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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wirtschaftliche Situation der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

27.09.2022

Aktualisiert

06.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/339313.09.2022

Wirtschaftliche Situation der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit dem ersten Lockdown im März 2020 haben die Rehabilitationseinrichtungen über die mehrfach verlängerten Schutzschirme des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) und über § 111d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V; später über §§ 111 Absatz 5 Satz 5, 111c Absatz 3 Satz 5 SGB V) Ausgleichszahlungen zur Existenzsicherung erhalten. Seit dem Sommer 2020 erhielten sie einen Hygienezuschlag von 8 bzw. 6 Euro je Behandlungstag, um die coronabedingten Mehrkosten abzudecken. Zudem standen Rehabilitationseinrichtungen als Akutkrankenhäuser und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Alle Ausgleichsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Hingegen ist die Corona-Pandemie noch präsent. Der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach betont täglich, dass das gegenwärtige Szenario bedrohlich sei und etwas dagegen getan werden müsse. Es ist anzunehmen, dass im Herbst und Winter die Inzidenz wieder steigen wird mit möglichen Auswirkungen auf den Krankenbestand in den Einrichtungen; Krankenhaus- und Intensivbetten werden wieder vermehrt mit Corona-Patientinnen und Corona-Patienten belegt, sodass im schlimmsten Fall elektive Eingriffe verschoben werden; Patientinnen und Patienten reisen nicht an oder verlassen vorzeitig aufgrund einer Corona-Erkrankung die Reha-Einrichtungen; Hygienemaßnahmen gelten fort. Aufgrund dessen haben Rehabilitationseinrichtungen eine Minderbelegung zwischen 10 und 40 Prozent im Vergleich zu 2019 und coronabedingte Mehraufwendungen von mindestens 8 Euro pro Behandlungstag.

Mitten in der andauernden Pandemie werden die Rehabilitationseinrichtungen von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Deutschen Unfallversicherung (DGUV) aufgefordert, die SodEG-Zuschüsse teilweise zu erstatten. Die Höhe der Erstattungsansprüche ist umstritten, weil die zugrundeliegende Gesetzesregelung in § 4 SodEG unterschiedlich interpretiert wird. Die Leistungsträger ziehen alle vorrangigen Mittel der Rehabilitationsreinrichtungen von den auf 75 Prozent geminderten Zuschüssen eines Monatsdurchschnitts ab und fordern somit teilweise nahezu alle Zuschusszahlungen zurück. Die Rehabilitationseinrichtungen kritisieren daran, dass sie, obwohl sie noch Leistungen erbracht und somit die medizinische Versorgung aufrechterhalten hätten, keinen höheren Umsatz als 75 Prozent des durchschnittlichen Monatsumsatzes 2019 erreichen könnten. Die sozialen Dienstleister sind hingegen der Auffassung, dass die vorrangigen Mittel von der Bemessungsgrundlage (voller Monatsdurchschnitt) abzuziehen sind, wodurch Überzahlungen ausgeschlossen würden.

Die Bundesministerinnen und Bundesminister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben auf der 95. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen Regelungen zu treffen, die die durch die bestehenden Regelungen und Verträge nicht refinanzierten Kostensteigerungen kompensieren (Inflationsausgleich, Beschluss zu TOP 17 1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Ausgleichszahlungen für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen über den 30. Juni 2022 hinaus zu regeln, und falls nein, warum nicht?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Rehabilitationsträger (DRV, GKV, DGUV, PKV) den Rehabilitationseinrichtungen einen Zuschlag für coronabedingte Mehraufwendungen und Minderbelegungen zahlen sollten?

3

Welche Unterstützungsleistungen plant die Bundesregierung konkret?

4

Mit welchem Finanzvolumen sollen diese Leistungen abgedeckt sein?

5

Wie schnell kann die Bundesregierung die entsprechenden Anspruchsgrundlagen schaffen?

6

Wie hoch waren die Ansprüche der medizinischen Rehabilitationseinrichtungen auf SodEG-Zuschüsse seitens der DRV und weiterer Leistungsträger (bitte nach einzelnen Leistungsträgern aufschlüsseln) im Jahr 2020 und 2021 (bitte einzeln aufschlüsseln), und in welcher Höhe wurden seitens der Leistungsträger gegenüber den medizinischen Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 4 SodEG nachträgliche Erstattungsansprüche geltend gemacht (bitte nach einzelnen Leistungsträgern aufschlüsseln)?

7

Wie viele medizinische Rehabilitationseinrichtungen haben gegen den Bescheid über den Leistungsanspruch im Zuschusszeitraum bis 31. Dezember 2020 Widerspruch eingelegt, und wie viele waren es zum 31. Dezember 2021?

8

Um wieviel Euro wird das Rehabilitationsbudget der DRV im Jahr 2020 unterschritten, wenn die DRV alle geforderten Erstattungen erhält?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die von Rehabilitationseinrichtungen vertretene Rechtsauffassung, dass die vorrangigen Mittel i. S. v. § 4 SodEG von der Bemessungsgrundlage (voller Monatsdurchschnitt) abzuziehen seien, und hält sie die von den Leistungsträgern, insbesondere der DRV Bund, gehandhabte Praxis der nachträglichen Erstattungen nach § 4 SodEG für rechtens?

10

Worin unterscheidet sich die aktuelle Lage, in der die Bundesregierung zu dem Ergebnis kommt, dass Angebote der sozialen Dienstleister nicht weiterhin oder erneut wesentlich von Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes beeinträchtigt würden und sie deshalb von der Verordnungsermächtigung, das SodEG bis zum 23. September 2022 zu verlängern, keinen Gebrauch gemacht hat (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten auf Bundestagsdrucksache 20/2858), von der Lage der Jahre 2020 und 2021?

11

Rechnet die Bundesregierung durch den Wegfall aller coronabedingten Ausgleichsleistungen mit negativen Konsequenzen für Patientinnen und Patienten in medizinischen Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen?

Falls ja, welche Maßnahmen – über die im Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vorgesehenen Regelungen hinaus – plant die Bundesregierung, um negative Konsequenzen auszuschließen?

12

Rechnet die Bundesregierung durch einen ausbleibenden Inflationsausgleich mit negativen Konsequenzen für Patientinnen und Patienten in medizinischen Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen?

13

Wird die Bundesregierung dem Beschluss zu TOP 17.1 folgen und das BMG auffordern, einen Inflationsausgleich für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen zu regeln?

a) Welche Unterstützungsleistungen plant die Bundesregierung konkret?

b) Bis wann schafft die Bundesregierung die entsprechenden Anspruchsgrundlagen?

Berlin, den 12. September 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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