[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2802
17. Wahlperiode 23. 08. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. August 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2741 –
Umgang mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft
der Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach der Entlassung von international anerkannten politischen Häftlingen in
Belarus vollzog die Europäische Union im Herbst 2008 einen Wechsel in ihrer
Beziehung zu dem östlichen Nachbarn. Nach Jahren der Isolationspolitik wurde
mit dem autoritär regierenden Regime in Minsk der Dialog gesucht, ein Teil der
Sanktionen gegen Funktionsträger ausgesetzt und die Teilnahme von Belarus am
neuen Programm der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union in
Aussicht gestellt. Bis zur Unterzeichnung der gemeinsamen Gründungserklärung
der Östlichen Partnerschaft mit den sechs Partnerländern am 7. Mai 2009 in Prag
erfolgten einzelne, jedoch kaum substantielle Schritte, mit denen die
belarussische Regierung Forderungen der EU nach einer demokratischer Öffnung
des Landes nachkam. So konnte die oppositionelle Organisation „Für Freiheit“
(Sa Swabodu) des ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Alexander
Milinkewitsch registriert werden. Zwei unabhängige Zeitschriften wurden wieder in die
Programme der in Staatshand befindlichen Vertriebe aufgenommen. Die
Administration des belarussischen Präsidenten lud zu Runden Tischen zu
verschiedenen gesellschaftlichen Fragen ein, an denen auch Oppositionsvertreter
teilnahmen.
Der Europarat folgte dem Politikwechsel der Europäischen Union gegenüber
Belarus und stellte auf Empfehlung seiner Parlamentarischen Versammlung im
Sommer 2009 die Wiedererlangung des seit 1997 suspendierten
Sondergaststatus bei der Organisation in Aussicht, sollte sich das Land zu einem
Moratorium für die Todesstrafe durchringen können.
Seit der formellen Aufnahme von Belarus in die Östliche Partnerschaft der
Europäischen Union am 7. Mai 2009 ist jedoch eine Stagnation in den
Öffnungsbemühungen des Regimes in Minsk zu beobachten. Seit Jahresende 2009
nehmen sogar die Repressionen gegen Regimekritiker und unabhängige
Journalisten erneut zu.
Die erneuten Repressionen werden im Zusammenhang mit den kommenden
Präsidentschaftswahlen gesehen, die bis spätestens Februar 2011 stattfinden
werden. Sie widersprechen ganz offensichtlich dem Geist der Östlichen
Partnerschaft, dessen Gründungserklärung auch Belarus unterschrieben hat. Hierin
kommen die Teilnehmer des Prager Gipfeltreffens überein, „dass die Östliche
Partnerschaft auf dem Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den
Grundwerten, einschließlich Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Achtung der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten, sowie auf dem Eintreten für
Marktwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle
Regierungsführung beruhen wird.“
Im Oktober 2010 muss die Europäische Union erneut über die Fortsetzung der
Sanktionen gegen Belarus entscheiden, von denen bislang lediglich ein Teil
ausgesetzt ist. In diesem Zusammenhang ist auch eine öffentliche Debatte über den
Umgang mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft von Nöten, dessen
Führung derzeit nicht nur die Grundsätze der Partnerschaft, sondern auch
öffentliche Kritik seitens der EU hieran ignoriert. Die Bundesregierung hat zu ihrer
Position zum Umgang mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft
bislang nicht Stellung genommen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Zusammenarbeit mit
Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft im ersten Jahr ihres
Bestehens?
Die Bundesregierung bewertet die bisherige Zusammenarbeit mit Belarus im
Rahmen der Östlichen Partnerschaft (ÖP) differenziert.
Die belarussische Regierung arbeitet in der multilateralen Dimension,
insbesondere in den vier thematischen Plattformen, konstruktiv mit. Sie unterbreitet
eigene Projektvorschläge und beteiligt sich an den dortigen Diskussionen.
