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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Arbeitszeit und Überstunden in Deutschland

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.08.2022

Aktualisiert

08.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/293028.07.2022

Arbeitszeit und Überstunden in Deutschland

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist aus Sicht der Fragesteller eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag grundsätzlich auf acht Stunden täglich und garantiert somit die notwendige Erholung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen stellen daher einen für alle abhängig Beschäftigten verbindlichen Schutzrahmen her, „jene Art von Goldstandard der Arbeitszeitgestaltung, der die höchste wissenschaftliche Evidenz für sich beanspruchen kann“ (Urban, Hans-Jürgen (2019): Gute Arbeit in der Transformation. Über eingreifende Politik im digitalisierten Kapitalismus. Hamburg, S. 76). Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA 2019) betont, dass aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Begrenzung der Arbeitszeiten auf werktäglich acht Stunden weiterhin zwingend geboten sei.

Gleichzeitig werden schon heute in Deutschland Jahr für Jahr in hohem Umfang Überstunden – sowohl bezahlte als auch unbezahlte – von den Beschäftigten geleistet.

Im Hinblick auf die im zweiten Halbjahr 2022 geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes wollen sich die Fragesteller ein aktuelles Bild von der Arbeitszeit und den Überstunden abhängig Beschäftigter in Deutschland machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 geleistet (bitte getrennt angeben), und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren, falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

2

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 (bitte getrennt angeben) in atypischen und in Normalarbeitsverhältnissen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren, falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

3

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 (bitte getrennt angeben) in Leiharbeit bzw. Befristungen mit und ohne Sachgrund geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren, falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

4

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 (bitte getrennt angeben) in Vollzeit und Teilzeit sowie in Minijobs geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren, falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

5

Wie viele Überstunden wurden 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung a) von Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarungen und b) von Beschäftigten ohne Homeoffice-Vereinbarungen geleistet (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)?

6

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 (bitte getrennt angeben) differenziert nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren, falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

7

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 (bitte getrennt angeben) differenziert nach dem Anforderungsniveau der Klassifikation der Berufe (KldB 2010, 1-Steller und 2-Steller) geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren, falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil beziehungsweise die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden von Beschäftigten in Deutschland nach Stellung im Beruf (Beamte, Angestellte, Arbeiter) im Jahr 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 (bitte getrennt angeben) und den zehn Jahren zuvor (falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP, des IAB und der BAuA, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

9

Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden hat ein einzelner abhängig Beschäftigter durchschnittlich seit 2008 geleistet (bitte pro Jahr und Woche für die einzelnen Jahre angeben, falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

10

Wie vielen Vollzeitäquivalenten (bei einer 38,5 Stundenwoche) entsprechen die im gesamten Jahr 2021 geleisteten Überstunden, und wie hoch war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl für die Überstunden insgesamt ausweisen als auch nach bezahlten und unbezahlten Überstunden differenzieren und die Datenreihen der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einerseits und Mikrozensus andererseits angeben)?

11

Welche Gründe für das Anfallen von Überstunden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie verteilen sich die geleisteten Überstunden auf diese Gründe (bitte auch unter Berücksichtigung von Auswirkungen der Corona-Pandemie begründen)?

12

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Annahmen zum Einfluss der Digitalisierung auf die Entwicklung der Überstunden?

Welche Studien sind der Bundesregierung hierzu bekannt, und zu welchem Ergebnis kommen sie?

Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wie plant die Bundesregierung, dies zu ändern?

13

Wie viele Stunden Arbeitszeit über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinaus wurde von Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost bzw. West, Bundesländern differenzieren)?

14

Wie viele Beschäftigte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von Mehrarbeit (Arbeitszeiten über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinaus) auf Arbeitsproduktivität, Arbeitssicherheit sowie die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (bitte ausführen)?

16

Welche Tarifverträge und Kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a ArbZG zulassen (bitte nach Branche aufschlüsseln)?

17

Wie oft wurde von der durch die COVID-19-Arbeitszeitverordnung befristete Möglichkeit nach § 14 Absatz 4 des Arbeitszeitgesetzes Gebrauch gemacht, längere Arbeitszeiten für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur anzuordnen (bitte nach Branchen und Bundesländern aufschlüsseln sowie monatsweise ausweisen)?

18

Plant die Bundesregierung im Rahmen der laut Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das zweite Halbjahr 2022 geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes auch die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung, und wenn ja, bitte den anvisierten Umsetzungszeitplan darlegen, und wenn nein, bitte begründen?

Berlin, den 21. Juli 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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