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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verbindungen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands in die Schweiz

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

28.06.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/223214.06.2022

Verbindungen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands in die Schweiz

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im April 2018 griffen Rechtsextremisten zwei Journalisten in Fretterode (Thüringen) an und verletzten beide dabei schwer („Fretterode-Prozess: Angriff auf Journalisten – Opfer schildert große Angst“, MDR.DE). Seit September 2021 wird unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub vor dem Landgericht Mühlhausen verhandelt. G. B. war bis Sommer 2018 stellvertretender Vorsitzender der NPD-Niedersachsen und Vorsitzender der NPD in Göttingen. Er befand sich außerdem in der Gruppe von Personen, aus deren Mitte im Januar 2016 mehrere Wohnhäuser und Geschäfte im Leipziger Stadtteil Connewitz angegriffen wurden. N. H. engagiert sich schon seit seiner Jugend in der rechtsextremen Szene. Unter anderem fungierte er als Ordner vom „Schild und Schwert“-Festival in Ostritz. Er ist zudem der Sohn des NPD-Vorstandsmitglieds und Organisators des „Schild und Schwert“-Festivals, Thorsten Heise (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21325). Gegen Thorsten Heise wurde zuletzt im Februar 2022 Anklage erhoben, da ihm vorgeworfen wird, Hakenkreuze an sein Haus gemeißelt zu haben (Hakenkreuze ans Haus gemeißelt: Anklage gegen bekannten Neonazi in Thüringen | MDR.DE). Unmittelbar nach dem Angriff auf die Journalisten verlegte N. H. seinen Aufenthaltsort in die Schweiz. Im Jahr 2019 besuchte N. H. mit zwei Bekannten aus der Schweiz das Nazifestival „Eichsfeldtag“ in Thüringen. In der Schweiz wohnte N. H. beim Rechtsextremisten S. G.-C. G.-C., der freundschaftliche Kontakte zu Thorsten Heise haben soll, besuchte 2018 das von Thorsten Heise organisierte „Schild und Schwert“-Festival in Ostritz. Im Jahr 2021 nahm G.-C. an einer Kundgebung der schweizerischen „Nationalen Aktionsfront“ teil. Im Jahr 2005 war G.-C. Mitorganisator einer Gedenkveranstaltung für Stuart Donaldson, den Gründer der Neonaziorganisation „Blood & Honour“ (B&H). Im Jahr 2009 stellt ein Schweizer Gericht seine Mitgliedschaft der B&H-Ablegers im Oberwallis fest und verurteilt ihn für die Mitorganisation der Veranstaltung im Jahr 2005 wegen eines „Verstoßes gegen die Antirassismusstrafnorm“. Im Jahr 2016 soll er „Bühnenverantwortlicher“ bei einer der größten rechtsextremen Musikveranstaltungen Europas, dem „Rocktoberfest“ in Unterwasser (Schweiz), gewesen sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der NPD seit dem 1. Januar 2016 an rechtsextremistischen Veranstaltungen in der Schweiz teilgenommen haben (bitte nach Jahr und Ort der Veranstaltung aufschlüsseln)?

2

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes seit dem 1. Januar 2016 polizeiliche Informationen über die Teilnahme von Mitgliedern der NPD an rechtsextremistischen Veranstaltungen in der Schweiz über das Bundesamt für Polizei (fedpol) oder die kantonalen Polizei- bzw. Justizbehörden erhalten?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Rechtsextremisten aus der Schweiz seit dem 1. Januar 2016 an rechtsextremistischen Veranstaltungen in Deutschland teilgenommen haben (bitte nach Jahr und Ort der Veranstaltung aufschlüsseln)?

4

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes seit dem 1. Januar 2016 polizeiliche Informationen über die Teilnahme deutscher Rechtsextremisten an rechtsextremistischen Veranstaltungen in der Schweiz über das Bundesamt für Polizei (fedpol) oder die kantonalen Polizei- bzw. Justizbehörden erhalten?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der NPD und den im Folgenden aufgeführten Parteien, Gruppierungen oder Organisationen bestehen

a) Nationale Aktionsfront,

b) Junge Tat,

c) Schweizer Volkspartei (SVP),

d) Junge SVP,

e) Identitäre Bewegung Schweiz,

f) Suisse-Romand Militants Suisse (MS),

g) Blood & Honour Schweiz?

6

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes seit dem 1. Januar 2016 Erkenntnisse über Verbindungen zwischen NPD und den im Folgenden aufgeführten Parteien, Gruppierungen oder Organisationen über das Bundesamt für Polizei (fedpol) oder die kantonalen Polizei- bzw. Justizbehörden erhalten:

a) Nationale Aktionsfront,

b) Junge Tat,

c) Schweizer Volkspartei (SVP),

d) Junge SVP,

e) Identitäre Bewegung Schweiz,

f) Suisse-Romand Militants Suisse (MS),

g) Blood & Honour Schweiz?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der NPD und sonstigen rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen und Organisationen in der Schweiz bestehen?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Sachverhalt des Angriffs auf die zwei Journalisten im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R) besprochen wurde?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das im Jahr 2016 in der Schweiz veranstaltete „Rocktoberfest“ vor?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der NPD an der Veranstaltung teilgenommen haben?

b) Haben Sicherheitsbehörden des Bundes polizeiliche Informationen über die Teilnahme von Mitgliedern der NPD über das Bundesamt für Polizei (fedpol) oder die kantonalen Polizei- bzw. Justizbehörden erhalten?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sonstige deutsche Rechtsextremisten an der Veranstaltung teilgenommen haben?

d) Haben Sicherheitsbehörden des Bundes polizeiliche Informationen über die Teilnahme von deutschen Rechtsextremisten über das Bundesamt für Polizei (fedpol) oder die kantonalen Polizei- bzw. Justizbehörden erhalten?

e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wer Veranstalter war?

f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Rolle die Person S. G.-C. im Rahmen der Veranstaltung eingenommen hat?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen N. H. und deutschen rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen bestehen (bitte nach Partei, Gruppierung oder Organisation aufschlüsseln)?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen G. B. und deutschen rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen bestehen (bitte nach Partei, Gruppierung oder Organisation aufschlüsseln)?

Berlin, den 2. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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