[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1578 –
Folgerungen aus Berichten über Zwangsräumung, Vertreibung und
Einschüchterung im Mandalika-Projekt der Asiatischen
Infrastrukturinvestitionsbank
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn steht das von der Asiatischen Infrastrukturinvestitionsbank (AIIB)
vollfinanzierte Mandalika-Stadtentwicklungs- und Tourismusprojekt in
Indonesien („Mandalika Tourism and Urban Development“) in der Kritik. Bereits
2018, noch bevor die AIIB das Projekt genehmigte, machten die
indonesischen NGOs und die NTB-Regierung (die die Insel Lombok regiert) auf
Landkonflikte aufmerksam. Sie riefen die Indonesia Tourism and
Development Corporation (ITDC), ein Staatsunternehmen, dass sich vollständig im
Besitz der indonesischen Regierung befindet und das gesamte Mandalika-
Infrastrukturprojekt durchführt, auf, diese zu beseitigen (vgl. Regionales
Sekretariat der West Nusa Tenggara Province Regierung, 29. Oktober 2018
(no. 120/230/Pem/2018)).
Die vom Projekt betroffenen Gemeinden berichten, dass ihr Land unter Zwang
erworben wurde, unter dem Einsatz von Polizei und mit Schusswaffen
bewaffnetem Militär (vgl. Institute for National and Democracy Studies (2019), AIIB
Financial Support for Indonesia's Mandalika SEZ Deprives People’s Rights?).
Die AIIB und ITDC behaupten, von dem Rat der indigenen Sasak-
Bevölkerung eine „freie, vorherige und informierte Einwilligung“ (free prior and
informed consent (FPIC)) erhalten zu haben (AIIB’s approved Resettlement
Action Plan, prepared by the ITDC), doch zahlreiche Berichte, darunter auch die
der vom Projekt betroffenen Gemeinden, berichten, dass es keine breite
Zustimmung der Sasak gibt und dass der sogenannte Sasak-Rat und die
Gemeinden unter Zwang stehen (URL (
https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsB
ase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=26078). Auch die
fortwährenden Proteste der Gemeinden, inklusive der Sasak, seit Oktober 2018 und bis
zuletzt im März 2022 (
https://www.scmp.com/week-asia/economics/article/31
71300/indonesian-motogp-may-be-over-land-conflicts-over-us3-billion)
bezeugen, dass Mitglieder der Sasak-Gemeinden weder die Art und Weise des
Landerwerbs noch die Zwangsräumungen gutheißen (
https://www.thejakartap
ost.com/indonesia/2021/11/22/evicted-villagers-pay-the-price-for-motogps-in
donesia-return-.html;
https://en.tempo.co/read/1394672/a-disputed-track-in-m
andalika;
https://www.thejakartapost.com/news/2020/10/01/komnas-ham-call
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2119
20. Wahlperiode 30.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2022
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
s-for-halt-to-construction-of-mandalika-motogp-circuit-over-land-disput
e.html).
Über die Diskrepanzen zwischen den Monitoringberichten der AIIB und der
tatsächlichen Situation wird seit Jahren in den Medien wie auch von
Indonesiens unabhängigem Gremium zur Überwachung der Menschenrechte
berichtet. Während die Implementationsmonitoring-Berichte (Project
Implementation Monitoring Report (PIMR)) zum Mandalika-Projekt keine Landkonflikte
feststellen (basierend auf der Einschätzung des ITDC, RAP 2018, 2020), dass
92,7 Prozent der Flächen sauber und frei von Landkonflikten sind, gibt es
wiederholte Berichte von verschiedenen Seiten, dass die ITDC in sich bis heute
fortsetzende ernsthafte Landkonflikte, aggressiven Landraub und
Zwangsräumungen involviert und für diese verantwortlich ist (von der NTB-Regierung in
Oktober 2018, der Menschenrechtskommission in Indonesien in Oktober 2020
(vgl. Keterangan Pers, Nomor: 036/Humas/KH/IX/2020), dem
Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats im März 2021 (
https://news.un.org/en/story/2
021/03/1088742,
https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoa
dPublicCommunicationFile?gId=26078) und seit Juli 2019 laufend von den
indonesischen und internationalen NGOs). Die Sonderberichterstatter des UN-
Menschenrechtsrats machten in ihrer gemeinsamen Mitteilung samt
Pressebericht vom 31. März 2021 auf den Mangel an Transparenz und Due Diligence,
auf aggressiven Landraub, Zwangsvertreibungen der indigenen Sasak sowie
Einschüchterungen und Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger in
Zusammenhang mit dem Mandalika-Projekt aufmerksam.
Bei dem Mandalika-Projekt handelt es sich um ein großes
Tourismusentwicklungsvorhaben in der Region Mandalika, Central Lombok Regency, West
Nusa Tenggara Province, das die AIIB mit einem Darlehen in Höhe von
248,4 Mio. US-Dollar finanziert (
https://www.aiib.org/en/projects/details/201
8/approved/Indonesia-Mandalika-Urban-and-Tourism-Infrastructure.html).
