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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Vorhaben im Bereich "Vielfalt Leben, Demokratie stärken"
(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
02.06.2022
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
16.01.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/187718.05.2022
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Vorhaben im Bereich "Vielfalt Leben, Demokratie stärken"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, Clara Bünger, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören
Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der
Fraktion DIE LINKE.
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend – Vorhaben im Bereich „Vielfalt Leben, Demokratie stärken“
Am 6. April 2022 erfolgte die Vorstellung der Vorhabenplanung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Ausschuss
für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (ASFSFJ bzw. Familienausschuss).
Dies ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ungewöhnlich
spät. Ebenfalls außergewöhnlich ist, dass die Vorhabenplanung gemeinsam mit
der Vorstellung des Bundeshaushaltes Einzelplan 17 2022 verbunden wurde.
Für diese umfangreichen Informationen hat sich der Familienausschuss
insgesamt 90 Minuten Zeit genommen. 30 Minuten waren für ein Eingangsstatement
bzw. für Erläuterungen durch die mittlerweile zurückgetretene
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne Spiegel so wie eine Stunde
für Nachfragen vorgesehen.
Die Fraktion DIE LINKE. scheiterte im Ausschuss mit ihrem Anliegen,
bezüglich Nachfragen an die Praxis der vergangenen Wahlperioden anzuknüpfen.
Seinerzeit gab es keine zeitlichen Beschränkungen nach Fraktionsgrößen. Mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU wurde
im ASFSFJ beschlossen, dass die Vorstellung von Bundeshaushalt und
Vorhabenplanung durch Bundesfamilienministerin Anne Spiegel als Anhörung
stattfinden soll. Aus diesem Format wurde wiederum das Zeitreglement für die
Fragen und deren Beantwortung abgeleitet.
Der Familienausschuss hat sich bezüglich Anhörungen im Ausschuss mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU auf das
Format einer sogenannten Berliner Stunde verständigt.
Die Berliner Stunde „bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen
bestimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen
aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich
nach den Stärken der Fraktionen.“ (zitiert nach: https://www.bundestag.de/servi
ces/glossar/glossar/B/berliner-stunde-854942). Üblicherweise werden bei der
Verteilung der Zeitkontingente weitere Faktoren berücksichtigt: „Neben dem
Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere Faktoren
berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen oder ein
Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition.“ (ebd.). Nicht so im ASFSFJ,
für die Fraktion DIE LINKE. verbleiben drei Minuten für Fragen inklusive
deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der Erkenntnisgewinn des
Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der Fraktion
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1877
20. Wahlperiode 18.05.2022
DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die Fraktion
DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format für
Anhörungen gedrängt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom Verhalten
der Bundesregierung überrascht, weil dieses auch im Widerspruch zum
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP steht. Dort
heißt es: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns
leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation
und Zusammenarbeit.“ (Koalitionsvertrag, S. 10). Und weiter: „Die
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll reformiert, die Fragestunde und die
Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver gestaltet, das
Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere durch
Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Ausschüsse sollen öffentliche
Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden.
Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Verschlusssache mit Geheimhaltungsgrad
eingestuft sind, sollen veröffentlicht […] werden.“ (ebd., S. 174).
Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der
Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen
Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der
Öffentlichkeit widersprochen wurde, will die Fraktion DIE LINKE. mit dieser
Kleinen Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen die
Fragestellerinnen und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an der
Bundesfamilienministeriumsspitze und der Berufung Lisa Paus' zur
Bundesfamilienministerin Änderungen in der Vorhabenplanung vorgenommen wurden bzw.
vorgesehen sind. Der Aufbau der Kleinen Anfrage orientiert sich an der im ASFSFJ
vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine Anfrage konzentriert sich auf den
Themenschwerpunkt „I. Vielfalt leben, Demokratie stärken“ der
Vorhabenplanung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden im Bereich „Vielfalt Leben, Demokratie stärken“ der
Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der Vorstellung der
Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022, z. B. aufgrund des Wechsels an
der Hausspitze, und wenn ja, welche?
2. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Demokratiefördergesetz“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
3. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
4. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Strategie für gesellschaftlichen
Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
5. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Deutsches Zentrum für
Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
6. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Nationale Engagementstrategie“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
7. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Freiwilligendienste“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
8. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Nationaler Aktionsplan für
Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
9. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Selbstbestimmungsgesetz“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich?, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
10. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Modernisierung des
Familienrechts: Mit-Mutterschaft“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesfamilienministeriumsspitze
eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Berlin, den 11. Mai 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT20/217702.06.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1877 - Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Vorhaben im Bereich "Vielfalt Leben, Demokratie stärken"
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek,
Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1877 –
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend – Vorhaben im Bereich „Vielfalt Leben, Demokratie stärken“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. April 2022 erfolgte die Vorstellung der Vorhabenplanung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im
Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (ASFSFJ bzw.
Familienausschuss). Dies ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller
ungewöhnlich spät. Ebenfalls außergewöhnlich ist, dass die Vorhabenplanung
gemeinsam mit der Vorstellung des Bundeshaushaltes Einzelplan 17 2022
verbunden wurde. Für diese umfangreichen Informationen hat sich der
Familienausschuss insgesamt 90 Minuten Zeit genommen. 30 Minuten waren für ein
Eingangsstatement bzw. für Erläuterungen durch die mittlerweile
zurückgetretene Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne Spiegel
so wie eine Stunde für Nachfragen vorgesehen.
Die Fraktion DIE LINKE. scheiterte im Ausschuss mit ihrem Anliegen,
bezüglich Nachfragen an die Praxis der vergangenen Wahlperioden
anzuknüpfen. Seinerzeit gab es keine zeitlichen Beschränkungen nach Fraktionsgrößen.
Mit Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU
wurde im ASFSFJ beschlossen, dass die Vorstellung von Bundeshaushalt und
Vorhabenplanung durch Bundesfamilienministerin Anne Spiegel als Anhörung
stattfinden soll. Aus diesem Format wurde wiederum das Zeitreglement für
die Fragen und deren Beantwortung abgeleitet.
Der Familienausschuss hat sich bezüglich Anhörungen im Ausschuss mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU auf
das Format einer sogenannten Berliner Stunde verständigt.
Die Berliner Stunde „bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen
bestimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen
aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich
nach den Stärken der Fraktionen.“ (zitiert nach: https://www.bundestag.de/ser
vices/glossar/glossar/B/berliner-stunde-854942). Üblicherweise werden bei
der Verteilung der Zeitkontingente weitere Faktoren berücksichtigt: „Neben
dem Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere
Faktoren berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen
oder ein Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition.“ (ebd.). Nicht so im
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2177
20. Wahlperiode 02.06.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 2. Juni 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ASFSFJ, für die Fraktion DIE LINKE. verbleiben drei Minuten für Fragen
inklusive deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der
Erkenntnisgewinn des Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der
Fraktion DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die
Fraktion DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format
für Anhörungen gedrängt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom
Verhalten der Bundesregierung überrascht, weil dieses auch im Widerspruch zum
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
steht. Dort heißt es: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie
stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz,
Partizipation und Zusammenarbeit.“ (Koalitionsvertrag, S. 10). Und weiter:
„Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll reformiert, die
Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver
gestaltet, das Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere
durch Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Ausschüsse sollen
öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden.
Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Verschlusssache mit
Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht […] werden.“ (ebd.,
S. 174).
Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der
Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen
Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der
Öffentlichkeit widersprochen wurde, will die Fraktion DIE LINKE. mit dieser
Kleinen Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen die
Fragestellerinnen und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an der
Bundesfamilienministeriumsspitze und der Berufung Lisa Paus' zur
Bundesfamilienministerin Änderungen in der Vorhabenplanung vorgenommen wurden bzw.
vorgesehen sind. Der Aufbau der Kleinen Anfrage orientiert sich an der im
ASFSFJ vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine Anfrage konzentriert
sich auf den Themenschwerpunkt „I. Vielfalt leben, Demokratie stärken“ der
Vorhabenplanung.
