BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.05.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/183313.05.2022

Steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat weiter reichende globale Auswirkungen, u. a. auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, beispielsweise durch die Verteuerung von Energie, Kraftstoffen und Düngemitteln. Als Folge des Krieges in der Ukraine müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um die Abhängigkeit von Lieferungen fossiler Energie aus Russland zu verringern. Der Einsatz von Biodiesel und Pflanzenöl in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann nach Ansicht der Fragesteller hier einen bedeutenden Beitrag leisten. Die steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl nach § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) stellt aus Sicht der Fragesteller die entscheidende Voraussetzung dar, um zum einen Land- und Forstwirten einen ökonomischen Anreiz für den Einsatz von Biokraftstoffen und zum anderen Landtechnikunternehmen die nötige wirtschaftliche Sicherheit für die Entwicklung, Zertifizierung und Freigabe der Motoren zu geben. Zudem senkt eine nennenswerte Nutzung von klimafreundlichen und nachhaltigen Biokraftstoffen den energiebedingten CO2-Ausstoß der Land- und Forstwirtschaft erheblich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Können land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine Steuerentlastung gemäß § 57 Absatz 5 Nummer 2 EnergieStG für die im Jahr 2022 eingesetzten, versteuerten Energieerzeugnisse beantragen? Wird diese Steuerentlastung für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft weiterhin gewährt?

2

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund der am 27. Januar 2022 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL), eine Notifizierung zur Fortführung der Gewährung von Steuerentlastungen für nachhaltige Biokraftstoffe erforderlich, die gemäß den Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zertifiziert wurden und gemäß § 57 Absatz 5 Nummer 2 EnergieStG in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden? Falls ja, wurde diese bei der EU-Kommission beantragt, oder wann wird diese beantragt?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Steuerentlastungen für versteuerte Energieerzeugnisse, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 57 Absatz 5 Nummer 2 EnergieStG eingesetzt werden, fortzuführen?

4

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beim Einsatz von Biokraftstoffen bei der Novelle der Energiesteuerrichtlinie?

5

Wie wahrscheinlich ist nach Auffassung der Bundesregierung, dass ein Antrag für eine beihilferechtliche Genehmigung nach Anhang I Teil B des Entwurfs der Energiesteuerrichtlinie weiterhin erforderlich sein dürfte?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Marktöffnung für XtL-Kraftstoffe (z. B. HVO) gemäß DIN 15940 durch Anpassung der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu ermöglichen und XtL-Kraftstoffe in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ebenfalls steuerlich zu entlasten?

Berlin, den 6. Mai 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen