BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Status quo und Fortschritt bei der Nachhaltigkeit der Informationstechnologie des Bundes

(insgesamt 22 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

20.09.2022

Aktualisiert

13.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/316423.08.2022

Status quo und Fortschritt bei der Nachhaltigkeit der Informationstechnologie des Bundes

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Marina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Unsere Gegenwart ist von der „Twin-Transition“ geprägt, von zwei gleichzeitig, aber nicht getrennt voneinander ablaufenden globalen Transformationsprozessen, der Digitalisierung und der Klimakrise. Die Digitalisierung wirkt dabei einerseits verstärkend auf die Klimakrise, denn der Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen sind hoch und steigen weiter stark an. Andererseits kann Digitalisierung auch Teil der Lösung sein und ist wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Verkehrs- und Energiewende.

Kluge Politik muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller darauf hinarbeiten, den mit Blick auf die Klimakrise hilfreichen Beitrag der Digitalisierung zu maximieren, gleichzeitig jedoch ihren problematischen Beitrag, also klimaschädliche Auswirkungen, den Ressourcenverbrauch und Treibhausgasemissionen, zu minimieren. Dabei kann und sollte auch staatliche Regulierung eingesetzt werden. Dies funktioniert jedoch nur dann sinnvoll, wenn staatliche Stellen mit gutem Beispiel vorangehen und ihre eigene Informationstechnologie (IT) in vorbildlicher Weise nachhaltig organisieren. Dabei sollte sich insbesondere zeigen, wie ein Umbau von Rechenzentren zu mehr Klimafreundlichkeit gelingt, wie Beschaffungsprozesse zu mehr Nachhaltigkeit beitragen können, wie eine Verlängerung der Nutzungsdauer von IT-Produkten erreicht werden kann oder wie sich Software energieeffizienter entwickeln lässt. Außerdem ist das Auftragsvolumen des Bundes für IT-Produkte und IT-Dienstleistungen so hoch, dass Nachhaltigkeitsvorgaben einen großen Einfluss haben können.

Die vorliegende Kleine Anfrage zielt darauf ab, den aktuellen Status quo der Bundes-IT mit Blick auf ihre Klimawirkung zu erheben sowie eine Fortschrittsbewertung im Vergleich zu einer ähnlichen Kleinen Anfrage vom Mai 2021 (vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/29993) zu ermöglichen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/31210 ging hervor, dass es weder eine Nachhaltigkeitsstrategie für die IT des Bundes gab noch systematisch Daten zu wichtigen Messgrößen vorlagen, um die Nachhaltigkeit der Rechenzentren des Bundes zu bewerten – so kann man sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weder sinnvoll Ziele setzen noch deren Erfüllung messen. Die wenigen verfügbaren Daten deuteten auf ein sehr niedriges Niveau von Nachhaltigkeit hin.

Im Unterschied zur Großen Koalition der 19. Wahlperiode hat die Ampelkoalition nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller in dieser Legislaturperiode mit ihrem Koalitionsvertrag klare Ziele kommuniziert, darunter die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) für Rechenzentren der öffentlichen Hand bis 2025 und den klimaneutralen Betrieb aller neugebauten Rechenzentren ab 2027.

Voraussetzungen für eine nachhaltige Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sollen unter anderem dadurch geschaffen werden, dass Ersatzteile und Softwareupdates für IT-Geräte für die übliche Nutzungsdauer verpflichtend verfügbar sein müssen und Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit von Produkten über die Nutzungszeit hinaus geprüft werden sollen (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/koalitionsvertrag-2021-1990800; S. 18 und 112).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen58

1

Was hat die Bundesregierung unternommen, seitdem ihre Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/31210 nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ergab, dass die Nachhaltigkeit der Bundes-IT sehr intransparent ist, insbesondere mit Blick auf die vom Bund genutzten Rechenzentren?

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seither unternommen, um die Datenlage ressortübergreifend zu verbessern und sowohl den Status als auch das Erreichen von Meilensteinen jederzeit feststellen zu können und Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen?

1

Gibt es inzwischen einheitliche, verbindliche Prozesse und Vorgaben zur Erhebung bestimmter Daten in standardisierter Form, entsprechende Vorlagen dafür und spezifische regelmäßige Abfragen dieser Daten bei den zuständigen Stellen im Geschäftsbereich der Bundesregierung, und wenn ja, welche Daten werden in diesem Kontext erhoben, in welchem Rhythmus werden sie erhoben, und wie werden sie ausgewertet?

