[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3011
17. Wahlperiode 23. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Möhring,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2867 –
Teilhabe von Frauen in forschungs- und innovationspolitischen Entscheidungs-
und Beratungsgremien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ergebnisse wissenschaftlicher Tätigkeit, neuer Verfahren und
Technologien, bestimmen die Lebenswirklichkeit aller Menschen maßgeblich mit. Die
Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes steuert dabei nicht nur die
strategischen Schwerpunkte der öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen,
sondern setzt auch Anreize für private Investitionen in Forschung und
Entwicklung.
Studien zeigen, dass Frauen gegenüber Forschung und Technologie andere
Ansprüche entwickeln und andere Bedarfe haben als Männer. Zugleich
formulieren Wissenschaftlerinnen häufig andere Forschungsfragen als Männer.
Besonders prägnant zeigt sich dieser Umstand etwa in der Medizin und in der Public-
Health- Forschung, in der unterschiedliche Krankheitsbilder und -verläufe bei
Frauen und Männern differenzierte Forschungsstrategien erfordern. Aber auch
in der Technologieentwicklung, etwa in der Informationstechnologie oder der
Mobilitätsforschung, werden abweichende Bedarfe und Interessen von Frauen
häufig nicht berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat diverse Beratungsgremien eingerichtet, die ihr bei der
Erarbeitung von Förderstrategien Unterstützung und Beratung bieten und
Stakeholder einbinden. Zudem existieren Entscheidungsgremien der
Forschungspolitik, in die der Bund als Träger etwa der außeruniversitären
Forschungseinrichtung eingebunden ist sowie Gremien, die in den
Forschungsorganisationen im Rahmen wettbewerbsorientierter Verfahren über
Förderschwerpunkte entscheiden. Diese Gremien besitzen eine nachhaltige
Gestaltungsmacht für die öffentliche Förderung neuer Verfahren und Technologien
und für die Erarbeitung neuen Wissens. Frauen sind in ihnen bisher stark
unterrepräsentiert und die Geschlechterperspektive auf die Gegenstände der
Beratung meistens nicht vorhanden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitet im
Rahmen des so genannten Foresight-Prozesses Erkenntnisse über Szenarien der
technologischen Entwicklung. Akteure aus Politik, Wissenschaft und Wirt- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
21. September 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3011 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschaft geben Empfehlungen zur Förderpolitik des BMBF. Auch in diesem
Bereich ist eine Genderperspektive einzubeziehen. Mit der „Hightech-Strategie
2020“ hat die Bundesregierung den innovationspolitischen Handlungsrahmen
für die kommenden Jahre vorgestellt. Geschlechtsspezifische Fragestellungen
oder die Bedarfe von Frauen spielen dabei leider keine Rolle.
1. a) Welche von der Bundesregierung besetzten Beratungsgremien geben als
Haupt- oder Nebenzweck Empfehlungen für die Forschungs-,
Innovations- und Technologiepolitik ab (bitte nach federführendem
Bundesministerium aufschlüsseln)?
Bei der Bundeskanzlerin wurde ein Innovationsdialog zwischen
Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft eingerichtet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) und die Forschungsunion
Wirtschaft-Wissenschaft eingesetzt. Des Weiteren wurde 1990 der
Gesundheitsforschungsrat (GFR) beim BMBF eingerichtet, der das Ressort in übergreifenden
Fragen der Gesundheitsforschung und bei der Gestaltung des
Gesundheitsforschungsprogramms berät. Aufgrund seines breiten Sachverstands und seiner
Mitgliederstruktur stellt der GFR darüber hinaus eine wichtige
Kommunikations- und Beratungsplattform für die Gesundheitsforschung insgesamt dar.
Beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist
ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet. Im Geschäftsbereich des BMVBS ist
beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ein Wissenschaftlicher Beirat
eingerichtet. Des Weiteren ist bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ein
Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet.
Der 1971 errichtete Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) leistet wissenschaftliche Politikberatung für die deutsche
Umweltpolitik. Der SRU ist interdisziplinär besetzt, fachlich unabhängig und
überparteilich.
Der 1992 errichtete Wissenschaftliche Beirat globale Umweltveränderungen
(WBGU), für den das BMBF und das BMU gemeinsam die Federführung inne
haben, begutachtet die globalen Umweltveränderungen und ihre Folgen und
unterbreitet Vorschläge zu deren Bewältigung in ihrem ökologischen, sozialen
und ökonomischen Kontext.
Auf der Grundlage einer in Zusammenhang mit der Verabschiedung eines
Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesen
(Bundestagsdrucksache 12/7419) vom Deutschen Bundestag verabschiedeten
Entschließung, die Kooperation der Bundesinstitute (im Geschäftsbereich des
BMG) durch einen institutsübergreifenden wissenschaftlichen Beirat zu
unterstützen, wurde im August 2000 ein Gemeinsamer Wissenschaftlicher Beirat
(GWB) zur Beratung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Fragen
der Wissenschaft und Forschung sowie zur Unterstützung der Zusammenarbeit
der Einrichtungen seines Geschäftsbereiches gebildet. Die vom Deutschen
Bundestag verabschiedete Entschließung sieht vor, dass Mitglieder des Beirates die
Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMG sind
sowie höchstens eine gleich große Zahl externer Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler. Darüber hinaus wird das BMG vom Sachverständigenrat zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen beraten.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) sind die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und die Bundesanstalt für Geo-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3011wissenschaften und Rohstoffe (BGR) angesiedelt. Die Kuratorien dieser
Bundesanstalten beraten die Leitung der jeweiligen Bundesanstalt und das BMWi in
wichtigen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik
(DIE) angesiedelt. Es forscht zu Fragen globaler Entwicklung und
internationaler Entwicklungspolitik und berät die Bundesregierung.
Im nachgeordneten Geschäftsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien
der Bundesregierung (BKM) ist das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) als Ressortforschungseinrichtung
des Bundes tätig. Es wird durch einen Wissenschaftlichen Beirat beraten und
unterstützt.
b) In welchem Verfahren wurden diese Gremien besetzt (Berufung,
Ernennung, Ausschreibung, Bewerbung etc.)?
Die Mitglieder des Innovationsdialogs (Steuerkreis) werden für einen Zeitraum
von zwei Jahren durch die Bundeskanzlerin berufen.
Die Mitglieder der EFI werden durch die Bundesministerin bzw. den
Bundesminister für Bildung und Forschung – nach Zustimmung des Bundeskabinetts –
für die Dauer von 4 Jahren berufen. Die Mitglieder der Forschungsunion
Wirtschaft-Wissenschaft werden durch die Bundesministerin bzw. den
Bundesminister für Bildung und Forschung für den Zeitraum der jeweiligen Legislaturperiode
berufen. Die Mitglieder des GFR werden durch die Bundesministerin bzw. durch
den Bundesminister für Bildung und Forschung auf Vorschlag der verschiedenen
Forschungs- und Forschungsförderorganisationen berufen.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim BMVBS werden durch den
Bundesminister bzw. die Bundesministerin auf Vorschlag des Beirats berufen.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des BBSR und des
Wissenschaftlichen Beirats der BASt werden berufen.
Die Mitglieder des SRU werden vom federführenden BMU nach Zustimmung
des Bundeskabinetts für die Dauer von 4 Jahren berufen. Dabei wird auf die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern nach Maßgabe des
Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) hingewirkt (s. § 8 des
Einrichtungserlasses, 2005).
