[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3133 –
Einsatz von Dialekterkennungssoftware im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2017 setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
verschiedene IT-Assistenzsysteme ein, die zur Klärung der Herkunft und Identität
von Asylsuchenden beitragen sollen. Dabei werden u. a. mobile Datenträger
von Geflüchteten ausgewertet oder Sprachproben von Asylsuchenden mittels
einer Sprach- bzw. Dialekterkennungssoftware analysiert (vgl. u. a. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/1663).
Beim Einsatz der Sprachbiometrie müssen Asylsuchende ca. zwei Minuten in
ihrer Muttersprache ein Bild beschreiben und dabei in ein Telefon sprechen.
Was sie sagen, wird aufgezeichnet. Die Sprechproben werden anschließend
automatisch mit einem zugrunde liegenden Sprachmodell abgeglichen. So
werden Wahrscheinlichkeiten für den gesprochenen Dialekt berechnet und in
einem Ergebnisbericht festgehalten. Die Dialekterkennungssoftware kann
bislang die wichtigsten arabischen Dialekte erkennen und wird folglich in erster
Linie bei arabischsprachigen Asylsuchenden angewendet. Von Januar bis
November 2019 kam das Spracherkennungstool bei rund 4 000 Personen zum
Einsatz. Gut ein Viertel von ihnen kam aus Syrien, weitere wichtige
Staatsbürgerschaften waren Algerien, Marokko und Sudan. Allerdings ist aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller unklar, ob mit der
Spracherkennungssoftware überhaupt geeignete Hinweise auf die Herkunft von Geflüchteten
gewonnen werden können. Zum einen wurde diese mithilfe von Experten und
Expertinnen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz, nicht aber der
Sprachwissenschaften entwickelt. Linguistinnen und Linguisten betonen, dass
sich die Sprechweise von Menschen über die Lebensspanne verändern kann
und deshalb nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Herkunft erlaubt. Auch
stimmen Sprach- und Landesgrenzen nur teilweise überein. Zum anderen ist
die Spracherkennungssoftware nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller fehleranfällig, und es mangelt an Transparenz darüber, wie viele
Sprachproben pro Dialekt vorliegen und wie die Fehlerquoten, die das BAMF
mit 15 Prozent angibt, im Einzelnen zustande kommen (
https://www.fiff.de/pu
blikationen/fiff-kommunikation/fk-2022/fk-2022-1/fk-1-2022-content/fk-1-2
2-p45.pdf;
https://netzpolitik.org/2020/automatisiertes-misstrauen/; https://ww
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3238
20. Wahlperiode 31.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 31. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
w.heise.de/newsticker/meldung/Sherlock-Bamf-Asyltaeuschern-auf-der-Spur-
4257898.html).
1. In wie vielen Fällen wurde die Dialekterkennungssoftware des BAMF in
den Jahren 2020, 2021 und im ersten Halbjahr 2022 eingesetzt (bitte
nach Jahren und nach BAMF-Standorten aufschlüsseln), und was waren
die Herkunftsländer der betroffenen Asylsuchenden?
Die Antwort kann der nachfolgenden Übersicht der in den Jahren 2020, 2021
und dem ersten Halbjahr 2022 durchgeführten Dialekterkennungen entnommen
werden:
Zeitraum Dialekterkennung*
01.01. – 31.12.2020 9.923
01.01. – 31.12.2021 15.052
01.01. – 30.06.2022 7.808
* Durch nachträgliche Änderungen im Erfassungssystem, z. B. die Einreichung
von Pass/Passersatz-Dokumenten, kann es zu Abweichungen der Daten im vgl.
zu vorherigen Angaben kommen. Es werden diejenigen Fälle ausgewertet, bei
denen aus Prozesssicht alle erforderlichen Angaben im Kerndatensystem
korrekt und valide hinterlegt sind.
Nach Organisationseinheiten/Standorten des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF):
01.01. – 31.12.2021
Organisationseinheit/Standort Anteil des Einsatzes der
Dialekterkennung
AS Heidelberg im AZ 10,9 %
AS Gießen im AZ, LAS 9,3 %
AS Bad Fallingbostel im AZ 4,8 %
AS Halberstadt im AZ, LAS 4,6 %
AS Trier, LAS 4,4 %
AS Berlin im AZ 3,8 %
AS Chemnitz im AZ, LAS 3,5 %
AS Bonn im AZ 3,5 %
AS Regensburg in AnkER 4,1 %
AS Ellwangen 3,2 %
AS Lebach in AnkER, LAS 3,2 %
AS Schwerin im AZ 3,2 %
AS Suhl im AZ 3,2 %
AS München 3,1 %
AS Dresden in AnkER 3,0 %
AS Schweinfurt in AnkER 2,9 %
AS Mönchengladbach im AZ 2,8 %
AS Zirndorf in AnkER 2,5 %
AS Neumünster, LAS 2,5 %
AS Bamberg in AnkER 2,3 %
AS Bielefeld im AZ 2,3 %
AS Deggendorf in AnkER 2,2 %
AS Augsburg in AnkER 2,0 %
AS Leipzig im AZ 1,9 %
AS Bramsche im AZ 1,7 %
AS Eisenhüttenstadt, LAS 1,6 %
01.01. – 31.12.2021
Organisationseinheit/Standort Anteil des Einsatzes der
Dialekterkennung
AS Speyer 1,5 %
AS Sigmaringen 1,5 %
AS Hamburg im AZ, LAS 1,5 %
AS Bremen im AZ, LAS 0,9 %
AS Büdingen 0,5 %
AS Oldenburg 0,3 %
AS Nostorf-Horst, LAS 0,2 %
32F Dublinzentrum Bayreuth 0,2 %
AS Unna im AZ 0,1 %
32D Dublinzentrum Berlin 0,1 %
AS Essen 0,1 %
32E Dublinzentrum Bochum 0,1 %
AS Manching in AnkER 0,1 %
AS Braunschweig 0,1 %
AS Freiburg 0,1 %
AS Friedland, LAS 0,0 %
AS Jena/Hermsdorf, LAS 0,0 %
AS Neustadt 0,0 %
Unbekannt 0,0 %
01.01. – 30.06.2022
Organisationseinheit/Standort Anteil des Einsatzes der
Dialekterkennung
AS Heidelberg im AZ 9,8 %
AS Gießen im AZ, LAS 7,5 %
AS Dresden in AnkER 5,1 %
AS Trier, LAS 5,1 %
AS Bonn im AZ 4,8 %
AS Bad Fallingbostel im AZ 4,6 %
AS Chemnitz im AZ, LAS 4,5 %
AS Bielefeld im AZ 3,9 %
AS Schwerin im AZ 3,8 %
AS Berlin im AZ 3,7 %
AS Halberstadt im AZ, LAS 3,5 %
AS Suhl im AZ 3,5 %
AS Neumünster, LAS 3,5 %
AS Mönchengladbach im AZ 3,2 %
AS Regensburg in AnkER 3,7 %
AS Speyer 2,8 %
AS Essen 2,8 %
AS Deggendorf in AnkER 2,3 %
AS Lebach in AnkER, LAS 2,3 %
AS Unna im AZ 2,4 %
AS Bramsche im AZ 2,1 %
AS Hamburg im AZ, LAS 1,8 %
AS Bamberg in AnkER 1,7 %
AS Zirndorf in AnkER 1,7 %
AS Eisenhüttenstadt, LAS 1,7 %
AS Schweinfurt in AnkER 1,4 %
AS Bremen im AZ, LAS 1,2 %
AS München 1,2 %
01.01. – 30.06.2022
Organisationseinheit/Standort Anteil des Einsatzes der
Dialekterkennung
AS Leipzig im AZ 0,9 %
AS Büdingen 0,9 %
AS Oldenburg 0,7 %
AS Nostorf-Horst, LAS 0,4 %
AS Sigmaringen 0,4 %
AS Ellwangen 0,3 %
AS Augsburg in AnkER 0,2 %
AS Braunschweig 0,2 %
AS Jena/Hermsdorf, LAS 0,2 %
AS Freiburg 0,1 %
AS Karlsruhe, LAS 0,1 %
32F Dublinzentrum Bayreuth 0,0 %
AS Bochum, LAS 0,0 %
Nach Staatsangehörigkeiten (HKL):
01.01. – 31.12.2020
Staatsangehörigkeit Anteil des Einsatzes der