1

Gibt es Personalstellen, zu deren Stellenbeschreibung bzw. Aufgabenumfang explizit das Monitoring der Nachhaltigkeit von Rechenzentren des Bundes gehört, und wenn nein, warum nicht, und wie findet das Monitoring derzeit statt, und wenn ja, wie viele Stellen sind dies, und wie verteilen sie sich auf die Ressorts und ihre Geschäftsbereiche einschließlich Bundeskanzleramt?

1

Ist die Auswertung erhobener Daten öffentlich einsehbar (wenn ja, wo?), oder wird sie es sein (wenn ja, wann?), und sind bzw. werden die einzelnen Daten maschinenlesbar als Open Data zur Verfügung gestellt?

1

In welchen Fällen führt bzw. führte die Auswertung dieser Daten zur Nachsteuerung, um die Nachhaltigkeit bestimmter Rechenzentren zu verbessern (bitte anhand konkreter Beispiele beschreiben)?

2

Werden insbesondere die folgenden Kennzahlen im Betrieb von Rechenzentren erhoben: a) ISO 30134-2: Power usage effectiveness (PUE), b) ISO 30134-3: Renewable energy factor (REF), c) ISO 30134-4: IT Equipment Energy Efficiency for servers (ITEEsv), d) ISO 30134-5: IT Equipment Utilization for servers (ITEUsv), e) ISO 30134-6: Energy reuse factor (ERF), f) ISO 30134-7: Cooling efficiency ratio (CER), g) ISO 30134-8: Carbon usage effectiveness (CUE), h) ISO 30134-9: WaterUsage effectiveness (WUE), i) im Rahmen der Studie „KPI4DCE2.0“ vom Umweltbundesamt entwickelte Kennzahlen, Indikatoren und Methoden (wenn ja, bitte spezifizieren, wo und welche dieser Kennzahlen erhoben werden, falls das nicht bei allen Rechenzentren der Fall ist)? Wenn nein, ist die Erhebung im Rahmen der Umsetzung des Eco Management and Audit Scheme (EMAS) bis 2025 (siehe Koalitionsvertrag der Bundesregierung) geplant, und wenn ja, bis wann ist sie geplant, und welche Kennzahlen sollen erhoben werden?

3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder mit Zeitplan und Meilensteinen konkret geplant, um die Ziele Klimaneutralität aller neugebauten Rechenzentren ab 2027 (vgl. Koalitionsvertrag), Klimaneutralität sämtlicher Rechenzentren bis 2030 (vgl. EU-Kommission (2020): Shaping Europe´s Digital Future, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/communication-shaping-europes-digital-future-feb2020_en_4.pdf) und Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 (vgl. § 15 des Bundes-Klimaschutzgesetzes) mit Blick auf die Rechenzentren des Bundes zu erreichen?

4

Inwiefern spielen Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle bei der Planung und Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes, insbesondere bei der Konsolidierung der Rechenzentren und in Anbetracht möglicher Effizienzgewinne durch eine Konzentration der Rechenzentren auf weniger Standorte, bei denen dann die Abwärme sinnvoller nachgenutzt werden könnte?

5

Wie viele Rechenzentren nutzt die Bundesregierung, und wie hat sich die Anzahl der Rechenzentren im Laufe der letzten Jahre verändert, und welche Änderungen sind in den kommenden Jahren geplant?

5

Wie viele Rechenzentren gab es Stand Juli 2022 einschließlich der Rechenzentren der Netze des Bundes und der für den Digitalfunk (bitte für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordneten Behörden und nicht zugeordneten Geschäftsbereiche angeben)?

5

Wie viele Rechenzentren gab es in den Jahren 2017 bis 2021 einschließlich der Rechenzentren der Netze des Bundes und der für den Digitalfunk (bitte für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordneten Behörden und nicht zugeordneten Geschäftsbereiche angeben)?

5

Wie viele Rechenzentren soll es in den Jahren 2022 (Ende), 2023, 2024, 2025 und 2026 geben (bitte jeweils für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordneten Behörden und nicht zugeordneten Geschäftsbereiche angeben)?

5

Nach welchen Kriterien zählt die Bundesregierung die in den Fragen 5a bis 5c und in der Schriftlichen Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/2779 angegebenen Rechenzentren? Unter welchen Voraussetzungen wird ein Rechenzentrum mitgezählt, und gibt es in Bezug auf die Kriterien Unterschiede zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/25435 und der Antwort auf die vorliegende Frage?

