[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2993
17. Wahlperiode 20. 09. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. September 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Klaus Ernst,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2851 –
Unzureichende Finanzierung von Integrationskursen und andauernde
Niedrig-Honorare für Lehrkräfte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hatte am 9. Februar
2010 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Prüfung dazu
angekündigt, ob und wie die auch nach seinen Angaben „niedrigen“ Honorare der
Lehrkräfte in Integrationskursen angehoben werden können. Auf Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. erklärte die Bundesregierung Ende April 2010 (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/1536), dass Spielräume für Verbesserungen der
Vergütung geprüft würden. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (epd vom 19. Dezember 2009) und
die Integrationskurs-Bewertungskommission forderten eine bessere Bezahlung
der Lehrkräfte. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der prekären
Einkommens- und Beschäftigungssituation in Integrationskursen wurden jedoch bis
heute nicht ergriffen.
Wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1536 hervorgeht, hat auch ein vom
Bundesministerium des Innern (BMI) in Auftrag gegebenes Gutachten zum
Finanzierungssystem der Integrationskurse erbracht, dass die Bezahlung der
Honorarkräfte schlecht und im Vergleich mit ähnlichen Berufsbildern viel zu
niedrig ist. Eine Erhöhung der Vergütung würde laut Gutachten auch die
Kursqualität steigern, den Trägern müssten entsprechend „verbindliche“ Auflagen
zum Honorar gemacht werden (Gutachten, S. 19). Hierzu ist das BMI unter
Hinweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger und der Lehrkraft“
(Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b) jedoch nicht bereit. Nur die wenigsten
Lehrkräfte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, können trotz ihrer
hohen Qualifikation von dem geringen Honorar leben, Altersarmut ist
vorprogrammiert. Gemessen an anderen vergleichbaren Berufsbildern müssten laut
Gutachten (S. 20) Lehrkräfte in Integrationskursen mindestens um 15 Prozent
bis zu 71 Prozent mehr verdienen. Dies entspräche einer Anhebung der
Stundenpauschale für die Kursträger von derzeit 2,35 Euro auf 2,56 bis zu 4,05 Euro.
Die schlechte Bezahlung und die damit verbundene Überlastung und
Demotivierung der Lehrkräfte ist auch ein Grund dafür, warum nicht einmal jede/jeder
zweite Kursabsolventin/Kursabsolvent (48,9 Prozent) im Zeitraum 1. Januar
2005 bis 30. Juni 2009 das gesetzgeberisch angestrebte Ziel eines
Sprachzertifikats über das Sprachniveau B1 erreichen konnte.
Am 5. Mai 2010 legte der Präsident des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF), Dr. Albert Maximilian Schmid, im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages überraschend dar, dass die Finanzierungssituation der
Integrationskurse „sehr zugespitzt“ sei und deshalb „durchgreifende Maßnahmen“
ergriffen werden müssten, um den Haushaltsvorgaben zu entsprechen (vgl. hib-
Meldung vom 5. Mai 2010). In den vorherigen Haushaltsberatungen war noch
der Eindruck erweckt worden, die bereitgestellten Mittel seien großzügig
bemessen und ausreichend. Bereits zum 1. April 2010 wurden Sparmaßnahmen
wirksam, insbesondere Einschränkungen bei der Fahrtkostenerstattung und
Kinderbetreuung, bei Wiederholungsmöglichkeiten und
Alphabetisierungskursen. Zudem wurde eine „sanfte“ Begrenzung des Kurszugangs von Personen
ohne Rechtsanspruch entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel
beschlossen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP war noch
vereinbart worden, dass Integrationskurse „quantitativ und qualitativ aufgewertet“
werden sollten, und auch im „Nationalen Integrationsplan – Neue Wege – Neue
Chancen“ hatte sich der Bund dazu verpflichtet, „das Angebot an
Integrationskursen zeitnah und flächendeckend auszubauen“. Real geschieht nun das
Gegenteil, das Angebot wird eingeschränkt. Auch die in Aussicht gestellte
Verbesserung der prekären Beschäftigungssituation vieler Lehrkräfte im
Integrationskursbereich steht damit offenkundig in weiter Ferne.
In einem Änderungsantrag zum Haushalt 2010 (Ausschussdrucksache 17(4)21)
hatte die Fraktion DIE LINKE. eine deutliche Erhöhung der Mittel gefordert, da
die „vorgesehenen 218 Mio. Euro […] angesichts erheblich gestiegener
Ausgaben für Integrationskurse im Jahr 2009 trotz einer Erhöhung gegenüber dem
ursprünglichen Ansatz um 44 Mio. Euro nicht ausreichen“ würden. Die
Fraktionen der CDU/CSU und FDP lehnten diese Forderung im Frühjahr 2010 ab.
Bereits im Sommer 2010 sah sich jedoch das BMI gezwungen, eine zusätzliche
Aufstockung der Haushaltsmittel für Integrationskurse um 15 Mio. Euro zu
beschließen, gleichzeitig wurden weitere Einsparungen bei der
Fahrtkostenerstattung und Lehrkräftequalifizierung angeordnet. Sprachkursträger protestierten in
einer gemeinsamen Stellungnahme energisch gegen diese „integrationspolitisch
äußerst problematischen“ und extrem kurzfristig durchgesetzten
Sparmaßnahmen.
1. Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2010 einen (Intensiv-/
Zielgruppen-/Berufs-) Integrationskurs bzw. einen Wiederholungskurs (bitte
gesondert ausweisen) begonnen bzw. absolviert (bitte auch nach den fünf
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, absolute und relative Zahlen
sowie die Vergleichswerte des ersten und zweiten Halbjahres 2009 nennen),
und wie groß war jeweils der Anteil der Neuzuwanderer bzw. der seit
längerem hier lebenden Personen, der Deutschen und der zur Teilnahme
Verpflichteten?
Die abschließenden Daten zu den Integrationskursen des ersten Halbjahres 2010
liegen noch nicht vor.
Die mit den Anlagen 1 und 2 übermittelten Daten beziehen sich auf das erste
Quartal 2010 und den entsprechenden Vergleichszeitraum im Jahr 2009. Zu den
Daten des Jahres 2009 wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. April
2010 (Bundestagsdrucksache 17/1536) verwiesen.
Daten zu den „Berufsintegrationskursen“ ergeben sich aus der Antwort zu
Frage 37.
2. Wie viele Personen ohne Rechtsanspruch auf Integrationsteilnahme haben im
ersten Halbjahr 2010 einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs
gestellt, wie viele Anträge wurden angenommen bzw. abgelehnt, und wie lang
war die durchschnittliche Bearbeitungszeit (bitte auch die jeweiligen
Vergleichswerte des ersten Halbjahres 2009 und des Gesamtjahres 2009 nennen
und soweit möglich nach den verschiedenen Kursarten – Frauen-, Eltern-,
Jugend-, Alphabetisierungs-, Behinderten-, Intensiv-, Berufsintegrationskurs
usw.; Vollzeit-/Teilzeitkurs – differenzieren)?
Im ersten Quartal 2010 haben 13 792 Personen eine Zulassung durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach § 5 Absatz 1 der
Integrationskursverordnung (IntV) erhalten. Im gleichen Vorjahreszeitraum
waren es 19 188 Personen. Im gesamten Jahr 2009 waren es 67 665 Personen.
Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. Die Bearbeitungszeit von
Zulassungsanträgen beträgt im bundesweiten Durchschnitt ca. vier Wochen.
3. Wie hoch waren im ersten Halbjahr 2010 die Ausgaben für die Bereiche:
(bitte zu allen Teilfragen die Vergleichswerte des ersten Halbjahres 2009 und
des Gesamtjahres 2009 nennen und darlegen, wie merkliche Abweichungen
jeweils zu erklären sind und aufgrund welcher Annahmen mit welchen
Ausgaben für das Gesamtjahr 2010 bzw. 2011 gerechnet wird)?
a) Intensivkurse
1. Halbjahr 2010: 75 468 Euro, 1. Halbjahr 2009: 35 204 Euro.
b) Integrationskurse (600 Unterrichtseinheiten)
1. Halbjahr 2010: 78 639 150 Euro, 1. Halbjahr 2009: 62 681 125 Euro.
c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten)
1. Halbjahr 2010: 9 561 909 Euro, 1. Halbjahr 2009: 5 747 257 Euro.
d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren, inklusive
Berufsintegrationskurse)
1. Halbjahr 2010: 22 254 320 Euro
davon: Frauen/Elternkurse 3 112 298 Euro;
Jugendkurse 627 974 Euro;
Alphabetisierungskurse 17 308 979 Euro;
Behindertenkurse 355 450 Euro;
JVA-Kurse 52 875 Euro.
1. Halbjahr 2009: 16 744 575 Euro
davon: Frauen/Elternkurse 1 974 404 Euro;
Jugendkurse 548 848 Euro;
Alphabetisierungskurse 13 226 098 Euro;
Behindertenkurse 200 387 Euro;
JVA-Kurse 0 Euro.
e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren)
1. Halbjahr 2010: 6 696 017 Euro, 1. Halbjahr 2009: 4 888 718 Euro.
f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages
1. Halbjahr 2010: 900 141 Euro, 1. Halbjahr 2009: 621 116 Euro.
g) Fahrtkostenzuschuss
1. Halbjahr 2010: 16 285 888 Euro, 1. Halbjahr 2009: 10 696 436 Euro.
h) Befreiung vom Kostenbeitrag
Enthalten in den Gesamtausgaben zu den Integrationskursen.
i) Kinderbetreuung
1. Halbjahr 2010: 5 785 175 Euro, 1. Halbjahr 2009: 5 183 129 Euro.
j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit
1. Halbjahr 2010: 656 468 Euro, 1. Halbjahr 2009: 534 178 Euro.
k) Lehrerqualifizierung
1. Halbjahr 2010: 1 200 976 Euro, 1. Halbjahr 2009: 1 458 513 Euro.
l) Bonuszahlungen an Kursträger, sonstiges
Bonuszahlungen an die Kursträger erfolgen nicht.
Sonstiges:
1. Halbjahr 2010: 7 065 935 Euro (darunter 6 255 492 Euro Umsatzsteuer),
1. Halbjahr 2009: 5 417 074 Euro (darunter 4 782 254 Euro Umsatzsteuer).
m) insgesamt
Die Gesamtausgaben für das erste Halbjahr 2010 betragen 149 046 339 Euro.
Die Erläuterungen der Bundesregierung in der Antwort vom 30. April 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1536) zu den Gründen der Abweichungen treffen
nach wie vor zu. Es wird darauf verwiesen.
Um den dort dargestellten Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden für 2010
rund 218 Mio. Euro zuzüglich einer einmaligen Titelverstärkung in Höhe von
weiteren 15 Mio. Euro für die Durchführung von Integrationskursen zur
Verfügung gestellt. Diese Mittel werden ausreichen, um sämtliche Rechtsansprüche
auf Kursteilnahme zu erfüllen.
