[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3314
17. Wahlperiode 18. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia
Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2903 –
Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als Grundlage des geplanten Energiekonzeptes der Bundesregierung hatte das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Auftrag zur
Erstellung von Energieszenarien ausgeschrieben (Projekt Nr. 12/10). Die Szenarien
liegen mittlerweile vor. Die Ergebnisse derartiger Szenarien hängen
erfahrungsgemäß davon ab, welche Prämissen dabei zugrunde gelegt werden. Laut
Ausschreibungstext sollten diese Grundannahmen „in enger Zusammenarbeit
und Abstimmung“ mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführt werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat unabhängige Gutachter beauftragt, Energieszenarien
für ein Energiekonzept der Bundesregierung zu erarbeiten. Die Szenarien sind
in enger Anlehnung an die Vorgaben aus der Koalitionsvereinbarung zwischen
CDU, CSU und FDP entwickelt worden und zeigen mögliche Wege, wie die
vorgegebenen Ziele zu erreichen sind. Zu den Zielsetzungen aus dem
Koalitionsvertrag gehörten:
– Eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 und
mindestens 80 Prozent bis 2050.
– Die erneuerbaren Energien sollen den Hauptanteil an der Energieversorgung
übernehmen (bis 2020: Anteil Stromversorgung mindestens 30 Prozent und
am Bruttoendenergieverbrauch mindestens 18 Prozent).
– Kernenergie ist eine Brückentechnologie.
– Die Nutzung von CCS (CO2-Abscheidung und -Speicherung) soll
einbezogen werden.
Bei der Bewertung der Szenarienergebnisse muss zwischen zwei Fragen
differenziert werden: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
15. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3314 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErste Frage: Unter welchen Bedingungen werden die Zielsetzungen des
Koalitionsvertrages erreicht? Hierzu wird – wie in anderen Szenarienarbeiten auch –
ein Vergleich der Zielszenarien mit einem Referenzszenario vorgenommen. Als
Ergebnis werden Handlungsnotwendigkeiten und Zusatzinvestitionen
ausgewiesen.
Zweite Frage: Welche Beiträge können unterschiedliche
Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke im Rahmen dieser Entwicklung leisten? Zur
Beantwortung dieser (speziellen) Frage zur Ausgestaltung der Laufzeitverlängerung
wird ausschließlich ein Vergleich der vier Zielszenarien mit den
unterschiedlichen Laufzeiten vorgenommen.
1. Wieso wurden die Zielszenarien mit anderen Variablen – über die
Laufzeitverlängerungen hinausreichenden Annahmen – gerechnet als das
Referenzszenario, und wieso wurden diese Annahmen nicht auch beim
Referenzszenario simuliert?
Die Zielszenarien zeigen, wie sich der deutsche Energiemarkt bis 2050
entwickeln könnte unter der Maßgabe, dass die Zielsetzungen des
Koalitionsvertrages (vgl. hierzu die Vorbemerkung der Bundesregierung) erreicht werden.
Diesen Zielszenarien wird ein Referenzszenario (ambitionierte
Trendentwicklung) gegenübergestellt, um einen Maßstab zur Abschätzung des künftigen
Handlungsbedarfs zu haben und die ökonomischen Kosten der Zielerreichung
bestimmen zu können. Bei dieser Trendentwicklung werden u. a. die derzeit
geltenden Restlaufzeiten der Kernkraftwerke und die ambitionierte
Fortschreibung der derzeitigen Energiespartrends, Technologieentwicklungen und
politischen Instrumente unterstellt.
Diese Vorgehensweise (Gegenüberstellung von Ziel- und Referenzszenario) ist in
der modernen Szenarientechnik weitgehend üblich und wird u. a. auch
angewandt im World Energy Outlook 2009 der Internationalen Energie Agentur (IEA),
beim Modell Deutschland im Auftrag des WWF und den Energieperspektiven
Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Energie in Bern.