5

Wie erklärt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller häufigen und zum Teil starken Schwankungen in der Zählung ihrer Rechenzentren, z. B. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), wo im Dezember 2020 in der Antwort auf die Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/25435 zwölf Rechenzentren, in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/31210 jedoch nur zehn Rechenzentren angegeben wurden, in der Antwort zu Frage 12 derselben Kleinen Anfrage jedoch Details für 27 Rechenzentren angegeben wurden und in der Antwort auf die Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/2779 wiederum nur 14 Rechenzentren genannt wurden?

5

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es ein funktionierendes Monitoring der Effizienz ihrer Rechenzentren gibt, wenn – so die Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller – nicht einmal zu ihrer Anzahl eindeutige Angaben gemacht werden können?

6

Für welche Rechenzentren des Bundes, die sich seit Veröffentlichung der Umweltpolitischen Digitalagenda im März 2020 im Aufbau befinden oder deren Aufbau geplant ist (vgl. Frage 5c), werden, wie in der genannten Digitalagenda vorgesehen, die Kriterien des Blauen Engels angewendet und für welche nicht und warum jeweils nicht?

7

Welche der in Frage 5a erfassten Rechenzentren erfüllen jeweils welche Kriterien des Blauen Engels für energieeffiziente Rechenzentrumsbetriebe (DE-UZ 161; Vergabekriterien unter https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20161-201901-de%20Kriterien-V2.pdf) bzw. für klimaschonende Co-Location-Rechenzentren (DE-UZ 214; Vergabekriterien unter https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20214-202001-de%20Kriterien-V3.pdf)?

8

Welche Rechenzentren des Bundes in Frage 5a tragen den Blauen Engel für a) klimaschonende Co-Location-Rechenzentren (DE-UZ 214), b) energieeffiziente Rechenzentrumsbetriebe (DE-UZ 161), und welche Rechenzentren sind derzeit nicht dahingehend zertifiziert, trugen jedoch in der Vergangenheit mindestens einmal eines dieser Siegel?

9

Wie hoch war der Anteil erneuerbarer Energien beim Energieverbrauch für jedes der in Frage 5a erfassten Rechenzentren im Kalenderjahr 2021 in absoluten und relativen Zahlen, also in kWh und Prozent (bitte für jedes Rechenzentrum den Gesamtenergieverbrauch und den Anteil erneuerbarer Energien angeben)?

9

Wie hat sich der Anteil erneuerbarer Energien durch die Rechenzentren des Bundes in den letzten 24 Monaten je Rechenzentrum verändert (hier genügt es, zusätzlich zu 2021 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch für jedes Rechenzentrum für 2019 und 2020 zu benennen)?

9

Gab es Initiativen der Bundesregierung, um den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch der Rechenzentren des Bundes zu erhöhen (wenn ja, bitte jede Initiative und ihren jeweiligen Zeitplan und ihre jeweiligen Meilensteine kurz beschreiben)?

9

Welche Hürden hat die Bundesregierung bisher für die Umstellung auf teilweise oder vollständige Nutzung erneuerbarer Energien durch die Rechenzentren des Bundes identifiziert, und wie plant sie, diese Hürden abzubauen?

9

Bis wann plant die Bundesregierung eine vollständige Umstellung des Stromverbrauchs der Rechenzentren des Bundes auf erneuerbare Energien?

10

Wie wird damit umgegangen, dass die bisher für Rechenzentren verwendeten Kältemittel oftmals nicht klimaverträglich sind?

10

Welche Kältemittel werden in den in Frage 5a erfassten Rechenzentren jeweils genutzt (bitte genaue Substanzen angeben; beispielsweise R410a, R407c, R454c, R1234ze, Wasser, Propan, Luft etc.), und welche dieser Rechenzentren verwenden noch Kältemittel, die unter die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase fallen?

10

Wann ist eine Umrüstung der Rechenzentren mit aktueller Nutzung klimaschädlicher Kältemittel auf welche anderen Kältemittel jeweils geplant?

10

Welche Rechenzentren wurden in den letzten 24 Monaten von einem klimaschädlichen auf ein klimafreundliches Kältemittel umgestellt?

10

Gab es Initiativen der Bundesregierung, um die Klimaschädlichkeit der Kältemittel zu reduzieren, die in Rechenzentren des Bundes eingesetzt werden (wenn ja, bitte jede Initiative und ihren jeweiligen Zeitplan und ihre jeweiligen Meilensteine kurz beschreiben)?

10

Welche Hürden hat die Bundesregierung bisher für die Umstellung auf klimafreundliche Kältemittel identifiziert, und wie plant sie, diese Hürden abzubauen?

10

Bis wann plant die Bundesregierung eine vollständige Umstellung der Rechenzentren des Bundes auf Nutzung klimafreundlicher Kältemittel?

11

Inwiefern wird berücksichtigt, dass die wirksame Abwärmenutzung ein wichtiges Kriterium auf dem Weg zum nachhaltigen Betrieb von Rechenzentren ist?

11

Welche Rechenzentren in Frage 5a nutzen Abwärme und in welcher Art und Weise (bitte je Rechenzentrum einzeln beschreiben)?

11

Bei welchen weiteren Rechenzentren ist eine Umstellung auf Nutzung der Abwärme bis wann und auf welche Weise geplant?

11

Gab es Initiativen der Bundesregierung, um die Nutzung von Abwärme durch Rechenzentren des Bundes zu erhöhen (wenn ja, bitte jede Initiative und ihren jeweiligen Zeitplan und ihre jeweiligen Meilensteine kurz beschreiben)?

11

Welche Hürden hat die Bundesregierung bisher für die Umstellung auf Nutzung von Abwärme durch Rechenzentren des Bundes identifiziert, und wie plant sie, diese Hürden abzubauen?

11

Mit welchen konkreten Maßnahmen ist geplant, die Abwärmenutzung von Rechenzentren zeitnah zu erhöhen, so wie es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgewiesen ist (bitte je Maßnahme Meilensteine und Ziele mit den jeweiligen Zeitangaben angeben)?

12

In welcher Form sind Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil von Ausschreibungen zur Erbringung von Rechenzentrumsdienstleistungen im Auftrag des Bundes, und welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese? Inwiefern sind insbesondere die folgenden Kriterien Teil solcher Ausschreibungen (bitte aber auch andere Nachhaltigkeitskriterien nennen, sofern sie Bestandteil von Ausschreibungen sind): a) Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb des Rechenzentrums, b) Einsatz klimafreundlicher Kältemittel, c) Nutzung der Abwärme, d) Mindesteffizienzkriterien wie bestimmte PUE (Power Usage Effectiveness)-Werte?

13

In welcher Form sind Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil bestehender Verträge zur Erbringung von Rechenzentrumsdienstleistungen im Auftrag des Bundes, und welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese (hier bitte für jedes Rechenzentrum, das in Frage 5a genannt wird und sich nicht im Eigenbetrieb befindet, eine konkrete Angabe machen)? Inwiefern sind insbesondere die folgenden Kriterien Teil solcher Verträge: a) Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb des Rechenzentrums, b) Einsatz klimafreundlicher Kältemittel, c) Nutzung der Abwärme, d) Mindesteffizienzkriterien wie bestimmte PUE-Werte?

14

Welche der im Auftrag des Bundes oder durch den Bund selbst entwickelte Software trägt den Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte, den es seit dem Jahr 2020 gibt (DE-UZ 215, Vergabekriterien: https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20215-202001-de%20Kriterien-2020-01-16.pdf)?

14

Ist die Einhaltung der Kriterien des Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte ein verpflichtender oder regelmäßiger Teil von Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht?

14

Ist die Einhaltung der Kriterien des Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte Bestandteil interner Vorgaben für die Eigenentwicklung von Softwareprodukten, und wenn ja, wie verbindlich ist die Einhaltung der Kriterien, und wenn nein, warum nicht?

14

Welche Hürden hat die Bundesregierung für die Anwendung der Kriterien des Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte identifiziert, und wie plant sie, diese Hürden abzubauen?

15

Wird im IKT-Beschaffungsprozess der Bundesregierung berücksichtigt und dokumentiert, ob a) IKT-Anbieter einschließlich ihrer Lieferketten selbst nachhaltig wirtschaften, und wenn ja, anhand welcher Parameter wird dies gemessen, b) Umweltschutzzertifikate für neue IKT-Produkte vorliegen (wenn ja, bitte nach Produktgruppe die jeweils geforderten Zertifikate aufschlüsseln), c) vom Umweltbundesamt herausgegebene Leitfäden zur nachhaltigen IKT-Beschaffung berücksichtigt wurden, und wenn nein, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, dass diese Leitfäden in der Praxis angewendet werden, und wenn ja, ergeben sich aus der Dokumentation Konsequenzen, z. B. bei dokumentierter Nichtanwendung dieser Leitfäden?

16

Gibt es ein ressortübergreifendes (alternativ: ressortspezifisches) Monitoring der Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorgaben für den Einkauf von IKT-Produkten?

16

Wenn ja, wo ist es angesiedelt, und welche Ressourcen sind dafür verfügbar (Personalstellen und Haushaltsmittel)?