Die Mitglieder des Beirats des WBGU werden gemeinsam von BMBF und BMU
im Einvernehmen mit den beteiligten Ressorts für die Dauer von 4 Jahren
berufen. Eine Wiederberufung von Beiratsmitgliedern ist möglich.
Die Satzung des GWB sieht vor, dass die Leitungen der Behörden und Anstalten
im Geschäftsbereich des BMG kraft Amtes und die Vorsitzenden der jeweiligen
wissenschaftlichen Beiräte berufene Mitglieder des GWB sind. Die Berufung
erfolgt jeweils durch den zuständigen Bundesminister bzw. die zuständige
Bundesministerin für Gesundheit. Die Stellvertretenden Vorsitzenden der
Wissenschaftlichen Beiräte der einzelnen Einrichtungen nehmen zudem als ständige
Gäste an den Sitzungen des GWB teil. Die Sachverständigen des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen werden im
Sinne des Bundesgremienbesetzungsgesetzes durch den Bundesminister bzw.
die Bundesministerin für Gesundheit ernannt.
Die Mitglieder der Kuratorien von BAM, PTB und BGR beruft das BMWi im
Benehmen mit dem Präsidenten bzw. der Präsidentin der BAM und den übrigen
Mitgliedern des Kuratoriums.
Drucksache 17/3011 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Kuratorium des DIE wird im Berufungsverfahren besetzt: einerseits durch
den Gesellschafter Bund, vertreten durch das BMZ, andererseits durch den
Mitgesellschafter Nordrhein-Westfalen.
Gemäß Errichtungserlass des BKGE werden die Mitglieder des
Wissenschaftlichen Beirats berufen; die einmalige Wiederberufung ist zulässig.
c) Nach welchen Kriterien wurden diese Gremien besetzt?
Die Mitglieder des Innovationsdialogs müssen über die erforderliche fachliche
Eignung verfügen und Wirtschaft und Wissenschaft breit repräsentieren.
Die Mitglieder der EFI müssen gemäß dem Beschluss der Bundesregierung über
die Einrichtung der wissenschaftlichen Expertenkommission Forschung und
Innovation insbesondere über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem
Gebiet der Innovationsforschung verfügen und auf wissenschaftlichem Gebiet
international ausgewiesen sein. Die Mitglieder der Forschungsunion Wirtschaft-
Wissenschaft müssen über die erforderliche fachliche Eignung verfügen. Zudem
wird eine breite Repräsentanz von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft,
der Wirtschaftsverbände sowie der Arbeitgeber- oder
Arbeitnehmerorganisationen und der Wissenschaft angestrebt.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim BMVBS müssen über die
erforderliche fachliche Qualifikation in den unterschiedlichen Disziplinen auf
den Gebieten des Verkehrs verfügen. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen
Beirats des BBSR und des Wissenschaftlichen Beirats des BASt müssen jeweils über
die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Die Mitglieder des SRU müssen über besondere wissenschaftliche Kenntnisse
und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen (s. § 2 des Einrichtungserlasses,
2005). Die Schwerpunktbereiche der Umweltpolitik der Bundesregierung sollen
in ihrer Breite im Rat abgedeckt werden. In der personellen Besetzung für den
derzeitigen Rat wurde v. a. auf folgende Qualifikationen Wert gelegt: fachliche
Breite, exzellente wissenschaftliche Reputation, gute Vernetzung in der
Wissenschaftsszene und insbesondere die Fähigkeit, Wissen interdisziplinär und für die
Politikberatung geeignet aufzubereiten und kommunizieren zu können.
Laut Erlass vom 25. Oktober 2000 müssen die Mitglieder des Beirats des WBGU
über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die Aufgaben des
Beirats verfügen. Im Konkreten bedeutet dies, dass die Bundesregierung bestrebt
ist, alle Felder des Bereichs Globaler Wandel durch die Beiratsmitglieder
abzudecken. Somit fällt die Auswahl auf Juristinnen und Juristen, Ökonominnen und
Ökonomen, Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Physikerinnen
und Physiker, Ingenieurinnen und Ingenieure etc.
Das Auswahlverfahren zur Besetzung des Kuratoriums ist bei der BAM durch
Erlass, bei der PTB durch Satzung geregelt.
Bei der Berufung der Mitglieder für das Kuratorium des DIE dient als
Hauptkriterium die fachliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten zur
Wahrnehmung der Kuratoriumsaufgaben gemäß den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags. Dabei achtet das BMZ auf eine gleichberechtigte Teilhabe beider
Geschlechter. Solange diese in quantitativer Hinsicht nicht gegeben ist, erwägt das
BMZ gemeinsam mit der vorschlagsberechtigten entsendenden Institution bei
jeder Berufung, ob die betreffende Funktion durch eine qualifizierte Frau
ausgeübt werden kann. Mit diesem Vorgehen ist es in den vergangenen Jahren
gelungen, den Anteil der Frauen im DIE-Kuratorium kontinuierlich zu erhöhen.
Bei der Besetzung der Leitungspositionen in den Einrichtungen des
nachgeordneten Geschäftsbereichs des BMG greift das BGremBG; ebenso wird es bei der
Besetzung der einzelnen wissenschaftlichen Beiräte der Behörden und Anstalten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3011im Geschäftsbereich beachtet. Die Mitglieder der einzelnen wissenschaftlichen
Beiräte werden unter Beachtung der Aufgaben der jeweiligen Einrichtung und
der national wie international ausgewiesenen Expertise der jeweiligen
Wissenschaftlerin bzw. des jeweiligen Wissenschaftlers auf diesem Gebiet nach
Zustimmung des BMG durch die jeweilige Institutsleitung ernannt. Die
Besetzungskriterien für die Mitglieder des Sachverständigenrates sind in § 4 des Erlasses über
die Errichtung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung
im Gesundheitswesen festgelegt. Die 7 Mitglieder des Rates müssen über
besondere medizinische, wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche oder
sozialrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Sie dürfen weder der Regierung
oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes, noch
dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen
juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als
Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Sie dürfen ferner nicht
Repräsentantin bzw. Repräsentant eines Wirtschaftsunternehmens, eines
Wirtschaftsverbandes, einer Organisation der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer oder
einer Organisation im Gesundheitswesen sein oder zu diesen in einem ständigen
Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen.
d) Wie hoch ist der Anteil der Frauen (bitte jeweils einzeln aufführen)?
Dem Steuerkreis im Innovationsdialog gehören 15 Mitglieder aus Wirtschaft und
Wissenschaft an, davon 2 Frauen (13,3 Prozent).
Der EFI gehören 6 Mitglieder an, davon 2 Frauen (33 Prozent). Die
Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft setzt sich aus insgesamt 25 Mitgliedern
zusammen, davon 5 Frauen (20 Prozent). Dem GFR gehören zz. 22
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Mitglieder an, von denen 5 Frauen sind (23
Prozent).
Dem Wissenschaftlichen Beirat des BMVBS gehören 17 Mitglieder an, davon
1 Frau (5,9 Prozent). Dem Wissenschaftlichen Beirat des BBSR gehören 14
Mitglieder an, davon sind 3 Frauen (21,4 Prozent). Dem Wissenschaftlichen Beirat
der BASt gehören 13 Mitglieder an, davon 1 Frau (7,7 Prozent).
