[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Żaklin Nastić, Ali Al-Dailami,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1719 –
Übergriffe auf Menschen russischer, belarussischer und ukrainischer Herkunft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Kriegs gegen die Ukraine sind
Menschen russischer und belarussischer Herkunft in Deutschland, oder die als
solche gelesen werden, zunehmend sowohl direkten als auch im Internet
verbreiteten Anfeindungen, körperlichen Übergriffen und Sachbeschädigungen
ausgesetzt. Betroffen sind auch Menschen ukrainischer Herkunft – häufig,
weil sie für Russinnen und Russen bzw. Belarussinnen und Belarussen
gehalten werden. Gegen russische Lebensmittelgeschäfte und Restaurants werden
Drohungen ausgesprochen und Angriffe gegen sie verübt (
https://www.spiege
l.de/politik/deutschland/wie-russischstaemmige-menschen-in-deutschland-bed
roht-werden-a-c95d68fc-5af0-450c-87b0-c4591ce356cc). Umgekehrt wurden
Menschen mit russischem Pass in Restaurants für unerwünscht erklärt (https://
www.zeit.de/gesellschaft/2022-03/russen-deutschland-diskriminierung-russlan
d-ukraine-krieg). Selbst Kinder werden beleidigt oder gar von Lehrerinnen
und Lehrern mitten im Unterricht an den Pranger gestellt (
https://www.spiege
l.de/politik/deutschland/wie-russischstaemmige-menschen-in-deutschland-bed
roht-werden-a-c95d68fc-5af0-450c-87b0-c4591ce356cc). Teilweise wird
zumindest mit dem Gedanken gespielt, russische Patientinnen und Patienten
nicht mehr in Krankenhäusern zu behandeln (
https://www.zeit.de/gesellschaft/
2022-03/russen-deutschland-diskriminierung-russland-ukraine-krieg). Auch
werden Konten von Russinnen und Russen, die teils schon seit Jahrzehnten in
Deutschland leben, im Zuge der Sanktionen von deutschen Banken zumindest
zeitweise gesperrt bzw. eingeschränkt (
https://www.zdf.de/politik/frontal/ukrai
ne-krieg-russen-in-deutschland-angefeindet-und-ausgegrenzt-100.html).
In Berlin wurden mehrfach sowjetische Ehrenmale geschändet (
https://www.r
bb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/berlin-ukraine-russland-denkmal-fah
ne-farben-panzer-ehrenmal.html;
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/202
2/04/sowjetisches-ehrenmal-parolen-berlin-treptower-park-ermittlungen.html).
Zudem wurde ein Brandanschlag auf die deutsch-russische Internationale
Lomonossow-Schule verübt. Die russisch-orthodoxe Kirche in Berlin-
Charlottenburg, die aus der Ukraine Geflüchtete aufgenommen hat, wurde zum Ziel
von Flaschenwürfen. Russisch sprechende Menschen sind sogar zum Ziel von
Messerattacken geworden. (
https://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kre
uzberg/weil-sie-russisch-sprachen-zwei-maenner-niedergestochen). „Teilweise
trauen sich Menschen nicht mehr, Russisch auf der Straße zu sprechen“, so die
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1985
20. Wahlperiode 25.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 24. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan.
(
https://www.zdf.de/politik/frontal/ukraine-krieg-russen-in-deutschland-angef
eindet-und-ausgegrenzt-100.html)
Die Fragestellenden verurteilen den Krieg der russischen Föderation gegen die
Ukraine, der unermessliches Leid über die ukrainische Zivilbevölkerung
bringt. Zugleich darf aber nicht zugelassen werden, dass völlig unbeteiligte
Russinnen und Russen oder Belarussinnen und Belarussen sowie – teils
„fälschlicherweise“, weil sie für Russinnen und Russen bzw. Belarussinnen
und Belarussen gehalten werden – auch Ukrainerinnen und Ukrainer zur
Zielscheibe werden.