Von der indonesischen Regierung wurde die Region zur
„Sonderwirtschaftszone“ von nationaler Priorität erklärt (
https://www3.investindonesia.go.id/en/
why-invest/economic-zone; der Status „nationale Priorität“ wurde in der vom
ITDC erstellten und von der AIIB genehmigten ESIA bestätigt (
https://www.a
iib.org/en/projects/approved/2018/_download/indonesia-mandalika/Environm
ental-and-Social-Impact_Summary.pdf, S. 7)).
Anstatt wie von der AIIB versprochen, den Wohlstand durch das Mandalika-
Projekt zu erhöhen, haben die Berichte der Projektbetroffenen (PAPs) und der
Gemeinschaften sowie unabhängiges Monitoring durch NGOs und die Sasak
Bauerngemeinschaftsbewegung von 2019 bis Februar 2022 ergeben
(Überwachungsberichte von Nichtregierungsorganisationen, die vertraulich an die
Anteilseigner der AIIB und die indonesische Menschenrechtskommission
weitergeleitet wurden), dass die Enteignungen zu wachsender und sich
verschärfender Armut geführt haben, die dadurch entsteht, dass Menschen ihr Land und
ihre Häuser verlieren, in Notunterkünften leben müssen, ihnen der Zugang zu
den Küstengebieten verwehrt wird und sie keine Fischerei mehr betreiben
können und gezwungen sind, Kredite aufzunehmen.
Die indonesische Menschenrechtskommission, ein von der indonesischen
Regierung finanziertes, unabhängiges Gremium zur Überwachung der
Menschenrechte, gab (Ende 2020) eine Erklärung ab, in der sie den Kunden der
AIIB, die ITDC, aufforderte, alle Aktivitäten einzustellen, bis Landkonflikte
und Konsultationen über die Lebensgrundlagen geregelt sind. Allerdings setzt
die ITDC den Landerwerb von Projektgebieten für die Entwicklung von
Zusatzinfrastrukturen, zu denen u. a. auch die MotoGP-Rennstrecke gehört,
unterdessen fort. Überwachungsstellen, einschließlich NGOs und Sasak-
Bauerngemeinschaftsgruppen, haben zwischen März 2021 und Februar 2022
anhaltende Landkonflikte, Zwangsräumungen und das Fehlen von Entschädigungen
für den Verlust von Land, Existenzgrundlagen und Einkommen festgestellt.
Das damit in Zusammenhang stehende Monitoring ist nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller unzureichend und gibt Anlass zur Besorgnis.
Nach Informationen aus dem Verwaltungsrat könnte eine Überwachung der
Mandalika-Projektumsetzung Gegenstand der AIIB-Verwaltungsratssitzung
im März sein. Den bisherigen Entwicklungen zufolge ist nicht davon
auszugehen, dass die o. g. Problematiken in dem neuen PIMR oder im Management
Action Plan behandelt werden (der Management Action Plan von 2020 ging
nicht auf die Problematiken ein). Eine Genehmigung weiterer
Darlehensauszahlungen ohne Klärung der Landkonflikte wäre aus Sicht der der
Fragestellerinnen und Fragesteller unverantwortlich.
Deutschland ist Gründungsmitglied, viertgrößter Anteilseigner und
gleichzeitig größter nichtregionaler Anteilseigner der AIIB und als solcher im Board of
Directors vertreten. Damit trägt Deutschland eine besondere Verantwortung,
dass die Projekte der AIIB internationale Umwelt-, Menschenrechts- und
Transparenzstandards einhalten. Europäische Regierungen, darunter
Deutschland, begründeten ihre Entscheidung für einen Beitritt zur AIIB damit, dass sie
die Bank zur Einführung der höchsten internationalen Standards drängen
würden. Deutschlands Positionierung zum erwarteten Mandalika-Projekt-
Monitoringbericht ist ausschlaggebend. Menschenrechtsverletzungen und mangelnde
Sorgfaltspflicht dürfen nicht toleriert werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Asiatische Infrastrukturinvestitionsbank (AIIB)
Durch die Tätigkeit der AIIB sollen erhebliche Finanzierungslücken im Bereich
Infrastruktur im asiatischen Raum geschlossen werden mit besonderem Fokus
auf den Bereichen Energie, Verkehr, Telekommunikation, ländliche
Stadtentwicklung und Logistik.
Die AIIB hat derzeit 105 Mitglieder (davon 17 mit noch ausstehender
Ratifikation). Das AIIB-Direktorium (Board of Directors, BoD) ist nicht vor Ort in
Peking ansässig („non-resident“). Deutschland ist zurzeit mit 13 anderen
Euroraum-Mitgliedern in einer Stimmrechtsgruppe (Euro Area Constituency, EAC)
vertreten.
