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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktivitäten der Bundesregierung in Bezug auf berichtete illegale Zurückweisungen auf dem Mittelmeer durch griechische Behörden mit möglicher Unterstützung durch Frontex-Beamte

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

23.09.2022

Aktualisiert

19.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/335809.09.2022

Aktivitäten der Bundesregierung in Bezug auf berichtete illegale Zurückweisungen auf dem Mittelmeer durch griechische Behörden mit möglicher Unterstützung durch Frontex-Beamte

der Abgeordneten Żaklin Nastić, Clara Bünger, Sevim Dağdelen, Gesine Lötzsch, Ali Al-Dailami, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 1993 kamen an den Außengrenzen der Europäischen Union (EU) dokumentiert etwa 50 000 Menschen bei dem Versuch ums Leben, in einen EU-Staat zu gelangen. Die meisten von ihnen ertranken im Mittelmeer (www.beim-namennennen.ch). Der Bericht der EU-Antibetrugseinheit OLAF untersucht Vorwürfe zu Fehlverhalten innerhalb der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen. Der Bericht zeigt laut der Zusammenfassung, dass die Leitungsebene von Frontex von den Menschenrechtsverletzungen Kenntnis hatte und es bewusst vermied, diese zu melden (Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000861/2022 an die Kommission, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2022-000861_DE.html). Es gibt Berichte über Zurückweisungen, die nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller insgesamt gegen internationales und europäisches Flüchtlingsrecht verstoßen. In einigen Fällen wird berichtet, dass diese auf dem Landweg stattfänden, in anderen Fällen, dass Flüchtlinge auf das Mittelmeer zurücktransportiert und dort auf antriebslosen Rettungsinseln oder seeuntauglichen Booten ausgesetzt worden seien (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-06/migration-mittelmeer-kuestenwache-griechenland-fluechtlinge?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). Diese Praxis gefährdet aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unmittelbar Menschenleben; nach internationalem Seerecht (SOLAS von 1974 und Internationales Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung) ist jeder Kapitän auf hoher See innerhalb seiner Möglichkeiten verpflichtet, unabhängig von Nationalität, Status und Umständen, in welchen sich die Hilfesuchenden befinden, bei Seenot unverzüglich Hilfe zu leisten.

Der OLAF-Bericht zeigt, dass die Leitungsebene von Frontex um den mittlerweile zurückgetretenen früheren Direktor Fabrice Leggeri von diesen Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen Kenntnis hatte, es aber bewusst vermied, diese zu melden. Somit vertuschten Leggeri und sein Umfeld nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller diese Rechtsbrüche; zudem soll Frontex Medienberichten zufolge einige Pushbacks mit europäischen Steuergeldern unterstützt haben (Der Spiegel: Vertuscht, verschleiert, belogen, 28. Juli 2022). Der OLAF-Bericht lag bereits am 28. Februar 2022 vor, wurde bislang aber weitgehend unter Verschluss gehalten. Gemeinsamen Recherchen von „Der Spiegel“ und „Lighthouse Reports“ zufolge soll es immer wieder zu Pushbacks durch griechische Behörden kommen, bei denen auch Frontex involviert sein soll (siehe u. a. Der Spiegel: Griechische Polizei setzt Flüchtlinge gegen Flüchtlinge ein, 28. Juni 2022, sowie Der Spiegel: Frontex in illegale Pushbacks von Hunderten Flüchtlingen involviert, 27. April 2022). Der OLAF-Bericht bestätigt diese Recherchen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller umfassend.

Die Bundesrepublik Deutschland ist im Verwaltungsrat von Frontex vertreten. Den Verwaltungsrat leitet mit Alexander Fritsch gegenwärtig ein Beamter aus dem Bundespolizeipräsidium, der zuvor bereits lange in anderen Funktionen im Verwaltungsrat vertreten war. Mindestens elf deutsche Polizeibeamte arbeiten in der Frontex-Zentrale in Warschau, eine nicht offengelegte Zahl in weiteren Bereichen von Frontex, weitere 15 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland in Griechenland, teilweise auf den griechischen Inseln (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11c bis 20 auf Bundestagsdrucksache 20/229).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist der Bundesregierung der nach Medienberichten 129-seitige Untersuchungsbericht der EU-Antibetrugseinheit OLAF bekannt? Hat insbesondere die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser den Bericht gelesen?

a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und WAS sind die wesentlichen Aussagen des Berichts?

b) Falls nein, gibt es von Seiten der Bundesregierung Bemühungen, Zugang zu dem Bericht zu bekommen?

2

Hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat bzw. hat die Bundesregierung eigene Untersuchungen veranlasst, um die Berichte von Pushbacks und insbesondere die Umstände der berichteten illegalen Ausbringung auf das Mittelmeer und die mögliche Beteiligung von Frontex-Beamtinnen und Frontex-Beamten, insbesondere auch von deutschen Polizistinnen und Polizisten, aufzuklären, und falls ja, was haben diese Untersuchungen ergeben?

3

Hat die Bundesregierung selbstständige Erkenntnisse aus eigenen Quellen über berichtete illegale Ausbringungen von Schutz- bzw. Hilfesuchenden auf das Mittelmeer durch Grenzbeamte von EU-Mitgliedstaaten und eine mögliche Verwicklung von Frontex darin, sowie die berichteten Pushbacks, und wenn ja, welche (bitte Aktenbestände identifizierbar benennen)?

a) Wie viele derartige Fälle haben sich ggf. seit der Einrichtung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache im Jahr 2004 nach Erkenntnissen der Bundesregierung zugetragen?

b) Wie viele Menschen wurden ggf. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in diesem Zeitraum Opfer der illegalen Ausbringung auf das Mittelmeer?

c) Wie viele Menschen kamen ggf. nach Erkenntnissen der Bundesregierung durch illegale Ausbringung auf das Mittelmeer durch Beamte von EU-Mitgliedstaaten unter Beteiligung von Frontex ums Leben?