Dialekterkennung
Syrien 44,3 %
Algerien 13,3 %
Irak 12,7 %
Ungeklärt 9,6 %
Marokko 7,2 %
Tunesien 3,7 %
Libyen 1,9 %
Sudan 1,9 %
Ägypten 1,4 %
Libanon 1,2 %
Pers. aus palästinensischen
Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
0,6 %
Staatenlos 0,7 %
Jemen 0,5 %
Kuwait 0,2 %
Tschad 0,3 %
Jordanien 0,1 %
Iran 0,1 %
Südsudan 0,1 %
Eritrea 0,1 %
Somalia 0,1 %
Äthiopien 0,0 %
Mauretanien 0,0 %
Saudi-Arabien 0,0 %
01.01. – 31.12.2021
Staatsangehörigkeit Anteil des Einsatzes der
Dialekterkennung
Syrien 52,7 %
Algerien 10,2 %
Irak 8,3 %
Ungeklärt 7,6 %
Marokko 6,1 %
Tunesien 4,9 %
Jemen 3,1 %
Ägypten 1,2 %
Libanon 1,2 %
Libyen 1,1 %
Sudan 1,0 %
Pers. aus palästinensischen
Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
1,0 %
Staatenlos 0,7 %
Kuwait 0,2 %
Tschad 0,1 %
Eritrea 0,1 %
Jordanien 0,1 %
Iran 0,1 %
Südsudan 0,1 %
Somalia 0,1 %
Mauretanien 0,1 %
Afghanistan 0,0 %
Bahrain 0,0 %
Myanmar 0,0 %
ohne Angabe 0,0 %
01.01. – 30.06.2022
Staatsangehörigkeit Anteil des Einsatzes der
Dialekterkennung
Syrien, Arabische Republik 50,0 %
Algerien 9,8 %
Ungeklärt 9,2 %
Irak 6,8 %
Marokko 6,2 %
Tunesien 4,9 %
Libanon 3,9 %
Jemen 2,4 %
Ägypten 1,9 %
Libyen 1,6 %
Sudan 1,1 %
Staatenlos 0,7 %
Pers. aus palästinensischen
Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
0,4 %
Kuwait 0,2 %
Iran 0,1 %
Somalia 0,1 %
Jordanien 0,1 %
Mauretanien 0,1 %
Südsudan 0,1 %
Eritrea 0,1 %
01.01. – 30.06.2022
Staatsangehörigkeit Anteil des Einsatzes der
Dialekterkennung
Tschad 0,1 %
Niger 0,0 %
Venezuela 0,0 %
2. In wie vielen Fällen wurden die Angaben der Asylsuchenden bestätigt
bzw. widerlegt (bitte nach Herkunftsländern und Jahren aufschlüsseln)?
Die Ergebnisse der Dialekterkennung können die Angaben zur Herkunft im
Sinne der Fragestellung weder bestätigen noch widerlegen. Sie stellen einen
Hinweis bzgl. der Herkunft des Antragstellenden dar, welcher im Rahmen der
Anhörung, die unter anderem auch der Klärung der Identität und
Staatsangehörigkeit dient, berücksichtigt wird. Sie haben keinen Beweischarakter.
Im Jahr 2020 führte das Ergebnis der Dialekterkennung-Auswertungen von
persönlichen Erstantragstellenden ohne Pass/Passersatz dazu, dass in rund 79
Prozent der Fälle die Angaben zur Identität der Antragstellenden gestützt und in
rund 21 Prozent der Fälle die Angaben zur Identität nicht gestützt werden
konnten.
Im Jahr 2021 führte das Ergebnis der Dialekterkennung-Auswertungen von
persönlichen Erstantragstellenden ohne Pass/Passersatz dazu, dass in rund 78
Prozent der Fälle die Angaben zur Identität der Antragstellenden gestützt und in
rund 22 Prozent der Fälle die Angaben zur Identität nicht gestützt werden
konnten.
Im ersten Halbjahr 2022 führte das Ergebnis der Dialekterkennung-
Auswertungen von persönlichen Erstantragstellenden ohne Pass/Passersatz
dazu, dass in rund 76 Prozent der Fälle die Angaben zur Identität der
Antragstellenden gestützt und in rund 24 Prozent der Fälle Angaben zur Identität nicht
gestützt werden konnten.
Die Ergebnisse sind im Einzelnen den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Nach Staatsangehörigkeiten (HKL):
01.01. – 31.12.2020
Gesamt 78,7 % 21,3 %
Staatsangehörigkeit Report stützt
Ast-Angaben in %
Report stützt
Ast-Angaben nicht
in %
Syrien 73,0 % 27,0 %
Algerien 90,9 % 9,1 %
Irak 87,1 % 12,9 %
Ungeklärt 66,7 % 33,3 %
Marokko 89,1 % 10,9 %
Tunesien 93,8 % 6,2 %
Libyen 76,3 % 23,7 %
Ägypten 81,8 % 18,2 %
Libanon 83,3 % 16,7 %
Sudan 64,0 % 36,0 %
Jemen k. A. k. A.
Staatenlos k. A. k. A.
Tschad k. A. k. A.
Eritrea k. A. k. A.
01.01. – 31.12.2020
Gesamt 78,7 % 21,3 %
Staatsangehörigkeit Report stützt
Ast-Angaben in %
Report stützt
Ast-Angaben nicht
in %
Pers. aus palästinensischen
Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
k. A.* k. A.
Jordanien k. A. k. A.
Südsudan k. A. k. A.
Äthiopien k. A. k. A.
Iran k. A. k. A.
* k. A. (keine Angaben): bei diesen HKL liegt eine absolute, statistische
Bezugsgröße von weniger als zehn Fällen vor. Hier können daher keine
aussagekräftigen relativen Angaben abgeleitet werden.
01.01. – 31.12.2021
Gesamt 77,5 % 22,5 %
Staatsangehörigkeit Report stützt
Ast-Angaben in %
Report stützt
Ast-Angaben nicht
in %
Syrien 69,1 % 30,9 %
Algerien 92,3 % 7,7 %
Ungeklärt 73,3 % 26,7 %
Irak 88,4 % 11,6 %
Tunesien 94,4 % 5,6 %
Marokko 95,5 % 4,5 %
Jemen 91,3 % 8,7 %
Libyen 71,4 % 28,6 %
Libanon 79,6 % 20,4 %
Ägypten 66,7 % 33,3 %
Sudan 53,8 % 46,2 %
Pers. aus palästinensischen
Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
70,8 % 29,2 %
Staatenlos k. A.* k. A.
Eritrea k. A. k. A.
Jordanien k. A. k. A.
Somalia k. A. k. A.
Afghanistan k. A. k. A.
Südsudan k. A. k. A.
Tschad k. A. k. A.
Iran k. A. k. A.
Kuwait k. A. k. A.
ohne Angabe k. A. k. A.
* k. A. (keine Angaben): bei diesen HKL liegt eine absolute, statistische
Bezugsgröße von weniger als zehn Fällen vor. Hier können daher keine
aussagekräftigen relativen Angaben abgeleitet werden.
01.01. – 30.06.2022
Gesamt 76,3 % 23,7 %
Staatsangehörigkeit Report stützt
Ast-Angaben in %
Report stützt Ast-
Angaben nicht in %
Syrien 70,7 % 29,3 %
Ungeklärt 71,3 % 28,7 %
01.01. – 30.06.2022
Gesamt 76,3 % 23,7 %
Staatsangehörigkeit Report stützt
Ast-Angaben in %
Report stützt Ast-
Angaben nicht in %
Algerien 95,8 % 4,2 %
Marokko 97,0 % 3,0 %
Tunesien 92,9 % 7,1 %
Irak 84,9 % 15,1 %
Libanon 90,5 % 9,5 %
Libyen 78,0 % 22,0 %
Ägypten 59,4 % 40,6 %
Jemen 27,8 % 72,2 %
Sudan 29,4 % 70,6 %
Staatenlos 72,7 % 27,3 %
Pers. aus palästinensischen
Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
k. A.* k. A.