Organisationen wie der Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften
e. V. haben sich mit der Bitte, dem entgegenzuwirken, an die Bundesregierung
gewandt. Anfang März 2022 hat die Russische Botschaft in Berlin die
Bundesregierung aufgefordert, ein politisches Signal gegen zunehmende
Drohungen, Hassbotschaften und Übergriffe zu setzen (
https://www.tagesspie
gel.de/politik/meine-familie-und-ich-haben-schon-angst-das-leben-von-russe
n-in-deutschland-hat-sich-radikal-geaendert/28139688.html). Es folgten
weitere Schreiben und Erklärungen der Russischen Botschaft, auch mit Bezug auf
die geschändeten Ehrenmale. Zwar haben die Bundesministerin des
Auswärtigen, Annalena Baerbock, Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, die
Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, oder Unions-
Fraktions- und Parteichef Friedrich Merz sich öffentlich gegen die
Diskriminierung von Menschen russischer Herkunft positioniert. Welche konkreten
Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um entsprechende Übergriffe zu
verhindern, bleibt aber nach Auffassung der Fragestellenden größtenteils
unklar. Dies wollen die Fragestellenden neben konkreten Zahlen in Erfahrung
bringen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die genannten Fallzahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen
Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) des Bundeskriminalamtes
(BKA) haben vorläufigen Charakter und können durch Nach- und
Änderungsmeldungen noch teilweise deutlichen Änderungen unterworfen sein.
1. Wie viele Menschen russischer, belarussischer sowie ukrainischer
Herkunft lebten vor Kriegsbeginn nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland, und wie viele sind es aktuell (bitte hier wie im Folgenden
auch Doppelstaatler und als Spätaussiedler oder Kontingentflüchtlinge
nach Deutschland Eingewanderte einbeziehen)?
Die Anzahl der im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten aufhältigen
Personen nach Staatsangehörigkeit zu den Stichtagen 31. Januar 2022 und
30. April 2022 kann der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Tabelle 1:
Staatsangehörigkeit zum 31.01.2022 zum 30.04.2022
Russische Föderation 269.068 273.581
Ukraine 155.085 797.156
Belarus 25.918 26.918
Summe 450.071 1.097.655
Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über Angaben aus der
Spätaussiedlerstatistik des Bundesverwaltungsamtes (BVA). Die genaue Anzahl der
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der Russischen Föderation, Belarus
und der Ukraine, die nach Kenntnis der Bundesregierung vor Kriegsbeginn
lebten und aktuell in Deutschland leben, ist aus der Spätaussiedlerstatistik des
BVA jedoch nicht zu entnehmen.
Der Spätaussiedlerstatistik des BVA gibt lediglich die Anzahl der Zuzüge
wieder. Wie viele Personen davon verstorben, in die Herkunftsstaaten
zurückgekehrt oder in Drittländer weitergereist sind, ist aufgrund fehlender Erfassung
nicht bekannt. Die Statistik versteht als Herkunft den letzten Wohnsitz vor der
Übersiedlung nach Deutschland. Eine staatenbezogene Statistik wird seit 1992
geführt. Sie ist monatsbezogen und kann daher den Kriegsbeginn nicht konkret
berücksichtigen.
Zuzüge 1992 bis Februar 2022:
Russische Föderation: 727.950
Belarus: 4.024
Ukraine: 46.898
Zuzüge März/April 2022
Russische Föderation: 478
Belarus: 23
Ukraine: 306.
2. Wie viele Übergriffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland vor Kriegsbeginn gegen Menschen russischer,
belarussischer sowie ukrainischer Herkunft stattgefunden (bitte sowohl jährlich
für die letzten zehn Jahre als auch nach Monaten aufgeschlüsselt angeben
und nach
a) Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft der Opfer,
b) Art des Übergriffs (verbal, körperlich, im digitalen Raum,
Sachbeschädigung),
c) Bundesland
auflisten)?
Im Rahmen des KPMD-PMK werden politisch motivierte Straftaten durch die
zuständigen Landeskriminalämter (LKÄ) an das BKA übermittelt und in einer
zentralen Fallzahlendatei erfasst.
