[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Marcus Bühl,
Dr. Dirk Spaniel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2889 –
Herkunft der Mittel für die Finanzierung des Erwerbs eines US-amerikanischen
Lkw-Logistikers durch die Deutsche Bahn AG
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das 100-prozentige Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG (DB AG),
DB Schenker, gab am 24. Juni 2022 den Erwerb des nordamerikanischen
Transportunternehmens USA Truck Inc., bekannt (vgl.
https://www.dvz.de/ru
briken/land/strasse/detail/news/db-schenker-erwirbt-usa-truck.html).
Laut Presseinformationen wurde die im Bundesstaat Arkansas ansässige USA
Truck Inc. 1983 gegründet und kann nach eigenen Angaben auf eine Flotte
von etwa 1 900 Lkw verweisen (vgl. logistik-heute.de/news/uebernahme-db-s
chenker-kauft-usa-truck-fuer-453-millionen-dollar-37318.html).
Der DB AG wurden vom Bundeshaushaltsgesetzgeber im Jahr 2021 eine
Kapitalerhöhung in Höhe von 6 Mrd. Euro aus Steuermitteln ermöglicht (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/22600), im Jahr 2022 in Höhe von 1,125 Mrd. Euro
aus Steuermitteln (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1000).
Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die DB AG Gewinne ihrer
Eisenbahninfrastrukturunternehmen dem Eigentümer Bund nicht in jedem Jahr
vollständig als Dividende abführte, obwohl sie dazu vertraglich verpflichtet
war. Da die Gewinne für Ersatzinvestitionen vorgesehen waren, fehlte ein
hoher Millionenbetrag für den Erhalt des Schienennetzes ( vgl.
https://www.bun
desrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberi
chte/jahresberichte/2021-hauptband/einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/
bmvi/2021-19).
Des Weiteren hält der Bundesrechnungshof laut seinem Bericht nach § 88
Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung zur anhaltenden weltweiten Expansion der
Geschäftstätigkeiten des DB-AG-Konzerns vom 18. Februar 2022 für
geboten, dass der Bund sein Beteiligungsportfolio an der DB AG im Sinne seines
grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrages zugunsten der Eisenbahn in
Deutschland ausrichtet. Eingebettet in eine solche Gesamtstrategie sollte der
Bund bei der DB AG darauf hinwirken, dass diese ihr Auslandsengagement
zurückfährt (vgl.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/deutsche-bahn-riskier
t-zu-viel-im-ausland-bahnreform-17852991.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3084
20. Wahlperiode 09.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
9. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Kann die Bundesregierung den in der Presse genannten Kaufpreis von
453 US-Dollar (rund 430 Mio. Euro) für den Erwerb der USA Truck
Inc., (im folgenden USAT) durch die DB Schenker AG bestätigen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Kaufpreis von rd. 435 Mio. USD kann bestätigt werden.
2. Steht die über die Konzernfinanzierungsgesellschaft Deutsche Bahn
Finance GmbH im Mai 2022 emittierte Anleihe (ISIN: XS2484327999)
mit einem Volumen von 900 Mio. Euro und mit einer Laufzeit von acht
Jahren in einem Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Erwerb der
USAT, und wenn nein, waren andere Anleihen Voraussetzung für den
Erwerbt der USAT?
Die Finanzierung des Erwerbs erfolgte aus Schenker intern vorhandenen
Mitteln.
3. Welche Anleihen in welcher Höhe und mit welchen Laufzeiten wurden
seitens der Deutsche Bahn Finance GmbH in den Jahren 2020, 2021 und
in den beider ersten Quartalen 2022 begeben, welche sind im Jahr 2022
noch geplant?
Es folgt eine Übersicht der seit dem Jahr 2020 begebenen Anleihen der
Deutsche Bahn Finance GmbH.
