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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutscher Kleinanlegerschutz im Spannungsfeld der EU-Kleinanlegerstrategie

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.06.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/215608.06.2022

Deutscher Kleinanlegerschutz im Spannungsfeld der EU-Kleinanlegerstrategie

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die damalige Bundesregierung hat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015 Vorschriften eingeführt, die das Ziel hatten, den Schutz von Kleinanlegern maßgeblich zu verbessern. In dem Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 18/3994, S. 35 wurde festgelegt, fünf Jahre nach Inkrafttreten eine Evaluierung vorzunehmen. Zudem plant die EU-Kommission, weitere regulatorische Maßnahmen im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie zu ergreifen, die erhebliche Auswirkungen und Risiken für den deutschen Finanzmarkt haben könnten.

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. Jahrgang 2021 Teil I Nummer 43, ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 2021, S. 2570 ff.) hat die damalige Bundesregierung zudem weitere Maßnahmen beschlossen, die den Schutz der Anleger im Fokus haben und vor allem Produkte auf dem Grauen Markt wirksam regulieren wollten.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Strategie zur Förderung der Investitionen von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern. Sie hat die Aufsichtsbehörden beauftragt, technische Ratschläge für eine europäische Kleinanlegerstrategie vorzulegen. Die europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) hat ihren Entwurf dieser Ratschläge Ende Januar 2022 öffentlich konsultiert.

Vor dem Hintergrund der potenziellen Auswirkungen dieser Arbeiten auf den deutschen Kleinanlegerschutz fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Liegt der Bundesregierung der Zeitplan der EU-Kommission für konkrete Vorschläge für eine weitergehende Regulatorik der sogenannten Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission vor, und wenn ja, wie ist dieser?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Prämisse der EU-Kommission im Rahmen der sogenannten Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy Ref. Ares(2021)2651854 – 20/04/2021), dass Kleinanleger keinen oder nur begrenzten Zugang zu Geldanlagen mit nennenswerter Rendite (Aktien, Aktienfonds, Anleihen, fondsgebundene Lebensversicherungen) haben, für deutsche Anleger und für den deutschen Finanzmarkt zutrifft?

3

Falls ja, worin bestehen nach Auffassung der Bundesregierung solche Beschränkungen im Marktzugang?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassungen der EU-Kommission mit Blick auf den deutschen Finanzmarkt und die dort bestehende Rechtslage, dass die fondsgebundene Lebensversicherung IBIP (insurance based investment product, https://www.eiopa.europa.eu/browse/regulation-and-policy/packaged-retail-and-insurance-based-investment-products-priips_en) ein Produkt ist, für das erhöhte Verbraucherschutzanforderungen bestehen, und dass IBIPs nicht mehr wie bisher dem Regulierungs- und Aufsichtsregime des Versicherungssektors (vor allem IDD), sondern dem des weitergehenden Bankensektors (vor allem MIFID 2) zu unterwerfen sind?

5

Wie würde sich eine solche Verlagerung des Regulierungs- und Aufsichtsregimes zu den weitergehenden Regelungen im Bankensektor nach Ansicht der Bundesregierung auf den deutschen Markt auswirken?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, dass es bezogen auf den deutschen Finanzmarkt für Geldanlagen der Kleinanleger sich überschneidende Regelungen aus dem Banken- und Versicherungsbereich sowie aus europäischen und nationalen Regelungen (z. B. delegierte EU-VO (EU) 2021/1253, Artikel 54 Del.-VO (EU) 2017/565) gibt?

7

Falls ja, welche sind dies, und welche Aktivitäten ergreift die Bundesregierung, um sie zu bereinigen?

8

Teilt die Bundesregierung mit Blick auf den deutschen Finanzmarkt die Auffassung der EU-Kommission zu weiter bestehenden Anreizen bei der Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MIFID 2 (Richtlinie 2014/65/EU), Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016, ABl. L 26/19 vom 2. Februar 2016), die zu Interessenkonflikten zwischen Vermittlern und Anlegern führen sowie der Notwendigkeit eines Provisionsverbotes für unabhängige Vermittler?