Im Rahmen eines solchen Ansatzes gehört es zum Charakteristikum eines
Referenzszenarios, dass es sich in wesentlichen Annahmen von den Zielszenarien
unterscheidet. Nur dann kann es die Funktion eines Maßstabes einnehmen, der
einerseits den notwendigen Handlungsbedarf zu Erreichung der energie- und
klimapolitischen Ziele aufzeigt und andererseits die Basis für die Berechnung
der ökonomischen Kosten darstellt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Vorgaben zur Besteuerung von Brennelementen wurden für die
Berechnungen der Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der
Atomkraftwerke zugrunde gelegt?
Den Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der
Kernkraftwerke wurden vonseiten der Auftraggeber keine Vorgaben zur Besteuerung von
Brennelementen zugrunde gelegt.
3. Welche Prämissen in Bezug auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung
möglicher Laufzeitverlängerungen wurden zugrunde gelegt?
Vom Auftraggeber wurden hierzu keine Prämissen zugrunde gelegt. Die
Szenarien wurden unter der Modellannahme eines funktionierenden
Erzeugerwettbewerbs berechnet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/33144. Welche Vorgaben bezüglich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
wurden zugrunde gelegt?
Den Energieszenarien wurden vonseiten der Auftraggeber keine Vorgaben
bezüglich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle zugrunde gelegt. In den
Szenarienrechnungen sind kurzfristige Grenzkosten der Stromerzeugung aus
Kernenergie berücksichtigt, die neben den Kosten für die Kernbrennelemente auch
Entsorgungskosten enthalten.
5. Wurde das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Kraft-Wärme-
Kopplung bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln, dem Energiekonzept
zugrunde gelegt?
Den Energieszenarien wurde kein Ziel zur Verdopplung des Anteils der Kraft-
Wärme-Kopplung zugrunde gelegt.
6. Welche Zielmarken für den Ausbau der erneuerbaren Energien wurden
von dem Auftraggeber für die einzelnen Energieszenarien zugrunde
gelegt?
Es wird auf Tabelle 1.2-1 der „Energieszenarien für ein Energiekonzept der
Bundesregierung“ verwiesen (verfügbar unter
www.bmwi.de).
7. Wieso wurden den Szenarien nicht die Ziele des Nationalen Aktionsplans
für erneuerbare Energie zugrunde gelegt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 auf
Bundestagsdrucksache 17/2892 verwiesen.
8. Wurden die Ziele der Gasnetzzugangsverordnung vom Auftragnehmer
zugrunde gelegt, 6 Mrd. Kubikmeter Biomethananteil am Gasverbrauch
im Jahr 2020 zu erreichen und 10 Mrd. Kubikmeter im Jahr 2030?
Vonseiten der Auftraggeber wurden hierfür keine Vorgaben zugrunde gelegt. In
den Zielszenarien werden im Jahr 2020 ca. 8,1 Mrd. Kubikmeter und 2030 rund
9,2 Mrd. Kubikmeter Biogas verbraucht.
9. Welche Annahmen zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EGG) und insbesondere zur geplanten EEG-Novelle für das Jahr
2012 hat der Auftragnehmer seinen Berechnungen zur Entwicklung der
erneuerbaren Energien zugrunde gelegt?
Die Gutachter haben in den Zielszenarien Mindestwerte für den Anteil
erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zugrunde gelegt. Die Gutachter gehen
in der kurzen Frist (vor 2020) vom Fortbestand des EEG aus.
10. Welche Annahmen zur Realisierung des Desertec-Projekts und zu seinen
Auswirkungen auf die deutsche Stromversorgung hat der Auftragnehmer
seinen Energieszenarien zugrunde gelegt?
Die Gutachter unterstellen bis zum Jahr 2050 einen integrierten europäischen
Strommarkt. Dies setzt einen starken und länderübergreifend koordinierten
Netzausbau in Deutschland und Europa voraus. In den Szenarien werden Solar-
Drucksache 17/3314 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetechnologien im Mittelmeerraum zugebaut, dies ist kompatibel mit einem
verstärkten Zubau von Solartechnologien in Nordafrika.
11. Welche Emissionsobergrenzen (caps) im Rahmen des europäischen
Emissionshandels hat der Auftragnehmer für die Jahre 2020, 2030 und
2050 zugrunde gelegt?