16

Wenn ja, was waren die letzten aktuell verfügbaren Ergebnisse?

16

Wenn nein, warum nicht?

16

Wenn nein, ist eine Einführung geplant (ggf. wann)?

17

Plant die Bundesregierung, die Siegel (DE-UZ 161, DE-UZ 213, DE-UZ 214, DE-UZ 215) in den Beschaffungsrichtlinien (z. B. die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff)) mit einer konkret gesetzten Übergangsfrist verpflichtend zu machen, um es den Anbietern zu ermöglichen, sich in einem planbaren Zeitrahmen daran zu orientieren, und wenn nein, warum nicht (bitte für jedes der Siegel getrennt beantworten)?

18

Welche Vorgaben, Richtlinien oder Standards gibt es bei der Entwicklung von Webservices im Auftrag des Bundes einschließlich aller vom oder für den Bund betriebenen Webseiten, um das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugte Emission von Treibhausgasen zu senken (solche Vorgaben können z. B. die Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos betreffen, aber auch die Nutzung von Cookies und Einbindung von Werbung), und wenn dazu nichts bekannt ist, plant die Bundesregierung dahingehende Vorgaben?

19

Wird entsprechend Koalitionsvertrag bei der IT-Beschaffung des Bundes die erwartete Updatefähigkeit der Geräte (einschließlich Firmware) als Kriterium berücksichtigt, und wird sie den Anwenderinnen und Anwendern transparent gemacht, und wenn ja, inwiefern spielt dabei eine Rolle, ob Free and Open-Source Software (FOSS) Verwendung findet oder finden kann?

20

Wie stellt die Bundesregierung im Beschaffungsprozess sicher, dass mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen und unzureichende Standardisierung einer Reparierbarkeit oder Aufrüstbarkeit oder sonstiger Möglichkeiten der Verlängerung der Nutzungsdauer von IT-Geräten nicht im Wege stehen? Stellt sie es etwa sicher durch a) Erarbeitung und verpflichtende Anwendung einer Ersatzteilstrategie, b) Beschaffung von Geräten mit standardisierten physischen Schnittstellen, modularem Aufbau und hinreichend physischen Erweiterungsmöglichkeiten, c) Beschaffung von Geräten, die sich mit FOSS betreiben lassen und ein hohes Maß an Nutzungsautonomie zulassen, d) Vermeidung von Internet-of-Things (IoT)-Geräten, wenn deren Firmware-Lebensdauer (Verfügbarkeit von Updates) niedriger ist als die erwartete Lebensdauer der Hardware?

21

Strebt die Bundesregierung an, dass ausgemusterte, veraltete oder defekte IT-Geräte sämtlicher Ressorts (mit Ausnahme besonders sicherheitskritischer Bestandteile) prinzipiell nicht verschrottet, sondern verbindlich und unbürokratisch a) einer Reparatur oder einem Update unterzogen und ggf. weitergenutzt werden, oder b) auf dem offenen Markt für Gebrauchtwaren veräußert werden (z. B. Zoll-Auktion oder über professionelle Refurbisher), oder c) an gemeinnützige Institutionen abgegeben werden, und wenn nein, warum nicht und wenn ja, was wird konkret getan, um dieses Ziel zu erreichen?

22

Wie vermeidet die Bundesregierung, dass der Vorbehalt der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Wiederverwendung von IKT (z. B. sicheres Löschen der Daten, Reinigung und Aufbereitung der Geräte) zu einem Fallstrick für die Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes wird, setzt sie beispielsweise folgende Maßnahmen ein, oder plant sie diese oder andere Maßnahmen: a) Berücksichtigung dieser Aufgaben bereits im Beschaffungsprozess einschließlich Aufnahme in entsprechende Leitfäden, b) Abschluss von Rahmenverträgen mit Wiederaufbereitern von IKT-Produkten, und c) Bereitstellung separater Finanzmittel zur Unterstützung von Prozessen der Reparatur und Wiederaufbereitung?

23

Wer trägt innerhalb der Bundesregierung die Gesamtverantwortung dafür, dass die Nachhaltigkeit der Bundes-IT verbessert wird?

24

Welche Gremien, Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten gibt es innerhalb des Bundes, die sich fachlich mit der Nachhaltigkeit der Bundes-IT befassen?

25

Gibt es eine konkrete Strategie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bundes-IT, und wenn ja, welche Maßnahmen, Ziele und Meilensteine sind darin enthalten?

Berlin, den 15. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen