[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Victor Perli,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2960 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns
in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf
12 Euro je Zeitstunde. Das ist für viele Menschen ein erheblicher und –
angesichts aktuell explodierender Verbraucher- und Energiepreise – auch dringend
notwendiger Lohnzuwachs. Vor allem Geringverdienerinnen und
Geringverdiener, Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden von der Erhöhung
des gesetzlichen Mindestlohns profitieren – wenn sie ihn denn tatsächlich
auch ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte
den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für
das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die
Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust
beläuft sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf
durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (
https://www.dgb.de/themen/++co++51
6acf66-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).
Die beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns muss daher
zwingend wirksam kontrolliert werden. Nur so ist sichergestellt, dass das Plus nicht
nur auf der Haben-Seite des Bundeskanzlers Olaf Scholz steht, sondern auch
tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Die Fraktion DIE LINKE. möchte
sich mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Deutschland machen, um frühzeitig
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und
gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat auch in den
letzten Jahren durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend
zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire
Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht. Während der aktuellen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3232
20. Wahlperiode 30.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 30. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
COVID-19-Pandemie wird dabei weiterhin sichergestellt, dass die
Arbeitsfähigkeit der FKS unter Einhaltung der gesundheitlichen Schutzmaßnahmen für
die Beschäftigten erhalten bleibt. Ein Vergleich der in der vorliegenden Kleinen
Anfrage erbetenen Zahlen für das erste Halbjahr 2022 mit denen der
Vorjahreszeiträume ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. So waren zahlreiche Branchen
besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-
Pandemie betroffen, was Auswirkungen auf die Tätigkeit der FKS und die damit
verbundenen Arbeitsergebnisse hatte. Darüber hinaus beeinflussten der erhöhte
Aufwand zum Schutz der Beschäftigten und Personalausfälle aufgrund von
Quarantänemaßnahmen ebenfalls die Aufgabenwahrnehmung der FKS.
Die nachfolgenden Detailauswertungen zu den Arbeitsergebnissen der FKS
erfolgen regelmäßig stichtagsbezogen. Hierbei ist auch zu beachten, dass die
Statistiken der FKS nach einer durchgeführten IT-Verfahrensumstellung einer
fortlaufenden Qualitätssicherung durch die Generalzolldirektion unterliegen
und insofern stichtagsbezogenen Veränderungen einzelner Werte möglich sind.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS nach
Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2022 bundesweit die
Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach den Branchen
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Pflege, Gebäudereinigung, Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport-
und Logistikgewerbe, Kurier-, Express- und Paketdienste,
Arbeitnehmerüberlassung, geringfügige Beschäftigung sowie nach sonstigen Branchen
differenzieren)?
Die FKS hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer
Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der
Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen der Jahre
2019 bis 2021 wird auf die nachfolgende Datenzusammenstellung aus der
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwiesen. In der
Beschäftigungsstatistik der BA wird der Juni-Wert jeweils als Jahreswert
ausgewiesen. Eine Statistik für das Jahr 2022 liegt noch nicht vor.
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Deutschland (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 BetriebeInsgesamt
Beschäftigte
(Summe
aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
30.06.
2019
Insgesamt 3.141.792 38.302.144 33.407.262 4.894.882
Landwirtschaftliche und damit verb.
Tätigkeiten (011 – 016) 78.697 364.828 230.122 134.706
Forstwirtschaft (021) 2.367 9.965 8.062 1.903
Schlachten und Fleischverarbeitung
(101) 8.566 189.466 165.669 23.797
Sammlung, Abfallbeseitigung,
Rückgewinnung (38) 6.643 192.269 182.217 10.052
Baugewerbe (F) 269.117 2.083.347 1.896.005 187.342
Bauinstallation, sonstiger Ausbau,
sonstige spez. Bautätigkeiten
(432, 433, 439)
224.098 1.463.289 1.315.186 148.103
43991, Gerüstbau 2.931 32.390 29.960 2.430
Einzelhandel mit Getränken,
Tankstellen (4730, 4725) 18.445 131.541 84.096 47.445
Verkehr und Lagerei (H) 95.882 2.136.220 1.837.761 298.459
Güterbeförderung im
Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post-, Kurier- und
Expressdienste (492, 494, 53)
45.246 827.584 668.534 159.050
Betrieb von Taxis (4932) 18.282 121.774 79.636 42.138
Gastgewerbe (I) 214.644 1.733.833 1.109.106 624.727
Caterer und Erbr. sonst.
