[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4011 –
Terrorismusverfahren des Generalbundesanwalts seit 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2018 leitete der Generalbundesanwalt (GBA) 305
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus und
855 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus ein. Im
Jahr 2018 hatte der GBA sechs Verfahren und im Jahr 2020 zehn Verfahren
mit Bezug zum Rechtsterrorismus sowie jeweils ein Verfahren mit Bezug zu
Linksterrorismus in Deutschland sowie zu internationalem Linksterrorismus
eingeleitet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6904). Für das Jahr 2019
vermeldete die Bundesanwaltschaft 244 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
internationalen, nichtislamistischen Terrorismus, 401 Ermittlungsverfahren mit Bezug
zum islamistischen Terrorismus, 24 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
Rechtsterrorismus sowie vier Ermittlungsverfahren zum Linksterrorismus in
Deutschland sowie zwei Ermittlungsverfahren zu internationalem
Linksterrorismus (Bundestagsdrucksache 19/18298). Für das Jahr 2020 vermeldete der
GBA 168 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen,
nichtislamistischen Terrorismus, 372 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen,
islamistischen Terrorismus, elf Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
nationalen und internationalen Rechtsterrorismus sowie vier Ermittlungsverfahren
zum Linksterrorismus in Deutschland sowie drei Ermittlungsverfahren zu
internationalem Linksterrorismus (Bundestagsdrucksache 19/27104).
Mit der neuerlichen Kleinen Anfrage soll die weitere Entwicklung erfragt
werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 19 erfolgt auf Grundlage der in elektronisch
geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA). Die Zahlen wurden hinsichtlich der seit dem 1.
Januar 2021 bis 30. September 2022 neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren
sowie hinsichtlich der zum Stichtag 30. September 2022 geführten
Ermittlungsverfahren erhoben.
Die Angaben zu der Anzahl der Tatvorwürfe hinsichtlich der zum Stichtag
30. September 2022 geführten Ermittlungsverfahren (Fragen 3, 6, 9, 12, 15, 18
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4266
20. Wahlperiode 02.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 1. November 2022
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und 19) beschränken sich auf die im Register erfassten führenden
Straftatbestände. Aufgrund der Tatsache, dass die Verfahren zum Teil noch vor
Einführung der sich nun im Einsatz befindlichen elektronischen Register eingeleitet
wurden, könnten die Fragen detaillierter deshalb nur durch eine
einzelfallbezogene Auswertung der Akten beantwortet werden, die in der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit angesichts der Menge der Verfahren nicht möglich war.
1. Wie viele Verfahren wurden 2021 beim GBA mit Bezug zum
internationalen, nichtislamistischen Terrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2021 156 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
internationalen, nichtislamistischen Terrorismus eingeleitet. Die Tatvorwürfe verteilen
sich dabei wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§§ 129a, 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) 142
§§ 129a, 129b, 89c StGB 1
§§ 129a, 129b StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über
die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) 9
§§ 129a, 129b StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG 3
§§ 129a, 129b StGB, § 20 des Gesetzes zur Regelung des
öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG) 1
Gesamt: 156
2. Wie viele Verfahren wurden 2022 bis zum 30. September beim GBA mit
Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus eingeleitet
(bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2022 bis zum 30. September 2022 106
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus
eingeleitet. Die Tatvorwürfe verteilen sich dabei wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§§ 129a, 129b StGB 94
§§ 129a, 129b, 89a StGB 2
§§ 129a, 129b, 111 StGB 1
§§ 129a, 129b, 211 StGB 1
§§ 129a, 129b, 212 StGB 1
§§ 129a, 129b StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 2 KrWaffKontrG 3
§§ 129a, 129b StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG 3
§§ 129a, 129b StGB, § 52 Waffengesetz (WaffG) 1
Gesamt: 106
3. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2022 beim GBA mit
Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus geführt (bitte
nach Anzahl der Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der
Verfahrenseinleitung aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2022 führte der GBA 55 Ermittlungsverfahren mit
Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus gegen 62
namentlich bekannte und 13 namentlich unbekannte Beschuldigte. Die führenden
Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§§ 129a, 129b StGB 50
§ 211 StGB 4
§ 239b StGB 1
Gesamt: 55
Die Aufschlüsselung nach Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie folgt
dar: 1987 (1), 1988 (1), 1990 (1), 1992 (1), 1993 (1), 1995 (1), 1997 (1),
1998 (1), 1999 (1), 2004 (1), 2007 (2), 2011 (1), 2014 (2), 2015 (3), 2016 (5),
2017 (2), 2018 (5), 2019 (8), 2020 (9), 2021 (1), 2022 (7).
