[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3864 –
Stand der China-Strategie der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
kündigt die Koalition eine umfassende China-Strategie in Deutschland im
Rahmen der EU an, um in der systemischen Rivalität mit China um die
künftige Weltordnung die Werte und Interessen der regelbasierten internationalen
Ordnung verteidigen zu können. Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt „unsere
Beziehungen mit China in den Dimensionen Partnerschaft, Wettbewerb und
Systemrivalität gestalten [zu] wollen und [zu] müssen“. Zudem wird betont,
dass auf der Grundlage der Menschenrechte und des geltenden internationalen
Rechts die Kooperation mit China gesucht und stärker europäisch ausgestaltet
werden sollen (Quelle: Koalitionsvertrag (bundesregierung.de)).
Auf folgende weitere Fragestellungen wird dabei verwiesen: Eine enge
transatlantische Abstimmung in der China-Politik und die Zusammenarbeit mit
gleichgesinnten Ländern soll angestrebt werden, um strategische
Abhängigkeiten von China zu reduzieren. Als Erwartung an die chinesische
Außenpolitik wird formuliert, dass diese eine verantwortungsvolle Rolle für Frieden
und Stabilität in ihrer Nachbarschaft spielt. Die Bundesregierung will sich
dafür einzusetzen, dass territoriale Streitigkeiten im süd- und ostchinesischen
Meer auf Basis des internationalen Seerechts beigelegt werden. Zu den
weiteren Aussagen zählt, dass eine Veränderung des Status Quo in der Straße von
Taiwan nur friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen darf, dass
im Rahmen der Ein-China-Politik der EU, die sachbezogene Teilnahme des
demokratischen Taiwan in internationalen Organisationen unterstützt wird,
dass Chinas Menschenrechtsverletzungen, besonders in Xinjiang, klar
thematisiert sowie dem Prinzip „Ein Land – zwei Systeme“ in Hong Kong wieder
Geltung verschafft werden muss (Quelle: Koalitionsvertrag (bundesregierun
g.de)).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die EU definiert China seit 2019 als „Partner, Wettbewerber und systemischen
Rivalen“. China ist demnach „in verschiedenen Politikbereichen ein
Kooperationspartner, mit dem die EU eng abgestimmte Ziele verfolgt, ein
Verhandlungspartner, mit dem die EU einen Interessensausgleich finden muss, sowie
zugleich ein wirtschaftlicher Konkurrent in Bezug auf technologische Führung
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4441
20. Wahlperiode 11.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und ein Systemrivale, der alternative Governance-Modelle verfolgt“ (
https://eu
r-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52019JC0005). Im
Koalitionsvertrag wurde auf dieser Grundlage vereinbart: „Um in der systemischen
Rivalität mit China unsere Werte und Interessen verwirklichen zu können,
brauchen wir eine umfassende China-Strategie in Deutschland im Rahmen der
gemeinsamen EU-China-Politik“. Die China-Strategie der Bundesregierung
wird diesen mehrdimensionalen Ansatz widerspiegeln: sowohl unter
Berücksichtigung unseres anhaltenden Interesses an Zusammenarbeit mit China als
auch angesichts der Herausforderungen der zunehmenden weltweiten
systemischen Rivalität mit China. Die Strategie wird einen Beitrag zu mehr Kohärenz
und Geschlossenheit im Umgang der Bundesregierung mit China leisten;
gleichzeitig soll sie umfassend Antworten auf die vielfältigen
Herausforderungen durch China geben. Die Verringerung übermäßiger wirtschaftlicher
Abhängigkeiten wird eine maßgebliche Rolle in der Strategie spielen. Sie wird daher
neben der Gestaltung des bilateralen Verhältnisses auf Basis unser Werte und
der daraus abgeleiteten Interessen auch Maßnahmen in Deutschland, in Europa
und in der Zusammenarbeit mit Partnern weltweit thematisieren. Die
europäische Dimension fließt dabei stets mit ein.
Derzeit wird die Strategie erarbeitet. Sie soll Grundlage für die verstärkte
china-politische Koordinierung der Bundesregierung sein und wird daher unter
Beteiligung aller Ressorts und des Bundeskanzleramts erstellt und anschließend
im Kabinett beschlossen; die Federführung liegt beim Auswärtigen Amt. Die
Umsetzung erfolgt durch die Ressorts gemäß ihrer fachlichen Zuständigkeit.
Da es sich bei der Erstellung der China-Strategie um einen laufenden,
regierungsinternen Abstimmungs-Vorgang handelt, und damit der Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist, kann sich die Bundesregierung zum
gegenwärtigen Zeit nicht zu Details äußern.
1. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dazu entschieden,
eine – nach dem Verständnis der Fragesteller – für die Öffentlichkeit
bestimmte China-Strategie zu erarbeiten, und erwartet sie durch diese
Öffentlichkeit Nachteile in der Implementierung ihrer China-Strategie?
Über die Art und Weise der Veröffentlichung wird nach Abschluss der Arbeiten
an der Strategie entschieden werden.
2. Wie sind die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung für die
Erarbeitung und Umsetzung einer umfassenden China-Strategie in
Deutschland im Rahmen einer gemeinsamen EU-China Politik konkret
verteilt?
3. Welche Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der
umfassenden China-Strategie, und wie werden diese definiert?
4. Welche Prinzipien, Werte und Interessen liegen der China-Strategie der
Bundesregierung zugrunde?
5. Welche thematischen und ordnungspolitischen Bereiche sollen aus Sicht
der Bundesregierung im Mittelpunkt ihrer China-Strategie stehen und im
Rahmen der Strategie dargelegt und erörtert werden?
