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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Vorhaben im Bereich "Selbstbestimmung von Frauen verwirklichen"
(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
11.07.2022
Antwortdauer
17 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/245424.06.2022
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Vorhaben im Bereich "Selbstbestimmung von Frauen verwirklichen"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias
W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann,
Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend – Vorhaben im Bereich „Selbstbestimmung von Frauen verwirklichen“
Am 6. April 2022 erfolgte die Vorstellung der Vorhabenplanung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Ausschuss
für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (ASFSFJ/Familienausschuss). Dies
ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ungewöhnlich spät.
Ebenfalls außergewöhnlich ist, dass die Vorhabenplanung gemeinsam mit der
Vorstellung des Bundeshaushaltes Einzelplan 17 2022 verbunden wurde. Für
diese umfangreichen Informationen hat sich der Familienausschuss insgesamt
90 Minuten Zeit genommen. 30 Minuten waren für ein Eingangsstatement bzw.
Erläuterungen durch die mittlerweile zurückgetretene Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel, sowie eine Stunde für
Nachfragen vorgesehen.
Die Fraktion DIE LINKE. scheiterte im Ausschuss mit ihrem Anliegen,
bezüglich Nachfragen an die Praxis der vergangenen Wahlperioden anzuknüpfen.
Seinerzeit gab es keine zeitlichen Beschränkungen nach Fraktionsgrößen. Mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU wurde
im ASFSFJ beschlossen, dass die Vorstellung von Bundeshaushalt und
Vorhabenplanung durch die Bundesministerin Anne Spiegel als Anhörung stattfinden
soll. Aus diesem Format wurde wiederum das Zeitreglement für die Fragen und
deren Beantwortung abgeleitet.
Der Familienausschuss hat sich bezüglich Anhörungen im Ausschuss mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU auf das
Format einer sogenannten Berliner Stunde verständigt.
Die Berliner Stunde „bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen
bestimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen
aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich
nach den Stärken der Fraktionen“. (zitiert nach: https://www.bundestag.de/servi
ces/glossar/glossar/B/berliner-stunde-854942). Üblicherweise werden bei der
Verteilung der Zeitkontingente weitere Faktoren berücksichtigt: „Neben dem
Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere Faktoren
berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen oder ein
Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition.“ (ebenda). Nicht so im
ASFSFJ, für die Fraktion Die LINKE. verbleiben drei Minuten für Fragen
inklusive deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der
Erkenntnisgewinn des Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der
Fraktion DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die Frakti-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2454
20. Wahlperiode 24.06.2022
on DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format
für Anhörungen gedrängt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom Verhalten
der Ampelkoalitionäre überrascht, da dieses auch im Widerspruch zum
Koalitionsvertrag steht. Dort heißt es: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere
Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns –
Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“ (Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: S. 10) Und weiter: „Die
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll reformiert, die Fragestunde
und die Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver gestaltet,
das Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere durch
Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Ausschüsse sollen öffentliche
Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden.
Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Verschlusssache mit
Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht … werden.“ (ebenda: S. 174)
Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der
Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen
Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der
Öffentlichkeit widersprochen wurde, wollen die Fragestellerinnen und
Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen
die Fragestellerinnen und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an der
Ministeriumsspitze und der Berufung Lisa Paus zur Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Änderungen in der Vorhabenplanung
vorgenommen wurden bzw. vorgesehen sind. Der Aufbau der Abfrage orientiert sich
an der im ASFSFJ vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine Anfrage
konzentriert sich auf den Themenschwerpunkt „III. Selbstbestimmungsrecht von
Frauen verwirklichen“ der Vorhabenplanung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden im Bereich „Selbstbestimmungsrecht von Frauen verwirklichen“
der Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der
Vorstellung der Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022 z. B. aufgrund des
Wechsels an der Hausspitze, und wenn ja, welche?
2. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Gleichstellungscheck“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommunen
aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelagerte
Behörden oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen
nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten
(bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen
nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten
(bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterinnen
und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw.
wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und
wenn ja, bitte detailliert ausführen?
3. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Ökonomische Gleichstellung“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw.
Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw.
wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und
wenn ja, bitte detailliert ausführen?
4. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „internationale und europäische
Gleichstellungspolitik“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw.
wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und
wenn ja, bitte detailliert ausführen?
5. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Sexuelle und reproduktive Rechte
von Frauen konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw.
wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und
wenn ja, bitte detailliert ausführen?
6. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Einführung eines
bundeseinheitlichen Rechtsrahmens für den Schutz vor Gewalt“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw.
wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und
wenn ja, bitte detailliert ausführen?
7. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Gesamtstrategie gegen
geschlechtsspezifische Gewalt“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw.
wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und
wenn ja, bitte detailliert ausführen?
8. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Maßnahmenpaket zur
Bekämpfung des Menschenhandels“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt bzw.
wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und
wenn ja, bitte detailliert ausführen?
9. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Bekämpfung von Sexismus“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw.
wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und
wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Berlin, den 21. Juni 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT20/275011.07.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2454 - Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Vorhaben im Bereich "Selbstbestimmung von Frauen verwirklichen"
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2454 –
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend – Vorhaben im Bereich „Selbstbestimmung von Frauen verwirklichen“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. April 2022 erfolgte die Vorstellung der Vorhabenplanung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im
Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (ASFSFJ/
Familienausschuss). Dies ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller
ungewöhnlich spät. Ebenfalls außergewöhnlich ist, dass die Vorhabenplanung
gemeinsam mit der Vorstellung des Bundeshaushaltes Einzelplan 17 2022
verbunden wurde. Für diese umfangreichen Informationen hat sich der
Familienausschuss insgesamt 90 Minuten Zeit genommen. 30 Minuten waren für ein
Eingangsstatement bzw. Erläuterungen durch die mittlerweile zurückgetretene
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel,
sowie eine Stunde für Nachfragen vorgesehen.
Die Fraktion DIE LINKE. scheiterte im Ausschuss mit ihrem Anliegen,
bezüglich Nachfragen an die Praxis der vergangenen Wahlperioden
anzuknüpfen. Seinerzeit gab es keine zeitlichen Beschränkungen nach Fraktionsgrößen.
Mit Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU
wurde im ASFSFJ beschlossen, dass die Vorstellung von Bundeshaushalt und
Vorhabenplanung durch die Bundesministerin Anne Spiegel als Anhörung
stattfinden soll. Aus diesem Format wurde wiederum das Zeitreglement für
die Fragen und deren Beantwortung abgeleitet.
Der Familienausschuss hat sich bezüglich Anhörungen im Ausschuss mit
Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU auf
das Format einer sogenannten Berliner Stunde verständigt.
Die Berliner Stunde „bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen
bestimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen
aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich
nach den Stärken der Fraktionen“. (zitiert nach: https://www.bundestag.de/ser
vices/glossar/glossar/B/berliner-stunde-854942). Üblicherweise werden bei
der Verteilung der Zeitkontingente weitere Faktoren berücksichtigt: „Neben
dem Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere
Faktoren berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen
oder ein Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition.“ (ebenda). Nicht so
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2750
20. Wahlperiode 11.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 8. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
im ASFSFJ, für die Fraktion DIE LINKE. verbleiben drei Minuten für Fragen
inklusive deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der
Erkenntnisgewinn des Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der
Fraktion DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die
Fraktion DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format
für Anhörungen gedrängt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom
Verhalten der Ampelkoalitionäre überrascht, da dieses auch im Widerspruch zum
Koalitionsvertrag steht. Dort heißt es: „Wir wollen durch mehr Transparenz
unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen
Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“ (Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: S. 10) Und weiter:
„Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll reformiert, die
Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver
gestaltet, das Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere
durch Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Ausschüsse sollen
öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden.
Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Verschlusssache mit
Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht … werden.“ (ebenda:
S. 174)
Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der
Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen
Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der
Öffentlichkeit widersprochen wurde, wollen die Fragestellerinnen und
Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen
die Fragestellerinnen und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an
der Ministeriumsspitze und der Berufung Lisa Paus zur Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Änderungen in der Vorhabenplanung
vorgenommen wurden bzw. vorgesehen sind. Der Aufbau der Abfrage
orientiert sich an der im ASFSFJ vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine
Anfrage konzentriert sich auf den Themenschwerpunkt „III.
Selbstbestimmungsrecht von Frauen verwirklichen“ der Vorhabenplanung.
1. Wurden im Bereich „Selbstbestimmungsrecht von Frauen verwirklichen“
der Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der
Vorstellung der Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022 z. B. aufgrund
des Wechsels an der Hausspitze, und wenn ja, welche?