Zu den Ausgaben für 2011 wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
4. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele im ersten
Halbjahr 2010 bzw. im zweiten Halbjahr 2009 neu begonnene Kurse waren
Teilzeitkurse, wie viele waren Abend- oder Wochenendkurse für (vollzeit-)
arbeitende Personen (bitte soweit möglich auch nach verschiedenen Kursarten
differenzieren)?
Die tatsächliche durchschnittliche Teilnehmerzahl eines allgemeinen
Integrationskurses sank von 16,7 Teilnehmenden im Jahr 2007 auf durchschnittlich
14,5 Teilnehmende (Ende 2009).
Eine entsprechende Auswertung nach Kursarten erfolgt nicht.
Im ersten Quartal 2009 wiesen im Schnitt rund 35 Prozent der durchgeführten
Kurse weniger als 20 Unterrichtsstunden pro Woche auf; im ersten Quartal 2010
waren es 40 Prozent der durchgeführten Kurse, die weniger als 20
Unterrichtsstunden pro Woche aufwiesen. Eine weitere Aufschlüsselung nach Abend- oder
Wochenendkursen erfolgt nicht.
5. Wie war die Verteilung der neuen Sprachkurs-Teilnehmenden auf die
einzelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen
Vorkenntnisse im ersten Halbjahr 2010?
Im ersten Quartal 2010 wurden insgesamt 65 Prozent aller Teilnehmenden
am Einstufungstest in das Modul 1 des Integrationskurses eingestuft sowie ca.
12 Prozent in das Modul 2, ca. 9 Prozent in das Modul 3, ca. 6 Prozent in das
Modul 4, ca. 3 Prozent in das Modul 5 und ca. 3 Prozent in das Modul 6. Eine
Einstufung in die Module 7 bis 9 erfolgte jeweils für unter 1 Prozent der
Teilnehmenden. Bei 0,8 Prozent der Teilnehmenden am Einstufungstest wurde
ausschließlich die Orientierungskursteilnahme empfohlen. Nur 0,4 Prozent der
Teilnehmenden wurden in einen Intensivkurs vermittelt.
6. Wie viele der Personen, die im ersten Halbjahr 2010 einen Integrations- bzw.
Wiederholungskurs (soweit möglich bitte differenzieren) beendeten, haben
an einer Sprachprüfung teilgenommen, wie viele von ihnen haben die
Prüfung auf welchem Sprachniveau bestanden (bitte jeweils absolute und
relative Angaben – bezogen sowohl auf die Kursabsolventen als auch auf die
Prüfungsteilnehmenden – machen und Vergleichswerte für das zweite
Halbjahr 2009 nennen)?
Im ersten Quartal 2010 haben 17 801 Teilnehmende einen Integrationskurs
beendet. Weiterhin haben im ersten Quartal 2010 insgesamt 30 280
Teilnehmende an der Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ)
teilgenommen. Davon haben 14 001 Teilnehmende (46,2 Prozent) das Gesamtergebnis B1
und 11 360 Teilnehmende (37,5 Prozent) das Gesamtergebnis A2 erzielt. Kein
Zeugnis, das heißt ein Gesamtergebnis „unter A2“, erhielten 4 919
Teilnehmende (16,2 Prozent).
Mit Blick auf die Einführung des DTZ zum 1. Juli 2009 wird aus Gründen der
Vergleichbarkeit im Folgenden das zweite Halbjahr 2009 betrachtet. Im zweiten
Halbjahr 2009 haben 37 911 Teilnehmende einen Integrationskurs beendet.
Weiterhin haben im zweiten Halbjahr 2009 insgesamt 53 451 Teilnehmende am DTZ
teilgenommen. Davon erzielten 25 212 Teilnehmende (47,2 Prozent) das
Gesamtergebnis B1 und 20 225 Teilnehmende (37,8 Prozent) das Gesamtergebnis A2.
Ein Gesamtergebnis „unter A2“ erhielten 8 014 Teilnehmende (15,0 Prozent).
In der Summe der Prüfungsteilnehmenden sind Prüfungswiederholer enthalten,
die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung „Zertifikat
Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen
hatten. Eine Auswertung der Zahlen zu Prüfungsteilnahmen und -erfolg bezogen
auf die Anzahl der Kursabsolventen erfolgt daher nicht. Personen, die ein
zweites Mal am DTZ teilnehmen, werden seit dem zweiten Halbjahr 2009 gesondert
ausgewiesen.
Weitere Angaben zu Wiederholern des DTZ können der folgenden Tabelle
entnommen werden:
1 Seit dem 1. Juli 2009 werden Integrationskurse mit der neuen Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen. Teilnehmende
können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) in
einer einheitlichen Sprachprüfung nachweisen.
2 In der Summe der Prüfungsteilnehmende sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung
„Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen hatten.
3 Prozentwerte bezogen auf die Prüfungsteilnehmende des jeweiligen Zeitraums.
4 Personen, die ein zweites Mal am DTZ teilnehmen, werden seit dem 2. Halbjahr 2009 gesondert ausgewiesen.
7. Inwieweit wurde die Integrationsgeschäftsdatei inzwischen fortentwickelt,
um z. B. statistische Doppelzählungen auszuschließen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Sevim
Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 17/29), und welche neuen Erkenntnisse
gibt es gegebenenfalls bezüglich der Frage, wie viele zur
Integrationskursteilnahme Verpflichtete dieser Verpflichtung in welchem Zeitraum
nachgekommen sind bzw. welche Gründe dem entgegenstanden?
Die neue Integrationsgeschäftsdatei ist zum 1. Juli 2010 eingeführt worden.
Doppelerfassungen sollen durch das neue System ausgeschlossen werden.
Neuere Erkenntnisse zu der Frage, wie viele zur Integrationskursteilnahme
Verpflichtete dieser Verpflichtung nachkommen bzw. welche Gründe dem
entgegenstanden, liegen nicht vor.
8. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass seit 2005 weniger als 50 Prozent
der Integrationskursabsolvierenden den Abschlusstest über das vom
Gesetzgeber angestrebte Ziel des Sprachniveaus B1 geschafft haben, sieht sie dies
insbesondere als ein Zeichen dafür, dass die Dauer, Qualität und Struktur der
Integrationskurse verbesserungsbedürftig sind, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Verfügt die Bundesregierung über Vergleichszahlen zu Erfolgsquoten bei
Prüfungen auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GER) in Integrationskursen anderer
europäischer Länder, wenn ja, welche?
Im Gesamtzeitraum 1. Januar 2005 bis 31. März 2010 haben insgesamt 325 117
Teilnehmende an Sprachprüfungen teilgenommen, davon haben 176 887 das
B1-Niveau nachgewiesen (54,4 Prozent). Zuletzt erreichten nach Einführung
des neuen skalierten Sprachtests DTZ am 1. Juli 2009 im zweiten Halbjahr 2009
25 212 Teilnehmende das B1-Niveau, gegenüber 21 942 Teilnehmende im
ersten Halbjahr 2009. Im ersten Quartal 2010 erreichten 14 001 Personen das
B1-Niveau. Im Vergleich zu den Vorjahren steigt der Anteil der Kursteilnehmer,
die an der Abschlussprüfung teilnehmen und damit auch der Anteil derjenigen,
die das B1-Niveau erreichen. Das ist ein Erfolg der Integrationskurse.
Die Fördersysteme unterscheiden sich stark zwischen den europäischen
Ländern; es liegen daher keine Vergleichszahlen vor.
DTZ – Deutsch-Test für Zuwanderer (A2 – B1)1
Zeitraum
Kursabsolventen
Prüfungsteilnehmer2
Gesamtergebnis3
B1 A2 unter A2
2. Halbjahr 2009
37 911
53 451 25 212 47,2 % 20 225 37,8 % 8 014 15,0 %
davon Wiederholer4 424 174 41,0 % 188 44,3 % 62 14,6 %
1. Quartal 2010
17 801
30 280 14 001 46,2 % 11 360 37,5 % 4 919 16,2 %
davon Wiederholer4 1 120 463 41,3 % 477 42,6 % 180 16,1 %
Insgesamt
55 712
83 731 39 213 46,8 % 31 585 37,7 % 12 933 15,5 %
davon Wiederholer4 1 544 637 41,3 % 665 43,1 % 242 15,7 %
9. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die maßgeblichen Gründe
dafür, dass 15 Prozent der Teilnehmenden an einem „Deutsch-Test für
Zuwanderer“ das Sprachniveau A2 nicht erreichen konnten, und welche
Maßnahmen oder Änderungen sind gegebenenfalls geplant, um diesen
Anteil zu minimieren?
Teilnehmende in Integrationskursen verfügen über unterschiedliche
Lernvoraussetzungen hinsichtlich Lerngewohnheit, Bildungshintergrund und ihrer
Lebenssituation in Deutschland. Entsprechend bestimmen insbesondere
individuelle Faktoren den Lernerfolg. Dem tragen das in unterschiedliche Kursarten
ausdifferenzierte Integrationskursangebot, ein zielgenaues
Einstufungsverfahren sowie die Orientierung der Kursinhalte an dem eigens für Integrationskurse
entwickelten Rahmencurriculum Rechnung.
Bei vielen Teilnehmenden mit einem Gesamtergebnis unter A2 des GER ist
davon auszugehen, dass der fehlende Prüfungserfolg Ursachen geschuldet ist,
die auch durch zusätzliche Kursstunden nicht zu beheben sind, beispielsweise
äußere Umstände sowie verschiedene Formen von Lernschwäche. Daher ist ein
Erreichen des Kursziels B1 bei diesen Teilnehmenden auch bei einer höheren
Stundenzahl unwahrscheinlich.
10. Aus welchen Titeln des Einzelplans 06 stammen die für Integrationskurse
nachträglich zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro?
Die zusätzlichen Mittel für die Integrationskurse werden entsprechend dem
Haushaltsvermerk beim Einzelplan 06 im Rahmen des laufenden Haushalts
erwirtschaftet. Aufgrund des Haushaltsvermerks Nummer 2 bei Kapitel 06 33
Titel 684 02 (Durchführung von Integrationskursen) können Einsparungen im
Einzelplan 06 zur Deckung der Mehrausgaben herangezogen werden.
Die konkreten Einsparstellen werden erst am Ende des Haushaltsjahres 2010 im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten abschließend festgelegt.
11. Werden für Integrationskurse im Jahr 2011 erneut 44 Mio. Euro oder eine
andere Summe aus dem „Fonds für Bildungsmaßnahmen“ bereitstehen,
und wenn nein, wie soll die dann entstehende Finanzierungslücke
geschlossen werden (bitte ausführen)?
Der Regierungsentwurf 2011 sieht für den Bereich der Integrationskurse erneut
44 Mio. Euro aus dem „Fonds für Bildungsmaßnahmen“ vor. In den Jahren 2012
und 2013 stehen aus dem „Fonds für Bildungsmaßnahmen“ jährlich jeweils
zusätzliche 50 Mio. Euro zur Verfügung.