6. Wie definiert die Bundesregierung die Dimension Partnerschaft, im
Rahmen derer sie die Beziehungen mit China weiter ausgestalten möchte?
a) Welche Kriterien sind erfüllt, und welche Gründe liegen vor, die aus
Sicht der Bundesregierung für eine Kategorisierung der Beziehungen
mit China in der Dimension Partnerschaft sprechen?
b) Wird sich die Kategorisierung der Beziehungen mit China in der
Dimension Partnerschaft in der China-Strategie der Bundesregierung
wiederfinden, und wenn ja, welche thematischen und
ordnungspolitischen Bereiche sollen in der neuen China-Strategie aus Sicht der
Bundesregierung in die Dimension Partnerschaft fallen?
7. Wie definiert die Bundesregierung die Dimension Wettbewerb, im
Rahmen derer sie die Beziehungen mit China gestalten möchte?
a) Welche Kriterien sind erfüllt, und welche Gründe liegen vor, die aus
Sicht der Bundesregierung für eine Kategorisierung der Beziehungen
mit China in der Dimension Wettbewerb sprechen?
b) Wird sich die Kategorisierung der Beziehungen mit China in der
Dimension Wettbewerb in der China-Strategie der Bundesregierung
wiederfinden, und wenn ja, welche thematischen und
ordnungspolitischen Bereiche sollen in der neuen China-Strategie aus Sicht der
Bundesregierung in die Dimension Wettbewerb fallen?
8. Wie definiert die Bundesregierung die Dimension Systemrivalität, im
Rahmen derer sie die Beziehungen mit China gestalten möchte?
a) Welche Kriterien sind erfüllt, und welche Gründe liegen vor, die aus
Sicht der Bundesregierung für eine Kategorisierung der Beziehungen
mit China in der Dimension Systemrivalität sprechen?
b) Wird sich die Kategorisierung der Beziehungen mit China in der
Dimension Systemrivalität in der neuen China-Strategie der
Bundesregierung wiederfinden, und wenn ja, welche thematischen und
ordnungspolitischen Bereiche sollen in der neuen China-Strategie in die
Dimension Systemrivalität fallen?
9. Gibt es neben den Dimensionen Partnerschaft, Wettbewerb,
Systemrivalität noch weitere Dimensionen im Rahmen derer die Bundesregierung
die Beziehungen mit China gestaltet und die Einzug in die neue China-
Strategie der Bundesregierung finden (wenn ja, bitte die weiteren
Dimension(en) und deren Kriterien darlegen)?
Die Fragen 2 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Wie lauten das institutionelle Regelwerk und der normative Kontext
konkret, auf die sich die die Bundesregierung im Rahmen der gemeinsamen
EU-China-Politik bei ihrer neuen China-Strategie stützt und in denen sie
ihre China-Strategie einbettet?
a) Wie bezieht sich die Bundesregierung dabei konkret auf die EU-
Asien-Konnektivitätsstrategie?
b) Wie bezieht sich die Bundesregierung dabei konkret auf die Global-
Gateway-Initiative der EU?
c) Wie bezieht sich die Bundesregierung dabei konkret auf die Indo-
Pazifik-Strategie der EU?
d) Wie bezieht sich die Bundesregierung dabei konkret auf die
Gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen
Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik: „EU-China – Strategische
Perspektiven“?
e) Gibt es darüber hinaus weitere Abkommen, Vereinbarungen und
institutionelle Rahmengerüste auf europäischer Ebene, auf die sich die
Bundesregierung bei der Erarbeitung und Umsetzung einer
umfassenden China-Strategie in Deutschland im Rahmen der gemeinsamen EU-
China-Politik konkret bezieht, und wenn ja, in welcher Form?
Die Fragen 10 bis 10e werden zusammen beantwortet.
Die China-Strategie der Bundesregierung wird relevante gemeinsame EU-
Positionen, die parallel erarbeitete Nationale Sicherheitsstrategie sowie die
Leitlinien der Bundesregierung zum Indo-Pazifik berücksichtigen. Darüber hinaus
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Wie ist der aktuelle Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
bezüglich der Erstellung einer neuen deutschen China-Strategie?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche konkreten Beiträge hat die Bundesregierung bislang zur
Entwicklung einer China-Strategie auf europäischer Ebene wann erbracht?
Die Bundesregierung bringt fortwährend und auf allen Ebenen deutsche
Interessen und Positionen in die gemeinsame Haltung der Europäischen Union
(EU) gegenüber China ein und war an allen strategischen Ausrichtungen der
EU zum Umgang mit China maßgeblich beteiligt. Zuletzt wurden die
Beziehungen der EU zu China auf dem Europäischen Rat am 20. und 21. Oktober
2022 und dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 17. Oktober 2022
ausführlich besprochen.
13. Mit welchen nationalen, europäischen und internationalen Partnern hat
die Bundesregierung zur Erarbeitung ihrer China-Strategie bislang den
Austausch gesucht (bitte die jeweiligen Treffen oder anderweitigen
Austausch mit den einzelnen Partnern darlegen)?
14. Welche nationalen, europäischen und weitere internationalen Akteure,
auch der Zivilgesellschaft, bezieht die Bundesregierung in die laufende
Ausarbeitung der China-Strategie ein (bitte die jeweiligen Treffen oder
anderweitigen Austausch mit den einzelnen Akteuren darlegen)?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung pflegt den ständigen Austausch zu China mit nahezu
allen Partnern auf europäischer und internationaler Ebene. National erfolgt ein
regelmäßiger Austausch mit Ländern und Kommunen, Wissenschaft und
Forschung, Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Für wann sind vonseiten der Bundesregierung die nächsten
deutschchinesischen Regierungskonsultationen angedacht?
In welchen weiteren institutionellen Formaten wird ein Austausch mit
China auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vonseiten
der Bundesregierung stattfinden?
Die 7. Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen werden derzeit geplant.
Der nächste EU-China-Gipfel ist noch nicht terminiert. Die Bundesregierung
setzt sich für regelmäßige Befassungen mit china-politischen Themen in der
EU und G7 ein.
