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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Atommüll in der Schachtanlage Asse II

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

29.09.2022

Aktualisiert

27.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/330706.09.2022

Atommüll in der Schachtanlage Asse II

der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat am 30. Mai 2022 seinen 3. Bericht zum Fortgang des Projekts Asse II an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gesandt (Haushaltsausschuss-Drs. 20/1440, im Folgenden: BMUV-Bericht). Der Bericht wirft viele Fragen auf. Darüber hinaus stellen sich Fragen zu Grundstücksgeschäften im Zusammenhang mit der Asse II.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Aufgrund welcher Annahmen geht die Bundesregierung trotz der geringen Fortschritte seit der Grundsatzentscheidung nach dem sog. Optionenvergleich von einem Beginn der Rückholung im Jahr 2033 aus (vgl. BMUV-Bericht, S. 9, 11, 13)?

2

Aufgrund welcher Annahmen geht die Bundesregierung davon aus, dass die „voraussichtlich bis in die 2060er Jahre“ (vgl. BMUV-Bericht, S. 18) andauernde Stilllegung nach Rückholung mit der gesetzlichen Anforderung nach § 57b Absatz 2 des Atomgesetzes (AtG) vereinbar ist?

3

Weshalb wurden die Planung und der Bau des geplanten Schachts 5 immer wieder verschoben, obwohl das BMUV (BMUV-Bericht, S. 9) selbst die besondere Bedeutung des Schachts für das Gesamtprojekt hervorhebt? Welcher Zeitverlust ergibt sich daraus in etwa für die geplante Rückholung?

4

Weshalb hält das BMUV trotz des kritischen Berichts der auch vom Bundesministerium benannten Expertenkommission (vgl. https://www.braunschweiger-zeitung.de/mitreden/antworten/article233613865/Der-Experten-Bericht-zur-Asse-wirft-viele-Fragen-auf.html) und eines fehlenden Vergleichs mit Asse-fernen Standorten an einem „standortnahen“ (vgl. BMUV-Bericht, S. 10) Zwischenlager neben dem Bergwerk fest? Wie werden mögliche rechtliche – und damit auch zeitliche und finanzielle – Risiken für das Gesamtprojekt bewertet, die sich aus Klagen oder fehlenden Genehmigungen aufgrund des Verzichts auf einen Standortvergleich ergeben?

5

Welche Termine umfasst der „Gesamtterminplan Asse“ (vgl. BMUV-Bericht, S. 11; bitte genau auflisten bzw. gesamten Plan zur Verfügung stellen)?

6

Was sind die Gründe für die Verschiebung des Beginns der Bauausführung Schacht Asse 5 mit dem Beginn des Abteufens von Januar 2024 auf April 2025 (vgl. BMUV-Bericht, S. 11)?

7

Weshalb liegt der Beginn der Bauausführung von Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager (Januar 2025) vor dem Abschluss der Genehmigungsphase (Januar 2026), und welche Kosten und Rechtsrisiken erwachsen daraus (vgl. BMUV-Bericht, S. 11)?

8

Weshalb wird die Herstellung der Notfallbereitschaft trotz der Priorisierung durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erst im vierten Quartal 2032 erreicht und abermals deutlich nach hinten verschoben (vgl. BMUV-Bericht, S. 11 f.)? Welche Risiken entstehen dadurch für den Zeitpunkt des Beginns der Rückholung?

9

Weshalb kam es zu einer „Vielzahl der zu ändernden Unterlagen des strahlenschutzrelevanten betrieblichen Regelwerks“ (vgl. BMUV-Bericht, S. 11)? Durch wen wurden diese Änderungen veranlasst? Welchen Zeitraum umfassen die eingetretene Verzögerung der Bohrarbeiten und welcher weiteren Arbeiten?

10

Bis wann soll die Revision des Rückholplans abgeschlossen sein (vgl. BMUV-Bericht, S. 12)?

11

Wie begründen BGE und BMUV die Vergabe der Planungslose für die unterschiedlichen Sohlen an verschiedene Auftragnehmer (vgl. BMUV-Bericht, S. 14)? Wird dadurch nicht das Projektcontrolling und durch verschiedene Verantwortlichkeiten eine aufeinander abgestimmte Planung erschwert, was zu ineffizienten Abläufen und hohen Risiken für gegenseitige Verzögerungen und Behinderungen führt?

12

Gegen welche Schäden bei der untertägigen Rückholung der Abfallgebinde soll als Voraussetzung für die Genehmigung Vorsorge getroffen werden (vgl. BMUV-Bericht, S. 14)?

