegung des Rechtsmittels gegen die beiden Urteile des Europäischen Gerichts vom 29. September 2021 – einerseits in der Rechtssache T-279/19, andererseits in den verbundenen Rechtssachen T-344/19 and T-356/19 (Parteien jeweils: Front Polisario gegen EU-Rat) – zuzustimmen. Ohne Einlegung der Rechtsmittel hätten die EU-Handelsvereinbarung und das EU-Fischereiabkommen mit dem Königreich Marokko Mitte Dezember 2021 gestoppt werden müssen.

Befürchtungen möglicher ökonomischer Nachteile angesichts des Profits Marokkos und der EU aus der Ausbeutung der Westsahara sollen bei der Entscheidung keine Rolle gespielt haben. Gleiches gilt auch für Befürchtungen politischer Nachteile angesichts der Erpressungsversuche seitens Marokkos (https://www.ecchr.eu/fall/europas-profit-in-der-besetzten-westsahara/), das erst jüngst seine Grenze zur spanischen Nordafrika-Exklave Ceuta faktisch für Migrantinnen und Migranten aus Afrika geöffnet und damit eine Massenflucht ausgelöst hatte (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/spanien-marokkomigration-101.html;Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/428).

Kurz nach dem Regierungswechsel von der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Koalition der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP änderte das Auwärtige Amt auf seiner Homepage die am 9. Februar 2021 veröffentlichten Informationen zu den bilateralen Beziehungen zu Marokko. Auf der Homepage findet sich nun seit dem 13. Dezember 2021 der Verweis, dass Marokko „eine wichtige Rolle für die Stabilität und nachhaltige Entwicklung in der Region“ spiele. Darüber hinaus habe Marokko „mit einem Autonomie-Plan einen wichtigen Beitrag“ für eine Einigung eingebracht, die nach „einem gerechten, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen politischen Ergebnis auf Grundlage der Resolution des VN-Sicherheitsrats 2602 (2021) strebe (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/marokko-node/bilaterale-beziehungen/224064).

Daraufhin erklärte das Außenministerium Marokkos am 22. Dezember 2021 in einer Stellungnahme, dass es die „positiven Ankündigungen und konstruktiven Positionen“ durch die neue Bundesregierung eine Wiederbelebung der bilateralen Zusammenarbeit und Rückkehr zur Normalität erwarten lassen (https://www.gtai.de/de/trade/marokko/branchen/investitionen-in-die-wasserstoffindustriesollen-starten-782678). Neben Naturressourcen wie Fisch und Meeresfrüchte sowie landwirtschaftliche Produkte werden aus der illegal okkupierten Westsahara durch Marokko auch Erdöl, Eisen, Titan, Mangan und Phosphat ausgebeutet. Ein weiterer, weltweit höchst gefragter Rohstoff aus der Westsahara ist Sand. Tonnenweise landet er beispielsweise auf den Stränden der Kanarischen Inseln (Neues Deutschland vom 24. November 2021, Gestohlener Oktopus auf spanischen Tellern, S. 14). Es geht auch um Öl- und Gasvorkommen vor der Küste der Westsahara (https://www.africa-live.de/sahraouis-veraergert-ueber-erdoeldeal-zwischen-marokko-und-israel/) sowie um Solarenergie und „grünen Wasserstoff“ (https://www.welt.de/politik/ausland/plus231062157/Darum-ist-es-fuer-Deutschland-riskant-sich-mit-Marokko-anzulegen.html).

Seit 2012 besteht eine Energiepartnerschaft Deutschlands mit Marokko unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Zudem sollen im Rahmen der gemeinsamen Absichtserklärung „Allianz zur Entwicklung des Power-to-X-Sektors“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Ministeriums für Energie, Bergbau und Umwelt (MEME) des Königreichs Marokko Forschungs- und Investitionsprojekte im Power-to-X-Sektor umgesetzt werden (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagdrucksache 19/23810).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, dass das die Westsahara betreffende Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung und das Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko unterschiedlichen völkerrechtlichen Regelungen unterliegende und daher getrennt zu betrachtende Hoheitsgebiete sind (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/27150)?

2

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass lediglich der endgültige völkerrechtliche Status der Westsahara ungeklärt ist, nicht aber, dass es sich bei der Westsahara um eine illegale Okkupation durch Marokko und einen Verstoß gegen das Gewaltverbot handelt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/27150)?

