[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2879
17. Wahlperiode 08. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Cornelia Möhring,
Karin Binder, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2799 –
Gleichstellung in ländlichen Räumen – Situation von Frauen und Mädchen
in kleinen Städten und Dörfern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Lebensbedingungen von Frauen und Männern unterscheiden sich nicht nur in
den Ballungszentren und deren Umland sondern ebenso in kleinen Städten und
Dörfern des ländlichen Raums. Dort lebt die Hälfte der Bevölkerung. Der
Stellenwert des Themas „Geschlechtergerechtigkeit im Regierungshandeln“ wird
dieser Tatsache nicht gerecht. Die Debatte über die Finanzierung und
Ausrichtung der EU-Agrarpolitik für die Förderperiode 2014 bis 2020 muss deshalb
zum Anlass genommen werden, die Förderpolitik der vergangenen Jahre in
Bezug auf ihren Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen.
Die Situation von Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen wurde von der
spanischen Regierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten
Halbjahr 2010 auf die politische Agenda gesetzt. Sie sah darin einen
Schwerpunkt ihres Arbeitsprogramms. Bei der Tagung des Rates (Landwirtschaft und
Fischerei) am 17. Mai 2010 tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter der
EU-Mitgliedstaaten über die Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter
in ländlichen Gebieten aus. Die Bundesregierung, vertreten durch den
Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Dr. Robert Kloos, begrüßte die Initiative. Dieser betonte, der
Genderaspekt sei ein Querschnittsthema, das in allen Politiken seinen
Niederschlag finden müsste (Quelle: Ausschussdrucksache 17(10)175).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Gender-Aspekt ist ein Querschnittsthema, das in allen Politikbereichen
seinen Niederschlag finden muss. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist generell
geschlechtsneutral gehalten. Die EU-Politiken und dabei auch die Politik zur
ländlichen Entwicklung im Rahmen der 2. Säule der GAP bieten zur
Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen bereits umfangreiche Ansätze.
Auch in der nationalen Umsetzung, wie beispielsweise im Rahmenplan der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 7. September 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2879 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(GAK), wird ausdrücklich festgelegt, dass alle Fördermaßnahmen Männern und
Frauen gleichermaßen offenstehen.
1. Welche Ergebnisse hat aus Sicht der Bundesregierung die
Schwerpunktsetzung der spanischen EU-Ratspräsidentschaft im Hinblick auf konkrete
Maßnahmen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in ländlichen Räumen in der
EU und in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung hält es grundsätzlich für wichtig, dass der Gender-Aspekt
auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik seinen Niederschlag findet, um die
rechtlichen Voraussetzungen für die Gleichstellung der Geschlechter in der EU zu
sichern. Deutschland hat dies bereits auf nationaler Ebene umgesetzt und begrüßt
es umso mehr, dass die spanische Ratspräsidentschaft das Thema als
Schwerpunkt aufgegriffen hatte. Die Bundesregierung begrüßt auch die Empfehlung der
Präsidentschaft, die anlässlich einer Direktorenkonferenz am 29. April 2010 in
Cáceres/Spanien verabschiedet wurde und als Grundlage der weiteren
Einbindung des Gleichstellungsgrundsatzes in die GAP zu verstehen ist:
– Schaffung eines Rechtsrahmens zur Unterstützung der Gleichberechtigung
und zur Einführung des Gender-Aspektes in der GAP;
– Diskussion über die Harmonisierung der Methodik zur Einführung des
Gender-Aspekts in die Gemeinschaftspolitik;
– Förderung von tragfähigen Konzepten, um Frauen den Zugang zu
Kleinbetrieben zugunsten ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und
Selbstständigkeit zu ermöglichen;
– Aufgliederung von Daten nach Geschlecht in offiziellen Statistiken und bei
Indikatoren bei der Politik zur ländlichen Entwicklung;
– Förderung der Gleichberechtigung und Einbeziehung von Frauen in
Entscheidungsgremien zur Erarbeitung, Durchführung und beim Monitoring in
der ländlicher Entwicklungspolitik;
– Bessere Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige, um Frauen
Berufstätigkeit zu ermöglichen und die Lebensqualität der ländlichen
Bevölkerung zu verbessern.