WKN/ISIN Währung Nominal
Nominal
(in EUR)
Zum Zeitpunkt
der Begebung
LZ-Beginn LZ-Ende Kupon
XS2102380776 EUR 500.000.000 500.000.000 16.01.2020 16.07.2035 0,7500 %
XS2117462627 EUR 300.000.000 300.000.000 14.02.2020 14.02.2024 0,0000 %
XS2136613457 EUR 150.000.000 150.000.000 17.03.2020 17.03.2032 0,2320 %
XS2152932542 EUR 900.000.000 900.000.000 09.04.2020 09.04.2027 0,5000 %
XS2156768546 EUR 750.000.000 750.000.000 16.04.2020 16.04.2040 1,3750 %
XS2193666042 EUR 850.000.000 850.000.000 23.06.2020 23.06.2029 0,3750 %
XS2193666125 EUR 650.000.000 650.000.000 23.06.2020 23.06.2039 0,8750 %
XS2195499111 JPY 12.000.000.000 100.284.138 26.06.2020 20.06.2024 0,1000 %
XS2198394640 SEK 500.000.000 47.687.172 03.07.2020 03.07.2035 1,5200 %
AU3CB0273027 AUD 200.000.000 122.835.033 08.07.2020 08.07.2030 1,9870 %
XS2270142966 EUR 1.000.000.000 1.000.000.000 08.12.2020 08.12.2050 0,6250 %
CH0581947808 CHF 400.000.000 369.685.767 28.01.2021 28.01.2036 0,1000 %
XS2295280411 GBP 300.000.000 339.283.373 03.02.2021 03.12.2026 0,3750 %
XS2299091186 SEK 5.000.000.000 493.973.523 12.02.2021 12.02.2026 0,4780 %
XS2331271242 EUR 1.000.000.000 1.000.000.000 15.04.2021 15.04.2036 0,6250 %
CH0522158887 CHF 325.000.000 295.992.714 20.05.2021 20.05.2033 0,2000 %
XS2343565698 AUD 260.000.000 167.655.404 20.05.2021 20.05.2041 3,1000 %
XS2357951164 EUR 1.000.000.000 1.000.000.000 01.07.2021 29.05.2051 1,1250 %
XS2362566932 NOK 2.000.000.000 195.602.848 08.07.2021 08.07.2036 2,2150 %
XS2391406530 EUR 750.000.000 750.000.000 29.09.2021 29.09.2031 0,3500 %
CH1137122797 CHF 300.000.000 278.940.149 27.10.2021 27.10.2031 0,2500 %
XS2434704123 AUD 300.000.000 191.143.676 20.01.2022 20.01.2042 3,3500 %
XS2445114734 EUR 200.000.000 200.000.000 17.02.2022 17.02.2027 0,7910 %
XS2451376219 EUR 750.000.000 750.000.000 03.03.2022 03.03.2034 1,3750 %
XS2484327999 EUR 900.000.000 900.000.000 24.05.2022 24.05.2030 1,8750 %
In Fremdwährung begebene Anleihen wurden in Euro getauscht, so dass daraus
kein Kursrisiko erwächst.
Für das zweite Halbjahr ist nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG)
eine Fortsetzung der Emissionstätigkeit geplant. Die konkrete Ausprägung
(Volumen, Währung, Laufzeit etc.) wird marktabhängig kurz vor Emission
beschlossen.
4. Wann wurden 6 Mrd. Euro aus dem Haushaltstiel 831 01-742 auf
Grundlage des Haushaltsgesetzes 2021 an die DB AG überwiesen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Wann wurden 1,125 Mrd. Euro aus dem Haushaltstitel 831 01-742 auf
Grundlage des Haushaltsgesetzes 2021 an die DB AG überwiesen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen beihilferechtlichen Prüfungen der
EU-Kommission war im Jahr 2020 keine Mittelinanspruchnahme möglich.
Von den im genannten Titel zur Erhöhung des Eigenkapitals der DB AG im
Jahr 2021 veranschlagten Ausgabemitteln sind der DB AG am 11. November
2021 insgesamt 2,675 Mrd. Euro bereitgestellt worden. Davon entfallen auf:
1. die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 2,125 Mrd. Euro
(Jahresscheiben 2020 [1 Mrd. Euro] und 2021 [1,125 Mrd. Euro]);
2. den Ausgleich von Schäden (z. B. Einnahmeausfälle) in Folge der
Coronapandemie 0,55 Mrd. Euro.
Die Mittel zu Ziffer 2 sind Teil eines Unterstützungspakets für den gesamten
Bahnsektor. Der Betrag von 0,55 Mrd. Euro wurde zum Ausgleich der im
Schienenpersonenfernverkehr während der 1. Lockdownphase (März bis Juni
2020) entstandenen Schäden gewährt.
6. Wie hoch ist der Stand der Verbindlichkeiten der DB AG zum 30. Juni
2022?
Es wird auf den Integrierten Zwischenbericht 2022 der DB AG verwiesen
(abrufbar unter
https://ir.deutschebahn.com/fileadmin/Deutsch/2022/Berichte/DB_
ZB22_d_web_02.pdf).