Es wird zudem auf die Antworten zu den Fragen 12, 13 und 14 verwiesen.
16. In welchen formalen Rahmen möchte die Bundesregierung die
deutschchinesischen Regierungskonsultationen stärker europäisch ausgestalten?
17. Wie soll die stärkere europäische Ausgestaltung der
Regierungskonsultationen aus Sicht der Bundesregierung genau erfolgen, und in welchen
institutionellen Formaten soll dies geschehen?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Wie sind die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung für
Regierungskonsultationen verteilt?
Die Zuständigkeiten folgen dem Ressortprinzip. Das Auswärtige Amt hat eine
koordinierende Funktion.
19. Wie konkret werden die Leitlinien zum Indo-Pazifik der
Bundesregierung aus dem Jahr 2021 in die neue China-Strategie der Bundesregierung
eingearbeitet?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 10e verwiesen.
20. Inwiefern fließen die Ergebnisse und Vorhaben des G-7-Gipfels in Elmau
vom 26. bis 28. Juni 2022, einschließlich des Kommuniqués der Staats-
und Regierungschefs der G 7, in die China-Strategie der
Bundesregierung ein (bitte die einzelnen Maßnahmen aus dem Kommuniqué der
Staats- und Regierungschefs der G 7, die in der China-Strategie der
Bundesregierung aufgegriffen werden, auflisten)?
a) Wie konkret wird die vom G-7-Gipfel beschlossene Partnerschaft für
globale Infrastruktur und Investitionen Bestandteil der China-
Strategie der Bundesregierung?
b) Wie konkret arbeitet die Bundesregierung die Ergebnisse des G-7-
Gipfels in Elmau zur Beilegung der territorialen Streitigkeiten im
süd- und ostchinesischen Meer in ihre neue China-Strategie ein, und
wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass diese auch
tatsächlich umgesetzt werden?
c) Wie konkret werden die Ergebnisse des G-7-Gipfels in Elmau mit
Blick auf die Kooperation mit China bei der Bewältigung von
globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel und dem Verlust der
Biodiversität in die neue China-Strategie der Bundesregierung
einfließen?
d) Wie konkret werden die Appelle an China im Kommuniqué der
Staats- und Regierungschefs der G 7 vom 28. Juni 2022, seinen
Verpflichtungen gemäß internationalem Recht aufrechtzuerhalten, zur
internationalen Sicherheit beizutragen und das Prinzip der Vereinten
Nationen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten weiter zu
gewährleisten, Bestandteil der neuen China-Strategie der
Bundesregierung werden?
e) Wie konkret werden die Appelle an China im Kommuniqué der G 7,
zur Beendigung des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine einen
Beitrag zu leisten, Bestandteil der neuen China-Strategie der
Bundesregierung werden?
f) Wie konkret werden die Appelle an China im Kommuniqué der G 7,
seinen Verpflichtungen im Rahmen der chinesisch-britischen
gemeinsamen Erklärung zu Hongkong nachzukommen, Bestandteil der
neuen China-Strategie der Bundesregierung werden?
h) Wie konkret werden die Appelle an China im Kommuniqué der G 7,
universelle Werte sowie universelle Menschenrechte einschließlich in
Tibet und Xinjiang zu fördern und zu respektieren, Bestandteil der
neuen China-Strategie der Bundesregierung werden?
j) Welchen konkreten Beitrag wird die Bundesregierung zur im
Kommuniqué des G-7-Gipfels angekündigten Entwicklung einer
koordinierten Aktion zur Wettbewerbsgleichheit für Unternehmen und
Beschäftigte, zur Unterstützung von Diversifizierung und
wirtschaftlicher Widerstandsfähigkeit sowie zur Verringerung von
strategischen Abhängigkeiten leisten?
k) Inwieweit werden die Aufrufe an China im Kommuniqué der Staats-
und Regierungschefs der G 7 vom 28. Juni 2022 zur Umsetzung des
gemeinsamen Rahmens der G 20 zum Umgang mit Schulden über
die DSSI (G 20 Common Framework for Debt Treatments beyond
the Debt Service Suspension Initiative) hinaus einen Beitrag zu
leisten, konkret Bestandteil der neuen China-Strategie der
Bundesregierung?
Die Fragen 20 bis 20f, 20h und 20j bis 20k werden zusammen beantwortet.
Die Ergebnisse des G7-Gipfels in Elmau vom 26. bis 28. Juni 2022 werden in
der China-Strategie Niederschlag finden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
g) Wie möchte die Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag
angekündigtes Vorhaben, dass dem Prinzip „Ein Land – zwei Systeme“ in
Hong Kong wieder Geltung verschafft werden muss, in ihrer neuen
China-Strategie konkret umsetzen?
i) Wie wird die Bundesregierung konkret ihr im Koalitionsvertrag
angekündigtes Vorhaben, die sachbezogene Teilnahme des demokratischen
Taiwans in internationalen Organisationen im Rahmen der Ein-China-
Politik der EU zu unterstützen und Chinas
Menschenrechtsverletzungen, besonders in Xinjiang, klar zu thematisieren, in ihrer neuen
China-Strategie konkret umsetzen?
Die Fragen 20g und 20i werden zusammen beantwortet.
Die Aussagen des Koalitionsvertrags zu Hongkong und Taiwan werden in der
China-Strategie der Bundesregierung Niederschlag finden. Diese wird derzeit
erarbeitet, diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Hinsichtlich des im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhabens, die
sachbezogene Teilnahme des demokratischen Taiwans in internationalen
Organisationen im Rahmen der Ein-China-Politik der EU zu unterstützen, wird
zudem auf den Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Leitlinien der
Bundesregierung zum Indo-Pazifik für das Jahr 2022 vom 14. September 2022 (
https://ww
w.auswaertiges-amt.de/blob/2550170/faf9e225e2fc9a3cc8a07b82c85282b5/22
0906-fortschrittsbericht-der-indo-pazifik-leitlinien-data.pdf) hingewiesen.
