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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Handwerkskammer Rheinhessen

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

26.09.2022

Aktualisiert

01.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/339112.09.2022

Handwerkskammer Rheinhessen

des Abgeordneten Bernd Schattner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit der Novellierung der Handwerksordnung, zuletzt geändert am 9. Juni 2021, eine Reihe von Anpassungen vorgenommen, die auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht zurückzuführen waren und einen klarstellenden Charakter besaßen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-handwerksordnung-836826). Das Handwerk und seine Struktur sind seit Beginn der Gründung der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige wirtschaftliche Säule der sozialen Marktwirtschaft. Zu erkennen ist dies nach Auffassung der Fragesteller nicht zuletzt daran, dass sich Franz Josef Strauß, damaliger Wirtschaftsminister, zu der Verabschiedung der Handwerksordnung im Deutschen Bundestag im Jahre 1953 bekannte (https://www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Presse/Publikationen/Broschuere/2019/70_Jahre_ZDH_Broschuere_WEB_s.pdf). Auch heute noch ist das Handwerk ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft und damit für unseren Wohlstand auch in Zukunft entscheidend. So erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3082, dass die Handwerksordnung einem laufenden Anpassungsprozess zur Erreichung der gesetzlichen Zielsetzungen unterliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Hat die Bundesregierung im Zuge der o. g. Novellierung der Handwerksordnung bzw. bei vorhergehenden Novellierungen Eckdaten, wie Positionen oder Stellungnahmen bei der Handwerkskammer Rheinhessen eingeholt?

a) Wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Wurde die Bundesregierung durch die oberste Landesbehörde in Rheinland-Pfalz, der gemäß § 115 der Handwerksordnung (HwO) die Staatsaufsicht über die Handwerkskammern obliegt, zu den Positionen und Stellungnahmen der Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer Rheinhessen informiert, und wenn ja, in welchem Umfang (wenn ja, bitte nach persönlichen Treffen, Übermittlung von Positionen bzw. Stellungnahmen und dem jeweiligen Zeitraum aufschlüsseln)?

3

Wenn Frage 2 bejaht wurde, in welchem Umfang wurden diese Informationen dem Referat VII B 1 Handwerk, Industrie- und Handelskammern und dem Referat VII B 2 Handwerks- und Gewerbeförderung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung gestellt?

4

Bezieht die Bundesregierung im Rahmen des bundesweiten Pilotprojektes „Handwerk bietet Zukunft“ die Handwerkskammer Rheinhessen in das Pilotprojekt ein, und wenn ja, in welchem Umfang (https://www.arbeitsagentur.de/m/handwerk-bietet-zukunft/arbeitgeber/)?

5

Basierend auf welchen Quellen und Informationen, ggf. Studien, hat die Bundesregierung die Fragen 1 bis 4 beantwortet (bitte jeweils einzeln für jede Frage aufschlüsseln und das dazugehörige Referat angeben)?

Berlin, den 7. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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