7. Wie hat sich der Verschuldungsgrad (debt to equity ratio bzw. gearing),
also das Verhältnis zwischen dem bilanziellen Fremdkapital und dem
Eigenkapital, bei der DB AG vom ersten Quartal 2019 bis zum Ende des
zweiten Quartals 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt
(bitte pro Quartal angeben)?
Unterjährige bzw. unveröffentlichte Zahlen, die Gegenstand von
Gremienbeschlüssen sind, stellen schützenswerte Geschäftsgeheimnisse dar. So sind die
unterjährigen Angaben zur Verschuldung sowie unveröffentlichte interne
Finanzkennzahlen geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG.
Die mit einer Veröffentlichung verbundene vorzeitige Transparenz würde das
wirtschaftliche Handeln der DB AG deutlich beeinträchtigen und somit auch
das fiskalische Interesse des Bundes berühren. Unter Abwägung zwischen dem
parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger
Wirkungen für das betroffene Unternehmen andererseits hat die
Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“
eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.*
8. Aus welchem Grund wurde im Jahr 2017 ein Sitz- und
Rechtsformwechsel der Deutsche Bahn Finance GmbH mit der Eintragung in das
Handelsregister von Berlin-Charlottenburg vollzogen, womit aus der
Deutsche Bahn Finance B. V. mit Sitz in Amsterdam die Deutsche Bahn
Finance GmbH mit Sitz in Berlin wurde (vgl.
https://ir.deutschebahn.com/d
e/anleihen-rating/deutsche-bahn-finance-gmbh/firmenprofil/#:~:text=Am
%201.,GmbH%20mit%20Sitz%20in%20Berlin)?
Die Deutsche Bahn Finance wurde 1994 in den Niederlanden gegründet, da
damals die niederländischen Emissionsbedingungen eine gezieltere und
attraktivere Ansprache internationaler Investoren ermöglichten als es mit deutschen
Inlandsanleihen möglich gewesen wäre. Da mit der Harmonisierung der
europäischen Finanzmärkte die früheren Nachteile in Deutschland wegfielen, war
eine Verlegung nach Deutschland nebst Rechtsformwechsel vorteilhaft für die
DB AG.
9. Hat die Bundesregierung den seitens des Bundesrechnungshofes in
seinem einzelplanbezogenen Prüfbericht vom 30. November 2021 (vgl.
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/be
merkungen-jahresberichte/jahresberichte/2021-hauptband/einzelplanbezo
gene-pruefungsergebnisse/bmvi/2021-19) erhobenen Vorwurf, die
DB AG erstatte vertragswidrig ihre Gewinne aus ihren
Infrastrukturunternehmen nicht dem Bund, überprüft, und wenn ja, was war das
Ergebnis, und was waren die Konsequenzen für die zuständigen
Vorstandsmitglieder der DB AG?
Über das Ergebnis der Prüfung wird das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr gemäß eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses bis zum
30. November 2022 an den Ausschuss berichten.
10. Macht sich die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes zu
eigen, dass der Bund sein Beteiligungsportfolio an der DB AG im Sinne
seines grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrages zugunsten der
Eisenbahn in Deutschland ausrichten solle und er darauf hinzuwirken habe,
dass die DB AG ihr Auslandsengagement zurückfährt (vgl.
Haushaltsausschuss, Ausschussdrucksache 20/0062)?
Entsprechend seiner Gewährleistungspflicht stellt der Bund im Rahmen der
Bundesbeteiligung bei der DB AG sicher, dass dem Wohl der Allgemeinheit,
insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des
Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf
diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr
betreffen, Rechnung getragen wird (Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes). Die
DB AG leistet einen wesentlichen Beitrag des öffentlichen
Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland.
Die aktuelle Situation in Europa zeigt, dass Gleiches auch für
sicherheitspolitische Fragen sowie Belange der Kritischen Infrastruktur (Transport von Rüs-
* Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
tungsgütern, Flüchtlingstransporte, Getreidebrücke) oder aber die Versorgung
der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern gilt. Zudem ist die
Ausgestaltung des Bundesinteresses im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von
Technologien und Kundenbedürfnissen zu sehen und unterliegt einem
entsprechenden Wandel. Somit können auch die ausländischen Beteiligungen der
DB AG im Interesse des Bundes stehen.