Die Euroraumstimmrechtsgruppe hat einen Kapitalanteil von insgesamt 15
Prozent. Deutschland ist mit einem Kapitalanteil von 4,5 Prozent größter
nichtregionaler Anteilseigner und setzt sich bei der Bank insbesondere für eine
nachhaltige Finanzpolitik und internationale Standards ein.
Mandalika ist eine Region bestehend aus Küstenabschnitt und Hinterland auf
der Insel Lombok in Indonesien.
Im Jahr 2014 erklärte die indonesische Regierung Mandalika zur
Sonderwirtschaftszone (Special Economic Zone, SEZ), um die Entwicklung
des Gebiets als Tourismusdestination zu erleichtern. Die staatliche indonesische
Tourismusentwicklungsgesellschaft [Indonesia Tourism Development
Corporation (ITDC)] ist verantwortlich für das Gesamtvorhaben und Träger des von der
Asiatischen Infrastrukturinvestitionsbank (AIIB) mitfinanzierten
Einzelprojekts.
Das Mandalika-Gesamtvorhaben will das Potenzial des Tourismus für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung auf Lombok mobilisieren.
Momentan kann die Insel insbesondere wegen ihrer schlechten Infrastruktur die
vorhandenen komparativen Vorteile im internationalen Tourismus nicht
ausschöpfen.
Im Dezember 2018 hat die AIIB die Finanzierung eines Projekts im Rahmen
des Gesamtvorhabens zur Entwicklung Mandalikas als Tourismusdestination
beschlossen. Das AIIB-Projekt besteht dabei aus zwei Komponenten:
1. Die Finanzierung von Basisinfrastruktur in der Region sowie die
Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur in angrenzenden Gemeinden.
2. Technische Hilfe zur Stärkung der Umsetzungskapazität des
Projektnehmers.
Das Projekt hat einen Gesamtfinanzierungsumfang von 316,5 Mio. USD. Die
AIIB finanziert 78,5 Prozent des Gesamtvolumens (248,39 Mio. USD), die
indonesische Regierung die verbleibenden 21,5 Prozent.
Eine umfangreiche Projekt-Dokumentation ist auf der AIIB-Website unter
folgendem Link abrufbar:
www.aiib.org/en/projects/details/2018/approved/Indone
sia-Mandalika-Urban-and-Tourism-Infrastructure.html.
Im Einzelnen sind auf der AIIB-Website hinterlegt:
– Das Projektdokument einschl. der Projektzusammenfassung.
– Die Berichte über die Projektdurchführung (Project Implementation
Monitoring Reports, PIMRs).
– Umwelt- und Sozialdokumentation [Environment and Social Impact
Assessment (ESIA), Environmental and Social Management Plan (ESMP),
Resettlement Planning Framework (RPF), Indigenous Peoples Development
Plan (IPDP)].
1. Wie begründen die Bundesregierung und (nach Kenntnis der
Bundesregierung) die Asiatische Infrastrukturinvestitionsbank die Auszahlung
des Kredits angesichts der eskalierenden und anhaltenden Landkonflikte
wie auch in Anbetracht des Tatbestandes, dass die Asiatische
Infrastrukturinvestitionsbank nicht nachweisen kann, dass die Indonesia Tourism
and Development Corporation die ESF-Standards erfüllt?
Das AIIB-Projekt wird durch die einschlägigen Bestimmungen des Umwelt-
und Sozialrahmens der AIIB (Environmental and Social Framework, ESF)
geregelt. Der Rahmen umfasst die Umwelt- und Sozialpolitik (Environment and
Social Policy, ESP), drei Umwelt- und Sozialstandards (Environment and
Social Standards, ESS) und eine Verbotsliste (sog. Environmental and Social
Exclusion List, ESEL). Die geltenden Bestimmungen und die damit
zusammenhängenden Berichtspflichten sind in der Finanzierungsvereinbarung zwischen der
AIIB und dem Projektnehmer, der Indonesia Tourism Development
Corporation (ITDC), verankert. Die Bank überprüft regelmäßig die Einhaltung der
geltenden Bestimmungen durch die ITDC im Rahmen des AIIB-Projekts.
Bislang haben die Berichte zur Überwachung der Projektdurchführung (Project
Implementation Monitoring Reports, PIMRs) dem AIIB-Management keinen
Anlass gegeben, die Auszahlung von Kredittranchen zu unterlassen.
Die PIMRs sind auf der AIIB-Website hinterlegt und der Öffentlichkeit
zugänglich. Der letzte PIMR ist vom Februar 2022.
2. In welcher Höhe sind seit der Genehmigung des Projekts im Dezember
2018 bis heute Darlehen jeweils ausgezahlt worden (bitte mit
Jahresangaben einzeln aufführen)?
Die Finanzierung der AIIB wurde am 7. Dezember 2018 genehmigt und die
Finanzierungsvereinbarung mit der ITDC trat am 22. März 2019 in Kraft.
