Weiteres Vorgehen der Bundesregierung beim nationalen Stipendienprogramm und der 23. BAföG-Novelle
der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Sylvia Kotting-Uhl, Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 9. Juli 2010 ist das Studienfinanzierung-Paket der Bundesregierung, bestehend aus der 23. BAföG-Novelle und dem nationalen Stipendienprogramm, im Bundesrat beraten worden.
Während das nationale Stipendienprogramm von einer Bundesratsmehrheit beschlossen wurde, aber nun nur noch ausschließlich aus Bundesmitteln bestritten werden soll, wurde die 23. BAföG-Novelle gestoppt und in den Vermittlungsausschuss zur Nachverhandlung überwiesen.
Durch diese Vorgehensweise ist nun völlig ungewiss, ob und wann die BAföG- Reform bei den Studierenden ankommt und wie die künftige gemeinsame Finanzierung dieses zentralen Elementes der Studienfinanzierung aussehen wird.
Verschiedene Presseberichte und Äußerungen seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) legen zudem nahe, dass das gerade beschlossene nationale Stipendienprogramm nur mit einem deutlich kleineren Umfang und der Stipendien-Ausbau in einem klar längeren Zeitrahmen umgesetzt werden soll als ursprünglich geplant und beschlossen.
Daraus ergeben sich verschiedene Fragen zum weiteren Vorgehen der Bundesregierung sowie zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung und zeitlichen Umsetzung beider Gesetzesvorhaben.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen21
Aus welchen inhaltlichen und sonstigen Gründen hat die Bundesregierung die von ihr und im Deutschen Bundestag beschlossene Finanzstruktur korrigiert, wonach die Bundesländer ein Viertel der Kosten für die Stipendien aus dem Stipendienprogramm-Gesetz übernehmen sollten, und stattdessen eine vollständige Übernahme des Länderanteils zugesagt?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung dem Bundestag eine aktualisierte Fassung des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms vorzulegen?
Welche Änderungen über die Aufbringung der Mittel hinaus plant die Bundesregierung an dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms dem Bundestag vorzulegen?
Erstreckt sich die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan auf der 873. Sitzung des Bundesrates zugesagte Komplettübernahme der Kosten für das nationale Stipendienprogramm durch den Bund auch auf die Erstattung von Bürokratiekosten der Hochschulen (Akquise, Vergabeverfahren)?
a) Falls ja, von welcher Kostenhöhe geht die Bundesregierung aus?
b) Falls nein, sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass an den Hochschulen insbesondere in finanzschwachen Ländern verstärkt Mittel für die Bürokratie benötigt werden, die an anderer Stelle (Forschung, Lehre, Betreuung) dann fehlen?
Wie kommt es, dass laut Entwurf des am 7. Juli 2010 im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs des Bundeshaushaltsplans 2011 für das nationale Stipendienprogramm (Einzelplan 30, Titel 681 12 -142) 10 Mio. Euro eingeplant sind, obwohl laut Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/1552) für 2011 die Kosten von Bund und Ländern mit 65 Mio. Euro angegeben wurden?
Wie passt diese massive Schrumpfung des Programms auf nur noch 6 000 statt 160 000 Stipendien zusammen mit der Botschaft von Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan, eine neue Stipendienkultur zu errichten?
Welche Gründe liegen aus Sicht des BMBF vor, weshalb die Bundesregierung zum Programmstart und offenbar darüber hinaus mit weitaus weniger Stipendiaten plant als bisher?
Aufgrund welcher neuer Entwicklungen plant die Bundesregierung eine so deutliche Kurskorrektur vorzunehmen?
Von welchen Unternehmen hat Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan mündliche oder schriftliche Zusagen erhalten, das nationale Stipendienprogramm mitzufinanzieren, und um welche Größenordnung handelt es sich dabei (Quelle: www.spiegel.de)?