21. Welche konkreten Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der
Allianz für Multilateralismus für die neue China-Strategie der
Bundesregierung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. In welchen thematischen Feldern strebt die Bundesregierung eine enge
transatlantische Abstimmung in der China-Politik an, und ist dies
Bestandteil der neuen China-Strategie der Bundesregierung?
Die Bundesregierung stimmt sich in allen Bereichen der China-Politik eng mit
den transatlantischen Partnern ab.
23. Mit welchen gleichgesinnten Ländern hat die Bundesregierung die
Zusammenarbeit gesucht, um strategische Abhängigkeiten von China
weiter zu reduzieren, und wie konkret ist dies Bestandteil der neuen China-
Strategie der Bundesregierung?
Die Bundesregierung arbeitet hierzu eng mit den europäischen und G7-Partnern
zusammen. Darüber hinaus sucht die Bundesregierung die Abstimmung mit
weiteren gleichgesinnten Staaten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
24. Wie gestaltet sich aus Sicht der Bundesregierung die aktuelle
außenwirtschaftspolitische Kooperation zwischen Deutschland und China, und wie
soll sich diese im Rahmen der neuen China-Strategie aus Sicht der
Bundesregierung in Zukunft weiterentwickeln?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber China bilateral und in Abstimmung
mit der EU-Kommission mit Nachdruck für Wirtschafts- und
Handelsbeziehungen ein, die auf reziproker Marktöffnung, fairen Wettbewerbsbedingungen und
Gleichbehandlung basieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
25. Welchen Beitrag leistet das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) zur Erarbeitung der China-Strategie der
Bundesregierung?
Welche Gründe sprechen vor dem Kontext der 2019 eingestellten China-
Strategie des BMBF gegebenenfalls nun doch für einen aktiven,
öffentlichen Beitrag des BMBF zur Erarbeitung der China-Strategie der
Bundesregierung?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird vor allem
das Thema der unabhängigen China-Kompetenz als einen Schwerpunkt
einbringen. Von 2015 bis Ende 2019 stellte die China-Strategie des BMBF einen
systematischen Rahmen für die Zusammenarbeit mit China in den Bereichen
Bildung, Forschung und Innovation dar.
26. Wie gestaltet sich aus Sicht der Bundesregierung die aktuelle
Kooperation zwischen Deutschland und China in den Bereichen Forschung,
Innovation und Digitalisierung, und wie soll sich diese im Rahmen der neuen
China-Strategie aus Sicht der Bundesregierung weiterentwickeln?
In den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung sind die
Bedingungen zur staatlichen Zusammenarbeit mit China schwieriger geworden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
27. a) Beabsichtigt die Bundesregierung einen Rück- oder Ausbau der
deutsch-chinesischen Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen
Bildung?
b) Wie viele Projekte werden derzeit in diesem Kontext gefördert (bitte
samt zur Verfügung stehender Fördermittel tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 27a und 27b werden zusammen beantwortet.
Derzeit werden zwei Verbundvorhaben vom BMBF gefördert. Aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) werden über das Programm develoPPP zwei laufende
Vorhaben der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) im
Bereich der beruflichen Bildung gefördert. Zudem gibt es zwölf laufende
Förderkreditvorhaben der finanziellen Zusammenarbeit (FZ), die thematisch dem
Wirkungsfeld berufliche Bildung zuzuordnen sind. Förderkredite sind
verzinsliche und vollständig rückzahlbare Kredite, die aus Marktmitteln der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert werden (ohne Beimischung von
Haushaltsmitteln). Seit 2020 werden Förderkredite nicht mehr für Vorhaben im
Bereich der beruflichen Bildung vergeben, neue Förderkreditvorhaben sind hier
nicht vorgesehen. Bezüglich der einzelnen Maßnahmen wird auf Anlage 1
verwiesen.* Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung die Fortsetzung der
bilateralen Kooperation im Bereich berufliche Bildung auf dem aktuellen
Niveau.
28. Gibt es Projekte der deutsch-chinesischen Berufsbildungskooperation,
die mittelbar oder unmittelbar in der Region Xingjiang stattfinden?
Kann das BMBF in diesem Kontext ausschließen, dass die
deutschchinesische Berufsbildungskooperation auf chinesischer Seite
zweckentfremdet wird?
Keines der genannten Projekte ist in Xinjiang angesiedelt. Für eine
Zweckentfremdung bestehen keine Anhaltspunkte.
29. Wie ist der aktuelle Stand der deutsch-chinesischen Kooperation im
Bereich „Industrie 4.0“?
Welche Aktivitäten haben auf deutscher und auf chinesischer Seite in
diesem Jahr mit welchem Ergebnis stattgefunden?
Die deutsch-chinesische Kooperation im Bereich Industrie 4.0 wird
gegenwärtig im Lichte der Entwicklung der Rahmenbedingungen in China evaluiert. Auf
Basis dieser Ergebnisse wird über die weitere Ausgestaltung zu entscheiden
sein. Im Bereich der Forschung laufen derzeit bis voraussichtlich Ende 2023
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4441 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
die Projekte der zweiten Bekanntmachung „Deutsch-Chinesische Kooperation
zur intelligenten Fertigung (Industrie 4.0) und Smart Services“. Die finale
Entscheidung zur dritten Bekanntmachungsrunde steht noch aus.
30. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Volksrepublik China am
Gesamtteil ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den
außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland (bitte
jeweils für die Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft,
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz zwischen 2015 bis 2022
tabellarisch darstellen)?
