Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für Gedenkstätten an Orten von NS-Massenverbrechen in Europa
der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Es gibt kaum ein Land in Europa, das zwischen Oktober 1938 und Mai 1945 nicht zeitweise von deutschen Truppen besetzt oder zumindest vom verbrecherischen NS-Regime beeinflusst worden ist. Nie zuvor wurde Besatzungspolitik in einem solchen Maß von einer mörderischen Ideologie angetrieben. Die Ausgangsbedingungen in den betroffenen Ländern waren nicht zuletzt unter den rasseideologischen, ökonomischen und geopolitischen Gesichtspunkten verschieden. Deshalb unterschieden sich die jeweiligen Besatzungsziele, die Okkupationspraxis sowie die Reaktionen und Handlungsspielräume der betroffenen Regierungen, Verwaltungen und gesellschaftlichen Akteure. Während sich die Besatzungspolitik in Nord- und Westeuropa zwischen Unterdrückung und Kollaboration bewegte, zielte sie in Ost- und Südosteuropa dagegen von Anfang an auf Ausbeutung, Deportation und Vernichtung. Der Überfall auf Polen 1939 war der Beginn eines Krieges, der von Nazi-Deutschland im Osten immer auch unter rassistischer Maßgabe geführt wurde. Die systematische Ermordung von Teilen der polnischen Bevölkerung, insbesondere von Jüdinnen und Juden als größter Minderheit, und die Aufstellung von sog. Einsatzgruppen zur Durchführung dieser Verbrechen waren der Auftakt für einen Vernichtungsfeldzug, der sich im Krieg gegen die Sowjetunion weiter fortsetzte und radikalisierte, denn der osteuropäische Raum bis zum Ural war in der nationalsozialistischen Kriegszielplanung und in dem „Generalplan Ost“ als germanisches Siedlungsgebiet gedacht. Einheimische, die dem aus rasseideologischen Gründen im Wege standen – die Rede ist von 30 Millonen bis 50 Millionen Menschen –, sollten zuvor nach Sibirien „umgesiedelt“ werden, sofern sie nicht zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Die meisten deutschen Verbrechen geschahen nicht im Zusammenhang mit Kampfhandlungen, sondern im Rahmen der deutschen Besatzungsherrschaft und die Mehrheit der Todesopfer waren Zivilistinnen und Zivilisten. Dies gilt auch für Gebiete, in denen der Krieg immer präsent war, etwa an der Ostfront in der Sowjetunion. Vor allem die sogenannte Partisanenbekämpfung durch Wehrmachts- oder SS-Einheiten in Polen und in besetzten sowjetischen Gebieten, aber auch in Jugoslawien, Griechenland, Italien oder Frankreich war in der Regel nur ein Tarnbegriff für Massaker an der örtlichen Bevölkerung.
Millionen von Menschen erlitten in den von Deutschen errichteten Konzentrations- und Vernichtungslagern unendliche Qualen, Millionen wurden an diesen Orten grausam ermordet, starben in den Gaskammern, an Hunger, Krankheiten und Schwäche und dem Terror der SS. Heute erinnern Gedenkstätten, die an diesen Orten errichtet wurden, an das Leid dieser Menschen. Die Erinnerung an diese Taten, verbunden mit den Namen der Orte, prägte über viele Jahrzehnte und prägt teilweise bis heute die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg und die deutsche Besatzung in den ehemals von der Wehrmacht besetzten Ländern. Ihre Bedeutung als Gedenkstätten an authentischen Orten der Massenvernichtung ist kaum zu überschätzen. Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Oktober 2020, ein Dokumentationszentrum „Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Europa“ zu errichten, das die Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft in Europa während des Zweiten Weltkrieges dokumentiert, Wissen über die historischen Ereignisse vermittelt und Raum für Gedenken an die Opfer gibt, ist ein später, dennoch äußerst wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung der deutschen Verbrechen. Das Dokumentationszentrum kann und darf allerdings aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht die Erinnerungs- und Gedenkarbeit an den authentischen Orten der Massenverbrechen ersetzen, sondern nur sinnvoll ergänzen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat deshalb nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gegenüber den Opfern die Verpflichtung, würdevolles Gedenken an dem Ort ihrer Ermordung und ihres Leidens zu ermöglichen, die Erinnerung an deutsche Verbrechen wach zu halten und vor allem der jüngeren Generation eine Auseinandersetzung mit der Geschichte zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wurden und werden vom Bund mit welchen Mitteln und seit wann unterstützt (bitte entsprechend nach Land, Gedenkstätte und Höhe der Förderung nach Jahren aufführen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die vom Bund nicht unterstützt werden, und wenn ja, welche, und welche Gründe hat dies?