Zentrale soziale Themen der spanischen Ratspräsidentschaft waren außerdem
Stärkung der Zivilgesellschaft, Eintreten für Gleichberechtigung und gegen
Geschlechtergewalt und Initiativen gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Als
Erfolg ist in diesem Zusammenhang für die spanische Präsidentschaft vor allem
die Einigung auf die Ziele zur Reduzierung von Armut und sozialer
Ausgrenzung sowie die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2010 bis 2014 im
Rahmen der Agenda 2020 zu nennen. Die spanische Präsidentschaft hat im Rahmen
der EU-2020-Strategie sowohl die durchgängige Beachtung des
Gleichstellungsaspektes in allen Politiken als auch spezifische Maßnahmen zur effektiven
Durchsetzung der Gleichstellung gefördert. Zu der Priorität „Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen“ wurden Schlussfolgerungen erarbeitet und die EU-
Kommission aufgefordert, einen Prozess zur Einrichtung eines „European
Observatory on Violence against Women“ innerhalb bestehender Institutionen
(Grundrechteagentur (FRA) oder Gender Institut (EGI)) und Strukturen
einzuleiten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/28792. Wie wird sich die Bundesregierung für eine Fortführung der politischen
Arbeit zu diesem Schwerpunkt in den Arbeitsprogrammen der aktuellen und
der kommenden EU-Ratspräsidentschaften einsetzen?
Die deutsche Regierung unterstützt die Planungen der aktuellen belgischen
Präsidentschaft im Bereich Geschlechtergleichstellung.
Die belgische Präsidentschaft plant unter anderem ein informelles
Ministertreffen zur neuen Genderstrategie der EU-Kommission. Auch soll eine Konferenz
zum Thema „Gender Pay Gap“ durchgeführt werden. Es wird ein Gipfel zum
Thema Gewalt gegen Frauen sowie eine Konferenz zu Gewalt gegen Frauen und
Kinder stattfinden. Darüber hinaus hat Belgien angekündigt, im Bereich
Entgeltgleichheit Schlussfolgerungen zu verhandeln. Bei den Vorhaben werden
auch die Belange der Frauen und Mädchen im ländlichen Bereich mit
berücksichtigt.
3. Wie wurde die Frage der Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) berücksichtigt?
Plant die Bundesregierung im Rahmen des Planungsausschusses für
Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) eine Diskussion zur Anpassung der
Programme der GAK, um diese Förderung stärker auf Effekte für mehr
Geschlechtergerechtigkeit zu orientieren?
4. Welche Wirkung hat aus Sicht der Bundesregierung die Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) der EU (inklusive der Förderung über die erste bzw. die zweite
Säule) auf die Situation von Frauen und Mädchen in den ländlichen
Räumen?
5. Welche Elemente der GAP sind besonders geeignet, um mehr
Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen?
Wie werden diese in Deutschland genutzt?
Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen ihres thematischen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben bereits vor
einigen Jahren eine solche Diskussion im Planungsausschuss für Agrarstruktur
und Küstenschutz (PLANAK) geführt. Im Ergebnis wurde in der Einführung
unter Ziffer 6 des Rahmenplans für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ vereinbart, die unterschiedlichen
Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern wie auch die
geschlechterspezifischen Auswirkungen des Verwaltungshandelns in der Weise zu
berücksichtigen, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
erreicht wird. Unter Berücksichtigung der maßnahmespezifischen
Zuwendungsvoraussetzungen stehen die Fördermaßnahmen Männern und Frauen
unabhängig von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter
oder sexueller Veranlagung gleichermaßen offen.
Die Förderungsgrundsätze des GAK-Rahmenplans enthalten dementsprechend
keine auf den Ausgleich von etwaigen Defiziten der tatsächlichen
Gleichstellung gerichteten differenzierten Fördertatbestände oder Fördervoraussetzungen.
