[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2845
17. Wahlperiode 03. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2769 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2010)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich immer
mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Militärdoktrin der
Europäischen Union, die sogenannte Europäische Sicherheitsstrategie, sieht
ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (das heißt auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen.
Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei,
bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich
der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies
vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets
vorhandenen Eskalationsgefahr.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten. Auch für ihre
Entsendung ins Ausland ist keine Zustimmung des Bundestages erforderlich.
Mit einigem Unverständnis bewerten die Fragesteller die Tatsache, dass die
Bundesregierung auf die bisherigen einschlägigen Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. keine Angaben zu sicherheitsrelevanten Vorfällen machen konnte oder
wollte, denen deutsche Polizeibeamte in ihren Missionen ausgesetzt waren.
Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. gehört die Erfassung solcher Vorfälle
zur Sorgfaltspflicht der Bundesregierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. September 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2845 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26), vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866) und vom 3. Juni
2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84) und vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend
dargestellt.
1. An welchen bi- und multilateralen Missionen sind derzeit deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte aufgliedern nach Bundesländern, Zugehörigkeit
zu Bundespolizei/BKA) sowie Zollbeamtinnen und -beamte beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte aufgliedern nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a.) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei
derzeit eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
EUPOL AFG
– 15 PVB in Kabul
– 7 PVB in Mazar e Sharif
– 1 PVB in Kunduz
– 1 PVB in Feyzabad
– 1 PVB in Brüssel;
Stärken (Stand 28.06.2010)
UNMIK EUPM
EUMM
GEO
UNMIL UNMIS UNAMID
EUPOL
COPPS
EU
BAM
Rafah
EU
BAM
MD/UA
GPPT
AFG
EUPOL
AFG
EULEX
Bundespolizei 0 1 12 0 3 2 1 0 5 67 9 10
BKA 0 1 0 0 0 0 0 0 0 3 2 2
Zoll 0 0 0 0 0 0 0 1 5 0 0 1
Länderpolizeien 1 6 5 5 2 1 1 0 0 115 19 64
Gesamt 1 8 17 5 5 3 2 1 10 185 30 77 344
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2845GPPT Afghanistan
Kabul
– 23 PVB GPPT Hauptquartier
– 17 PVB Afghan National Police Academy
– 4 PVB Verbindungsbeamte
– 4 PVB Flughafen Kabul;
Mazar e Sharif
– 17 PVB Außenstelle des GPPT
– 27 PVB FDD-Programm Region Balkh
– 22 PVB Trainer;
Kunduz
– 5 PVB Außenstelle des GPPT
– 9 PVB Trainer;
Feyzabad
– 5 PVB Außenstelle des GPPT
– 8 PVB FDD Programm
– 8 PVB Trainer
(German Police Project Team – GPPT).
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Mission Derzeitige Gesamtstärke
Polizei/Zoll
UNMIK, Kosovo 6
UNMIL, Liberia 1 318
UNMIS, Sudan 665
UNAMID, Sudan 4 577
EUPOL AFG, Afghanistan 155
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 99
EULEX, Kosovo 1 196
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 22
EU BAM Rafah 14
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 90
EUMM, Georgien 76
Drucksache 17/2845 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im zweiten Quartal
2010 neu hinzugekommen (bitte rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie
den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und
inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen
gegeben?
Es erfolgte keine neue Missionsbeteiligung.
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte gegebenenfalls konkrete Angaben
und Zahlen zu den einzelnen Missionen geben?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie viele der im Rahmen des German Police Project Teams in Afghanistan
eingesetzten deutschen Polizeibeamten sind Kurzzeit- bzw.
Langzeitexperten?
a) Wie viele Kurzzeitexperten waren bisher im Jahr 2010 in Afghanistan
eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2010 waren/sind insgesamt 94 Trainingsexperten in einer
Kurzzeitverwendung mit einer durchschnittlichen Einsatzdauer von rund 90 Tagen
eingesetzt.
b) Wie viele Langzeitexperten waren bislang im Jahr 2010 in Afghanistan
eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2010 waren/sind insgesamt 79 Trainingsexperten in einer
Langzeitverwendung mit einer durchschnittlichen Einsatzdauer von 311 Tagen eingesetzt.
Zudem waren/sind in der Langzeitverwendung 70 Polizeiberater mit einer
durchschnittlichen Einsatzdauer von 354 Tagen eingesetzt.
3. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich derzeit
in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte sowie die
zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Aktuell sind 65 BKA-Verbindungsbeamte an 53 Standorten in 50 Staaten
eingesetzt. Veränderungen zur letzten Anfrage sind nachfolgend dargestellt:
Mission Derzeitiges Mandatsende
UNMIS Sudan 30. April 2011
EUPOL Afghanistan 31. Mai 2013
UNAMID 31. Juli 2011
Land/Ort Anzahl der Verbindungsbeamten
Tunesien ab 07/2010 kein VB
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/28454. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand 26. August 2010 werden 28 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
gemäß Übersicht als Dokumenten- und Visumberater im Einsatz sein.
b) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand 26. August 2010 werden 15 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
gemäß Übersicht als Sicherheitsbeamte im Einsatz sein.
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand 26. August 2010 werden 22 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
gemäß Übersicht in den jeweiligen Hauptstädten als Grenzpolizeiliche
Verbindungsbeamte im Einsatz sein.
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Jordanien, Amman 1 China, Peking 1
Syrien, Damaskus 1 China, Schanghai 1
Vereinigte Arabische Emirate,
Dubai 1
China, Kanton 1
Indien, Neu Delhi 1 Ägypten, Kairo 2
Türkei, Istanbul 1 Südafrika, Johannesburg 2
Kosovo, Pristina 1 Ukraine, Kiew 1
Iran, Teheran 1 Russland, St. Petersburg 1
Albanien, Tirana 1 Russland, Moskau 2
Ghana, Accra 1 Pakistan, Islamabad 1
Thailand, Bangkok 1 Algerien, Algier 1
Sri Lanka, Colombo 1 Türkei, Ankara 1
Nigeria, Lagos 3
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1 Türkei, Ankara 1
Afghanistan, Kabul 1 Usbekistan, Taschkent 1
Vereinigte Staaten von Amerika,
Washington D.C. 1
Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Brasilien, Rio de Janeiro 1 Ghana, Accra 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
China, Peking 1
Drucksache 17/2845 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort sowie
die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie
vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im zweiten Quartal 2010 im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen“ (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern bei FRONTEX-Einsätzen.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
1 PVB Head of Operation Division
1 PVB Horizontal Coordinator (Operations Division)
1 PVB Training Unit
2 PVB Risk Analysis Unit (Operative Auswertung)
2 PVB Pooled Resources
1 PVB Air Border Sector
2 PVB Return Operations Sector
1 PVB Sea Border Sector
1 PVB Situation Centre
(PVB = Polizeiverbindungsbeamte/-beamter);
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 2 Slowakei 1
Niederlande 1 Serbien 1
Schweiz 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Österreich 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 Georgien 1
Litauen 1 China 1
Ukraine 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2845c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„tool box“ bedienen
(bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Einsatz von zwei seeflugtauglichen mittleren Transporthubschraubern mit
23 PVB (fliegendes Wartungs- und sonstige Personal während des Einsatzes);
d) als Mitglied der „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT) und
Es erfolgt kein Einsatz von „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT);
e) welche Melde- und Berichtswege zwischen diesen Beamten und deren
deutscher Führungsstelle bestehen für die einzelnen operativen Bereiche?
Nach Abschluss des Einsatzes erfolgt ein Bericht an das
Bundespolizeipräsidium und zu FRONTEX. Bei besonderen Anlässen erfolgen
Erkenntnismeldungen.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an
den Außengrenzen“ (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgen keine Einsätze von Dokumentenberatern im Rahmen von FRONTEX-
Einsätzen.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
1 PVB Head of Operation Division
1 PVB Horizontal Coordinator (Operations Division)
1 PVB Training Unit
2 PVB Risk Analysis Units (Operative Auswertung)
2 PVB Pooled Resources
1 PVB Air Border Sector
2 PVB Return Operations Sector
1 PVB Sea Border Sector
1 PVB Situation Center.
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„tool box“ bedienen
(bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Derzeit findet kein Einsatz mit deutschem Gerät aus dem Zentralregister
„CRATE“ statt.
d) als Mitglied der „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT)?
Es erfolgt kein Einsatz von „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT).
Drucksache 17/2845 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamten bislang im Jahr 2010 involviert bzw. denen sie
ausgesetzt waren?
