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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Bundeswehreinsätze in Mali
(insgesamt 50 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
08.06.2022
Antwortdauer
50 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT20/170619.04.2022
Bundeswehreinsätze in Mali
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia
Möhring, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Bundeswehreinsätze in Mali
Die Bundeswehr ist seit fast zehn Jahren mit der UN-Mission MINUSMA
sowie der EU-Mission EUTM Mali in Mali vertreten. Flankierend werden für die
malischen Sicherheitskräfte Mittel der Europäischen Friedensfazilität und der
Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung bereitgestellt, zudem werden im
Rahmen der Mission EUCAP Sahel Mali auch Angehörige der malischen
Polizei, Nationalgarde und Gendarmerie ausgebildet. Die Missionen sollen der
Stabilisierung des Landes, der Umsetzung eines 2015 ausgehandelten
Friedensabkommens sowie der Ausbildung der malischen Streitkräfte dienen.
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, aber auch vieler
Beobachter, werden diese Ziele nicht erreicht. Islamistische Gruppen, die bereits
aufgelöst schienen, haben sich im Norden des Landes reorganisiert, im Zentrum
haben sich neue Gruppen herausgebildet.
Die Stiftung Wissenschaft und Politik bilanziert, in keinem der von der
Bundesregierung genannten Handlungsfelder seien „substantielle Erfolge
erzielt“ worden, „noch weniger haben die strategischen Ansatzpunkte
ineinandergegriffen“ (https://www.swp-berlin.org/publications/products/fachpublikatione
n/MTA-KA01_2022_Tull_Mali_Gibt_es_noch_Zukunftsperspektiven_f%C3%
BCr_die_Intervention.pdf). Sowohl die politische als auch die
sicherheitspolitische und humanitäre Lage in Mali habe „sich spätestens seit 2017
kontinuierlich verschlechtert“. Das französische Strategie-Forschungsinstitut IRSEM
setzt den Beginn der „konstanten Verschlechterung“ der Sicherheitslage bereits
im Jahr 2016 an (https://www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/document/fil
e/3233/RP_IRSEM_89.pdf).
Die Vereinten Nationen gehen in einem Bericht vom 4. Januar 2022 von
„anhaltend komplexen Sicherheitsherausforderungen, der deutlichen Zunahme und
Komplexität von Bedrohungen und Angriffen durch gewalttägige
extremistische und terroristische Gruppen sowie interkommunaler Gewalt und einer
weiteren Verschärfung der multidimensionalen Krise“ aus (https://minusma.unmiss
ions.org/sites/default/files/s_2021_1117_e.pdf).
Menschenrechtsorganisationen weisen zudem darauf hin, dass auch malische
Sicherheitskräfte zahlreiche Verbrechen an der Zivilbevölkerung begehen.
Amnesty International beklagte beispielsweise im Jahr 2020 die verbreitete
Straffreiheit für Sicherheitskräfte, „die Dörfer verwüsten und Menschen unter dem
Vorwand von Anti-Terror-Operationen töten“ (https://www.amnesty.org/en/late
st/news/2020/06/sahel-soldiers-rampage-through-villages-killing-people/).
Human Rights Watch (HRW) bilanzierte in einem Bericht vom 15. März 2022,
von mindestens 107 binnen dreier Monate getöteten Zivilisten seien mindestens
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1706
20. Wahlperiode 19.04.2022
71 durch offizielle Sicherheitskräfte getötet worden (https://www.hrw.org/new
s/2022/03/15/mali-new-wave-executions-civilians). Die malische Regierung
reagierte auf diese Berichte mit einem Ausstrahlungsverbot für französische
Sender und warf diesen, HRW sowie der Hohen Kommissarin für
Menschenrechte vor, die malischen Streitkräfte absichtsvoll zu „diskreditieren“ (https://tw
itter.com/MaliMaeci/status/1504364252022415360?ref_src=twsrc%5Etfw%7C
twcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1504364252022415360%7Ctwgr%5
E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Finformation.tv5monde.com
%2Fafrique%2Fmali-les-autorites-ordonnent-la-suspension-de-la-diffusion-
defrance-24-et-rfi-448991). Ende März 2022 fand offenbar ein weiteres Massaker
malischer Sicherheitskräfte an zahlreichen Zivilistinnen und Zivilisten in
Zentralmali statt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/massaker-zentral
mali/2521214).