Allerdings wird im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung
landwirtschaftlicher Unternehmen für Investitionen zur Diversifizierung hin zu nicht-
landwirtschaftlichen Tätigkeiten ein wesentlich geringeres Mindestinvestitionsvolumen
(mindestens 10 000 Euro) als für produktionstechnische landwirtschaftliche
Investitionen (mindestens 20 000 Euro) vorausgesetzt. Damit wird auch der
praktischen Erfahrung Rechnung getragen, dass Investitionen zur Schaffung
zusätzlicher Einkommensquellen (z. B. in einem Hofladen, in die Schaffung von
Drucksache 17/2879 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGästebetten für Urlaub auf dem Bauernhof oder in ein Scheunencafe) oft von
Bäuerinnen und in kleinen – mit einem geringeren finanziellen Risiko
verbundenen – Schritten durchgeführt werden.
6. Welche Vorschläge zur besseren Förderung von Geschlechtergerechtigkeit
in der zweiten Säule der GAP wurden von der Bundesregierung und den
anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Debatte zu diesem Schwerpunkt der
spanischen EU-Ratspräsidentschaft eingebracht?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen, die
Gleichberechtigung der Geschlechter in der EU-Politik zu sichern. Dabei gilt es
insbesondere, für Frauen die Möglichkeiten zu verbessern, in Entscheidungsgremien
vertreten zu sein und sich eigenständige und unabhängige Existenzen aufzubauen.
Eine zentrale Rolle spielen bessere Betreuungsangebote für Kinder und
Pflegebedürftige, um Frauen Berufstätigkeit zu ermöglichen und die Lebensqualität
der ländlichen Bevölkerung zu verbessern. Die Mitgliedstaaten haben mit ihren
Vorschlägen die Berücksichtigung der Gender-Aspekte grundsätzlich
unterstützt.
7. Wie wird die Bundesregierung das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ in
ihre Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GAP für die Förderperiode
2014 bis 2020 einbringen?
Die Bundesregierung hat ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der GAP
nach 2013 ausgearbeitet. Das Positionspapier liegt auch dem Deutschen
Bundestag vor.
8. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage eines Berichts zur
Gleichstellung der Geschlechter durch die EU-Kommission, und welche
Zuarbeiten hat die Bundesregierung dazu bereits geleistet bzw. plant sie zu
leisten?
Der Gleichstellungsbericht der Europäischen Kommission für das Jahr 2010
wurde im Februar 2010 verabschiedet und im Internet veröffentlicht. Der
nächste Bericht wird voraussichtlich im Januar 2011 veröffentlicht. Der Bericht
wird in Eigenregie der Europäischen Kommission erstellt, eine Zuarbeit durch
die Mitgliedstaaten ist nicht vorgesehen.
9. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe werden in Deutschland von Frauen
geleitet (bitte aufschlüsseln nach Betriebsgröße, konventioneller
Landbewirtschaftung bzw. Ökolandbau und Bundesland)?
Wie sieht diese Situation in den anderen EU-Mitgliedstaaten aus?
In Deutschland waren 2007 nach Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung rund
33 600 landwirtschaftliche Betriebe von Einzelunternehmen im Besitz von
Frauen, das entspricht knapp 10 Prozent der gesamten Betriebe. In Betrieben der
Rechtsform Einzelunternehmen obliegt der Inhaberin meist zugleich auch die
Betriebsleitung. Überdurchschnittlich hoch liegt der Anteil an weiblichen
Betriebsinhaberinnen bei den Betrieben von bis zu 2 Hektar (16 Prozent) und von
5 bis unter 10 Hektar (12 Prozent). In der Unterscheidung nach konventionell
und ökologisch wirtschaftenden Betrieben liegen keine entsprechenden Daten
vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2879* Ergebnis der EU-Strukturerhebung 2007, Quelle EUROSTAT.