12. Welche Annahmen zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im
Rahmen des europäischen Emissionshandels hat der Auftragnehmer für 2020
und 2030 zugrunde gelegt?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres inhaltlichen Sachbezugs im
Zusammenhang beantwortet.
Die Auftragnehmer haben in den Szenarien für das Europäische
Emissionshandelssystem CO2-Preisverläufe zugrunde gelegt (siehe Tabellen Ü1 bis Ü9
des Gutachtens – verfügbar unter
www.bmwi.de), die als Maß für die Intensität
der europäischen Klimaschutzpolitik angesehen werden können. Daher
mussten keine speziellen Emissionsobergrenzen für das Europäische
Emissionshandelssystem festgelegt werden. Auch zur Versteigerung von
Emissionszertifikaten für 2020 und 2030 hat der Auftragnehmer keine speziellen Annahmen
zugrunde gelegt.
In den Szenarien wurden die Auswirkungen der unterschiedlichen
Entwicklungen von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Laufzeiten für
Kernkraftwerke auf den Preis für europäische Emissionszertifikate berücksichtigt,
so dass sich als Resultat innerhalb der Zielszenarien leicht unterschiedliche
CO2-Preise ergeben (siehe Abschnitt 2.4.4. des Gutachtens – verfügbar unter
www.bmwi.de).
13. Welche Annahmen wurden in Bezug auf die technische und ökonomische
Eignung von Kernenergie im Lastfolgebetrieb zugrunde gelegt?
In den Energieszenarien wird die Auslastung des konventionellen
Kraftwerksparks durch Volllaststunden abgebildet. Hierzu wird auf Abbildung 3.2.3.1-2
der Studie verwiesen (verfügbar unter
www.bmwi.de). Die technischen
Parameter von Kernkraftwerken für den Lastfolgebetrieb und die damit
verbundenen Kosten sind dem Strommarktmodell hinterlegt. Die ökonomische Eignung
von Kernenergie im Lastfolgebetrieb ergibt sich modellendogen.
14. Wurde die Prämisse des Gutachtens „Energieszenarien für den
Energiegipfel 2007“, dass eventuelle Laufzeitverlängerungen für
Atomkraftwerke durch eine Absenkung der Emissionsobergrenzen im Rahmen des
Emissionshandels flankiert werden, um einen Einbruch des CO2-Preises
zu vermeiden (vgl. Prognos/EWI, Endbericht Energieszenarien, S. 106),
auch den neuen Energieszenarien zugrunde gelegt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.
15. Welche faktische Grundlage lag der in der Studie „Energieszenarien für
ein Energiekonzept der Bundesregierung“ (S. 42) gemachten Annahme
zugrunde, dass es in den Zielszenarien mit einer Laufzeitverlängerung für
Atomkraftwerke zu einer intensivierten Klimaschutzpolitik und dadurch
zu einem höheren CO2-Preis als in dem Referenzszenario kommen wird?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/331416. Gingen die Gutachter des Energiekonzepts von technologischen
Rückschritten bei der Windkrafttechnologie aus, als sie annahmen, dass die
Vollbenutzungsstunden der Onshore-Windenergieanlagen in den
Szenarien I A bis IV B im Jahr 2050 stark zurückgehen werden, bzw. welche
anderen Erklärungen gibt es für diese Annahme?
Die Stromerzeugung aus Windenergie steigt in allen Zielszenarien stark an.
Die Erzeugung aus Windkraftanlagen onshore steigt von 40 TWh (2008) auf
maximal 77 TWh in 2040 (Szenario IV A). Im Jahr 2050 ist die Erzeugung in
Onshore-Anlagen in den Zielszenarien etwas geringer, da die Gutachter dann
von einer effizienten Integration der erneuerbaren Energien ins europäische
Stromsystem ausgehen. Dies bedeutet insbesondere, dass im Modell
angenommen wurde, dass Windenergie in Stunden mit negativen Strompreisen bzw. zur
Gewährleistung der Systemstabilität abgeschaltet werden kann.