12. Mit welchen Einspareffekten in welcher Höhe für das Jahr 2010 rechnet die
Bundesregierung aufgrund welcher im Jahr 2010 ergriffenen Maßnahmen
zur Begrenzung der Ausgaben (bitte einzeln auflisten), welche weiteren
Maßnahmen hält sie gegebenenfalls für erforderlich, um mit den
bereitstehenden Mitteln auszukommen, oder sollen die Mittelzuweisungen
erhöht werden?
Für das Jahr 2010 wird aufgrund der getroffenen Steuerungsmaßnahmen mit
einer Begrenzung der Ausgaben auf eine Höhe von ca. 233 Mio. Euro gerechnet.
Wie hoch Einspareffekte bei einzelnen Steuerungsmaßnahmen sein werden,
lässt sich noch nicht abschließend darstellen, da äußere Faktoren eine Rolle
spielen, z. B. Entwicklung der neuen Teilnehmerzahlen bei zur
Integrationskursteilnahme Verpflichteten und bei Anspruchsberechtigten.
Weitere Maßnahmen für das Jahr 2010 sind wie auch eine weitere
Mittelverstärkung derzeit nicht geplant.
13. Welche aktuellen (oder letzten) Erkenntnisse zur Höhe der gezahlten
Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich gibt es, wie viele Träger mit
jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter bzw.
bis 12 Euro pro Unterrichtseinheit, was ist das niedrigste festgestellte
Honorar, wie viele zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und
16 Euro, zwischen 16 und 18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen
20 und 25 Euro bzw. über 25 Euro, wie viele Träger mit jeweils wie vielen
gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlten in der Praxis ein geringeres
Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem BAMF angegeben, und wie
viele Vor-Ort-Prüfungen mit welchen Konsequenzen gab es diesbezüglich
im ersten Halbjahr 2010?
Im ersten Quartal 2010 erfolgten 851 Vor-Ort-Kontrollen. Hierbei wurde in zwei
Fällen eine Diskrepanz zwischen den im Trägerzulassungsverfahren
angegebenen und dem tatsächlich gezahlten Honorar festgestellt. In einem der beiden
Fälle wurde durch den Träger Abhilfe geschaffen, indem rückwirkend das
ursprünglich gemeldete Honorar gezahlt wurde. In dem anderen Fall läuft das
Anhörungsverfahren des betroffenen Kursträgers noch.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine aktuelleren Erkenntnisse vor als
die in der Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 10) genannten Daten.
14. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass einzelne Lehrkräfte angeben,
im Frühjahr 2009 für 10 Euro die Stunde gearbeitet zu haben und vom
BAMF kontrolliert worden zu sein und es sogar Hinweise auf Honorare in
Höhe von 8 Euro gibt (vgl. z. B. Honorarumfrage und Beschwerdebrief an
das BAMF auf
www.daz-netzwerk.de), während die Bundesregierung den
niedrigsten zu dieser Zeit gezahlten Lohn mit 12 Euro angab
(Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 6), wie viele Träger zahlten in der
Vergangenheit Honorare von unter bzw. bis 12 Euro, und was tut die Bundesregierung
hiergegen?
Das BAMF geht bei Vor-Ort-Kontrollen und Hinweisen auf falsche Angaben im
Zulassungsverfahren durch Kursträger zur Höhe der Lehrkräftevergütung mit
Konsequenz vor. In diesen Fällen wird insbesondere der Entzug der
Trägerzulassung geprüft.
Die Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Honorarzahlungen an Lehrkräfte
in der Vergangenheit sind bereits in der Antwort der Bundesregierung vom
30. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 10) dargestellt.
15. Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträger-Lizensierungen wegen
Honoraren unter 15 Euro pro Unterrichtseinheit hat es bislang in welchem
Zeitraum gegeben, wie viele dieser Lizenzen wurden nach einem Jahr nicht,
befristet oder unbefristet verlängert oder vorher widerrufen?
Seit 2009 wurden 43 Zulassungen von Trägern mit Verweis auf die Zahlung von
weniger als 15 Euro Stundenhonorar befristet auf ein Jahr ausgestellt. In drei
Fällen wurde die Zulassung nach einem Jahr nicht verlängert, in einem Fall
wurde die Zulassung vorher widerrufen, in acht Fällen ist eine befristete
Verlängerung der Zulassung ausgesprochen worden. Unbefristete Verlängerungen
sieht die IntV nicht vor (siehe § 20 Absatz 5 Satz 1).
a) Wie hatten sich die Honorare nach einem Jahr verändert, oder wurden
bzw. werden von diesen Trägern in welchem Umfang weiterhin unter
15 Euro gezahlt?
Die Höhe der tagesaktuellen Vergütung von Lehrkräften durch diese Kursträger
ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Jahr 2011 plant das BAMF eine
erneute Abfrage bei den Kursträgern.
b) Wie wurde in Erfahrung gebracht, dass die Qualität solcher
„Dumpinglohn-Kurse“ vergleichbar mit anderen sein soll, und wie erklärt sich und
bewertet die Bundesregierung diese überraschende Feststellung
(Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 11)?
Die Träger und die Kursdurchführung wurden und werden mittels Vor-Ort-
Kontrollen des BAMF überprüft. Für dieses Ergebnis können mehrere Gründe von
Bedeutung sein, z. B. regionale Besonderheiten, Gestaltung des Arbeitsablaufes,
Engagement der Lehrkräfte.
16. Welche Maßnahmen wurden infolge der 14. Sitzung der
Bewertungskommission vom Dezember 2009 ergriffen, in der Aktivitäten zur Verbesserung
der Beschäftigungssituation von Lehrkräften gefordert bzw. vom BAMF
und dem BMI laut Protokoll auch in Aussicht gestellt wurden?
Der Bundesminister des Innern hat in der 5. Sitzung des Innenausschusses am
9. Februar 2010 angesichts der derzeitigen Haushaltslage darauf hingewiesen,
„… dass das Hauptinteresse eindeutig darin liegen müsse, möglichst viele
Interessierte an den Kursen teilnehmen zu lassen und nicht eine möglichst gute
Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen“ (siehe Ausschussprotokoll 17/5,
S. 15). Dies schließt nicht aus, dass bei veränderter Haushaltslage Maßnahmen
zur Verbesserung der Lehrkräftehonorierung ergriffen werden.
a) Inwieweit gibt es insbesondere Initiativen für ein Anreizsystem zur
Festanstellung von Lehrkräften, um Qualitätsverluste und die
Abwanderung motivierter und qualifizierter Lehrkräfte zu verhindern?
Die Festanstellung von Lehrkräften ist im bestehenden Verfahren bereits
möglich und wird von Kursträgern teilweise praktiziert. Die Art des
Anstellungsverhältnisses ist Angelegenheit der Kursträger.
b) Wie soll der laut Protokoll der 14. Sitzung der Bewertungskommission
vom BMI mit „oberster Priorität“ angekündigte „zielführende Weg zu
einer Erhöhung der Lehrkräftevergütung (…) über die Anhebung des
Stundensatzes und der Sicherstellung einer vollständigen Weitergabe
durch die Kursträger“ beschritten werden, wenn die Bundesregierung
zugleich Auflagen an die Kursträger zur Entlohnung unter Hinweis auf die
„Vertragsfreiheit“ ablehnt (Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b)?
§ 20 Absatz 5 IntV sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, Auflagen zu erteilen,
solange nicht in die Vertragsfreiheit der Kursträger eingegriffen wird. Es liegt
kein unzulässiger Eingriff in den freien Wettbewerb des Marktes vor, wenn
Rahmenvorgaben bzw. Optionen im Bereich der Lehrkräftevergütung mit der Höhe
der Stundensatzpauschale verbunden werden. Damit würde weiterhin der
wirtschaftliche Freiraum der Kursträger bewahrt.
17. Inwieweit, in welchen Gremien und bei welchen Erhebungen und Studien
wurden und werden die Meinungen, Erfahrungen und Forderungen von
Kursleiterinnen und -leitern vom BAMF berücksichtigt, wenn es etwa um
die Fragen einer angemessenen Bezahlung, der Träger- und Kursqualität
und der Struktur der Kurse geht, gibt es einen regelmäßigen und/oder
institutionalisierten Austausch zwischen BAMF und Lehrkräften, und
wenn nein, warum nicht, und wie reagiert das BAMF auf Beschwerden von
Kursleiterinnen und -leitern über Träger und Dumpinglöhne?
Es gibt einen regelmäßigen Austausch mit Kursleiterinnen und -leitern z. B. im
Rahmen der Bewertungskommission sowie regionalen Gesprächsrunden.
Beschwerden über Kursträger und Abläufe im Rahmen der Kursdurchführung geht
das BAMF fallabhängig nach, z. B. mit Vor-Ort-Kontrollen sowie Anhörungen
der Beteiligten. Daraus folgen abhängig von konkreten Verstößen gegen
Vorgaben rechtliche Konsequenzen.
18. Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus der vom BMI in
Auftrag gegebenen Evaluierung des Finanzierungssystems der
Integrationskurse durch die Firma Rambøll Management Consulting GmbH gezogen?
Zu den Schlussfolgerungen aus dem genannten Gutachten des Jahres 2009 wird
auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010 verwiesen
(Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 13).
19. Wurde z. B. durch Pressemitteilung, Information von Abgeordneten,
Rundschreiben oder in Newslettern darauf hingewiesen, dass dieses Gutachten
vorliegt und auf der Internetseite des BAMF seit Januar 2010 verfügbar
ist, und wenn nein, warum nicht?
Das Gutachten war Gegenstand der 14. Sitzung der Bewertungskommission
vom 10. Dezember 2009. Das Protokoll der Sitzung ist auf der Internetseite des
BAMF veröffentlicht. Das Gutachten ist am 15. Januar 2010 auf der
Internetseite des BAMF veröffentlicht worden. Das BAMF hat in einem Rundschreiben
vom 15. März 2010 alle Integrationskursträger auf das Gutachten hingewiesen.
Auch wurde in der Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1536) auf die Veröffentlichung des Gutachtens hingewiesen.
20. Inwieweit hält die Bundesregierung die gewählte Form der
Veröffentlichung des Gutachtens für ausreichend, wenn nicht einmal
Fachabgeordnete bei der Debatte im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am
5. Mai 2010 zu Integrationskursen von der Existenz des Gutachtens
wussten (auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu
Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1536 lag zu diesem Zeitpunkt nur
der Fraktion DIE LINKE. vor und war noch nicht öffentlich verfügbar)?
Die Bundesregierung hält die Form der Veröffentlichung und der Informationen
dazu wie in der Antwort zu Frage 19 genannt für ausreichend. Die
Informationsangebote auf der Internetseite des BAMF sind der Fachöffentlichkeit bekannt.
21. Inwieweit kann die Bundesregierung den Eindruck widerlegen, dass eine
Veröffentlichung des Gutachtens vor allem deshalb eher klammheimlich
(d. h. ohne Pressemitteilung usw.) erfolgte, weil die Auftraggeber des
Gutachtens nicht willens oder in der Lage sind, aus den Ergebnissen und
Befunden des Gutachtens wirksame Schlussfolgerungen zu ziehen – etwa
hinsichtlich der Verbesserung der prekären Beschäftigungssituation der
Lehrkräfte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
22. Gibt es neben dem veröffentlichten Kurzgutachten zum
Finanzierungssystem der Integrationskurse auch eine längere Fassung des Gutachtens
oder einen ausführlicheren Evaluierungsbericht, und wenn ja, wo ist dieser
verfügbar, und was sind über das Kurzgutachten hinausgehende
Erkenntnisse dieses Berichts?