4. Wie viele Verfahren wurden 2021 beim GBA mit Bezug zum
internationalen, islamistischen Terrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Nach Maßgabe der Vorbemerkung der Bundesregierung leitete der GBA im
Jahr 2021 insgesamt 258 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen
Terrorismus ein. Die Tatvorwürfe verteilen sich dabei wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§ 89a StGB 1
§§ 129a, 129b StGB 195
§§ 129a, 129b, 89a StGB 5
§§ 129a, 129b, 89c StGB 3
§§ 129a, 129b, 171 StGB 1
§§ 129a, 129b, 211, 138 StGB 1
§§ 129a, 129b, 211, 212 StGB 3
§§ 129a, 129b, 211, 308 StGB 1
§§ 129a, 129b, 211, 212, 308 StGB 1
§§ 129a, 129b, 241 StGB 1
§§ 129a, 129b StGB, § 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) 7
§§ 129a, 129b, 89a, 89c StGB, § 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a
AWG 1
§§ 129a, 129b, 89c StGB, § 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a AWG 4
§ 89a StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 2 KrWaffKontrG, § 52 WaffG 1
§§ 129a, 129b StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG 16
§§ 129a, 129b, 211 StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6
KrWaffKontrG 1
§§ 129a, 129b, 211, 212 StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6
KrWaffKontrG 1
§§ 129a, 129b, 211, 212, 239b, 249, 250, 253, 255 StGB,
§ 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG 1
§§ 129a, 129b StGB, § 7 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuchs
(VStGB) 1
§§ 129a, 129b StGB, § 8 Absatz 1 VStGB 6
§§ 129a, 129b, 89a, 89c StGB, § 8 Absatz 1 VStGB,
§ 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG 1
§§ 129a, 129b, 211, 212, 223, 224, 308 StGB, § 11 VStGB 1
§§ 129a, 129b, 223, 224 StGB, §§ 7 Absatz 1, 8 Absatz 1 VStGB 1
§ 232 StGB, § 7 Absatz 1, §§ 9, 10 VStGB 1
§ 8 Absatz 1 VStGB 3
Gesamt: 258
5. Wie viele Verfahren wurden 2022 bis zum 30. September beim GBA mit
Bezug zum internationalen, islamistischen Terrorismus eingeleitet (bitte
nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Nach Maßgabe der Vorbemerkung der Bundesregierung leitete der GBA im
Jahr 2022 bis zum 30. September 2022 183 Ermittlungsverfahren mit Bezug
zum islamistischen Terrorismus ein. Die Tatvorwürfe verteilen sich dabei wie
folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§§ 129a, 129b StGB 133
§§ 129a, 129b, 89a StGB 3
§§ 129a, 129b, 89c StGB 1
§§ 129a, 129b, 171 StGB 1
§§ 129a, 129b, 211 StGB 4
§§ 129a, 129b, 212 StGB 1
§§ 129a, 129b, 223 StGB 1
§§ 129a, 129b, 239a StGB 2
§§ 129a, 129b, 250, 253, 255 StGB 1
§§ 129a, 129b, 308 StGB 1
§§ 211, 223, 224, 303 StGB 1
§§ 129a, 129b StGB, § 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a AWG 3
§§ 129a, 129b, 89c StGB, § 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a AWG 3
§§ 129a, 129b, 89c StGB,
§ 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a und Nummer 2 littera a AWG 1
§§ 129a, 129b StGB, § 18 Absatz 7 Nummer 1 AWG 1
§§ 129a, 129b StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG 10
§§ 129a, 129b, 177, 223, 224, 233 StGB, §§ 6, 7 Absatz 1,
§ 8 Absatz 1, § 9 VStGB 1
§§ 129a, 129b StGB, §§ 7 Absatz 1, 8 Absatz 1 VStGB 1
§§ 129a, 129b StGB, § 8 Absatz 1 VStGB 7
§§ 129a, 129b StGB, §§ 8 Absatz 1, 9 VStGB 1
§§ 129a, 129b StGB, § 9 VStGB 5
§§ 129a, 129b, 212 StGB, § 8 Absatz 1 VStGB,
§ 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG 1
Gesamt: 183
6. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2022 beim GBA mit
Bezug zum internationalen, islamistischen Terrorismus geführt (bitte nach
Anzahl der Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der
Verfahrenseinleitung aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2022 führte der GBA nach Maßgabe der
Vorbemerkung 277 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus
gegen 409 namentlich bekannte und 52 namentlich unbekannte Beschuldigte.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§ 89a StGB 2
§ 129a StGB 1
§§ 129a, 129b StGB 227
§ 211 StGB 6
§ 239a StGB 1
§ 239b StGB 1
§ 6 VStGB 5
Tatvorwurf Anzahl
§ 7 Absatz 1 VStGB 5
§ 8 Absatz 1 VStGB 23
§ 9 VStGB 3
§ 11 VStGB 3
Gesamt: 277
Die Aufschlüsselung nach Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie folgt
dar: 1987 (1), 2001 (2), 2002 (1), 2003 (2), 2004 (2), 2007 (3), 2008 (3),
2009 (2), 2012 (2), 2013 (4), 2014 (14), 2015 (20), 2016 (18), 2017 (19),
2018 (26), 2019 (30), 2020 (34), 2021 (38), 2022 (56).