4

Hat der Vorsitzende des Frontex-Verwaltungsrats, Alexander Fritsch, von der Bundesregierung im Zusammenhang mit einer möglichen Verwicklung von Frontex in Pushbacks der griechischen Küstenwache Anweisungen bekommen, und wenn ja, welche (bitte etwaige Vorgangs- bzw. Aktennummer benennen)?

5

Welche Institutionen sind mit der Untersuchung der berichteten systematischen Pushbacks durch die griechische Küstenwache und der möglichen Verwicklung von Frontex darin nach Kenntnis der Bundesregierung betraut oder aus Sicht der Bundesregierung zu betrauen?

6

Welche Sachverhalte und Fragen sind aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang ggf. offen bzw. bedürfen weiterer Aufklärung, vor dem Hintergrund einer möglichen Verwicklung von Frontex in systematische Pushbacks der griechischen Küstenwache, die nach Kenntnis und Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller durch Medienrecherchen und den Bericht der Antibetrugsagentur OLAF bereits umfassend belegt sind?

7

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass rechtswidrige Pushbacks durch die griechische Küstenwache und Grenzbeamte von EU-Staaten insgesamt beendet werden, und wenn ja, auf welche Weise?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Berichte darüber, dass Frontex-Beamte Überwachungsflüge (Frontex Surveillance Aircraft – FSA) aus Seegebieten abgezogen haben sollen, in denen griechische Grenzschutzschiffe Schutzsuchende auf das Mittelmeer ausgebracht haben, zutreffen (siehe DER SPIEGEL: Vertuscht, verschleiert, belogen, 28. Juli 2022), und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie ggf. daraus für ihr eigenes Handeln?

9

Wird die Bundesregierung Maßnahmen gegenüber Frontex ergreifen, wie beispielsweise Frontex ersuchen, den Einsatz in Griechenland zu beenden (Artikel 46 Absatz 2 der Fontex-Verordnung), oder wird die Bundesregierung deutsche Beamtinnen und Beamte aus dem Frontex-Einsatz in Griechenland zurückziehen?

Falls ja, welche?

Falls nein, warum nicht?

10

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Lage von Schutzsuchenden und Grenzschutzaktivitäten auf dem Mittelmeer unabhängig von Überwachungsflügen durch Frontex und von Informationen der EU-Anrainer, etwa von griechischen Küstenwachschiffen, zu überwachen, und auf welche Weise setzt die Bundesregierung sich ggf. für die Schaffung eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus an den EU-Außengrenzen ein?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Möglichkeiten für eine von Frontex und den EU-Anrainern unabhängige diesbezügliche Überwachung des Mittelmeerraums, etwa durch die Europäische Weltraumorganisation (ESA) oder regierungsunabhängige Initiativen, und wenn ja, welche?

b) Hat die Bundesregierung eigene Ermittlungen unternommen, um die Aussage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, der die auch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller illegalen Pushbacks im Jahr 2020 in der Ägäis auf „fast 9 000 Fälle“ beziffert, zu überprüfen, und wenn ja, hat sie dabei bei dem NATO-Partner Türkei um Amtshilfe ersucht, um die polizeilichen oder technischen Mittel zur Aufklärung zu nutzen, aufgrund derer der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan (AKP) die auch nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller illegalen „Pushbacks“ beispielsweise im Jahr 2020 in der Ägäis auf „fast 9 000 Fälle“ beziffern konnte (DER SPIEGEL: Erdoğan wirft Griechenland Pushbacks von Schutzsuchenden vor, 22. Februar 2021)?

c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass das in den zusammengefassten Untersuchungsergebnissen festgestellte Vorgehen von EU-Mitgliedstaaten und EU-Behörden auch der Regierungskoalition aus Nationalreligiösen (AKP) und Rechtsextremisten (MHP, BBP) in der Türkei die Möglichkeit gibt, die Menschenrechtslage in der EU empirisch fundiert zu kritisieren (Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000861/2022 an die Kommission, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2022-000861_DE.html)?

11

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Flüchtlingen in Griechenland eine menschenwürdige Unterbringung und eine unabhängige Rechtshilfe in einem Asylverfahren zu garantieren?

12

Haben Bundesministerien in den vergangenen Jahren Verträge mit der deutschen „Globalen Stiftung zur Reform des Sicherheitssektors“ („Security-Sector-Reform Foundation“) abgeschlossen (https://fragdenstaat.de/anfrage/vertraege-mit-der-global-security-sector-reform-foundation-1/), und wenn ja, was wird darin bestimmt?

a) Wenn ja, welche Leistungen erbringt die Organisation im Rahmen dieser Verträge, und welche Gelder erhält sie dafür von der Bundesregierung?

b) Wenn ja, wie sind die Verträge zustande gekommen (etwa durch Ausschreibungen, Initiativen der Organisation selbst oder Anbahnungen durch Dritte)?

c) Welche (weiteren) Zusammenarbeitsformen sind ggf. derzeit mit der Stiftung anvisiert?

Berlin, den 22. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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