Zugleich hat sich am faktischen Sonderstatus Belarus’ innerhalb der ÖP
aufgrund fortbestehender schwerwiegender Defizite im Menschenrechts- und
Rechtsstaatsbereich insofern nichts geändert, als Belarus das einzige
Partnerland bleibt, mit dem die EU keine bilateralen Vertragsbeziehungen unterhält; ein
1997 ausgehandeltes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) ist
nicht von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Mit den anderen fünf
Partnerländern der ÖP werden inzwischen Assoziierungsabkommen verhandelt,
die eine aktualisierte und thematisch umfassende Grundlage für die bilateralen
Beziehungen bieten und die derzeit bestehenden PKA ersetzen werden.
Die Bundesregierung ist sich zugleich des regen Interesses bewusst, das
zivilgesellschaftliche Kräfte, einschließlich regierungskritischer Organisationen, der
ÖP entgegenbringen. Sie begleiten auch die Arbeit des Zivilgesellschaftlichen
Forums der ÖP mit großem Engagement. Die Bundesregierung sieht sich daher
in ihrer Auffassung bestätigt, dass die ÖP auch ein geeignetes Mittel ist, um
einer Isolierung der belarussischen Gesellschaft innerhalb Europas
entgegenzuwirken und so längerfristig zur Entwicklung einer selbstbewussten und an den
Werten der EU orientierten Zivilgesellschaft beizutragen.
2. Welche Projekte mit Belarus konnten im Rahmen der Östlichen Partnerschaft
begonnen werden, und welche konkreten Ergebnisse sind inzwischen zu
verzeichnen?
Im Rahmen der multilateralen Dimension der ÖP wurden in den vier
thematischen Plattformen Projekte initiiert, die in der Regel – dem Zweck dieser
Komponenten entsprechend – prinzipiell allen Partnerländern offenstehen. Die
meisten der in der Anfangsphase beschlossenen „Leuchtturmprojekte“ wurden von
der EU-Kommission eingebracht. Dabei handelt es sich beispielsweise um
– ein Projekt zur Verhinderung und Bekämpfung von der Natur und von
Menschen verursachten Katastrophen;
– ein Projekt zur Verbesserung der technischen Abläufe und des Managements
bei der Grenzverwaltung;
– ein Projekt zur Verbesserung der Abstimmung nationaler Umweltpolitiken
und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
– ein Projekt zur Vernetzung von Schulen und Förderung von
Austauschprogrammen über das Internet („e-twinning“).
Den Projekten ist gemein, dass sie einen tatsächlichen praktischen Mehrwert für
die Partnerländer sowie für die Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union
und Partnerländern bieten sollen. Politisch besonders umstrittene
Themenbereiche wurden zunächst zurückgestellt, um das Engagement sämtlicher
Partnerländer sicherzustellen.
Die Projekte werden von der EU-Kommission koordiniert. Der Verlauf wird in
den halbjährlich stattfindenden thematischen Plattformsitzungen diskutiert,
gegebenenfalls werden dort auch weiterführende Entscheidungen getroffen. Die
EU-Mitgliedstaaten diskutieren Fragen der ÖP zudem regelmäßig in der
Ratsarbeitsgruppe COEST.
Die Bundesregierung beobachtet mit Interesse das Engagement Belarus’ in den
laufenden Projekten, die sich allerdings noch in der Frühphase befinden, so dass
abschließende Ergebnisse noch nicht zu verzeichnen sind. Soweit bislang
feststellbar, beteiligt sich Belarus jedoch in ähnlichem Umfang wie die anderen
Partnerländer an Diskussion und Umsetzung der Projekte.
3. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel eingesetzt, die im Rahmen der
Östlichen Partnerschaft direkt oder indirekt Belarus zugute kamen?
Die Finanzierung der ÖP erfolgt über das Europäische Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstrument ENPI: Es stehen insgesamt 600 Mio. Euro EU-Mittel
für den Zeitraum 2011 bis 2013 zur Verfügung. 245 Mio. Euro der
Gesamtsumme werden bilateral auf die teilnehmenden Länder verteilt, für Belarus ist in
dem Dreijahreszeitraum ein Beitrag von 16,26 Mio. Euro vorgesehen.