Am 4. April 2010 erfolgte ein Anschlag gegen die deutsche Botschaft in Bagdad/
Irak durch einen mit Sprengstoff beladenen Pkw. Gegen die Botschaften in
Kabul und Bagdad wurden in 2010 mehrfach Bedrohungen geäußert.
Im Berichtszeitraum sind keine weiteren sicherheitsrelevanten Ereignisse oder
Vorkommisse bekannt.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Veränderungen
sind in den Einsatzgebieten eingetreten, die nachfolgend dargestellt sind:
Politische Lage
EU BAM (Moldau)
Die bisherige Sicherheitslage in der Republik Moldau ist ruhig. Am 5.
September 2010 werden in der Republik Moldau ein Referendum und voraussichtlich
am 14. November 2010 Wahlen zum Parlament sowie die des Staatspräsidenten
stattfinden. Im Vorfeld der Wahlen ist nicht mit Aktivitäten zu rechnen, die eine
Gefährdungslage für ausländische Missionen darstellen. Die Republik Moldau
bekennt sich zur Lösung des Transnistrienkonflikts auf friedlichem Wege über
Verhandlungen und hat einer Lösung des Konflikts auf militärischem Wege eine
klare Absage erteilt.
EUPM (Bosnien und Herzegowina)
Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina ist trotz schwieriger
innenpolitischer Verhältnisse stabil. Die Polizeimission EUPM hat die Aufgabe, das
Land mittels Anleitung, Beobachtung und Kontrolle der lokalen Polizeiarbeit
beim Aufbau einer professionellen und multiethnischen Polizei zu unterstützen.
Mitte Juni 2010 führten Islamisten einen Bombenschlag gegen eine bosnische
Polizeistation durch, bei der ein Mensch getötet wurde. Politische motivierte
Gewalttaten gegen internationale Organisation sind jedoch nicht zu beobachten.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der Ausbildung
der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die Sicherheitsverantwortung
im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen zu
übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan
(EUPOL) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam wichtige Beiträge. Die
Sicherheitslage in Afghanistan bleibt weiterhin angespannt. Die seit Jahren
erkannte Zweiteilung in einen im Landesvergleich ruhigeren Norden und Westen
und einen deutlich unruhigeren Süden/Südwesten und Osten des Landes
(ca. 90 Prozent der Zwischenfälle), gilt weiterhin. Die Zahl der registrierten
sicherheitsrelevanten Zwischenfälle (SRZ) nahm im ersten Halbjahr 2010 im
Verhältnis zum Vorjahr landesweit um ca. 95 Prozent zu. Die Angriffe der regie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2845rungsfeindlichen Kräfte (RFK) mittels IED’s (Improvised Explosive Device)
sind um ca. 160 Prozent gestiegen. Die Anzahl der Selbstmordanschläge nahm
landesweit dagegen um ca. 40 Prozent ab.
Die Anzahl der SRZ nahm im Norden um ca. 120 Prozent, zu und lag damit über
dem Landesdurchschnitt. Verantwortlich für den starken Anstieg der SRZ ist
hauptsächlich die Entwicklung der Sicherheitslage in den Provinzen Kunduz,
Baghlan und Faryab (Distrikt Ghormach).
Mit der Internationalen Afghanistan-Konferenz fand am 20. Juli 2010 zum
ersten Mal seit Anfang der 70er-Jahre wieder eine große internationale Konferenz
in der afghanischen Hauptstadt statt. Sowohl in der Substanz als auch in der
Symbolik ging von der Konferenz ein wichtiges Zeichen der Übernahme der
Verantwortung durch die afghanische Regierung aus. Ins Bild passte, dass am
Konferenztag Sicherheitsvorfälle ausblieben. Dies ist nicht zuletzt ein Erfolg der
afghanischen Sicherheitskräfte, die in Kabul bereits im August 2008 die
Sicherheitsverantwortung übernommen haben.
Die Vorbereitungen für die Parlamentswahl am 18. September 2010 laufen
planmäßig. Die angespannte Sicherheitslage wird die Durchführung der Wahlen
erschweren.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
UNMIK hat ihre exekutiven Aufgaben im Zoll- und Polizeibereich beendet, sie
sind zum Teil auf die Sicherheitsinstitutionen der Republik Kosovo und zum
Teil auf die europäische Rechtsstaatsmission EULEX übergegangen. Insgesamt
ist die Sicherheitslage in Kosovo stabil, einzelne und isolierte Zwischenfälle
können aber vor allem im Nordteil des Landes auch weiterhin nicht
ausgeschlossen werden. Zuletzt kam es im Rahmen einer Demonstration in Nord-Mitrovica
am 2. Juli 2010 zu einer bisher ungeklärten Explosion einer Handgranate, durch
die ein Unbeteiligter getötet und elf weitere Personen verletzt wurden.
