Entwicklung der jüdischen Zuwanderung nach Deutschland
der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2007 wurde die jüdische Zuwanderung aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt (BGBl. 2007 I S. 748, 751).
Seither orientiert sich das Aufnahmeverfahren jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer insbesondere an deren Integrationsmöglichkeiten in Deutschland bzw. in einer der hiesigen jüdischen Gemeinden.
Maßgeblich für eine positive Integrationsprognose sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen), die Möglichkeit zur Aufnahme in eine jüdische Gemeinde und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes.
Diese Integrationsprognose wird auf der Grundlage eines Punktekataloges getroffen. Als Kriterien für ein hohes Integrationspotenzial gelten dabei vor allem ein niedriges Lebensalter, die schulische und berufliche Qualifikation und die Deutschkenntnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller. Daneben werden aber z. B. auch das familiäre Umfeld und die Mitgliedschaft in einer jüdischen Organisation berücksichtigt.
Als Bewertungsmaßstab dient ein Punktesystem mit einer Höchstpunktzahl von 105 Punkten, wobei ab 50 Punkten von einer erfolgreichen Integration ausgegangen wird.
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten die jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer bei Einreise eine Niederlassungserlaubnis. Nicht selbst antragsberechtigte nichtjüdische Familienangehörige erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis.
Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen für Opfer des Nationalsozialismus sowie zur Berücksichtigung der Familienzusammenführung und für Härtefälle.
Durch diese neuen Einreisevoraussetzungen sind die Aufnahmezahlen jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer eingebrochen: 2009 sind nur noch 1 088 nach Deutschland eingereist – ein nochmaliger Rückgang um 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2008: 1 436; vgl. Entscheiderrundbrief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 5/2010).
Im Mai 2009 hatte das BAMF einen Evaluierungsbericht über das Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion vorgelegt. Im Mittelpunkt des Berichts standen das sogenannte Punktesystem sowie die Problematik von Zweitanträgen nach Ablauf der Aufnahmezusage.
Das BAMF ist hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erstellung einer Integrationsprognose mithilfe eines Punktekatalogs „ein mögliches Instrumentarium [ist], um eine qualifizierte Zuwanderung zu steuern“.
Die Feinanalyse der Evaluierung zeigte aber Unzulänglichkeiten in der konkreten Ausgestaltung des Punktesystems. Bei unter 31-Jährigen und über 45-Jährigen wurden die meisten negativen Integrationsprognosen erstellt. Die unter 31-Jährigen erhielten zwar für ihr Lebensalter die volle Punktzahl von 15 Punkten, konnten aber nicht genügend Punkte im Bereich der beruflichen Praxis sammeln. Die über 45-Jährigen erhielten keine Punkte für das Lebensalter, so dass trotz häufig guter beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung beim Fehlen weiterer Kriterien keine positive Prognose möglich war.
Dabei sei – so die Evaluierung des BAMF – die Zuwanderung jüngerer Personen „bereits aus demografischer Sicht erwünscht“, wie auch die Zuwanderung qualifizierter älterer Personen, „zumindest im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel in Deutschland“.
Das BAMF schlug daher Folgendes vor:
- Erhöhung der maximal erreichbaren Punktezahl für das Lebensalter auf 20 Punkte;
- Erhöhung der Altersgrenze, bis zu der Punkte vergeben werden, auf 49 Jahre bei Personen mit bestimmten qualifizierten Berufen;
- stärkere Gewichtung von Beschäftigungszeiten in diesen qualifizierten Berufen;
- Aufhebung der Begrenzung auf insgesamt 30 Punkte beim Kriterium „Qualifikation“ für Ehepaare und Einführung eines Zuschlages für einen ebenfalls qualifizierten Ehepartner;
- Anhebung des Punktekorridors zur individuellen Ermessensausübung von 5 auf 10 Punkte.
Der Beirat „Jüdische Zuwanderung“, dem neben dem Bundesministerium des Innern (BMI) das BAMF, das Auswärtige Amt, die Länder, der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Union progressiver Juden in Deutschland e. V. angehören, empfahl die Annahme des ersten und des letzten Handlungsvorschlags des BAMF.
Im Hinblick auf den vom BMI zunächst angeordneten ausnahmslosen Ausschluss sogenannter Zweitanträge bestätigte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in ihrem 8. Lagebericht, dass dies „in Einzelfällen zwangsläufig zu erheblichen Härten“ führte. Im letzten Jahr hat das BMI entschieden, nun doch alle bis zum 31. Dezember 2007 gestellten (Zweit-)Anträge nach dem aktuell gültigen Verfahren zu prüfen – auch bereits abgelehnte Zweitanträge.