11. Ist der Erwerb der USAT dahin gehend zu bewerten, dass die
Bundesregierung die DB AG zu keiner Veräußerung von Auslandsaktivitäten
oder zu einem Teilverkauf der DB Schenker AG drängt und dass sie
derartige Überlegungen nicht weiterverfolgt?
13. Welchen Einfluss erwartet die Bundesregierung vom Erwerb der USAT
auf die Entwicklung des Schienengüterverkehrs in Deutschland, und
welche Zunahme in Tonnenkilometern im Bereich des deutschen
Schienennetzes werden durch die Transaktion erwartet?
Die Fragen 11 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Erwerb der USA Truck, Inc., (USAT) geht mit einer Wertsteigerung der
Schenker AG einher, die auch einen positiven Effekt auf den Marktwert der DB
Schenker im Falle eines Verkaufs hätte.
12. Wie viele Eisenbahnwaggons betreibt die USAT, welche sonstigen
Aktivitäten im Bereich Schienenverkehr betreibt die USAT nach Kenntnis der
Bundesregierung, und in welchen Ländern außerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika ist diese Aktiengesellschaft aktiv?
Nach Auskunft der DB AG betreibt USAT keine Eisenbahnwaggons und ist
darüber hinaus nicht im Schienenverkehr tätig. USAT ist primär in den USA und
zusätzlich auch in Kanada und Mexiko aktiv.
14. Wird die Bundesregierung darauf Einfluss nehmen, dass die USAT eine
Vorreiterrolle bei der Einführung batteriebetriebener Lkw auf dem
nordamerikanischen Kontinent spielt, oder wird die Bundesregierung auf die
Anschaffungsstrategie des Fuhrparks keinen Einfluss nehmen?
15. Insoweit die Bundesregierung der Auffassung ist, dass eine eingesparte
Tonne an CO2-Emissionen an jedem Ort klimapolitisch einen identischen
Effekt haben muss, wird die Bundesregierung versuchen, dahin gehend
Einfluss auf die Geschäftspolitik der USAT zu nehmen, Güterverkehre
von amerikanischen Straßen auf amerikanische Schienen zu verlegen?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die USAT wurde durch die Schenker AG erworben. Gemäß § 76 Absatz 1 des
Aktiengesetzes hat der Vorstand der DB Schenker AG die Gesellschaft in
eigener Verantwortung zu leiten; er übt die Geschäftsführung aus und trifft
Entscheidungen bezüglich des operativen Geschäfts.
16. Ist der Erwerb der USAT aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf
mögliche weitere Corona- oder andere Epidemien wichtig, weil für die
deutsche Exportindustrie wichtige Güter durch USA Truck Inc.
distribuiert werden, und wenn ja, welche Güter sind das?
Der Kauf der USAT stärkt die wettbewerbliche Position der Schenker AG als
globalen Logistikdienstleister, welcher bspw. bei epidemischen Lagen und in
Krisensituationen medizinische und technische Güter transportieren kann.
17. Wurde die Bundesregierung vor dem Erwerb der USAT seitens der
DB AG informiert, und wenn ja, wann?
Der Kauf der USAT durch die Schenker AG war genehmigungspflichtig nach
§ 65 der Bundeshaushaltsordnung. In dem Verfahren hat das BMDV nach
vorheriger Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die
Zustimmung zu dem Kauf der USAT durch die Schenker AG gegenüber der DB AG
erteilt; der BRH wurde beteiligt.
18. Wurde dem Erwerb der USAT durch den Aufsichtsrat der DB AG
zugestimmt, und wenn ja, wie haben sich die Vertreter des
Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr verhalten?
Die Arbeit und insbesondere die Entscheidungen des Aufsichtsrats unterliegen
der Vertraulichkeit.
19. Inwiefern ist sichergestellt, dass in das Board der USAT ein Mitglied
eintritt, das die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt?
Der Einfluss des Bundes wird über die drei Bundesvertreter im Aufsichtsrat der
Schenker AG sichergestellt.
20. Führt die Bindung von Mitteln für den Erwerb der USAT nach
Auffassung der Bundesregierung dazu, dass die Verfügbarkeit von Mitteln für
die Sanierung der Schieneninfrastruktur in Deutschland eingeschränkt
wird, wenn ja, in welchem Umfang, und ist seitens der Bundesregierung
geplant, für den Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 weitere
Steuermittel für eine Sanierung der Infrastruktur der DB AG zu
beantragen?
Die Finanzierung des Erwerbs erfolgte aus Mitteln der Schenker AG.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]