Die weiteren 355 Mio. Euro sollen für multilaterale Leuchtturmprojekte und den
Institutionenaufbau verwendet werden. Bisher sind noch keine ENPI-Mittel im
Rahmen der ÖP nach Belarus geflossen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die mehrfache Verweigerung der
Registrierung für die Menschenrechtsorganisation „Nascha Wiasna“ (Unser
Frühling) und der Partei der Belarussischen Christlichen Demokraten?
Die aufgrund formeller Kriterien wiederholt verweigerte Registrierung der
Partei der Belarussischen Christlichen Demokratie und der
Nichtregierungsorganisation (NRO) „Nascha Wiasna“ – und weiterer NROs – ist besorgniserregend,
da sie deren Betätigungsmöglichkeiten stark einschränkt. Die Bundesregierung
hat in ihren Gesprächen mit belarussischen Vertretern wiederholt ihr
Unverständnis und ihre Sorge über diese Verweigerungen ausgedrückt. Auch die Hohe
Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 31. März 2010 in
einer Stellungnahme zur Situation in Belarus ihr Bedauern über die andauernden
Schwierigkeiten bei der Registrierung von Nichtregierungsorganisationen und
oppositionellen Parteien ausgedrückt und Belarus angehalten, die Besorgnisse
hinsichtlich der Demokratie, der Menschenrechtssituation und der
Grundfreiheiten im Land ernst zu nehmen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorbereitung und der Verlauf der am
25. April 2010 abgehaltenen Regionalwahlen in Belarus, die trotz der
Verabschiedung von Wahlgesetzänderungen aufgrund von Empfehlungen der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) laut
Abschlussbericht der Initiative „Menschenrechtler für freie Wahlen“ keine
substantielle Verbesserung in Richtung einer Demokratisierung des
Wahlprozesses aufwies?
Die Bundesregierung schließt sich der gemeinsamen Stellungnahme des Büros
für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) und der
Venedig-Kommission des Europarates vom 4. Juni 2010 an, in der das reformierte
Wahlgesetz als richtiger Schritt bezeichnet wurde, der jedoch nicht zur
Rahmenbildung für demokratische Wahlen ausreiche. Es gab zwar kleine Fortschritte bei
den Kommunalwahlen im April 2010, jedoch keine substanzielle Annäherung
an OSZE-Standards. Die Bundesregierung kritisiert an den Wahlen
insbesondere die mangelhafte Implementierung der Wahlgesetzgebung, das Fehlen einer
transparenten, fairen und ausgewogenen Bildung der Wahlkommissionen, das
intransparente Verfahren zur vorzeitigen Stimmabgabe, Unregelmäßigkeiten bei
der Stimmauszählung, den unzureichenden Zugang zu den Medien für
oppositionelle Kandidaten und mangelnde Rechte einheimischer Wahlbeobachter.
Entscheidende internationale Standards wurden somit nicht erfüllt. Die
Bundesregierung tritt dafür ein, dass Belarus die Zusammenarbeit mit ODIHR und der
Venedig-Kommission fortsetzt, um diese Defizite abzubauen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Exmatrikulation der Pressesprecherin
der oppositionellen Jugendorganisation „Junge Front“ (Malady Front),
Tazjana Schapuzka, die nach ihrer Teilnahme am Zivilgesellschaftsforum
der Östlichen Partnerschaft im November 2009 vom Studium an der
Belarussischen Staatsuniversität ausgeschlossen wurde und bislang vergeblich
juristisch für ihre erneute Immatrikulation kämpft?
Die Bundesregierung bewertet die Exmatrikulation von Tazjana Schapuzka als
Verletzung der in der Gemeinsamen Erklärung des Prager Gipfeltreffens zur
Gründung der ÖP vom 7. Mai 2009 benannten Prinzipien. Sanktionen wegen
unliebsamer regierungskritischer Meinungsäußerungen, gerade auch im Rahmen
des Zivilgesellschaftlichen Forums der ÖP, stehen in klarem Widerspruch zu
diesen Prinzipien. Die Bundesregierung wird mit besonderer Aufmerksamkeit
die Haltung der belarussischen Behörden vor, während und nach dem zweiten
Zivilgesellschaftlichen Forum am 18. und 19. November 2010, das in Berlin
stattfinden wird, verfolgen.