Das BKA erfasst in seiner Fallzahlendatei ausschließlich natürliche Personen,
die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich geschädigt
wurden und auch als solche von dem jeweiligen LKA in der Mitteilung mit
Angaben zur Person aufgeführt wurden. Diese Personen werden systembedingt
anonymisiert unter den folgenden Kriterien als Opfer erfasst: Kind (männlich/
weiblich/divers), Jugendlicher (männlich/weiblich/divers), Erwachsener
(männlich/weiblich/divers) und Staatsangehörigkeit. Bei einem vollendeten
Körperverletzungsdelikt, bei dem mehrere Personen ins Zielspektrum des Täters
geraten waren, aber nicht alle von ihm auch verletzt wurden, werden in der
Fallzahlendatei des BKA nur die Personen als Opfer erfasst, die ausweislich der
Meldung des Landes als tatsächlich körperlich geschädigt gemeldet wurden.
Eine Aufstellung von tatsächlich körperlich geschädigten Opfern ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine automatisierte Aufstellung von
körperlich geschädigten Opfern aufgeschlüsselt nach Monaten ist nicht möglich.
Politisch motivierte Straftaten gegen Personen mit „anderer Herkunft“ werden
grundsätzlich im Rahmen des KPMD-PMK allgemein registriert. Eine
automatisierte statistische Auswertung ist in der zentralen Fallzahlendatei jedoch nicht
möglich, da Eigenschaften und Herkunft von Tatverdächtigen/Opfern dort nicht
erfasst werden. Das bedeutet, dass entsprechende Fälle in den Fallzahlen PMK
insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden.
Im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Internet“ wurden keine Opfer gemeldet.
Tabelle 2: Körperlich geschädigte Opfer bei politisch motivierten Straftaten,
Tatzeit: 2012 bis 23. Mai 2022
Jahr Opfer Russische
Staatsangehörigkeit
(Delikt/Anzahl/Tatort)
Opfer Ukrainische
Staatsangehörigkeit
(Delikt/Anzahl/Tatort)
Opfer Belarussische
Staatsangehörigkeit
(Delikt/Anzahl/Tatort)
2012 KV*/10/BB, BE, BW, HH KV/1/SH ./.
2013 KV/3/BE, SN KV/1
Raub/1/BY, ST
./.
2014 KV/17
Tötungsdelikte/2 (Versuch,
Opfer nicht verstorben)/
BB, BE, BW, BY, NI
KV/1/BW KV/1/ST
2015 KV/11/
BB, BE, HH, MV, NI, SN
KV/1
Landfriedensbruch/1/
MV, TH
./.
2016 KV/9/
BB, BY, MV, NI, SN, TH
KV: 2 in TH/MV
Tötungsdelikt: 2 in BE
(Opfer verstorben)
./.
2017 KV/9/BB, BE, HH, SH KV/4/MV KV/1/HB
2018 KV/15/
BE, BB, BW, BY, MV, NW, SN
KV/1/BB ./.
2019 KV/12/
BB, BE, NW, BY, SH, SN
./. ./.
2020 KV/5/BB, BE, TH KV/1/BE KV/1/BW
2021 KV/8/BB, BE, MV KV/1/BE ./.
2022
(bis
23.02.)
KV/2/BB ./. ./.
* KV: Körperverletzung
3. Wie viele Übergriffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 gegen Menschen
russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft stattgefunden
(bitte nach
a) Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft der Opfer,
b) Art des Übergriffs (verbal, körperlich, im digitalen Raum,
Sachbeschädigung),
c) Bundesland
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Darüber hinaus folgt eine
Aufstellung von tatsächlich körperlich geschädigten Opfern seit Kriegsbeginn am
24. Februar 2022.
(Stand: 12. Mai 2022).