13

Handelt es sich bei der Erkundungsbohrung Remlingen 18 (R18; vgl. BMUV-Bericht, S. 15) um Vorbohrungen für den Schacht 5? Wenn ja, wie passt das damit zusammen, dass Remlingen 18 zurückgebaut werden soll?

14

Gibt es Eigentümer, die einen Verkauf ihrer Grundstücke (z. B. aus grundsätzlichen Erwägungen) weiterhin ablehnen (vgl. BMUV-Bericht, S. 16, 29 und 33), und wenn ja,

a) wie viele Grundstücke und welche Planungen sind betroffen,

b) welche Alternativen wollen BGE und BMUV ergreifen, wenn es bei der Ablehnung bleibt,

c) welche finanziellen und juristischen Risiken mit welcher (ggf. geschätzten) Zeitdauer ergeben sich daraus?

15

Ist der Bericht so zu verstehen, dass die Kreisstraße zwischen Remlingen und Vahlberg dauerhaft unterbrochen werden soll (vgl. BMUV-Bericht, S. 16)? Wenn nein, für welche Dauer ist eine Unterbrechung vorgesehen?

16

Trägt das BMUV die BGE-Vorentscheidung für ein Zwischenlager an der Asse ohne vorherigen Standortvergleich mit Asse-fernen Standorten weiter mit, obwohl die auch vom BMUV eingesetzte Expertenkommission das Vorgehen der BGE äußerst kritisch bewertet und begründete Argumente auflistet, die ein nichtsachgerechtes Vorgehen der BGE aufzeigen (vgl. BMUV-Bericht, S. 16)?

17

Kann bitte der Abschlussbericht zum Konzept für die Charakterisierung der Abfälle vom Januar 2022 (vgl. BMUV-Bericht, S. 16) zur Verfügung gestellt werden?

18

Welche Schlussfolgerungen haben BMUV und BGE für ihr Projektcontrolling daraus gezogen, dass regelmäßig erhebliche Zeitverzögerungen eintreten, weil Auftragnehmer Aufträge nicht „vorgabengerecht“ ausführen (vgl. beispielhaft BMUV-Bericht, S. 16 oder S. 27 Absatz 1)?

19

Worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass eine Rückholung nicht ohne annahmebereites Zwischenlager beginnen könne (vgl. BMUV-Bericht, S. 17), und wäre nicht ein annahmebereites Pufferlager zunächst ausreichend?

20

Sind in den Kostenschätzungen zu „Entwicklung Bergetechnik Einlagerungskammern 511- und 725-m-Sohle (TP Rückholung unter Tage)“ sowie „Entwicklung Bergetechnik Einlagerungskammern 750-m-Sohle (TP Rückholung unter Tage)“ (vgl. BMUV-Bericht, S. 21 f.) nur die Kosten für die Entwicklung enthalten oder auch die für die Bereitstellung der Technik?

21

Ist auf S. 22 im BMUV-Bericht wirklich nur die Einlagerungskammer (ELK) 11 gemeint oder die elf Einlagerungskammern?

22

Werden durch die „Beschaffung der erforderlichen Grundstücksflächen für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager, die beide vor Ort errichtet und mit dem Betriebsgelände der bestehenden Schachtanlage verbunden werden sollen“ (vgl. BMUV-Bericht, S. 23), Fakten zugunsten eines Zwischenlagers Asse II geschaffen, die sich nur noch unter hohen Kosten wieder rückgängig machen ließen (wenn nein, bitte begründen)?

23

Was für Informationen wurden mittels der „übertägigen Erkundungsbohrungen Remlingen 10 (R10) und Remlingen 11 (R11) […] zur geologischen und hydrogeologischen Situation, zum Aufbau des Deckgebirges und zum Übergangsbereich zum Salzgestein“ gesammelt (vgl. BMUV-Bericht, S. 24; bitte zur Verfügung stellen)?

24

Um was geht es bei der „fehlende[n] Verfüllbereitschaft (genehmigungsrechtlich sowie ressourcentechnisch) und Auswirkungen des COVID-19-bedingten Sonderbetriebs“ (vgl. BMUV-Bericht, S. 25), die zu Planungsänderungen führten, welche waren das, und durch wen wurden sie veranlasst?

25

Welche atomrechtlichen Änderungen machten eine Überarbeitung der Unterlagen zur Verfüllung erforderlich (vgl. BMUV-Bericht, S. 25 f.), und durch wen wurden sie veranlasst?