Ohnehin ist das Ziel der „Stabilisierung“ des Landes angesichts der
offensichtlichen Putschneigung malischer Offiziere in weiter Ferne. Sowohl 2020 als
auch 2021 hat es einen Putsch gegeben, und die derzeitige Putschregierung hat
die ursprünglich für Februar 2022 geplanten Neuwahlen abgesagt.
Dass eine illegitime Putschregierung von der Bundeswehr „stabilisiert“ und
ihre von Deutschland sowie der EU ausgebildeten und ausgestatteten
Sicherheitskräfte Verbrechen an der Zivilbevölkerung begehen, stellt aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller die Legitimität der deutschen Missionsbeteiligung
massiv infrage, zumal in den zurückliegenden neun Jahren auch die humanitäre
Situation nicht verbessert werden konnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung ihr Engagement in Mali vor dem
Hintergrund, dass die malische Regierung zwei französischen Sendern am
16. März 2022 die Ausstrahlung untersagte, nachdem diese zuvor über
Menschenrechtsverletzungen malischer Sicherheitskräfte berichtet hatten,
und dass die malische Regierung Berichte der UN-
Menschenrechtskommissarin sowie von Human Rights Watch über solche
Menschenrechtsverletzungen als „sorgfältig geplante Strategie“
abqualifiziert, die angeblich das Ziel verfolge, „das malische Volk zu
demoralisieren und die tapferen malischen Streitkräfte zu diskreditieren“ (siehe Quelle
in der Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
2. Inwiefern sieht die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund des
angeführten Regierungsdekrets, die Bereitschaft malischer
Sicherheitsbehörden, Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch Regierungs- oder
regierungsfreundliche Kräfte aufzuklären, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
3. Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Sicherheitslage
in Mali seit dem Abkommen von Algier 2015 entwickelt?
Wie hat sich insbesondere die Zahl der Menschenrechtsverletzungen und
der Tötungen von Zivilisten entwickelt (bitte nach Tötungen durch
Regierungs-, regierungsnahe und regierungsfeindliche Kräfte
aufgliedern)?
4. Hat die Bundesregierung belastbare Erkenntnisse darüber, dass sich
Angehörige der Wagner-Söldnergruppe (vgl. https://www.tagesschau.de/auslan
d/afrika/mali-wagnergruppe-soeldner-101.html?msclkid=8a62388fcd1911
ec9cd5759dfb00ad5f) oder reguläre russische Soldaten (vgl. https://www.a
uswaertiges-amt.de/de/newsroom/massaker-zentralmali/2521214) in Mali
aufhalten, und falls ja, welchen Tätigkeiten gehen diese nach, und welche
Implikationen hat dies für das deutsche Engagement in MINUSMA und
EUTM?
5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einem Massaker an
Zivilistinnen und Zivilisten, das mutmaßlich von malischen Militäreinheiten
Ende März 2022 in der Region um die Ortschaft Moura begangen wurde
(https://www.lemonde.fr/afrique/article/2022/04/02/ils-n-ont-pas-fait-de-di
stinction-entre-les-djihadistes-et-les-autres-l-armee-malienne-de-nouveau-
accusee-d-exactions_6120295_3212.html; https://www.auswaertiges-am
t.de/de/newsroom/massaker-zentralmali/2521214), welche Erkenntnisse
hat sie über die mögliche Beteiligung von Angehörigen der russischen
Wagner-Söldnergruppe, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihren
Erkenntnissen?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Bericht von Human Rights
Watch vom 15. März 2022 (https://www.hrw.org/news/2022/03/15/mali-ne
w-wave-executions-civilians), demzufolge die malischen Sicherheitskräfte
zwischen Dezember 2021 und März 2022 für 71 von insgesamt
mindestens 107 illegalen Tötungen von Zivilisten in Zentral- und Südwest-Mali
verantwortlich sind, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Fall die
Strafverfolgung durch die malischen Behörden?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die mutmaßlich tatbeteiligten
Angehörigen der malischen Sicherheitskräfte bei diesen Tötungen in der
Vergangenheit von Kräften von EUTM Mali oder EUCAP Sahel Mali
ausgebildet worden sind, oder ob sie Fahrzeuge oder Infrastruktur genutzt
haben, die von internationalen Partnern gestellt worden sind (bitte ggf.
ausführen)?
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von dem Ergebnis der von
MINUSMA durchgeführten Untersuchungen eines französischen Angriffs
vom 3. Januar 2021 in Bounti, demzufolge durch französische
Kampfflugzeuge mindestens 22 Menschen getötet worden sind und sich diese Gruppe
„ganz überwiegend aus Zivilisten zusammengesetzt“ hat (https://minusma.
unmissions.org/sites/default/files/communique_minusma_-_rapport_bount
y5.pdf)?
