Elektronisches Rezept – Aktueller Stand und Fahrplan zum Roll-out
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt, die Digitalisierung des Gesundheitssystems zügig voranzubringen. Unter anderem auf Seite 83 des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP findet sich die Ankündigung: „Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes und deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an.“
Mit dem noch von der vorherigen Bundesregierung auf den Weg gebrachten Projekt „E-Rezept“ besteht eine sehr gute Chance, der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens Schub zu verleihen und deutliche Mehrwerte für die Patienten zu generieren. Wenn das Projekt zügig, intelligent und zielorientiert umgesetzt wird, ergeben sich spürbare Vorteile für die Versicherten, beispielsweise durch die Bereitstellung von Arzneimitteldaten in der elektronischen Patientenakte, für die Leistungserbringer, etwa durch die Möglichkeit einer Echtzeitprüfung zur Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels als auch für die Krankenkassen, wie zum Beispiel durch den Wegfall der bisherigen Medienbrüche nicht nur im Abrechnungsprozess.
Die Grundlage für dieses Vorhaben wurde von der vorangegangenen Bundesregierung gelegt. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur (TI) ist bereits seit Juli 2021 eingeführt, für den 1. Januar 2022 war die verpflichtende Nutzung ursprünglich vorgegeben worden. So sieht es das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) vor, das bereits am 3. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Das E-Rezept wurde seit dem Sommer 2021, zunächst in der Fokusregion Berlin/Brandenburg, getestet. Ab dem 1. Dezember 2021 startete der bundesweite Roll-out der Testphase in ausgewählten Pilotpraxen und Pilotapotheken. Zum Jahreswechsel 2021/2022 sollte das Vorhaben flächendeckend in Deutschland starten – und das Papierrezept aus den Apotheken, Arztpraxen und Kliniken verbannen. Auch damit wäre Deutschland mit eine der letzteren europäischen Gesundheitsregionen, in denen elektronische Verordnungen auf den Weg gebracht werden.
Am 20. Dezember 2021, zwei Wochen vor dem offiziellen Starttermin, wurde dann jedoch die Testphase vom Bundesministerium für Gesundheit verlängert und der Start des E-Rezepts auf unbestimmte Zeit verschoben. Zum weiteren Vorgehen sollten sich die Gematik-Gesellschafter einigen. Diese Sitzung fand erst am 26. Januar 2022 statt. Beschlossen wurden dort erweiterte Qualitätskriterien und neue Kenngrößen, die mit Ende der Testphase erreicht werden müssen (https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-gematik-gesellschafter-beschliessen-einstimmig-naechste-schritte-fuers-e-rezept).
Diese neuen Qualitätskriterien werden nun voraussichtlich im August 2022 erfüllt sein. Deshalb hat die Gematik für die Gesellschafterversammlung am 9. Mai 2022 einen Beschluss zur bundesweit verpflichtenden Einführung des E-Rezepts vorbereitet (Roll-out). Nach Angaben der Gematik ist der Beschluss auf Arbeitsebene aller Gesellschafter erarbeitet worden. Auf der letzten Sitzung am 9. Mai 2022 konnte man sich aber erneut nicht einigen – der Beschluss zum Roll-out wurde wiederum vertagt (https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-gematik-beschluss-vertagt/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Priorität hat die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems und konkret die Einführung des E-Rezepts für die Bundesregierung?
Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Investitionen in das E-Rezept sinnvoll und zielorientiert zu tätigen?
Wird, um nach der Ausweitung der Testphase und nach erneuter Verschiebung des Beschlusses zum Roll-out für alle Beteiligten wieder Planbarkeit herzustellen, ein Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Einführung des E-Rezepts aufgestellt, und wenn ja, wann wird dieser kommuniziert?
Wie wird in der Übergangsphase mit dem Rechtsanspruch von Versicherten auf Ausstellung einer elektronischen Verordnung umgegangen?
Welche konkreten Pläne für den Roll-out wurden auf der Gesellschafterversammlung der Gematik für die verbindliche Einführung der elektronischen Verordnung diskutiert?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Gesellschafter bezüglich der Einführung des E-Rezepts?
Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der Gematik ein?
Tritt die Pflicht zur Ausstellung der elektronischen Verordnung automatisch nach dem Ende der vereinbarten Übergangsphase, also z. B. am 1. Juli 2022, in Kraft?
In einem investitionsintensiven Umfeld, in dem die Bundesregierung auf das inhaltliche, aber auch auf das finanzielle Engagement und das entsprechende Vertrauen innovativer Unternehmen angewiesen ist, wie soll ohne verlässliches Startdatum eine Planungssicherheit für die beteiligten IT-Unternehmen und Leistungserbringer hergestellt werden?
Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung geplant, um die Bevölkerung über die Möglichkeiten und den Nutzen des E-Rezepts umfassend zu informieren?
Sind Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung geplant, den Beteiligten (GKV, Leistungserbringern, Apothekern und Unternehmen) Anreize zu setzen, die eigene Digitalisierung voranzutreiben?
Oder ist es vielleicht sogar geplant, Untätigkeit zu sanktionieren?
Die Bundesregierung hat in Bezug auf die Arbeit der Gematik mehr Transparenz versprochen, aus welchem Grund werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nicht veröffentlicht?
Da im o. g. Koalitionsvertrag auch ein Umbau der Gematik zu einer „Gesundheitsagentur“ angekündigt wird, gibt es hier schon erste Ideen oder einen Zeitplan?