Absetzbarkeit des Schulgeldes als Sonderausgabe
der Abgeordneten Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Überlegungen in der Regierungskoalition, die Absetzbarkeit von 30 Prozent des Schulgeldes für Schulen in freier Trägerschaft durch eine entsprechende Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu streichen, haben bei der Elternschaft dieser Schulen große Besorgnis ausgelöst.
Der jetzt gültige Sonderausgabenauszug soll wenigstens teilweise Belastungsgerechtigkeit schaffen zwischen den Familien, deren Kinder in staatlichen Schulen voll subventioniert werden, und den Familien, deren Kinder in Schulen in freier Trägerschaft nur teilweise subventioniert werden.
Die Ausbildung in den Schulen in freier Trägerschaft darf nicht schlechter und kann daher grundsätzlich auch nicht billiger als an staatlichen Schulen sein. Die Differenz müssen die Eltern durch Schulbeiträge leisten, die für sie unvermeidliche Sonderausgaben sind.
Der Besuch von Schulen in freier Trägerschaft ist vom Grundgesetz (GG) gewollt, das ein staatliches Schulmonopol durch die Schaffung des Grundrechts der Privatschulfreiheit bewusst ausgeschlossen hat. Das Bundesverfassungsgericht weist den Schulen in freier Trägerschaft bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe eines vielfältigen Schulwesens den gleichen Rang zu wie den staatlichen Schulen. Artikel 7 Abs. 4 GG und Artikel 6 Abs. 2 GG gewähren den Eltern ein Wahlrecht, das allerdings nur zu realisieren ist, wenn die finanziellen Bedingungen sozial verträglich sind. Hierzu trägt die steuerliche Absetzbarkeit zumindest eines Teils des Schulgeldes wesentlich bei.
Die Schülereltern haben in letzter Zeit mehrfach zusätzlich finanzielle Lasten hinnehmen müssen: Als Folge der Zuschusskürzungen in vielen Ländern mussten Schulgelder erhöht werden; die ohnehin nicht kostendeckenden Fahrgelderstattungen wurden wegen der angespannten Situation der kommunalen Haushalte fast flächendeckend gekürzt. Eine Streichung der zumindest teilweisen Absetzbarkeit der Schulgelder würde die Einkommensteuer der betroffenen Familien erhöhen und zu einer Gesamtbelastung führen, die von vielen Eltern nicht mehr aufgefangen werden kann. Die Situation würde sich durch die von der Regierungskoalition geplanten Steuererhöhungen noch verschärfen.
Eine solche zusätzliche Belastung der Eltern könnte das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Eltern unterlaufen, die geforderte und gewünschte Schulvielfalt gefährden und die rechtlich nicht zulässige Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern beim Besuch von Schulen in freier Trägerschaft implizit fördern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Schulen in freier Trägerschaft bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Herstellung eines vielfältigen Schulwesens in Beachtung von Artikel 7 Abs. 4 GG grundsätzlich den gleichen Rang einnehmen wie staatliche Schulen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Deutschland im europäischen Vergleich einen hinteren Rangplatz hinsichtlich des Anteils freier Schulen am gesamten Schulwesen einnimmt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Finanzlage der Schulen in Freier Trägerschaft in Deutschland im Vergleich zu den Schulen in öffentlicher Trägerschaft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede der Finanzhilferegelungen in den verschiedenen Bundesländern im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet?
Haben nach Ansicht der Bundesregierung freie Schulen grundsätzlich einen Anspruch auf hinreichende staatliche Förderung, die es ihnen ermöglicht, einen Querschnitt von Schülerinnen und Schülern aus allen gesellschaftlichen Schichten aufzunehmen?
Werden durch die Bundesregierung Pläne, den Sonderausgabenabzug für Eltern, deren Kinder Schulen in freier Trägerschaft besuchen, zu streichen, verfolgt?
Wenn ja, wie sehen diese Pläne genau aus?