[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Susanne Ferschl, Jan
Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2964 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns
in Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf
12 Euro je Zeitstunde. Das ist für viele Menschen ein erheblicher und –
angesichts aktuell explodierender Verbraucher- und Energiepreise – auch dringend
notwendiger Lohnzuwachs. Vor allem Geringverdienerinnen und
Geringverdiener, Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden von der Erhöhung des
gesetzlichen Mindestlohns profitieren – wenn sie ihn denn tatsächlich auch
ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den
gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das
Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die
Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft
sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf
durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (
https://www.dgb.de/themen/++co++516acf6
6-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).
Die beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns muss daher
zwingend wirksam kontrolliert werden. Nur so ist sichergestellt, dass das Plus nicht
nur auf der Haben-Seite des Bundeskanzlers Olaf Scholz steht, sondern auch
tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Die Fraktion DIE LINKE. möchte
sich mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Brandenburg machen, um frühzeitig
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und
gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat auch in den letzten
Jahren durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur
Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire
Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht. Während der aktuellen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3290
20. Wahlperiode 02.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 2. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
COVID-19-Pandemie wird dabei weiterhin sichergestellt, dass die
Arbeitsfähigkeit der FKS unter Einhaltung der gesundheitlichen Schutzmaßnahmen für
die Beschäftigten erhalten bleibt. Ein Vergleich der in der vorliegenden Kleinen
Anfrage erbetenen Zahlen für das erste Halbjahr 2022 mit denen der
Vorjahreszeiträume ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. So waren zahlreiche Branchen
besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-
Pandemie betroffen, was Auswirkungen auf die Tätigkeit der FKS und die
damit verbundenen Arbeitsergebnisse hatte. Darüber hinaus beeinflussten der
erhöhte Aufwand zum Schutz der Beschäftigten und Personalausfälle aufgrund
von Quarantänemaßnahmen ebenfalls die Aufgabenwahrnehmung der FKS.
Die nachfolgenden Detailauswertungen zu den Arbeitsergebnissen der FKS
erfolgen regelmäßig stichtagsbezogen. Hierbei ist auch zu beachten, dass die
Statistiken der FKS nach einer durchgeführten IT-Verfahrensumstellung einer
fortlaufenden Qualitätssicherung durch die Generalzolldirektion unterliegen und
insofern stichtagsbezogene Veränderungen einzelner Werte möglich sind.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS nach
Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2022 in Brandenburg
die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach den Branchen
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Pflege, Gebäudereinigung, Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe, Kurier-, Express- und Paketdienste,
Arbeitnehmerüberlassung, geringfügige Beschäftigung sowie nach sonstigen Branchen
differenzieren und nach Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Die FKS hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer
Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der
Betriebe und Beschäftigten in Brandenburg in den Jahren 2019 bis 2021 –
differenziert nach Wirtschaftszweigen – wird auf die nachfolgende
Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
verwiesen. In der Beschäftigungsstatistik der BA wird der Juni-Wert jeweils als
Jahreswert ausgewiesen. Eine Statistik für das Jahr 2022 liegt noch nicht vor.
Eine Aufschlüsselung nach Hauptzollamtsbezirken ist in der
Beschäftigungsstatistik der BA nicht vorgesehen.