26

Wie bewertet das BMUV die Kritik der Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung (AGO) der Asse-Begleitgruppe an der vorgesehenen Technik und deren Warnungen vor erheblichen Problemen (vgl. BMUV-Bericht, S. 27)?

27

Welcher Plan ist gemeint, dessen fehlende Reife zur gescheiterten Realisierung von für 2021 geplanten Grundstückserwerben für Ausgleich und Ersatzmaßnahmen führten (vgl. BMUV-Bericht, S. 32)?

28

Warum traten bei der abgelenkten Bohrung Remlingen 15 (R15) Stillstände und eine Bauzeitenverlängerung auf (vgl. BMUV-Bericht, S. 34), und von wem sind diese zu verantworten?

29

Was ist mit der „Netzersatzanlage“ gemeint, für die der Tiefbau nicht 2021 durchgeführt werden konnte (vgl. BMUV-Bericht, S. 34 und 42)?

30

Welche statischen Nachweise für die Inbetriebnahme der Anlage zur Förderung von Lösungen 2 (vgl. BMUV-Bericht, S. 36) fehlten, und warum verzögerten sie sich?

31

Welche Schlussfolgerungen für eine Beschleunigung der Verfahren ziehen BMUV und BGE aus der nunmehr fünfjährigen Dauer der Genehmigung für die Kamerabefahrung, und weshalb wurde diese nicht auf die Möglichkeit einer 3D-Modellierung erweitert, und wie ist der weitere Zeitplan (vgl. BMUV-Bericht, S. 36)?

32

Was für eine „gebirgsmechanische Bewertung“ führte dazu, dass der Zugang zu den ELK heute anders als vor einem Jahr angenommen bewertet wurde (vgl. BMUV-Bericht, S. 37)? Ist die Vorzugsvariante zur „Entsorgung der Zutrittslösung für die Notfallmenge (bis zu 500 m3/d)“ schon mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU) abgestimmt (wie die Überschrift sagt) oder findet diese noch statt (wie der Text sagt, vgl. BMUV-Bericht, S. 37)? Was ist mit der Vorzugsvariante konkret geplant?

33

Weshalb hat das BMUV die BGE nicht angewiesen, aufgrund der auf S. 47 im BMUV-Bericht geschilderten Risiken eines Baus von Atomanlagen in einem oder an einem FFH-Schutzgebiet „Natura 2000“ – und den sich daraus ergebenden Umweltschäden – vorsorglich andere Standorte für das Zwischenlager zu prüfen und zu planen oder von vornherein das FFH-Schutzgebiet „Natura 2000“ von der Planung auszuschließen? Wurde diese Entscheidung mit der Hausspitze des Bundesministeriums abgestimmt, und wenn ja, wann? Welche Zeit- und Kostenrisiken ergeben sich daraus?

34

Für welche Fälle bzw. Zeitpunkte ist die Anordnung des Sofortvollzugs vorgesehen (vgl. BMUV-Bericht, S. 48)?

35

Wie steuert das BMUV die Absprachen der BGE mit den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden wie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und das NMU, um zeitliche Verzögerungen bei Antragstellungen und Genehmigungen zu verhindern (vgl. BMUV-Bericht, S. 48)?

36

Welche Flächen im sachlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der Schachtanlage Asse II wurden von der BGE, einer anderen Bundesgesellschaft oder im Auftrag des Bundes bzw. des Betreibers

a) erworben oder sollen in absehbarer Zeit erworben werden,

b) gegen andere Flächen getauscht? Wie hoch ist der jeweilige Bodenpreis und Marktwert? Welche Ausgaben wurden dafür jeweils insgesamt und im Einzelnen getätigt, und welche weiteren Kosten sind für den Bund in diesem Zusammenhang angefallen?

37

Sind alle Flächen erworben bzw. getauscht worden,

a) die für den Plan der BGE zur Errichtung einer großen Atomanlage rund um die Schachtanlage Asse II inklusive Abfallbehandlungsanlage, Zwischenlager und Schacht 5 benötigt werden,

b) die mit Zuwegungen, Wegen, Gräben und Ähnlichem benötigt werden? Wie viele und welche Ankäufe sind durch Vorkaufsrechte Dritter nicht möglich oder werden verzögert?

38

Welche Gesamtkosten sind für alle in Frage 37 abgedeckten Grundstückskäufe und Tauschgeschäfte entstanden?

Berlin, den 5. September 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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