7. Wie viele Verfahren wurden 2021 beim GBA mit Bezug zum
Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe
aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2021 sechs Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet. Die Tatvorwürfe verteilen sich dabei
wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§ 85 StGB 1
§§ 89a, 129a StGB, § 52 WaffG, § 40 des Gesetz über
explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) 1
§ 129 StGB 1
§§ 129, 130 StGB 1
§§ 129, 113, 114, 223, 224, 240 StGB 1
§§ 129a, 306 StGB 1
Gesamt: 6
8. Wie viele Verfahren wurden 2022 bis zum 30. September beim GBA mit
Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach
Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2022 bis zum 30. September 2022 16
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet. Die
Tatvorwürfe verteilen sich dabei wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§ 89a StGB, § 40 SprengG, § 52 WaffG 1
§ 129 StGB 1
§§ 129, 113, 114, 223, 224 StGB 1
§§ 129, 129a StGB 3
§§ 129, 129a, 83 StGB 2
§§ 129, 223, 224 StGB 3
§ 129 StGB, § 28 des Gesetzes über Versammlungen und
Aufzüge im Freistaat Sachsen (SächsVersG) 1
§ 129a StGB 1
§§ 129a, 83 StGB 1
§§ 211, 212 StGB 1
§§ 113, 114, 142, 211, 212, 223, 224, 315, 315b, 316 StGB 1
Gesamt: 16
9. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2022 beim GBA mit
Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland geführt (bitte nach Anzahl
der Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung
aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2022 führte der GBA 32 Ermittlungsverfahren mit
Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland gegen 122 namentlich bekannte
und elf namentlich unbekannte Beschuldigte. Die führenden Straftatbestände in
diesen Verfahren verteilen sich wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§ 85 StGB 1
§ 89a StGB 1
§ 129 StGB 4
§ 129a StGB 21
§ 211 StGB 5
Gesamt: 32
Die Aufschlüsselung nach Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie folgt
dar: 2012 (4), 2013 (1), 2015 (1), 2019 (15), 2020 (2), 2021 (3), 2022 (6).
10. Wie viele Verfahren wurden 2021 beim GBA mit Bezug zu
internationalem Rechtsterrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe
aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2021 kein Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
internationalen Rechtsterrorismus eingeleitet.
11. Wie viele Verfahren wurden 2022 bis zum 30. September beim GBA mit
Bezug zu internationalem Rechtsterrorismus eingeleitet (bitte nach
Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2022 bis zum 30. September 2022 kein
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen Rechtsterrorismus eingeleitet.
12. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2022 beim GBA mit
Bezug zu internationalem Rechtsterrorismus geführt (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung
aufschlüsseln)?
Der GBA führte zum Stichtag 30. September 2022 kein Ermittlungsverfahren
mit Bezug zum internationalen Rechtsterrorismus.
13. Wie viele Verfahren wurden 2021 beim GBA mit Bezug zu
Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe
aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2021 vier Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet. Die Tatvorwürfe verteilen sich dabei wie
folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§§ 125, 125a, 129, 223, 224, 252, 267, 303, 315, 315b StGB 1
§§ 129, 129a, 306 StGB 1
§§ 129, 303, 306, 306a, 308 StGB 1
§§ 129, 223, 224 StGB 1
Gesamt: 4
14. Wie viele Verfahren wurden 2022 bis zum 30. September beim GBA mit
Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach Anzahl
der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2022 bis zum 30. September 2022 kein
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet.
15. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2022 beim GBA mit
Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland geführt (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung
aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2022 führte der GBA 31 Ermittlungsverfahren mit
Bezug zum Linksterrorismus in Deutschland gegen 36 namentlich bekannte
und 26 namentlich unbekannte Beschuldigte. Die führenden Straftatbestände in
diesen Verfahren verteilen sich wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§ 129 StGB 3
§ 129a StGB 11
§ 211 StGB 16
§ 88 StGB 1
Gesamt: 31
Die Aufschlüsselung nach Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie folgt
dar: 1977 (2), 1981 (1), 1984 (1), 1985 (3), 1986 (2), 1988 (2), 1989 (1),
1990 (2), 1991 (3), 1993 (3), 1995 (1), 1998 (1), 2003 (1), 2017 (1), 2019 (3),
2020 (2), 2021 (2).
16. Wie viele Verfahren wurden 2021 beim GBA mit Bezug zu
internationalem Linksterrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe
aufschlüsseln)?