Bis zum 4. Mai 2022 wurden insgesamt 67 Mio. USD ausgezahlt (27 Prozent
des gesamten Darlehensbetrags). Auszahlungen für Bauarbeiten erfolgten erst
ab Juni 2021.
Die bereits getätigten Auszahlungen verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie
folgt.
– 2019: 2,6 Mio. USD;
– 2020: 2,3 Mio. USD;
– 2021: 61,4 Mio. USD;
– 2022: bislang 0,7 Mio. USD.
3. Auf welche Höhe beläuft sich die beabsichtigte bevorstehende
Darlehensauszahlung für das Jahr 2022?
Es wird erwartet, dass zusätzlich zu den bereits in diesem Jahr ausgezahlten
0,7 Mio. USD weitere 20 Mio. USD im Jahr 2022 ausgezahlt werden.
4. Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) Kenntnis über die seit Oktober 2018 bestehenden und sich bis
heute fortsetzenden ernsthaften Landkonflikte, aggressiven Landraub
und Zwangsräumungen, von denen die NTP-Regierung, die
Menschenrechtskommission in Indonesien, der UN-Menschenrechtsrat und die
indonesischen und internationalen NGO laufend berichteten und in denen
der ITDC involviert ist und für die er Verantwortung hat?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung das Abstreiten der
dokumentierten und sich erhärtenden Vorwürfe anhaltender
Landkonflikte, Vertreibungen, Zwangsumsiedlungen durch die AIIB und die
Diskrepanz in der Bewertung und Wahrnehmung der Situation?
c) Hat die Bundesregierung bzw. das BMF in seiner Aufsichtsfunktion
seit 2018 in Befragungen der AIIB nachgehakt, um sich selbst ein
Bild der Lage zu machen, und wenn ja, wann, und zu welchen
Ergebnissen ist das BMF gelangt?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Problematisch ist aus Sicht der Nichtregierungsorganisationen (NROs) und des
VN-Sonderberichterstatters insbesondere die innerhalb des gesamten
Mandalika-Tourismusgebiets gebaute Rennstrecke für Auto-/Motorradrennen. Die von
NROs und dem VN-Sonderberichterstatter erhobenen Bedenken betreffen vor
allem den Boden, auf dem die Rennstrecke errichtet wurde. Die Rennstrecke
gehört der staatlichen ITDC. Sie ist nicht Bestandteil des AIIB-Projekts.
Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund Kenntnis von den
Einschätzungen der NTP-Regierung, der Menschenrechtskommission in Indonesien, des
VN-Menschenrechtsrats sowie der indonesischen und internationalen NROs.
Die Bundesregierung fordert von der AIIB die Einhaltung von Umwelt-,
Sozial-, Menschenrechts- und Governancestandards und setzt sich bezüglich
des Mandalika-Projekts aktiv für eine Klärung der vorgetragenen Vorwürfe ein.
Im September 2019 traten erstmals NROs an das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) heran und äußerten Bedenken hinsichtlich des o. g. Projektes
v. a. mit Bezug auf mögliche Landkonflikte und Einschüchterungen der lokalen
Bevölkerung. Die Bundesregierung setzt sich seitdem kontinuierlich,
gemeinsam mit anderen europäischen und weiteren Anteilseignern, bei der Bank für
Klärung ein. Dies geschieht mittels direkter Rückfragen bei der Bank z. B.
während Direktoriumsbefassungen und in anderen Formaten. Hierbei verweist
die Bundesregierung auf die von NROs vorgetragene Kritik zu
Standardverfehlungen im Rahmen des Mandalika-Projekts und dringt auf deren Klärung im
Gespräch mit Vertretern der Bank, NROs und anderen AIIB-Anteilseignern.
Das BMF hat den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hierzu bereits
mehrfach informiert (zuletzt im Januar 2021 und im Rahmen des Angebots
eines informellen Hintergrundgesprächs mit dem damaligen AIIB-
Vizepräsidenten, Joachim von Amsberg, im Mai 2021).
Nach vorangegangen Gesprächen fand am 10. Februar 2021 ein vom BMF
gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt angesetzter Austausch zwischen AIIB-
Anteilseignern, AIIB-Management und NROs zum Mandalika-Projekt statt.
Mit der Einladung zu dem Austausch teilte das BMF auch den Bericht eines
unabhängigen Gutachters, der Ende 2020 im Auftrag der AIIB den Vorwürfen
vor Ort in Indonesien nachging. Hieraus geht u. a. hervor, dass die
eingeschaltete indonesische Human Rights Commission keine Bestätigung hinsichtlich
einer „alleged illegal land acquisition and/or intimidation“ in Bezug auf
fragliches Gebiet feststellte. Allerdings wird die Möglichkeit, dass das Vorgehen als
problematisch wahrgenommen werden konnte, nicht ausgeschlossen und
entsprechende Verbesserungsvorschläge werden unterbreitet. Die Ergebnisse des
o. g. Berichts und der anschließende Austausch zwischen AIIB und ITDC
führten zur Erstellung eines Aktionsplans der ITDC.