UNMIL (Liberia)
Insgesamt hat der Friedensprozess seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte
gemacht. Die politischen Verhältnisse in Liberia bleiben aber fragil, wie
gewalttätige Auseinandersetzungen mit ethnisch-religiösem Hintergrund am 26. Februar
2010 im Norden Liberias gezeigt haben. Die für 2011 anstehenden Parlaments-
und Präsidentschaftswahlen werfen bereits ihre Schatten voraus. Nach
allgemeiner Einschätzung besteht derzeit aber nur ein geringes Risiko, dass die VN-
Mission in einen gewaltsamen Konflikt verwickelt werden könnte. Im September
2009 wurde die Reduzierung der Truppenstärke von UNMIL um ca. 2 000
Soldaten bis Mai 2012 entschieden, der weitere Abbau soll erst nach den Wahlen
2011 erfolgen. Die Polizeikomponente der Mission wird vorerst nicht reduziert.
Gleichzeitig hat der VN-Sicherheitsrat am 15. September 2009 einstimmig die
weitere Verlängerung des UNMIL-Mandats bis zum 30. September 2010
beschlossen. Der VN-Generalsekretär hat in einem Bericht vom 11. August 2010
die Verlängerung des UNMIL-Mandats bis zum 30. September 2011 empfohlen.
Der VN-Sicherheitsrat wird in Kürze über die weitere Verlängerung entscheiden.
UNAMID/UNMIS (Sudan)
Die Lage in Darfur ist weiterhin instabil. Unter katarischer Vermittlung haben
die Regierung der Republik Sudan und die Rebellengruppe „Justice and
Equality Movement“ (JEM) am 23. Februar 2010 in Doha ein Rahmenabkommen
und ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet. Immer wieder
aufflammende Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine
zunehmende Bedrohung durch bewaffnete Banditen erschweren die humanitäre
Drucksache 17/2845 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLage der dortigen Bevölkerung. Auch die Mission der Vereinten Nationen und
der Afrikanischen Union in Darfur (UNAMID) ist davon betroffen.
Die Sicherheitslage im Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im
Sudan (UNMIS) im Südsudan ist angespannt, insbesondere wegen einer Reihe
immer wieder aufflammender tribaler Konflikte. Der Nord-Süd-Friedensprozess
zur Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens (CPA) im Sudan geht
voran. Die Wahlen zu Exekutive und Legislative im Nord- und Südsudan
entsprachen zwar nicht internationalen Standards. Insbesondere Im Südsudan kam
es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten. Die Wahlen stellen aber einen wichtigen
Schritt zur demokratischen Öffnung des Landes dar. Das Referendum über die
Unabhängigkeit des Südsudan soll wie geplant Anfang 2011 stattfinden.
UNMIS kommt hierbei eine erhebliche Bedeutung zu.
Militärische Gefährdungslage
Keine Veränderungen bei den Bewertungen zur militärischen Gefährdungslage
für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr
eingesetzt ist.
Einsatzgebiet Afghanistan
Die Bedrohungslage in Afghanistan wird von einer Vielzahl verschiedener
Faktoren bestimmt und in unterschiedlicher Ausprägung beeinflusst. Insgesamt ist
die Bedrohung1 in Afghanistan unverändert „erheblich“, in Nord-Afghanistan
liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen „niedrig“ bis „erheblich“. Im Osten
und Süden ist die Bedrohung weiterhin „erheblich“ bzw. „hoch“. In der
Hauptstadt Kabul ist die Bedrohung „mittel“.
Einsatzgebiet KFOR
Die Bedrohungslage in Kosovo wird derzeit insgesamt mit „niedrig“, im
überwiegend serbisch bewohnten Norden des Kosovo mit „mittel“ beurteilt. Das
Eskalationspotenzial im Nord-Kosovo ist hoch.
Einsatzgebiet EUFOR
Die Bedrohungslage in Bosnien und Herzegowina wird derzeit mit „niedrig“
beurteilt.