Im Jahr 2021 leitete der GBA sechs Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
internationalen Linksterrorismus wegen des Tatvorwurfs nach §§ 129a, 129b StGB
ein.
17. Wie viele Verfahren wurden 2022 bis zum 30. September beim GBA mit
Bezug zu internationalem Linksterrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl
der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2022 bis zum 30. September 2022 ein
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen Linksterrorismus wegen des Tatvorwurfs
nach §§ 129a, 129b StGB eingeleitet.
18. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2022 beim GBA mit
Bezug zu internationalem Linksterrorismus geführt (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung
aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2022 führte der GBA 13 Ermittlungsverfahren mit
Bezug zum internationalen Linksterrorismus gegen elf namentlich bekannte
und sieben namentlich unbekannte Beschuldigte. Die führenden
Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt:
Tatvorwurf Anzahl
§§ 129a, 129b StGB 12
§ 211 StGB 1
Gesamt: 13
Die Aufschlüsselung nach Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie folgt
dar: 2003 (3), 2006 (1), 2011 (1), 2014 (1), 2015 (3), 2016 (1), 2017 (1),
2019 (2).
19. Wie viele Verfahren wurden seit 2021 bis zum 30. September 2022 beim
GBA mit Bezug zum Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen (PMK =
Politisch motivierte Kriminalität) bzw. Delegitimierung des Staates
eingeleitet bzw. geführt (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Im Jahr 2021 leitete der GBA drei Ermittlungsverfahren im Bereich
Terrorismus mit Bezug zum Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen wegen der
Tatvorwürfe nach § 129a StGB sowie §§ 129a, 211, 239b StGB, § 7
Absatz 1 VStGB und §§ 30 Absatz 2, 89a, 211, 334, 353b StGB, § 52 WaffG ein.
Im Jahr 2022 bis zum 30. September 2022 leitete der GBA ein
Ermittlungsverfahren im Bereich Terrorismus mit Bezug zum Phänomenbereich PMK-nicht
zuzuordnen ein. Eine weitergehende Beauskunftung hat zu unterbleiben, weil
sie mit einer Gefährdung des Untersuchungszwecks einherginge. Denn sie
ermöglichte Rückschlüsse auf den Gegenstand der verdeckt geführten
Ermittlungen und wäre somit geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu
gefährden oder gar zu vereiteln. Daher hat hier – nach sorgfältiger Abwägung der
betroffenen Belange im Einzelfall – das Informationsinteresse des Parlaments
ausnahmsweise hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse
zurückzutreten; nach dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist dem betroffenen Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege der Vorrang einzuräumen. Das Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung leitet
sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
Zum Stichtag 30. September 2022 führte der GBA zwei Ermittlungsverfahren
im Bereich Terrorismus mit Bezug zum Phänomenbereich PMK-nicht
zuzuordnen. In einem Verfahren lautet der führende Straftatbestand § 99 StGB. Eine
weitergehende Beauskunftung zu dem anderen Verfahren hat zu unterbleiben,
weil sie mit einer Gefährdung des Untersuchungszwecks einherginge. Auf die
oben genannte Begründung wird Bezug genommen. Der Phänomenbereich
PMK-Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates wird nicht als
Kategorie in den Verfahrensregistern des GBA erfasst.
20. Wie viele aktuelle und ehemalige Beschäftigte von Sicherheitsbehörden
sowie Angehörige der Bundeswehr sind von den Ermittlungen des GBAs
bzw., im Fall der Weiterleitung an die Länder, der
Länderstaatsanwaltschaften betroffen (bitte nach PMK-Phänomenbereich, betroffenen
Sicherheitsbehörden und Straftatbestand aufschlüsseln)?
Von den Ermittlungen des GBA sind drei Personen aus dem Phänomenbereich
PMK-Rechts betroffen. Hinsichtlich eines aktuellen und eines ehemaligen
Angehörigen der Bundeswehr wird wegen des Verdachts einer Straftat nach
§ 129a StGB ermittelt, bezüglich eines weiteren Beschuldigten, der ehemaliger
Angehöriger der Bundeswehr ist, wird wegen des Verdachts einer Straftat nach
§§ 129a, 83 StGB ermittelt. Eine Weiterleitung an die Länder ist nicht erfolgt.
Eine weitergehende Beantwortung kann nicht erfolgen, weil sie mit der
Gefährdung des Untersuchungszwecks einherginge. Denn sie ermöglichte
Rückschlüsse auf den Gegenstand verdeckt geführter Ermittlungen und wäre somit
geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu gefährden oder gar zu vereiteln.
Daher hat hier – nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im
Einzelfall – das Informationsinteresse des Parlaments ausnahmsweise hinter dem
berechtigten Geheimhaltungsinteresse zurückzutreten; nach dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit ist dem betroffenen Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege der Vorrang einzuräumen.
Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip
ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
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