Auf die Übersicht in der Anlage 1 wird verwiesen.*
31. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung in China Verbindungsbüros, und wie stellen die
in China aktiven außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der
Personalauswahl vor Ort sicher, dass kein ungewollter Wissenstransfer
erfolgt bzw. Spionagetätigkeiten abgewehrt werden?
Die Fraunhofer-Gesellschaft unterhält das 1999 gegründete Fraunhofer
Representative Office Beijing. Die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren unterhält seit 2003 ein Verbindungsbüro in China.
Prozesse rund um das Personalmanagement der Einrichtungen liegen in der
Eigenverantwortung der Forschungseinrichtungen. Nach Angaben der
Einrichtungen haben die Mitarbeiter vor Ort nur zu ausgewählten Informationen
Zugriff.
Die Bundesregierung tauscht sich mit der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen und den Hochschulen regelmäßig zu allen Aspekten der Beziehungen mit
China aus, mit dem Ziel ein gemeinsames Verständnis bezüglich der Chancen
und Herausforderungen der Kooperation zu entwickeln. Ein fortwährend
wichtiges Thema dabei ist der Schutz vor ungewolltem Wissens- und
Technologietransfer.
32. a) Zu welchen Leitlinien hat sich die Bundesregierung bei
Wissenschafts- und Forschungskooperationen mit Drittländern wie China
verpflichtet?
Bei Wissenschafts- und Forschungskooperationen mit Drittländern ist für die
Bundesregierung der Schutz der Freiheit, Integrität und Sicherheit in
Wissenschaft und Forschung von zentraler Bedeutung.
b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um etwaige
Leitlinien bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu
implementieren?
Die Bundesregierung steht mit den deutschen Wissenschaftsorganisationen zu
den aktuellen Herausforderungen bei der internationalen Wissenschafts- und
Forschungskooperation im engen Austausch. Auch dies aufgreifend haben
bereits verschiedene Wissenschaftsorganisationen Leitlinien zur internationalen
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung formuliert, die auf die konkre-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4441 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
ten Bedarfe der jeweiligen Organisation zugeschnitten sind. Beispiele hierfür
finden sich in den Antworten der Bundesregierung zu Frage 20 auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15560 und der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/23528.
33. a) Wie bewertet die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial einer
„Dual-Use“-Verwendung von Forschungsergebnissen deutsch-
chinesischer Wissenschaftskooperationen im Rahmen ihrer China-
Strategie?
Die Bundesregierung sieht im Zusammenhang mit dem von chinesischer Seite
politisch verpflichtenden Ziel der zivil-militärischen Fusion mit Sorge
wachsende Proliferationsrisiken in vielen Forschungsbereichen.
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen Hochschulen in
Deutschland für die Risiken von sicherheitsrelevanter Forschung mit China
sensibilisiert werden?
Die Bundesregierung tauscht sich mit den Bundesländern wie auch der Allianz
der Wissenschaftsorganisationen und den Hochschulen regelmäßig zu allen
Aspekten der Beziehungen mit China aus, mit dem Ziel ein gemeinsames
Verständnis bezüglich der Chancen und Herausforderungen der Kooperation zu
entwickeln. Fortwährend wichtige Themen sind dabei Freiheit und
Verantwortung der Wissenschaft sowie Integrität und Sicherheit der Forschung, zugleich
auch Risikomanagement gegen ausländische Einflussnahme und bei
sicherheitsrelevanter Forschung.
34. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und wie chinesische
Studierende deutsches Forschungs- und Innovationswissen nach China
transferieren?
a) Wenn ja, was konkret unternimmt die Bundesregierung, um diesem
Missbrauch in ihrer neuen China-Strategie Rechnung zu tragen?
b) Ist ein Ausbau des Gastwissenschaftlerüberprüfungsprogramms
gegenüber chinesischen Wissenschaftlern – auch nach deren Ankunft in
Deutschland – geplant?
Die Fragen 34 bis 34b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die chinesische Regierung grundsätzlich
von chinesischen Studierenden im Ausland erwartet, zur technologischen
Modernisierung Chinas beizutragen. Bei Gastwissenschaftlern, Forschern und
wissenschaftlichen Mitarbeitern werden Prüfungen vorgenommen. Die hierzu
dienenden Verfahren unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt zudem eine Sensibilisierung der
deutschen Forschungslandschaft über den Wirtschaftsschutz durch.
35. Wo bestehen aus Sicht der Bundesregierung mögliche Felder der
wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit mit China, und in welchen
Themenfeldern ist aus Sicht der Bundesregierung für die Zukunft nur geringe
oder keine wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit China angedacht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
36. Welche statistischen Daten liegen der Bundesregierung zur
außenwirtschaftspolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China
vor, und auf welchen glaubwürdigen Quellen beruhen diese Daten
(amtliche Angaben aus China, eigene erhobene Daten von deutschen,
europäischen oder weiteren internationalen Organisationen sowie
Forschungsinstitutionen)?
Der Bundesregierung liegen insbesondere die durch das Statistische
Bundesamt, Deutsche Bundesbank und Eurostat veröffentlichten Daten vor. Daneben
nutzt die Bundesregierung Studien und Veröffentlichungen einschlägiger
internationaler Organisationen, Forschungseinrichtungen und Denkfabriken.
37. Wo konkret und in welchem Ausmaß stellen die Bundesregierung
kritische Produktabhängigkeiten Deutschlands von China fest (bitte die
Bereiche auflisten)?
Abhängigkeiten im Sinne der Fragestellung bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere in den Bereichen Chemie, elektrische Ausrüstung
und Rohstoffe (unter anderem Seltene Erden und Vorprodukte, für die Seltene
Erden eingesetzt werden, Industrieminerale). Die jährliche umfassende Analyse
der EU- Kommission zu den strategischen Abhängigkeiten Europas stellt
hierfür eine hilfreiche Datenbasis dar (
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/4
8878).