Es wurde lediglich die veröffentlichte Version als Abschlussgutachten erstellt.
Sachstandsinformationen vor Veröffentlichung des Gutachtens sind in die
Schlussversion aufgenommen worden.
23. Wie ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 17/1536 zu verstehen, wonach als konkrete Schlussfolgerung
aus der Evaluierung „Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Sicherung
einer hohen Qualität der Integrationskurse, wie im Trägerrundschreiben
vom 15. März 2010 genannt“, ergriffen worden seien, wo doch die
Maßnahmen des genannten Rundschreibens (Einschränkungen bezüglich
Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung, Wiederholungsmöglichkeiten,
Alphabetisierungskursen und der Zulassung von Teilnehmenden ohne
Rechtsanspruch) gar nicht Gegenstand der Evaluierung waren bzw. jedenfalls in
dem veröffentlichten Kurzgutachten keine Rolle spielen, während
bezüglich des eigentlichen Untersuchungsauftrags und der Feststellungen des
Gutachtens insbesondere zur angemessenen Vergütung der Lehrkräfte
keinerlei Schlussfolgerungen gezogen wurden?
Im Rahmen der empirischen Begutachtung der Lehrkräftehonorierung erfolgte
auch eine Bewertung der Kostenstruktur, aus der sich Erkenntnisse zur
Effizienzsteigerung ableiten lassen.
24. Was haben die Prüfungen des BMI erbracht, ob und wie die Vergütung der
Lehrkräfte verbessert werden kann, wenn noch keine Ergebnisse vorliegen,
warum nicht, und inwieweit sind diese Ergebnisse abhängig von der Höhe
der bereitgestellten Haushaltsmittel, bzw. welche Maßnahmen hält die
Bundesregierung hiervon unabhängig für erforderlich angesichts der laut
Gutachten bestehenden „unterdurchschnittlichen Vergütung von
Lehrkräften in Integrationskursen“ (S. 3)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
25. Inwieweit hält die Bundesregierung weiter an ihrer Auffassung fest, keine
weiteren Vorgaben zur Mindesthonorierung von Lehrkräften machen zu
wollen, obwohl auch aus dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten
hervorgeht, dass es notwendig sei, eine Erhöhung der Trägerpauschale
verbindlich an eine Erhöhung der Lehrkraftvergütung zu knüpfen (S. 19),
zumal das bestehende Finanzierungssystem für die Träger einen Anreiz zur
Reduktion der Lehrgehälter bietet, um einen ökonomischen Erfolg zu
sichern oder zu vergrößern (S. 18, vgl. aber auch schon das erste Rambøll-
Gutachten zu Integrationskursen, S. 133, bitte begründen)?
Zur Frage der Zulässigkeit von Mindesthonorierung wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 30. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1536,
Frage 16) hingewiesen. Darüber hinaus existieren für Lehrkräfte, die außerhalb des
klassischen staatlichen oder privaten Schulsystems bei Bildungsträgern
angestellt sind oder als freie Mitarbeiter tätig werden, weder gesetzliche noch
untergesetzliche Honorarmindestregelungen.
Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 16b verwiesen.
26. Inwieweit erwägt die Bundesregierung eine grundsätzliche Abkehr vom
bisherigen Finanzierungssystem (etwa die Festanstellung staatlich
anerkannter Integrationslehrerinnen und -lehrer), vor dem Hintergrund, dass
nach dem Gutachten die Beschäftigung als Honorarkräfte „von den
befragten Lehrkräften sowie ihren Interessensvertretungen und Verbänden als
besonders problematisch wahrgenommen“ wird, z. B. wegen der geringen
Beschäftigungssicherheit, der unangemessenen Vergütung, des
Verdienstausfalls im Krankheitsfall, der fehlenden Absicherung für Urlaubs- und
Regenerationsphasen usw. (S. 9), oder welche anderen Maßnahmen wird
sie diesbezüglich ergreifen?
Eine grundsätzliche Abkehr vom bisherigen Finanzierungssystem ist derzeit
nicht geplant. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 16b verwiesen.
27. Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, das BAMF solle als „erster
Arbeitgeber“ zumindest die Kosten für eine Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall, für Urlaubs- und Weiterbildungszeiten sowie die Hälfte der
Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, und wie steht sie zu Forderungen
nach einem Branchenmindestlohn im Weiterbildungs- bzw.
Integrationskursbereich?
Die Bundesregierung hält an dem System fest, dass das BAMF die Kurse in der
Regel durch private und öffentliche Kursträger durchführen lässt (§ 1 Satz 2
IntV). Dieses Verfahren schließt mit ein, dass die Träger Arbeitgeber der
Lehrkräfte sind. Zu der Forderung nach einem Mindestlohn wird auf Antwort zu
Frage 25 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 16) verwiesen.
28. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung der im Gutachten
vorgenommene Vergütungsvergleich der Integrationskurs-Lehrkräfte mit den
Einstiegsgehältern anderer Berufsgruppen (S. 14 f. und 20) verzerrt, da der
Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen unberücksichtigt
bleibt und zudem nicht berücksichtigt wird, dass Lehrkräfte in
Integrationskursen keine Berufseinsteigerinnen bzw. -einsteiger sind, und
inwieweit stimmt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund der Auffassung
zu, dass die Entlohnung für Integrationskurs-Lehrkräfte nicht um 17 bis
71 Prozent, sondern um weit mehr als 40 bis über 100 Prozent steigen
müsste, um anderen vergleichbaren Berufsgruppen angepasst zu werden?
Der Vergleich wird nicht verzerrt, da jeweils die Berechnungsgrundlage
einheitlich ist. Es wurden bewusst die Einstiegsgehälter gewählt, um den Vergleich
bereits bei diesen Einstiegsstufen zu führen. Die Darstellung in dem Gutachten ist
daher ausgesprochen transparent und nachvollziehbar.
29. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu,
wie viele der derzeit etwa 12 500 Lehrkräfte in Integrationskursen in den
letzten fünf Jahren zusätzlich zu ihrem Honorar Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen mussten (sogenannte
Aufstocker), welche sonstigen Informationen zu den Lehrkräften liegen ihr
vor (bezüglich ihrer Zahl, des Geschlechts, der Qualifikation, der
Staatsangehörigkeit usw.)?
Mit Stand 3. September 2010 sind insgesamt 15 683 Personen im Besitz einer
Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen tätig zu sein, davon 13 310
weibliche Lehrkräfte. Erkenntnisse, wie viele der Lehrkräfte in Integrationskursen
zusätzlich Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, liegen der
Bundesregierung nicht vor. Der Großteil der zugelassenen Lehrkräfte waren deutsche
Staatsbürger (12 077).
30. Wie will die Bundesregierung die Qualität der Integrationskurse steigern
(Koalitionsvertrag), wenn keine wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung
der Beschäftigungssituation der Lehrkräfte ergriffen werden, obwohl laut
Gutachten (S. 3) ein „qualitativer (…) Zusammenhang zwischen
Vergütung und Kursqualität angenommen werden“ kann und dies auch von der
Bewertungskommission bestätigt wurde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
31. Wie soll die Zusage des Bundes im Rahmen des „Nationalen
Integrationsplans“ erfüllt werden, „das Angebot an Integrationskursen zeitnah und
flächendeckend auszubauen“, wenn das Angebot etwa durch verzögerte
Zulassungen von Personen ohne Rechtsanspruch, durch Einschränkungen
bei der Fahrtkostenerstattung, Wiederholungs- und Teilzeitkursen und der
Kinderbetreuung eher eingeschränkt wird, und welches Signal gibt der
Bund damit den anderen Teilnehmenden am „Nationalen Integrationsplan“
bezüglich der Erfüllung ihrer Selbstverpflichtungen?
Der Bund hat seine Verpflichtung im Rahmen des Nationalen Integrationsplans
erfüllt. Es existiert ein flächendeckendes Angebot an Integrationskursen. Es
werden sämtliche Rechtsansprüche auf Teilnahme am Integrationskurs
gewährleistet. Auch werden keine Zulassungsanträge im Rahmen der freiwilligen
Kursteilnahme mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Kursplätze im Sinne von
§ 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) grundsätzlich abgelehnt. Es
ist bei dieser Personengruppe temporär allerdings eine Frist bis zu drei Monaten
zwischen Zulassung und Eintritt in den Integrationskurs vorgesehen. In dieser
Zeit kann aber bereits eine Anmeldung beim Kursträger erfolgen und der
obligatorische Einstufungstest durchgeführt werden.
32. Wie steht die Bundesregierung zu den gemeinsamen Forderungen der
Integrationskursträger Deutscher Volkshochschul-Verband e. V.,
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V., Euro-
Schulen-Organisation, Internationaler Bund, Initiative Pro Integration,
Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. in dem Schreiben vom
4. Mai 2010 (vgl. Ausschussdrucksache 17(4)49),
a) die Zulassung zu Integrationskursen nicht zu beschränken und
Interessierten innerhalb von vier Wochen einen Zulassungsbescheid
zuzustellen, da Einschnitte für integrationswillige Zuwanderer
„integrationspolitisch äußerst problematisch“ seien und Interessierte andernfalls das
Interesse verlieren könnten;
Anträge auf Zulassung zu Integrationskursen werden in aller Regel innerhalb
von vier Wochen beschieden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31
verwiesen.
b) den Zugang zu Teilzeit-, Wiederholungs- und Alphabetisierungskursen
nicht einzuschränken, um nicht die Bildungsmaxime der
Bundesregierung „Niemand darf verloren gehen“ zu verletzen und die sprachliche
Integration der besonders Hilfebedürftigen nicht aufzugeben;
Der Zugang zu diesen Kursen wird nicht prinzipiell verwehrt. Entscheidend sind
der Bedarf des Teilnehmenden und dessen Lernvoraussetzungen.
c) den Trägern spätestens vier Wochen nach Kursabrechnung ihre Mittel
zu erstatten?
Ziel ist es, im Rahmen der Abrechnung der Integrationskurse diese Frist
einzuhalten. Bei der großen Anzahl an Abrechnungen war und ist es jedoch nicht
auszuschließen, dass es im Einzelfall zu Überschreitungen kam bzw. kommt. In
Fällen, in denen die Abrechnungsunterlagen nicht vollständig bzw. nicht
ordnungsgemäß ausgefüllt sind, sind Nachfragen erforderlich bzw. müssen
Unterlagen nachgefordert werden, so dass hier längere Bearbeitungszeiten zustande
kommen. Soweit bei der Bearbeitung der Abrechnungen zur Jahresmitte 2010
diese Frist zum Teil überschritten wurde, ist dies im Wesentlichen auf die
systemtechnische Umstellung auf ein neues IT-gestütztes Abrechnungsverfahren
zurückzuführen. Die Integrationskursträger wurden deshalb bereits vor der
Systemumstellung zum 1. Juli 2010 mit Rundschreiben vom 14. Juni 2010 darüber
informiert und um Verständnis gebeten, dass es in der Startphase zu
Verzögerungen bei der Verarbeitung von Daten kommen kann.
33. Warum soll eine Kurswiederholung bei Interessierten, die das Niveau A2
nach 600 Unterrichtseinheiten nicht erreicht haben, nicht einmal im
Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich sein, und welches gegebenenfalls
alternative Angebot zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse wird dieser
besonders förderungsbedürftigen Gruppe gegebenenfalls eröffnet?
Laut § 5 Absatz 4 IntV kann ein Kursteilnehmer zur einmaligen Wiederholung
des Aufbausprachkurses zugelassen werden. Die Teilnahme am
Aufbausprachkurs setzt aber Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des GER
voraus.
34. Erwägt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Einführung von
Kursen für Langsam-Lernende, um zu verhindern, dass etwa 15 Prozent
der Prüfungsteilnehmenden nach 600 Unterrichtseinheiten keine weitere
Förderung mehr erhalten (bitte begründen)?
Die Quote der Teilnehmenden, die ein Sprachniveau unter A2 aufweisen,
bezieht sich auf die Gesamtzahl aller Prüfungsteilnehmenden inklusive derjenigen,
die aus den speziellen Integrationskursen mit einer Stundenzahl von bis zu 945
Unterrichtseinheiten stammen.
Den individuellen Lernbedarfen trägt die Bundesregierung bereits mit einem
differenzierten Kursangebot Rechnung. Die Einrichtung von speziellen Kursen
für Langsamlernende würde den Kurserfolg nicht signifikant erhöhen. Zudem
ist zu bedenken, dass es pädagogisch umstritten ist, eigene Gruppen für
Langsamlernende einzurichten.
35. Erwägt die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf
Integrationskursteilnahme auch für bereits länger im Land lebende
Migrantinnen und Migranten, nachdem das frühere politische Versprechen,
alle Betroffenen, die einen Kurs besuchen wollten, würden auch
zugelassen, nun unter Haushaltsgesichtspunkten zumindest zeitlich eingeschränkt
wurde (bitte begründen)?
Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf die Kursteilnahme ist nicht vorgesehen,
zumal es zwar zu einer zeitlichen Verzögerung beim Kurszugang kommen kann,
aber von einer generellen Beschränkung keine Rede sein kann.
36. Wenn es die Bundesregierung grundsätzlich für zulässig hält, gegen
„Dumping-Honorare“ vorzugehen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1536,
Frage 16), wieso hält sie dann die verbindliche Vorgabe von
Mindesthonoraren im Rahmen der Ausschreibung von Trägerzulassungen bzw. im
Rahmen der Vergütung für Integrationskurse für unzulässig oder
untauglich (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vorgaben
des Europäischen Sozialfonds, wonach eine sozialversicherungspflichtige
Anstellung der Kursleiterin bzw. des Kursleiters zur Bedingung der
Vergabe bei Berufsintegrationskursen gemacht wird?
Dort, wo den Angaben im Rahmen der Trägerzulassung entgegengehandelt wird
oder Verfahrensabläufe bei Kursträgern die Kursdurchführung gefährden, ist ein
Eingreifen geboten. Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung von
Kursleiterinnen und -leitern ist keine grundsätzliche Bedingung bei der Durchführung
von berufsbezogenen ESF-BAMF-Kursen.
37. Welche weiteren Erfahrungen bezüglich der Berufsintegrationskurse gibt es
inzwischen, und waren die von der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/1536 zu Frage 22 genannten Zahlen (11 bzw. 7 von 18
Kursteilnehmenden hätten eine Anstellung nach Kursende erlangt) repräsentativ,
und inwieweit bewertet die Bundesregierung diese Zahlen als „positiv“?
Bei der berufsbezogenen Deutschförderung im Rahmen des ESF-BAMF-
Programms begannen die ersten Kurse im Februar 2009.
Im Verlauf der Kurse konnten die Teilnehmerzahlen durch eine intensive
Öffentlichkeitsarbeit und Anpassungen im Verfahrensablauf deutlich gesteigert
werden:
1. Halbjahr 2009: 2 032 Personen;
2. Halbjahr 2009: 7 406 Personen; Summe 2009: 9 438 Personen;
1. Halbjahr 2010: 9 005 Personen.
Mit den steigenden Kurs- und Teilnehmerzahlen entstanden im Verlauf der
Maßnahmen auch deutlich höhere Ausgaben. Mittelfestlegungen für ESF-BAMF-
Kurse:
1. Halbjahr 2009: 3 268 261 Euro;
2. Halbjahr 2009: 15 015 066 Euro; Summe 2009: 18 283 327 Euro;
1. Halbjahr 2010: 26 404 525 Euro.
Ab Ende 2010 soll die externe Evaluation beginnen. Schon jetzt zeichnet sich
aufgrund von Abfragen des BAMF bei den Kursträgern vor Ort ab, dass von den
über 12 000 Menschen, die einen Kurs bereits beendet haben, Erfolge zu
vermelden sind. Die bisher beobachtete Vermittlungsquote liegt bei ca. 20 bis 30
Prozent. Gründe für den Erfolg liegen in der Kombination der Kurse aus
Deutsch- und Fachunterricht sowie Praktikum.
a) Wie hoch ist der Anteil von Personen in Berufsintegrationskursen, die
vorher einen Integrationskurs besucht haben?
Da der Integrationskurs grundsätzliche Voraussetzung für den Besuch der ESF-
BAMF-Kurse ist, haben fast alle Teilnehmenden diesen zuvor absolviert. Einzige
Ausnahme sind Teilnehmende, die bereits ein Sprachniveau über B1 des GER
erreicht haben. Diese müssen die Teilnahme am Integrationskurs nicht vorweisen.
b) Wie hoch ist der Anteil von Personen in Berufsintegrationskursen, die
zuvor einen Integrationskurs mit Zertifikaten auf dem Niveau A2 oder
B1 bzw. ohne Sprachzertifikat absolviert haben?
Eine Aufgliederung nach Zertifikaten bzw. ohne Zertifikate wird nicht
durchgeführt, da das bescheinigte Niveau aus dem Integrationskurs nicht immer das
Eintrittsniveau des Teilnehmers im ESF-BAMF-Kurs darstellt. Durch ein vor
dem Kurs stattfinden Kompetenzfeststellung wird das tatsächliche Niveau
ermittelt und der Teilnehmer einem adäquaten Kurs zugeordnet.
c) Mit welchen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) rechnet
die Bundesregierung in Bezug auf Berufsintegrationskurse für die Jahre
2010 bis 2015?
Letzte ESF-BAMF-Kurse können bis Ende 2013 noch begonnen werden. Die
Abrechnung der Kurse kann bis spätestens 2015 erfolgen. Es wird mit einem
gesamten Mittelabfluss von mindestens 220 Mio. Euro gerechnet.
38. Wie ist die aktuelle Personalstruktur des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge in absoluten und relativen Zahlen (bitte bezüglich der
inhaltlichen Aufgabenbereiche so differenziert wie möglich antworten – wie
bereits auf Bundestagsdrucksache 17/1364 zu Frage 29 erbeten –,
insbesondere auch bezogen auf die Planung, Durchführung und Kontrolle der
Integrationskurse)?
Beim BAMF sind die verschiedenen Aufgabenbereiche als Vollzeitäquivalente
personell wie folgt hinterlegt (Stand: September 2010):
39. Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden wie viele Beschäftigte des
BAMF aus welchen Bereichen zur Abarbeitung von Asylanträgen
eingesetzt, und welche Auswirkungen hatte dies bislang im Bereich der
Asylbearbeitung bzw. für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?
Mit Stand September 2010 sind 225 Mitarbeiter (Stellenanteile) des BAMF als
Entscheider im Asylbereich eingesetzt. Davon sind ca. 66 Mitarbeiter
(Stellenanteile) befristet für den Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis 31. Dezember 2010 aus
allen Abteilungen des BAMF (Zentralreferate und Regionalstellen) als
Entscheider im Asylbereich eingesetzt.
Im Rahmen dieses befristeten Einsatzes wurden bereits zum 31. August 2010
insgesamt 11 000 zusätzliche Anhörungen und Entscheidungen erbracht. 7 329
Anhörungen und Entscheidungen betreffen Erst- und Folgeanträge. In der Zeit
von Mai bis Ende August 2010 wurden dadurch 3 013 Erst- und Folgeverfahren
erledigt.
Aufgabenbereich Absolut Relativ
Ressourcen und Verwaltung (inkl. Verstärkung
der Anzahl von Mitarbeitern für EU-Fonds-
Prüfbehörde und Verstärkung durch befristete Einstellung
von Schreibkräften für den Asylbereich) 218,9 11,7 %
Internationale Aufgaben, Migrationsforschung und
-grundsatzfragen, Informations- und
Kommunikationstechnik, Chief Information Officer (CIO) 214,3 11,4 %
Integration 233,1 12,4 %
Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Sicherheit,
Informationszentrum Asyl und Migration 269,6 14,4 %
Durchführung von Asylverfahren,
Regionalkoordination der Integration,
Wahrnehmung von Migrationsaufgaben 937,3 50,1 %
Gesamt 1 873,2 100 %
Durch Priorisierung und Vertretungsregelungen wird sichergestellt, dass
wichtige Fachaufgaben vor allem im Bereich der Integration, z. B. im Rahmen des
Integrationskursmanagements, weiterhin wahrgenommen werden.
40. Inwieweit ist die Aussage des Präsidenten des BAMF im Innenausschuss
des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 2010 zutreffend, wonach das BMI
für den Hauhalt 2010 mehr als 218 Mio. Euro für Integrationskurse
gefordert habe, dies aber vom Deutschen Bundestag abgelehnt worden sei, und
wieso wurde in einer Sachinformation des BMI an den Abgeordneten
Roland Claus vom 21. Januar 2010 zu Frage 1 behauptet, die
bereitgestellten Mittel in Höhe von 218 Mio. Euro seien ausreichend zur Erfüllung aller
Rechtsansprüche und auch „der Mittelbedarf für ein darüber
hinausgehendes Kursangebot“ könne „wie bisher bedarfsorientiert unter
Inanspruchnahme des vorhandenen Verstärkungsvermerks im Haushaltsvollzug
bereitgestellt werden“ – was sich nur wenig später als offenkundig falsch
erwies?
Die Aussage des Präsidenten des BAMF im Innenausschuss des Deutschen
Bundestages ist zutreffend, da im Haushaltsaufstellungsverfahren 2010 ursprünglich
ein höherer Bedarf angemeldet wurde.
Der Titelansatz zur Finanzierung der Integrationskurse wurde während der
Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 2010 bereits von 174,007 Mio.
Euro um 44 Mio. Euro aus dem Bildungsfonds auf 218,077 Mio. Euro erhöht.
