Berichte über Racial Profiling am Dresdner Hauptbahnhof
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Berichten zufolge führt die Bundespolizei seit dem 25. August 2022 am Dresdner Hauptbahnhof in aus Tschechien kommenden Zügen großangelegte Personenkontrollen durch. Kontrolliert würden augenscheinlich ausnahmslos People of Color und Schwarze Menschen, die von Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten während des Halts in Dresden aus den Zügen geholt würden. Im Bahnhofsinneren würden anschließend Überprüfungen des Aufenthaltsstatus durchgeführt. Von den Maßnahmen sollen Augenzeugenberichten zufolge auch viele Kinder betroffen sein. Diese seien zum Teil ohne ihre Sorgeberechtigten in Polizeiwägen vom Hauptbahnhof weggefahren worden (https://twitter.com/vuecritique/status/1562800660034203648 sowie https://www1.wdr.de/radio/cosmo/programm/refugee-radio/deutsch/news-deutsch-18664.html).
Beobachterinnen und Beobachter vor Ort teilten den Fragestellerinnen und Fragestellern außerdem mit, dass die Bundespolizei in einer Räumlichkeit im Inneren des Dresdner Hauptbahnhofs eine Art Einsatzzentrale errichtet habe. Diese sei offenbar am 25. August 2022 in Betrieb genommen worden.
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller handelt es sich bei dem beschriebenen Vorgehen der Bundespolizei um rechtswidriges Racial Profiling. Damit ist gemeint, dass die Polizistinnen und Polizisten gezielt Menschen kontrollieren, weil diese ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, also etwa aufgrund der Hautfarbe, der Haarfarbe oder eines religiösen Symbols, verdächtig erscheinen. Diese Praxis kritisieren Menschenrechtsorganisationen und antirassistische Initiativen, aber beispielsweise auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und der UN-Ausschuss gegen Rassismus seit vielen Jahren (siehe hierzu die regelmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/28335 und 19/19458).
Ein Journalist, der auf Twitter über die Kontrollen berichtete, wurde nach eigener Aussage mehrere Minuten von der Bundespolizei festgehalten; die Beamten hätten vorübergehend seinen Personal- und Presseausweis beschlagnahmt und dies damit begründet, dass er keine polizeilichen Maßnahmen filmen dürfe. Später habe die Bundespolizei eingeräumt, dass das Filmen doch zulässig sei. Ein verantwortlicher Kommissar habe sich jedoch geweigert, dem Journalisten seinen Namen zu nennen und mit „rechtlichen Konsequenzen“ gedroht (https://twitter.com/vuecritique/status/1562816813926297601).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Sind die an die Fragestellerinnen und Fragesteller herangetragenen Informationen zutreffend, wonach im Dresdner Hauptbahnhof eine Art Einsatzzentrale der Bundespolizei errichtet wurde?
Falls ja, seit wann besteht diese, und wie lange soll sie dort betrieben werden?
Wenn die Frage 1 bejaht wurde, aus welchem Grund wurde diese Einsatzzentrale errichtet, seit wann wurde sie geplant, und wer war für diese Entscheidung bzw. Planung verantwortlich?
Wenn die Frage 1 bejaht wurde, welche Fläche umfasst die Einsatzzentrale, und wie ist sie ausgestattet?
Wenn die Frage 1 bejaht wurde, wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sind dort täglich im Einsatz, und von welchen anderen Einsatzorten wurden sie ggf. abgeordnet?
Wie viele Kontrollen hat die Bundespolizei seit dem 25. August 2022 im Dresdner Hauptbahnhof durchgeführt (bitte nach Tagen aufschlüsseln), und wie viele solcher Kontrollen gab es seit Anfang des Jahres 2022 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele der kontrollierten Personen waren minderjährig (bitte für die genannten Zeiträume darstellen und auch zwischen begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen differenzieren)?
Auf welcher Rechtsgrundlage führt die Bundespolizei im Dresdner Hauptbahnhof Personenkontrollen durch, und wie werden insbesondere die berichteten vermehrten Kontrollen seit dem 25. August 2022 begründet?
Gab es Schwerpunkteinsätze oder vermehrte Kontrollen der Bundespolizei am Dresdner Hauptbahnhof oder an anderen Bahnhöfen in der Vergangenheit, und wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundespolizei, welche Personen sie kontrolliert (bitte genau beschreiben)?
Wie wird insbesondere vermieden, dass Personen allein oder maßgeblich wegen ihrer Hautfarbe bzw. ihres äußeren Erscheinungsbildes für Kontrollen ausgewählt werden, was nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darstellen würde (vgl. OVG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 2016, Az. 7 A 11108/14.OVG sowie OVG Münster, Entscheidung vom 7. August 2018, Az. 5 A 294/16)?