Inwiefern ändert sich dadurch ihre Aussage, sie habe „keinen Anlass“, an
der französischen Version zu zweifeln, der zufolge ausschließlich
Terroristen getötet worden seien (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 71 der Abgeordneten Christine Buchholz auf
Bundestagsdrucksache 19/26065), und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus
dem MINUSMA-Bericht?
9. Welches Budget wurde seit Beginn der Missionen MINUSMA, EUTM
sowie EUCAP Sahel Mali aus deutschen Haushaltsmitteln verausgabt, und
wie viele Bundeswehr- sowie Polizeiangehörige waren insgesamt im
Einsatz (bitte jeweils nach Mission differenzieren)?
10. Welches Gesamtbudget wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit den Missionen MINUSMA und EUTM sowie den
Missionen Barkhane, Takuba und der gemeinsamen Einsatzgruppe der G5-
Staaten (G5 SJF) jeweils verausgabt?
11. Welche Unterstützung für die malischen Sicherheitskräfte wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang aus Mitteln der Europäischen
Friedensfazilität tatsächlich bereitgestellt, und inwiefern sind die
Voraussetzungen hierfür angesichts der Politik der malischen Regierung (wie
Verschiebung der Wahlen, Diffamierung von Berichten über
Menschenrechtsverletzungen) nach Auffassung der Bundesregierung noch gegeben?
12. Welche Unterstützung für die malischen Sicherheitskräfte wurde bislang
aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative gewährt (bitte Empfänger, Art der
Unterstützung und Verwendungszweck darstellen)?
In welchem Umfang wurde weitere Unterstützung gewährt, von der auch
die malischen Sicherheitskräfte profitieren (beispielsweise
Baumaßnahmen an Flughäfen)?
13. Welche finanzielle Gesamtförderung ließ Deutschland seit 2015 den
malischen Sicherheitskräften zukommen, welche Gesamtförderung anderen
staatlichen Empfängern, welche Gesamtförderung der malischen
Zivilgesellschaft (bitte angeben, aus welchen Etatposten diese Mittel jeweils
stammten)?
14. Inwiefern kann, angesichts der Vielzahl militärischer wie ziviler,
ausländischer wie multinationaler Missionen und Projekte in Mali, die
Bundesregierung die Einschätzung von IRSEM bestätigen, dass es allenfalls einen
Informationsaustausch über die Projekte gebe, aber keine gemeinsame
Koordination (https://www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/document/fil
e/3233/RP_IRSEM_89.pdf)?
15. Hat die Bundesregierung zur Bemessung des Erfolges oder Misserfolges
der Missionen MINUSMA und EUTM konkrete Indikatoren, Meilensteine
oder Ähnliches festgelegt, und wenn ja, welche, und inwiefern wurden
diese erreicht?
Wenn nein, nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung den
Erfolg bzw. Misserfolg der Missionen, und welche Rolle spielen hierbei die
Verschlechterung der Sicherheitslage und die Verbrechen der malischen
Sicherheitskräfte?
16. Welche der im Antrag der Bundesregierung zum MINUSMA-Einsatz
(Bundestagsdrucksache 19/28803) genannten Aufträge wurden nach
Einschätzung der Bundesregierung erfolgreich durchgeführt, und woran
bemisst die Bundesregierung den Erfolg (bitte analog zur
Auftragsbeschreibung im Antrag darstellen)?
17. Wie gestalteten sich der Informationsaustausch, die Koordination mit und
die Unterstützung von malischen und französischen Kräften (vgl.
Nummer 3h auf Bundestagsdrucksache 19/28803) konkret?
a) Kam es vor, dass entsprechende Ersuchen seitens des malischen oder
französischen Militärs von MINUSMA abgelehnt worden sind, weil sie
nicht eindeutig zum Schutz und zur Erfüllung des Auftrages
erforderlich waren (bitte ggf. darstellen)?
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass MINUSMA Einsätze
koordiniert bzw. unterstützt hat, die in Menschenrechtsverletzungen oder
Tötungen von Zivilisten resultierten, und wenn ja, welche
Mechanismen gewährleisten einen solchen Ausschluss, wenn nein, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
18. Was meint die Bundesregierung mit dem Begriff der „Regulierung“ der
Bewegungen von Milizen im Norden Malis (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/28803, Begründung, S. 9), und wie hat sich die Erfüllung dieses
Auftrages konkret gestaltet?