Verpflegungs-DL (562) 18.711 253.156 179.393 73.763
Arbeitnehmerüberlassung (782 + 783) 13.670 806.990 750.219 56.771
Private Wach- und Sicherheitsdienste,
mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801 + 802)
5.621 215.582 176.965 38.617
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u.
Verkehrsm. (812) 41.617 836.499 572.891 263.608
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 28.437 737.556 493.113 244.443
Call Center (822) 1.823 130.948 125.559 5.389
Messe-, Ausstellungs- u.
Kongressveranst. (823) 3.381 39.720 31.736 7.984
Heime (ohne Erholungs- u.
Ferienheime, soz. Betreuung älterer
Menschen und Behind. (87, 881)
36.726 1.999.651 1.857.542 142.109
Friseur- und Kosmetiksalons (9602) 63.179 221.175 171.491 49.684
Friseursalons (96021) 48.930 191.799 151.010 40.789
Kosmetiksalons (96022) 14.249 29.376 20.481 8.895
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 BetriebeInsgesamt
Beschäftigte
(Summe
aus SvB und
agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
30.06.
2020
Insgesamt 3.094.940 37.790.076 33.322.952 4.467.124
Landwirtschaftliche und damit verb.
Tätigkeiten (011 – 016) 79.536 364.180 229.524 134.656
Forstwirtschaft (021) 2.370 11.467 9.601 1.866
Schlachten und Fleischverarbeitung
(101) 8.200 185.187 163.645 21.542
Sammlung, Abfallbeseitigung,
Rückgewinnung (38) 6.624 193.511 183.921 9.590
Baugewerbe (F) 270.616 2.110.910 1.923.543 187.367
Bauinstallation, sonstiger Ausbau,
sonstige spez. Bautätigkeiten
(432, 433, 439) 225.243 1.482.545 1.334.137 148.408
43991, Gerüstbau 2.893 32.847 30.282 2.565
Einzelhandel mit Getränken,
Tankstellen (4730, 4725) 18.485 128.086 83.314 44.772
Verkehr und Lagerei (H) 93.718 2.124.049 1.847.240 276.809
Güterbeförderung im
Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post-, Kurier- und
Expressdienste (492, 494, 53) 45.204 839.366 687.360 152.006
Betrieb von Taxis (4932) 16.955 110.573 73.024 37.549
Gastgewerbe (I) 206.599 1.522.803 1.026.451 496.352
Caterer und Erbr. sonst.
Verpflegungs-DL (562) 17.701 235.763 174.439 61.324
Arbeitnehmerüberlassung (782 + 783) 13.387 667.485 628.578 38.907
Private Wach- und Sicherheitsdienste,
mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801 + 802) 5.610 213.976 177.248 36.728
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u.
Verkehrsm. (812) 41.968 807.885 561.052 246.833
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 28.541 710.146 481.253 228.893
Call Center (822) 1.761 126.028 121.250 4.778
Messe-, Ausstellungs- u.
Kongressveranst. (823) 3.125 34.743 30.206 4.537
Heime (ohne Erholungs- u.
Ferienheime, soz. Betreuung älterer
Menschen und Behind. (87, 881) 37.223 2.022.366 1.886.503 135.863
Friseur- und Kosmetiksalons (9602) 62.401 214.393 168.870 45.523
Friseursalons (96021) 48.392 185.982 148.458 37.524
Kosmetiksalons (96022) 14.009 28.411 20.412 7.999
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 BetriebeInsgesamt
Beschäftigte
(Summe
aus SvB und
agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
30.06.
2021
Insgesamt 3.109.464 38.164.544 33.802.173 4.362.371
Landwirtschaftliche und damit verb.