Aufgrund des Wechsels der Hausspitze im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kam es zu keinen Änderungen der
Vorhabenplanung im Bereich „Selbstbestimmungsrecht von Frauen
verwirklichen“.
2. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Gleichstellungscheck“ konkret
erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt,
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Die Fragen 2 bis 2m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossenen
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 (Koalitionsvertrag) wurde ein „Gleichstellungs-
Check künftiger Gesetze und Maßnahmen“ vereinbart. Das BMFSFJ setzt
dieses Vorhaben um.
Für den Bereich der Gesetze liegt mit der „Arbeitshilfe
gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO)“ die inhaltliche Grundlage für einen
Gleichstellungs-Check vor. Zudem wird davon ausgegangen, dass die GGO selbst eine
hinreichende formale Grundlage für eine regelhafte Anwendung der
Arbeitshilfe darstellt. Es wird geprüft, inwieweit die Mechanismen zur Beratung und zum
Monitoring der Anwendung der Arbeitshilfe gestärkt werden können und
hierzu im Laufe des Jahres 2023 Vorschläge entwickelt.
Das Vorhaben hat im BMFSFJ eine hohe Priorität. Nähere Angaben zu Kosten,
Erfüllungsaufwänden, Beteiligung, Evaluation, Beauftragungen und/oder
Zuwendungen können erst nach Abschluss der Prüfung der erforderlichen
Maßnahmen gemacht werden.
Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner
Neubewertung des Vorhabens.
3. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Ökonomische Gleichstellung“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw.
Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
sonstige aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt,
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Die Fragen 3 bis 3m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das in der Vorhabenplanung der Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend genannte Vorhaben der „ökonomischen Gleichstellung“ dient
den Zielen, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen, mehr
Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft zu bringen sowie eine
paritätische Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst des
Bundes bis Ende 2025 zu erreichen. Die Umsetzung dieser Ziele soll grundsätzlich
in der 20. Legislaturperiode erfolgen. Die Umsetzung gliedert sich dabei in
verschiedene Einzelmaßnahmen zum Themenkomplex „Lohngleichheit/
Lohntransparenz“ sowie zum Themenkomplex „Frauen in Führungspositionen“ auf.
Zum Abbau der Lohnlücke sieht der Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung
des Entgelttransparenzgesetzes vor. Eine Grundlage dieser Weiterentwicklung
bildet die im Entgelttransparenzgesetz verankerte Evaluation der Wirksamkeit
des Gesetzes und die Berichterstattung zur Entwicklung des
Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten. Die Bundesregierung
hat die nächste Evaluation und Berichterstattung im Juli 2023 vorzulegen.
Derzeit wird dazu vom Institut der angewandten Wirtschaftsforschung und
weiteren Projektpartnern ein Evaluationsgutachten im Rahmen der
wissenschaftlichen Begleitforschung erarbeitet, welches auch Handlungsempfehlungen
umfasst. Diese Handlungsempfehlungen werden von der Bundesregierung
ausgewertet und sollen auch in einer Fachveranstaltung im September 2023 mit
Verbänden, den Sozialpartnern sowie Expertinnen und Experten diskutiert werden.
Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung belaufen sich für die
Haushaltjahre 2022 und 2023 auf insgesamt 477 796,90 Euro. Im Bundeshaushalt
sind die veranschlagten Kosten für 2022 und Folgejahre in Kapitel 17 03
Titel 684 26 abgebildet.
Des Weiteren wird die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen
Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch
Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen (EU-
Lohntransparenzrichtlinie), die derzeit im Trilogverfahren auf europäischer Ebene verhandelt wird,
die Weiterentwicklung und Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes
maßgeblich bestimmen. Ob die Trilogverhandlungen unter tschechischer
Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden können, ist derzeit offen. Der
Koalitionsvertrag sieht die Unterstützung einer ehrgeizigen Ausgestaltung der EU-
Lohntransparenzrichtlinie durch die Bundesregierung vor.
Vor dem Hintergrund des laufenden Evaluationsprozesses des
Entgelttransparenzgesetzes und der laufenden Verhandlungen zur EU-
Lohntransparenzrichtlinie, die maßgeblich die Weiterentwicklung und ggf. Novellierung des
Entgelttransparenzgesetzes bestimmen, sind zu diesem Themenkomplex derzeit
keine Zeitangaben und weiterführenden Angaben zu den Fragen 3e bis 3l
möglich.
