Ausbildung von ausländischen Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jörg van Essen, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Partrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach Presseberichten werden derzeit ca. 50 irakische Polizisten in Deutschland ausgebildet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele ausländische Polizisten werden zurzeit insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet?
Aus welchen Ländern kommen diese Polizisten?
Wie lange halten sich diese ausländischen Polizisten in Deutschland auf?
In welchen Bundesländern werden sie ausgebildet?
Welche Lerninhalte und -ziele hat ihre Ausbildung in Deutschland?
Erhalten ausländische Polizisten während ihrer Ausbildung in Deutschland auch Kenntnis über polizeiliche Maßnahmen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, und wenn ja, welche?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Ausbildung in Deutschland?
Wird das Auswärtige Amt über den Aufenthalt ausländischer Polizisten informiert, und wenn ja, in welchem Umfang?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Pressemeldungen zu, dass am Tag nach der Geiselnahme von Susanne Osthoff im Irak ein irakischer Polizist, der sich gerade zur Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, verschwand, und wenn ja, wie bewertet sie diesen Sachverhalt?
Welche Maßnahmen werden unternommen, um einen möglichen Zusammenhang mit dem Verschwinden und der Geiselnahme im Irak zu klären?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Pressemeldungen zu, dass in Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen wird, dass es sich bei dem Verschwundenen um einen Sympathisanten der irakischen Terrorszene handeln könnte, und wenn ja, wie bewertet sie diesen Sachverhalt?
Gab es in der Vergangenheit Vorgänge, die wegen des Aufenthalts ausländischer Polizisten zu einer Gefährdung der inneren Sicherheit in Deutschland geführt haben bzw. hätten führen können, und wenn ja, welche mit welchem Sachverhalt?
Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um auszuschließen, dass durch den Aufenthalt ausländischer Polizisten eine Gefährdung der inneren Sicherheit in Deutschland entstehen kann?