19. Zu welchen Erkenntnissen kam die Bundesregierung bislang, seit sie vor
zwei Jahren ankündigte, die malische Regierung „verstärkt an ihrem
Bekenntnis zur Umsetzung des Friedensabkommens von Algier zu messen“
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/18080)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der derzeitig
amtierenden (aus dem Putsch von Mai 20021 hervorgegangenen) malischen
Regierung zur Umsetzung des Friedensabkommens und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
20. Wie viele malische Sicherheitskräfte sind bislang von EUTM Mali
ausgebildet worden, und wie viele davon von Bundeswehrangehörigen?
21. Wie viele dieser Soldaten befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung noch heute im Dienst der malischen Sicherheitskräfte, wie viele sind
(vorzeitig) ausgeschieden, und wie viele haben sich Milizen
angeschlossen?
Wie viele malische Soldaten, die an Train-the-trainer-Kursen
teilgenommen haben, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch
im Dienst der malischen Streitkräfte, und wie viele sind tatsächlich als
Trainer eingesetzt?
22. Wie lange dauert die Ausbildung durch EUTM?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Trainingsmaßnahmen,
und welche belastbaren Kriterien legt sie hierbei zugrunde (hier bitte
Train-the-trainer-Kurse separat ausweisen)?
a) Wie bewertet sie den Erfolg der Trainingsmaßnahmen insbesondere
vor dem Hintergrund der durch unabhängige Beobachter festgestellten
mutmaßlichen Verbrechen der malischen Sicherheitskräfte an der
Zivilbevölkerung?
b) Wie bewertet sie den Erfolg der Trainingsmaßnahmen vor dem
Hintergrund des erneuten Putsches im Mai 2021?
Hat sie versucht, Kenntnis davon zu erlangen, wie viele der den Putsch
unterstützenden (nicht nur der ihn anführenden) Soldaten zuvor an
Trainingsmaßnahen von EUTM teilgenommen haben, und falls ja, mit
welchem Ergebnis?
24. Trifft es zu, dass EUTM keine Mittel und Zugänge hatte bzw. diese nach
wie vor nicht hat, „um Wirkung und Effekte der eigenen
Trainingsmaßnahmen beobachten und systematisch erfassen zu können“ (https://www.s
wp-berlin.org/publications/products/fachpublikationen/MTA-KA01_202
2_Tull_Mali_Gibt_es_noch_Zukunftsperspektiven_f%C3%BCr_die_Inter
vention.pdf), und dass das nahezu einzige Evaluationsinstrument in
gelegentlichen Berichten der französischen Barkhane-Mission besteht (https://
www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/document/file/3233/RP_IRSE
M_89.pdf), und falls ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Kontrolle
des Trainingserfolges?
In welchem Umfang schafft die Aufstellung mobiler Trainings- und
Beratungsteams hierbei effektive Abhilfe?
25. Inwiefern sind im Rahmen von MINUSMA oder EUTM der malischen
Regierung konkrete Zielvorgaben und Zeitpläne gesetzt bzw. mit ihr
abgesprochen worden, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu
deren Inhalt und vereinbarungsgemäßen Umsetzung machen?
26. Inwiefern trifft es zu, dass das von EUTM angestrebte Instrument einer
Wiederholung des durchgeführten Trainings nicht gelingt, weil es eine
hohe Fluktuation in malischen Einheiten und generell eine „chaotische
Personalführung“ gebe (https://www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/docum
ent/file/3233/RP_IRSEM_89.pdf)?
27. Zu welchem Anteil waren die von EUTM angebotenen
Ausbildungskapazitäten ausgelastet, und wie hoch sind die Vakanzen (bitte für die Jahre seit
Beginn der Mission darstellen)?
28. Welche Mechanismen gibt es, um zu ermitteln, ob malische
Sicherheitskräfte, die mutmaßlich an Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt
waren, von EUTM oder EUCAP Sahel Mali ausgebildet worden sind, und
welche Kenntnisse hat die Bundesregierung diesbezüglich?
Hat die Bundesregierung jemals versucht, von den malischen Behörden
die Namen von Sicherheitskräften, die mutmaßlich an Verbrechen gegen
die Zivilbevölkerung beteiligt waren, zu erfahren, um abgleichen zu
können, ob diese zuvor von EUTM oder EUCAP Sahel Mali ausgebildet
wurden, und wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, warum nicht?