Tazjana Schapuzka studiert derzeit an der Humanitären Universität in Wilna
(Litauen), einer belarussischen Exiluniversität. Laut Angaben belarussischer
Behörden hätte Tazjana Schapuzka die Möglichkeit, sich wieder an der
Universität in Minsk einzuschreiben.
Die Bundesregierung hat sich für Tazjana Schapuzka verwendet. Die britische
Botschaft als Vertreterin der örtlichen EU-Präsidentschaft brachte am 12.
Februar 2010 in einer Demarche beim belarussischen Bildungsminister ihre Sorge
über den Fall zum Ausdruck, der auf höchster EU-Ebene mit großer
Aufmerksamkeit verfolgt werde.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholten Übergriffe auf
unabhängige Journalisten und freie Medien durch zum Beispiel teils mehrfache
Verhöre von Journalistinnen wie Irina Chalip, Swetlana Kalinkina, Maryna
Koktysch und Natalja Razina, durch Beschlagnahmung ihrer Arbeitsgeräte
wie Computer, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in den
Redaktionen der Zeitschriften „Narodnaja Wolja“ und „Nowaja Gaseta“ sowie der
Internetnachrichtenportale
www.charter97.org und
www.vilejka.org, durch
Beschlagnahmung ganzer Auflagen der Zeitschrift „Vizebski Kur’er“,
Verhängung mehrerer Geldstrafen gegen den Zeitschriftengründer wegen
Besitzes der Druckerzeugnisse und die andauernde Sperrung des Zugangs zur
Internetausgabe der Zeitschrift (
www.kurier.vitebsk.by), durch eine
zehntägige Administrativhaftstrafe gegen den Journalisten Ivan Shulha wegen
vorgeblichen Rowdytums sowie mit einem Urteil gegen den unabhängigen
Journalistenverband und der Androhung seiner Schließung wegen der
Verwendung des Wortes „Presse“ auf den Mitgliedsausweisen und seiner als
illegal eingestuften Rechtsberatung?
Die genannten Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt. Die Lage der
unabhängigen Medien in Belarus hat sich in den vergangenen Monaten
verschlechtert. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklungen mit Sorge und setzt
sich sowohl bilateral als auch im EU-Rahmen gegenüber der belarussischen
Seite regelmäßig für eine Verbesserung der Meinungsfreiheit und
Arbeitsbedingungen der Medien in Belarus ein. Sowohl die Hohe Vertreterin der EU
für Außen- und Sicherheitspolitik in ihrer Stellungnahme vom 31. März 2010
als auch die EU in der Sitzung des Ständigen Rats der OSZE am 22. Juli 2010
haben die Sorge über die Beeinträchtigung der unabhängigen Medien vor dem
Hintergrund der allgemeinen Menschenrechtssituation in Belarus zum
Ausdruck gebracht.
Die OSZE-Medienbeauftragte hat diese Vorfälle in einem Gespräch mit dem
belarussischen Außenminister Sergej Martynow am 6. Mai 2010 aufgegriffen,
in ihre Stellungnahme vom 10. Mai 2010 aufgenommen und dabei ihr Bedauern
über den zunehmenden staatlichen Druck auf die genannten Medienvertreter
ausgedrückt. Die EU unterstützte in der Sitzung des Ständigen Rats der OSZE
am 29. Juli 2010 die Arbeit der OSZE-Medienbeauftragten in dieser Hinsicht.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen
präsidialen Erlass Nummer 60 zur Regelung des Internets in Belarus, der
vom Sprecher der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik als „signifikanter Schritt in die falsche Richtung“ bezeichnet wurde?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Beauftragten für
Medienfreiheit der OSZE beanstandeten Bestimmungen des präsidialen Erlasses
Nummer 60 zur Regelung des Internets, insbesondere
– die Lizensierungspflicht für Internetmedien,
– die Pflicht zur Identifizierung und Registrierung von Internetnutzern
und deren technischer Geräte für den Internetzugang durch die Provider,
– die Identifizierungspflicht für Nutzer von Internetcafés,
– die Pflicht zur einjährigen Speicherung sämtlicher Internetverbindung
durch die Provider,
– die wenig spezifizierte Benennung verbotener Inhalte, die zur
Schließung von Internetseiten führen kann,
– die mögliche Haftung von Internetseitenbetreibern für von ihnen nicht
verantwortete, für illegal erklärte Inhalte?