Diese Erhöhung stellt eine Steigerung des Titelansatzes um 25 Prozent dar. Für
einen etwaigen, noch darüber hinausgehenden Mehrbedarf stehen die
haushaltstechnischen Möglichkeiten während der Haushaltsdurchführung dann zur
Verfügung, wenn sich ein solcher Mehrbedarf tatsächlich konkretisiert: der Titel zur
Finanzierung der Integrationskurse 684 02 verfügt nämlich über einen
Verstärkungsvermerk, wonach Mehrausgaben bis zur Höhe der Einsparungen im
Einzelplan 06 geleistet werden dürfen. Da sich im Jahresverlauf ein Mehrbedarf für
die Integrationskurse bestätigt hat, hat das Bundesministerium des Innern im
Juni 2010 entschieden, von dieser Verstärkungsmöglichkeit Gebrauch zu
machen und den Titel um weitere 15 Mio. Euro auf 233,07 Mio. Euro aufzustocken.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
41. Wie sollen sich die 233 Mio. Euro für Integrationskurse für 2010 – und
218 Mio. für 2011 – als auskömmlich erweisen, wenn nach Aussage des
Präsidenten des BAMF im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
vom 5. Mai 2010 im Januar 2010 bereits 20,5 Mio. Euro noch für das
Jahr 2009 ausgegeben werden mussten, die Ausgaben bis Ende April 2010
weitere 87,5 Mio. Euro betrugen (und damit auf das Jahr hochgerechnet
über 262 Mio. Euro), das Einsparvolumen der zum 1. Mai 2010 ergriffenen
Sparmaßnahmen hingegen nur auf 13 Mio. Euro geschätzt wurde, so dass
sich aufgrund dieser Zahlen selbst nach der nochmaligen Aufstockung um
15 Mio. Euro ein Fehlbetrag in Höhe von über 35 Mio. Euro für das Jahr
2010 ergibt?
Die genannten Zahlen entsprechen nicht den Berechnungen des BAMF, nach
diesen ergibt sich kein Fehlbetrag in Höhe von über 35 Mio. Euro für das Jahr
2010.
Dem BAMF stehen nach Titelverstärkung in Höhe von 15 Mio. Euro insgesamt
233,07 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung.
Durch die Steuerungsmaßnahmen des BAMF wird sichergestellt, dass dieser
Finanzrahmen eingehalten werden kann. Das BAMF wird aufgrund dieser
Maßnahmen mit diesen Ansätzen in den Jahren 2010 und 2011 auskommen.
42. Wie reagiert die Bundesregierung auf das Schreiben der Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Niederrhein e. V. (Ausschussdrucksache 17(11)242 vom
27. August 2010), in dem anhand konkreter Beispiele aus dem
Integrationskursalltag dargestellt wird, dass durch die Sparmaßnahmen des
BAMF zum 1. April 2010 Ziele des Koalitionsvertrages konterkariert,
besondere Zielgruppen von einer Kursteilnahme faktisch ausgeschlossen, das
Kindeswohl gefährdet und Kursabbrüche begünstigt würden, weil
a) die Vorgabe von mindestens 12 bzw. 15 Mindestunterrichtsstunden pro
Woche Lernungewohnte pädagogisch und Eltern mit mehreren Kindern
organisatorisch/zeitlich überfordere und hinsichtlich der Ermöglichung
von Elternkursen in Grundschulen aus räumlichen Gründen ein
Problem sei und sogar zu Mehrkosten führen könne (ebd., S. 3);
b) es im Hinblick auf das Kindeswohl unzumutbar sei, wenn Eltern mit
Kindern unter zwei bzw. drei Jahren angesichts fehlender
entsprechender Betreuungsstrukturen für die Kinder durch die Arbeitsverwaltung
zu Vollzeitkursen verpflichtet würden (ebd., S. 4);
c) bestimmte Zielgruppen wie pflegende Angehörige, berufstätige und
arbeitsuchende Personen, lernungewohnte Menschen und Eltern auf
Teilzeit- und Abendkurse mit begrenzter Wochenstundenzahl
angewiesen sind (ebd.);
d) viele Kurse nicht zustande kommen, verschoben oder abgebrochen
werden müssen, wenn nur Personen mit gültiger Berechtigung
aufgenommen werden dürfen (ebd., S. 5)?
Die Einschätzung der Arbeiterwohlfahrt, dass mit den Sparmaßnahmen des
BAMF das Ziel des Koalitionsvertrages konterkariert wird, kann die
Bundesregierung nicht nachvollziehen. Mit den Maßnahmen wird weder in das Recht
auf Teilnahme an einem Integrationskurs eingegriffen noch werden die
bewährten Strukturen der Integrationskurse in Frage gestellt.
Es werden weiterhin Teilzeit- und Abendkurse, bei Bedarf auch Kurse mit
Unterschreitung der Mindestunterrichtseinheiten pro Woche, genehmigt. Dies
gilt z. B. für Berufstätige und Personen mit Betreuungspflichten. Zudem kann
das BAMF nur die Kosten für Teilnehmer übernehmen, die zu Beginn des
Kurses eine Berechtigung oder Zulassung hatten. Für unberechtigt am
Integrationskurs Teilnehmende erfolgt keine Erstattung von Kosten.
Soweit sich in Einzelfällen bei der Umsetzung der genannten Maßnahmen
besondere Härten für Träger ergeben sollten, ist das BAMF bestrebt, sachgerechte
Lösungen herbeizuführen.
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
1
9
–
D
ru
cksach
e 17/2993
Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allen Integrationskursarten
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 895 33,3% 196 7,3% 1.007 37,5% 588 21,9% 2.686 15,1%
Deutschland 7 0,3% 2 0,1% 1.915 94,6% 101 5,0% 2.025 11,4%
Russische Föderation 448 45,7% 35 3,6% 379 38,6% 119 12,1% 981 5,5%
Irak 264 34,4% 30 3,9% 287 37,4% 187 24,3% 768 4,3%
Polen 52 7,2% 5 0,7% 577 79,4% 93 12,8% 727 4,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 4.292 42,2% 386 3,8% 3.952 38,9% 1.532 15,1% 10.162 57,1%
Summe 5.958 34,3% 654 3,8% 8.117 46,8% 2.620 15,1% 17.349 97,5%
452 2,5%
17.801 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 765 31,5% 286 11,8% 981 40,4% 394 16,2% 2.426 15,7%
Deutschland 8 0,4% 3 0,2% 1.697 94,6% 85 4,7% 1.793 11,6%
Russische Föderation 419 44,0% 40 4,2% 369 38,7% 125 13,1% 953 6,2%
Ukraine 214 32,4% 20 3,0% 352 53,3% 75 11,3% 661 4,3%
Polen 52 8,5% 6 1,0% 487 79,3% 69 11,2% 614 4,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 3.410 39,9% 489 5,7% 3.561 41,6% 1.096 12,8% 8.556 55,3%
Summe 4.868 32,4% 844 5,6% 7.447 49,6% 1.844 12,3% 15.003 96,9%
482 3,1%
15.485 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
2
0
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allgemeinen Integrationskursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 649 40,6% 90 5,6% 509 31,8% 351 22,0% 1.599 14,3%
Deutschland 6 0,4% 0 0,0% 1.423 94,6% 76 5,0% 1.505 13,4%
Russische Föderation 376 47,9% 27 3,4% 287 36,6% 95 12,1% 785 7,0%
Polen 38 6,8% 5 0,9% 443 78,8% 76 13,5% 562 5,0%
Ukraine 200 39,6% 9 1,8% 235 46,5% 61 12,1% 505 4,5%
sonstige Staatsangehörigkeiten 3.298 44,0% 235 3,1% 2.822 37,6% 1.144 15,3% 7.499 66,9%
Summe 3.918 36,1% 276 2,5% 5.210 48,0% 1.452 13,4% 10.856 96,8%
358 3,2%
11.214 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 562 37,1% 127 8,4% 560 37,0% 266 17,6% 1.515 15,1%
Deutschland 7 0,5% 2 0,2% 1.232 94,0% 70 5,3% 1.311 13,1%
Russische Föderation 367 46,6% 28 3,6% 280 35,5% 113 14,3% 788 7,9%
Ukraine 180 32,8% 14 2,6% 285 51,9% 70 12,8% 549 5,5%
Polen 43 8,8% 5 1,0% 380 78,0% 59 12,1% 487 4,9%
sonstige Staatsangehörigkeiten 2.736 42,2% 305 4,7% 2.626 40,5% 814 12,6% 6.481 64,6%
Summe 3.333 34,7% 354 3,7% 4.803 49,9% 1.126 11,7% 9.616 95,8%
421 4,2%
10.037 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
1
–
D
ru
cksach
e 17/2993
noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allgemeinen Eltern- und Frauenintegrationskursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 156 24,6% 70 11,1% 296 46,8% 111 17,5% 633 24,5%
Deutschland 0 0,0% 1 0,5% 199 95,7% 8 3,8% 208 8,1%
Irak 37 29,6% 10 8,0% 54 43,2% 24 19,2% 125 4,8%
Polen 8 8,2% 0 0,0% 85 87,6% 4 4,1% 97 3,8%
Russische Föderation 30 31,6% 5 5,3% 45 47,4% 15 15,8% 95 3,7%
sonstige Staatsangehörigkeiten 558 40,1% 86 6,2% 556 40,0% 191 13,7% 1.391 53,9%
Summe 789 31,0% 172 6,7% 1.235 48,5% 353 13,8% 2.549 98,8%
31 1,2%
2.580 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 132 24,7% 81 15,2% 286 53,6% 35 6,6% 534 28,3%
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 128 95,5% 6 4,5% 134 7,1%
Irak 22 24,4% 5 5,6% 52 57,8% 11 12,2% 90 4,8%
Polen 7 11,3% 1 1,6% 50 80,6% 4 6,5% 62 3,3%
Russische Föderation 21 35,0% 4 6,7% 33 55,0% 2 3,3% 60 3,2%
sonstige Staatsangehörigkeiten 356 36,5% 93 9,5% 454 46,5% 73 7,5% 976 51,7%
Summe 538 29,0% 184 9,9% 1.003 54,0% 131 7,1% 1.856 98,4%
30 1,6%
1.886 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
2
2
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Förderkursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 106 98,1% 2 1,9% 108 25,0%