Tabelle 3: Aufstellung von körperlich geschädigten Opfern
Staatsangehörigkeit
Opfer
Delikt/Anzahl Tatort (Bundesländer)
Russisch Körperverletzung/5 BE, BY, ST
Ukrainisch Körperverletzung/7 BE, BW, BY, HH, RP,
ST
Belarussisch Körperverletzung/2 MV, RP
4. Inwieweit verzeichnen die Bundesregierung und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt
weiterhin einen Anstieg der Übergriffe auf Menschen russischer,
belarussischer sowie ukrainischer Herkunft in Deutschland, womit sowohl
körperliche als auch verbale Übergriffe als auch Sachbeschädigungen
gemeint sind (bitte detailliert und in konkreten Zahlen darstellen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da die Statistik des
KPMD-PMK in einem so engen Zeitfenster nicht aussagekräftig ist.
Hintergrund ist, dass für die Erfassung und Meldung entsprechender Straftaten die
Polizeibehörden der Länder zuständig sind. Diese Meldung einer politisch
motivierten Straftat an das BKA kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
5. Wie viele Übergriffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg gegen russischsprachige
Ukrainerinnen und Ukrainer sowie auf russischsprachige Menschen anderer
Herkunft in Deutschland stattgefunden, weil diese für Russinnen und Russen
gehalten wurden (bitte nach
a) Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft der Opfer,
b) Art des Übergriffs (verbal, körperlich, im digitalen Raum,
Sachbeschädigung),
c) Bundesland
aufschlüsseln)?
Politisch motivierte Straftaten gegen russischsprachige Personen und
russischsprachige Personen mit „anderer Herkunft“ werden grundsätzlich im Rahmen
des KPMD-PMK allgemein registriert.
Eine automatisierte statistische Auswertung ist in der zentralen Fallzahlendatei
jedoch nicht möglich, da Eigenschaften und Herkunft von Tatverdächtigen/
Opfern dort nicht erfasst werden. Das bedeutet, dass entsprechende Fälle in den
Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt
werden können.
6. Ist den verzeichneten Übergriffen gegen Menschen russischer,
belarussischer sowie ukrainischer Herkunft bzw. gegen russischsprachige
Menschen anderer Herkunft in Deutschland nach Auffassung der
Bundesregierung ein politischer Hintergrund zuzusprechen, und plant die
Bundesregierung, Übergriffe gegen Menschen russischer, belarussischer
sowie ukrainischer Herkunft sowie gegen russischsprachige Menschen
anderer Herkunft in der PMK-Statistik (politisch motivierte Kriminalität)
zu erfassen (wenn nicht, bitte ausführlich begründen)?
Im KPMD-PMK werden konkrete Straftaten hinterlegt. Ob ein Übergriff auf
Menschen russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft bzw. gegen
russischsprachige Menschen anderer Herkunft politisch motiviert ist oder nicht,
muss daher in jedem Einzelfall neu beurteilt werden. Wird durch die zuständige
Polizeidienststelle eine politische Motivation bejaht, wird die Tat gemäß des
Definitionssystems PMK erfasst.
Das heißt, dass sie Phänomenbereichen (PMK -rechts-, PMK -links-, PMK
-ausländische Ideologie-, PMK -religiöse Ideologie- und PMK -nicht
zuzuordnen-) und sogenannten „Themenfeldern“ zugeordnet werden. Der
Themenfeldkatalog des KPMD-PMK wird stetig weiterentwickelt und ist so in
der Lage, auch neue Phänomene aufzunehmen.
Da politisch motivierte Straftaten bereits im KPMD-PMK erfasst werden, ist
eine Änderung nicht geplant.
7. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Menschen russischer,
belarussischer sowie ukrainischer Herkunft in Deutschland medizinische
Behandlungen verweigert wurden oder mit einer solchen Verweigerung
gedroht wurde, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
diesbezüglich (bitte alle der Bundesregierung bekannten Fälle unter
Nennung der medizinischen Einrichtung auflisten und Staatsangehörigkeit
bzw. Herkunft der Opfer sowie die Art der verweigerten medizinischen
Behandlung angeben)?
Der Bundesregierung sind derartige Fälle nicht bekannt.
8. Welche Maßnahmen wurden und werden zur Aufklärung von
Übergriffen auf Menschen russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft
durch die zuständigen Sicherheitsbehörden ergriffen (bitte aufschlüsseln
nach Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft der Opfer und möglichst viele
Details zu bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen angeben)?