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen*
Gebiet Betriebsgröße von … bis unter … ha
unter 2 2 bis 5 5 bis 10 10 bis 20 20 bis 30 30 bis 50 50 bis
100
100 und
mehr
Insgesamt
Insgesamt
BW 7 870 8 960 8 250 9 460 4 780 5 910 5 460 1 910 52 600
BY 3 270 17 630 18 630 29 840 14 710 18 130 12 110 2 710 117 030
BB 290 1 000 750 770 320 480 440 940 4 990
HE 790 3 310 3 200 4 180 1 960 2 720 2 850 1 450 20 460
MV 140 710 500 540 300 250 350 1 080 3 870
NI 1 470 5 240 5 110 6 940 3 240 6 840 11 440 5 950 46 230
NW 1 890 9 060 5 960 7 710 4 130 6 680 7 650 2 090 45 170
RP 4 560 4 420 3 080 3 420 1 370 1 900 2 640 1 550 22 940
SL 90 250 150 240 90 130 230 250 1 430
SN 600 1 950 1 140 1 140 490 450 580 750 7 100
ST 240 610 340 490 160 290 380 970 3 480
SH 360 2 710 1 810 1 570 1 060 1 860 4 020 2 700 16 090
TH 220 1 180 630 640 240 220 250 430 3 810
Stadtst. 460 160 100 130 60 80 100 30 1 120
D 22 260 57 190 49 640 67 050 32 930 45 940 48 500 22 820 346 330
darunter weiblich
BW 1 210 1 060 730 730 180 250 240 40 4 440
BY 480 2 280 1 890 2 520 1 070 870 410 70 9 590
BB 70 230 250 210 60 70 70 150 1 110
HE 110 400 330 410 110 220 140 60 1 780
MV 40 170 120 140 90 50 50 120 780
NI 230 890 750 890 230 510 420 250 4 170
NW 290 1 310 780 810 400 390 260 80 4 320
RP 820 690 370 390 150 150 170 80 2 820
SL 10 0 40 40 10 20 30 20 170
SN 110 400 220 180 110 90 110 70 1 290
ST 70 70 50 160 10 50 60 80 550
SH 40 670 330 250 90 130 180 80 1 770
TH 40 250 110 130 30 60 30 40 690
Stadtst. 80 30 20 20 10 . 10 . 170
D 3 600 8 440 5 980 6 890 2 530 2 860 2 190 1 150 33 640
Drucksache 17/2879 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHinsichtlich der Situation in den anderen EU-Mitgliedstaaten wird auf
nachstehende Tabelle verwiesen. Die Zahlen sind hinsichtlich der starken strukturellen
Unterschiede zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten nur eingeschränkt
miteinander vergleichbar.
* Ergebnis der EU-Strukturerhebung 2007, Quelle EUROSTAT.
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen *)
Gebiet Betriebsgröße von … bis unter … ha
unter 2 2 bis 5 5 bis
10
10 bis
20
20 bis
30
30 bis
50
50 bis
100
100
und
mehr
Insgesamt
Anteil der weiblichen Betriebsinhaber in %
BE 19,3 21,0 19,3 17,6 12,4 10,2 7,6 5,5 14,7
BG 21,3 10,0 11,0 7,5 4,0 9,7 10,2 10,7 19,9
CZ 20,8 19,7 19,3 17,1 13,0 13,2 9,7 9,0 17,8
DK 10,5 21,1 17,9 14,9 10,9 8,3 7,0 8,3 11,8
DE 16,2 14,8 12,0 10,3 7,7 6,2 4,5 5,0 9,7
EE 47,0 50,8 44,5 39,4 35,2 25,4 23,1 13,2 41,5
IE 15,0 17,5 14,7 12,5 9,8 8,0 5,9 5,1 10,4
GR 33,3 30,5 26,6 22,1 19,0 17,3 13,9 12,3 30,3
ES 31,0 30,5 30,7 28,8 25,3 24,9 15,8 16,1 28,8
FR 29,0 32,0 31,0 30,9 25,4 22,1 14,3 9,6 24,7
IT 35,3 32,4 31,1 25,4 23,0 15,4 16,8 11,6 32,2
CY 29,6 20,5 13,1 9,9 9,8 6,5 4,8 . 25,5
LV 54,4 52,0 47,9 43,8 38,1 33,3 28,9 22,9 47,1
LT 52,9 49,5 45,1 40,8 34,4 29,2 23,4 14,9 46,4
LU 28,6 29,4 19,0 27,8 41,7 30,8 17,4 7,1 21,2
HU 25,4 15,8 14,4 11,4 11,0 10,7 8,9 9,5 23,3
MT 12,7 2,6 . . . . . . 11,7
NL 7,8 8,0 8,3 6,2 3,5 2,5 1,9 2,4 5,4
AT 32,6 35,9 37,6 35,6 25,5 20,5 18,8 12,7 32,2
PL 42,5 33,9 24,0 15,2 10,3 9,1 7,0 8,7 33,0
PT 30,1 25,9 23,0 19,9 18,8 16,0 18,9 15,5 26,5