Welche Orte, an denen während des Zweiten Weltkrieges ohne direkte deutsche Beteiligung, aber von Verbündeten oder Vasallenstaaten des Deutschen Reiches planmäßig gemordet und Massenverbrechen verübt wurden, wie beispielsweise das Konzentrationslager Jasenovac im sogenannten Unabhängigen Staat Kroatien, sind der Bundesregierung bekannt, an welchen davon existieren nach Kenntnis der Bundesregierung heute Gedenkstätten und Erinnerungsorte, und welche davon wurden ggf. vom Bund mit welchen Mitteln und seit wann unterstützt (bitte entsprechend auflisten)?
Bezüglich welcher Gedenkstätten und Erinnerungsorte hat die Bundesregierung seit 1990 Hilfe-, Kooperations- oder Förderanfragen ausländischer Regierungen erhalten, und wie wurde jeweils darauf reagiert (bitte entsprechend nach Datum, Gedenkort, Art und Umfang der erbetenen Hilfe und erfolgter Reaktion aufführen)?
Bezüglich welcher Gedenkstätten und Erinnerungsorte im Ausland hat die Bundesregierung in der Vergangenheit proaktiv den entsprechenden Staaten und Gedenkorten Hilfe und finanzielle Förderung angeboten (bitte entsprechend nach Datum, Gedenkort, Art und Umfang der angebotenen Hilfe und erfolgter Reaktion aufführen)?
Beteiligen sich der Bund bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder am Erhalt bzw. der inhaltlichen Ausgestaltung der NS-Vernichtungslager im heutigen Polen (Auschwitz, Treblinka, Sobibor, Belzec und Majdanek) und Belarus (Bronnaja Gora, Breszkaja Woblas und Maly Trostinez)?
a) Wenn ja, seit wann, und in welcher Höhe beteiligen sich Bund und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder an der Förderung welcher Gedenkstätte (bitte für jede Gedenkstätte und jedes Jahr darlegen)?
b) Wenn ja, welche Projekte und Aufgaben (u. a. Errichtung, Erhalt, Restauration, archäologische Arbeiten, pädagogische Arbeit, Bildungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Erhalt und Erschließen von Archivbeständen, Bibliotheken, Ausstellungen etc.) werden mit Geldern des Bundes bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder aus jeweils welchen Haushaltsmitteln konkret gefördert (bitte entsprechend auflisten)?
c) Sieht die Bundesregierung bei der Ausstattung bzw. dem Erhalt der im heutigen Polen und Belarus gelegenen NS-Vernichtungsstätten weiteren Bedarf, und will sie sich hier finanziell oder in anderer Form beteiligen, und welche Formen der Förderung werden ggf. ins Auge gefasst?
d) Gibt es weitere Erinnerungsorte von NS-Verbrechen in Osteuropa, an deren Erhalt, Ausbau etc. sich die Bundesregierung beteiligt bzw. bei denen die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht?
e) Wenn nein, warum nicht?
Will die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung von Gedenkstätten an Orten ehemaliger Vernichtungslager in Polen und Belarus angesichts ihres drohenden Zerfalls aufnehmen bzw. vergrößern?
a) Wenn ja, wann, in welcher Höhe, und für welche Gedenkstätten?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um die Bemühungen der polnischen Seite bei der Erschließung der verbliebenen historischen Substanz der ehemaligen deutschen Vernichtungslager der „Aktion Reinhardt“, namentlich der Gedenkorte Treblinka, Belzec und Sobibor, zu unterstützen, und hat sie dafür entsprechende Förderanfragen der polnischen Seite erhalten bzw. proaktiv die Hilfe der Bundesrepublik Deutschland angeboten?
In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an den Bemühungen zur Erschließung, Einbeziehung bzw. zu der Erweiterung der pädagogischen Räume, insbesondere für das 2004 errichtete Museum Belzec (z. B. durch Erschließung der ehemaligen Kommandantur des deutschen Vernichtungslagers Belzec) und andere Gedenkstätten der ehemaligen deutschen Vernichtungslager der „Aktion Reinhardt“, um diese für die internationale Jugendbegegnungs-, Bildungs-, und Erinnerungsarbeit nutzbar zu machen (bitte konkrete Projekte seit 2017, Finanzvolumen und beteiligte Stellen auf beiden Seiten auflisten), und hat sie dafür entsprechende Förderanfragen der polnischen Seite erhalten bzw. proaktiv die Hilfe der Bundesrepublik Deutschland angeboten?
Welche Gedenkstätten und Museen an Orten von NS-Massenverbrechen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in einem regelmäßigen Austausch mit deutschen Gedenkstätten, Museen, Universitäten und Bildungseinrichtungen oder kooperieren mit diesen (bitte entsprechend nach Gedenkstätten bzw. Erinnerungsorten und Museen im Ausland, deutschen Kooperationspartnern, Art, Dauer und Umfang der Kooperation aufführen)?