38. Wie will die Bundesregierung deutsche Unternehmen konkret dabei
unterstützen, wirtschaftliche Abhängigkeiten von China zu reduzieren
und Lieferketten entsprechend zu diversifizieren, und wie konkret wird
dies Bestandteil der neuen China-Strategie der Bundesregierung?
Lieferketten und damit ihre Diversifizierung sind grundsätzlich
Unternehmensentscheidungen. Die Bundesregierung verfolgt zur Unterstützung der
Unternehmen einen mehrgleisigen Ansatz. Dieser reicht von der Verbesserung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft über eine
aktive EU-Handelspolitik zur Erschließung neuer Märkte (unter anderem durch
den Abschluss neuer Handelsabkommen) bis zur Nutzung der Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung, um konkrete Anreize für Diversifizierung zu
schaffen.
39. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
inzwischen auch von den Vereinten Nationen festgestellten schweren
Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung an den Uiguren in
der Region Xinjiang für ihre neue China-Strategie?
40. Welchen Stellenwert haben die Menschenrechte in der neuen China-
Strategie der Bundesregierung?
Die Fragen 39 und 40 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Veröffentlichung des Berichts der ehemaligen
UN-Hochkommissarin für Menschenrechte zu Menschrechtsverletzungen in
Xinjiang lange gefordert und begrüßt. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass
in Xinjiang schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben;
dies könnte Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Uiguren und andere
muslimische Minderheiten umfassen.
Die Bundesregierung hat die chinesische Regierung wiederholt dazu
aufgerufen, allen Menschen in Xinjiang umgehend in vollem Umfang ihre
Menschenrechte zu gewähren. Zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in
Lieferketten hat die Bundesregierung auf nationaler Ebene das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geschaffen und setzt sich auf EU-Ebene für weitere
Instrumente ein. Auf multilateraler Ebene hat die Bunderegierung die dem
VN-Menschenrechtsrat vorgelegte Entscheidung zur Menschenrechtslage in
Xinjiang unterstützt. Sie wird sich auch weiter für eine Befassung auf
VN-Ebene einsetzen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
41. Welche konkreten Bemühungen zur Vertiefung und Diversifizierung der
Beziehungen mit den Staaten des Indo-Pazifiks hat die Bundesregierung
unternommen, und welche stehen noch an?
Die Bundesregierung vertieft und diversifiziert ihre Beziehungen zu den
Staaten des Indo-Pazifiks stetig in allen Gestaltungsfeldern der Leitlinien zum Indo-
Pazifik. Über die Umsetzung unterrichtet sie in Fortschrittsberichten. Die
Berichte von 2021 und 2022 sind hier abrufbar:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/asie
n/indo-pazifik-leitlinien-fortschritt/2481664
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/asie
n/indo-pazifik/2550130.
42. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Freihandelsabkommen
mit verschiedenen Staaten des Indo-Pazifiks bei, und inwieweit ist dies
Bestandteil der neuen China-Strategie der Bundesregierung?
Die Bundesregierung setzt sich für eine ambitionierte und aktive EU-
Handelspolitik für Resilienz und Nachhaltigkeit ein. In diesem Kontext wird auch der
Abschluss weiterer Handelsabkommen im Indo-Pazifik angestrebt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
43. Wie bewertet die Bundesregierung die in diesem Jahr beschlossene
Sicherheitspartnerschaft zwischen China und den Salomonen, und wie
konkret fließen diese neuen Entwicklungen in die China-Strategie der
Bundesregierung ein?
Es wird auf die Antwort auf die Mündliche Frage 49 der Fragestunde am
11. Mai 2022 verwiesen (Plenarprotokoll 20/33).
44. Mit welchen konkreten Maßnahmen will sich die Bundesregierung für
eine verstärkte Reziprozität im Rahmen von Handels- und
Investitionspartnerschaften auch mit Blick auf die Beziehungen mit China einsetzen,
und wie wird dies Bestandteil der neuen China-Strategie der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen auf EU-Ebene zum Abbau von
Wettbewerbsverzerrungen und zur stärkeren Durchsetzung von
Reziprozitätsgesichtspunkten im Wirtschaftsaustausch mit Drittstaaten. Insbesondere soll
das jüngst verabschiedete sogenannte Internationale Beschaffungsinstrument
auch zur stärkeren Öffnung des chinesischen Beschaffungsmarktes beitragen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
45. Wie möchte die Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag angekündigtes
Vorhaben, „Nuklearwaffenstaaten wie China stärker in nukleare
Abrüstung und Rüstungskontrolle einzubinden“, konkret umsetzen, und ist
dies Bestandteil der neuen China-Strategie der Bundesregierung?
Die wachsende sicherheitspolitische Bedeutung Chinas geht nach Auffassung
der Bundesregierung auch mit mehr internationaler Verantwortung einher, dazu
zählen auch Bereiche wie Abrüstung und Rüstungskontrolle. China hat bislang
begrenzte Bereitschaft erkennen lassen, künftig in rüstungskontrollpolitische
Formate eingebunden zu werden. In einzelnen Teilbereichen, wie etwa den
Verhandlungen um den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA), ist China
hingegen aktiv engagiert.
Im Rahmen von jährlichen bilateralen Rüstungskontroll-Konsultationen mit
China sowie bei anderen Gelegenheiten, auch im multilateralen Rahmen,
wie beispielsweise bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN)
oder dem VN-Abrüstungsausschuss fordert die Bundesregierung, dass China
sich stärker einbringt, insbesondere in der nuklearen Rüstungskontrolle. Die
Themen Rüstungskontrolle und Abrüstung werden in der neuen China-
Strategie der Bundesregierung berücksichtigt werden.