RO 31,3 28,6 25,9 22,3 14,3 9,8 7,2 10,9 30,0
SI 33,1 28,8 23,4 15,8 11,2 10,2 7,1 0,0 26,3
SK 19,4 17,3 15,1 14,6 11,1 12,5 16,4 12,8 18,6
FI 30,3 19,5 15,3 12,1 9,3 7,7 5,7 4,8 10,6
SE 22,0 25,3 20,7 16,7 12,3 10,0 6,8 4,9 15,1
UK 27,8 27,5 23,2 19,6 16,2 11,6 7,6 5,2 18,8
EU-27 32,5 30,6 26,7 21,4 17,3 14,4 10,8 9,4 28,8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/287910. Aus welchen Gründen wurde das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ im
Handlungskonzept der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der
ländlichen Räume (2009) nicht berücksichtigt?
Die Bundesregierung zielt mit ihrer Politik für ländliche Räume darauf ab, in
allen Regionen Deutschlands gleichwertige nicht identische Lebensverhältnisse
herzustellen und die Voraussetzungen dafür zu erhalten bzw. so zu verbessern,
dass die Menschen an der Entwicklung der Gesamtgesellschaft teilhaben
können. Dabei ist der Bundesregierung bewusst, dass die ländlichen Räume keine
einheitliche Raumkategorie darstellen und dass es deshalb keine einheitliche, für
alle Regionen passende Strategie geben kann.
Die ländliche Entwicklung umfasst ökonomische, soziale und ökologische
Aspekte. Das Handlungskonzept macht in deskriptiver Form eine entsprechend
breite Palette von Vorschlägen, die unter anderem auf die Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur, die Weiterentwicklung der ländlichen
Infrastrukturen oder die Sicherung von Angeboten und Strukturen in den verschiedenen
Bereichen der Daseinsvorsorge abzielen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
11. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die
Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen für die Lebensqualität und die
eigenständigen Erwerbsmöglichkeiten für Mädchen und Frauen?
Wird das Ziel erreicht werden, bis Ende 2010 alle Lücken zu schließen
(Quelle: Handlungskonzept)?
Wenn nein, warum nicht?
Mehr und mehr entscheidet die Breitbandversorgung über die Attraktivität von
Standorten des ländlichen Raumes. Um die Potenziale der netzbasierten
Kommunikation privat wie beruflich umfassend ausschöpfen zu können und somit
auch die Lebensqualität und die Erwerbsmöglichkeiten generell in ländlichen
Räumen zu verbessern, ist eine flächendeckende Versorgung mit
leistungsfähigen Breitbandanschlüssen unabdingbar. Der Bund hat daher in Abstimmung mit
Wirtschaft, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der
Breitbandstrategie das Ziel formuliert, dass bis Ende dieses Jahres jeder Haushalt
Zugang zu einem Breitbandanschluss mit einer Leistungsfähigkeit von mindestens
ein Megabit pro Sekunde haben kann. Demnächst wird die Bundesregierung ein
Monitoring zur Breitbandstrategie veröffentlichen, in dem die vom Bund
ergriffenen Maßnahmen dargestellt sind. Demnach sind alle Maßnahmen mit hohem
oder sehr hohem Zielerreichungsgrad vollständig oder weitgehend umgesetzt.
Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen
(„Digitale Dividende“) für die Breitbanderschließung des ländlichen Raums, die
Schaffung geeigneter Förderbedingungen und die verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit.