29. Inwiefern trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die von
EUTM angebotene Ausbildung nicht unbedingt malischen Bedürfnissen
entspricht (https://www.irsem.fr/data/files/irsem/documents/document/file/
3233/RP_IRSEM_89.pdf), weil beispielsweise an Gerätschaften
ausgebildet wird, über die Mali überhaupt nicht verfügt, und dass sich malische
Akteure beklagen, die ausländischen Missionen würden sie mit
Unterstützungsangeboten „fluten“ ohne den realen Bedarf zu erfragen?
30. Trifft es auch heute noch zu, dass malische Akteure aus Regierung bzw.
Militär „direkt oder indirekt vom Drogenschmuggel“ profitieren (https://w
ww.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2016A75_tll.pdf) und
dass der Drogenhandel in Mali infolge von Allianzen „mit fragwürdigen
Gestalten“ aufgeblüht sei (https://www.deutschlandfunk.de/anti-terror-strat
egie-in-westafrika-europas-interessen-in-100.html), und wenn ja, welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierzu?
31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob malische
Soldaten und Polizisten ihren vollen Lohn bzw. Sold erhalten oder ob
Beträge systematisch veruntreut bzw. einbehalten werden und ob es
sogenannte Geistersoldaten gibt, deren Sold abgezweigt wird, wie es Berichten
zufolge beispielsweise in Afghanistan geschehen ist (https://www.bb
c.com/news/world-asia-59230564)?
32. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen MINUSMA und EUTM
mit der neuen malischen Putschregierung, und inwiefern wurden oder
werden weiterhin durch diese die Bewegungsfreiheit oder die für den Schutz
der ausländischen Soldaten notwendigen Maßnahmen (Überflugrechte,
Drohnenbewegungen usw.) beeinträchtigt?
33. Worauf stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Aussage
(Bundestagsdrucksache 19/28803), MINUSMA besitze breiten Rückhalt „bei den
politischen Akteuren in Mali“?
Handelt es sich dabei um politische Akteure, die in der weggeputschten
Regierung saßen?
Inwiefern sind der Bundesregierung Meinungsumfragen zum MINUSMA-
Einsatz bekannt, und für wie aussagekräftig hält sie diese?
34. Hat die Bundesregierung zur Bemessung des Erfolges oder Misserfolges
der Mission EUCAP Sahel Mali konkrete Indikatoren, Meilensteine oder
Ähnliches festgelegt, und wenn ja, welche, und inwiefern wurden diese
erreicht?
Wenn nein, nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung den
bisherigen Erfolg bzw. Misserfolg der Mission?
35. Wie viele Angehörige der malischen Polizei, Gendarmerie und
Nationalgarde wurden bislang im Rahmen von EUCAP Sahel Mali jeweils
ausgebildet, und inwiefern kann der Erfolg dieser Ausbildungen evaluiert
werden?
Gibt es eine Übersicht darüber, wie viele der ausgebildeten Kräfte derzeit
noch den Sicherheitskräften angehören bzw. wie lange die ausgebildeten
Kräfte nach Ende der Ausbildung in diesen verbleiben (bitte ggf.
ausführen)?
36. Inwiefern waren oder sind deutsche Polizisten an der Ausbildung der
malischen Gendarmerie und Nationalgarde beteiligt, obwohl diese Teil des
Militärs sind?
37. Trifft die Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass alle
Kräfte der inneren Sicherheit Malis, zumindest in Hinsicht auf die
sogenannten Gesicherten Entwicklungscamps („Pôles sécurisés de
développement et de gouvernance“), unter militärisches Kommando gestellt wurden,
und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für
die Beteiligung deutscher Polizisten an deren Ausbildung?
38. Aus welchen Gründen waren im Jahr 2020 und, ausweislich der
Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizeieinsätzen im Ausland, auch
im Jahr 2021 keine deutschen Polizisten im Rahmen von EUCAP Sahel
Mali im Einsatz, und inwiefern wird deren bisheriges Engagement
kompensiert?
39. Wie genau gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen EUTM und EU-
CAP Sahel Mali, und welche Bedeutung hatten diese Missionen bislang
jeweils füreinander?
40. Wie genau gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen MINUSMA,
EUTM und den französischen Militärmission Barkhane, Takuba sowie der
gemeinsamen Einsatzgruppe der G5-Staaten?
a) Welche gemeinsame Infrastruktur – Einrichtungen wie Flughäfen und
Liegenschaften, Sanitätsversorgung – teilen sich die verschiedenen
Missionen?
b) Inwiefern wurden Barkhane, Takuba sowie die G5JFC von MINUSMA
oder EUTM sowie deren deutschem Personal unterstützt, und welche
Bedeutung hat bzw. hatten diese wiederum für die Sicherheit und
Arbeitsfähigkeit von MINUSMA sowie EUTM und ihres deutschen
Personals?