Tätigkeiten (011 – 016) 80.442 365.160 232.118 133.042
Forstwirtschaft (021) 2.379 11.958 10.037 1.921
Schlachten und Fleischverarbeitung
(101) 7.923 201.961 181.567 20.394
Sammlung, Abfallbeseitigung,
Rückgewinnung (38) 6.699 196.048 186.796 9.252
Baugewerbe (F) 276.228 2.162.775 1.975.842 186.933
Bauinstallation, sonstiger Ausbau,
sonstige spez. Bautätigkeiten
(432, 433, 439) 230.038 1.523.230 1.374.732 148.498
43991, Gerüstbau 2.898 34.133 31.716 2.417
Einzelhandel mit Getränken,
Tankstellen (4730, 4725) 18.543 125.779 81.776 44.003
Verkehr und Lagerei (H) 93.685 2.167.071 1.893.707 273.364
Güterbeförderung im
Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post-, Kurier- und
Expressdienste (492, 494, 53) 45.916 882.342 732.120 150.222
Betrieb von Taxis (4932) 16.349 105.212 67.245 37.967
Gastgewerbe (I) 206.086 1.439.995 980.992 459.003
Caterer und Erbr. sonst.
Verpflegungs-DL (562) 17.443 225.458 169.559 55.899
Arbeitnehmerüberlassung
(782 + 783) 13.200 756.292 716.329 39.963
Private Wach- und Sicherheitsdienste,
mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801 + 802) 5.695 213.403 179.337 34.066
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u.
Verkehrsm. (812) 42.897 797.333 564.094 233.239
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 29.203 695.286 479.958 215.328
Call Center (822) 1.766 130.536 125.872 4.664
Messe-, Ausstellungs- u.
Kongressveranst. (823) 2.977 31.349 27.303 4.046
Heime (ohne Erholungs- u.
Ferienheime, soz. Betreuung älterer
Menschen und Behind. (87, 881) 37.839 2.067.128 1.929.971 137.157
Friseur- und Kosmetiksalons (9602) 61.468 201.881 160.258 41.623
Friseursalons (96021) 48.206 175.804 141.208 34.596
Kosmetiksalons (96022) 13.262 26.077 19.050 7.027
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS von Januar bis Juli 2022
bundesweit durchgeführt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen
differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume
2021, 2020 und 2019 ausweisen)?
Die Anzahl der von der FKS jeweils im ersten Halbjahr der Jahre 2019 bis
2022 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen in den erfragten Branchen kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Arbeitsstatistik der FKS
differenziert zwischen über 25 verschiedenen Branchen. Kurier-, Express- und
Paketdienste sind dabei Teil der Branche Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe. Die Arbeitsstatistik der FKS sieht keine Erfassung
nach Beschäftigungsarten oder -umfang z. B. nach geringfügiger Beschäftigung
vor.
Anzahl Arbeitgeberprüfungen der FKS
Branche 1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 106 76 485 119
Arbeitnehmerüberlassung 1.028 426 338 387
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 6.838 5.475 7.324 6.677
Forstwirtschaft 38 22 72 78
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe 5.276 3.607 2.751 3.849
Gebäudereinigung 784 585 1.272 919
Landwirtschaft 405 499 395 314
Personenbeförderungsgewerbe 787 496 433 638
Pflegebranche 226 168 281 300
Sonstige 6.109 5.056 4.700 5.802
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 2.781 2.050 2.555 2.362
(Auswertestichtag: 3. August 2022)
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die FKS von Januar bis Juli 2022 in
Deutschland festgestellt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen
differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021,
2020 und 2019 ausweisen)?
Die Anzahl der von der FKS bundesweit jeweils im ersten Halbjahr der Jahre
2019 bis 2022 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) in den
erfragten Branchen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hinsichtlich der
Branchenzuordnung sowie der Erfassung von Angaben zu geringfügig Beschäftigten wird auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren der FKS
wegen Verstößen gegen MiLoG
Branche 1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 6 14 7 1
Arbeitnehmerüberlassung 11 4 2 3
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 169 131 171 188
Forstwirtschaft 2 3 4 6
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe 1.538 1.153 666 909
Gebäudereinigung 34 25 21 23
Landwirtschaft 29 45 54 34
Personenbeförderungsgewerbe 138 105 67 119
Pflegebranche 24 21 18 19
Sonstige 936 845 598 715
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 350 351 362 304
(Auswertestichtag: 3. August 2022)
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (nach § 21 Absatz 1
Nummer 9, Absatz 2 des Mindestlohngesetzes – MiLoG; § 266a
Absatz 1, Absatz 2 des Strafgesetzbuchs – StGB) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit im Zeitraum Januar bis Juli 2022
eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020
und 2019 ausweisen und nach den in Frage 1 genannten Branchen
differenzieren)?
