Planungen für den weiteren Ausbau der Telemedizin
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Einer repräsentativen Befragung des Digitalverbandes Bitkom aus dem Jahr 2022 zufolge gaben 18 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger an, mindestens einmal per Videosprechstunde mit Ärztinnen oder Ärzten bzw. Therapeutinnen oder Therapeuten kommuniziert zu haben. Das bestehende Angebot wird nicht nur genutzt, es wird auch von einer Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer positiv bewertet. 71 Prozent der Befragten bewerteten die gemachten Erfahrungen mit „gut“ bzw. „eher gut“. Gleichzeitig äußerten 79 Prozent der Befragten den Wunsch, dass das Angebot von Videosprechstunden insgesamt ausgebaut werden sollte (https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Video-Sprechstunde-beliebter).
Laut einer aktuellen Studie bringt die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen die Chance auf Einsparungen in Höhe von 42 Mrd. Euro pro Jahr. Dies entspricht rund 10 Prozent der gesamten jährlichen Gesundheits- und Versorgungskosten (www.destatis.de). Durch den Einsatz digitaler Technologien könnten Versorgungsqualität und Kosteneffizienz erhöht und gleichzeitig Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten sowie die Arbeitssituation des Personals im Gesundheitswesen deutlich verbessert werden. Allein durch die konsequente Einführung zusätzlicher Onlineinteraktionen mit Ärztinnen und Ärzten könnten im Gesundheitswesen künftig 12 Mrd. Euro pro Jahr eingespart werden (https://www.mckinsey.com/de/news/presse/2022-05-24-42-mrd-euro-chance).
Ab Mitte März 2020 war es Ärztinnen und Ärzten aufgrund einer Ausnahmeregelung für die Zeit der Corona-Pandemie möglich, auch mit der gesetzlichen Krankenversicherung unbegrenzt telemedizinische Leistungen hinsichtlich Fallzahl und Fallmenge anzubieten und abzurechnen. Die Videosprechstunde erwies sich in diesen Zeiten als sichere, unkomplizierte Möglichkeit für Patientinnen und Patienten, entlastete die Wartezimmer und flexibilisierte die Leistungserbringung der Haus- und Fachärzte sowie der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Zum 1. April 2022 ist diese Regelung ausgelaufen. Die in § 87 Absatz 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschriebene Obergrenze von 30 Prozent der Behandlungsfälle trat somit wieder in Kraft.
Die Bundesregierung betont im Koalitionsvertrag sie wolle künftig „regelhaft telemedizinische Leistungen, inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung“ ermöglichen. Im September 2022 stellte nunmehr der Bundesminister für Gesundheit seine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen vor und versprach, alle relevanten Verbände und Akteure partizipativ mit einzubinden (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137165/Lauterbach-Das-Ziel-muss-bessere-Medizin-sein?rt=61f344da28c5e798006300e6921650a5).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Stellt aus Sicht der Bundesregierung die Videosprechstunde eine sinnvolle Ergänzung in der ambulanten Patientenversorgung dar?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Anteil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil?
Welche Bestrebungen unternimmt die Bundesregierung, den Anteil künftig zu erhöhen?
Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung, mehr Ärztinnen und Ärzte zur Nutzung der Videosprechstunde zu motivieren?
Gibt es Bestrebungen, die Abrechnungsgrenze von telemedizinischen Leistungen wieder zu erhöhen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einsparpotenziale der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Studie, insbesondere den Wert von 12 Mrd. Euro durch eine verstärkte Nutzung von Telekonsultationen und Fernüberwachung?
Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen hinsichtlich möglicher Einsparpotenziale diesbezüglich angestellt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung insgesamt aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Studie, und welche konkreten Schritte beabsichtigt sie zu unternehmen?
Wann, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vorgesehene regelhafte Ermöglichung verschiedener telemedizinischer Leistungen umzusetzen?
Plant die Bundesregierung die Förderung von Modellregionen mit telemedizinischer Versorgung?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Telemedizin bei der Versorgung in unterversorgten Regionen ein?
Welche Schwerpunkte beabsichtigt die Bundesregierung in der konkreten Ausgestaltung der Digitalisierungsstrategie zu setzen?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die Umsetzung der angekündigten Digitalisierungsstrategie effizient und effektiv erfolgt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dem Thema Telemedizin eine herausgehobene Bedeutung im Rahmen der angekündigten Digitalisierungsstrategie zukommen sollte?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen von ärztlicher Seite nach einem „Praxismodernisierungsgesetz“ (https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Aerzteverbaende-befuerworten-Finanzspritze-fuer-Digitalisierung-in-Praxen-426157.html)?
Wäre ein solches Gesetz nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, eine Ausweitung der Telemedizin zu erreichen?