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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

25.05.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/171310.05.2022

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 26. April 2022 verbreitete die Abgeordnete Elisabeth Kaiser auf dem sozialen Medium Instagram in ihrer sogenannten Story Bilder von einem „Treffen der Landesgruppe Thüringen“ im Bundeskanzleramt vom 25. April 2022 und kommentierte dies mit „Schöner Ausblick“ (nur noch abrufbar als Screenshot einer dritten Person: https://www.facebook.com/100067830467887/posts/316574470613566/?d=n). Die Bilder zeigen auch die Abgeordneten Dr. Holger Becker und Frank Ullrich sowie den Abgeordneten und Staatsminister sowie Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, der eine Flasche Bier in der Hand hält (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?

2

Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundesregierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?

3

Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?

4

Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Berlin, den 3. Mai 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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