Einsatzgebiete UNMIS und UNAMID
Die Bedrohungslage für deutsche Kräfte im Sudan wird als „mittel“ bewertet. In
Darfur und im Süd-Sudan wird die Bedrohung als „erheblich“ bewertet.
1 Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden
nachfolgende Einstufungen genutzt:
NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht,
deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit
besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.
MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche
Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen
deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.
ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft
gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.
HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche
Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte
Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/28459. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im zweiten Quartal 2010
durchgeführt bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte angeben)?
Seit der letzten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1923 sind
folgende Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe und des
Stabilitätspaktes Südosteuropa im zweiten Quartal 2010 durchgeführt worden:
Abgeschlossene Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei im Ausland im zweiten Quartal 2010
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation
Ort
Türkei Risikoanalyse und
Schleusungskriminalität
02.– 07.05.
2010
Workshop 2.400,00 €
Russland Aus- und Fortbildung,
Einsatzanwendung
23.–26.06
2010
Erfahrungsaustausch
3.700,00 € St. Augustin
China Schleusungskriminalität,
Dokumentensicherheit,
Grenzkontrollen und
Rückführung
22.08.–
27.08. 2010
Erfahrungsaustausch
16.000,00 € Peking
China Schleusungskriminalität,
Grenzmanagement
19.–23.07.
2010
Erfahrungsaustausch
2.990,00 € München
China Grenzkontrollen,
Grenzmanagement
25.–31.08.
2010
Erfahrungsaustausch
2.500,00 € München/
Frankfurt/Main
Ukraine Dokumentensicherheit 05.–16.07.
2010
Hospitation 4.000,00 € Frankfurt/Main
Weißrussland Luftsicherheit 05.–09.07.
2010
Informationsveranstaltung
1.612,00 €
Weißrussland Dokumentensicherheit 28.06.–
02.07.2010
Seminar 1.944,00 €
Weißrussland illegale Migration 10.–19.08.
2010
Seminar 2.200,00 € Minsk
Weißrussland Einsatzanwendung
der Polizei
16.–20.08.
2010
Hospitation 2.500,00 € St. Augustin
Aserbeidschan Schiffssicherung/
Rettungstraining/SAR
07.–11.06.
2010
Fortbildung 8.717,00 € Neustadt/H.
Georgien Luftsicherheit; Entwicklung
biometrischer
Grenzkontrollen; Zusammenwirken von
Behörden, Grenzkontrollen
28.06.–
02.07.2010
Informationsveranstaltung
1.763,00 €
Georgien Grenzmanagement und
-überwachung
16.05.–
22.05.2010
Multiplikatorenschulung
3.562,77 €
Vereinigte
Arabische
Emirate (VAE)
Grenzmanagement und
-überwachung,
Zusammenarbeitsfragen
10.–15.04.
2010
Erfahrungsaustausch
3.173,00 €
VAE Aufbau von Schießanlagen
zur polizeilichen
Schießausbildung
17.06.2010
Informationsbesuch
110,60 €
Drucksache 17/2845 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbgeschlossene Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei im Ausland im zweiten Quartal 2010
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation
Ort
Lettland Arbeit der
Bundespolizeifliegerstaffel
27.–28.07.
2010
Informationsbesuch
1.100,00 €
Lettland Diensthundefortbildung 18.–22.08.
2010
Hospitation 1.100,00 € Rezekne/LV
Litauen Kooperationsmöglichkeiten 28.–30.04.
2010
Erfahrungsaustausch
1.500,00 €
Litauen Prüfgruppenarbeit 21.–23.06.
2010
Erfahrungsaustausch
1.200,00 €
Serbien Vorstellung GASIM
(Arbeitsbesuch)
04.–06.05.
2010
Informationsveranstaltung
2.000,00 €
Serbien Dokumentensicherheit 05.–16.07.
2010
Hospitation 4.000,00 €
Serbien Flughafenpartnerschaft 26.–30.07.
2010
Erfahrungsaustausch
2.500,00 €
Bosnien und
Herzegowina
Beweissicherung,
Dokumentation,
Diensthundeführerausbildung
13.–15.04.
2010
Multiplikatorenausbildung
6.500,00 € Caplijina/BuH
Bosnien und
Herzegowina
Diensthundeführerausbildung
05.–14.06.
2010
Fortbildung 6.500,00 € Bijeljina/BuH
Bosnien und
Herzegowina
Dokumentensicherheit 13.–18.06.