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Brandenburg (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30.06.2019
Insgesamt 83.066 949.940 854.164 95.776
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.593 23.890 18.577 5.313
Forstwirtschaft (021) 132 511 407 104
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 193 4.256 3.983 273
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 353 7.643 7.275 368
Baugewerbe (F) 10.466 73.480 68.072 5.408
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten
(432,433,439)
8.523 48.763 44.580 4.183
43991,Gerüstbau 162 1.989 1.898 91
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) 579 3.967 3.356 611
Verkehr und Lagerei (H) 3.257 79.014 67.370 11.644
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste
(492,494,53)
1.608 32.688 27.840 4.848
Betrieb von Taxis (4932) 504 3.137 2.208 929
Gastgewerbe (I) 5.793 42.666 31.112 11.554
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 628 8.629 6.799 1.830
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 289 17.442 16.556 886
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801+802)
249 8.422 7.317 1.105
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.357 20.727 16.677 4.050
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 904 17.910 14.181 3.729
Call Center (822) 64 7.334 7.252 82
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 86 774 570 204
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung
ält. Menschen und Behind. (87,881)
1.383 63.560 60.976 2.584
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.802 6.318 5.664 654
Frisörsalons (96021) 1.257 5.369 4.914 455
Kosmetiksalons (96022) 545 949 750 199
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30.06.2020
Insgesamt 81.968 936.476 848.381 88.095
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.609 22.943 17.774 5.169
Forstwirtschaft (021) 127 468 404 64
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 185 4.093 3.796 297
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 354 7.685 7.348 337
Baugewerbe (F) 10.394 72.956 67.551 5.405
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten
(432,433,439)
8.468 48.336 44.156 4.180
43991,Gerüstbau 157 1.989 1.870 119
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) 579 3.871 3.306 565
Verkehr und Lagerei (H) 3.158 76.996 66.193 10.803
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste
(492,494,53)
1.574 33.027 28.347 4.680
Betrieb von Taxis (4932) 457 2.660 1.830 830
Gastgewerbe (I) 5.576 37.426 28.550 8.876
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 596 7.812 6.346 1.466
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 288 14.712 13.669 1.043
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801+802)
245 7.588 6.560 1.028
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.372 20.509 16.754 3.755
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 917 17.784 14.326 3.458
Call Center (822) 59 6.659 6.601 58
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 79 702 543 159
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung
ält. Menschen und Behind. (87,881)
1.387 63.897 61.382 2.515
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.773 6.126 5.528 598
Frisörsalons (96021) 1.250 5.204 4.769 435
Kosmetiksalons (96022) 523 922 759 163
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30.06.2021
Insgesamt 82.103 952.973 866.537 86.436
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.591 22.145 17.125 5.020
Forstwirtschaft (021) 129 470 403 67
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 176 5.036 4.788 248
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 353 7.715 7.385 330
Baugewerbe (F) 10.386 73.896 68.634 5.262
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten
(432,433,439)
8.483 49.132 45.062 4.070
43991,Gerüstbau 159 2.061 1.969 92
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) 574 3.873 3.260 613
Verkehr und Lagerei (H) 3.144 83.164 72.500 10.664
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr,
Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste
(492,494,53)
1.586 34.635 29.850 4.785
Betrieb von Taxis (4932) 433 2.682 1.770 912
Gastgewerbe (I) 5.549 36.434 28.190 8.244
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 599 7.754 6.364 1.390
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 283 17.115 15.991 1.124
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801+802)
267 7.865 6.912 953
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.379 20.177 16.714 3.463
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 917 17.680 14.499 3.181
Call Center (822) 61 5.772 5.716 56
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 79 647 483 164
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung
ält. Menschen und Behind. (87,881)
1.450 67.152 64.496 2.656
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.740 5.869 5.268 601
Frisörsalons (96021) 1.254 5.026 4.573 453
Kosmetiksalons (96022) 486 843 695 148
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS von Januar bis Juli 2022 in
Brandenburg durchgeführt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen
differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume
2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der in Brandenburg von der FKS jeweils im ersten Halbjahr der
Jahre 2019 bis 2022 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen in den erfragten
Branchen kann – aufgeschlüsselt nach Hauptzollämtern (HZÄ) – den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Arbeitsstatistik der FKS
differenziert zwischen über 25 verschiedenen Branchen. Kurier-, Express- und
Paketdienste sind dabei Teil der Branche Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe. Die Arbeitsstatistik der FKS sieht keine Erfassung
nach Beschäftigungsarten oder -umfang, z. B. nach geringfügiger
Beschäftigung, vor.
In Brandenburg ist die FKS der HZÄ Frankfurt (Oder) und Potsdam zuständig.
