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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Entscheidungsprozesse im Auswärtigen Amt bei der Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7057)

Diese Kleine Anfrage von AfD an Auswärtiges Amt gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.08.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

28.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/752510.08.2026

Entscheidungsprozesse im Auswärtigen Amt bei der Förderung von Islamic Relief Deutschland – Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7057

der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Heinrich Koch, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof hat die Förderung von Islamic Relief Deutschland (IRD) durch das Auswärtige Amt in zwei Prüfberichten kritisiert (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus6a0eccdef0f7eb608db79082/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-fuer-foerderung-muslimischer-hilfsorganisation.html, zuletzt aufgerufen am: 17. Juli 2026). Im ersten Prüfbericht wird darauf hingewiesen, das Auswärtige Amt „vermag nicht zu erklären, auf welcher Grundlage es zu der Einschätzung gelangt war, Islamic Relief habe als humanitäre Nichtregierungsorganisation einen guten Ruf“ (ebenda). Im zweiten Prüfbericht wird der Bundesrechnungshof noch deutlicher: „Ihre stereotyp gegebenen Zusicherungen, alles Erforderliche sei getan, nur halt nicht dokumentiert worden, werden, je häufiger vorgetragen, desto weniger glaubwürdig“ (ebenda). Trotz sicherheitsbehördlicher Hinweise wurde eine Förderentscheidung getroffen. Bereits seit mehreren Jahren gab es Erkenntnisse zu Verbindungen des Internationalen Islamic Relief-Netzwerkes zur Muslimbruderschaft (vgl. www.bild.de/politik/inland/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-wegen-islamisten-foerderung-6a173519bd0d0e58e09d9dc6, zuletzt aufgerufen am: 20. Juli 2026).

In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/7057 (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107057.pdf) verweist die Bundesregierung mehrfach auf frühere Bundestagsdrucksachen. Sie beantwortet jedoch zentrale Fragen zum internen Entscheidungsprozess nicht. Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse an einer Aufklärung der behördlichen Entscheidungsabläufe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Referate und Abteilungen des Auswärtigen Amts waren jeweils an den Förderentscheidungen zugunsten von IRD beteiligt?

2

Welche weiteren Bundesbehörden (z. B. nachgeordnete Behörden) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an den Förderentscheidungen beteiligt?

3

Welche Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder anderer Sicherheitsbehörden zu IRD oder dem internationalen Islamic-Relief-Netzwerk lagen zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidungen vor?

4

Wurden im Zuge der Prüfung der Förderwürdigkeit von Islamic Relief Deutschland (IRD) Informationen mit Partnerdiensten ausländischer Staaten ausgetauscht, und falls ja, mit welchen Staaten bzw. deren Diensten erfolgte dieser Austausch, und was war das jeweilige Ergebnis dieser Konsultationen?

5

Welche konkreten Empfehlungen gaben diese Sicherheitsbehörden im Rahmen der Konsultationen gegebenenfalls jeweils ab?

6

Welche Stelle bzw. welche Amtsträger trafen letztendlich die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel, und mit welcher fachlichen Begründung geschah dies?

7

Welche weiteren Bundesministerien (nebst zugehörigen Abteilungen bzw. Referaten) wurden neben dem Auswärtigen Amt an den Förderentscheidungen beteiligt?

8

Welche schriftlichen Risikoabwägungen (z. B. bezüglich politischer Risiken oder der Mittelverwendung) wurden vor den Bewilligungen erstellt und was besagten diese (bitte ausführen)?

9

Welche Kriterien führten dazu, dass trotz vorliegender Hinweise auf islamistische Bezüge weiterhin positive Förderentscheidungen getroffen wurden?

10

Welche Dokumentationspflichten galten zum jeweiligen Zeitpunkt der Förderentscheidung und was beinhalteten die entsprechenden Dokumentationen (bitte ausführen)?

11

Wurden infolge der Kritik des Bundesrechnungshofes interne Regelungen oder Prüfprozesse für die Vergabe von Fördermitteln geändert, und wenn ja, welche?

Berlin, den 6. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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