10. Welche konkreten Auswirkungen des präsidialen Erlasses zur Regelung
des Internets sind nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung
bereits jetzt zu verzeichnen oder in den kommenden Monaten im Vorfeld
der Präsidentschaftswahlen zu erwarten?
Die Fragen 8, 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Internet – bisher weithin unbehelligter Hauptträger kritischer Gedanken in
Belarus – verzeichnet weiterhin beachtliche Wachstumsraten und wird
insbesondere von unabhängigen Anbietern und der Jugend genutzt. Die
Bundesregierung beobachtet daher – gerade im Hinblick auf die bevorstehenden
Präsidentschaftswahlen – mit ausgeprägter Sorge mögliche einschränkende
Auswirkungen des Präsidentenerlasses Nr. 60 „Über die Vervollkommnung der
Internetnutzung“ auf die Medien- und Informationsfreiheit in Belarus.
Der Erlass regelt die Registrierung von Internetmedien und deren inhaltliche
Beschränkung. Internetdienstanbietern ist nun aufgegeben, Verbindungsdaten ihrer
Kunden zu protokollieren und den Sicherheitsorganen bei Bedarf zur Verfügung
zu stellen. Belarussische Nutzer dürfen darüber hinaus ihre Internetseiten nur
noch bei inländischen Anbietern registrieren. Internetseiten, welche die
belarussischen Behörden als eine Gefahr für die Bevölkerung ansehen, können
innerhalb von 24 Stunden blockiert werden.
Der Staat hat sich mit diesem rechtlichen Instrumentarium weitgehende
Ermächtigungsgrundlagen für ein Vorgehen gegen unliebsame Informationen und
deren Nutzer geschaffen. Die Bundesregierung teilt insofern die Einschätzung
der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, der Erlass sei
ein „signifikanter Schritt in die falsche Richtung“. Die Bundesregierung
unterstützt ferner die Stellungnahme der Medienbeauftragten der OSZE vom 10. Mai
2010, in der sie ihre Enttäuschung über die Verabschiedung des Erlasses und
über die Ablehnung ihrer zuvor angebotenen Hilfe zum Ausdruck brachte. Die
EU hat überdies in der Sitzung des Ständigen Rats der OSZE vom 29. Juli 2010
die Absicht der Medienbeauftragten der OSZE unterstützt, fernerhin die Freiheit
in den neuen Medien in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu stellen.
Die Bundesregierung verfügt allerdings noch über keine belastbaren
Erkenntnisse zur praktischen Handhabung des Erlasses seit seinem Inkrafttreten. Sie
wird die Entwicklung genau beobachten.
11. Wie bewertet die Bundesregierung das wiederholte gewaltsame Vorgehen
gegen bzw. die Verhaftung von Demonstrationsteilnehmern durch
belarussische Sicherheitskräfte in den vergangenen Monaten, etwa bei einer
oppositionellen Solidaritätsdemonstration am 16. Februar 2010, bei Protesten
gegen die Todesstrafe am 23. März 2010, im Vorfeld der traditionellen
Oppositionsdemonstration am 25. März 2010 und bei der „Slawischen Gay
Pride“ am 15. Mai 2010 in Minsk?
Die Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung verurteilt
die Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten und hat diese
Haltung in Gesprächen mit belarussischen Behörden zum Ausdruck gebracht.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die landesweiten Durchsuchungen bei
bzw. die Verhaftungen von Aktivisten der regimekritischen Kampagne
„Gawary Praudu“ (Sag die Wahrheit) am 18. und 19. Mai 2010?