Anzahl Arbeitgeberprüfungen der FKS
HZA Frankfurt (Oder)
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 1 14 2
Arbeitnehmerüberlassung 8 6 2 3
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 81 66 84 124
Forstwirtschaft 15 1 1 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 112 65 24 37
Gebäudereinigung 8 6 14 4
Landwirtschaft 2 10 6 8
Personenbeförderungsgewerbe 9 7 1 4
Pflegebranche 6 8 4 2
Sonstige 115 90 86 113
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 57 28 33 37
Anzahl Arbeitgeberprüfungen der FKS
HZA Potsdam
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 0 8 2
Arbeitnehmerüberlassung 21 4 1 2
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 147 116 139 89
Forstwirtschaft 6 1 14 8
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 113 73 58 82
Gebäudereinigung 11 8 29 10
Landwirtschaft 11 14 14 38
Personenbeförderungsgewerbe 3 7 20 38
Pflegebranche 3 2 14 5
Sonstige 153 105 88 145
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 27 36 47 28
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die FKS von Januar bis Juli 2022 in
Brandenburg festgestellt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen
differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021,
2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von der FKS in Brandenburg jeweils im ersten Halbjahr der
Jahre 2019 bis 2022 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG)
in den erfragten Branchen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren kann –
aufgeschlüsselt nach HZÄ – den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Hinsichtlich der Branchenzuordnung und Erfassung von Angaben zu
geringfügig Beschäftigten sowie der Zuständigkeit der HZÄ Frankfurt (Oder) und
Potsdam wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren der FKS wegen Verstößen gegen MiLoG
HZA Frankfurt (Oder)
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 3 0 12 2
Forstwirtschaft 1 0 0 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 37 26 9 11
Gebäudereinigung 0 0 0 1
Landwirtschaft 0 1 0 0
Personenbeförderungsgewerbe 5 1 0 0
Pflegebranche 1 3 0 0
Sonstige 18 11 15 6
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 6 2 2 7
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren der FKS wegen Verstößen gegen MiLoG
HZA Potsdam
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 1 0 0
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 5 4 6 0
Forstwirtschaft 0 0 2 1
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 39 45 9 25
Gebäudereinigung 1 0 0 1
Landwirtschaft 1 0 1 3
Personenbeförderungsgewerbe 2 3 5 0
Pflegebranche 0 0 0 0
Sonstige 22 21 7 13
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 11 6 5 6
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (nach § 21 Absatz 1
Nummer 9, Absatz 2 des Mindestlohngesetzes – MiLoG; § 266a Absatz 1,
Absatz 2 des Strafgesetzbuchs – StGB) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Brandenburg im Zeitraum Januar bis Juli 2022 eingeleitet
worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und
2019 ausweisen und nach den in Frage 1 genannten Branchen
differenzieren sowie nach Hauptzollämtern getrennt aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von der FKS in Brandenburg jeweils im ersten Halbjahr der
Jahre 2019 bis 2022 in den erfragten Branchen wegen Verstößen gegen § 21
Absatz 1 Nummer 9 und Absatz 2 MiLoG sowie nach § 266a des
Strafgesetzbuches (StGB) eingeleiteten Ermittlungsverfahren kann – aufgeschlüsselt nach
HZÄ – den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Hinsichtlich der
Branchenzuordnung und Erfassung von Angaben zu geringfügig Beschäftigten
sowie der Zuständigkeit der HZÄ Frankfurt (Oder) und Potsdam wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS
HZA Frankfurt (Oder)
Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach § 21 Absatz 1 Nummer 9,
Absatz 2 MiLoG
Strafverfahren
nach § 266a StGB
Branche 1. HJ 2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0 0 0 1 1
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0 0 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 3 0 4 1 26 38 53 81
Forstwirtschaft 1 0 0 0 1 0 0 0
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe 21 11 2 3 22 21 11 15
Gebäudereinigung 0 0 0 1 4 4 5 9
Landwirtschaft 0 1 0 0 3 1 3 1
Personenbeförderungsgewerbe 3 0 0 0 3 0 1 0
Pflegebranche 1 0 0 0 1 3 1 1
Sonstige 14 8 7 3 27 20 21 16
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 3 0 1 0 5 4 2 5
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS
HZA Potsdam
Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach § 21 Absatz 1 Nummer 9,
Absatz 2 MiLoG
Strafverfahren
nach § 266a StGB
Branche 1. HJ 2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0 0 0 0 0
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0 0 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 3 1 1 0 49 29 19 9
Forstwirtschaft 0 0 0 1 0 0 2 0
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe 13 20 3 4 18 18 4 11
Gebäudereinigung 1 0 0 0 9 3 11 3
Landwirtschaft 0 0 0 2 2 0 4 1
Personenbeförderungsgewerbe 2 1 3 0 1 2 2 0
Pflegebranche 0 0 0 0 0 1 0 1
Sonstige 14 13 5 6 19 14 12 11
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 9 4 2 3 6 3 7 7
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Eine Verhängung von Strafen ist dabei nicht vorgesehen.
