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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entführung des Schweizer Impfchefs durch einen deutschen Staatsangehörigen

(insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

23.05.2022

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/170209.05.2022

Entführung des Schweizer Impfchefs durch einen deutschen Staatsangehörigen

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 31. März 2022 wurde der Leiter der Infektiologie des Kinderspitals Zürich entführt und befand sich für ungefähr eine Stunde in der Gewalt eines offenbar bewaffneten deutschen Staatsbürgers. Am 6. April 2022 wurde der Entführer B. V. während eines Polizeieinsatzes erschossen, nachdem er zuvor selbst seine Lebensgefährtin B. S. erschossen hatte. Im Zuge des Einsatzes wurden bei B. V. diverse Waffen und Munition sichergestellt. Festgenommen wurde inzwischen auch der Geschäftspartner T. W. des Entführers, dem Beteiligung an der Freiheitsberaubung, Entführung und versuchte Erpressung vorgeworfen wird. Der Geschäftspartner soll Presseberichten nach zu urteilen in der Vergangenheit sowohl der verschwörungsideologischen Szene nahegestanden als auch an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen haben. Die Schweizer Ermittlungsbehörden gehen indes von einem finanziellen Motiv der Entführung aus (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/schweizer-impfchef-christoph-berger-was-hinter-der-entfuehrung-steckt-a-eb08af2d-9294-4b19-b72c-299f421209aa; Entführung von Bundes-Experte: Verhafteter marschierte an Corona-Demo (blick.ch)).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

2

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes polizeiliche Informationen zum Sachverhalt über das Bundesamt für Polizei (fedpol) oder die kantonalen Polizei- bzw. Justizbehörden erhalten?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den mutmaßlichen Entführer B. V. vor?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob B. V. in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen rechtsextremen Gruppierungen, Parteien oder Personen hatte?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob B. V. in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen Gruppierungen oder Personen hatte, die dem Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet werden?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob B. V. in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen Gruppierungen hatte, die im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen rund um die Corona-Maßnahmen bekannt geworden sind?

d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob B. V. an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen hat?

e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob B. V. über waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse in Deutschland verfügte?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Geschäftspartner T. W. vor?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Geschäftspartner in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen rechtsextremen Gruppierungen, Parteien oder Personen hatte?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Geschäftspartner in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen Gruppierungen oder Personen hatte, die dem Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet werden?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Geschäftspartner in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen Gruppierungen hatte, die im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen rund um die Corona-Maßnahmen bekannt geworden sind?

d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Geschäftspartner an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen hat?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lebensgefährtin B. S. vor?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Lebensgefährtin in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen rechtsextremen Gruppierungen, Parteien oder Personen hatte?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Lebensgefährtin in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen Gruppierungen oder Personen hatte, die dem Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet werden?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Lebensgefährtin in der Vergangenheit Kontakte zu deutschen Gruppierungen hatte, die im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen rund um die Corona-Maßnahmen bekannt geworden sind?

d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Lebensgefährtin an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen hat?

e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Lebensgefährtin in der Vergangenheit an Schießtrainings teilgenommen hat?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich zu B. V., B. S. oder T. W. Einträge in von Sicherheitsbehörden des Bundes gemeinsam geführten oder genutzten Datenbanken oder Speichersystemen befinden?

Berlin, den 26. April 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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