Die Anzahl der von der FKS bundesweit jeweils im ersten Halbjahr der Jahre
2019 bis 2022 in den erfragten Branchen wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1
Nummer 9 und Absatz 2 MiLoG sowie nach § 266a des Strafgesetzbuches
(StGB) eingeleiteten Ermittlungsverfahren kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden. Hinsichtlich der Branchenzuordnung sowie der Erfassung
von Angaben zu geringfügig Beschäftigten wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS
Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach § 21 Abs. 1 Nr. 9,
Abs. 2 MiLoG
Strafverfahren
nach § 266a StGB
Branche 1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 2 4 3 0 14 23 43 14
Arbeitnehmerüberlassung 6 2 0 3 84 46 49 78
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe 75 50 54 45 2.363 2.044 1.869 2.380
Forstwirtschaft 2 2 2 4 6 12 12 11
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe 497 415 235 235 1.403 1.294 861 1147
Gebäudereinigung 22 13 6 9 426 438 420 578
Landwirtschaft 18 29 30 23 95 89 75 72
Personenbeförderungsgewerbe 73 55 34 51 174 141 110 168
Pflegebranche 21 14 10 14 483 373 285 225
Sonstige 570 561 388 394 1.867 1.710 1.419 1.545
Speditions-, Transport- und
damit verbundenes
Logistikgewerbe 175 189 146 143 592 599 597 663
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Eine Verhängung von Strafen ist dabei nicht vorgesehen.
Die Anzahl der mit Geld- oder Freiheitsstrafen abgeschlossenen Strafverfahren
wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht erfasst. Die für den erbetenen
Vergleich erforderliche Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts für
das Jahr 2022 liegt noch nicht vor.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum Januar
bis Juni 2022 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder
bei den Kontrollen der FKS bundesweit?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die FKS bundesweit
Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von
17 014 779 Euro festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der
Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS betrug im
genannten Zeitraum 21 684 391 Euro. Diese Ergebnisse sind Resultat
abgeschlossener Ermittlungsverfahren und stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang
mit durchgeführten Prüfungen der FKS.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit im Zeitraum Januar bis Juli 2022 Schwerpunktprüfungen durch
die FKS statt, für wie viele Betriebe hat die FKS Prüfkompetenzen, wie
viele Arbeitgeberprüfungen wurden durchgeführt, wie viele
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen
Mindestlohns und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum
Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die FKS drei bundesweite
Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Branchen, Anzahl der in diesem
Zusammenhang durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, eingeleitete
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns sowie
Strafverfahren (insgesamt) können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe der jeweiligen Branche wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Branche Arbeitgeber-prüfungen
Ordnungswidrigkeitenverfahren
(§ 21 Abs. 1
Nr. 9 und
§ 21 Abs. 2
MiLoG)
Strafverfahren
Friseurhandwerk 2.049 7 57
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe 600 1 314
Gaststättengewerbe 1.008 7 165
Bei den abgebildeten Fallzahlen handelt es sich um erste Ergebnisse
unmittelbar nach den jeweiligen Schwerpunktprüfungen. Zahlreiche Sachverhalte
bedürfen weiterer Prüfungen, insbesondere in Bezug auf eventuelle
Mindestlohnverstöße. Daher ist insgesamt eine Zunahme von eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafverfahren im Zusammenhang mit den aufgeführten
Schwerpunktprüfungen zu erwarten.
Hinsichtlich der von der FKS in den Jahren 2019 bis 2021 durchgeführten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen, der Anzahl der Betriebe der betreffenden
Branchen sowie der in diesem Zusammenhang durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung
des gesetzlichen Mindestlohns sowie Strafverfahren wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/1223 verwiesen.
7. Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar
bis Juli 2022 in Deutschland von Verstößen gegen den gesetzlichen
Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021,
2020 und 2019 ausweisen)?