2010
Seminar 3.000,00 € Sarajewo/BuH
Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland seit dem zweiten Quartal 2010
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation
Ort
Kolumbien Führen von
Vertrauenspersonen und Verdeckten
Ermittlern
26.04.–
07.05.2010
Lehrgang 6.000 € Bogota
Ghana Kfz-Identifizierung 02.05.–
09.05.2010
Lehrgang 10.000 € Accra
Moldau Operative Analyse 10.05.–
15.05.2010
Lehrgang 6.000 € Chisinau
Kroatien Erfahrungsaustausch über
IMSI (International Mobile
Subscriber Identity)-Catcher
17.05.–
21.05.2010
Erfahrungsaustausch
6.000 € Zagreb
Nigeria Identifizierung von
Anschlagsopfern
29.05.–
06.06.2010
Lehrgang 14.000 € Abuja
Gabun Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
31.05.–
04.06.2010
Lehrgang 10.000 € Port Gentil
Palästina Kriminalpolizeiliche
Basisausbildung für die
Palestinian Civil Police
25.05.–
11.06.2010
Lehrgang 10.800 € Jericho
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2845a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden/finden
sie statt?
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam in Afghanistan
Kriminalpolizeiliche Fortbildung, verbandspolizeiliche Fortbildung, Sprach-
und Computerkurse, polizeiliche Grundausbildung. Die Aus- und Fortbildungen
wurden in den Polizeitrainingszentren Mazar e Sharif, Kunduz und Feyzabad
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Schulungen im Rahmen „Training on the
job“ am Flughafen Kabul durchgeführt. Weiterhin unterstützt ein
Polizeimentorenteam die Ausbildungsgänge des vergleichbar mittleren und gehobenen
Dienstes der afghanischen Polizei an der Nationalen Polizeiakademie in Kabul.
Im Rahmen des Focused District Development Programms sind derzeit neun
Polizeimentorenteams in 18 Distrikten der Provinzen Balkh und Badakhshan
tätig.
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, über welchen Zeitraum erstrecken
sie sich?
Ziel ist nach wie vor die Ausbildung und damit der Aufbau einer stabilen, nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen orientiert handelnden afghanische Polizei.
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde/wird
welche Art der Ausbildung gewährt?
Bislang wurden im laufenden Jahr 60 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und
2 735 Trainees von 222 deutschen Polizisten ausgebildet. In 18 laufenden
Ausbildungen werden derzeit 1 332 afghanische Polizisten durch 66 (inklusive
FPDD) deutsche Trainer und 23 afghanische Instrukteure aus- und fortgebildet.
d) Worin bestanden/bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen
Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen
und sonstigen Stellen waren/sind sie vertreten?
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland seit dem zweiten Quartal 2010
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation
Ort
Ghana Operative Analyse 07.06.–
12.06.2010
Lehrgang 8.000 € Accra
Gambia Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität
11.06.–
20.06.2010
Lehrgang 8.000 € Banjul
Indien Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung
14.06.–
18.06.2010
Lehrgang 10.000 € Neu Delhi
Oman Verhandlungen in Fällen
von Geiselnahmen und
Entführungen
15.06.–
23.06.2010
Lehrgang 6.000 € Maskat
Ukraine Computerkriminalität/
Cybercrime
28.06.–
01.07.2010
Workshop 5.000 € Kiew
Argentinien Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
17.08.–
27.08.2010
Lehrgang 7.500 € Cordoba
Drucksache 17/2845 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an den
Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert
ausweisen)?
Siehe Antwort zu Frage 9c.
f) Welche Kosten entstanden/entstehen der Bundesrepublik Deutschland
für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Die Kosten werden aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts/Stabilitätspakt
Afghanistan beglichen und sind aufgrund der noch laufenden Maßnahmen
derzeit nicht detailliert zu beziffern.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Vorgesehen ist, bis Jahresende insgesamt rund 5 000 afghanische Polizisten in
den in der Antwort zu Frage 9c genannten Bereichen durch eine ausreichende
Anzahl von deutschen Polizeiexperten aus- und fortzubilden. Zu den Kosten
wird auf die Antwort zu Frage 9f verwiesen.