Zum Themenkomplex „Frauen in Führungspositionen“ wird in Bezug auf die
Verhandlungen zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern
unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern
börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (EU-
Führungspositionen-Richtlinie) auf die Aktuellmeldung verwiesen, mit der die
Transparenz hergestellt wurde (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-
meldungen/bundesregierung-stimmt-der-eu-fuehrungspositionen-
richtliniezu-198786). Das weitere Verfahren liegt in der Zuständigkeit der Europäischen
Union. Ansonsten sind wegen laufender Planungen keine weiteren
Informationen möglich.
Alle im Rahmen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
verpflichtend vorgesehenen Beteiligungsprozesse werden in ggfs.
vorzunehmenden Gesetzgebungsverfahren eingehalten werden.
Im Bundeshaushalt werden anfallende Kosten für 2022 und Folgejahre in
Kapitel 17 03 Titel 684 26 abgebildet. Der Planungsstand lässt keine konkreten
Einzelangaben zu. Zu Kosten von Ländern und Kommunen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Konkrete Kostenermittlungen können erst
vorgelegt werden, wenn der Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung
abgeschlossen ist. Zum Erfüllungsaufwand des zweiten
Führungspositionengesetzes wird auf diesbezügliche Ausführungen auf Bundestagsdrucksache
19/26689 verwiesen.
In Bezug auf die Umsetzung des „Plan FüPo 2025“ für die Bundesverwaltung
und die Erweiterung des nationalen Monitorings zu Führungspositionen ist
ein Austausch mit den Ländern vorgesehen, den das BMFSFJ selbst durchführt.
Nach derzeitigem Planungsstandwerden voraussichtlich keine Kosten
entstehen.
Für das zweite Führungspositionengesetz ist gesetzlich eine Evaluierung fünf
Jahre nach dem Inkrafttreten am 12. August 2021 vorgeschrieben (Artikel 26
Absatz 2 FüPoG II). Angaben zur Auftragsvergabe und zu den Kosten liegen
demzufolge noch nicht vor.
Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner
Neubewertung des Vorhabens.
4. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „internationale und europäische
Gleichstellungspolitik“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
sonstige aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt,
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Die Fragen 4 bis 4m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung des Vorhabens „Gleichstellungspolitik international
vorantreiben und gegen Rückschritte verteidigen“ ist im Koalitionsvertrag verankert.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer und internationaler Ebene für
die Interessen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und für eine
progressive Gleichstellungspolitik ein. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit der
Europäischen Union, dem Europarat, den Vereinten Nationen, diversen
multilateralen Zusammenschlüssen, zahlreichen Staaten sowie nationalen und
internationalen Nichtregierungsorganisationen in legislativen und nichtlegislativen
Prozessen. Deutschland tritt dabei gemeinsam mit anderen „like-minded“
Staaten allen Versuchen entgegen, bereits erreichte Erfolge der
Gleichstellungspolitik zu unterhöhlen.
Die Bundesregierung beteiligt sich auf europäischer Ebene aktiv an der
Gestaltung der europäischen Gleichstellungspolitik und setzt sich dafür ein, dass die
deutschen Interessen in die Verhandlung europäischer
gleichstellungspolitischer Regelungen einfließen. Das BMFSFJ vertritt Deutschland in der
Europäischen Union (EU) z. B. in der High Level Group on Gender Mainstreaming
oder im Beratenden Ausschuss Chancengleichheit, und ist außerdem Mitglied
in Gremien des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE). Dem
BMFSFJ obliegt die fachliche Federführung für die Begleitung der
Gesetzgebung auf EU-Ebene im Bereich Gleichstellung insbesondere im Rat
„Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO). Die aktuell
zu verhandelnden Dossiers betreffen insbesondere die Repräsentanz von Frauen
in Aufsichtsräten, verbindliche Lohntransparenzmaßnahmen, den Beitritt der
EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“) und
die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Aus der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 resultiert ein besonderes Engagement
des BMFSFJ für die Realisierung einer europaweiten einheitlichen
Telefonnummer für nationale Hilfetelefone für von Gewalt betroffene Frauen. Auf
Ebene des Europarates ist das BMFSFJ Mitglied u. a. in der Gender Equality
Commission.