Derzeit führt der TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine umfassende Erhebung bei den
Breitbandanbietern durch; der Rücklauf der Antworten und die Datenauswertung
wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Daten sollen in einem
erneuerten Breitbandatlas von Oktober an auf dem Breitbandportal des BMWi
(
www.zukunft-breitband.de) visualisiert werden.
Drucksache 17/2879 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie schätzt die Bundesregierung die Versorgung mit
Kinderbetreuungsplätzen (Ganz- und Halbtagsplätze bitte aufschlüsseln) in den ländlichen
Regionen ein?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung das formulierte Ziel „bis 2013 für
bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen
Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der
Kindertagespflege zu schaffen“ (Quelle: Handlungskonzept) auch in den ländlichen
Regionen erreicht werden?
Wenn nein, warum nicht, und was wird die Bundesregierung tun, um das
Ziel in welchem Zeitraum zu erreichen?
Die Betreuungsquote von 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren bezieht sich
auf den Bundesdurchschnitt. Deshalb unterscheiden die angestrebten
Versorgungsquoten für 2013 nicht zwischen Städten und ländlichen Gebieten. Im
Durchschnitt der einzelnen Jungendamtsbezirke wird das vorgegebene Ziel von
35 Prozent erreicht werden. Dies belegt der Erste Zwischenbericht zur
Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG), der sich dabei auf die amtliche
Kinder- und Jugendhilfestatistik, auf eine Zusatzerhebung bei den Jugendämtern
sowie eine weitere bei Tagespflegepersonen stützt.
13. Wie hat sich die Erwerbs- und Lebenssituation von Frauen in ländlichen
Räumen seit der Einführung einer entsprechenden Berichtspflicht im
Agrarbericht der Bundesregierung entwickelt?
Die Berichtspflicht für den Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung ergibt
sich aus § 4 des Landwirtschaftsgesetzes in der Fassung vom 13. Dezember
2007 (BGBl. I S. 2936). Danach legt die Bundesregierung alle vier Jahre –
erstmals ab dem Jahr 2011– dem Bundestag und dem Bundesrat einen „Bericht über
die Lage der Landwirtschaft“ vor. Dieses Gesetz enthält keine spezielle
Berichtspflicht für die Erwerbs- und Lebenssituation der Frauen im ländlichen
Raum. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
14. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Erwerbssituation von
Frauen in ländlichen Räumen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Die Erwerbsbeteiligungen von Frauen sind eingebettet in die jeweiligen
Lebenssituationen der Frauen. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits vor acht Jahren durch das Johann
Heinrich von Thünen-Institut (vTI) eine große Untersuchung zu den
„Perspektiven und Problemen von Frauen in ländlichen Regionen“ durchführen lassen.
Im Rahmen der Studie wurden in 15 Untersuchungspunkten insgesamt 1 668
Frauen zu verschiedenen Aspekten ihrer Lebenssituation befragt. Ein wichtiger
Teilbereich der Untersuchung war die Analyse der Teilhabe der befragten
Frauen am Erwerbsleben. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Erwerbsarbeit ist mittlerweile ein fester Bestandteil im Rollenverständnis der
Frauen bei gleichzeitig hoher Familienorientierung.
– Die Erwerbsorientierungen der Frauen differenzierten deutlich zwischen
west- und ostdeutschen Bundesländern, den Generationen und zwischen den
Regionen.
– Die regionalen Wirtschaftsverhältnisse wirken sich stark auf die
Beschäftigungsmöglichkeiten aus.
– Die Anforderungen aus der Vereinbarkeit lösen die Frauen höchst kreativ, vor
allem über familiäre Unterstützungsnetzwerke.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2879– Deutliche Differenzierungen nach Art und Umfang der Arbeit,
Pendelaufwendungen sowie betrieblicher Stellung wirken einem einheitlichen Bild der
Frauenerwerbstätigkeit in ländlichen Räumen entgegen.