Geplante und terminierte Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation
Ort
Kenia Terrorismusbekämpfungs-
Grundlehrgang
13.09.–
17.09.2010
Multinationaler
Lehrgang
15.000 € Nairobi
Kosovo Terrorismusbekämpfungs-
Grundlehrgang
04.10.–
08.10.2010
Lehrgang 8.000 € Pristina
Türkei Datenträgerauswertung 11.10.–
15.10.2010
Lehrgang 6.000 € Ankara
Trinidad und
Tobago
Verhandlungen in Fällen von
Geiselnahmen und Entführungen
10.10.–
23.10.2010
Multinationaler
Lehrgang
20.000 € TTO
Ukraine Schleusungskriminalität 18.10.–
22.10.2010
Lehrgang 8.000 € Kiew
Kenia Rauschgiftkriminalität 30.10.–
07.11.2010
Lehrgang 15.000 € Nairobi
Bosnien und
Herzegowina
Kfz-Identifizierung 02.11.–
05.11.2010
Lehrgang 6.000 € BIH
Indien Terrorismusbekämpfungs-
Grundlehrgang
08.11.–
14.11.2010
Lehrgang 12.000 € Neu
Delhi
Mexiko Verhandlungen in Fällen von
Geiselnahmen und Entführungen
12.11.–
23.11.2010
Multinationaler
Lehrgang
20.000 € Mexiko
Tunesien Open Source Auswertung im
Bereich des internationalen
Terrorismus
22.11.–
26.11.2010
Lehrgang 10.000 € Tunis
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/284511. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten
sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei aufgliedern)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Bundespolizei setzt im Rahmen des Hausordnungs- und
Objektschutzdienstes wie nachfolgend aufgeführt Kräfte ein:
Geplante und terminierte Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation
Ort
Algerien Operative Analyse 28.11.–
05.12.2010
Lehrgang 6.000 € Algier
Bangladesch Bekämpfung des Menschenhandels 02.12.–
10.12.2010
Lehrgang 10.000 € Dhaka
Dominikanische
Republik
Rauschgiftkriminalität 06.12.–
10.12.2010
Lehrgang 8.000 € Santo
Domingo
Einsatzort Einsatzland Einsatzort Einsatzland
Abidjan Elfenbeinküste Genf Schweiz
Addis Abeba Äthiopien Hanoi Vietnam
Algier Algerien Harare Zimbabwe
Almaty Kasachstan Havanna Kuba
Amman Jordanien Islamabad Pakistan
Ankara Türkei Istanbul Türkei
Arbil Irak Izmir Türkei
Astana Kasachstan Jakarta Indonesien
Athen Griechenland Kabul Afghanistan
Baku Aserbaidschan Kairo Ägypten
Bangkok Thailand Karachi Pakistan
Beirut Libanon Khartum Sudan
Belgrad Serbien Kiew Ukraine
Bischkek Kirgistan Kinshasa DR Kongo
Bogota Kolumbien Kuwait Kuwait
Brasilia Brasilien Lagos Nigeria
Brüssel-EU Belgien London England
Brüssel-Nato Belgien Madrid Spanien
Budapest Ungarn Mexiko Mexiko
Bukarest Rumänien Minsk Weißrussland
Chisinau Moldau Moskau-Botschaft Russland
Colombo Sri Lanka Moskau-Visastelle Russland
Drucksache 17/2845 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus wurden Bundespolizeibeamtinnen und -beamte auch im
Personenschutz in Afghanistan und im Irak sowie im Rahmen der GPPT und EUPOL
Missionen in Afghanistan eingesetzt.
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE,
der Vereinten Nationen, und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX)
oder Einzelmaßnahmen, auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen
und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen
Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 16
Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche
Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Einsatzort Einsatzland Einsatzort Einsatzland
Damaskus Syrien New Delhi Indien
New York USA Tiflis Georgien
Nouakchott Mauretanien Tirana Albanien
Paris Frankreich Tokio Japan
Peking China Taschkent Usbekistan
Pjöngjang Nordkorea Teheran Iran
Port au Price Haiti Tel Aviv Israel
Prag Tschechien Tunis Tunesien
Pristina Kosovo Warschau Polen
Riad Saudi-Arabien Washington USA
Rom Italien Wien Österreich
Sanaa Jemen Zagreb Kroatien
Sarajewo Bosnien und Herzegowina Doha
Skopje Mazedonien Dakar Senegal
Sofia Bulgarien Rabat Marokko
St. Petersburg Russland Ramallah Palästinensische
AutonomiegebieteGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]