Sind Berichte zutreffend, wonach von den Kontrollen seit dem 25. August 2022 ausschließlich oder in großer Mehrheit nichtweiße Personen betroffen gewesen seien, die systematisch aus den Zügen geholt worden seien, und falls ja, wie erklärt die Bundespolizei dies?
Was waren die 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die seit dem 25. August 2022 bzw. seit Anfang des Jahres 2022 (bitte nach Monaten aufschlüsseln) am Dresdner Hauptbahnhof von der Bundespolizei kontrolliert wurden?
Nach welchen Kriterien wählt die Bundespolizei Züge aus, in denen sie die hier in Rede stehenden Kontrollen durchführt, und sind die an die Fragestellerinnen und Fragesteller herangetragenen Informationen zutreffend, wonach solche Schwerpunktkontrollen ausschließlich oder vorwiegend bei aus Tschechien kommenden Zügen durchgeführt werden?
Falls ja, warum?
Gibt es bei der Auswahl der Züge oder der Personen, die von der Bundespolizei kontrolliert werden, eine Zusammenarbeit oder einen Informationsaustausch mit Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern, und wenn ja, was beinhaltet dies konkret?
Sind insbesondere die an die Fragestellerinnen und Fragesteller herangetragenen Informationen zutreffend, wonach Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter die Bundespolizei über Züge oder Abteile informieren, in denen sich nichtweiße Personen befinden?
Sind Berichte zutreffend, nach denen Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bereits in Bad Schandau in aus Tschechien kommende Züge einstiegen und durch die Abteile gingen, um Personen zu identifizieren, von denen etliche dann am Dresdner Bahnhof kontrolliert und aus den Zügen geholt wurden (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166473.racial-profiling-dauerkontrolle-am-dresdner-bahnhof.html)?
Ergreift die Bundespolizei weitere Maßnahmen gegenüber den am Dresdner Hauptbahnhof aufgegriffenen und kontrollierten Personen, und wenn ja, welche?
Welche empirischen Daten liegen zu diesbezüglich gegebenenfalls eingeleiteten Maßnahmen oder Verfahren vor (bitte differenziert auflisten)?
Wie viele und welche Beschwerden hat die Bundespolizei infolge der Kontrollen am Dresdner Bahnhof seit dem 25. August 2022 erhalten (bitte ausführen), und wie viele solcher Beschwerden gab es seit Anfang des Jahres 2022?
Sind auf Twitter veröffentlichte Berichte zutreffend, wonach die am Dresdner Hauptbahnhof kontrollierten Personen in Unterkünfte bzw. Einrichtungen gebracht werden, und wenn ja, in welche Unterkünfte bzw. Einrichtungen werden diese gebracht (https://twitter.com/vuecritique/status/1562801234368954368)?
Sind die an die Fragestellerinnen und Fragesteller herangetragenen Informationen zutreffend, wonach den kontrollierten Personen persönliche Gegenstände abgenommen werden?
Falls ja, aus welchem Grund, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
Was geschieht anschließend mit diesen Gegenständen?
Sind auf Twitter veröffentlichte Berichte zutreffend, wonach minderjährige Kinder und Jugendliche zum Teil ohne ihre Erziehungsberechtigten in Einsatzwägen vom Dresdner Hauptbahnhof weggefahren wurden?
Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies, und wo wurden die Minderjährigen hingebracht?
Welche Regeln und Verfahren gelten, wenn die Bundespolizei bei Kontrollen auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge trifft (bitte so genau wie möglich ausführen), und in wie vielen Fällen war dies im Jahr 2022 bzw. seit dem 25. August 2022 am Dresdner Hauptbahnhof der Fall (bitte auch nach wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie wird bei den Kontrollen am Dresdner Hauptbahnhof bzw. generell an der deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenze (bitte differenzieren) sichergestellt, dass es sich nicht um systematische Kontrollen an den EU-Binnengrenzen handelt, die nur in Ausnahmefällen zulässig sind?
Bei welchen Zugverbindungen mussten infolge von Kontrollen der Bundespolizei seit Mitte 2021 außerfahrplanmäßige Pausen eingelegt werden, um Kontrollen der Bundespolizei zu ermöglichen (bitte genau mit Zugverbindung, Orten, Zeiträumen, Dauer der Pausen usw. auflisten), und sind solche Kontrollen von regulären Grenzkontrollen zu unterscheiden, die nach dem EU-Recht für den Regelfall abgeschafft sind (bitte begründen)?
Wie viele Zurückschiebungen gab es an der deutsch-tschechischen Grenze seit Anfang des Jahres 2022 (bitte nach Monaten und Herkunftsstaaten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Hat es am 25. August 2022 oder danach Maßnahmen gegenüber Journalistinnen und Journalisten gegeben, die den Polizeieinsatz am Dresdner Hauptbahnhof beobachtet, fotografiert oder gefilmt haben?
Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies, um welche Maßnahmen handelte es sich genau, und wie lange haben diese gedauert?