Im Hinblick auf den Nachweis der Zugehörigkeit zum Judentum der Antragstellerin bzw. des Antragstellers hat der Beirat im Juni 2009 den geschäftsführenden Ausschuss gebeten, einen Vorschlag auszuarbeiten, welche anderen Nachweise als die vor 1990 ausgestellten Personenstandsurkunden ergänzend herangezogen werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der in den Jahren 2008 und 2009 nach Deutschland eingereisten Jüdinnen und Juden stellten Anträge
- vor dem 1. Juli 2001 (sog. Übergangsfälle I);
- zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 31. Dezember 2004 (sog. Übergangsfälle II);
- in den Jahren 2005 und 2006;
- aufgrund der 2007 veränderten Rechtslage?
2. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den in den Jahren 2008 und 2009 eingereisten Personen um solche, die eine Aufnahmezusage aufgrund der Ausnahmeregelungen zur Familienzusammenführung bzw. im Rahmen der Härtefallregelung erhalten hatten?
3. Wie viele Aufnahmeanträge wurden im Jahr 2009 bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005 bis 2009 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)?
4. Wurde in den Jahren 2008 und 2009 miteinreisewilligen Kindern die Aufnahme verweigert, weil sie die notwendigen Deutschkenntnisse nicht vorweisen konnten?
Wenn ja, wie vielen Kindern, und welche Auswirkung hatte dies für die Einreise der Eltern?
5. Wie viele Aufnahmeanträge lagen den deutschen Behörden Ende 2009 noch zur Entscheidung vor (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005 bis 2009 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)?
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
6. Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung haben seit 2005 einen Aufnahmeantrag gestellt?
7. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?
8. Wurden entsprechende Anträge auch abgelehnt?
Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
9. Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind in den Jahren 2008 und 2009 tatsächlich nach Deutschland eingewandert?
Deutschkenntnisse
10. In welchen GUS-Staaten (GUS: Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) standen einwanderungswilligen Jüdinnen und Juden im Jahr 2009 an wie vielen Sprachlernzentren insgesamt wie viele Plätze für einen Deutschkurs zur Verfügung?
11. Sind der Bundesregierung Klagen im Hinblick darauf bekannt, dass zuwanderungswillige Jüdinnen und Juden lediglich Zugang zu nicht ausgeschöpften Sprachkursplätzen von Russlanddeutschen haben?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieses Problem zu lösen?
12. Wie viele Lehreinrichtungen sind in welchen Städten welcher GUS-Staaten derzeit berechtigt, offizielle Sprachzertifikate auszustellen?
13. Wie viele Jüdinnen und Juden haben seit 2005 in den GUS-Staaten, in denen das Goethe-Institut keinen Standort hat (Aserbaidschan, Moldawien, Tadschikistan und Turkmenistan), an der dortigen deutschen Botschaft einen Sprachtest absolviert bzw. das Sprachzertifikat erhalten?
14. Hat das BAMF den Vertrag mit dem Goethe-Institut über die flächendeckende Zertifizierung von Deutschkenntnissen in allen GUS-Staaten – wie beabsichtigt – verlängert (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/8716, S. 5)?
Wenn ja, wie viele Haushaltsmittel wurden hierfür unter welchem Titel in den Bundeshaushalt 2010 (bzw. in den Haushaltsplan für 2011) eingestellt?
Punktesystem
15. Stimmt die Bundesregierung dem Ergebnis des o. g. Evaluationsberichts zu, wonach das derzeit im Bereich der jüdischen Zuwanderung angewandte Punktesystem ein taugliches Instrumentarium ist, um eine qualifizierte Zuwanderung zu steuern?
Wenn nein, warum nicht?
16. Werden bei der Punktevergabe derzeit auch erwerbsbiografische Ausfallzeiten zur Erfüllung von Familienpflichten berücksichtigt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
17. Ist bei der derzeitigen Anwendung des Punktekatalogs ausgeschlossen, dass sich eine psychische bzw. physische Behinderung negativ auf die Punktevergabe auswirkt?
Wenn nein, warum nicht?
18. Gibt es für die nunmehr erweiterte Vergabe von Punkten im Ermessenswege Anweisungen bzw. Grundsätze zur Ausübung dieses Ermessens?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Zweitanträge
19. Wie viele Zweitanträge wurden seit der Änderung der entsprechenden BMI-Anordnung vom 22. Juli 2009 geprüft?
20. Wie viele dieser Zweitanträge wurden nun doch bewilligt, bzw. wie viele wurden abgelehnt?
21. Wie viele Zweitanträge liegen den deutschen Behörden heute noch zur Prüfung vor?
Nachweise der Zugehörigkeit zum Judentum
22. Hat der geschäftsführende Ausschuss dem Beirat „Jüdische Zuwanderung“ einen Vorschlag vorgelegt, welche anderen Nachweise als die vor 1990 ausgestellten Personenstandsurkunden ergänzend herangezogen werden können, um die Zugehörigkeit zum Judentum der Antragstellerin bzw. des Antragstellers nachzuweisen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie lautet dieser Vorschlag?