3

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Marokko den unter seiner Kontrolle stehenden Teil der Westsahara annektiert und besetzt hat (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 025/19, S. 11)?

4

Ist die völkerrechtliche Beurteilung, wonach die Ansiedlungspolitik der marokkanischen Staatsführung von eigenen Staatsangehörigen im Gebiet der Westsahara eine Verletzung von Artikel 85 Absatz 4 Buchstabe a Zusatzprotokoll I i. V. m. Artikel 49 Absatz 6 der IV. Genfer Konvention (GK IV) sowie gleichzeitig einen Verstoß gegen das in Artikel 49 Absatz 6 der IV. Genfer Konvention normierte und auch gewohnheitsrechtliche verfestigte Verbot der Überführung eines Teils der eigenen Bevölkerung in besetzte Gebiete begründet (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 025/19, S. 18) für die Bundesregierung von maßgeblicher Relevanz, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

5

Ist die völkerrechtliche Beurteilung des Status des unter der Kontrolle Marokkos stehenden Teils der Westsahara für die deutsch-marokkanischen Beziehungen für die Bundesregierung von maßgeblicher Relevanz, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung eine regelbasierte Ordnung, die auf der Charta der Vereinten Nationen basiert, auf den Prinzipien von Selbstbestimmung, der Achtung von Freiheit und Menschenrechten und dem Prinzip der internationalen Zusammenarbeit, verteidigen will, auch wenn es hart auf hart kommt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-annalena-baerbock--2007008), und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

6

Ist die illegale Okkupation der Westsahara durch Marokko von maßgeblicher Relevanz für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Marokko, die in allen Bereichen und unter Einbeziehung aller Akteure wieder aufgenommen werden soll und für die gemeinsam Leitlinien festgelegt werden sollen, um den Dialog und die Zusammenarbeit neu zu beleben und zu vertiefen und so die künftigen regionalen und globalen Herausforderungen zu meistern (AFP vom 16. Februar 2022), und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

7

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der im April 2007 durch Marokko unterbreitete Vorschlag an die Vereinten Nationen für ein Referendum in der illegal okkupierten Westsahara ausschließlich eine Autonomie der Westsahara innerhalb des marokkanischen Staates vorsieht (WD 2 - 3010 - 129/11, S. 8)?

8

Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag Marokkos von 2007 für ein Referendum, das ausschließlich eine Autonomie der Westsahara innerhalb des marokkanischen Staates vorsieht, mehr als 14 Jahre nach Unterbreitung des Vorschlags exponiert als Basisinformation auf der Internetseite des Auswärtigen Amts hervorgehoben?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der Vorschlag Marokkos von 2007 für ein Referendum, das ausschließlich eine Autonomie der Westsahara innerhalb des marokkanischen Staates vorsieht, den VN-Resolutionen entgegensteht, weil eine Abstimmung auch über die Unabhängigkeit der Westsahara ausdrücklich nicht vorgesehen ist?

10

Worin liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedeutung des marokkanischen Vorschlags an die Vereinten Nationen für ein Referendum in der illegal okkupierten Westsahara, welches lediglich und ausschließlich eine Autonomie der Westsahara innerhalb des marokkanischen Staates vorsieht, um es ausdrücklich positiv hervorzuheben (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/marokko-node/bilaterale-beziehungen/224064)?

11

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der durch die Polisario unterbreitete Vorschlag an die Vereinten Nationen für ein Referendum in der illegal okkupierten Westsahara die Optionen Unabhängigkeit, Integration der Westsahara in den marokkanischen Staat und Selbstverwaltung vorsieht (WD 2 - 3010 - 129/11, S. 8)?

12

Sieht die Bundesregierung in dem Vorschlag der Polisario einen wichtigen Beitrag im Streben nach einem gerechten, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen politischen Ergebnis auf Grundlage der Resolution 2602 (2021) des VN-Sicherheitsrats?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele deutsche Unternehmen in der illegal okkupierten Westsahara aktiv sind vor dem Hintergrund, dass knapp 300 Firmen mit deutscher Kapitalbeteiligung in Marokko vertreten sein sollen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/marokko-node/bilaterale-beziehungen/224064)?