Der SRU besteht aus insgesamt 7 Mitgliedern: 3 Universitätsprofessorinnen
(43 Prozent) und 4 Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die
unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten.
Dem Beirat des WBGU gehören 9 Mitglieder an. Davon sind 2 Frauen (22,2
Prozent).
Der GWB zählt 10 ordentliche Mitglieder, davon sind 2 Frauen (20 Prozent), und
5 ständige Gäste, davon sind ebenfalls 2 Frauen (40 Prozent). In den
wissenschaftlichen Beiräten der Behörden und Anstalten im Geschäftsbereich des
BMG stellt sich die Verteilung wie folgt dar:
● Robert Koch-Institut: 14 ordentliche Mitglieder, davon 7 Frauen (50 Prozent);
● Paul Ehrlich-Institut: 15 ordentliche Mitglieder, davon 4 Frauen (26,7
Prozent);
● Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: 16 ordentliche
Mitglieder, davon 3 Frauen (18,8 Prozent);
● Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: 10 ordentliche Mitglieder,
davon 4 Frauen (40 Prozent);
● Deutsches Institut für medizinische Information und Dokumentation: 6
ordentliche Mitglieder, davon 4 Frauen (66,7 Prozent).
Drucksache 17/3011 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDem Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen gehören insgesamt 7 Sachverständige an, davon sind 2 Frauen (28,6
Prozent).
Das Kuratorium der BAM umfasste im Jahr 2009 insgesamt 17 Mitglieder.
Darunter befanden sich 4 Frauen (24 Prozent).
Das Kuratorium der PTB hatte 2009 28 Mitglieder. Darunter befanden sich
4 Frauen (14,3 Prozent).
Das Kuratorium der BGR umfasst insgesamt 17 Mitglieder, davon 3 Frauen
(18 Prozent).
Im Kuratorium des DIE liegt der Anteil von Frauen bei den vom Bund (BMZ)
und vom Land Nordrhein-Westfalen berufenen Mitgliedern aktuell bei jeweils
40 Prozent.
Das BKGE wird durch einen wissenschaftlichen Beirat mit insgesamt 7
Mitgliedern – darunter 3 Frauen – beraten und unterstützt (42,9 Prozent).
e) Greift für die Besetzung dieser Gremien das
Bundesgremienbesetzungsgesetz?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Maß hat das Gesetz bisher erfolgreich gewirkt
(bitte einzeln begründen)?
Bei der Berufung von Mitgliedern für die EFI und die Forschungsunion
Wirtschaft-Wissenschaft findet das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG)
Anwendung. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die fachliche und
persönliche Qualifikation der Kandidatinnen und Kandidaten stehen nicht immer
Personen beiderlei Geschlechts in paritätischem Verhältnis zur Verfügung. Dies
gilt auch für den Innovationsdialog bei der Bundeskanzlerin.
Das BGremBG betrifft auch die Berufung von Mitgliedern in den SRU. Im
Hinblick auf die unter Beachtung des übergeordneten Kriteriums der
Fachkompetenz in Schwerpunktbereichen der Umweltpolitik der Bundesregierung erfolgte
Zusammensetzung des künftigen Sachverständigenrats wurde darauf
hingewirkt, verschiedene Fachgebiete anteilig mit Frauen zu besetzen. Dies gelang bei
den Fachgebieten Ökonomie, Politikwissenschaften und Toxikologie.
Auch für die Besetzung des Beirats des WBGU gilt das BGremBG. Die
Bundesregierung achtet, unter Berücksichtigung der fachlichen Eignung, bei der
Besetzung des Beirats auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen.
Bei der Besetzung der Kuratorien von BAM, PTB und BGR findet das
BGremBG Anwendung. In der Besetzung der Gremien, die jeweils zur Hälfte
aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft bestehen,
spiegeln sich jedoch die Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungspositionen in
Wirtschaft sowie die Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungspositionen in
Wissenschaft wider. Das BMWi bemüht sich, den Anteil von Frauen in den
Kuratorien hin zu einer paritätischen Zusammensetzung zu erhöhen.
Bei der Berufung von Mitgliedern für das Kuratorium des DIE greift das
BGremBG und wird erfolgreich angewandt.
In den jeweiligen Berufungsverfahren für den Wissenschaftlichen Beirat des
BMVBS, des BBSR und der BASt werden Personen verschiedenen Geschlechts
mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation
berücksichtigt, soweit diese zur Verfügung stehen und ihre Bereitschaft zur
Mitwirkung erklären. Dabei geht in allen Gremien das Bestreben dahin, den
Frauenanteil zu erhöhen. Diese Aussage gilt auch für die Beratungsgremien des BMG.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/30112. a) Welche übergeordneten Entscheidungsgremien der Zuwendungsgeber
existieren zur Steuerung der außeruniversitären
Forschungsorganisationen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG)?
Für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der
Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des
Wissenschaftssystems (vgl. Artikel 1 des GWK-Abkommens) haben die
Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf
Grundlage des Artikel 91b des Grundgesetzes ein Verwaltungsabkommen über
die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
beschlossen. Gemäß Artikel 1 des GWK-Abkommens gehören der GWK die für
Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und
Minister und Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder an. Gemäß
Artikel 5 Absatz 1 des GWK-Abkommens wird die Konferenz bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben von einem Ausschuss unterstützt. Gemäß Artikel 6 des GWK-
Abkommens gehören dem Ausschuss je eine Vertreterin oder je ein Vertreter auf
der Amtschefs- oder Abteilungsleitungsebene der für Wissenschaft und
Forschung sowie der für Finanzen zuständigen Ministerien des Bundes und der
Länder an. Die Mitglieder können jeweils ein stellvertretendes Mitglied benennen.
Gemäß der „Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die
gemeinsame Förderung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V. – Ausführungsvereinbarung FhG (AV-FhG)“ ist ein Bund-
Länder-„Ausschuss Fraunhofer-Gesellschaft“ als Fachausschuss der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) eingerichtet. Diesem Ausschuss gehören bis zu
3 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und bis zu 2 Vertreterinnen
und Vertreter der Regierungen der beteiligten Bundesländer an.
Der Ausschuss der Zuwendungsgeber für die Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren (HGF) besteht als Fachausschuss mit besonderen
Zuständigkeiten neben dem GWK-Ausschuss.
Die GWK-Fachausschüsse für Angelegenheiten der Max-Planck-Gesellschaft
(MPG) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bereiten weitgehend
die Entscheidungen der GWK vor und werden hier deshalb nicht als
eigenständiges Entscheidungsgremium verstanden.
Bei den Gremien der DFG handelt es sich nicht um Entscheidungsgremien der
Zuwendungsgeber. Allerdings entsenden Bund und Länder Vertreterinnen und
Vertreter in den Hauptausschuss der DFG. Dabei handelt es sich um das zentrale
Entscheidungsgremium der DFG, in dem auf der Grundlage der Beschlüsse des
Senats die wesentlichen die DFG betreffenden wissenschaftspolitischen
Entscheidungen abschließend getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die
Entscheidungen über den Wirtschaftsplan der DFG und, damit verbunden, über die
allgemeine Entwicklung der Förderpolitik.
b) In welchem Verfahren und nach welchen Kriterien wurden diese
Gremien besetzt?