Iran k. A. k. A.
Somalia k. A. k. A.
Eritrea k. A. k. A.
Jordanien k. A. k. A.
Südsudan k. A. k. A.
* k. A. (keine Angaben): bei diesen HKL liegt eine absolute, statistische
Bezugsgröße von weniger als zehn Fällen vor. Hier können daher keine
aussagekräftigen relativen Angaben abgeleitet werden.
3. Für welche Sprachen bzw. Dialekte kommt die Software aktuell zum
Einsatz, und für welche weiteren Sprachen bzw. Dialekte ist ggf. eine
Erweiterung geplant?
Die Software kommt aktuell für die arabischen Großdialekte Irakisch,
Maghrebinisch, Levantinisch, Golf und Ägyptisch zum Einsatz. Ende Juli 2022 wurde
die Software um die Sprachen Dari, Persisch und Paschto erweitert. Eine
Erweiterung um ein kurdisches Sprachmodell ist geplant.
4. Welche Kosten sind mit aktuellem Stand seit der Pilotierung im Jahr
2017 für die Anschaffung und den Einsatz der biometrischen
Sprachbzw. Dialektanalysesoftware entstanden und im laufenden Haushalt
vorgesehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für die Sprach- bzw. Dialektanalysesoftware sind seit der Pilotierung folgende
Kosten entstanden:
2017: 170 715,00 Euro
2018: 953 139,00 Euro
2019: 1.039 960,00 Euro
2020: 822 810,00 Euro
2021: 831 060,00 Euro
2022:
Im laufenden Haushalt 2022 wurden bislang 201 357,55 Euro in Anspruch
genommen.
5. Um welche Software handelt es sich bei der lizenzierten Third-Party-
Software, auf der das Sprachanalysesystem einer Präsentation des BAMF
aus dem Jahr 2020 zufolge basiert (vgl.
https://migrationnetwork.un.org/
sites/g/files/tmzbdl416/files/docs/cdr_slides_tks_dias_common_languag
e_analysis.pdf, S. 16)?
Es handelt sich um die Software Nuance Speech Suite.
6. Aus welchen Quellen stammen die für das Sprach- bzw.
Dialekterkennungssystem verwendeten „existierenden Hintergrundsprachmodelle“
und die arabischen Dialektmodelle, die laut der genannten Präsentation
vom BAMF trainiert wurden (vgl. ebd.)?
Für welche Sprachen liegen Modelle vor, und aus wie vielen
Sprachbeispielen setzen sich die Trainingsdatensätze jeweils zusammen (bitte nach
jeweiliger Sprache bzw. jeweiligem Dialekt aufschlüsseln)?
Der größte Teil der Trainingsdaten wurde vom Linguistic Data Consortium
(LDC) bezogen. Ein kleiner Teil wurde über die Clickworker GmbH beschafft.
Die arabischen Modelle sind darüber hinaus auch mit BAMF-eigenen
anonymisierten Sprachproben trainiert worden.
Die Anzahl der Sprachproben können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Sprachmodelle im Einsatz:
Sprache Anzahl Trainingsaudios
Arabisch-Levantinisch 6.680
Arabisch-Maghrebinisch 1.823
Arabisch-Irakisch 1.158
Arabisch-Ägyptisch 1.968
Arabisch-Golf 1.812
Persisch (Farsi) 1.759
Dari 614
Paschto 5.404
Für weitere 19 Sprachen liegen Hintergrundmodelle vor. Diese dienen der
Unterscheidung und Differenzierung der produktiven Sprachmodelle (arabische
Dialekte sowie Dari, Persisch und Paschto).