46. Wie möchte die Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag angekündigtes
Vorhaben, „Asien- und China- Kompetenz deutlich auszubauen“,
umsetzen, und ist dies Bestandteil der China-Strategie der Bundesregierung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1465
verwiesen. Bezüglich der Einordnung im Rahmen der China-Strategie der
Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
47. Wie reagiert die Bundesregierung konkret auf die einseitigen
Staudamminitiativen Chinas in der Mekong-Region und die sich dadurch
verschärfende Konflikte, und wie werden diese im Rahmen der neuen China-
Strategie der Bundesregierung adressiert?
Die Bundesregierung leistet über die Unterstützung der Mekong River
Commission (MRC) aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag
zur armutsmindernden und umweltschonenden Entwicklung von Wasserkraft,
zum Schutz ärmerer Bevölkerungsgruppen vor den negativen Auswirkungen
des Klimawandels sowie zur institutionellen Entwicklung, zum
organisatorischen Wandel der MRC und dem Kapazitätsaufbau in den Anrainerstaaten.
Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort zu den Fragen 48 bis 48c
verwiesen.
48. Wird die Unterstützung der Mekong River Commission (MRC)
vonseiten der Bundesregierung Bestandteil der neuen China-Strategie der
Bundesregierung sein?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse bezüglich der nachhaltigen
Entwicklung und der grenzüberschreitenden Wasserkooperation im Mekong-
Gebiet werden auf Grundlage der entwicklungspolitischen
Unterstützung Deutschlands der MRC in die neue China-Strategie der
Bundesregierung fließen?
b) Wenn ja, inwiefern wird der Dialog zwischen der MRC und der
Mekong-Lancang-Cooperation (MLC) Bestandteil der neuen China-
Strategie der Bundesregierung sein?
c) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 48 bis 48c werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
49. Wird die Bundesregierung die laufenden Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit in und mit China im Rahmen der Ausarbeitung ihrer
neuen China-Strategie überprüfen?
a) Wenn ja, welche (bitte die zu überprüfenden Projekte konkret
darlegen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 49 bis 49b werden zusammen beantwortet.
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit China wurde mit einer letzten
Zusage bilateraler Mittel aus dem Einzelplan 23 2009 eingestellt. Seitdem
arbeitet das BMZ mit China im Rahmen der gemeinsamen Bereitstellung
globaler öffentlicher Güter und zu Fragen von Werten und Standards in der
Entwicklungspolitik („gutes Geberverhalten“) über verschiedene Instrumente
zusammen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
50. Wie oft haben Betreiber Kritischer Infrastrukturen seit Inkrafttreten des
IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 im Mai 2021 den geplanten erstmaligen
Einsatz einer kritischen Komponente gemäß § 2 Absatz 13 des BSI
(Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)-Gesetzes (BSIG) dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat angezeigt?
Wie oft wurde der Einsatz der kritischen Komponenten gemäß
§ 9b BSIG untersagt, und waren davon auch Komponenten chinesischer
Hersteller betroffen?
Beim Bundesministerium des Innern und für Heimat sind bisher sechs
Anzeigen über den geplanten erstmaligen Einsatz kritischer Komponenten nach
§ 9b Absatz 1 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI-Gesetz) eingegangen, wobei sich einzelne Anzeigen auf
mehr als eine kritische Komponente bezogen. Untersagungen wurden dabei
bisher nicht ausgesprochen. Der Darlegung weiterer Einzelheiten zu den Anzeigen
stehen die geschützten Rechte der betroffenen Mobilfunknetzbetreiber und
Komponentenhersteller auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
entgegen. Diese werden den Abgeordneten daher in der Anlage 2 als
Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
zur Verfügung gestellt.*
51. Wird vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/1465 darlegt, dass sie die Arbeit der Konfuzius-Institute
in Deutschland sehr genau beobachtet, im Rahmen der neuen China-
Strategie der Bundesregierung die teils umstrittene Tätigkeit der
Konfuzius-Institute konkret auf unzulässige oder widerrechtliche
Einflussnahme auf deutsche Institutionen und innere Angelegenheiten der
Bundesrepublik Deutschland überprüft und im Falle konkreter
Anhaltspunkte entsprechend eingeschränkt oder sanktioniert werden?
52. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Entwicklung der Rolle
von Konfuzius-Instituten an deutschen Hochschulen im Jahr 2022 dar?
Die Fragen 51 und 52 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist an der Gründung und Ausgestaltung von Konfuzius-
Instituten nicht beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/1465 sowie auf den Verfassungsschutzbericht 2021 verwiesen.
53. Welche politischen Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts
der zunehmenden militärischen Bedrohung Taiwans durch China
ergreifen, um im Rahmen der neuen China-Strategie der Bundesregierung zu
Frieden und Stabilität in dieser Region beizutragen, die im
Koalitionsvertrag angesprochen werden?
Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt das Ziel des Erhalts der
regelbasierten Ordnung sowie der Wahrung von Stabilität und Frieden in der gesamten
Region. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass eine Änderung des
Status quo in der Straße von Taiwan nur friedlich und im gegenseitigen
Einvernehmen aller Beteiligten erfolgen kann. Die Bundesregierung erwartet von
China, dass sie mit ihrem Verhalten Stabilität und Frieden in der Region nicht
gefährdet. Dies spricht die Bundesregierung sowohl in bilateralen Gesprächen,
wie zuletzt Bundesministerin Annalena Baerbock bei ihrem Treffen mit dem
chinesischen Außenminister Wang Yi am 22. September 2022 in New York, als
auch im multilateralen Kontext deutlich an.