Plant die Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Arbeitgeber Verpflichtungserklärungen oder anderweitige verbindliche Verabredungen zu treffen, um die Beteiligung der Wirtschaft an der Mitfinanzierung des nationalen Stipendienprogramms sicherzustellen?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, wie, mit wem, und bis wann?
Mit wie vielen Ehemaligen bzw. Alumni rechnet das BMBF bundesweit, die dazu bereit sind und sich verpflichten, 3 600 Euro pro Jahr für ein Studenten-Stipendium zu spenden?
Welche Zielvorgabe soll bei der Schaffung von Stipendien über das nationale Stipendienprogramm künftig gelten:
a) die im Gesetz genannte Zielvorgabe von 8 Prozent bzw. 160 000 Studierenden,
b) die von Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan in einem Interview bei „SPIEGEL ONLINE“ genannte Vorgabe, von 10 000 im kommenden Jahr mit einer Steigerung auf 160 000 im Jahr 2015 (Aufbauzahlen bitte nach Jahren aufschlüsseln – Quelle: www.spiegel.de),
c) die in der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages geäußerte realistische Maximalgröße von 2 Prozent (unter anderem vom Sachverständigen Prof. Dr. Ulrich Radtke),
d) die im Brief aus dem Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge Braun, an den Abgeordneten Klaus Hagemann vom 23. Juli 2010 genannte Zielvorgabe eines sukzessiven Ausbaus des Programms von 0,3 Prozent der Studierenden pro Jahr in dieser Legislaturperiode,
e) andere?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der absehbaren geringen Reichweite des nationalen Stipendienprogramms den Vorschlag, auf das Stipendienprogramm zu verzichten und stattdessen das BAföG stärker auszubauen, um so für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen?
Wie und wann plant das BMBF den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, die Länder, die Hochschulen und die zwölf bestehenden Begabtenförderungswerke die geänderten Zielvorgaben, die neuen Zeitpläne und die konkrete Umsetzung des Stipendienprogramms transparent zu machen und sie darüber umfassend zu informieren?
Warum und in welchem Umfang haben die Begabtenförderungswerke laut Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2011 (Titel 681 10 - 142) mit Rückschritten bzw. Kürzungen zu rechnen?
Welche Parameter sollen um welchen Betrag und warum abgesenkt werden?
Welche Planungssicherheit können die Begabtenförderungswerke aus der Ankündigung aus dem Brief aus dem Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge Braun, an den Abgeordneten Klaus Hagemann vom 23. Juli 2010 ableiten, die Absenkung ihrer Zuschüsse ergebe „Spielräume im Folgejahr“, und für welche Parameter ist bzw. sind ein Spielraum bzw. Aufwuchs geplant?
Wie viel Büchergeld sollen Stipendiatinnen und Stipendiaten im Sommersemester 2011 erhalten, und für wann beabsichtigt die Bundesregierung die dafür notwendige Änderung der Richtlinie „Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Legislatur weitere Büchergelderhöhungen vorzunehmen?
Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass die bisher geplante Erhöhung des Büchergeldes – die erste seit 1980 – einer Steigerung um 275 Prozent entspricht?
Mit welcher Zielsetzung geht die Bundesregierung in die Verhandlungen um die Finanzierung der 23. BAföG-Novelle im Vermittlungsausschuss, und ist sie bereit, das bisher stets von Bund und Ländern gemeinsam getragene BAföG stärker mit Bundesmitteln zu finanzieren?
Werden aufgrund der Nichtverabschiedung der 23. BAföG-Novelle Stipendien aus dem nationalen Stipendienprogramm und das Büchergeld in Höhe von 300 Euro auf das BAföG angerechnet, und welche Auswirkungen wird dies nach Erwartung der Bundesregierung auf die soziale Herkunft der durch das Stipendienprogramm-Gesetz Geförderten haben?
Welches Signal geht nach Einschätzung der Bundesregierung von der Aufschiebung der BAföG-Erhöhung und der Schrumpfung des nationalen Stipendienprogramms an Studienberechtigte aus?