14

Sind die illegal okkupierten Gebiete der Westsahara nach Kenntnis der Bundesregierung völkerrechtlich Bestandteil Marokkos? Wenn nein, inwieweit widerspricht deren Bezeichnung als südliche Provinzen Marokkos der völkerrechtlichen Einordnung (https://www.gtai.de/de/trade/marokko/branchen/marokko-baut-seine-haefen-weiter-aus-817144)?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich von den über 43 Häfen, von denen 14 Häfen internationale Umschlagplätze sind, die mehr als 95 Prozent des Außenhandels abdecken (https://www.gtai.de/de/trade/marokko/branchen/marokko-baut-seine-haefen-weiter-aus-817144), in den illegal okkupierten Gebieten der Westsahara befinden, und wenn ja, welche (bitte möglichst ausführen, wie viele und welche Häfen es sind)?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Gebiet der illegal okkupierten Westsahara der Atlantikhafen von Dakhla als Prestigeprojekt Marokkos für die Entwicklung der „südlichen Provinzen“ geplant ist, der neben dem Bau eines Offshore-Fischereihafens mit einer Kapazität von jährlich bis zu 1 Million Tonnen Meeresfrüchten auch einen Containerterminal mit einer jährlichen Kapazität von 2,2 Millionen Tonnen vorsieht (https://www.gtai.de/de/trade/marokko/branchen/marokko-baut-seine-haefen-weiter-aus-817144), und wenn ja, welche?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Schiffe mit Flaggen der EU-Mitgliedstaaten Zugang zu den Gewässern a) Marokkos und b) der Westsahara durch das EU-Fischereiabkommen derzeit haben? Wenn ja, welche, und befinden sich auch Schiffe unter deutscher Flagge darunter?

18

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass laut Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 29. September 2021 das Abkommen über die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus Marokko in die Europäische Union und das EU-Marokko-Fischereiabkommen mangels Zustimmung des Volkes der Westsahara für nichtig erklärt worden ist (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-09/cp210166en.pdf, S. 4)? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen in der illegal durch Marokko okkupierten Westsahara?

19

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass laut Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 29. September 2021 die Polisario im Sinne des Völkerrechts klagen darf, weil die „Rolle und die Repräsentativität der Klägerin geeignet sind, ihr die Klagebefugnis vor den Gerichten der Union zu verleihen“ (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-09/cp210166en.pdf, S. 2)? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für den Umgang mit der Polisario?

20

Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung im November 2021 die Einlegung des Rechtsmittels gegen die beiden Urteile des Europäischen Gerichts vom 29. September 2021 einerseits in der Rechtssache T-279/19, andererseits in den verbundenen Rechtssachen T-344/19 und T-356/19 unterstützt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/428)?

21

Wollte die Bundesregierung mit ihrem Streitbeitritt im November 2021 erneut nicht nur dem EU-Rat, sondern auch Marokko ihre Unterstützung verdeutlichen (https://katja-keul.de/fileadmin/NS/katja_keul/Dokumente_2016_2/160622_Westsahara_EuGH_SF-Nr__6-90_MdB_Keul.pdf)?

22

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Begründung der Vorgängerregierung bezüglich der Zustimmung zur Einlegung des Rechtsmittels gegen die beiden Urteile des Europäischen Gerichts vom 29. September 2021 einerseits in der Rechtssache T-279/19, andererseits in den verbundenen Rechtssachen T-344/19 und T-356/19?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die illegal okkupierte Westsahara durch die Bodenbeschaffenheit mit vergleichsweise hohen Windgeschwindigkeiten besonders als Anlaufstelle zur Gewinnung von Windenergie geeignet ist, wie beispielsweise der Windpark Tarfaya mit einer Kapazität von 300 Megawatt und der Windpark Aftissat 1, etwa 50 Kilometer südlich der Stadt Boujdour, mit einer installierten Leistung von 200 Megawatt, verdeutlichen (https://www.gtai.de/de/trade/marokko/branchen/marktchancen-772810), und wenn ja, welche?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich, neben den Windparks Tarfaya und Aftissat 1, weitere Windparks in den durch Marokko illegal okkupierten Gebieten befinden, und wenn ja, welche (bitte möglichst ausführen, wie viele und welche es sind)?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das Windenergiepotenzial der durch Marokko illegal okkupierten Westsahara nach Berechnungen der Weltbank mehr als doppelt so groß ist wie das gesamte Potenzial Marokkos, sodass Marokkos Energiebedarf immer abhängiger von der besetzten Westsahara ist (https://www.jacobinmag.com/2022/03/eu-germany-energy-green-hydrogen-repowereu-western-sahara), und wenn ja, welche?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bis 2030 ca. 47 Prozent der gesamten Windenergie und bis zu 32 Prozent der Solarenergie Marokkos aus den von Marokko illegal okkupierten Gebieten der Westsahara kommen werden (https://www.jacobinmag.com/2022/03/eu-germany-energy-green-hydrogen-repowereu-western-sahara), und wenn ja, welche?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die illegal durch Marokko okkupierte Westsahara ein integraler Bestandteil der marokkanischen Strategie für grünen Wasserstoff und eine Voraussetzung dafür ist, dass Marokko zu einem strategischen Exporteur werden kann (https://www.jacobinmag.com/2022/03/eu-germany-energy-green-hydrogen-repowereu-western-sahara), und wenn ja, welche?

