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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.08.2022

Aktualisiert

16.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/296003.08.2022

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Victor Perli, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro je Zeitstunde. Das ist für viele Menschen ein erheblicher und – angesichts aktuell explodierender Verbraucher- und Energiepreise – auch dringend notwendiger Lohnzuwachs. Vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren – wenn sie ihn denn tatsächlich auch ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (https://www.dgb.de/themen/++co++516acf66-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).

Die beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns muss daher zwingend wirksam kontrolliert werden. Nur so ist sichergestellt, dass das Plus nicht nur auf der Haben-Seite des Bundeskanzlers Olaf Scholz steht, sondern auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Die Fraktion DIE LINKE. möchte sich mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Deutschland machen, um frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2022 bundesweit die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Pflege, Gebäudereinigung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Kurier-, Express- und Paketdienste, Arbeitnehmerüberlassung, geringfügige Beschäftigung sowie nach sonstigen Branchen differenzieren)?

2

Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS von Januar bis Juli 2022 bundesweit durchgeführt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?

3

Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die FKS von Januar bis Juli 2022 in Deutschland festgestellt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?

4

Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (nach § 21 Absatz 1 Nummer 9, Absatz 2 des Mindestlohngesetzes – MiLoG; § 266a Absatz 1, Absatz 2 des Strafgesetzbuchs – StGB) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Zeitraum Januar bis Juli 2022 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen und nach den in Frage 1 genannten Branchen differenzieren)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum Januar bis Juni 2022 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder bei den Kontrollen der FKS bundesweit?

6

In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Zeitraum Januar bis Juli 2022 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt, für wie viele Betriebe hat die FKS Prüfkompetenzen, wie viele Arbeitgeberprüfungen wurden durchgeführt, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?

7

Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2022 in Deutschland von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?

8

Ist die geltende Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeit gemäß § 17 Absatz 1 MiLoG nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um Verstöße gegen den Mindestlohn wirksam aufzudecken?

9

Minijobs werden, das legt u. a. der Dreizehnte Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (https://dserver.bundestag.de/btd/18/127/1812755.pdf, S. 9) nahe, arbeitgeberseitig als Instrument genutzt, um Lohnnebenkosten zu sparen – wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext die im Mindestlohnerhöhungsgesetz beschlossene Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Durchsetzung des Mindestlohns, und wie will die Bundesregierung diese seit Jahren bestehenden Missstände beseitigen?

10

Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis Juni 2022 entwickelt (bitte die aktuellsten verfügbaren Zahlen ausweisen)?

11

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Stellen (Soll) und besetzten Stellen (Ist) in den Jahren 2015 bis Juni 2022 entwickelt (bitte jährliche Werte und die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)?

Berlin, den 22. Juli 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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