Der Aktionsplan enthält einen Maßnahmenkatalog, mit dem die ITDC versucht,
die Bedenken der Zivilgesellschaft auszuräumen. Er wird fortlaufend
weiterentwickelt und adressiert folgende Themen:
– Verbesserung der Zusammenarbeit mit den lokalen Stakeholdern;
– Neuansiedlungs- und Entschädigungsfragen;
– Schaffung von Arbeitsplätzen für projektbetroffene Personen;
– Beschwerdemanagement.
Die weitere Umsetzung des Projekts und des Aktionsplans der ITDC verfolgt
die Bundesregierung gemeinsam mit Mitgliedern der AIIB-
Euroraumstimmrechtsgruppe sowie gleichgesinnten Stimmrechtsgruppen nach wie vor kritisch
und aufmerksam.
Die Bundesregierung tritt dabei insbesondere für die Klärung der
vorgetragenen Vorwürfe ein.
Deutschland initiierte beispielsweise nach der Veröffentlichung des Büros des
Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) im
März 2021 (
www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsI
D=26962&LangID=E) mit dem damaligen Exekutivdirektor der AIIB-
Euroraumstimmrechtsgruppe, Philippe O’Quin (Frankreich) einen Austausch
zwischen dem General Counsel der AIIB, der Euroraumstimmrechtsgruppe und
NRO-Vertretern. Auch auf Initiative der Bundesregierung sowie anderer
Anteilseigner behandelte die AIIB den Stand des Projektes im Direktorium am
24. Juni 2021.
5. Wie erklärt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass auch der
aktualisierte Action Plan der AIIB und der ITDC von Juli 2021 (
https://www.aii
b.org/en/projects/details/2018/approved/_download/Indonesia/Mandalik
a-Flyer_07232021.pdf) die erforderlichen Dokumentationen nicht
offenlegt, Tatbestände laut Vertretern von Nichtregierungsorganisationen
falsch wiedergegeben oder Fehlentwicklungen komplett ausgespart
werden
a) z. B. in Bezug auf Zugangsrechte zum Meer (als Lebensgrundlage
für Fischer), die laut NGO-Berichten nicht mehr bestehen,
b) zur daraus resultierenden Armutsverschärfung,
c) zur Auszahlung von Entschädigungen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Sachverhalt wie folgt:
a) Der letzte Besuch des AIIB-Experten Ende April 2022 hat erneut bestätigt,
dass der Zugang zu Ufer und Meer für Fischer nicht blockiert sei. Im
Großen und Ganzen hat das Projektteam positive Rückmeldungen von der
ortsansässigen Bevölkerung erhalten.
b) Die erwarteten Auswirkungen des zusätzlichen Tourismus auf die lokale
Wirtschaft, sind noch nicht spürbar. Die COVID-19-Pandemie hat die
Entwicklung des Tourismussektors um Jahre zurückgeworfen. Die ITDC und
die AIIB arbeiten jedoch an Optionen zur Unterstützung lokaler
Unternehmen und Kommunen. Dabei wird erwogen, Einsparungen im Rahmen des
Projekts aufgrund der Steuerbefreiung ggf. zur Förderung der lokalen
Beschäftigung zu mobilisieren.
c) Zur Entschädigung für den Verlust des Lebensunterhalts durch
Neuansiedlung hat die ITDC in Zusammenarbeit mit der indonesischen Regierung und
mit Unterstützung des AIIB-Projektteams einen Aktionsplan für die
Umsiedlung der vom Projekt betroffenen Familien erarbeitet (sog. Resettlement
Action Plan, RAP). Der Plan entschädigt alle Familien, die ihre
Einkommensquelle aus der Landwirtschaft verloren haben.
6. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Auszahlung von
Entschädigungen überprüft, und ist die Entgegennahme durch die
Berechtigten nachweislich belegt?
Wird die Auszahlung von Entschädigungen nach Kenntnis der
Bundesregierung unabhängig geprüft?
Die Ausgleichszahlungen wurden in Einklang mit den geltenden Umwelt- und
Sozialstandards zur unfreiwilligen Neuansiedlung geleistet (sog. Environmental
and Social Standard 2, ESS 2). An der Bestimmung der Entschädigungssumme
hat ein unabhängiger Gutachter mitgewirkt.
Die Aufzeichnungen über die Auszahlung der Ausgleichszahlungen wurden
von der ITDC dokumentiert und der AIIB zur Verfügung gestellt. Die
Zahlungen wurden durch eine schriftliche Bestätigung der betroffenen Personen und
fotografisch dokumentiert.
Rechtsstreitigkeiten über die Entschädigung von informellen Siedlern bzw. der
Bewertung der Grundstücke können der Task Force zur Beschleunigung der
Beilegung von Landstreitigkeiten (bekannt als SATGAS) vorgelegt werden.