Unterhalb der Schwelle völkerrechtlicher Anerkennung unterhält die
Bundesrepublik Deutschland enge und gute Beziehungen zu Taiwan, insbesondere in
den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung. Im
Rahmen der deutschen Ein-China-Politik unterstützt die Bundesregierung die
sachbezogene Teilnahme des demokratischen Taiwan in internationalen
Organisationen, wie zuletzt auf der Versammlung der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation, und fordert dies auch hochrangig in nationalen Erklärungen ein,
wie Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach am 23. Mai 2022 im
Rahmen der Weltgesundheitsversammlung.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
54. Wie steht die Bundesregierung zu einer möglichen Anpassung ihrer
Reisepolitik gegenüber Taiwan vor dem Hintergrund des Besuchs der
Sprecherin des US-amerikanischen Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi,
in Taiwan, vor allem im Hinblick auf einen Besuch des taiwanischen
Parlamentspräsidenten in Deutschland?
Deutschland hält an den bestehenden und lange etablierten
Kontaktmöglichkeiten mit Vertreterinnen und Vertretern Taiwans im Rahmen seiner Ein-
China-Politik fest.
55. Inwieweit fließen die Erkenntnisse, die im Rahmen der Erstellung der
nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung gewonnen werden,
in die Erstellung der China-Strategie der Bundesregierung ein?
Die Nationale Sicherheitsstrategie befindet sich derzeit noch in der
Abstimmung. Es wird auf Kohärenz zwischen beiden Strategievorhaben geachtet.
56. Wird die China-Strategie der Bundesregierung auch das in vielen
Ländern, insbesondere in Afrika, inzwischen umfangreiche
entwicklungspolitische Engagement Chinas adressieren, das vielfach ohne Rücksicht
auf etablierte und bewährte Prinzipien und Verfahren betrieben wird und
das nach Ansicht der Fragesteller zudem massiv zur Überschuldung
armer Länder beiträgt?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 56 bis 56b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
57. Sieht die Bundesregierung in ihrer China-Strategie oder unabhängig
davon eine personelle und technische Aufstockung der für China
zuständigen Referate im Auswärtigen Amt, dem Bundesnachrichtendienst sowie
im Bundesamt für Verfassungsschutz vor?
Die technische Ausstattung und personelle Ausstattung der für China
zuständigen Referate im Auswärtigen Amt, Bundesnachrichtendienst und im
Bundesamt für Verfassungsschutz sowie der deutschen Auslandsvertretungen in China
werden fortlaufend überprüft und sachgerecht angepasst.
Kleine Anfrage BT – Drs. Nr. 20/3864 der Fraktion CDU/CSU
Anlage 1 zu Fragen 27b) und 30
27. b) Wie viele Projekte werden derzeit in diesem Kontext gefördert? (Bitte um tabellarische
Auflistung samt zur Verfügung stehender Fördermittel)?
Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich BMBF
Lfd.
Nr. Projektbezeichnung
Fördervolumen
in Euro Förderung von - bis
1 CodeVET-China/ Universität zu Köln 266.218,42 2019-2022
2 INWICA/ Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. 574.264,71 2019-2022
3 INWICA/ Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 467.961,99 2019-2022
4 INWICA/ vitero GmbH - Gesellschaft für mediale Kommunikationslösungen 84.817,12 2019-2022
5 INWICA/ Institut für Berufliche Bildung AG (IBB) 73.305,18 2019-2022
Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich BMZ
Förderkreditvorhaben der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) (keine Haushaltsmittel)
Lfd.
Nr. Projektbezeichnung
Kreditbetrag
in Euro
Kreditvertragsabschluss Jahr
1 Guizhou Construction School 25.000.000 2013
2 Guizhou Industry Polytechnic College 20.000.000 2015
3 Qiannan Medical College 20.000.000 2016
4 Shandong Career Development College 20.000.000 2016
5 Chuxiong Medical and Pharmaceutical College 20.000.000 2016
6
Guangxi Modern TVET Development
Demonstration Program
(Kofinanzierung mit der Asiatischen
Entwicklungsbank (ADB))
170.000.000 2017
7 Ji'an Technical Vocational Education Base 35.000.000 2019
8 Chongqing Bishan Vocational Education Center Extension Project 20.000.000 2017
9 Chongqing University of Education 35.000.000 2018
10 Baotou High-Skilled Talent Public Training Base 37.000.000 2019
Kleine Anfrage BT – Drs. Nr. 20/3864 der Fraktion CDU/CSU
11
Construction of a Teaching and Research Base and
Engineering Training Center in Guizhou Normal
College
25.000.000 2018
12 Anhua Vocational School 35.000.000 2019
Deutsche Investitions- und -Entwicklungsgesellschaft – develoPPP
Lfd.
Nr. Programmbezeichnung
Förderbetrag in
Euro Status
13 develoPPP / Elsevier GmbH 545.138,77 Laufend
14 develoPPP / Heinz-Glas GmbH & Co.KGaA* 245.561,77 Laufend
*Projekt findet in mehreren Ländern statt; der Betrag ist anteilig angegeben.
30. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus der Volksrepublik China am Gesamtteil ausländischer
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen in Deutschland (Bitte um tabellarische Darstellung jeweils für die
Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren und Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz zwischen
2015 bis 2022)?
Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen zum Anteil chinesischer Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern am Gesamtteil ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor (nach
Angaben der Einrichtungen):
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
MPG 11,56% 11,69% 12,50% 12,54% 13,11% 13,44% 13,64% nicht verfügbar
FhG n.a. 5,22% 5,75% 6,68% 6,44% 7,05% 6,90% 7,11% (vorläufige Zahl)
HGF 11,1% 11,0% 11,1% 11,2% 10,8% 11,4% 11,6% nicht verfügbar
WGL*) 8,0% 6,6% 6,5% 6,2% 6,8% 5,6% 6,2% nicht verfügbar
*) Zur WGL: Die hier dargestellten Werte umfassen den Anteil aller chinesischen Beschäftigten am
Gesamtanteil des ausländischen Personals bei den Leibniz-Einrichtungen; eine Differenzierung zwischen
wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal liegt nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]