Die FKS führt keine statistischen Aufzeichnungen, aus denen sich der Anteil
geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit
Mindestlohnverstößen herleiten lässt.
8. Ist die geltende Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeit gemäß § 17
Absatz 1 MiLoG nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um
Verstöße gegen den Mindestlohn wirksam aufzudecken?
Die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen
Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem MiLoG wie auch
nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
sowie nach dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der
Fleischwirtschaft ist nach Auffassung der Bundesregierung sehr gut geeignet die
Einhaltung von Mindestlöhnen zu überprüfen und mithin Mindestlohnverstöße
aufzudecken.
9. Minijobs werden, das legt u. a. der Dreizehnte Bericht der
Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen
Beschäftigung (
https://dserver.bundestag.de/btd/18/127/1812755.pdf,
S. 9) nahe, arbeitgeberseitig als Instrument genutzt, um
Lohnnebenkosten zu sparen – wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext
die im Mindestlohnerhöhungsgesetz beschlossene Ausweitung
geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Durchsetzung
des Mindestlohns, und wie will die Bundesregierung diese seit Jahren
bestehenden Missstände beseitigen?
Das im 13. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des
Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Bundestagsdrucksache
18/12755) als besondere Begehungsweise der Schwarzarbeit angeführte
Lohnsplitting unter Verwendung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse ist
methodisch grundsätzlich unabhängig von der Höhe der sog. Minijobgrenze.
Das Lohnsplittung kann u. a. zur Verschleierung von Schwarzlohnzahlungen
und zum Zwecke des Sozialleistungsbetrugs eingesetzt werden.
Beim Lohnsplitting wird der Anschein einer ordnungsgemäßen Beschäftigung
z. B. dadurch erweckt, dass lediglich ein geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis angemeldet und entsprechende Pauschalbeiträge seitens des Arbeitgebers
abgeführt werden. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine
Vollzeitbeschäftigung oder vollzeitnahe Beschäftigung. Lohnsplitting dient arbeitgeberseitig
somit vorrangig dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und weniger
der Vermeidung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird durch die
umfangreiche Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungstätigkeit der FKS
sichergestellt. Die FKS arbeitet zudem intensiv mit allen Behörden des Bundes, der
Länder, der Kommunen und sonstigen Stellen zusammen, die in die
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingebunden sind, z. B.
der Deutschen Rentenversicherung, der BA, den Polizeibehörden, den
Landesfinanzbehörden, den Gewerbeämtern, etc.
10. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis Juni
2022 entwickelt (bitte die aktuellsten verfügbaren Zahlen ausweisen)?
In den operativen Einheiten der FKS waren zum 30. Juni 2022 7.684
Arbeitskräfte (AK) eingesetzt. Hinsichtlich der Stellenbesetzung der FKS in den
Jahren 2014 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
20/1223 verwiesen.
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Stellen (Soll)
und besetzten Stellen (Ist) in den Jahren 2015 bis Juni 2022 entwickelt
(bitte jährliche Werte und die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)?
Die Entwicklung der Plan-/Stellen-Situation im Bereich der FKS im Jahr 2022
kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Die Planstellenzuläufe
beinhalten auch hier anteilig Planstellen für unterstützende Prozesse wie
Organisation, Personal, Haushalt, Service sowie Aus- und Fortbildung.
Jahr Plan-/
Stellen
Veränderung
2022 10.223 + 130 Planstellen – Kontrolle des MiLoG
+ 304 Planstellen – Stärkung der FKS
+ 283 Planstellen – Gesetz gegen illegale
Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
+ 188 Planstellen – u. a. Gesetz zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie
96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern
und Arbeitsschutzkontrollgesetz
Hinsichtlich der besetzen Stellen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Antwort zu Frage 10 die in den Plan-/
Stellenzuläufen (Soll) enthaltenen Anteile für die unterstützenden Prozesse wie
Organisation, Personal, Haushalt, Service sowie Aus- und Fortbildung nicht
enthalten. Hinsichtlich der Entwicklung der Plan-/Stellen-Situation im Bereich
FKS in den Jahren 2015 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/1223 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]