Hintergrundmodelle durch Hersteller bereitgestellt:
Bulgarisch 707
Chinesisch 1.053
Deutsch 435
Englisch 1.239
Französisch 327
Hebräisch 722
Hindi 461
Italienisch 908
Japanisch 660
Koreanisch 544
Kroatisch 745
Niederländisch 741
Portugiesisch 699
Rumänisch 746
Russisch 1.904
Spanisch 762
Tamilisch 495
Türkisch 3.170
Vietnamesisch 489
7. Welche Fehlerquoten hat die Sprach- bzw. Dialekterkennungssoftware
aktuell (bitte nach jeweiliger Sprache bzw. jeweiligem Dialekt
aufschlüsseln), und wie haben sich die Fehlerquoten seit 2017 entwickelt (bitte
nach jeweiliger Sprache bzw. jeweiligem Dialekt sowie nach Jahren
aufschlüsseln)?
Eine Fehlerquote im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Die Ergebnisse
von DIAS stellen lediglich einen Hinweis bezüglich der Herkunft der
Antragstellenden dar, der im Rahmen der Anhörung, die unter anderem auch der
Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit dient, berücksichtigt wird. Sie haben
keinen Beweischarakter.
Die Erkennungsquote der arabischen Dialekte wird in Gesamttests gemessen.
Von 2017 bis 2020 lag die Erkennungsquote für die arabischen Dialekte bei
rund 80 Prozent. Durch erstmalige Trainings der Sprachmodelle in 2021
erreichen die arabischen Dialekte aktuell eine Erkennungsquote von rund 85
Prozent.
Die kürzlich neu eingeführten persischen Sprachmodelle (Dari und Persisch/
Farsi) erreichen eine Erkennungsquote von 73,07 Prozent, und Paschto eine
Erkennungsquote von 77,7 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass sich die
Erkennungsquote durch weitere geplante Trainings der Sprachmodelle noch erhöht.
8. Wo und wie lange werden Sprachaufzeichnungen der Antragstellenden
gespeichert?
Die Aufbewahrung der Sprachproben erfolgt im BAMF. Die Löschung erfolgt
entsprechend rechtlicher Aufbewahrungsvorgaben des Asylgesetzes (§ 16
Absatz 6 Asylgesetz) zehn Jahre nach unanfechtbarem Abschluss des
Asylverfahrens.
9. Wurden die Sprachaufzeichnungen von Antragstellenden jemals an eine
Institution außerhalb des BAMF und/oder an einen anderen Staat oder an
sonstige Dritte weitergegeben, und wenn ja, an wen bzw. welche
Institutionen und/oder Staaten, und aus welchem Grund?
DIAS-Sprachaufnahmen der Asylverfahren werden im Rahmen der
Durchführung des Asylverfahrens nicht an Institutionen außerhalb des BAMF oder an
einen anderen Staat gegeben. Vom Asylverfahren getrennte und anonymisierte
BAMF-eigene Sprachproben wurden erstmals zur linguistischen Prüfung im
Rahmen eines Pilotprojekts an die Niederlande übermittelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
10. Können Antragstellende gegen ein falsches Ergebnis der
Spracherkennungssoftware Einspruch erheben, und wenn ja, welches Verfahren ist
hierfür vorgesehen?
Ist es zum Beispiel möglich, die Durchführung eines weiteren Tests zu
beantragen?
Können Antragstellende zusätzliche Sprachanalyse durch einen
Linguisten oder eine Linguistin beantragen?
Antragstellende werden vor Erhebung der Sprachprobe über den Ablauf und
über den Sinn und Zweck der Maßnahme informiert. Dies umfasst die
Information darüber, dass das Ergebnis der Sprachprobe (Report) zur Akte genommen
wird. Falls die Ergebnisse im Widerspruch zu den Angaben des Antragstellers
oder der Antragstellerin stehen bzw. sich daraus Klärungsbedarf ergibt, erfolgt
eine entsprechende Aufklärung des Sachverhalts in der Anhörung.
Sofern nach Durchführung der Anhörung Zweifel bezüglich der Herkunft oder
Staatsangehörigkeit des Antragsstellenden verbleiben, besteht in
Ausnahmefällen die Möglichkeit, ein separates Sprachgutachten zu veranlassen. Diesem
Sprachgutachten liegt nicht die DIAS-Sprachaufnahme zugrunde. Die
erforderliche Sprachprobe wird in einem eigens dafür anberaumten Termin
aufgezeichnet.