Die Mitglieder der GWK und des GWK-Ausschusses sind aufgrund ihres Amtes
bestimmt (s. a. Antwort zu Frage 2a).
Die Mitglieder des Ausschusses der Zuwendungsgeber für die HGF sind
Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsministerien der Bundesländer, die sich
regelmäßig an der Finanzierung zumindest einer der Mitgliedseinrichtungen der
HGF beteiligen. Den Vorsitz hat das BMBF inne. Daneben ist das für das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zuständige Ressort BMWi
vertreten. Die Präsidentin/der Präsident der HGF (gegenwärtig: der Präsident) ist
qua Amt ständiger Gast im Ausschuss der Zuwendungsgeber für die HGF.
Drucksache 17/3011 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Hauptausschuss der DFG besteht aus den 39 Mitgliedern des Senats, aus
Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, die insgesamt 16 Stimmen führen, aus
16 Vertreterinnen und Vertreter der Länder sowie aus zwei Vertreterinnen und
Vertretern des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Für den Bund
entsenden die im Hauptausschuss vertretenen Bundesressorts mit Einverständnis
des Bundeskabinetts ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter. Die
Benennung muss funktions- (möglichst Abteilungsleitungsebene) und sachbezogen
(fachliche Zuständigkeit) erfolgen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder
sind die Wissenschaftsministerinnen und -minister, die sich vertreten lassen
können. Die 39 Mitglieder des Senats setzen sich aufgrund folgenden Verfahrens
nach folgenden Kriterien zusammen: Die Präsidentin (oder der Präsident) der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Präsident (oder die Präsidentin) der
Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Präsident (oder die
Präsidentin) der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) gehören dem Senat der DFG
qua Amt an. Die übrigen 36 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung
der DFG für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Präsidentinnen und
Präsidenten der Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren und der Fraunhofer-Gesellschaft sowie der Vorsitzende (oder die
Vorsitzende) des Wissenschaftsrates sind ständige Gäste des DFG-Senats. Die
Kriterien für die Wahl der Mitglieder des Senats sind breite fachliche Anerkennung,
ein über die Grenzen des eigenen Fachgebiets hinausgehender Überblick über
die allgemeinen Belange der Wissenschaft, Verständnis für die Probleme anderer
Fachgebiete, wissenschaftspolitische Erfahrung, Interesse an Planungsfragen
sowie persönliche Integrität und Sachbezogenheit des Urteils. Die
Mitgliedseinrichtungen der DFG (wissenschaftliche Hochschulen, andere
Forschungseinrichtungen, Akademien der Wissenschaften und wissenschaftliche Verbände)
werden alljährlich um Vorschläge für geeignete Mitglieder des Senats gebeten.
Hierbei wird regelmäßig auf die besondere Bedeutung der Gleichstellung von
Männern und Frauen in der Wissenschaft hingewiesen.
c) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in diesen Gremien (bitte jeweils
einzeln aufführen)?
Die 34 Mitglieder der GWK setzten sich aus 13 Frauen und 21 Männern
zusammen (38,2 Prozent).
Zum GWK-Ausschuss sind derzeit als Mitglieder benannt: 27 Männer, 6 Frauen;
ein Land hat (Stand 14. September 2010, Auskunft GWK Büro) zz. kein Mitglied
benannt, entsendet aber eine Vertreterin. Der faktische Frauenanteil beträgt somit
20,5 Prozent.
Der Bund-Länder-„Ausschuss Fraunhofer-Gesellschaft“ umfasst insgesamt
33 Mitglieder; davon sind 8 Frauen (25 Prozent).
Der Ausschuss der Zuwendungsgeber für die HGF hat insgesamt 16 Mitglieder.
Davon sind 4 Frauen (25 Prozent).
Da ein Platz im Senat der DFG derzeit unbesetzt ist, setzt sich der Senat aus
16 Frauen und 22 Männern zusammen. Bund und Länder stellen derzeit mit
10 Frauen und 14 Männern reguläre Mitglieder im DFG-Hauptausschuss.
Mit dem Ziel der Erhöhung des Frauenanteils in ihren Gremien fordert die DFG
ihre Mitglieder regelmäßig auf, vermehrt Wissenschaftlerinnen für die
Nachbesetzung der Senatorinnen und Senatoren vorzuschlagen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3011d) Greift bei der Besetzung dieser Gremien das
Bundesgremienbesetzungsgesetz?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Maß hat das Gesetz bisher erfolgreich gewirkt?
Da die Besetzung der GWK und des GWK-Ausschusses qua Amt erfolgt, findet
das BGremBG keine Anwendung (s. a. Antwort zu Frage 2b).
Die Mitglieder des Bund-Länder-„Ausschusses Fraunhofer-Gesellschaft“
werden von den jeweiligen Ressorts auf Bundes- und Landesebene benannt. Da die
Besetzung qua Amt erfolgt, findet das BGremBG keine Anwendung.
Die Entsendung der Mitglieder des Ausschusses der Zuwendungsgeber für die
HGF erfolgt ex officio; aus diesem Grunde greift das BGremBG hier nicht. Die
Mehrzahl der Ausschussmitglieder wird von den Ländern entsandt.
Das BGremBG gilt für die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesressorts für den DFG-Hauptausschuss. Allerdings muss die Benennung
im Fall des DFG-Hauptausschusses funktions- (möglichst
Abteilungsleitungsebene) und sachbezogen (fachliche Zuständigkeit) erfolgen, so dass die
Benennung für den Hauptausschuss regelmäßig mit der Funktionswahrnehmung der
entsprechenden Person im Bundesministerium verbunden ist.
3. a) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Senaten der außeruniversitären
Forschungsorganisationen und der DFG (bitte einzeln aufführen und
externe Wahlmitglieder getrennt darstellen)?
Der Anteil der Frauen im Senat der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried
Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) beträgt derzeit 14,6 Prozent; d. h. 6 von 41
Positionen sind weiblich besetzt.
Dem Senat der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) gehören gegenwärtig 63
Personen an. Davon sind 9 (14,3 Prozent) Frauen. Von den 32 Wahlsenatorinnen
und -senatoren (gemäß § 12 Absatz 1 der MPG-Satzung) sind 4 (12,5 Prozent)
Frauen. Davon sind 3 Wahlsenatorinnen Externe (9,4 Prozent).
Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft e. V. (FhG), dessen Mitglieder von der
Mitgliederversammlung der FhG gewählt werden, umfasst insgesamt 26
Mitglieder. Darunter befinden sich 4 Frauen (15,4 Prozent).
Von den 26 Mitgliedern des Senats der FhG werden bis zu 18 gewählt. Von den
gewählten Senatsmitgliedern der FhG sind derzeit 17 Positionen besetzt. Davon
sind 3 weiblich (bezogen auf die Gesamtzahl 26 der Senatsmitglieder: 11,5
Prozent) besetzt.
Dem Senat der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF)
gehören insgesamt 31 Mitglieder an. Darunter befinden sich 3 Frauen (9,7
Prozent).
Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt sich derzeit aus
16 Frauen (42,1 Prozent) und 22 Männern zusammen. Ein Platz bleibt bis zur
nächsten Mitgliederversammlung der DFG unbesetzt.
b) Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren wurden die externen
Wahlmitglieder der Senate der außeruniversitären
Forschungsorganisationen besetzt?