1. Wurden im Bereich „Vielfalt Leben, Demokratie stärken“ der
Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der Vorstellung der
Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022, z. B. aufgrund des Wechsels
an der Hausspitze, und wenn ja, welche?
Aufgrund des Wechsels der Hausspitze im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kam es zu keinen Änderungen der
Vorhabenplanung im Bereich „Vielfalt leben, Demokratie stärken“. Bezüglich der
inhaltlichen Ausrichtung wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2m
verwiesen.
2. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Demokratiefördergesetz“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 2 bis 2m werden gemeinsam beantwortet.
Im zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossenen
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 wurde vereinbart, dass die Bundesregierung „zur
verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft […] bis
2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz einbringen“ wird.
Das BMFSFJ (technische Federführung) und das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) setzen dieses Vorhaben gemeinsam um.
Von Ende Februar bis Anfang Mai 2022 wurde ein dem Gesetzgebungsprozess
vorgeschaltetes Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz
durchgeführt. Rund 170 Dachverbände, Fachorganisationen sowie
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben ihre Stellungnahmen zur inhaltlichen
Ausgestaltung eines möglichen Gesetzentwurfs eingebracht.
Grundlage war ein von BMFSFJ und BMI gemeinsam erarbeitetes
Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz. Die Anmerkungen und Anregungen
werden – soweit rechtlich möglich – in den Gesetzentwurf einfließen.
Im Anschluss an das vorgeschaltete breite Beteiligungsverfahren ist das
reguläre Gesetzgebungsverfahren eingeleitet worden. BMFSFJ und BMI werden nun
in einem ersten Schritt einen Referentenentwurf erarbeiten. Dieser
ressortübergreifende Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
Alle im Rahmen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
vorgesehenen Beteiligungsprozesse werden im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahren eingehalten werden.
3. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 3 bis 3m werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das BMFSFJ seit 2015
zivilgesellschaftliches Engagement zur Stärkung der Demokratie, für Vielfalt
und gegen jede Form von Extremismus auf kommunaler Ebene, auf Landes-
und Bundesebene.
Das Bundesprogramm befindet sich aktuell in seiner zweiten Förderperiode
(1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024). Diese hat erneut eine Laufzeit von
fünf Jahren. Die Projektförderung – aktuell rund 600 Projekte – zielt vor allem
auf die Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis ab,
unterstützt demokratisches Engagement und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen.
Das Bundesprogramm wurde 2019 entfristet. Die Förderung erfolgt seit dem
1. Januar 2020 auf der Basis einer eigenen Förderrichtlinie
Es ist seit 2015 gelungen, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziell
stetig besser auszustatten. Damit wird die Förderung zivilgesellschaftlicher
Projekte deutlich gestärkt. Die Fördermittel des Bundesprogramms sind 2021
(gegenüber 2020 um 35 Mio. Euro) auf 150,5 Mio. Euro angestiegen.
Die Projektförderungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgen
aus Kapitel 1702, Titel 684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt,
Toleranz und Demokratie).
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird seit Beginn im Jahr 2015
nach wissenschaftlichen Standards extern evaluiert. Alle Handlungsbereiche
und -felder werden wissenschaftlich begleitet. Die Berichte der
wissenschaftlichen Begleitungen sind auf www.demokratie-leben.de einsehbar. Der
Abschlussbericht zu ersten Förderperiode (2015 bis 2019) wurde im November
2020 veröffentlicht.
4. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Strategie für gesellschaftlichen
Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 4 bis 4m werden gemeinsam beantwortet.
Mit einer „Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Extremismus und zur
Stärkung der Demokratie“ (Arbeitstitel) sollen die im Koalitionsvertrag
vereinbarten Strategien gegen Extremismus auf nationaler und europäischer Ebene aus
Prävention, Deradikalisierung und effektiver Gefahrenabwehr (KoaV, S. 107)
sowie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und
Extremismusprävention (gemäß KoaV, S. 120) zusammengeführt und
ressortübergreifend gebündelt werden.