Die Task Force hat die Regionalregierung von West Nusa Tenggara
eingerichtet, um Unstimmig- und/oder Streitigkeiten zwischen der lokalen Bevölkerung
und dem ITDC beizulegen.
7. Wird die Bundesregierung ihre Zustimmung zur bevorstehenden
Darlehensauszahlung davon abhängig machen, dass der PIMR die
tatsächlichen Entwicklungen wiedergibt, nach Geschlecht aufgeschlüsselt, unter
Berücksichtigung
a) der fortwährenden Landkonflikte,
b) von Obdachlosigkeit als Resultat der Zwangsräumung,
c) der fehlenden Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und
Armutsverschärfung,
d) der immer noch nicht geklärten Entschädigung für den Verlust von
Häusern, Grundstücken und der Wiederherstellung der
Existenzgrundlage, und
e) des fehlenden FPIC?
Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet.
Beschwerden und/oder Anträge im Zusammenhang mit der Neuansiedlung im
Rahmen des RAP wurden hauptsächlich vom Dorfvorsteher im Namen der
betroffenen Personen eingereicht. Beschwerden wurden in folgenden Bereichen
anhängig gemacht:
– Verbesserung der Versorgung mit sauberem Wasser (mit Umsiedlung
steigende Nutzerzahl).
– Verbesserung des Straßenzugangs zur vorübergehenden
Neuansiedlungsstelle.
– Überschwemmungen auf der vorübergehenden Neuansiedlungsstätte.
– Ein einzelner Antrag zur Nutzung einer Landfläche der ITDC für die
saisonale Landwirtschaft.
– Aufforderung zu Befestigung eines einzigen Hausdachs (Schaden durch
Windsturm im Dezember 2020).
– Ein einzelner Antrag zur Installation eines Geländers für den
Brückenzugang zur vorübergehenden Neuansiedlungsstelle.
– Eine Aufforderung zur Verbesserung der Entwässerung an der
vorübergehenden Neuansiedlungsstätte, um Überschwemmungen entgegen zu wirken.
– Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Bau der permanenten
Neuansiedlungsstätte.
120 Familien haben ihre Wohnungen verloren. Sie wurden in Übereinstimmung
mit dem RAP entschädigt. Von den insgesamt 120 Haushalten stehen 19
Haushalten Frauen vor.
Das AIIB-Projektteam ist der Ansicht, dass die Entschädigungsleistungen
tendenziell die Lebenslage der betroffenen Personen verbessert, auf jeden Fall
jedoch nicht zu einer Zunahme an Armut geführt hat. Ursächlich dafür ist, dass
sich die Entschädigungsleistung wie folgt zusammensetzt:
– Entschädigung für den Verlust von Vermögenswerten.
– Versorgung mit Häusern von besserer Qualität und höherem Wert an der
Neuansiedlungsstätte.
– Erwerb der Eigentumsrechte am Boden, auf dem das neue Haus steht.
– Die neuen Häuser sind so gestaltet, dass sie als Gästehäuser für Touristen
dienen können und somit potenziell eine zusätzliche Einnahmequelle
erschließen.
Nach Auffassung des Projektteams wurde „free prior and informed consultation
(FPIC)“ in Einklang mit dem Umwelt- und Sozialstandard 3 (ESS 3) der AIIB
zum Umgang mit indigenen Bevölkerungsgruppen hergestellt. ESS 3 legt
spezifische Anforderungen an die Konsultationen mit den Betroffenen fest.
Gemäß ESS 3 wurde für die betroffene Sasak-Gemeinschaft ein
Entwicklungsplan erarbeitet (sog. Indigenous Development Plan, IPDP). Der
Entwicklungsplan umfasst Verbesserungen der Basisinfrastruktur und Infrastrukturleistungen
sowie Bildungs- und Schulungsangebote für die lokal betroffenen
Gemeinschaften.
Der Entwicklungsplan wurde im Rahmen eines partizipativen
Planungsprozesses erstellt. Er wurde mit der örtlichen Bevölkerung einschließlich der
indigenen Bevölkerungsgruppen konsultiert. Dieser Konsultationsprozess baute auf
dem über Jahre geführten Dialog der ITDC mit der örtlichen Bevölkerung auf.
8. Hat das BMF Schritte eingeleitet, um die Offenlegung der Dokumente
sicherzustellen und um somit zu gewährleisen, dass die AIIB ihre
Mindestanforderungen an Umwelt- und Sozialschutz erfüllt, und wenn ja,
welche?
Das Bankmanagement handelt in Einklang mit den geltenden
Mindestanforderungen der AIIB an den Umwelt- und Sozialschutz. Die projektbezogenen
Dokumente sind auf der Website der AIIB veröffentlicht (
www.aiib.org/en/project
s/details/2018/approved/Indonesia-Mandalika-Urban-and-Tourism-Infrastructur
e.html; vgl. auch Vorbemerkung).