Externe Wahlmitglieder des Senats der Leibniz-Gesellschaft werden nach der
Wahlordnung des Senats der WGL besetzt; es gilt das freie Vorschlagsrecht.
Drucksache 17/3011 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Wahl der Senatorinnen und Senatoren der Max-Planck-Gesellschaft ist in
einer Wahlordnung gemäß § 12 Absatz 3 Satz 5 der MPG-Satzung geregelt. Ein
entsprechend der Wahlordnung gebildeter Wahlausschuss holt Kandidatinnen-
und Kandidatenvorschläge von den Senatorinnen und Senatoren, den
Mitgliedern der Gesellschaft und dem Wissenschaftlichen Rat ein und schlägt der
Hauptversammlung der Mitglieder Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl
vor. Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist gemäß
Wahlordnung darauf zu achten, dass die verschiedenen, die Gesellschaft tragenden
Kräfte angemessen repräsentiert sind.
Nach der Satzung der Helmholtz-Gemeinschaft werden 6 externe
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das Spektrum der HGF abdecken
sollen, und 6 Persönlichkeiten aus der Wirtschaft in den Senat berufen. Die
Berufung erfolgt gemeinsam durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister
für Bildung und Forschung und die HGF-Präsidentin bzw. durch den HGF-
Präsidenten.
Die Mitgliederversammlung der FhG wählt die Mitglieder des Senats aus dem
Bereich der Wissenschaft, der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens. Gemäß
Wahlordnung für die Wahl von Senatorinnen und Senatoren der FhG können die
Mitglieder der FhG, des Senats, des Vorstands und des wissenschaftlich-
technischen Rates Wahlvorschläge unterbreiten.
c) Greift für die Senate das Bundesgremienbesetzungsgesetz?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Maß hat das Gesetz bisher erfolgreich gewirkt?
Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) greift nicht für den Senat der
Leibniz-Gemeinschaft, da durch die Satzung der WGL das Wahlverfahren
geregelt ist, das durch die Wahlordnung des Senats konkretisiert wird (s. § 2 Absatz 2
BGremBG).
Nach § 12 Absatz 7 der Satzung der MPG kann die Bundesregierung zwei
Bundesministerinnen bzw. Bundesminister oder Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretäre und die Kultus- und Finanzminister bzw. die Kultus- und
Finanzministerinnen der Länder gemeinsam 3 Landesministerinnen bzw.
Landesminister als Mitglieder des Senats benennen. Aufgrund der Benennung und
Mitgliedschaft qua Amt greift das BGremBG für den Senat der MPG nicht. Seitens der
Bundesregierung gehören dem Senat der MPG derzeit die Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, als Amtssenatorin und Werner
Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, als Amtssenator an.
Die Verbände, die Länder und sonstige Stellen werden auf die Geltung des
BGremBG in aktuellen Besetzungsverfahren hingewiesen und z. B. im Hinblick
auf die Besetzung des Ausschusses der Zuwendungsgeber für die HGF explizit
zur Benennung von geeigneten Kandidatinnen aufgefordert.
Das BGremBG greift bei der DFG für die Besetzung des Senats und seiner
Ausschüsse und Kommissionen nicht, da die DFG privatrechtlich als Verein
organisiert und nicht Teil der Bundesverwaltung ist.
d) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Senatskommissionen und
-ausschüssen der Forschungsorganisationen und der DFG (bitte einzeln
aufführen)?
Der Senat der FhG umfasst derzeit zwei Ausschüsse (zum einen für die Neu- und
Wiederwahl zum FhG-Senat, zum anderen zur Neu- und Wiederberufung des
FhG-Vorstands), deren Mitglieder personenidentisch sind. Beide Ausschüsse
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3011bestehen aus jeweils 5 Mitgliedern. Beiden FhG-Senatsausschüssen gehört keine
Frau an.
Der Senat der MPG hat zur Beratung in Fragen der Forschungspolitik und
Forschungsplanung einen ständigen Ausschuss gebildet; eines der 20 Mitglieder ist
eine Frau (5 Prozent).
Bei der WGL ist der Senatsausschuss Evaluation (SAE) gebildet, der
Frauenanteil unter den 36 Mitgliedern betrug in den letzten 4 Jahren im Schnitt 18
Prozent. Des Weiteren ist bei der WGL der Senatsausschuss Wettbewerb (SAW)
eingerichtet (28 Mitglieder), dessen Frauenanteil bei 9 Prozent liegt.
Die Senatskommission der HGF umfasst insgesamt 9 Mitglieder. Davon sind
3 Frauen (33 Prozent).
Für die Senatskommissionen und -ausschüsse der DFG gilt Folgendes:
Bezeichnung des Gremiums
Anzahl männlicher
Mitglieder
(wissenschaftliche
Mitglieder)
Anzahl weiblicher
Mitglieder
(wissenschaftliche
Mitglieder)
Senat 20 15
Senatskommission Grundsatzfragen
der Genforschung 7 3
Senatskommission für Klinische
Forschung 10 2
Senatskommission für
tierexperimentelle Forschung 6 3
Senatskommission für
Geowissenschaftliche Gemeinschaftsforschung 14 6
Senatskommission für
Ozeanographie 15 3
Senatskommission für
Wasserforschung 10 5
Senatskommission zur
gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln 13 4
Senatskommission für Stoffe und
Ressourcen in der Landwirtschaft 12 3
Senatskommission zur Prüfung
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe 29 4
Senatskommission für
Biodiversitätsforschung 11 3
Ad-hoc-Ausschuss des Senats für die
Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen 6 5
Senatsausschuss für die
Sonderforschungsbereiche 31 8
Senatsausschuss für die
Graduiertenkollegs 18 12
Senatsausschuss für Perspektiven der
Forschung 4 4
Drucksache 17/3011 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie hoch ist der Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen Mitgliedern
der außeruniversitären Forschungsorganisationen, die auch die Leitung der
Institute stellen (bitte einzeln aufführen)?
Unter den 66 wissenschaftlichen Mitgliedern von Fraunhofer-Institutsleitungen
befinden sich 2 Frauen (3 Prozent).
Die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) verfügte im
Jahr 2009 über insgesamt 167 mit wissenschaftlichem Personal besetzte
Institutsleitungen, darunter 10 Frauen (6 Prozent).
In der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) waren 2009 insgesamt 272
Institutsleitungen mit wissenschaftlichem Personal besetzt, darunter 22 Frauen (8,1
Prozent).1
In der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) sind
gegenwärtig 86 Institutsleitungen mit wissenschaftlichem Personal besetzt,
darunter 5 Frauen (5,8 Prozent).
Insgesamt waren danach in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
FhG, HGF, MPG und WGL im Jahr 2009 556 von insgesamt 924
Institutsleitungen mit wissenschaftlichem Personal besetzt. Von diesen 556 mit
wissenschaftlichem Personal besetzten Institutsleitungen waren 2009 40 Frauen besetzt
(7,2 Prozent).2
Die statistische Systematik weist hauptamtliche Präsidentinnen und Präsidenten
sowie Leiterinnen und Leiter einzelner Forschungszentren und -institute als
Institutsleitungen aus. FhG, HGF, MPG und WGL unterscheiden die Funktion
der Stelleninhaberinnen und -inhaber nicht nach wissenschaftlichem Personal
und Verwaltungspersonal.3
In der Geschäftsführung des DIE liegt der Frauenanteil bei 50 Prozent.