41. Inwiefern beeinträchtigt der bevorstehende Abzug der französischen
Militärmissionen die Sicherheit von MINUSMA sowie EUTM und der
eingesetzten Bundeswehrsoldaten, und wie weit sind Anstrengungen gediehen,
die von der Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht
gesehene Lücke in der Sicherheit der Soldaten zu schließen (dpa, 31. März
2022)?
42. Inwiefern stimmt die französische Regierung ihre Abzugspläne eng mit
der Bundesregierung und anderen Partnern ab, um Sicherheitsrisiken oder
chaotische Szenen wie beim Afghanistan-Abzug zu vermeiden?
43. Welche Überlegungen gibt es derzeit hinsichtlich des Umgangs mit
malischen Ortskräften sowie Inhabern von Werkverträgen im Falle eines
deutschen (Teil-)Abzugs aus Mali?
44. Inwieweit kann die Bundesregierung die auf Interviews mit Beteiligten der
Mali-Entscheidungen beruhende Einschätzung der Stiftung Wissenschaft
und Politik („Unser schwieriger Partner“, 2/2021) bestätigen, die
tatsächliche Motivation für das Mali-Engagement habe sich „aus einer Suche nach
Möglichkeiten ergeben, den neuen Willen zur Verantwortung mit einer
substantiellen Beteiligung an einer VN-Mission unter Beweis zu stellen“,
und die damalige Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-
Karrenbauer habe das Bundesministerium angewiesen, „nach einer
geeigneten Mission zu suchen“, gewissermaßen egal wo?
45. Inwiefern ist für die Frage des deutschen Mali-Engagements das mögliche
Engagement russischer Akteure relevant, angesichts der Aussage der
gegenwärtigen Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht,
„wir“ würden „nicht weichen, so einfach machen wir es den Russen nicht“
(https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236395327/Christine-Lambr
echt-Wird-Moskau-nicht-gelingen-Westen-ueber-Soeldner-Entsendung-zu
m-Rueckzug-zu-bewegen.html), warum werden gemäß der
Bundesministerin der Verteidigung nur Konsequenzen in Form eines Abzugs der im
Rahmen von EUTM eingesetzten Soldaten gezogen (https://www.faz.net/a
ktuell/politik/ausland/mali-lambrecht-bestaetigt-ende-von-eu-ausbildungs
mission-18005582.html?msclkid=3748eeb5cd1911eca18e9f3d7efb9487),
und inwiefern deutet diese Aussage darauf hin, dass die deutsche
Beteiligung an den Militärmissionen vor allem durch geostrategische
Überlegungen und die Konkurrenz mit Russland bestimmt wird?
46. Inwiefern hat die Bundesregierung belastbare Erkenntnisse dazu, ob
islamistische Gruppen in Mali in Verbindung mit ausländischen, insbesondere
europäischen, islamistischen Gruppen stehen, und wie sind diese
Verbindungen ggf. ausgestaltet?
47. Wie viele Bundeswehr- bzw. Polizeiangehörige waren seit Beginn der
Missionen MINUSMA, EUTM und EUCAP Sahel Mali in Mali insgesamt
eingesetzt (bitte nach Mission differenzieren), und welche Finanzmittel
wurden für die Missionen insgesamt aufgewendet?
48. Wie viele Bundeswehr- bzw. Polizeiangehörigen wurden seit Beginn der
Missionen MINUSMA, EUTM und EUCAP Sahel Mali im Einsatz
verwundet, bei wie vielen wurde im Anschluss an den Einsatz eine
Posttraumatische Belastungsstörung oder eine andere Dienstbeschädigung
festgestellt?
Wie viele der beim Anschlag vom 25. Juni 2021 verletzten
Bundeswehrangehörigen sind derzeit noch diensttauglich?
Wie viele von ihnen leiden weiterhin unter
Gesundheitsbeeinträchtigungen, und welchen Schweregrad haben diese?
49. Waren Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) seit 2003 in
Mali, und wenn ja, im Rahmen welcher Einsätze, Übungen usw. in Mali (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
50. Will die Bundesregierung den Einsatz im Rahmen von EUTM sowie im
Rahmen von MINUSMA über die bisherige Mandatsdauer hinweg
fortsetzen (bitte jeweils begründen)?
Berlin, den 19. April 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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