9. Hat die Bundesregierung die von der AIIB durchgeführte Prüfung des
Umwelt- und Sozialmanagementsystems der ITDC sowie die
Beurteilung der Kompetenzen der ITDC vorgelegt bekommen?
Falls nicht, welche Gründe gibt es von Seiten der AIIB, diese Prüfungen
und Beurteilungen nicht offenzulegen?
Für das Projekt finden die Umwelt- und Sozialstandards der AIIB Anwendung.
Die Umsetzung der Standards im Zuge des ITDC Umwelt- und
Sozialmanagementsystems beschreibt u. a. Kapitel 8 des „Environmental and Social Impact
Assessment (ESI)/Environmental and Social Management Plan (EMP) of the
Mandalika Urban and Tourism Infrastructure Project.“ Das ESI erläutert u. a.
auch mit Übersichten das Umwelt- und Sozialmanagementsystem des ITDC,
institutionelle Gegebenheiten des Projekts, notwendige Maßnahmen für
Kapazitätsaufbau und Trainings seitens ITDC, Ausgleichsmaßnahmen angesichts
bestehender Sozial- und Umwelt-Risiken, Regelungen bei Umsiedelungen, die
Anwendung der AIIB-Sozialpolitik in Bezug auf indigene
Bevölkerungsgruppen sowie das Rahmenwerk zur Unterstützung des Umwelt- und Sozial-
Management-Plans. Kapitel 10 beschreibt ferner die Verpflichtungen der ITDC
gegenüber der AIIB, um die Einhaltung der von der Bank im Rahmen ihrer
Umwelt- und Sozialpolitiken geforderten Standards durchzusetzen und zu
überwachen. Das zugehörige Dokument ist ebenfalls auf den Internetseiten der AI-
IB einsehbar.
10. Unter welchen Bedingungen kann die Bundesregierung sicherstellen,
dass eine genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung über den von
der ITDC durchgeführten Landerwerb, die Räumung und die
Entschädigung von Grundstücken erfolgt, bevor Deutschland – zusammen mit der
von Spanien geführten Eurozone-Constituency – das PIMR genehmigt?
Die Satzungen der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) weisen
Management und Direktorium klare Verantwortlichkeiten zu. Die Satzungen der
MDBs einschließlich der AIIB-Satzung sehen vor, dass nach Genehmigung
eines Projektes durch das Direktorium das Management in Einklang mit den
einschlägigen Bestimmungen der Bank das Projekt umsetzt.
Die Genehmigung der Auszahlung einzelner Darlehenstranchen durch das
Direktorium – etwa abhängig vom Projektfortschritt – ist grundsätzlich und auch
im vorliegenden Fall vorgesehen.
Auf Bitte der Bundesregierung bzw. der Euroraumstimmrechtsgruppe hat das
Management mehrfach das Direktorium außerplanmäßig über die Umsetzung
des Mandalika-Projekts unterrichtet. Im Rahmen der Unterrichtungen reagierte
das Management auf Fragen und Bemerkungen zu allen Aspekten des Projekts
einschl. der Umsetzung des RAP und sog. Indigenous Peoples Development
Plan (IPDP).
Die AIIB-Statuten räumen von Projekt betroffenen Personen die Möglichkeit
der Beschwerdeführung gegen die Bank im Rahmen des sog. Project Affected
People’s Mechanism (PPM) ein. Von diesem Instrument wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung bislang nicht Gebrauch gemacht. Der von der AIIB,
ähnlich wie bei anderen MDBs auch, zur Verfügung stehende Rechtsweg ist damit
noch nicht ausgeschöpft.
11. Hat das BMF die Aussagen von der NTB-Regierung im Oktober 2018,
der Menschenrechtskommission in Indonesien im Oktober 2020, dem
Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats im März 2021 und seit Juli
2019 laufend von den indonesischen und internationalen NGOs,
überprüft, und wenn ja, wie?
Das BMF hat die kritischen Aussagen der zuvor genannten Akteure zur
Kenntnis genommen und das AIIB-Management gebeten, die geäußerten Bedenken
zu adressieren. Der fortlaufende Dialogprozess zwischen ITDC, AIIB und den
betroffenen Bevölkerungsgruppen entspricht den von der Bundesregierung und
der Euroraumstimmrechtsgruppe vorgetragenen Petita.
12. Welche Form von detailliertem Projektmonitoring hat das BMF neben
der Zusammenfassung des Monitoringberichts vom Dezember 2020
(durchgeführt von einem unabhängigen Berater, der sich lediglich eine
Woche vor Ort aufhielt) in englischer Sprache (die vollständige Fassung
war nur in Bahasa verfügbar) gefordert und erhalten?
Zusätzlich zu den Berichten über die Projektdurchführung (PIMRs) und die
Umwelt- und Sozialdokumentation (vgl. Antwort zu Frage 8) erhalten die
Direktoriumsmitglieder anlassbezogen eigens über das Projekt angefertigte
Informationsunterlagen zur Unterrichtung.