Die Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL), das Deutsche
Institut für Urbanistik GmbH (Difu)4, das Institut für Städtebau (ISB), das
Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW) und das Zentralinstitut für
Raumplanung an der Universität Münster (ZIR) werden jeweils von einem Mann
geleitet.
5. a) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Versammlungen der
Wissenschaftlich-Technischen Räte (WTR) der außeruniversitären
Forschungsorganisationen?
Der Anteil von Frauen in den Wissenschaftlichen Beiräten der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) betrug im Jahr 2009 17
Prozent; d. h. von insgesamt 648 Positionen in Wissenschaftlichen Beiräten der
WGL waren 110 weiblich besetzt.
1 Quelle: „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung – Vierzehnte Fortschreibung des
Datenmaterials [2008/2009] zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“;
am 14. September 2010 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern [GWK]
beraten und verabschiedet.
2 Quelle: „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung – Vierzehnte Fortschreibung des
Datenmaterials [2008/2009] zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“;
am 14. September 2010 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern [GWK]
beraten und verabschiedet.
3 Quelle: „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung – Vierzehnte Fortschreibung des
Datenmaterials [2008/2009] zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“;
am 14. September 2010 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern [GWK]
beraten und verabschiedet.
4 Seit 1. Dezember 2009 gibt es beim Difu einen Wissenschaftlichen Beirat, dem 6 Frauen und 12 Männer
angehören. Der Wissenschaftliche Beirat des Difu hat eine beratende bzw. begleitende Funktion und ist
kein Organ der Gesellschaft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3011Der Wissenschaftlich-Technische Rat der Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG) hat insgesamt 136 Mitglieder.
Darunter befinden sich 9 Frauen.
Die wissenschaftlich-technischen Räte der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren (HGF) werden von den jeweiligen Zentren kraft eigener
Satzungen eigenverantwortlich besetzt, i. d. R. teils mit den Inhaberinnen und
Inhabern bestimmter Funktionen (z. B. Abteilungs- oder Institutsleitungen), teils mit
gewählten Vertreterinnen und Vertretern der wissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf das Ergebnis dieser Wahlen hat der Bund keinen
Einfluss. Auf den Frauenanteil bei den Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern
wirkt sich allerdings die Frauenförderpolitik des Bundes unmittelbar aus.
b) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Kuratorien der Institute der
außeruniversitären Forschungsorganisationen?
Die 60 Kuratorien der Fraunhofer-Institute haben insgesamt 788 Mitglieder,
davon sind 38 Frauen (4,8 Prozent).
Von den 582 Mitgliedschaften in Kuratorien der Max-Planck-Institute werden
81 von Frauen wahrgenommen (13,9 Prozent).
Unter Einbeziehung auch der Aufsichts- und Stiftungsräte beträgt die
Gesamtzahl der Mitglieder in Kuratorien der Helmholtz-Gemeinschaft 212; davon sind
52 Frauen (24,5 Prozent).
Nachrichtlich aus dem Geschäftsbereich des BMVBS wird die nachfolgende
Zusammensetzung von Kuratorien der Institute außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen ausgewiesen:
6. Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Präsidien der außeruniversitären
Forschungsorganisationen (bitte einzeln aufführen)?
Das Präsidium der Leibniz-Gemeinschaft umfasst insgesamt 14 Mitglieder,
darunter befindet sich eine Frau (7 Prozent). Die Max-Planck-Gesellschaft hat
keinen Vereinsvorstand. Dieser wird gegenwärtig durch den Präsidenten und die
Generalsekretärin vertreten. Der Vorstand der Fraunhofer-Gesellschaft besteht
aus dem Präsidenten und zwei weiteren hauptamtlichen Mitgliedern. Der
Vorstand der FhG besteht derzeit aus Männern.
Vorbemerkung zur Beantwortung der Frage 7
Im Rahmen der Bund-/Länder-Zusammenarbeit fördert der Bund die Nationale
Akademie der Wissenschaften Leopoldina e. V. sowie die acatech – DEUTSCHE
AKADEMIE DER TECHNIKWISSENSCHAFTEN e. V. Beide Akademien
nehmen ihre Aufgaben autonom und eigenverantwortlich wahr. Das BGremBG
kommt für die Wahl der Organe (z. B. Präsidien, Senate etc.) nicht zur An-
Institut
Anzahl der Frauen
im Kuratorium
Anzahl der Männer
im Kuratorium
Akademie für Raumforschung und
Landesplanung (ARL) 1 6
Institut für Städtebau (ISB) 0 5
Institut für Städtebau und
Wohnungswesen (ISW) 1 9
Zentralinstitut für Raumplanung
an der Universität Münster (ZIR) 1 4
Drucksache 17/3011 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewendung, da beide Akademien ein jeweils eigenes Wahlverfahren in ihren
jeweiligen Satzungen vorsehen. Darüber hinaus hat der Bund sowohl bei der
Leopoldina als auch bei der acatech keine Berufungs- und Entsendungsrechte
i. S. des BGremBG. Im Senat der acatech sind qua Amt die beiden Vorsitzenden
der GWK Mitglied.
Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) wird
durch die Länder Berlin und Brandenburg, nicht aber durch den Bund, gefördert.
Der Bund hat daher keine rechtliche Grundlage, bei der BBAW-Daten zur
Beantwortung der Frage 7a bis 7c, zu erbitten.
7. a) Wie hoch ist der Anteil der Frauen an den Mitgliedern der Nationalen
Akademie Leopoldina, der Deutschen Akademie der
Technikwissenschaften acatech sowie der Berlin-Brandenburgischen Akademie der
Wissenschaften?
Die Leopoldina hat insgesamt 1 397 Mitglieder. Darunter befinden sich
106 Frauen (7,6 Prozent). Die acatech hat insgesamt 338 Mitglieder. Davon sind
16 weiblich (4,7 Prozent).
b) Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren werden die
Mitglieder der genannten Akademien benannt?
Siehe Vorbemerkung zu Frage 7.
c) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Präsidien der genannten
Akademien?
Das Präsidium der Leopoldina hat insgesamt 12 Mitglieder, davon 2 Frauen
(16,7 Prozent). Die Generalsekretärin ist im Präsidium mit beratender Stimme
vertreten. Das Präsidium der acatech hat insgesamt 14 Mitglieder. Darunter
befindet sich zz. keine Frau.
8. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Anteil von
Frauen in beratenden und entscheidenden Gremien der Forschungs- und
Technologiepolitik zu erhöhen?
Nach Maßgabe des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) ist darauf
hinzuwirken, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in
Gremien geschaffen oder erhalten wird. Die Durchführung des BGremBG
obliegt den einzelnen Bundesministerien, die hieran in eigener Zuständigkeit
kontinuierlich arbeiten.
9. Strebt die Bundesregierung eine Steigerung der Beteiligung von Frauen in
den genannten Beratungs- und Entscheidungsgremien an?
Wenn ja, welche Anteile für Frauen strebt die Bundesregierung mit welchen
Maßnahmen an?
Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen Maßnahmen und Instrumenten
die Gleichstellung von Frauen und Männern in den unterschiedlichsten
Politikfeldern, um den bisher auf steigendem Qualifikations- und
Verantwortungsniveau geringer werdenden Frauenanteil stetig und langfristig zu erhöhen. Die
Bundesregierung strebt damit auch eine Erhöhung der Repräsentanz von Frauen
in Beratungs- und Entscheidungsgremien an. Voraussetzung dafür ist die
Erhöhung des Bewerberinnen- und Kandidatinnenkreises. Die Gleichstellungspolitik
der Bundesregierung ist darauf ausgerichtet, Frauen adäquat in Beratungs- und
Entscheidungsprozesse einzubinden, deren Ergebnisse und Auswirkungen die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/3011Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen in unserem Land
unmittelbar gestalten.
Zum Beispiel strebt die Bundesregierung, vertreten durch das BMZ, im Hinblick
auf das Kuratorium des DIE die Erhöhung des Frauenanteils unter den vom BMZ
zu berufenden Mitgliedern von aktuell 40 Prozent auf 50 Prozent an.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Gremien,
in denen sie selbst das Recht zur Ernennung oder Berufung wahrnimmt, zu
einem der Parität entsprechenden Anteil mit Frauen zu besetzen?
Für die Besetzung von Gremien, in denen die Bundesregierung selbst das Recht
zur Ernennung oder Berufung wahrnimmt, ist das BGremBG anzuwenden. Im
Einzelnen sind die jeweils federführenden Ressorts verantwortlich.
Gremienbesetzungsfragen sind in grundsätzlicher Form vom für das BGremBG
federführenden Ressort BMFSFJ durch St-Schreiben vom 4. September 2007 an die
Bundesministerien sowie durch Schreiben des Kabinett- und Parlamentreferates vom
22. November 2007 an die Bundesministerien aufgegriffen worden.
11. Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz des seit 1994 geltenden
Bundesgremienbesetzungsgesetzes bis heute keine Parität in der Besetzung der
Beratungs- und Entscheidungsgremien erreicht wurde?
Frauen sind in Wissenschaft und Forschung auf den auf den erforderlichen
Qualifikationsstufen, besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld,
unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle ihnen angebotenen
Gremienmitgliedschaften annehmen können.
Darüber hinaus sind Benennungen bzw. Entsendungen in Gremien durch den
Bund oftmals mit der Wahrnehmung eines bestimmten Amtes verbunden.
12. Wann wird die Bundesregierung den Fünften Gremienbericht vorlegen?
Die Bundesregierung legt gemäß § 9 BGremBG dem Deutschen Bundestag in
jeder Legislaturperiode hierzu einen Bericht vor. Der „Fünfte Bericht der
Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im
Einflussbereich des Bundes (Fünfter Gremienbericht)“, der den Berichtszeitraum 2005
bis 2009 umfasst, wird zz. im BMFSFJ erarbeitet und dem Deutschen Bundestag
voraussichtlich Ende dieses Jahres zugeleitet.
13. Existiert ein interministerieller Prozess in der Bundesregierung zur
Integration geschlechtsspezifischer Fragestellungen in der FuE-
Projektförderung (FuE – Forschung und Entwicklung)?
Wenn ja, welche Bundesministerien sind in welcher Form daran beteiligt?
Nein.
14. Werden Fragen der Geschlechterperspektive regelmäßig in die
Ausschreibungen für die Forschungsförderung der Bundesministerien integriert?
Wenn nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
eine solche Integration zu erreichen?
Vorhaben im Rahmen fachpolitischer Förderprogramme der Bundesregierung
greifen Genderaspekte und -themen regelmäßig auf. Selbst wenn nicht in jedem
Drucksache 17/3011 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFalle explizit auf die Gleichstellung von Frauen und Männern verwiesen wird,
finden Genderaspekte als Querschnittsfragestellungen vielfach immanent
Berücksichtigung in Forschung und Entwicklung. Die Bundesregierung sieht sich
verpflichtet, Fragen der Geschlechterperspektive in die
Ressortforschungsprojekte und die sonstige Forschungszusammenarbeit als Querschnittsthema
immanent zu integrieren.
Im BMBF wurde zur Sicherstellung dieser Zielsetzung bereits im Jahr 2003 die
Arbeitshilfe Gender-Mainstreaming in Forschungsvorhaben (Ressortforschung)
eingeführt.
15. Gibt es eine Evaluation der Anwendung der Arbeitshilfe zu § 2 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien „Gender
Mainstreaming in Forschungsvorhaben“?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung hat die Gleichstellung von Frauen und Männern als
durchgängiges Leitprinzip anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe durch die
Strategie des Gender-Mainstreaming zu fördern. Die Verankerung in § 2 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und das Gesetz zur
Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den
Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz, BGleiG) haben die
Anwendung des Gender-Mainstreaming für alle Ressorts verbindlich gemacht. In
der interministeriellen Arbeitsgruppe Gender-Mainstreaming unter Leitung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde
u. a. vereinbart, Instrumente zu entwickeln, damit die Vorgaben von § 2 GGO
möglichst bald umgesetzt werden können. Die nachfolgenden Arbeitshilfen zu
§ 2 GGO sind solche Instrumente:
● Gender-Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften,
● Geschlechterdifferenzierte und gleichstellungsorientierte Erstellung von
Berichten,
● Checkliste Gender-Mainstreaming bei Maßnahmen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit sowie
● Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben,
die im Verwaltungshandeln für die Gleichstellung von Frauen und Männern
sensibilisieren und konkrete Hinweise zur Anwendung des Gender-Mainstreaming-
Prinzips geben. Mit § 2 GGO und den ergänzenden Arbeitshilfen wird die
Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen politischen, normgebenden
und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen
sichergestellt und gefördert.
Eine Evaluation der Anwendung der Arbeitshilfe zu § 2 GGO „Gender
Mainstreaming in Forschungsvorhaben“ wurde bislang nicht vorgenommen, weil die
interministerielle Arbeitsgruppe, die die GGO im Rahmen des Programms
„Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ der Bundesregierung überarbeitet hat,
keinen besonderen Bedarf dafür erkannt hat.
16. In welchen Forschungsfeldern neben der Medizin- und
Gesundheitsforschung sieht die Bundesregierung besonderen Bedarf für die Forschung?
Neben dem BMBF sind eine Reihe weiterer Ressorts mit Forschungsfragen im
eigenen Zuständigkeitsbereich befasst. Im Rahmen der vom Bund veranlassten
Forschung und Entwicklung initiieren die Ressorts allgemeine
Forschungsförderung sowie die sog. Ressortforschung, soweit diese zur sachgerechten Wahrneh-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/3011mung der jeweiligen Ressortaufgaben erforderlich sind. Hierfür ist jedes Ressort
innerhalb seines Geschäftsbereichs selbst verantwortlich. Die fachpolitische
Ausrichtung der forschungsrelevanten Maßnahmen der einzelnen
Bundesressorts orientiert sich grundsätzlich an den Leitlinien des Koalitionsvertrages.
Einzelheiten regeln öffentliche Ausschreibungen, Auftragsvergaben,
Bekanntmachungen etc.
Das Gesundheitsforschungsprogramm des BMBF ist ein Beispiel, wie die
Forschungsförderung des Bundes Genderfragen erfolgreich integrieren kann: Im
Rahmen der Projektförderung des Gesundheitsforschungsprogramms sind
Expertinnen nicht nur zu einem hohen Prozentsatz über entsprechende Gremien in
die einzelnen Entscheidungsprozesse eingebunden, es werden auch in
erheblichem Maße Wissenschaftlerinnen über Vorhaben in der biomedizinischen
Forschung gefördert und wichtige genderspezifische Fragestellungen erforscht.