Präventive und repressive Maßnahmen zur Verhütung und Verfolgung von
Straftaten obliegen grundsätzlich den Ländern. Das BKA unterstützt als
Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die
Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung
und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder
erheblicher Bedeutung.
Der Beobachtungsauftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) richtet
sich nach den maßgeblichen Rechtsgrundlagen der §§ 3 und 4 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Zentrale Voraussetzung der
Zuständigkeit des BfV ist damit das Vorliegen von hinreichenden tatsächlichen
Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung. Sollten im Rahmen der Wahrnehmung dieses Beobachtungsauftrages
Erkenntnisse bekannt werden, die auf eine konkrete Gefährdung von Personen
im Sinne der Frage schließen lassen, erfolgt auf Grundlage der einschlägigen
Übermittlungsvorschriften des BVerfSchG eine Unterrichtung der Polizei und
Strafverfolgungsbehörden.
Über die beschriebenen allgemeinen Aufgaben der Bundessicherheitsbehörden
hinaus gibt es keine weitergehenden Maßnahmen, die durch die Behörden
ergriffen wurden.
9. Welche Maßnahmen ergreifen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Antidiskriminierungseinrichtungen von Bund und Ländern zur
Verhinderung von Übergriffen auf Menschen russischer, belarussischer sowie
ukrainischer Herkunft, und bestehen in diesen Einrichtungen ausreichend
Kapazitäten, um Menschen russischer, belarussischer sowie ukrainischer
Herkunft, die Opfer von Angriffen und Diskriminierung wurden,
angemessen zu unterstützen, bzw. werden hierfür zusätzliche Bildungs-,
Aufklärungs- und Beratungsangebote eingerichtet?
An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben sich seit Februar 2022
insgesamt 196 Ratsuchende mit russischen und belarussischen Wurzeln gewendet,
die sich aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert sahen. Davon betrafen neun
Beratungsanfragen Menschen mit belarussischer Herkunft. In 74
Beratungsanfragen fühlten sich die Ratsuchenden wegen der russischen oder belarussischen
Staatsangehörigkeit durch Banken diskriminiert, 18 Beratungsanfragen
bezogen sich auf den Bildungsbereich (insbesondere Schulen), und in zehn Fällen
ging es um Diskriminierungen in Arztpraxen, Krankenhäusern oder anderen
medizinischen Einrichtungen. Darüber hinaus meldeten sich im selben
Zeitraum 16 Menschen mit Diskriminierungserfahrungen wegen ihrer ukrainischen
Herkunft.
Die Betroffenen wurden zu ihren rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten gemäß
dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beraten. In geeigneten
Fällen wurden auch Stellungnahmen im Rahmen einer gütlichen Streitbeilegung
von den Verursachern angefragt. Die vorhandenen Kapazitäten seitens des
Servicebüros beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) und des Beratungsreferats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
reichen dafür aktuell aus. Nach Erkenntnissen der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes erreichen auch die Antidiskriminierungsstellen der Länder und
zivilgesellschaftliche Beratungsstellen vergleichbare Beratungsanfragen.
Zudem hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereits 2016 die
Broschüre „Diskriminierungsschutz in Deutschland. Ein Ratgeber für Geflüchtete
und Neuzugewanderte“ veröffentlicht, um das Benachteiligungsverbot in
zentralen Lebensbereichen zu erklären, Diskriminierungsrisiken zu thematisieren
und auf Beratungs- und Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen. Die
Informationen sind weiterhin aktuell und werden angesichts der
kriegsbedingten Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten aus der Ukraine derzeit ins
Ukrainische übersetzt, um sie auch ukrainischen Geflüchteten zugänglich zu
machen. Die übersetzten Texte werden auf der Webseite der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht. Mit Hilfe von Flyern in ukrainischer und
englischer Sprache, die mit einem QR-Code versehen und verschiedenen
Anlaufstellen für Geflüchtete sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur
Verfügung gestellt werden, soll auf das Online-Angebot aufmerksam gemacht
werden. Die Fertigstellung ist für Juni 2022 geplant.