9

Liegt der Bundesregierung eine der EU-Kommission mutmaßlich vorliegende vergleichbare Datenbasis des EU-Marktes mit den unterschiedlichen Regelungen zu Provisionsverboten bzw. Provisionsdeckelungen vor, und wenn ja, bitte (tabellarisch) nach Ländern, Marktvolumen und Regelungsumfang auflisten?

10

Plant die Bundesregierung, zu verhindern, dass die Regulierung kleiner, unbedeutender Märkte als Maßstab zur Harmonisierung der Regulierung in der gesamten EU herangezogen wird, und wenn ja, was unternimmt sie diesbezüglich?

11

Wie und mit welchen Argumenten hat die Bundesregierung die Besonderheiten des deutschen Marktes gegenüber der EU-Kommission geltend gemacht?

12

Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht, dass in Deutschland – so die Auffassung der fragestellenden Fraktion – private Vorsorge einen sehr hohen Stellenwert haben muss, weil die gesetzliche Rente nur 48 Prozent des Einkommens absichert und betriebliche Altersversorgung in nur rund einem Drittel der Betriebe existiert (https://de.statista.com/themen/1127/betriebliche-altersversorgung/#dossierKeyfigures)?

13

Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht, dass in Deutschland – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern – den vermittelnden und beratenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Filialen der Kreditinstitute eine erhebliche Verantwortung zukommt, was die Verbreitung privater und betrieblicher Altersvorsorge angeht?

14

Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht, dass – so die Auffassung der fragestellenden Fraktion – Kürzungen oder Verbote bestehender Provisionsmodelle als Vergütungsoption in Deutschland gravierende negative Auswirkungen auf die Anzahl der Vermittlerinnen und Vermittler hätte und insoweit bei vielen Bürgern langfristig zu Altersarmut führen würde?

15

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse und Zahlen dazu vor, wie viele Verträge zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge über Vermittler in den letzten Jahren mit welchem Volumen getätigt worden sind, und wenn ja, bitte nach Jahren auflisten?

16

Wie verhalten sich die Verfahren bzw. Anzeigen bzw. Schadenssummen nach Erkenntnissen der Bundesregierung vor der Verabschiedung des Kleinanlegerschutzgesetzes, und wie haben sie sich seit der Verabschiedung entwickelt?

17

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aufgrund gestiegener Anforderungen sowie weiterer darzulegender Punkte die Begrenzung des Umfangs des Vermögensanlagen-Informationsblatts gemäß § 13 Absatz 3 des Vermögensanlagengesetzes auf drei DIN-A4-Seiten noch zeitgemäß ist, oder sollte hier nicht zur Verbesserung der Lesbarkeit, der Darstellung und somit der Transparenz der Umfang auf vier Seiten erhöht werden?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der EU-Prämisse, dass Kleinanleger nur begrenzten Zugang zu Geldanlagen mit nennenswerter Rendite haben, die Verschärfungen im Vermögensanlagengesetz durch das Blindpool-Verbot und insbesondere deren nach Auffassung der Fragesteller restriktive Auslegung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Vermögensanlagenprospekte insgesamt sowie im Speziellen in der Assetklasse Immobilien seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes am 17. August 2021 von der BaFin gebilligt wurden und wie hoch die Anzahl im Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor war?

20

Gibt es Pläne der Bundesregierung, sachwertbasierte Investments beispielsweise in Form von Vermögensanlagen oder Publikums-AIF, die erfahrungsgemäß aufgrund ihres Sachwertcharakters einen höheren Schutz gegen Inflation bieten, für breite Anlegerschichten einfacher zugänglich zu machen, und wenn ja, wie sehen diese aus?

Berlin, den 2. Mai 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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