17. Inwieweit bezieht die Bundesregierung die Genderperspektive in die
Strategien und Instrumente der Innovationsförderung, etwa der KMU-
Förderung (KMU – kleine und mittlere Unternehmen), der Clusterförderung
oder der Förderung zur Elektromobilität, ein?
Mit KMU-innovativ hat das BMBF eine Förderinitiative gestartet, die in den von
den jeweils zugehörigen Fachprogrammen gesetzten Rahmen themenoffen ist.
Grundsätzlich können in den Projekten dementsprechend genderspezifische
Fragestellungen aufgegriffen werden. Ob und wie dies geschieht, liegt in der
Verantwortung der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen und ihrer
Forschungspartner. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für den Spitzencluster-
Wettbewerb. Die Themenoffenheit und die Betonung der Einbindung aller relevanten
Akteure der Region ist aus Sicht des BMBF eine gute Voraussetzung, um in den
Spitzenclustern auch genderspezifische Fragestellungen, beispielsweise andere
Anforderungen von Frauen an Innovationen, aufzugreifen. Insbesondere in den
vielfältigen Aktivitäten zur Mobilisierung von Fachkräften in den
Spitzenclustern spielt die Gewinnung von Frauen für technische Berufe oder MINT-
Studiengänge und damit die Überwindung der Unterrepräsentation von Frauen in
diesen Bereichen eine wichtige Rolle. Das BMFSFJ wird zu Fragen der KMU-
Förderung beteiligt.
Der Bekanntmachung für die Fördermaßnahme „Schlüsseltechnologien für die
Elektromobilität – STROM“ des BMBF ist keine Anhörung eines externen
Beratungsgremiums vorausgegangen. Ob die Antragstellerinnen und Antragsteller
im Rahmen ihrer Förderanträge Genderaspekte explizit aufgreifen oder
ausweisen, wird sich erst im weiteren Antragsverfahren erweisen.
Die Nationale Plattform Elektromobilität, die in der Ressortzuständigkeit des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) liegt, soll
ermitteln, wo die Chancen und Stärken Deutschlands im Bereich der
Elektromobilität liegen, und dazu beitragen, die Ziele des nationalen
Entwicklungsplans Elektromobilität umzusetzen. Das Gremium wurde am 3. Mai 2010 beim
Spitzentreffen von Industrie, Wissenschaft und Verbänden in Anwesenheit von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegründet. Die Plattform besteht aus
sieben Arbeitsgruppen: AG 1 – Antriebstechnologie; AG 2 – Batterietechnologie;
AG 3 – Infrastruktur und Netzintegration; AG 4 – Normung, Standardisierung
und Zertifizierung; AG 5 – Materialien und Recycling; AG 6 – Nachwuchs und
Qualifizierung; AG 7 – Rahmenbedingungen. Auf insgesamt 126
Arbeitsgruppenmitglieder kommen dabei 8 Frauen, welche sich auf die Arbeitsgruppen
AG 5 (1 Frau), AG 6 (4 Frauen), AG 7 (3 Frauen) verteilen (6,4 Prozent).
Das BMVBS berücksichtigt in der Mobilitätsforschung und Verkehrsplanung
Zielgruppengerechtigkeit, Gleichstellungsaspekte sowie Barrierefreiheit. Das
Drucksache 17/3011 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRessort führt deshalb regelmäßig zielgruppen- und geschlechtsspezifische
Erhebungen (z. B. Mobilität in Deutschland, Mobilitätspanel) durch und hat in seiner
Ressortforschung eine Reihe von Untersuchungen mit direktem und indirektem
Bezug zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Die Untersuchungen zeigen zum
einen, dass insgesamt zwar der Einfluss des Merkmals Geschlecht auf das
Mobilitätsverhalten abnimmt im Vergleich zu anderen Merkmalen (Sichtweisen, Pkw-
Besitz, Haushalts- und Lebensphase, Erwerbstätigkeit, Lebensstil). Andererseits
kommen sie auch zu dem Ergebnis: Frauen und Männer sind unterschiedlich
mobil. Öffentliche Verkehrsmittel werden in erster Linie von Frauen genutzt,
Frauen gehen häufiger zu Fuß als Männer, sind eher mit kleinen Kindern
unterwegs und verfügen für den alltäglichen Gebrauch seltener über ein Auto. Diese
Erkenntnisse werden bei der Innovationsförderung des BMVBS berücksichtigt.
Dabei wird u. a. das Prinzip des „Design für alle“ verfolgt, indem Belange und
Interessen aller Zielgruppen gleichermaßen, gleichberechtigt und ausgewogen
einbezogen werden.
18. Warum wurden geschlechterspezifische Bedarfe und Sichtweisen auf
Forschung und Innovation bei der Erarbeitung der „Hightech-Strategie 2020“
außen vor gelassen, obwohl diese wichtige Impulse für Innovationen und
marktfähige Produkte setzen können?
Die Hightech-Strategie der Bundesregierung formuliert ein nationales
Gesamtkonzept, das die wichtigsten Akteure des Innovationsgeschehens hinter einer
gemeinsamen Idee versammelt. Sie hat für die unterschiedlichen
Innovationsfelder Ziele formuliert, Prioritäten gesetzt und neue Instrumente eingeführt. Als
inhaltliche Klammer bündelt sie Akteure und innovationspolitische Themen
über Ressortgrenzen hinweg. Die im Juli 2010 von der Bundesregierung
vorgelegte „Hightech-Strategie 2020“ beschreibt die Fortentwicklung der in der
letzten Legislaturperiode initiierten Hightech-Strategie und erläutert die neue
Akzentuierung auf strategischer Ebene. Die geschlechterbezogene
Chancengerechtigkeit wird als durchgängiges Leitprinzip in der Forschungs- und
Innovationspolitik einbezogen und findet bei der Entwicklung von Programmen und
Maßnahmen kontinuierlich Berücksichtigung. Der Entwicklung von
chancengerechten Strukturen zur Unterstützung der Teilhabe und Karriereentwicklung
von Frauen und Mädchen kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu, um alle
Potenziale zu nutzen und den Innovationsstandort langfristig und nachhaltig zu
stärken.
19. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Rahmen des
zukünftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms eine stärkere
Berücksichtigung der Geschlechterdimension integriert wird und Gender Action
Plans wieder zur Grundanforderung bei der Begutachtung von
Projektanträgen werden?
Die Bundesregierung misst nach wie vor der Beteiligung von
Wissenschaftlerinnen in EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP) und der Integration der
Geschlechterdimension in die Projekte des FRP hohe Bedeutung bei. Diese Ziele der
Bundesregierung sind entsprechend in das Leitlinienpapier der Bundesregierung
für das 8. FRP aufgenommen worden. Drei Jahre vor dem Start des 8. FRP sind
Detailfragen zu seiner Durchführung noch nicht ausgearbeitet. Bei der
Antragstellung im 7. FRP sind Genderaspekte unter dem Punkt „Consideration of
gender aspects“ zu bearbeiten. Erfahrungswerte von Antragstellenden in
Deutschland mit diesem Punkt werden gegenwärtig eingeholt und für die Stellungnahmen
Deutschlands bei der weiteren Vorbereitung des 8. FRP herangezogen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]