17. Gingen die Gutachter davon aus, dass die in der Bundesrepublik
Deutschland zukünftig installierten Photovoltaikanlagen nicht von Fortschritten
in Bezug auf Wirkungssteigerungen der kommerziell genutzten
Photovoltaikanlagen profitieren werden, als sie die Annahme trafen, dass die
Vollbenutzungsstunden der Photovoltaik bei 1 000 kulminieren werden?
Die Energieszenarien enthalten einen Anstieg der Jahresvolllaststunden von
Photovoltaik-Anlagen von 739 Stunden im Jahr 2008 auf 1 000 Stunden im
Jahr 2050. Dies unterstellt einen Wirkungsgradanstieg der Photovoltaikanlagen.
18. Was war die Datengrundlage für die Annahmen der Gutachterseite zu den
Nachrüstkosten für Atomkraftwerke (bitte Quellen angeben)?
Die Energieszenarien enthalten zwei Ansätze für die Nachrüstkosten der
Kernkraftwerke. Ein Ansatz beinhaltet spezifische Nachrüstkosten von 25 Euro pro
kW Kraftwerksleistung und Jahr der Laufzeitverlängerung. Dieser Wert ist den
„Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“ entnommen. Ein zweiter Ansatz
enthält die in den Energieszenarien in Tabelle 1.2-2 dargestellten
Nachrüstkosten (verfügbar unter
www.bmwi.de). Bei diesen handelt es sich um eine
abdeckende Abschätzung des BMU zu allen in den Szenarien unterstellten
Laufzeitverlängerungsvarianten.
19. Welche Datenbasis lag den im Energiekonzept getroffenen Annahmen zu
Vollbenutzungsstunden erneuerbarer Energien im Jahr 2008 zugrunde
(vgl. die Tabellen A 1-12)?
In den Energieszenarien ergeben sich die durchschnittlichen
Vollbenutzungsstunden im Jahr 2008 aus der jeweiligen empirischen Erzeugung dividiert
durch die installierte Kapazität.
20. Auf welchen Modellen und Datenbasen beruhten die Annahmen
bezüglich zukünftiger Preise für Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran (bitte einzeln
darstellen)?
Die Annahmen zu den Preisen für Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran wurden auf
Basis von Vorschlägen der Gutachter in Abstimmung mit den Auftraggebern
festgelegt. Die Annahmen der Gutachter zur Preisentwicklung für Erdöl,
Erdgas, Kohle und Uran stützen sich auf die Datenbasis verschiedener
Szenarienstudien und Prognosen (z. B. Modell Deutschland: Prognos, Öko-Institut
und Dr. Ziesing für WWF; Leitstudie 2008: Deutsches Zentrum für Luft- und
Drucksache 17/3314 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRaumfahrt DLR für BMU; World Energy Outlook der Internationalen Energie
Agentur IEA; Energy Outlooks der US Energy Information Administration)
sowie wissenschaftlichen Modellergebnissen und Datenbanken der Gutachter.
21. Wurde bei der Erstellung der Energieszenarien unmittelbar oder mittelbar
auf Daten, Prognosen oder Szenarien von RWE, E.ON, EnBW oder
Vattenfall zurückgegriffen?
Lagen der Erstellung der Szenarien Studien zugrunde, die seitens des
Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) für
den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erstellt
wurden?
Die in den Szenarienrechnungen verwendeten Daten beruhen auf öffentlich
zugänglichen Informationsquellen. Hierzu gehören auch die öffentlich
zugänglichen EEG-Daten der Übertragungsnetzbetreiber. Der Erstellung der Szenarien
wurden keine Studien zugrunde gelegt, die seitens des EWI für den BDEW
erstellt wurden.
22. Trifft es zu, dass die in den Zielszenarien ermittelten positiven
Wirkungen auf Wachstum und Beschäftigung (unter 1 Prozent) nicht ursächlich
aus der Laufzeitverlängerung, sondern aus der Annahme einer
erheblichen Modernisierung und Effizienzsteigerung der Energieversorgung
resultieren, die aber nur in den Laufzeitverlängerungsszenarien unterstellt
wurden, nicht bei Beibehaltung des Ausstiegs?
Die positiven gesamtwirtschaftlichen Wirkungen resultieren aus dem
Zusammenspiel unterschiedlicher Effekte. Von Bedeutung sind dabei insbesondere
niedrigere Strompreise, die sich günstig auf die Wettbewerbsposition der
energieintensiven Verbraucher auswirken, Investitionsdifferenzen zwischen
einzelnen Szenarien sowie zum Ende des Betrachtungszeitraums zunehmend
sinkende Importe fossiler Energieträger. Aussagen zu den ökonomischen Effekten
einer Laufzeitverlängerung können nur im Vergleich der Zielszenarien
untereinander vor allem in den Jahren 2020, 2030 und 2040 getroffen werden. Hier
führen niedrigere Strompreise bei längeren Laufzeiten zu positiven
volkswirtschaftlichen Wirkungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
23. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in der Studie Energieszenarien von
EWI-Prognos-GWS einerseits davon ausgegangen wurde, dass es
unwahrscheinlich sei, dass von den Strommärkten in ihrer heutigen Verfassung
langfristig genügend Anreize ausgehen, damit unter den Bedingungen der
Zielszenarien in ausreichendem Maße und rechtzeitig in benötigte
konventionelle Kraftwerke investiert wurde (S. 108), während
gleichzeitig zu Beginn die Annahme getroffen wurde, dass die
Spitzenlastpreisbildung notwendige Kraftwerkszubauten zu Vollkostendeckung ermögliche
(S. 28), und wie können im Energiekonzept schlüssige Annahmen zu
zukünftigen Investitionen in den bundesdeutschen Kraftwerkspark auf der
Basis zweier vollkommen gegenläufiger Annahmen bezüglich des
Funktionierens des aktuellen Strommarktmodells getroffen werden?
In den verwendeten Strommarktmodellen wird die Annahme getroffen, dass
benötigte Kraftwerkszubauten ihre Investitionskosten über die Strompreise
verdienen. Für die längere Frist wurde hierzu die Maßnahme unterstellt, dass ein
entsprechendes Marktdesign, z. B. durch die Einführung von
Kapazitätsmärkten, zur Gewährleistung der Amortisation von konventionellen
Erzeugungskapazitäten implementiert wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/331424. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Vollbenutzungsstunden (Vbh) für Onshore-Windenergieanlagen in keinem Szenario die
Anzahl von 2 200 überstiegen, obwohl bereits im Jahr 2009 Anlagen an
südwestdeutschen Binnenstandorten fast 2 500 Vollbenutzungsstunden
erreichen konnten und bereits in der Kommerzialisierung und Nutzung
befindliche 6 MW-Anlagen je nach Standort weit über 3 000
Vollbenutzungsstunden erreichten?
Die Angaben in den Energieszenarien zu den Volllaststunden stellen einen
Durchschnitt der Bestandsanlagen in den jeweiligen Stichjahren dar.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die der Studie „Energieszenarien für
ein Energiekonzept der Bundesregierung“ (S. 41) zugrunde liegende
Annahme, dass der Brennstoffpreis für Steinkohle trotz der weltweit
steigenden Nachfrage mit 3,9 Euro/Gigajoule im Jahr 2050 unter dem Preis aus
dem Jahr 2008 von 4,8 Euro/Gigajoule liegen wird, und welche
Erkenntnisse ließen sich für die Wirtschaftlichkeit des prognostizierten Ausbaus
von 9 Gigawatt bis 11 Gigawatt CCS-Steinkohlekraftwerksleistung (CCS
= CO2-Abscheidung und -Speicherung) ableiten, wenn der
Brennstoffpreis für Steinkohle auf dem Niveau von 2008 verharren oder sogar
steigen würde?
Das Jahr 2008 war durch extrem hohe Preise für Energierohstoffe
gekennzeichnet. Für alle fossilen Energieträger wurden bis zum Jahr 2050 signifikante
Preissteigerungen gegenüber den heutigen Werten unterstellt. Die Einschätzung
der Entwicklung von Brennstoffpreisen über einen Zeitraum bis zum Jahr 2050
ist grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 20 verwiesen.
26. Hält die Bundesregierung die Annahme der Gutachter für realistisch, dass
trotz fallender Kosten die Photovoltaik in den Jahren 2021 bis 2050
insgesamt um weniger Leistung ausgebaut wird als dies derzeit vom BMU
allein für das Jahr 2010 erwartet wird (siehe Tabellen A 1-20f im
Anhang)?
In den Energieszenarien wird ein integrierter europäischer Strommarkt
unterstellt. Zwischen den Jahren 2020 bis 2050 nehmen die Gutachter einen
zunehmend europaweit kostenorientierten Ausbau der erneuerbaren Energie an.
Unter diesen Annahmen erwarten die Gutachter eine verstärkte Nutzung von
Windenergie entlang der europäischen Küstenlinien onshore und offshore
sowie eine verstärkte Nutzung von Solartechnologien im Mittelmeerraum.
27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Nationalen
Aktionsplan für erneuerbare Energie aufgeführten Kapazitäten der Wind-
und Solarenergie einen flexibleren Betrieb von Atomkraftwerken zur
Folge hätten als den, der sich aus den vorliegenden Szenarien ergibt
(Stichwort Lastfolgebetrieb), und falls ja, teilt die Bundesregierung die
Auffassung, dass ein stärkerer Lastfolgebetrieb geringere
Jahresvolllaststunden für Atomkraftwerke zur Folge hätte?
Die Annahmen, die dem nationalen Aktionsplan zugrunde liegen und die
Annahmen der Energieszenarien wurden von unterschiedlichen wissenschaftlichen
Institutionen berechnet, die unterschiedliche Modelle verwenden. Ein Vergleich
in Bezug auf den Lastfolgebetrieb ist daher nur eingeschränkt möglich.
Die im nationalen Aktionsplan aufgeführten Kapazitäten würden zu einer
stärkeren Stromeinspeisung aus fluktuierenden Energiequellen führen. Damit
Drucksache 17/3314 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewürde der konventionelle Kraftwerkspark weniger Volllaststunden realisieren
und vermehrt im Lastfolgebetrieb gefahren. Dies würde vorrangig den Betrieb
fossil gefeuerter Kraftwerke (mit vergleichsweise höheren Grenzkosten)
betreffen; ob und gegebenenfalls inwieweit hiervon auch Kernkraftwerke
betroffen wären, lässt sich ohne Durchführung einer entsprechenden Marktsimulation
nicht spezifizieren.
28. Wie definiert die Bundesregierung „Brückentechnologie“ vor dem
Hintergrund, dass die Szenarien, von der Offshore-Windenergie abgesehen,
eine deutliche Absenkung des jährlichen Zubaus erneuerbarer Energien
im Stromsektor vorsehen und der inländische Ausbau nach 2020 in den
Szenarien, von der Offshore-Windenergie abgesehen, weitgehend zum
Erliegen kommt?
Kernenergie wird als „Brückentechnologie“ verstanden, bis sie durch
erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. Mit dem Energiekonzept
formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige
und bezahlbare Energieversorgung und beschreibt erstmalig den Weg in das
Zeitalter der erneuerbaren Energien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 26 verwiesen.
29. Welche instrumentellen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im
Erneuerbare-Energien-Gesetz oder in anderen Gesetzen zu ergreifen, um
die in sämtlichen Szenarien vorkommenden Absenkungen des jährlichen
Ausbaus von Onshore-Windenergie, Photovoltaik und Biomasseanlagen
zur Stromerzeugung im Vergleich zum aktuellen Ausbau zu erreichen?
Die Energieszenarien untersuchen Wege, wie die von der Bundesregierung
verfolgten Ziele erreicht werden können. Dazu gehört der konsequente Ausbau der
erneuerbaren Energien, die bis zum Jahr 2050 den Hauptanteil an der
Energieversorgung übernehmen sollen. An dieser Zielrichtung wird sich auch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz orientieren.
30. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Gutachter die Anteile des
nicht erneuerbaren Stroms bei den Stromimportüberschüssen in den
Zielszenarien nicht im Einzelnen ausgewiesen haben?
Eine Aufteilung des nicht erneuerbaren Stroms bei den
Stromimportüberschüssen ist nur mit Einschränkungen möglich, da Stromimporte in vielen Fällen
nicht eindeutig zugeordnet werden können.
31. Ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Frage 30 bekannt,
auf welcher fachlichen Grundlage die Gutachter zu ihrer Aussage gelangt
sind, insbesondere Atomstrom müsse aus dem Ausland importiert
werden?
Die Ergebnisse folgen aus einer kraftwerkstechnologiescharfen Analyse
anhand eines europäischen Strommarktmodells. Innerhalb dessen wird das
Energieangebot entsprechend den Marktgesetzen ermittelt. Der Import von Strom
aus Kernkraftwerken ist darin begründet, dass in verschiedenen europäischen
Ländern kein Ausstiegsbeschluss aus der Nutzung der Kernenergie absehbar
erscheint und sich Stromimporte marktgetrieben ergeben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/331432. Hat die Bundesregierung bei den Gutachtern nachgefragt, wie sie zu
ihren Aussagen/Werten bezüglich des Stromimportüberschusses gelangt
sind, und insbesondere, wie sich die Anteile des nicht erneuerbaren
Stroms bei den Stromimportüberschüssen in den Zielszenarien auf die
verschiedenen nicht erneuerbaren Energieträger verteilen?
Die Bundesregierung hat die verschiedenen Ergebnisse der Energieszenarien
mit den Gutachtern besprochen. Dazu gehört auch die Frage des Stromimports.
33. Falls ja, wie haben die Gutachter auf die Nachfrage reagiert (bitte mit
Angabe der wesentlichen Aussagen der Gutachterreaktion auf die
Nachfrage)?
Haben sie insbesondere die Anteile des nicht erneuerbaren Stroms bei
den Stromimportüberschüssen in den Zielszenarien auf die Nachfrage der
Bundesregierung hin im Einzelnen ausgewiesen?
Die Gutachter haben den auch in der Studie dargestellten Mechanismus des
Strommarktes erläutert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
34. Kann die Bundesregierung die Gutachteraussagen zu den
Importstrompreisen uneingeschränkt teilen?
Liegen ihr Expertenaussagen vor, die den von den Gutachtern
unterstellten Importstrompreisen und der von den Gutachtern unterstellten
Importstromverfügbarkeit widersprechen?
Falls ja, welche Aussagen?
Aussagen zur Entwicklung von Importstrompreisen sind bei einem Zeitraum
bis zum Jahr 2050 grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet. Entsprechend
groß ist das vorliegende Spektrum zur weiteren Entwicklung der Strompreise
(höhere Strompreise unterstellt etwa die Studie der European Climate
Foundation, Oxford Economics, 2010). Der Import von Strom hängt entscheidend vom
weiteren Ausbau der Kuppelstellen in einem europäischen Strommarkt ab.
35. Mit welchen konkreten Strommengen (TWh) haben die Gutachter
aufgrund der Regierungsvorgaben für zusätzliche Atomkraftwerkelaufzeiten
von vier, zwölf, 20 und 28 Jahren in ihren Gutachten gerechnet (bitte
reaktorscharfe Darstellung differenziert nach den vier Zielszenarien)?
In den Zielszenarien ist die Stromerzeugung der Kernkraftwerke
marktgetrieben und nur durch die in den Szenarien vorgegebene Laufzeit beschränkt.
36. War die Annahme mit den Gutachtern abgesprochen, dass nach 2020 der
Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor vor allem im
europäischen Ausland erfolgen soll und aufgrund eines veränderten
Förderregimes in Deutschland weitgehend ausläuft, und beabsichtigt die
Bundesregierung, diese Strategie einer Verlagerung des Kapazitätsausbaus von
erneuerbaren Energien im Stromsektor auf das europäische Ausland
durch Einflussnahme auf die europäische Politik oder durch inländische
Gesetzgebung zu befördern?
Es ist eine wichtige Aufgabe der Energieszenarien, Wege aufzuzeigen, wie eine
wirtschaftliche Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Strompreisen
erreicht werden kann. Nach Einschätzung der Gutachter ist dies im Rahmen eines
integrierten europäischen Strommarktes zu volkswirtschaftlich günstigeren
Drucksache 17/3314 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKonditionen zu erreichen. Nach Darstellung der Gutachter müssten die Ziele
für die erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa durch teurere
Technologiekombinationen erreicht werden, wenn der weitere Ausbau nicht
kostenorientiert erfolgt.
37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Gutachter, dass im Falle
von Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke die Landwirte zukünftig
ihre Traktoren mit Biokraftstoffen antreiben, und worin sieht die
Bundesregierung den direkten Zusammenhang zu etwaigen
Laufzeitverlängerungen?
38. Teilt die Bundesregierung die Aussage der Gutachter, dass Medikamente
besser würden, wenn die Laufzeiten für Atomkraftwerke verlängert
würden, bzw. die Aussage, wonach die Annahmen der Zielszenarien dazu
führen würden, den „Einsatz spezifischer Carrier bei Medikamenten, um
Medikamentenmengen um Größenordnungen zu verringern“ (siehe
Seite 58), und worin sieht die Bundesregierung den direkten
Zusammenhang zu etwaigen Laufzeitverlängerungen?
39. Teilt die Bundesregierung die Aussage der Gutachter, dass sich die
Effizienz von Kühlschränken, Waschmaschinen und anderen Geräten stärker
verbessern würde, wenn die Laufzeiten für Atomkraftwerke verlängert
würden (Seite 75), und worin sieht die Bundesregierung den direkten
Zusammenhang zu etwaigen Laufzeitverlängerungen?
Die Fragen 37, 38 und 39 werden wegen ihres inhaltlichen Sachbezugs im
Zusammenhang beantwortet.
Die Gutachter haben an keiner Stelle des Gutachtens sowie zu keinem Zeitpunkt
die in der Frage unterstellten Aussagen getroffen. Die in den Fragen
unterstellten Aussagen verkennen die Methodik der Szenarienrechnungen. Es wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
40. Gab es bei den Berechnungen einen vorrangigen Zugang zu
Pumpspeicherkraftwerken für Strom aus erneuerbaren Energien, oder nach welchen
Kriterien wurde berechnet, welcher Strom vorrangig von den Speichern
aufgenommen wird?
In den Energieszenarien erfolgt der Einsatz der Pumpspeicherkraftwerke im
Strommarktmodell marktgetrieben – und damit unter Berücksichtigung von
angebots- und nachfrageseitigen Durchmischungs- bzw. Ausgleichseffekten im
Stromnetz. Dies trägt zur Gesamtkostenminimierung im Stromsystem bei.
41. Wie viele andere Auftragnehmer haben sich auf den Part beworben, den
das EWI bei dieser Studie gerechnet hat?
Entsprechend der Aufgabenstellung wurde das Vorhaben als integrale
Gesamtleistung ausgeschrieben. Es haben sich insgesamt fünf Bewerber an dem
europaweit bekannt gemachten Teilnahmewettbewerb beteiligt – darunter die
Bietergemeinschaft der Forschungsinstitute PROGNOS/EWI/GWS. Der Zuschlag
ging auf Grundlage der von Anfang an veröffentlichten Zuschlagskriterien
(„Qualität“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“ und „Preis“ in dieser Reihenfolge)
an das Angebot dieses Konsortiums.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/331442. Warum ist die Wahl auf das EWI gefallen?
Hat das EWI das günstigste Angebot abgegeben?
Wie viele Institute lagen gegebenenfalls im Preis darunter?
Wie in der Antwort zu Frage 41 dargelegt hat sich nicht das EWI, sondern das
Konsortium PROGNOS/EWI/GWS auf die Ausschreibung beworben. Bei der
Auswahl der Gutachter wurden folgende mit der Ausschreibung veröffentlichte
Kriterien berücksichtigt:
Eignungskriterien: Für die Auswahl des Angebots, auf das der Zuschlag erteilt
werden soll, kommen nur Bieter in Frage, die die für die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit) besitzen. Zuschlagskriterien: „Qualität“, „Zweckmäßigkeit
der Leistung“ und „Preis“ in dieser Reihenfolge. Unter Berücksichtigung dieser
Kriterien wurde das Angebot des Konsortiums PROGNOS/EWI/GWS als das
wirtschaftlichste bewertet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]