Türkei 15 25,9% 3 5,2% 15 25,9% 25 43,1% 58 13,4%
Ukraine 6 20,7% 0 0,0% 23 79,3% 0 0,0% 29 6,7%
Russische Föderation 7 25,0% 1 3,6% 16 57,1% 4 14,3% 28 6,5%
Irak 3 13,0% 2 8,7% 8 34,8% 10 43,5% 23 5,3%
sonstige Staatsangehörigkeiten 44 23,9% 5 2,7% 89 48,4% 46 25,0% 184 42,6%
Summe 75 17,4% 11 2,6% 257 59,8% 87 20,2% 430 99,5%
2 0,5%
432 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 143 98,6% 2 1,4% 145 24,2%
Russische Föderation 10 19,6% 2 3,9% 34 66,7% 5 9,8% 51 8,5%
Türkei 12 24,0% 4 8,0% 20 40,0% 14 28,0% 50 8,4%
Ukraine 5 14,7% 2 5,9% 25 73,5% 2 5,9% 34 5,7%
Irak 6 20,0% 0 0,0% 21 70,0% 3 10,0% 30 5,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 74 26,5% 12 4,3% 151 54,1% 42 15,1% 279 46,7%
Summe 107 18,2% 20 3,4% 394 66,9% 68 11,5% 589 98,5%
9 1,5%
598 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
3
–
D
ru
cksach
e 17/2993
noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Intensivkursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 13 100,0% 0 0,0% 13 11,8%
Türkei 10 66,7% 0 0,0% 2 13,3% 3 20,0% 15 13,6%
Russische Föderation 6 54,5% 0 0,0% 4 36,4% 1 9,1% 11 10,0%
Afghanistan 2 25,0% 1 12,5% 3 37,5% 2 25,0% 8 7,3%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 3 50,0% 3 50,0% 6 5,5%
sonstige Staatsangehörigkeiten 32 59,3% 2 3,7% 17 31,5% 3 5,6% 54 49,1%
Summe 50 46,7% 3 2,8% 42 39,3% 12 11,2% 107 97,3%
3 2,7%
110 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 8 100,0% 0 0,0% 8 12,1%
Türkei 3 42,9% 1 14,3% 2 28,6% 1 14,3% 7 10,6%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 2 40,0% 3 60,0% 5 7,6%
Russische Föderation 1 20,0% 0 0,0% 2 40,0% 2 40,0% 5 7,6%
Afghanistan 1 25,0% 0 0,0% 1 25,0% 2 50,0% 4 6,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 12 34,3% 0 0,0% 17 48,6% 6 17,1% 35 53,0%
Summe 17 26,6% 1 1,6% 32 50,0% 14 21,9% 64 97,0%
2 3,0%
66 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
2
4
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Alphabetisierungskursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 34 10,3% 32 9,7% 173 52,6% 90 27,4% 329 22,9%
Deutschland 0 0,0% 1 0,7% 133 91,1% 12 8,2% 146 10,2%
Irak 52 38,5% 7 5,2% 42 31,1% 34 25,2% 135 9,4%
Afghanistan 8 16,3% 7 14,3% 17 34,7% 17 34,7% 49 3,4%
Thailand 16 34,0% 3 6,4% 20 42,6% 8 17,0% 47 3,3%
sonstige Staatsangehörigkeiten 190 27,5% 43 6,2% 300 43,4% 159 23,0% 692 48,2%
Summe 300 21,5% 93 6,7% 685 49,0% 320 22,9% 1.398 97,4%
37 2,6%
1.435 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 42 14,1% 71 23,9% 110 37,0% 74 24,9% 297 25,4%
Deutschland 1 0,7% 1 0,7% 141 95,3% 5 3,4% 148 12,7%
Irak 32 45,7% 5 7,1% 25 35,7% 8 11,4% 70 6,0%
Afghanistan 5 8,9% 9 16,1% 25 44,6% 17 30,4% 56 4,8%
Russische Föderation 14 40,0% 4 11,4% 15 42,9% 2 5,7% 35 3,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 146 26,4% 61 11,0% 236 42,7% 110 19,9% 553 47,4%
Summe 240 20,7% 151 13,0% 552 47,6% 216 18,6% 1.159 99,3%
8 0,7%
1.167 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
5
–
D
ru
cksach
e 17/2993
noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Jugendintegrationskursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 26 76,5% 1 2,9% 5 14,7% 2 5,9% 34 18,7%
Deutschland 1 5,0% 0 0,0% 16 80,0% 3 15,0% 20 11,0%
Irak 9 64,3% 0 0,0% 3 21,4% 2 14,3% 14 7,7%
Kosovo 11 84,6% 0 0,0% 2 15,4% 0 0,0% 13 7,1%
Polen 1 7,7% 0 0,0% 8 61,5% 4 30,8% 13 7,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 70 66,0% 3 2,8% 20 18,9% 13 12,3% 106 58,2%
Summe 92 55,4% 3 1,8% 49 29,5% 22 13,3% 166 91,2%
16 8,8%
182 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 30 96,8% 1 3,2% 31 20,8%
Türkei 13 72,2% 1 5,6% 2 11,1% 2 11,1% 18 12,1%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 12 92,3% 1 7,7% 13 8,7%
Marokko 4 50,0% 2 25,0% 1 12,5% 1 12,5% 8 5,4%
Russische Föderation 6 85,7% 0 0,0% 1 14,3% 0 0,0% 7 4,7%
sonstige Staatsangehörigkeiten 38 58,5% 1 1,5% 17 26,2% 9 13,8% 65 43,6%
Summe 61 43,0% 4 2,8% 63 44,4% 14 9,9% 142 95,3%
7 4,7%
149 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
2
6
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Wiederholerkursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 5 27,8% 0 0,0% 7 38,9% 6 33,3% 18 10,8%
Russische Föderation 3 25,0% 1 8,3% 7 58,3% 1 8,3% 12 7,2%
Vietnam 4 33,3% 1 8,3% 6 50,0% 1 8,3% 12 7,2%
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 10 100,0% 0 0,0% 10 6,0%
Irak 4 50,0% 0 0,0% 4 50,0% 0 0,0% 8 4,8%
sonstige Staatsangehörigkeiten 36 35,0% 3 2,9% 52 50,5% 12 11,7% 103 62,0%
Summe 52 31,9% 5 3,1% 86 52,8% 20 12,3% 163 98,2%
3 1,8%
166 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 5 83,3% 1 16,7% 6 16,2%
Russische Föderation 0 0,0% 2 50,0% 2 50,0% 0 0,0% 4 10,8%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 3 100,0% 0 0,0% 3 8,1%
Tunesien 0 0,0% 0 0,0% 2 100,0% 0 0,0% 2 5,4%
Türkei 0 0,0% 1 50,0% 0 0,0% 1 50,0% 2 5,4%
sonstige Staatsangehörigkeiten 8 44,4% 0 0,0% 9 50,0% 1 5,6% 18 48,6%
Summe 8 22,9% 3 8,6% 21 60,0% 3 8,6% 35 94,6%
2 5,4%
37 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
7
–
D
ru
cksach
e 17/2993
noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in sonstigen speziellen Integrationskursen (z.B. Gehörlosenkurse)
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 15 100,0% 0 0,0% 15 30,6%
Russische Föderation 3 30,0% 0 0,0% 6 60,0% 1 10,0% 10 20,4%
Ukraine 3 50,0% 0 0,0% 3 50,0% 0 0,0% 6 12,2%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 2 100,0% 0 0,0% 2 4,1%
Usbekistan 0 0,0% 0 0,0% 2 100,0% 0 0,0% 2 4,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 1 8,3% 0 0,0% 11 91,7% 0 0,0% 12 24,5%
Summe 7 14,9% 0 0,0% 39 83,0% 1 2,1% 47 95,9%
2 4,1%
49 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 10 100,0% 0 0,0% 10 33,3%
Russische Föderation 0 0,0% 0 0,0% 2 66,7% 1 33,3% 3 10,0%
Türkei 1 33,3% 0 0,0% 1 33,3% 1 33,3% 3 10,0%
Ukraine 0 0,0% 0 0,0% 2 66,7% 1 33,3% 3 10,0%
Serbien und Montenegro 0 0,0% 0 0,0% 1 50,0% 1 50,0% 2 6,7%
sonstige Staatsangehörigkeiten 1 16,7% 0 0,0% 3 50,0% 2 33,3% 6 20,0%
Summe 2 7,4% 0 0,0% 19 70,4% 6 22,2% 27 90,0%
3 10,0%
30 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
2
8
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allen Integrationskursarten
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 1.562 30,7% 127 2,5% 1.787 35,2% 1.607 31,6% 5.083 16,6%
Deutschland 13 0,4% 1 0,0% 3.138 91,8% 267 7,8% 3.419 11,2%
Irak 759 40,5% 19 1,0% 588 31,4% 508 27,1% 1.874 6,1%
Polen 49 3,8% 2 0,2% 1.058 82,9% 167 13,1% 1.276 4,2%
Russische Föderation 569 47,8% 19 1,6% 407 34,2% 195 16,4% 1.190 3,9%
sonstige Staatsangehörigkeiten 6.778 39,4% 361 2,1% 6.897 40,1% 3.181 18,5% 17.217 56,4%
Summe 9.730 32,4% 529 1,8% 13.875 46,2% 5.925 19,7% 30.059 98,4%
482 1,6%
30.541 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 1.549 28,3% 185 3,4% 2.217 40,5% 1.523 27,8% 5.474 17,1%
Deutschland 17 0,5% 4 0,1% 3.458 93,3% 226 6,1% 3.705 11,5%
Irak 528 36,0% 45 3,1% 500 34,1% 392 26,8% 1.465 4,6%
Russische Föderation 604 43,4% 23 1,7% 571 41,0% 195 14,0% 1.393 4,3%
Polen 69 5,8% 5 0,4% 990 82,7% 133 11,1% 1.197 3,7%
sonstige Staatsangehörigkeiten 6.853 37,8% 559 3,1% 7.355 40,6% 3.344 18,5% 18.111 56,4%
Summe 9.620 30,7% 821 2,6% 15.091 48,1% 5.813 18,5% 31.345 97,7%
740 2,3%
32.085 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
9
–
D
ru
cksach
e 17/2993
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allgemeinen Integrationskursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 1.154 38,2% 63 2,1% 932 30,8% 874 28,9% 3.023 14,6%
Deutschland 4 0,2% 1 0,0% 2.187 91,7% 193 8,1% 2.385 11,5%
Polen 41 3,9% 2 0,2% 854 81,9% 146 14,0% 1.043 5,0%
Russische Föderation 493 51,0% 14 1,4% 312 32,3% 147 15,2% 966 4,7%
Irak 273 36,4% 9 1,2% 283 37,7% 185 24,7% 750 3,6%
sonstige Staatsangehörigkeiten 5.237 43,0% 245 2,0% 4.836 39,7% 1.874 15,4% 12.192 58,8%
Summe 7.202 35,4% 334 1,6% 9.404 46,2% 3.419 16,8% 20.359 98,2%
379 1,8%
20.738 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 1.118 36,7% 84 2,8% 1.033 33,9% 809 26,6% 3.044 14,4%
Deutschland 11 0,5% 2 0,1% 2.265 93,7% 140 5,8% 2.418 11,4%
Russische Föderation 470 44,3% 20 1,9% 424 40,0% 146 13,8% 1.060 5,0%
Polen 57 6,1% 2 0,2% 789 84,5% 86 9,2% 934 4,4%
