Illegaler Verkauf von Schalldämpfern im Internet
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 19. Mai 2022 berichtete „Zeit Online“ unter dem Titel „Waffenhändler Amazon“ über den Verkauf von Schalldämpfern für Schusswaffen, die dort unter Begriffen wie „Kraftstofffilter“ oder „Turbo-Luftfilter“ zu einem vergleichsweise geringen Preis verkauft wurden. Kauf und Verkauf von Schalldämpfern sind in Deutschland streng reguliert und waren bis zur letzten Reform des Waffenrechts in Deutschland außerhalb des behördlichen Gebrauchs weitgehend verboten. Zulässig sind sie nach neuerer Rechtslage ausschließlich für Jäger, die sie zum Gehörschutz einsetzen dürfen.
Die Online-Handelsplattform Amazon hat dem Bericht zufolge das Angebot der chinesischen Fabrikate von ihrer Online-Präsenz entfernt, nachdem sie von dem recherchierenden Journalisten mit dem Hinweis auf diesen Handel mit verbotenen Gegenständen hingewiesen wurden. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, war dieses Angebot bereits seit Ende 2021 auch dem Bundeskriminalamt (BKA) bekannt, beim Zoll seit Mai 2021. Ob sich das BKA oder der Zoll an Amazon gewendet haben, gegebenenfalls mit einer Löschbitte, und ob das BKA oder der Zoll die Käufer – die sich in Kommentaren lobend über das Produkt geäußert hatten – ermittelt haben, ist offen. Der Besitz solcher „Filter“ ist als solches nicht illegal, wohl aber deren Gebrauch als Schalldämpfer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Seit wann haben Behörden des Bundes Kenntnis von dem Umstand, dass auf Handelsplattformen im Internet Gegenstände verkauft werden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Gewinde zum Verschrauben etc.) geeignet sind, als Schalldämpfer benutzt zu werden?
Wie häufig kam es zu entsprechenden Funden seit dem Jahr 2016?
Hat das BKA einen im Zuge der Recherchen zu dem in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Beitrag auf „Zeit Online“ erworbenen „Luftfilter“ bzw. Schalldämpfer zur Begutachtung erhalten, und was war Ergebnis der Begutachtung?
Welche Schritte haben das BKA oder die Zollverwaltung unternommen, nachdem sie Kenntnis von der Möglichkeit erhalten haben, (als Luftfilter o. Ä. etikettierte) Schalldämpfer im Internet zu erwerben?
Welche Schritte haben das BKA oder die Zollverwaltung unternommen, um die Käufer der „Schalldämpfer“ auf Amazon zu ermitteln, jedenfalls soweit diese sich in der Kommentarfunktion zum Artikel geäußert haben und damit Anhaltspunkte für eine Identifikation bestehen?
Welche Rolle spielt der Verkauf von Schalldämpfern im Zusammenhang mit dem illegalen Waffenhandel in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union?
Was sind die diesbezüglichen Erkenntnisse aus dem entsprechenden Arbeitsschwerpunkt bei Europol und anderen Maßnahmen und Operationen im Rahmen der europäischen Polizeikooperation und mit den Ländern des Westbalkans?
Wie viele Schalldämpfer wurden laut Nationalem Waffenregister seit Inkrafttreten der Neuregelung zum Gebrauch mit Jagdwaffen in Deutschland verkauft?
Bestehen insoweit Umsetzungsschwierigkeiten für die zugelassenen Waffenhändler, und brauchen diese für den Handel mit Schalldämpfern eine gesonderte Erlaubnis?
Gibt es ansonsten nach Kenntnis der Bundesregierung Schwierigkeiten mit der Umsetzung der letzten Novelle des Waffengesetzes in Hinsicht auf die Waffenhändler, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzungsschwierigkeiten beim An- und Verkauf von Magazinen, die je nach Bauart sowohl in Kurzwie auch in Langwaffen verwendet werden können, für die Verwendung in einer Waffenart zugelassen, für die andere aber generell verboten sind?