In diesem Rahmen werden auch die fortlaufend umzusetzenden Maßnahmen
des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus begleitet und wo erforderlich angepasst und weiterentwickelt (gemäß
KoaV, S. 107). Hierfür wird ein Ausschuss auf Staatssekretärinnen- und
Staatssekretärsebene (St-Ausschuss) eingerichtet, um die Ansätze der Bundesregierung
strategisch zu verzahnen und zu bündeln. Die Federführung für diesen Prozess
liegt beim BMI. Zudem sind weitere Ressorts bzw. Beauftragte der
Bundesregierung im St-Ausschuss vertreten und werden eng in die Ausarbeitung der
ressortübergreifenden Strategie, welche nach derzeitigem Stand Ende 2023
vorgelegt werden soll, eingebunden. Daneben werden die föderalen Ebenen und
relevante zivilgesellschaftliche bzw. wissenschaftliche Akteure beteiligt.
5. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Deutsches Zentrum für
Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 5 bis 5m werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderung des Deutschen Zentrums für Integrations- und
Migrationsforschung (DeZIM) seitens des Bundes begann im Jahr 2017 und erfolgt
fortlaufend. Die Förderung des DeZIM erfolgt auf Grundlage der
Bundeshaushaltsordnung.
Das DeZIM-Institut und die DeZIM-Forschungsgemeinschaft setzen ihre
jeweiligen Vorhaben in eigener Verantwortung um. Das BMFSFJ begleitet die
Arbeit des DeZIM, die Länder und Kommunen sind nicht beteiligt.
Die Förderung des DeZIM i. H. v. 6 475 000 Euro (im Jahr 2021) erfolgt aus
Kapitel 1702, Titel 684 06.
Das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben übernimmt die
administrative (finanztechnische) Umsetzung von Fördermaßnahmen aus dem Bereich der
Integrations- und Migrationspolitik und -forschung sowie der institutionellen
Förderung des DeZIM.
Da das Vorhaben bereits läuft, ist zur Vorbereitung dessen keine Beteilung
vorgesehen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen des DeZIM sind jedoch im
Rahmen der Gremien des DeZIM (Kuratorium sowie Mitgliederversammlung)
Bund, Länder, Wissenschaft, der Bereich des Stiftungswesens und der
Wissenschaftspraxis beteiligt.
Eine Evaluation des DeZIM ist ab 2023 durch den Wissenschaftsrat geplant.
Die Förderung des DeZIM ergänzt oder ersetzt keine bestehenden
Förderinstrumente oder -programme im BMFSFJ.
6. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Nationale Engagementstrategie“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 6 bis 6m werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat zuletzt 2010 eine „Nationale Engagementstrategie“
beschlossen. Eine Aktualisierung und Modernisierung sind dringend
erforderlich, da sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches
Engagement seither in vielerlei Hinsicht verändert haben. Im Koalitionsvertrag
heißt es daher: „Wir erarbeiten mit der Zivilgesellschaft eine neue nationale
Engagementstrategie.“
Geplant ist ein breiter und partizipativ angelegter Dialogprozess mit der
Zivilgesellschaft, engagierten Menschen und möglichst vielen relevanten
Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Eine
wichtige Rolle im Beteiligungsprozess wird der Deutschen Stiftung für
Engagement und Ehrenamt als Brücke in die Zivilgesellschaft zukommen, die dafür
vor allem ihre bereits vorhandenen oder geplanten Formate zum Austausch
nutzen soll.
Parallel werden durch das federführende BMFSFJ ebenfalls vor allem durch
die Intensivierung bestehender Formate (Bund-Länder-Kommunen-Runde,
Ressortkreis, interministerielle Arbeitsgruppen) die anderen Ressorts sowie die
Länder und Kommunen eng eingebunden.