Die Anzahl der mit Geld- oder Freiheitsstrafen abgeschlossenen Strafverfahren,
wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht erfasst. Die für den erbetenen
Vergleich erforderlichen Zahlen für das Jahr 2022 der Strafverfolgungsstatistik, die
das Statistische Bundesamt jährlich herausgibt, werden voraussichtlich erst im
Herbst 2023 veröffentlicht.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum Januar
bis Juni 2022 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder
bei den Kontrollen der FKS in Brandenburg?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die FKS in Brandenburg
Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von
310 348 Euro festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der
Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS betrug im
genannten Zeitraum 472 705 Euro. Diese Ergebnisse sind Resultat
abgeschlossener Ermittlungsverfahren und stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang
mit durchgeführten Prüfungen der FKS.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Brandenburg im Zeitraum Januar bis Juli 2022 Schwerpunktprüfungen durch
die FKS statt, für wie viele Betriebe hat die FKS Prüfkompetenzen, wie
viele Arbeitgeberprüfungen wurden durchgeführt, wie viele
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns
und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum Vergleich die
Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die FKS drei bundesweite
Schwerpunktprüfungen (auch in Brandenburg) durchgeführt. Branchen, Anzahl
der in diesem Zusammenhang bundesweit durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des
gesetzlichen Mindestlohns sowie Strafverfahren (insgesamt) können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Differenzierung der
Schwerpunktprüfungen nach Ländern ist in der Arbeitsstatistik der FKS nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe der jeweiligen Branche wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Branche Arbeitgeberprüfungen
Ordnungswidrigkeitenverfahren
(§ 21 Absatz 1
Nummer 9 und § 21
Absatz 2 MiLoG)
Strafverfahren
Friseurhandwerk 2.049 7 57
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe 600 1 314
Gaststättengewerbe 1.008 7 165
Bei den abgebildeten Fallzahlen handelt es sich um erste Ergebnisse
unmittelbar nach den jeweiligen Schwerpunktprüfungen. Zahlreiche Sachverhalte
bedürfen weiterer Prüfungen, insbesondere in Bezug auf eventuelle
Mindestlohnverstöße. Daher ist insgesamt eine Zunahme von eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafverfahren im Zusammenhang mit den aufgeführten
Schwerpunktprüfungen zu erwarten.
Hinsichtlich der von der FKS auch in Brandenburg in den Jahren 2019 bis 2021
durchgeführten bundesweiten Schwerpunktprüfungen, der Anzahl der Betriebe
der betreffenden Branchen sowie der in diesem Zusammenhang durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns sowie Strafverfahren wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1223 verwiesen.
7. Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis
Juli 2022 in Brandenburg von Verstößen gegen den gesetzlichen
Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020
und 2019 ausweisen)?
Die FKS führt keine statistischen Aufzeichnungen, aus denen sich der Anteil
geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit
Mindestlohnverstößen herleiten lässt.
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ISSN 0722-8333]