11. Welches Unternehmen hat die Software, die für den Sprach- bzw.
Dialekterkennungsassistenten verwendet wird, entwickelt und ist momentan
deren Eigentümer?
Der Dienstleister heißt „Nuance“. Die Software wird über Lizenzen bezogen.
12. Arbeitet das BAMF mit anderen EU-Staaten zusammen, um den
Sprachbzw. Dialekterkennungsassistenten gemeinsam zu entwickeln und zu
nutzen, und wenn ja, mit welchen?
Wird die Software des BAMF auch in anderen EU-Mitgliedstaaten
verwendet, und wenn ja, in welchen?
Im Rahmen eines europäischen Pilotprojekts wird derzeit eine generelle
europäische Zusammenarbeit bei Sprachanalysen diskutiert und erprobt. An der
Diskussion beteiligt sind Österreich, Finnland, Norwegen, Schweden, Litauen,
Griechenland, Schweiz und die Niederlande. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 13 verwiesen.
Welche Staaten die Software von Nuance nutzen ist nicht bekannt.
13. Mit welchen anderen Staaten ist das BAMF zum Einsatz von
Spracherkennungstools im Austausch?
Hat das BAMF den Sprach- bzw. Dialekterkennungsassistenten anderen
EU- und Nicht-EU-Ländern zur Nutzung zur Verfügung gestellt?
In welchen Ländern haben Vertreterinnen und Vertreter des BAMF die
Nutzung des Sprach- bzw. Dialekterkennungsassistenten demonstriert?
Das BAMF ist nur mit den in der Antwort zu Frage 12 genannten Ländern zum
Einsatz von Spracherkennungstools im Austausch. Das Spracherkennungstool
des BAMF selbst wurde dabei nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die
Anwendung des Programms erfolgte im Rahmen des Pilotprojekts BAMF-
intern. Das Spracherkennungstool DIAS wurde in den Ländern Norwegen und
Schweiz demonstriert.
14. Findet mittlerweile eine wissenschaftliche Begleitung der Dialektanalyse
statt, und wenn ja, mit welchen wissenschaftlichen Partnern bzw.
Partnerinnen und Ergebnissen (vgl. Antwort zu Frage 11c auf
Bundestagsdrucksache 19/190)?
Die Einbindung einer deutschen Hochschule befindet sich in Vorbereitung.
15. Was sind die Ziele eines vom BAMF koordinierten europäischen
Projekts, mit dem u. a. untersucht werden soll, ob Agenturen innerhalb der
EU technisch und rechtlich in der Lage sind, Audiodateien
auszutauschen (
https://r.algorithmwatch.org/nl2/x3ysn/1ox7.html)?
a) Zu welchem Zweck wollen die Asyl- bzw. Migrationsbehörden der
EU-Mitgliedstaaten, die in dieser Studie teilnehmen, Audiodateien
austauschen?
Geht es dabei darum, mehr Trainingsdaten für die
Dialekterkennungssoftware zu sammeln?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Bei dem Austausch von Audiodateien geht es um Möglichkeiten der
gegenseitigen Unterstützung im Bereich der Sprachanalyse, da die beteiligten Staaten
vor vergleichbaren Herausforderungen bei der Herkunftsklärung von
Asylantragstellenden stehen. Insbesondere sollen der Prozess des
Sprachprobenaustauschs erprobt und dabei rechtliche, technische und organisatorische
Fragestellungen erörtert werden. Das Pilotprojekt hat dabei nicht zum Ziel,
Trainingsdaten für die Spracherkennungssoftware zu sammeln.
b) Welche Art von Sprachaufnahmen bzw. Audiodateien sind gemeint?
Geht es dabei um Sprachaufnahmen aus abgeschlossenen oder
laufenden Asylverfahren?
Es wurden seitens BAMF vom Asylverfahren getrennte und anonymisierte
Sprachproben verwendet. Der Verfahrensstand ist aufgrund der
Anonymisierung nicht zu ermitteln. Informationen zum Verfahrenstand von Sprachproben
anderer Staaten liegen nicht vor.
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ISSN 0722-8333]