Darüber hinaus werden im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den 339 aktuell
geförderten Partnerschaften für Demokratie, den Landes-Demokratiezentren und
ihren Beratungsnetzwerken, wie auch den Kompetenznetzwerken zusätzliche
Mittel zur Verfügung gestellt, um die Diskurse zu Krieg, Diskriminierung oder
Desinformation verstärkt zu adressieren und die präventiv pädagogische Arbeit
zu anti-slawischem Rassismus zu stärken.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert Projekte
zum Empowerment von Migrantenorganisationen im Umgang mit Rassismus,
in denen auch Beratung für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung
durchgeführt wird. Migrantenorganisationen sind häufig erste Anlaufstellen für
Betroffene von Rassismus und Diskriminierung. Seit Beginn des Angriffskriegs
gegen die Ukraine wird in diesen Projekten auch ein Schwerpunkt auf
Menschen russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft gelegt.
10. Wie viele Schändungen sowjetischer Ehrenmale hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn der Ukraine-Kriegs in Deutschland
gegeben (bitte Fälle einzeln mit Ort, Datum und Art der Schändung
auflisten)?
Dem BKA wurden durch die Länder elf Straftaten gemeldet, die den Kriterien
der Frage entsprechen. Da es sich nicht um einen festgelegten Katalogwert des
KPMD-PMK handelt, wurde diese Zahl durch eine manuelle Suche ermittelt.
Die Weitergabe der näheren Angaben wie Ort, Datum und Art der Schändung
obliegt den Ländern. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
11. Welche Maßnahmen ergreifen die Sicherheitsbehörden von Bund und
Ländern, um Schändungen sowjetischer Ehrenmale gemäß ihrer aus dem
Zwei-plus-Vier-Abkommen zur Achtung und zum Schutz der
sowjetischen Ehrenmale resultierenden Verpflichtung zu verhindern?
Die Durchführung von polizeilichen Objektschutzmaßnahmen obliegt den
jeweils zuständigen Polizeibehörden der Länder. Konkrete Aussagen zu
Einsatzlagen der Länderpolizeien im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise können
nur die einsatzführenden Länder selbst geben. Zu Einsätzen der
Polizeibehörden der Länder nimmt die Bundesregierung dementsprechend keine Stellung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12. Welche Art von Übergriffen in welcher Anzahl auf Schülerinnen und
Schüler russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft in
Deutschland sind der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden –
auch auf Landesebene – bekannt, wie schätzt die Bundesregierung das
Problem ein, und welchen Handlungsbedarf sieht sie (bitte nach
Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft der Schülerinnen und Schüler
aufschlüsseln)?
Gegen Schülerinnen und Schüler russischer, belarussischer sowie ukrainischer
Herkunft begangene politisch motivierte Straftaten werden grundsätzlich im
Rahmen des KPMD-PMK allgemein registriert. Eine automatisierte statistische
Auswertung ist in der zentralen Fallzahlendatei jedoch nicht möglich, da
Berufsgruppen und Eigenschaften von Tatverdächtigen/Opfern dort nicht erfasst
werden. Das bedeutet, dass entsprechende Fälle in den Fallzahlen PMK
insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können.
13. Welche Vorfälle der Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern
russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft in Deutschland
durch pädagogisches Personal sind der Bundesregierung und
nachgeordneten Behörden – auch auf Landesebene – bekannt, wie schätzt die
Bundesregierung das Problem ein, und welchen Handlungsbedarf sieht
sie (bitte nach Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft der Schülerinnen und
Schüler aufschlüsseln und Anzahl der Vorfälle angeben)?
14. Welche Maßnahmen ergreifen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kultusministerien der Bundesländer, um Schülerinnen und Schüler
russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft vor verbalen und
physischen Angriffen durch Mitschüler und Mitschülerinnen oder andere
Personen zu schützen, und welche Aufklärungs-, pädagogischen und
politischen Maßnahmen sind diesbezüglich auf Bundes- und Länderebene
geplant?