Derzeit laufen innerhalb der Bundesregierung Abstimmungen über die konkrete
Ausgestaltung des Strategieprozesses. Der Austausch über die Inhalte der
Strategie soll in der zweiten Jahreshälfte 2022 beginnen, die Verabschiedung im
Kabinett soll bis Ende 2023/Anfang 2024 erfolgen. Zu den gesetzlichen oder
untergesetzlichen Folgen inklusive eines möglichen Erfüllungsaufwands bei
der anschließenden Umsetzung der nationalen Engagementstrategie kann erst
im Lichte der Ergebnisse eine Aussage getroffen werden.
7. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Freiwilligendienste“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 7 bis 7m werden gemeinsam beantwortet.
In den Freiwilligendiensten sollen die Teilzeitmöglichkeiten weiter verbessert
werden. Durch entsprechende Änderungen des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen
Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren den
Jugendfreiwilligendienst oder den Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit absolvieren
können. Bisher ist für diese Personengruppe ein Nachweis eines berechtigten
Interesses erforderlich. Details zum Inhalt bleiben dem derzeit in Erarbeitung
befindlichen Gesetzentwurf vorbehalten. Das Gesetz ist nicht
zustimmungspflichtig. Ein Inkrafttreten ist im Laufe des Jahres 2023 geplant.
8. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Nationaler Aktionsplan für
Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 8 bis 8m werden gemeinsam beantwortet.
Das BMFSFJ bereitet aktuell die Erstellung und Umsetzung des im
Koalitionsvertrag vereinbarten ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für
Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt organisatorisch vor und
wird sodann in einen partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft, den
Bundesressorts und den Bundesländern, sofern Themen aus deren Zuständigkeiten
betroffen sind, eintreten.
Im Haushaltstitel des BMFSFJ (Titel 684 21) wurden für diese vorbereitenden
Arbeiten für das Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 550 000 Euro
angemeldet. Es ist geplant, für den administrativen Prozess des Nationalen
Aktionsplans eine Servicestelle beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben einzurichten. Weitere Haushaltsmittel zur Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans werden erst nach den erforderlichen Beschlussfassungen
und nach den gemeinsam im Rahmen des Aktionsplan-Prozesses zu
erarbeitenden Handlungsfeldern durch die Ressorts angemeldet werden. Die
Ressortabstimmung des Nationalen Aktionsplans ist derzeit für das Jahr 2022
vorgesehen.
Im Übrigen ist der Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung zum
Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher
Vielfalt noch nicht abgeschlossen.
9. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Selbstbestimmungsgesetz“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich?, und wenn ja, welche
(bitte detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 9 bis 9m werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ersetzung des Transsexuellenrechts durch ein Selbstbestimmungsgesetz und
plant, möglichst bald einen Reformvorschlag vorzulegen. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der
Justiz werden im Juni 2022 ein Eckpunktepapier für die geplante Reform
veröffentlichen. Die geplante Reform betrifft u. a. die Änderungen von
Geschlechtseinträgen und Vornamen im Personenstandsrecht. Es sind Änderungen
in mehreren Bundesgesetzen geplant. Alle im Rahmen der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien verpflichtend vorgesehenen
Beteiligungsprozesse werden im Gesetzgebungsverfahren eingehalten werden.
Im Übrigen ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung
noch nicht abgeschlossen.
10. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Modernisierung des
Familienrechts: Mit-Mutterschaft“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bzw.
von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen
erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, Sonstigen
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten,
Sonstigen aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesfamilienministerium
bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt
oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant?
Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche
Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt?
Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater
erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind
dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der
Bundesfamilienministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder
beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung
vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 10 bis 10m werden gemeinsam beantwortet.
Für die Umsetzung der Modernisierung des Familienrechts, insbesondere die
Reform des Abstammungsrechts mit der Regelung der gemeinsamen
Mutterschaft zweier Frauen, ist das Bundesministerium der Justiz (BMJ) federführend
zuständig. Zur genauen Ausgestaltung und zum Zeitplan tauschen sich BMJ
und BMFSFJ aus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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