Die Bundesregierung betrachtet die Vorfälle mit Sorge. Freie
Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und freier Zugang zu Informationen, die nach der
belarussischen Verfassung gewährt werden, sind Kernelemente einer
funktionierenden Demokratie. Die Haltung der Bundesregierung ist durch die Erklärung
der britischen Botschaft in Minsk als lokaler EU-Präsidentschaft vom 21. Mai
2010 zum Ausdruck gebracht worden.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Urteile gegen Iwan Michailau am
10. Januar 2010 zu einer dreimonatigen Haftstrafe und gegen Jauhen
Jakawenka am 6. Juni 2010 zu einem Jahr eingeschränkter Freiheit
(Hausarrest) wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen, angesichts
der Tatsache, dass ein ziviler Ersatzdienst in Belarus derzeit nicht möglich
ist?
Gemäß Artikel 57 der belarussischen Verfassung sollen der Wehrdienst sowie
Gründe und Bedingungen für eine Wehrdienstbefreiung und für einen
Zivildienst durch Gesetz geregelt werden. Das Verfassungsgericht entschied im Jahr
2000, dass die Verfassung das Recht auf einen Zivildienst aus Glaubensgründen
gewährt und dass ein Gesetz ohne Verzögerung Näheres regeln solle. Präsident
Alexander Lukaschenko ordnete am 18. Februar 2010 an, das vom
Verfassungsgericht angemahnte Gesetz zur Regelung eines alternativen Zivildienstes auf
den Weg zu bringen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Belarus
rasch seiner eigenen Verfassungslage gerecht werden sollte.
Iwan Michailau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung am 4. Mai 2010 vom
Minsker Gebietsgericht freigesprochen. Die dagegen eingelegte Beschwerde der
Staatsanwaltschaft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom gleichen
Gericht am 15. Juni 2010 abgewiesen. Iwan Michailau ist auf freiem Fuß.
Im Fall Jauhen Jakawenka hat nach Kenntnis der Bundesregierung das
Gebietsgericht Gomel am 23. Juli 2010 zwar das vorinstanzliche Urteil vom 4. Juni
2010 bestätigt, jedoch Jauhen Jakawenka gleichzeitig – unter Anwendung des
Amnestieerlasses – auf freien Fuß gesetzt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die gegen den oppositionellen Politiker
Ales Sarembriuk im April 2010 erhobene Anklage wegen Betrugs, während
dieser für die Bewegung „Sa Swabodu“ (Für Freiheit) für die
Regionalwahlen am 25. April 2010 kandidierte?
Soweit der Bundesregierung bekannt, hat die belarussische Staatssicherheit am
17. April 2010 ein Verfahren gegen Ales Sarembriuk mit dem Vorwurf des
Betruges eröffnet. Es ist nicht auszuschließen, dass das Verfahren mit Blick auf die
Regionalwahlen politisch motiviert war.
15. In welcher Weise hat die Bundesregierung den Prozess gegen den
Oppositionellen Aleh Surhan verfolgt, der zunächst wegen des Anbringens der
ehemaligen Nationalflagge und später wegen vorgeblicher Trunkenheit,
öffentlichen Fluchens und Beleidigung von Polizisten angeklagt wurde,
und wie bewertet sie das am 19. Februar 2010 ergangene und von
Menschenrechtsorganisationen als politisch motiviert eingestufte Urteil zu
einer Geldbuße und sechsmonatigen Haftstrafe?
Die Bundesregierung verfolgte alle zugänglichen Informationen über den
Prozess gegen Aleh Surhan. Auch die selbst für die belarussische Strafjustiz
unverhältnismäßige Höhe des Strafmaßes lässt auf ein politisches Motiv dieses
Verfahrens schließen.
16. In welcher Weise hat die Bundesregierung den Prozess gegen die als
Regimekritiker bekannten Kleinunternehmer Mikalai Autuchowitsch und
Uladsimir Asipenka verfolgt, und wie bewertet sie das am 6. Mai 2010
nach 15-monatiger Untersuchungshaft ergangene Urteil zu Haftstrafen von
fünf Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren, das von der britischen
Botschaft in Minsk, agierend als lokale EU-Repräsentanz, als „politisch
motiviert“ bezeichnet wurde?
Die Bundesregierung hat weite Teile des Prozesses beobachtet. Bemerkenswert
an dem Verfahren war, dass das Oberste Gericht der Staatsanwaltschaft mangels
Beweisen nicht in ihren Anklagepunkten auf Bildung einer kriminellen
Vereinigung und Vorbereitung eines terroristischen Anschlages gefolgt ist. Gleichwohl
ist ein politisches Motiv für den Prozess nicht auszuschließen. Die
Bundesregierung teilt die Sorge, die von der britischen Botschaft als lokale EU-
Präsidentschaft in ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2010 über den Prozessverlauf
geäußert wurde.
17. In welcher Weise hat die Bundesregierung den Prozess gegen Andrei
Bandarenka, der nach seiner Kandidatur für die oppositionelle Vereinigte
Bürgerpartei bei den Parlamentswahlen im Oktober 2008 des angeblichen
betrügerischen Diebstahls von Eigentum seiner eigenen Firma angeklagt
wurde, und wie bewertet sie das am 18. Mai 2010 im Berufungsverfahren
bestätigte Urteil zu einer Haftstrafe von sechs Jahren?
Die Bundesregierung verfolgte alle zugänglichen Informationen über den
Prozess gegen Andrei Bandarenka. Die Zeugenaussagen waren widersprüchlich, so
dass die Beweisführung zum Vorwurf des Betrugs in der ehemals eigenen Firma
nicht schlüssig war und somit rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügte. Auch
die unverhältnismäßige Höhe des Strafmaßes lässt auf einen politisch
motivierten Prozess schließen, denn Andrei Bandarenka war nicht nur ein einfacher
Kandidat bei Parlamentswahlen, sondern ist Mitglied des Nationalen Komitees
seiner Partei und prangerte vor allem zahlreiche Wahlfälschungen an.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Vollstreckung zweier Todesurteile
in Belarus im März 2010, nachdem das Land 2009 auf die Vollstreckung
solcher Urteile verzichtet hatte und obwohl die Parlamentarische
Versammlung des Europarats im Juni 2009 ein Moratorium zur Voraussetzung
für die Wiedererlangung des Sondergaststatus gemacht hatte sowie das
Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen wegen individueller
Prüfanträge um eine Aussetzung der Todesurteile ersucht hatte, und welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus in Bezug auf das Interesse von
Belarus, den Sondergaststatus im Europarat zurückzuerlangen?
Die Bundesregierung setzt sich für ein sofortiges Moratorium und für die
anschließende Abschaffung der Todesstrafe in Belarus ein. Sie verurteilt aufs
Schärfste die Hinrichtung von zwei verurteilten Mördern im März 2010 und die
Verhängung zweier weiterer Todesurteile im Mai 2010. Die Bundesregierung
musste zur Kenntnis nehmen, dass die belarussische Führung damit ein
europäisches Kernanliegen missachtet und so die Beziehungen zur EU und zum
Europarat belastet. Die Haltung der EU hat sowohl die Hohe Vertreterin der EU
für Außen- und Sicherheitspolitik in ihren Stellungnahmen am 31. März und
14. April 2010 als auch die EU-Troika in einer Demarche beim
Außenministerium in Minsk am 28. Mai 2010 zum Ausdruck gebracht. Auch der Europarat
hat Erklärungen auf dieser Linie am 23. März und 17. Mai 2010 abgegeben. Die
Parlamentarische Versammlung des Europarates hat zudem am 29. April 2010 in
Reaktion unter anderem auf die beiden Hinrichtungen die Aussetzung
hochrangiger Kontakte mit dem Parlament und der Regierung in Belarus beschlossen.
19. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den jüngsten
Fällen von Visaverweigerungen für deutsche Staatsangehörige, die als
Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen mit regimekritischen
Organisationen in Belarus zusammenarbeiten, und dem Ziel der Östlichen
Partnerschaft, die direkten Kontakte zwischen den Menschen sowie die
zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zu fördern, und falls ja, in welcher
Weise thematisiert sie diesen Widerspruch gegenüber der belarussischen
Regierung?