13. Wie und in welcher Weise erhält die Bundesregierung von der AIIB
Aktualisierungen und Berichte über die Durchführung des Mandalika-
Projekts, einschließlich Landerwerb, Entschädigung und
Wiederherstellung der Lebensgrundlage der vom Projekt betroffenen Menschen, und
wie überprüft die Regierung diese von der AIIB selbst gemeldeten
Aktualisierungen?
Hat sich die Bundesregierung im Interesse der Transparenz proaktiv an
die NRO-Koalition gewandt, um die Informationen zu teilen?
Die Bundesregierung erhält ihre Informationen in erster Linie vom
Management der AIIB. Das Management ist vollumfänglich verantwortlich für die
Umsetzung des Projekts in Einklang mit den geltenden Umwelt- und
Sozialstandards der AIIB. Eine im November letzten Jahres von Partnern im AIIB-
Direktorium vorgeschlagene Besichtigung des Projekts durch AIIB-Anteilseigner am
Rande des G20-Treffens in Bali konnte vor dem Hintergrund von Reise-
Einschränkungen im Zuge von COVID-19 nicht umgesetzt werden.
Die von der Bank unterbreiteten Informationen bestätigen grundsätzlich eine
ordnungsgemäße Durchführung der Umsiedelung und Entschädigung der
betroffenen Personengruppen. So wurde nach Auskunft der AIIB wie folgt
vorgegangen, um den informellen Siedlern, die Boden im Besitz der ITDC nutzten
und vom RAP des Projekts erfasst werden, eine Entschädigung zu leisten:
– Vor-Ort-Prüfung zur Identifizierung von Namen, Beschäftigung und
Erwerbsgrundlagen der Haushaltsangehörigen.
– Verifikation der erhaltenen Informationen durch die Dorfvorsteher.
– Entschädigungszahlungen wurden in Einklang mit den AIIB-Bestimmungen
geleistet (vgl. Antwort zu den Fragen 7 bis 7e).
– Die Zahlungen wurden durch eine schriftliche Bestätigung der betroffenen
Personen und fotografisch dokumentiert.
Dabei wurde im Rahmen des RAP ein System zur Nachverfolgung der
Ausgleichszahlungen entwickelt, um strittige Fragen – einschließlich der Frage,
ob und inwieweit betroffene Personen nichtfinanzielle Hilfe benötigen – zu
dokumentieren. Die AIIB wird in ihren wöchentlichen Treffen mit der ITDC
regelmäßig über den Sachstand informiert und drängt bei offenen Fragen auf eine
angemessene Lösung.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der aktuelle
Landerwerb und die Entschädigung für das Mandalika-Projekt vor Ort
organisiert sind?
Die Erkenntnisse der Bundesregierung zur Organisation des Landerwerbs und
der Entschädigungszahlungen im Rahmen des AIIB-Projekts sind in die zuvor
gegebenen Antworten eingeflossen.
15. Stellt die Bundesregierung sicher, dass die AIIB den Einsatz von
Sicherheitskräften durch ihren Kunden, die ITDC, in Echtzeit überwacht und
von diesem initiierte Management- und Überwachungspläne angesichts
der bekannten Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des von der
AIIB finanzierten Stadtentwicklungs- und Tourismusprojekts Mandalika
öffentlich zugänglich macht, und wenn ja, wie?
Verantwortlich für die Genehmigung der Verwendung von Polizei- und
Sicherheitspersonal auf dem Gelände ist die ITDC. Regelungen einschließlich des
Genehmigungsablaufs trifft der Aktionsplan (vgl. Antwort zu Frage 4).
Gleichzeitig wurde das Stakeholder Engagement – der Dialog zwischen dem
Auftragnehmer und den Vertretern der Dorfgemeinschaft und
projektbetroffenen Personen – über die Jahre erheblich verbessert u. a. mit dem Ziel,
Unstimmigkeiten frühzeitig auszuräumen. Die COVID-19-Pandemie hat allerdings die
persönliche Begegnung zwischen den Parteien erschwert.
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
die AIIB den berichteten Sachverhalt bestehender realer und keineswegs
abgeschlossener Landkonflikte wiederholt abstreitet, für das Mandalika-
Projekt sowie für ihre Mitgliedschaft in der AIIB?
Beim Mandalika-Projekt wird die Bundesregierung wie bisher in den AIIB-
Gremien durch Nachfragen und Interventionen der
Euroraumstimmrechtsgruppe das Management drängen, die Sachverhalte zu klären und soweit gegeben,
die Konflikte zu lösen. Weiterhin werden sich die Bundesregierung und
Euroraumstimmrechtsgruppe dafür einsetzen, dass die hohen Umwelt- und
Sozialstandards das konkrete Handeln der AIIB leiten und ihre Durchsetzung von der
Bank einfordern.
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ISSN 0722-8333]