15. Welche Maßnahmen ergreifen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kultusministerien der Bundesländer, um Schülerinnen und Schüler
russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft vor möglichen
diskriminierenden Maßnahmen des Lehrpersonals zu schützen, und welche
Aufklärungs-, pädagogischen und politischen Maßnahmen sind
diesbezüglich auf Bundes- und Länderebene geplant?
16. Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der Schulen gegenüber gegen Schülerinnen und
Schüler russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft
diskriminierendem Lehrpersonal ergriffen (bitte unterschiedliche Maßnahmen,
die der Bundesregierung bekannt sind, detailliert aufführen)?
Die Fragen 13 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu Vorfällen der Diskriminierung
von Schülerinnen und Schülern. Fragen zur Erfassung von diskriminierenden
Vorfällen sowie zu Aufklärungs-, pädagogischen und politischen Maßnahmen
an Schulen obliegen entsprechend ihrer Zuständigkeit den Ländern. Der
Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit
solche Maßnahmen in den Ländern ergriffen werden.
17. Welche Antwort hat die Bundesregierung der Russischen Botschaft in
Reaktion auf deren Aufforderung, ein politisches Signal gegen
zunehmende Drohungen, Hassbotschaften und Übergriffe zu setzen sowie
auf weitere von der russischen Botschaft in diesem Zusammenhang
versandte Schreiben und veröffentlichte Erklärungen zukommen lassen
(bitte möglichst konkret und präzise wiedergeben und angeben, in
welcher Form die Antwort übermittelt wurde)?
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für die Bekämpfung jeglicher
Form von Rassismus und der Diskriminierung, insbesondere aufgrund von
Herkunft und Sprache ein.
Sie steht bei entsprechenden Anliegen mit der russischen Botschaft über
diplomatischen Schriftverkehr in Kontakt. Sofern Zuständigkeitsbereiche weiterer
Behörden betroffen sind, prüfen diese geeignete Maßnahmen, wie etwa eine
Ausweitung von Schutzmaßnahmen oder die Einleitung von Ermittlungen und
nehmen diese auf. Das Auswärtige Amt informiert die russische Botschaft
darüber mittels Verbalnote.
18. Gibt es nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung einen
ursächlichen Zusammenhang zwischen gegenüber russischen bzw.
belarussischen Künstlerinnen und Künstlern ausgesprochenen Kündigungen,
abgesagten Veranstaltungen, Konzerten und Ausstellungen, an denen
russische bzw. belarussische Künstlerinnen und Künstler beteiligt waren,
Absagen von Kursen mit Bezug zu Russland an Universitäten, Verboten
russischer Medien, Aufkündigungen von Städtepartnerschaften oder dem
Ausschluss russischer oder belarussischer Sportlerinnen und Sportler aus
Wettbewerben und zunehmenden Übergriffen auf Menschen russischer,
belarussischer sowie ukrainischer Herkunft (bitte begründen), und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über solche Zusammenhänge
vor.
19. Inwieweit tragen nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung
der mediale und politische Diskurs in Bezug auf den Ukraine-Krieg und
in Bezug auf Russland und Belarus zur Zunahme der Übergriffe auf
Menschen russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft bei?
Der mediale und politische Diskurs wird zum Teil durch das Agieren fremder
Mächte beeinflusst. Einflussnahme, Desinformation und Propaganda können
nach Einschätzung der Bundesregierung Übergriffe im erfragten Sinne
befördern beziehungsweise provozieren. Das Ziel russischer
Einflussnahmeaktivitäten ist unter anderem das Befördern von Konflikten innerhalb westlicher
Gesellschaften, um diese zu schwächen.
20. Welche Rolle spielen nach Kenntnis und Einschätzung der
Bundesregierung bereits vor dem Ukraine-Krieg in der Gesellschaft bestehende
Vorurteile gegen Menschen russischer, belarussischer Herkunft bei aktuell
gegen Menschen russischer, belarussischer sowie ukrainischer Herkunft
stattfindenden Übergriffen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor
und sie kann daher keine Einschätzung dazu abgeben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]