Im Rahmen der internationalen Gleichstellungspolitik wirkt die
Bundesregierung darauf hin, dass die gleichstellungspolitischen Vereinbarungen, Vorgaben
oder Verpflichtungen auf internationaler Ebene in Deutschland umgesetzt oder
verstärkt werden, z. B. durch den Umsetzungsprozess des wichtigsten
völkerrechtlichen Menschenrechtsinstruments für Frauen, des Übereinkommens der
Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
(CEDAW, sog. Frauenrechtskonvention). Im Rahmen des
Staatenberichtsverfahrens zur Frauenrechtskonvention hat Deutschland 2021 den 9. nationalen
Bericht bei den Vereinten Nationen (VN) vorgelegt und erwartet für 2023 die
Anhörung/Präsentation des deutschen Berichts mit den Abschließenden
Bemerkungen durch den zuständigen VN-CEDAW-Ausschuss. Bei der Erstellung des
9. Staatenberichts wurden die Bundesländer beteiligt.
Wesentliches Austauschforum ist die jährliche Sitzung der Kommission der
Vereinten Nationen zur Rechtsstellung der Frau (FRK, sog.
„Frauenrechtskommission“), an der eine Delegation der Bundesregierung gemeinsam mit
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und in der Regel auch eine
Delegation von Abgeordneten des Bundestages teilnimmt. Unter deutscher
Verhandlungsleitung gelang beim Abschluss der 66. FRK 2022 ein großer Erfolg:
Erstmals beschlossen die VN konkrete Maßnahmen zur Stärkung von
Frauenrechten und konsequenten Beteiligung von Frauen und Mädchen bei der
Bewältigung des menschengemachten Klimawandels. Die VN-Mitgliedstaaten einigten
sich darauf, beim Kampf gegen die Klimakrise, gegen Umweltschäden und
Naturkatastrophen gendergerechte Ansätze zu verfolgen und die Folgen für
Frauen und Mädchen zu berücksichtigen und anzugehen.
Die internationale Gleichstellungspolitik ist durchgängig geprägt von einem
vertrauensvollen Dialog mit der Zivilgesellschaft und der Förderung
zivilgesellschaftlicher Prozesse. Das BMFSFJ unterstützt UN Women Nationales
Komitee Deutschland e. V. mit dem Projekt „Gemeinsam eine Zukunft gestalten,
in der Frauen und Männer gleichberechtigt leben und arbeiten“. UN Women
Nationales Komitee Deutschland e. V. wirkt als strategischer Partner der
Bundesregierung und positioniert sich als Fachstelle für internationale
gleichstellungspolitische Fragen. Es ist eines von weltweit zwölf nationalen
Komitees, die die Arbeit der VN-Behörde UN Women auf der jeweiligen nationalen
Ebene unterstützen.
In 2022 hat Deutschland die Präsidentschaft der Gruppe der Sieben (G7) inne.
Beim G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Elmau vom 26. bis 28. Juni
spielte auch die Geschlechtergleichstellung eine wichtige Rolle. Die G7 hat
sich erstmals verpflichtet, die Fortschritte der Gleichstellung in den G7-Staaten
und der Europäischen Union jährlich durch ein Monitoring zu überprüfen. So
werden Handlungsbedarfe und Erfolge der G7-Gleichstellungspolitik künftig
transparent dargestellt. Das „G7 Dashboard on Gender Gaps“ misst anhand von
zwölf Indikatoren die Fortschritte in verschiedenen gleichstellungspolitischen
Bereichen und wird jährlich in Zusammenarbeit mit der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktualisiert. Aufbauend
auf den Ergebnissen des Dashboards werden die G7 gezieltere Vereinbarungen,
aber auch Maßnahmen in den jeweiligen Staaten umsetzen können. Die
Verabschiedung des Monitorings ist ein politisches Signal der G7, dass die
Wertegemeinschaft Geschlechtergerechtigkeit voranbringen will.
Der nächste Meilenstein der G7-Gleichstellungsagenda wird das Treffen der
G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister sein, das für den 13./14.
Oktober 2022 in Berlin geplant ist. Das BMFSFJ wird dabei organisatorisch
unterstützt durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA).
Die Agenda der G7-Präsidentschaft wird von einem umfangreichen
zivilgesellschaftlichen Outreach-Prozess begleitet. Für das Querschnittsthema
Geschlechtergleichstellung begleitet die Gruppe der Women7 (W7) seit 2018 diesen
Prozess. Auch für 2022 ist der Der Deutsche Frauenrat – Lobby der Frauen in
Deutschland e. V. mit der Koordinierung dieses W7-Prozesses mandatiert. Die
gleichstellungspolitische Begleitung der G7-Präsidentschaft durch die W7 wird
vom BMFSFJ finanziell gefördert.
Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner
Neubewertung des Vorhabens.
5. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Sexuelle und reproduktive
Rechte von Frauen konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
sonstige aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt,
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Die Fragen 5 bis 5m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Stärkung der sexuellen und
reproduktiven Selbstbestimmung. Derzeit erfolgen hierzu mit den beteiligten
Ressorts Abstimmungen über die konkrete Ausgestaltung der einzelnen
Maßnahmen. Daneben werden die föderalen Ebenen und relevante
zivilgesellschaftliche bzw. wissenschaftliche Akteure beteiligt, soweit sie in ihrer Zuständigkeit
betroffen sind.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sogenannten Gehsteigbelästigungen von
Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern wirksame gesetzliche
Maßnahmen entgegengesetzt werden. Der ungehinderte Zugang zu
Schwangerschafts-(konflikt-)beratungsstellen und Einrichtungen, die
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist in erster Linie durch das Polizei- und Ordnungsrecht
sowie das Versammlungsrecht zu gewährleisten. Hierfür sind grundsätzlich die
Bundesländer zuständig (Artikel 30 und Artikel 70 Absatz 1 des
Grundgesetzes). Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer bundesgesetzlichen
Umsetzung des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag geprüft. Der zu erwartende
Erfüllungsaufwand, hängt von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab und
kann derzeit noch nicht beziffert werden. Das BMFSFJ hat in einem ersten
Schritt eine Datenabfrage bei den Bundesländern sowie den Trägern der
Schwangerschafts-(konflikt-)beratungsstellen gestartet, um das Ausmaß des
Phänomens Gehsteigbelästigung zahlenmäßig zu erfassen.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, das Werbeverbot
für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a des Strafgesetzbuches (StGB)
aufzuheben. Die Bundesregierung hatte dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorgelegt, der am 24. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag in zweiter und
dritter Lesung beschlossen wurde. Ärztinnen und Ärzte können damit nicht nur im
Rahmen des persönlichen Gespräches über einen Schwangerschaftsabbruch
informieren, sie machen sich zukünftig auch nicht mehr strafbar, wenn sie auch
auf ihren Websites darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen und welche Methoden sie anwenden. Das Gesetz soll noch im Juli in
Kraft treten.
Der Koalitionsvertrag enthält zudem den Auftrag, Verhütungsmittel als
Satzungsleistung zu erstatten. Für Geringverdienende sollen außerdem die Kosten
übernommen werden. Hierzu fand zwischen den beteiligten Ressorts bereits ein
erstes Gespräch statt. Das weitere Vorgehen wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt.
Das BMFSFJ setzt sich unter anderem auch durch das Projekt „Sexuelle und
reproduktive Rechte konkret – SRR konkret“ für die Stärkung der sexuellen
und reproduktiven Rechte ein. Das Modellprojekt will das Wissen, die
Wertschätzung und das Engagement für sexuelle und reproduktive Rechte
anschaulich machen und stärken.
Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, dass eine Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt werden soll, die
Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des
Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der
altruistischen Leihmutterschaft prüft. Gegenwärtig findet hierzu ein Austausch
innerhalb der Bundesregierung statt, insbesondere über die Frage der
Zusammensetzung und konkreter Arbeitsfragen und -aufträge der Kommission. Ein
Zeitpunkt für die Errichtung der Kommission steht noch nicht fest. Die
Gesamtfederführung für das Vorhaben obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit,
das BMFSFJ sowie das Bundesministerium der Justiz beraten mit.
Darüber hinaus wird sich das BMFSFJ dafür einsetzen, die Unterstützung
ungewollt Kinderloser zu verbessern. In einem ersten Schritt soll die bestehende
„Richtlinie des BMFSFJ zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ ergänzt werden, so dass zukünftig
auch eine Förderung von Behandlungen im heterologen System für alle
heterosexuellen, homosexuellen und diversen Paare sowie Single-Frauen bei
Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erfolgen kann.
Die umzusetzenden Maßnahmen werden fortlaufend entwickelt, begleitet und
wo erforderlich angepasst und weiterentwickelt. Aufgrund der Neubesetzung
der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neubewertung des Vorhabens.
6. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Einführung eines
bundeseinheitlichen Rechtsrahmens für den Schutz vor Gewalt“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt,
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Die Fragen 6 bis 6m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Koalitionspartner haben die Einführung eines bundeseinheitlichen
Rechtsrahmens für den Schutz vor Gewalt im Koalitionsvertrag verankert. Derzeit
erarbeitet das BMFSFJ Eckpunkte für die regierungsinterne Abstimmung zum
weiteren Vorgehen. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es
zu keiner Neubewertung des Vorhabens.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2306,
insbesondere auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
7. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Gesamtstrategie gegen
geschlechtsspezifische Gewalt“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
sonstige aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt,
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Die Fragen 7 bis 7m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung plant in Umsetzung des Koalitionsvertrags eine
ressortübergreifende politische Strategie zur Prävention und Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu
entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt
stellt. Die Details der Umsetzung und die zeitliche Planung werden noch
abgestimmt. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner
Neubewertung des Vorhabens.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2306,
insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3, verwiesen.
8. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Maßnahmenpaket zur
Bekämpfung des Menschenhandels“ konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die
Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung
des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten,
sonstige aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder
von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür
an (bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien
bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und
wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten
sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe
Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw.
beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert
ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente
bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Die Fragen 8 bis 8m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vorhaben zur Bekämpfung des Menschenhandels aus dem
Koalitionsvertrag werden derzeit durch die betroffenen Bundesressorts geplant und
abgestimmt. Die Bundesregierung entscheidet über Maßnahmen gegen
Menschenhandel in all seinen Ausprägungen im Austausch mit den Ländern und der
Zivilgesellschaft. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es
zu keiner Neubewertung des Vorhabens.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1670,
insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1a bis 1g, verwiesen.
9. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Bekämpfung von Sexismus“
konkret erfolgen?
a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne
Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs
oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)?
b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen
notwendig?
Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw.
zustimmungspflichtig im Bundesrat?
Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt
werden?
c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt?
Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder
Kommunen?
d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens
verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern,
Kommunen aufschlüsseln)?
In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben
im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?
e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des
Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen
nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?
f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens
vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden,
Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen,
Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige
aufschlüsseln)?
Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw.
dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von
Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)?
Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte
detailliert ausführen)?
h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw.
wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an
(bitte detailliert ausführen)?
i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw.
externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja,
wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür
entstanden (bitte detailliert ausführen)?
j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen
und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe
Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt,
welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?
k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens
öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte
detailliert ausführen)?
l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw.
Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine
Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt,
bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen,
und wenn ja, bitte detailliert ausführen?
Die Fragen 9 bis 9m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sexismus hat in einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft keinen Platz.
Um Sexismus wirksam zu bekämpfen, braucht es einen Kulturwandel, den nur
breite gesellschaftliche Bündnisse bewirken können.
Der Grundstein für das im Koalitionsvertrag vereinbarte starke Bündnis gegen
Sexismus wurde 2020/2021 mit den „Dialogforen gegen Sexismus“ und der
Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ u. a. mit
Partnern wie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem
Deutschen Städtetag, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Unternehmen
wie der Microsoft Corporation, der Volkswagen AG, der BASF SE und der
Charité gelegt. Inzwischen haben bereits über 340 Unternehmen, Verbände und
Organisationen die Erklärung unterzeichnet. Für ein starkes, lebendiges und
wirksames Bündnis gegen Sexismus sollen weitere Partner und Partnerinnen
aus allen Teilen der Wirtschaft und Gesellschaft für das Bündnis gewonnen
werden. Die Bündnispartner sollen sich aktiv einbringen in einer Partnerschaft
auf Augenhöhe. Das Prinzip der Intersektionalität soll durchgehend
berücksichtigt werden.
Über das Bündnis sollen auf vielfältige Weise Wissen und
Handlungsanleitungen für wirksame Maßnahmen gegen Sexismus vermittelt, Vernetzung
ermöglicht und effektive Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden, damit
Unternehmen und Organisationen gegen Sexismus vorgehen und Betroffene wirksam
unterstützt werden. Ein Fokus soll auf die kommunale Ebene gelegt werden,
so werden z. B. die kommunalen Verwaltungen und lokale Medien erreicht.
Daneben soll der Mittelstand gezielt einbezogen werden.
Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner
Neubewertung des Vorhabens.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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