Ukraine 235 31,2% 11 1,5% 410 54,4% 97 12,9% 753 3,6%
sonstige Staatsangehörigkeiten 5.147 41,7% 321 2,6% 4.825 39,1% 2.058 16,7% 12.351 58,4%
Summe 7.038 34,2% 440 2,1% 9.746 47,4% 3.336 16,2% 20.560 97,2%
584 2,8%
21.144 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
3
0
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allgemeinen Eltern- und Frauenintegrationskursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 246 24,4% 30 3,0% 423 42,0% 309 30,7% 1.008 26,2%
Deutschland 1 0,3% 0 0,0% 290 94,2% 17 5,5% 308 8,0%
Kosovo 73 52,1% 2 1,4% 37 26,4% 28 20,0% 140 3,6%
Irak 37 26,4% 3 2,1% 60 42,9% 40 28,6% 140 3,6%
Polen 1 0,7% 0 0,0% 120 87,0% 17 12,3% 138 3,6%
sonstige Staatsangehörigkeiten 785 37,6% 55 2,6% 849 40,6% 401 19,2% 2.090 54,3%
Summe 1.143 29,9% 90 2,4% 1.779 46,5% 812 21,2% 3.824 99,3%
26 0,7%
3.850 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 234 20,5% 38 3,3% 613 53,8% 254 22,3% 1.139 25,3%
Deutschland 4 0,9% 2 0,5% 396 91,7% 30 6,9% 432 9,6%
Irak 45 25,7% 5 2,9% 89 50,9% 36 20,6% 175 3,9%
Kosovo 86 55,5% 10 6,5% 38 24,5% 21 13,5% 155 3,4%
Russische Föderation 51 38,3% 2 1,5% 58 43,6% 22 16,5% 133 2,9%
sonstige Staatsangehörigkeiten 824 34,0% 113 4,7% 1.057 43,6% 430 17,7% 2.424 53,7%
Summe 1.244 27,9% 170 3,8% 2.251 50,5% 793 17,8% 4.458 98,8%
52 1,2%
4.510 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
3
1
–
D
ru
cksach
e 17/2993
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Förderkursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 1 0,7% 0 0,0% 148 97,4% 3 2,0% 152 23,3%
Türkei 12 11,8% 4 3,9% 35 34,3% 51 50,0% 102 15,6%
Russische Föderation 5 15,2% 2 6,1% 22 66,7% 4 12,1% 33 5,1%
Ukraine 5 16,7% 0 0,0% 22 73,3% 3 10,0% 30 4,6%
Irak 6 27,3% 0 0,0% 6 27,3% 10 45,5% 22 3,4%
sonstige Staatsangehörigkeiten 45 14,7% 3 1,0% 176 57,5% 82 26,8% 306 46,9%
Summe 74 11,5% 9 1,4% 409 63,4% 153 23,7% 645 98,8%
8 1,2%
653 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 161 96,4% 6 3,6% 167 20,3%
Türkei 26 20,0% 1 0,8% 61 46,9% 42 32,3% 130 15,8%
Irak 10 16,7% 1 1,7% 30 50,0% 19 31,7% 60 7,3%
Russische Föderation 10 21,7% 0 0,0% 26 56,5% 10 21,7% 46 5,6%
Vietnam 3 10,0% 3 10,0% 20 66,7% 4 13,3% 30 3,6%
sonstige Staatsangehörigkeiten 83 21,6% 8 2,1% 197 51,3% 96 25,0% 384 46,7%
Summe 132 16,2% 13 1,6% 495 60,6% 177 21,7% 817 99,4%
5 0,6%
822 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
3
2
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Intensivkursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 1 10,0% 0 0,0% 9 90,0% 0 0,0% 10 14,3%
Türkei 3 37,5% 0 0,0% 2 25,0% 3 37,5% 8 11,4%
Russische Föderation 1 25,0% 0 0,0% 1 25,0% 2 50,0% 4 5,7%
Afghanistan 2 50,0% 0 0,0% 2 50,0% 0 0,0% 4 5,7%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 3 100,0% 0 0,0% 3 4,3%
sonstige Staatsangehörigkeiten 22 53,7% 1 2,4% 16 39,0% 2 4,9% 41 58,6%
Summe 29 41,4% 1 1,4% 33 47,1% 7 10,0% 70 100,0%
0 0,0%
70 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 12 30,8% 3 7,7% 16 41,0% 8 20,5% 39 14,0%
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 32 86,5% 5 13,5% 37 13,3%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 21 100,0% 0 0,0% 21 7,6%
Russische Föderation 6 33,3% 0 0,0% 7 38,9% 5 27,8% 18 6,5%
Kasachstan 5 33,3% 0 0,0% 8 53,3% 2 13,3% 15 5,4%
sonstige Staatsangehörigkeiten 62 43,4% 4 2,8% 51 35,7% 26 18,2% 143 51,4%
Summe 85 31,1% 7 2,6% 135 49,5% 46 16,8% 273 98,2%
5 1,8%
278 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
3
3
–
D
ru
cksach
e 17/2993
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Alphabetisierungskursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Irak 407 45,3% 5 0,6% 223 24,8% 264 29,4% 899 20,2%
Türkei 81 9,7% 29 3,5% 369 44,1% 357 42,7% 836 18,8%
Deutschland 5 1,2% 0 0,0% 368 87,2% 49 11,6% 422 9,5%
Afghanistan 17 11,7% 2 1,4% 58 40,0% 68 46,9% 145 3,3%
Marokko 20 17,1% 3 2,6% 36 30,8% 58 49,6% 117 2,6%
sonstige Staatsangehörigkeiten 476 24,1% 47 2,4% 805 40,7% 649 32,8% 1.977 44,4%
Summe 1.006 22,9% 86 2,0% 1.859 42,3% 1.445 32,9% 4.396 98,8%
54 1,2%
4.450 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 108 10,6% 58 5,7% 457 44,9% 395 38,8% 1.018 22,1%
Deutschland 2 0,4% 0 0,0% 494 92,2% 40 7,5% 536 11,6%
Irak 219 43,2% 12 2,4% 111 21,9% 165 32,5% 507 11,0%
Afghanistan 25 15,4% 3 1,9% 85 52,5% 49 30,2% 162 3,5%
Marokko 21 13,9% 5 3,3% 61 40,4% 64 42,4% 151 3,3%
sonstige Staatsangehörigkeiten 495 22,9% 99 4,6% 897 41,5% 668 30,9% 2.159 46,8%
Summe 870 19,2% 177 3,9% 2.105 46,4% 1.381 30,5% 4.533 98,3%
77 1,7%
4.610 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
3
4
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Jugendintegrationskursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 63 78,8% 0 0,0% 11 13,8% 6 7,5% 80 17,5%
Irak 33 62,3% 2 3,8% 12 22,6% 6 11,3% 53 11,6%
Deutschland 1 2,0% 0 0,0% 50 98,0% 0 0,0% 51 11,1%
Polen 1 4,2% 0 0,0% 23 95,8% 0 0,0% 24 5,2%
Kosovo 12 85,7% 0 0,0% 0 0,0% 2 14,3% 14 3,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 129 58,1% 3 1,4% 74 33,3% 16 7,2% 222 48,5%
Summe 239 53,8% 5 1,1% 170 38,3% 30 6,8% 444 96,9%
14 3,1%
458 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 44 72,1% 1 1,6% 11 18,0% 5 8,2% 61 18,1%
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 26 92,9% 2 7,1% 28 8,3%
Russische Föderation 23 95,8% 0 0,0% 1 4,2% 0 0,0% 24 7,1%
Polen 3 13,6% 0 0,0% 15 68,2% 4 18,2% 22 6,5%
Kosovo 15 88,2% 1 5,9% 1 5,9% 0 0,0% 17 5,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 92 53,8% 6 3,5% 56 32,7% 17 9,9% 171 50,7%
Summe 177 54,8% 8 2,5% 110 34,1% 28 8,7% 323 95,8%
14 4,2%
337 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
3
5
–
D
ru
cksach
e 17/2993
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Wiederholerkursen
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 59 92,2% 5 7,8% 64 24,3%
Türkei 3 14,3% 1 4,8% 11 52,4% 6 28,6% 21 8,0%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 14 100,0% 0 0,0% 14 5,3%
Russische Föderation 4 33,3% 0 0,0% 4 33,3% 4 33,3% 12 4,6%
Ukraine 2 18,2% 1 9,1% 5 45,5% 3 27,3% 11 4,2%
sonstige Staatsangehörigkeiten 25 17,9% 2 1,4% 75 53,6% 38 27,1% 140 53,2%
Summe 34 13,0% 4 1,5% 168 64,1% 56 21,4% 262 99,6%
1 0,4%
263 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 72 97,3% 2 2,7% 74 23,3%
Türkei 4 10,8% 0 0,0% 24 64,9% 9 24,3% 37 11,7%
Russische Föderation 8 44,4% 0 0,0% 7 38,9% 3 16,7% 18 5,7%
Polen 1 7,1% 0 0,0% 13 92,9% 0 0,0% 14 4,4%
Irak 1 7,7% 0 0,0% 11 84,6% 1 7,7% 13 4,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 45 28,3% 3 1,9% 86 54,1% 25 15,7% 159 50,2%
Summe 59 18,7% 3 1,0% 213 67,6% 40 12,7% 315 99,4%
2 0,6%
317 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
ru
cksach
e 17/2993
–
3
6
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
G
esam
therstellung:H
.H
eenem
ann
G
m
bH
&
C
o.,B
uch-und
O
ffsetdruckerei,B
essem
erstraß
e
83–91,12103
B
erlin,w
w
w
.heenem
ann-druck.de
V
ertrieb:B
undesanzeigerV
erlagsgesellschaftm
bH
,P
ostfach
10
05
34,50445
K
öln,Telefon
(02
21)97
66
83
40,F
ax
(02
21)97
66
83
44,w
w
w
.betrifft-gesetze.de
IS
S
N
0722-8333
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer jeweils für das erste Quartal 2009 und 2010
nach Staatsangehörigkeit und Status
in sonstigen speziellen Integrationskursen (z.B. Gehörlosenkurse)
1. Quartal 2010 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 27 100,0% 0 0,0% 27 45,8%
Türkei 0 0,0% 0 0,0% 4 80,0% 1 20,0% 5 8,5%
Irak 2 66,7% 0 0,0% 1 33,3% 0 0,0% 3 5,1%
Kenia 0 0,0% 0 0,0% 3 100,0% 0 0,0% 3 5,1%
Rumänien 0 0,0% 0 0,0% 3 100,0% 0 0,0% 3 5,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 1 5,6% 0 0,0% 15 83,3% 2 11,1% 18 30,5%
Summe 3 5,1% 0 0,0% 53 89,8% 3 5,1% 59 100,0%
0 0,0%
59 100,0%
1. Quartal 2009 Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 12 92,3% 1 7,7% 13 19,4%
Russische Föderation 0 0,0% 0 0,0% 8 88,9% 1 11,1% 9 13,4%
Türkei 3 50,0% 0 0,0% 2 33,3% 1 16,7% 6 9,0%
Ukraine 2 33,3% 0 0,0% 3 50,0% 1 16,7% 6 9,0%
Kosovo 3 75,0% 0 0,0% 1 25,0% 0 0,0% 4 6,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 7 25,0% 3 10,7% 10 35,7% 8 28,6% 28 41,8%
Summe 15 22,7% 3 4,5% 36 54,5% 12 18,2% 66 98,5%
1 1,5%
67 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)]