„Mit ihrem Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/901 haben die Fraktionen der
CDU/CSU und der FDP die Bundesregierung aufgefordert, bei der Bekämpfung
der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern besonderes Augenmerk
auf den ländlichen Raum zu legen. Die Bundesregierung arbeitet zurzeit – mit
Blick auf regionale Unterschiede zwischen Ballungsgebieten und ländlichen
Räumen – bei der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern an einer
Kooperation mit dem Deutschen Landfrauenverband. Geplant ist zunächst eine
bundesweite Fachtagung, bei der Erklärungsansätze, Praxisbeispiele und
Handlungsansätze diskutiert werden sollen.“
15. Wie hoch ist aus Sicht der Bundesregierung das Armutsrisiko für Frauen in
ländlichen Räumen im Vergleich zu Männern im gleichen Lebensraum
bzw. zu Frauen in Ballungszentren, und welche Ursachen gibt es für diese
Unterschiede?
Der Bundesregierung liegen zu den in der Frage angesprochenen
Raumordnungsregionen keine Daten über Einkommensverteilung und
Armutsrisikoquoten vor.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die in vielen Entwicklungsländern zur
Verbesserung der Stellung von Frauen eingesetzten Mikrokredite einerseits
und ein bisher nur im Rahmen von Pilotprojekten eingeführtes
bedingungsloses Grundeinkommen andererseits im Hinblick auf ihre
Tauglichkeit im Rahmen einer aktivierenden Gleichstellungspolitik in
strukturschwachen ländlichen Räumen Deutschlands?
Mikrofinanzierung stärkt auf vielfältige Art und Weise die soziale und
wirtschaftliche Rolle der Frau in Schwellen- und Entwicklungsländern. Auf
Bundestagsdrucksache 17/2680 wird verwiesen.
Auf Deutschland lässt sich die erfolgreiche Förderung durch Mikrofinanzierung
jedoch nicht in gleichem Maße übertragen. Im Gegensatz zu
Entwicklungsländern, ist die Abdeckungsrate der Finanzdienstleistungen in Deutschland sehr
hoch. Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Abdeckungsrate von
Bank- und Finanzdienstleistungen überhaupt. Mikrokredite in
Entwicklungsländern dienen Frauen neben einem Einstieg ins Wirtschaftsleben auch der
Existenzsicherung, insbesondere in den Ländern, die nicht über ein ausreichendes
soziales Sicherungssystem verfügen. Da Deutschland über ein solches System
verfügt, stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um ein geeignetes Instrument für
deutsche ländliche Gebiete handelt.
Dennoch finden sich auch in Deutschland sowie in anderen EU-Ländern bereits
zahlreiche Mikrofinanzinitiativen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die
Vergabe von Mikrokrediten für gewerbliche Zwecke, die nach EU-Definition
maximal 25 000 Euro betragen. In Deutschland werden zahlreiche
kleinvolumige Finanzierungen wie Bankdarlehen, Kontokorrentkredite oder
Förderkredite unter der Bezeichnung „Mikrokredit“ zusammengefasst. Die deutsche
Definition von Mikrokrediten ist deshalb weiter gefasst als das gängige Konzept
in Entwicklungsländern.
Das Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds
setzt vor allem auf die Erhöhung der existenzsichernden Erwerbsarbeit von
Frauen. In diesem Kontext ist auch der Mikrokreditfonds Deutschland zu sehen,
der den Zweck verfolgt, ein flächendeckendes Mikrokreditangebot in Deutsch-
Drucksache 17/2879 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeland aufzubauen. Dadurch soll auch Kleinunternehmen, die keinen Bankkredit
erhalten, der Zugang zu Kapital ermöglicht werden. Dies kommt auch Frauen
zugute. Mehr als 33 Prozente der Kreditnehmenden sind zurzeit Frauen.
17. Wie ist die Ausstattung ländlicher Räume mit Plätzen in Frauenhäusern,
und wie beurteilt die Bundesregierung diese Zahlen?
Einrichtung und Ausstattung von Frauenhäusern liegen im Verantwortungs- und
Kompetenzbereich der Länder und Kommunen. Auf der Internetseite der von
der Bundesregierung geförderten Vernetzungsstelle der Frauenhäuser
Frauenhauskoordinierung e. V. sind bundesweit Frauenhausplätze vor Ort
recherchierbar.
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ISSN 0722-8333]