28

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Deutschland zunehmend an Projekten für erneuerbare Energien und Plänen zur Herstellung von grünem Wasserstoff vor allem auch in Marokko interessiert ist und dort auch eine stärkere politische, wirtschaftliche und technologische Präsenz zu einer Priorität gemacht hat, wobei die strategische Option nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges zu einer absoluten Priorität geworden ist (https://www.jacobinmag.com/2022/03/eu-germany-energy-green-hydrogen-repowereu-western-sahara)?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter anderem im Rahmen der im Sommer 2020 geschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Marokko grüner Wasserstoff in den durch Marokko illegal okkupierten Gebieten der Westsahara produziert und dann exportiert werden soll (https://www.gtai.de/de/trade/marokko/branchen/marktchancen-772810), und wenn ja, welche (bitte möglichst ausführen, wie viele und welche Standorte es sind)?

30

An welchem Standort soll die Referenzanlage zur Produktion grünen Wasserstoffs mit rund 100 MW Elektrolyseleistung entstehen (https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/wasserstoff)?

31

Sind die vorbereitenden Studien wie geplant bis Ende 2021 gemäß KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie nach international akzeptierten Umwelt- und Sozialstandards sowie im Einklang mit den Leitlinien des BMZ durchgeführt worden (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/27338)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurden mögliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Zielkonflikte bei einer Wasserstoffproduktion in Marokko und in den durch Marokko illegal okkupierten Gebieten der Westsahara festgestellt? Wenn nein, welcher Zeitplan ist derzeit hierfür geplant, auch im Kontext der Planung der Pilotanlage?

32

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Marokko eines der vielen Länder ist, die strategisch darauf abzielen, die EU-Mitgliedstaaten mit ihrer Angst vor Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten zu erpressen, um die eigenen Interessen durchzusetzen (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220323_OTS0088/krise-in-der-westsahara-bayr-wir-duerfen-den-pfad-der-un-nicht-verlassen), und wenn ja, welche?

33

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob für Erzeugnisse mit Ursprung in der illegal okkupierten Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, die gleichen Handelspräferenzen wie die gelten, die von der Europäischen Union für unter das Assoziationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits fallende Erzeugnisse gewährt werden (https://www.bundestag.de/resource/blob/795852/180fe4c1b76ec32c44cdd148aa3937cc/WD-5-063-20-pdf-data.pdf), und wenn ja, welche?

34

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Polisario gegen das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nummer 1 und 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits Klage erhoben hat (https://www.bundestag.de/resource/blob/795852/180fe4c1b76ec32c44cdd148aa3937cc/WD-5-063-20-pdf-data.pdf)? Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung betreffs des Standes der Klage?

35

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, mit welcher Begründung Erzeugnisse aus von Marokko besetzten Gebieten der Westsahara als Ursprungserzeugnisse im Sinne der zwischen der EU und Marokko vereinbarten Handelspräferenzen2 angesehen werden können? Wenn ja, wie wird das seitens der EU begründet?

36

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob massiv aus der Westsahara nach Europa exportierte Waren wie Tomaten als marokkanische Ware gekennzeichnet werden (https://www.dw.com/de/marokko-st%C3%BCck-f%C3%BCr-st%C3%BCck-ins-wirtschaftliche-abseits/a-58090194), und wenn ja, welche?

37

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die EU den „Tomaten-Schwindel“ Marokkos bisher ignoriert hat (https://www.dw.com/de/marokko-st%C3%BCck-f%C3%BCr-st%C3%BCck-ins-wirtschaftliche-abseits/a-58090194), und wenn ja, welche?

Berlin, den 19. April 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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