Die Bundesregierung hat diese Fälle über die Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Minsk und am 11. August 2010 im Gespräch mit dem
Außerordentlichen und Bevollmächtigten Botschafter der Republik Belarus in der
Bundesrepublik Deutschland, Andrei Giro, aufgenommen. Politisch motivierte
Visaverweigerungen entsprechen nicht dem Geist der ÖP.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung belarussischer
Nichtregierungsorganisationen am Zivilgesellschaftlichen Forum der Östlichen
Partnerschaft und die Auswirkungen der damit verbundenen internationalen
zivilgesellschaftlichen Kooperation sowie der Teilnahmemöglichkeit des
Forums an den thematischen Plattformen der Regierungsebene der
Östlichen Partnerschaft für die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Belarus?
Die Bundesregierung unterstützt die Einbindung der Zivilgesellschaft,
insbesondere von Nichtregierungsorganisationen, in die ÖP nachdrücklich, was auch
durch die Ausrichtung des zweiten Zivilgesellschaftlichen Forums am 18. und
19. November 2010 in den Räumen des Auswärtigen Amts in Berlin zum
Ausdruck kommt. Die Bundesregierung erwartet von der belarussischen Regierung,
dass alle eingeladenen Vertreter der Zivilgesellschaft, von keinerlei Straf- oder
Sanktionsandrohung behindert, am Forum teilnehmen können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
21. Sind gegenüber Belarus seitens der Europäischen Union oder durch die
Bundesregierung selbst die Widersprüche zwischen der repressiven Politik
der belarussischen Regierung der letzten Monate und den demokratischen,
rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundlagen der Östlichen
Partnerschaft zum Ausdruck gebracht worden, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung aus dem Handeln der belarussischen Regierung in Bezug
auf ihr Interesses an einer weiteren Teilnahme an der Östlichen
Partnerschaft?
22. In welcher Weise wird die Bundesregierung sich innerhalb der
Europäischen Union für eine Diskussion über den weiteren Umgang mit
Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft einsetzen, und welche Position
vertritt sie zu dieser Frage?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Seit der befristeten Suspendierung der EU-Sanktionen (u. a. Reiseverbote für
einen bestimmten Personenkreis), im Oktober 2008 hat die Bundesregierung in
verschiedenen hochrangigen Gesprächen weitere Fortschritte bei
demokratischen Standards und der Rechtsstaatlichkeit angemahnt. Die EU hat in
zahlreichen Erklärungen seit Jahresanfang ein wiederkehrendes Muster eines
zunehmenden repressiven staatlichen Vorgehens in den benannten Problembereichen
kritisiert und auch in einen Zusammenhang mit der ÖP gestellt. Der EU-
Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik, S¬tefan Füle, hat
bei seinem Aufenthalt in Minsk am 8. und 9. Juli 2010 in aller Klarheit die
belarussische Führung darauf hingewiesen, dass sie ein vertieftes Engagement der
EU durch eine weitergehende Reformpolitik selbst in der Hand hat. Auch der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, sprach diese Defizite
in seinem Gespräch mit Außenminister Sergej Martynow am 8. Juli 2010 in
Berlin an. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, betonte
den Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Demokratie
und Menschenrechten und mahnte entschlossene politische Reformen an.
Die Bundesregierung hofft auf die Etablierung vertraglicher Beziehungen
zwischen der EU und Belarus und damit die gleichberechtigte Teilnahme von
Belarus an der Europäischen Nachbarschaftspolitik und ihrer östlichen Dimension,
der ÖP. Sie hat sich als produktives Forum und nicht zuletzt als wichtige
Berufungsgrundlage für die belarussische Zivilgesellschaft erwiesen. Der
belarussischen Führung ist dabei bewusst, dass Belarus die vollen Früchte der
Zusammenarbeit in diesem Rahmen nicht ohne wichtige Reformschritte ernten kann.
Die Gremien der EU werden im Herbst das Verhältnis zu Belarus erneut
diskutieren. Die Bundesregierung wird dabei ihre Auffassung einbringen, dass die EU
an ihrem kritischen Dialog mit Belarus und umfassenden Kooperationsangebot
festhalten soll, dessen Umsetzung freilich mit eindeutigen Erwartungen
verbunden ist. Die Menschen in Belarus verdienen, dass ihnen eine Tür nach Europa
offengehalten wird.
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