Wurde er vom Beirat akzeptiert?
Fragen22
Wie viele der in den Jahren 2008 und 2009 nach Deutschland eingereisten Jüdinnen und Juden stellten Anträge
a) vor dem 1. Juli 2001 (sog. Übergangsfälle I),
b) zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 31. Dezember 2004 (sog. Übergangsfälle II),
c) in den Jahren 2005 und 2006,
d) aufgrund der 2007 veränderten Rechtslage?
In wie vielen Fällen handelte es sich bei den in den Jahren 2008 und 2009 eingereisten Personen um solche, die eine Aufnahmezusage aufgrund der Ausnahmeregelungen zur Familienzusammenführung bzw. im Rahmen der Härtefallregelung erhalten hatten?
Wie viele Aufnahmeanträge wurden im Jahr 2009 bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005 bis 2009 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)?
Wurde in den Jahren 2008 und 2009 miteinreisewilligen Kindern die Aufnahme verweigert, weil sie die notwendigen Deutschkenntnisse nicht vorweisen konnten?
Wenn ja, wie vielen Kindern, und welche Auswirkung hatte dies für die Einreise der Eltern?
Wie viele Aufnahmeanträge lagen den deutschen Behörden Ende 2009 noch zur Entscheidung vor (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005 bis 2009 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)?
Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung haben seit 2005 einen Aufnahmeantrag gestellt?
Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?
Wurden entsprechende Anträge auch abgelehnt?
Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind in den Jahren 2008 und 2009 tatsächlich nach Deutschland eingewandert?
In welchen GUS-Staaten (GUS: Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) standen einwanderungswilligen Jüdinnen und Juden im Jahr 2009 an wie vielen Sprachlernzentren insgesamt wie viele Plätze für einen Deutschkurs zur Verfügung?
Sind der Bundesregierung Klagen im Hinblick darauf bekannt, dass zuwanderungswillige Jüdinnen und Juden lediglich Zugang zu nicht ausgeschöpften Sprachkursplätzen von Russlanddeutschen haben?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieses Problem zu lösen?
Wie viele Lehreinrichtungen sind in welchen Städten welcher GUS-Staaten derzeit berechtigt, offizielle Sprachzertifikate auszustellen?
Wie viele Jüdinnen und Juden haben seit 2005 in den GUS-Staaten, in denen das Goethe-Institut keinen Standort hat (Aserbaidschan, Moldawien, Tadschikistan und Turkmenistan), an der dortigen deutschen Botschaft einen Sprachtest absolviert bzw. das Sprachzertifikat erhalten?
Hat das BAMF den Vertrag mit dem Goethe-Institut über die flächendeckende Zertifizierung von Deutschkenntnissen in allen GUS-Staaten – wie beabsichtigt – verlängert (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/8716, S. 5)?
Wenn ja, wie viele Haushaltsmittel wurden hierfür unter welchem Titel in den Bundeshaushalt 2010 (bzw. in den Haushaltsplan für 2011) eingestellt?
Stimmt die Bundesregierung dem Ergebnis des o. g. Evaluationsberichts zu, wonach das derzeit im Bereich der jüdischen Zuwanderung angewandte Punktesystem ein taugliches Instrumentarium ist, um eine qualifizierte Zuwanderung zu steuern?
Wenn nein, warum nicht?
Werden bei der Punktevergabe derzeit auch erwerbsbiografische Ausfallzeiten zur Erfüllung von Familienpflichten berücksichtigt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Ist bei der derzeitigen Anwendung des Punktekatalogs ausgeschlossen, dass sich eine psychische bzw. physische Behinderung negativ auf die Punktevergabe auswirkt?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es für die nunmehr erweiterte Vergabe von Punkten im Ermessenswege Anweisungen bzw. Grundsätze zur Ausübung dieses Ermessens?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Zweitanträge wurden seit der Änderung der entsprechenden BMI-Anordnung vom 22. Juli 2009 geprüft?
Wie viele dieser Zweitanträge wurden nun doch bewilligt, bzw. wie viele wurden abgelehnt?
Wie viele Zweitanträge liegen den deutschen Behörden heute noch zur Prüfung vor?
Hat der geschäftsführende Ausschuss dem Beirat „Jüdische Zuwanderung“ einen Vorschlag vorgelegt, welche anderen Nachweise als die vor 1990 ausgestellten Personenstandsurkunden ergänzend herangezogen werden können, um die Zugehörigkeit zum Judentum der Antragstellerin bzw. des Antragstellers nachzuweisen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie lautet dieser Vorschlag?
Wurde er vom Beirat akzeptiert?