[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3031
17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn),
Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2910 –
KfW-Studienkredite: Aktuelle Zwischenbilanz und Vorhaben der Bundesregierung
zur Weiterentwicklung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die KfW Bankengruppe stellt mit dem KfW-Studienkredit seit April 2006 ein
bundesweites Kreditangebot für Studierende zur Verfügung. Nach über vier
Jahren ist es notwendig, eine fundierte Zwischenbilanz zu ziehen. Bei einer solchen
Evaluation des unter der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD
eingeführten Darlehensangebots ist insbesondere zu überprüfen, ob der KfW-
Studienkredit tatsächlich ein geeignetes und verantwortbares Instrument der
Studienfinanzierung darstellt und auf welche Weise sich die Kredite auf Studierende bzw.
Absolventinnen und Absolventen, ihre soziale und finanzielle Lage sowie
Lebensunterhaltsfinanzierung auswirken.
Regelmäßig warnen Verbraucherschützer, Studierendenvertreter/-vertreterinnen
und Hochschulpolitiker/-politikerinnen vor den Verschuldungsrisiken durch
Studienkredite. Unlängst hat die Stiftung Warentest gezeigt, dass zwischen dem
günstigsten und dem teuersten Studienkreditangebot eine Spanne von 3 400
Euro liegt. Auch ist beim KfW-Studienkreditangebot das Verschuldungsrisiko
für Studierende, unter anderem aufgrund der Zinsschwankungen durch die
EURIBOR-Bindung, schwer bis gar nicht kalkulierbar.
Diese mangelnde Berechenbarkeit und finanzielle Planungsunsicherheit kann
sich für Absolventinnen und Absolventen zu einem schwerwiegenden Problem
entwickeln. Daher ist zu prüfen, wie sich hohe Kreditschulden nach dem
Abschluss des Studiums – also in der so genannten Rush Hour des Lebens – auf die
Möglichkeiten auswirken, eine Existenz und Familie zu gründen oder
Investitionen zu tätigen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
27. September 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3031 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie verteilen sich die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-
Studienkredit auf die einzelnen Semester (absolute Zahlen, prozentualer
Anteil, gegebenenfalls differenziert nach Fach- und Hochschulsemestern)?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtete die Bundesregierung in den
vergangenen vier Jahren seit dem Start des Kreditangebots (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und wie bewertet sie diese?
Mit dem KfW-Studienkredit stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Bankengruppe (KfW) seit 2006 ein bundesweites Kreditangebot für Studierende zur
Verfügung. Der als Eigenprogramm der KfW angebotene Studienkredit soll
dabei helfen, die Lebenshaltungskosten im Erststudium zu finanzieren.
Damit wurde Studierenden auch in Deutschland als Ergänzung zu den
bewährten Förderinstrumenten wie dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz),
dem Bildungskredit und bestehenden Stipendienprogrammen die Möglichkeit
zur Finanzierung ihres Studiums über ein vom Einkommen und Vermögen der
Eltern unabhängiges Darlehen eröffnet, wie es auch in anderen Ländern schon
seit Längerem bewährte Praxis ist.
Mittlerweile zählt der KfW-Studienkredit zu den bekanntesten
Studienfinanzierungsangeboten und findet eine breite soziale und wirtschaftliche Akzeptanz.
Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) „In vielen Ländern scheint der einfache Zugang zu Studiendarlehen sehr
entscheidend dafür zu sein, dass diese Investition nicht an mangelnden Mitteln
scheitert.“ (Quelle: OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2010“, 7. September
2010, S. 154). Bei den jährlichen CHE-Studien (CHE: Centrum für
Hochschulentwicklung) belegt er vordere Plätze.
Dem KfW-Studienkredit liegt eine marktmäßige Verzinsung basierend auf dem
6 Monats EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zuzüglich Marge zugrunde.
Die Darlehen sind in voller Höhe zurückzuzahlen. Derzeit liegt der Sollzinssatz
bei 3,29 Prozent. Die KfW prüft derzeit die Möglichkeit, den Darlehensnehmern
neben dem geltenden variablen Zinssatz optional auch einen Festzins
anzubieten. Der Kredit wird allen Hochschulstudierenden unabhängig von Studienfach
oder Bonitätseinstufung angeboten. Lediglich beim Vorliegen bestimmter
Negativmerkmale (z. B. Privatinsolvenzverfahren, Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung i. S. d. § 807 der Zivilprozessordnung – ZPO) erfolgt keine
Kreditvergabe.
Seit dem Programmstart im April 2006 werden jährlich etwa 17 000 Zusagen
erteilt, mittlerweile sind dies ca. 80 000 Zusagen insgesamt. Der durchschnittliche
monatliche Auszahlungsbetrag beträgt 480 Euro. Der maximal zulässige
monatliche Höchstbetrag beläuft sich auf 650 Euro.
Der Tabelle 1 (s. Anlage) kann die aktuelle Verteilung der
Darlehensnehmerinnen/Darlehensnehmer auf die einzelnen Fachsemester entnommen werden. Die
Erstellung einer Verteilung nach Fachsemester zum Antragszeitpunkt –
kombiniert mit einer Differenzierung nach Hochschulsemestern – ist mit einem
größeren Datenverarbeitungsaufwand verbunden und in der Kürze der für die
Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht realisierbar.
Zu beachten ist, dass jeweils zum Wintersemester eine deutlich höhere Zahl von
Personen ein Studium aufnimmt. Tendenziell kann zudem festgestellt werden,
dass ein hoher Anteil an Studenten zeitgleich mit der Studienaufnahme einen
KfW-Studienkredit beantragt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/30312. Wie verteilen sich die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-
Studienkredit auf die einzelnen Bundesländer (absolute Zahlen, prozentualer
Anteil)?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtete die Bundesregierung in den
vergangenen vier Jahren seit dem Start des Kreditangebots (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und wie bewertet sie diese?
Die Verteilung der Antragstellerinnen und Antragsteller auf die einzelnen
Bundesländer ist der Tabelle 2 (s. Anlage) zu entnehmen. Die daraus erkennbaren
Schwankungen in der prozentualen Verteilung sind nicht signifikant genug,
daraus Trends abzuleiten.
3. Wie verteilen sich die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-
Studienkredit auf die verschiedenen Hochschularten (Universität,
Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule, Berufsakademie) (absolute Zahlen,
prozentualer Anteil)?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtete die Bundesregierung in den
vergangenen vier Jahren seit dem Start des Kreditangebots (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und wie bewertet sie diese?
Bei der Untersuchung der Verteilung der Anträge auf die Hochschultypen kommt
es im Zeitablauf zu einer Verschiebung der Häufigkeiten (s. Tabelle 3 in der
Anlage). Führten im Jahr 2007 die Universitätsstudentinnen und
Universitätsstudenten mit 58,2 Prozent der Antragsteller und Antragstellerinnen die Statistik
an, so verringerte sich ihr Anteil im Jahr 2008 auf 55,2 Prozent. Im Jahr 2009
setzte sich dieser Trend bis auf einen Wert von 52,4 Prozent fort und beläuft sich
zum 31. August 2010 auf 48,09 Prozent. Im Gegenzug stieg der Anteil der
Fachhochschulstudierenden kontinuierlich an. Der Anteil der Studierenden an
Musik- und Kunsthochschulen liegt konstant unter 1,2 Prozent. Die Studierenden
an den Berufsakademien sind in der Regel nicht antragsberechtigt, da diese
bundesweit nicht als Fachhochschulen anerkannt sind. Eine Ausnahme bildet hier
das Land Baden-Württemberg, in dem alle Berufsakademien zur
Fachhochschule (FH) Baden-Württemberg zusammengeschlossen sind.
Eine eindeutig zuzuordnende Erklärung für die sich abzeichnende Verschiebung
ist derzeit nicht erkennbar. Die Bundesregierung erhofft sich ergänzenden
Aufschluss durch die von der KfW begonnene Evaluierung durch die Befragung der
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer (vgl. Antwort zu Frage 16).
4. Wie verteilen sich die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-
Studienkredit auf die verschiedenen Studienfächer (absolute Zahlen,
prozentualer Anteil)?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtete die Bundesregierung in den
vergangenen vier Jahren seit dem Start des Kreditangebots (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und wie bewertet sie diese?
Die Verteilung der Antragstellerinnen und Antragsteller auf die Studienfächer
ist der Tabelle 4 (s. Anlage) zu entnehmen. Eine Abfrage dieses Merkmals
erfolgt zurzeit lediglich in der aufgeführten Clusterung. Eine noch differenziertere
Betrachtung – vgl. die Antwort zu Frage 1 – ist in der Kürze der Zeit nicht
realisierbar. Über die Zeitreihe sind die einzelnen Häufigkeiten relativ konstant.
Die wirtschaftsnahen Fächergruppen (Ingenieur-, Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften) stellen gut 60 Prozent aller Antragsteller und
Antragstellerinnen.
Drucksache 17/3031 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie hoch sind bei den KfW-Studienkrediten die kumulierten
Darlehenssummen, und wie verteilen sie sich auf die Semesterzahl?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtete die Bundesregierung in den
vergangenen vier Jahren seit dem Start des Kreditangebots (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und wie bewertet sie diese?
Die ausgezahlten Darlehensbeträge sind der Tabelle 5 (s. Anlage) zu entnehmen.
Ein Ausweis der kumulierten Darlehenszusagen liefert jedoch nur den statistisch
belegten Rahmen für die höchstmögliche Inanspruchnahme seitens der
antragstellenden Studierenden, da hier (nur) jeweils sowohl der maximale
Auszahlungsbetrag von 650 Euro als auch die maximale Förderungshöchstdauer
von 14 Semestern berücksichtigt werden. Die voraussichtlich tatsächlichen
Darlehenssummen können somit erheblich geringer ausfallen. Mit dieser
Vorgehensweise wird den Studierenden jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines
jeden Jahres eine unbürokratische Erhöhung oder Verringerung des
Auszahlungsbetrags ermöglicht.
Tabelle 6 (s. Anlage) beinhaltet eine Auswertung der in Anspruch genommenen
Ratenhöhen. Die durchschnittlich in Anspruch genommene Ratenhöhe liegt
relativ konstant bei ca. 480 Euro.
6. Wie viele Absagen musste die KfW Bankengruppe Studierenden in den
vergangenen vier Jahren geben, und aus welchen Gründen wurde der
Studienkredit verweigert?
Insgesamt wurden bis zum 31. August 2010 7 569 Darlehensanträge abgelehnt.
Bei Anträgen, die hinsichtlich der Antragsvoraussetzungen formal korrekt
gestellt werden, erteilt die KfW nur dann eine Absage, wenn im Zuge der bei
Antragsbearbeitung automatisch erfolgenden Bonitätsabfrage harte negative
Merkmale (anhängiges außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren,
Privatinsolvenz, Haftandrohung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) gemeldet werden.
Die überwiegende Anzahl der Ablehnungen erfolgt jedoch nicht aufgrund der
oben genannten harten Negativmerkmale, sondern weil entweder die
Antragsberechtigung formal nicht gegeben war (Beispiele: Zweit- oder Auslandsstudium
ohne Immatrikulation im Inland, Nichterbringung eines bei Antragstellung
fälligen Leistungsnachweises, nicht förderfähige private Bildungseinrichtung)
oder der Antrag fehlerhaft gestellt wurde (Beispiel: falsche Semesterangabe). In
der eng begrenzten Anzahl der erstgenannten Fälle formal fehlender
Antragsberechtigung ist die Ablehnung endgültig. In den Fällen fehlerhafter
Antragstellung ist eine erneute Antragstellung möglich. Die Ablehnungsgründe und deren
Häufigkeiten werden statistisch nicht erfasst.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Zinsentwicklung der KfW-
Studienkredite?
Um die von den Studierenden gewünschte hohe Flexibilität bei der Variierung
von Höhe und Dauer der Inanspruchnahme zu erreichen, basiert die Verzinsung
des KfW-Studienkredits auf dem 6 Monats EURIBOR. Dementsprechend
spiegelt sich auch die Entwicklung der Konditionen, zu denen sich Banken mit
erstklassiger Kreditwürdigkeit einander Anleihen in Euro gewähren, in der
Zinsentwicklung des KfW-Studienkredits wider. Die Konditionen im KfW-Studienkredit
stehen aus demselben Grund auch über die Refinanzierungs- und
Liquiditätsentwicklung des Euroraums im Zusammenhang mit der Leitzinspolitik der
Europäischen Zentralbank und sind naturgemäß Schwankungen unterworfen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3031In den drei sog. Roll-over-Perioden vom 1. Oktober 2007 bis zum 31. März
2009 mit kurzfristig stark steigenden Kapitalmarktzinssätzen hat die KfW zu
Lasten ihres Gesamtgeschäftsergebnisses vorübergehend aus Eigenmitteln eine
Verbilligung in das Programm gegeben. Bei dem gegenwärtig niedrigen und
relativ stabilen kurzfristigen Zinsniveau erfolgt dies nicht.
Die bisherige Zinsentwicklung bei den von der KfW angebotenen allgemeinen
Studienkrediten belegt aus Sicht der Bundesregierung, dass sich die von deren
Kritikern befürchtete Gefahr einer zunehmenden Ver- und Überschuldung von
Studierenden (Verschuldensfalle) als Folge des Studienkreditangebots nicht
realisiert hat. Gleichwohl werden die Bundesregierung und die KfW die weitere
Entwicklung sorgsam beobachten.
8. Inwiefern ist aufgrund der seit Anfang 2009 sinkenden Zinssätze eine
Zunahme von Kreditanträgen bei den KfW-Studienkrediten zu verzeichnen?
Eine eindeutige Aussage zur Preiselastizität der Kreditnachfrage kann aufgrund
der Vielzahl exogener Einflüsse nicht getroffen werden. Die Mehrzahl der
Studierenden nimmt den Kredit bereits zum ersten Semester auf. Hieraus lässt sich
vorbehaltlich neuer Erkenntnisse aus den noch ausstehenden
Evaluierungsergebnissen derzeit schließen, dass hauptsächlich individuelle Faktoren für eine
Beantragung ausschlaggebend sind.
9. Welche konkreten Maßnahmen wurden zwischen der KfW Bankengruppe
und der Bundesregierung verabredet, damit das von der Bundesministerin
für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, im Deutschen Bundestag
formulierte Ziel erreicht wird, „eine dauerhaft vertretbare Obergrenze der
Zinsbelastung für die Studierenden zu sichern und bei der Rückzahlung die
individuelle Leistungsfähigkeit noch stärker zu berücksichtigen“
(Plenarprotokoll 16/183, S. 19473 C)?
Um die mit der Zinsbelastung des variabel verzinslichen Darlehens
verbundenen Risiken für die Kreditnehmenden zu begrenzen, wurde der KfW-
Studienkredit bei seiner Einführung mit einer Zinsobergrenze in Höhe von 6 Prozent
(bezogen auf die Entwicklung des Referenzzinssatzes) ausgestattet. Somit
müssen die Studierenden nicht für Belastungen aufkommen, die durch einen die
Marke von 6 Prozent übersteigenden 6 Monats EURIBOR bedingt sind.
Die individuelle Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmer wird bei der
Rückzahlung durch die Möglichkeit der Laufzeitverlängerung berücksichtigt. Die
Tilgung des Darlehens kann abweichend von der 10-jährigen Tilgungsdauer auf
bis zu insgesamt 25 Jahre gestreckt werden. Darüber hinaus sind jeweils zum
1. April und 1. Oktober eines Jahres außerplanmäßige Tilgungen möglich, um
die Darlehensschuld bei gegebener Leistungsfähigkeit schnellstmöglich
reduzieren zu können.
Die Bundesregierung hält an dem von der Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Dr. Annette Schavan, formulierten Ziel weiter fest. Die
Überlegungen und Gespräche zwischen der KfW und der Bundesregierung, ob und ggf.
welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll erscheinen könnten, wenn sich die
gegenwärtige stabile Niedrigzinsphase nachhaltig verändern würde, sind noch
nicht abgeschlossen. Kurzfristige verbindliche Vereinbarungen konkreter
Maßnahmen erscheinen derzeit auch nicht erforderlich.
Drucksache 17/3031 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Welche Fortschritte hat die Bundesregierung im Dialog mit der KfW
Bankengruppe erzielt, die Bildungskreditangebote der KfW Bankengruppe
besser aufeinander abzustimmen (Antwort auf die Schriftliche Frage 102
des Abgeordneten Kai Gehring vom 24. Februar 2009 auf
Bundestagsdrucksache 16/12601)?
Die Bundesregierung steht weiter im engen Dialog mit der KfW, um die
verschiedenen Finanzierungsangebote aufeinander abzustimmen. Die
Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.
11. Welche (weiteren) Maßnahmen plant die Bundesregierung – auch im Falle
eines Anstiegs des Geldmarktsatzes EURIBOR –, um die
Verschuldungsrisiken beim KfW-Studienkredit zu minimieren bzw. zu begrenzen?
Hinsichtlich der Minimierung bzw. Begrenzung von Verschuldungsrisiken
bestehen neben dem wichtigsten Instrument der vertraglich festgelegten
Zinsobergrenze weitere Maßnahmen in verschiedenen Darlehensphasen.
Vor dem Abschluss des Kreditvertrags stehen für die Antragstellenden auf der
Internetseite der KfW ein Bedarfs- und auch ein Tilgungsrechner zur
Berücksichtigung bei der generellen Antragsentscheidung als auch zur Quantifizierung
der zu beantragenden Kredithöhe bereit. Außerdem wird auf das Infoblatt zur
Vermeidung der Überschuldung hingewiesen.
Außerdem kann im Hinblick auf die eventuelle Wirtschaftlichkeit der
Inanspruchnahme anderer Finanzierungsquellen jederzeit eine Herabsetzung oder
Erhöhung der monatlichen Auszahlungsbeträge beantragt werden.
Einer durch einen nicht zweckkonformen Bezug von Auszahlungsbeträgen
bedingten Überschuldung wird dadurch begegnet, dass im Verlaufe des Studiums
in jedem Fachsemester die entsprechenden Studienbescheinigungen und auch
ein Leistungsnachweis über den Fortschritt des Studiums zu erbringen sind.
Die KfW hat eingeplant, im Falle eines kurzfristig starken Anstiegs des
EURIBOR-Zinssatzes, wie schon in der Vergangenheit praktiziert (vgl. Antwort
zu Frage 7), eine temporäre Zinsverbilligung zu Lasten ihres eigenen
Ergebnisses vorzunehmen. Ein kurzfristiger Anstieg der Zinssätze hat nur geringe
Auswirkungen auf die Gesamtschuld der Studierenden. Im Übrigen ist neben dem
nominellen Zinssatz auch stets der reale Zinssatz, also unter Abzug der Inflation,
zu berücksichtigen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Wie steht die Bundesregierung zu Hinweisen auf vorzeitiges Enden der
Studienkreditfinanzierung durch die KfW Bankengruppe bei
Studierenden, die vom ersten Semester an ihr Studium mit einem KfW-
Studienkredit finanzieren, ihr Studienfach aber gewechselt haben und aufgrund Punkt
3.1.9 des KfW-Studienkredit-Vertragstextes keinen Aufschub des
Leistungsnachweises wie beim BAföG erhalten, sondern der
Leistungsnachweis grundsätzlich nach dem fünften Fördersemester (bei Nicht-Bachelor/
Master-Uni-Studiengängen nach dem sechsten Fördersemester) fällig wird
und die KfW Leistungen von vier vollen Semestern erwartet (Vertragstext
www.kfw-foerderbank.de, abgerufen am 30. August 2010)?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Dialog mit der KfW Bankengruppe,
eine Änderung im Sinne der Finanzierungssicherheit der Kreditnehmer
herbeizuführen?
Beim KfW-Studienkredit besteht seit der Programmeinführung für die
Darlehensnehmer einmalig im Studium die Verpflichtung, einen Leistungsnachweis
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3031zu erbringen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung der
Studierenden aus dem Studienkredit ein wichtiges Instrument zur Überprüfung
der Ernsthaftigkeit des Studiums. In Abhängigkeit von dem jeweils angestrebten
Abschluss kann dieses in einer Zwischenprüfung, einem Vordiplom etc.
bestehen. In den im Zuge des sog. Bologna-Prozesses zur Harmonisierung des
europäischen Hochschulraums eingeführten Bachelorstudiengängen ist dieser
Leistungsnachweis in Gestalt von erreichten 120 ECTS-Punkten (ECTS: European
Credit Transfer and Accumulation System) zu erbringen. Die Bachelor- und
Masterstudiengänge sind in Module zergliedert, die jeweils in ECTS bewertet
werden. Die Rahmenvorgabe des Systems sind 60 ECTS-Punkte pro
akademischem Jahr, d. h. 30 ECTS-Punkte pro Semester (bzw. 20 ECTS-Punkte pro
Trimester). Der Nachweis der bei dieser Vorgabe im Regelfall nach vier Semestern
erwartbaren entsprechenden Punktezahl von 120 ECTS wurde seitens der KfW
beim Studienkredit demgegenüber von Anbeginn großzügiger gehandhabt und
erst ein Semester später verlangt. Als Anforderung für den Leistungsnachweis
in einem Bachelorstudiengang waren ursprünglich 120 ECTS nach fünf
Semestern nachzuweisen. Die Praxis hat in den letzten Jahren gezeigt, dass die einen
KfW-Studienkredit in Anspruch nehmenden Bachelorstudierenden die
Anforderung von 120 ECTS vielfach nur schwer erfüllen können. Daher hat die KfW die
Anforderungen für Bachelorstudierende im Leistungsnachweis auf 90 ECTS
nach dem fünften Fachsemester reduziert. Ein Studienfachwechsel nach dem
ersten Semester ist innerhalb des auf diese Weise eingeräumten zeitlichen
Spielraums also durchaus möglich.
13. Wie viele Personen zahlen aktuell einen KfW-Studienkredit zurück (bitte
nach Laufzeit, Beginn der Rückzahlung, Rückzahlungsrate und Fächern
aufschlüsseln)?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtete die Bundesregierung in
den vergangenen vier Jahren seit dem Start des Kreditangebots (bitte nach
Jahren aufschlüsseln), und wie bewertet sie diese?
Gegenwärtig befinden sich 10 430 Darlehen in der Rückzahlungsphase und
23 891 Darlehen in der Karenzphase. Allgemeine Aussagen zu Laufzeit,
Rückzahlungsbeginn und Ratenhöhe sind neben technischer Schwierigkeiten bei
Ermittlung differenzierter Daten auch aufgrund des Produktdesigns, das von einer
möglichst großen Individualisierung der Rückzahlungsbedingungen ausgeht,
schwierig.
Mit Abschluss der Auszahlungsphase beginnt in der Berufseinstiegsphase eine
Karenzzeit, in der weder Auszahlungen getätigt noch Tilgungsleistungen
verlangt werden. Lediglich die fälligen Zinsen sind, sofern kein Zinsaufschub
beantragt wurde, monatlich zu zahlen. Je nach Fallkonstruktion kann diese Phase
zwischen 18 und 23 Monaten dauern.
Mit Beendigung der Karenzphase geht das Darlehen in die Tilgungsphase über.
Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn wird dem Darlehensnehmer bzw. der
Darlehensnehmerin eine Annuitätsrate mitgeteilt, die eine Rückzahlung des Darlehens in
zehn Jahren vorsieht.
Eine weitergehende Trendanalyse und Bewertung ist vor Abschluss der ohnehin
begonnenen Evaluierung seitens der KfW nicht möglich.
Drucksache 17/3031 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Gab es bisher Personen, die ihren KfW-Studienkredit entsprechend den
vertraglichen Vereinbarungen zwischen KfW Bankengruppe und
Kreditnehmer nicht zurückzahlen konnten?
Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Um welche Verschuldenshöhen handelt es sich?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Bis zum 30. April 2010 musste die KfW in insgesamt 478 Fällen den Vertrag
aufgrund eines Verstoßes gegen die Rückzahlungsverpflichtung kündigen. Des
Weiteren gibt es 333 Darlehen, bei denen infolge des sog. Bonitätsmonitorings
eines der Negativmerkmale gemeldet wurde (vgl. Antwort zu Frage 6). Dieses
Monitoring erstreckt sich über alle Darlehensphasen und dient dem
beiderseitigen Schutz von Kreditnehmenden und der KfW. Zukünftige Auszahlungen
werden gestoppt und die Darlehen zur sofortigen Rückzahlung gekündigt. Die KfW
ist hierbei in der Rolle des Vertragspartners, dem ein nicht auf den
Programmzuschnitt des KfW-Studienkredits zurückzuführendes Negativmerkmal des
jeweiligen Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmerin bekannt wird.
15. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung angesichts der
Verschuldungssummen auf die finanzielle Situation und soziale Lage der
Absolventinnen und Absolventen sowie deren „Rush Hour des Lebens“?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Entscheidung über die Aufnahme eines teilweise fremdfinanzierten
Studiums und damit verbundener Investition in das eigene Humankapital ist jeweils
individuell und kann vor dem Hintergrund zukünftiger Leistungsfähigkeit nur
von den Studierenden selbst getroffen werden. Die KfW ermöglicht mit dem
Angebot des Studienkredits einem Teil der Studenten die Aufnahme eines
Studiums. Die Entscheidung über die Aufnahme des Studiums und die Aufnahme
des Studienkredits liegt im freien Ermessen des Einzelnen.
Die hohe Beschäftigungsquote von Hochschulabsolventen und
Hochschulabsolventinnen und deren nach dem Studium durchschnittlich höheren Einkommen
geben Anlass zu der Annahme, dass die Kreditnehmenden in aller Regel
finanziell in der Lage sein werden, einen Studienkredit zurückzuzahlen.
Im Anschluss an das Studium wird beim KfW-Studienkredit eine tilgungsfreie
Karenzphase eingeräumt. Sie endet 18 Monate nach dem Tag, an dem die
Rollover-Periode ausgelaufen ist (vgl. Antwort zu Frage 13), für die der
Darlehensnehmer/die Darlehensnehmerin zuletzt Mittel aus dem KfW-Studienkredit
erhalten hat bzw. hätte erhalten können.
Die Bundesregierung vermag besorgniserregende Entwicklungen aus den
vorliegenden Daten nicht zu erkennen und sieht keine Veranlassung zu
Konsequenzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
16. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den Zusammenhang von
Kreditnehmer und Bildungsherkunft?
Wenn ja, welche sind das, und wie bewertet die Bundesregierung diesen
Sachverhalt?
Wenn nein, plant sie hierzu in absehbarer Zeit mögliche Untersuchungen?
Bisher werden keine Angaben zum sozioökonomischen Hintergrund der
Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen beim KfW-Studienkredit erhoben. Derzeit führt
die KfW eine freiwillige Befragung der Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3031beim KfW-Studienkredit durch, bei der u. a. deren Migrationshintergrund und
der sozioökonomische Hintergrund untersucht werden. Die Ergebnisse der
Evaluation werden voraussichtlich im Frühjahr 2011 vorliegen.
17. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit
bestimmte Studierendengruppen (z. B. weibliche oder männliche
Studierende, Studierende mit oder ohne Migrationshintergrund, mit oder ohne
Kind bzw. Kindern, mit oder ohne Handicap/Behinderung) das KfW-
Studienkreditangebot überproportional häufig in Anspruch nehmen?
Falls ja, wie bewertet sie diese?
Falls nein, warum werden diese Daten nicht erhoben?
Der Anteil der Darlehensnehmer beträgt 54,6 Prozent gegenüber 45,4 Prozent
Darlehensnehmerinnen. Eine Erklärung des leichten Überwiegens männlicher
Kreditnehmer werden sicher die in der Antwort zu Frage 26 erläuterten
ökonomischen Gesichtspunkte sein.
Der Anteil der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer mit mindestens
einem unterhaltspflichtigen Kind beläuft sich auf insgesamt 3,6 Prozent. Für
Frauen beträgt dieser Anteil 4,2 Prozent, für Männer 3,1 Prozent. Der Anteil
Studierender mit mindestens einem Kind beläuft sich auf 5 Prozent (vgl.
19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks). Demnach besteht hier eine
leicht unterproportionale Inanspruchnahme des KfW-Studienkredits.
Der Migrationshintergrund und das Vorliegen eines Handicaps bzw. einer
Behinderung werden bei der Antragstellung nicht standardmäßig erfasst. Es wird
auf die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 16 bereits genannten Evaluation
ankommen, ob daraus weitergehende Erkenntnisse gewonnen werden können.
18. Wie hoch ist der Anteil der KfW-Studienkreditnehmer aus niedrigen,
mittleren, gehobenen und hohen sozialen Schichten?
Falls der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen: Wieso werden
ebendiese im Rahmen des Monitorings nicht erhoben, und plant die
Bundesregierung, dies zu verändern?
Der Bundesregierung liegen insoweit keine Daten vor. Der KfW-Studienkredit
wurde bewusst als ein vom Einkommen und Vermögen der Eltern unabhängiges
Darlehen konzipiert. Daten zu Einkommen oder Herkunft der Antragstellenden
sind für die Vergabe unerheblich und werden seitens der KfW daher nicht
erhoben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Monitoring- und Reportingsystem
zum KfW-Studienkredit?
Hält die Bundesregierung die Daten für ausreichend?
Die Bundesregierung hält die vorliegenden Daten derzeit für ausreichend. Es
wird auf die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 16 bereits genannten
Evaluation ankommen, ob daraus weitergehende Erkenntnisse gewonnen werden,
die eine gezielte Einbeziehung weiterer Datengrundlagen sinnvoll erscheinen
lassen könnte.
Drucksache 17/3031 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Plant die Bundesregierung, die KfW Bankengruppe um eine gezielte
Befragung ihrer Kreditnehmer zu bitten, um das Monitoring zu erweitern und
so weitere Daten zur Bewertung und Entscheidung über künftige
Anpassungen zu erhalten?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 19 verwiesen.
21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass bei einer weiteren Verzögerung
oder einem Scheitern der 23. BAföG-Novelle mit einer zunehmenden
Nachfrage nach KfW-Studienkrediten zu rechnen ist?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine zügige Verabschiedung der
der 23. BAföG-Novelle ein und appelliert an die Länder, ihrer Verantwortung
bei der BAföG-Finanzierung gerecht zu werden. Schon deshalb rechnet sie nicht
mit einer signifikant zunehmenden Nachfrage nach KfW-Studienkrediten.
22. Welchen Gewinn erzielte bisher die KfW Bankengruppe mit dem
Studienkredit?
Welche anderen Institutionen erzielten durch Mitarbeit am Programm des
KfW-Studienkredites Gewinne?
Die KfW hat den Studienkredit als ein am Markt orientiertes Förder- und nicht
als Ertragsprodukt konzipiert und ausgestaltet. Ihr sind durch temporäre
Zinsverbilligungen und durch den Initialisierungsaufwand Ergebnisbelastungen
entstanden.
Da die KfW nicht über ein eigenes Filialnetz verfügt, nutzt sie für den Vertrieb
ein Netz akkreditierter Vertragspartner von Banken und Studentenwerken. Zu
deren Geschäftsergebnissen lässt sich keine differenzierte Aussage treffen. Die
Vertragspartner erhalten für die nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes
erforderliche Legitimationsprüfung und für die Prüfung der Vertragsunterlagen
inklusive notwendiger Bescheinigungen sowie deren Weitergabe an die KfW
eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Eine separate Vergütung für auch noch im
Laufe der Auszahlungsphase vorzunehmende Prüfungen von
Studienbescheinigungen und Leistungsnachweisen durch die Vertragspartner ist nicht
vorgesehen. Sie gilt mit der Akkreditierung als abgegolten. Übersichten aller
akkreditierten Vertragspartner beim KfW-Studienkredit sind auf der Internetseite der
KfW veröffentlicht.
23. Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die Vergabe und
Inanspruchnahme von Studienkrediten der KfW Bankengruppe und anderer Anbieter
angesichts der damit verbundenen Verschuldungsrisiken für junge
Menschen als verbraucherschutzpolitisches Handlungsfeld, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Haltung?
Die Bundesregierung ist sich ebenso wie die KfW selbst der
verbraucherschutzpolitischen Bedeutung von Kreditangeboten einer staatlichen Förderbank
bewusst, die diese zur Unterstützung bei der individuellen
Ausbildungsfinanzierung macht. Die KfW berücksichtigt diesen Aspekt in enger Abstimmung mit
der Bundesregierung bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der
Förderbestimmungen und Kreditkonditionen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/303124. Inwieweit plant die Bundesregierung, Initiativen für eine unabhängige und
allgemeine Finanzierungsberatung (Information, Risikoaufklärung,
Verbraucherschutz etc.) von Studierenden zu ergreifen oder hält sie die
bestehenden Angebote für ausreichend?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich die unabhängigen
Beratungsleistungen zum Thema Studienfinanzierung der Studentenwerke vor Ort bewährt
haben. Die Studentenwerke beraten hierbei insbesondere über mögliche BAföG-
Leistungen, aber auch über Studienkredite und Studienfinanzierung allgemein
sowie deren Chancen und Risiken. Für die konkrete Beratung im Rahmen von
Kreditvergaben sind generell die Kreditinstitute verantwortlich. Soweit die KfW
über die Einbindung von Vertriebspartnern in die Vergabe von Studienkrediten
auch Studentenwerke in ihr eigenes Beratungsverfahren integriert hat, sieht die
Bundesregierung deren Unabhängigkeit bei der ihnen gegenüber den
ratsuchenden Studierenden ohnehin obliegenden Beratungsleistung in keiner Weise
beeinträchtigt. Die Bundesregierung tritt im Rahmen des Netzwerkes „Wege ins
Studium“ im Übrigen dafür ein, dass die verschiedenen Akteure (Kreditinstitute,
Studentenwerke, Bundesagentur für Arbeit, Schulen und Hochschulen) vor Ort
im Rahmen der Studienberatung die Beratung zur Studienfinanzierung weiter
verbessern, da nur vor Ort die konkret gezielte Einzelberatung erfolgen kann.
Unabhängig davon begrüßt die Bundesregierung Maßnahmen zur allgemeinen
Orientierung über Studienkredite wie z. B. die, die die Stiftung Warentest in ihrer
Septemberausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ veröffentlicht hat.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung der
„Stiftung Warentest“ zu Studienkreditangeboten insbesondere vor dem
Hintergrund, dass zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot
eine Spanne von 3 400 Euro liegt?
Der KfW-Studienkredit ist, wie in der Antwort zu Frage 7 erläutert, vor allem
abhängig von der Refinanzierungssituation der KfW an den Kapitalmärkten. Des
Weiteren gehen in die Kalkulation des Studienkreditprogramms Risikokosten,
Kosten für finanzmathematisch gepreiste Produktausgestaltungen und
Verwaltungskosten der KfW ein. Es wird keine Ertragskomponente eingepreist.
Die Bundesregierung sieht sich darin bestärkt, dass es weiterhin kein
ausreichend flächendeckendes Angebot privater allgemeiner Bildungskredite gibt und
damit keinen hinreichend funktionierenden, sich selbst regulierenden
Wettbewerb in diesem Bereich, so dass es richtig und erforderlich bleibt, über die
Förderbank KfW entsprechende Kredite anzubieten.
26. Wie steht die Bundesregierung zu warnenden Einschätzungen von
Verbraucherschützern, dass ein Studienkredit nur der letzte Ausweg sein
könne (Kay Görner, Verbraucherzentrale Sachsen, Süddeutsche Zeitung
vom 18. August 2010 „Deutsche Bank greift Studenten in die Tasche“)
oder auch dem Abraten, ein Studium vom ersten Semester an mit einem
Studienkredit zu finanzieren?
Ein Studium sollte nicht an der Finanzierung scheitern, weil es sich nach allen
verfügbaren Berechnungen und Schätzungen von Bildungsrenditen unstreitig
nicht nur gesamtgesellschaftlich, sondern im Regelfall auch jeweils für die
Studierenden selbst rechnet.
Die OECD schlussfolgert: „Angesichts der deutlichen Vorteile einer Investition
in eine Hochschulausbildung sowohl für den Einzelnen als auch für den Staat ist
es sehr wichtig, Studiendarlehen leicht zugänglich zu gestalten, um
sicherzustellen, dass diese Investition nicht an mangelnden Mitteln scheitert.“ (ebenda,
S. 164).
Drucksache 17/3031 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung teilt die Einschätzung und die KfW weist in ihren
Informationsangeboten zum Studienkredit selbst ausdrücklich darauf hin, dass die
Inanspruchnahme verzinslicher Kredite zur Ausbildungsfinanzierung nur
erwogen werden sollte, wenn keine anderen Finanzierungsquellen (elterliche
Unterstützung, BAföG, Stipendien) zur Verfügung stehen. Es bleibt festzuhalten,
dass die individuelle Entscheidung darüber sehr von den jeweiligen
Einzelfallumständen abhängig ist. Eine generelle Empfehlung, Studienkredite nicht
vom ersten Semester an in Anspruch zu nehmen, ist daher nicht angezeigt.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Befragung des
HISBUS-Projektes „Kredite zur Studienfinanzierung. Chance zu mehr
Flexibilität oder Notwendigkeit zur Deckung von Finanzierungslücken?“
(HIS: Projektbericht vom März 2008), wonach knapp ein Drittel der
befragten Studierenden eine Kreditfinanzierung ihres Studiums grundsätzlich
ablehnt oder sich dies für die Zukunft nicht vorstellen kann und ein
Großteil der Studierenden diesbezüglich unentschieden ist bzw. eine
Entscheidung von den konkreten Bedingungen abhängig macht?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für das Verhältnis
von Studienkrediten, BAföG und Nationalem Stipendienprogramm?
Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass die Daten aus der
genannten HISBUS-Befragung aus dem Sommersemester 2007 stammen und somit
nicht den aktuellen Stand widerspiegeln.
Die aktuelle 19. Sozialerhebung hat gezeigt, dass im Sommersemester 2009
insgesamt rund 5 Prozent der Studierenden überhaupt einen Kredit zur
Studienfinanzierung genutzt haben (vgl. Bild 6.3; Seite 194 der Langfassung). Dies
zeigt, dass ein Kredit zur Studienfinanzierung nicht allzu sorglos
flächendeckend in Anspruch genommen, sondern lediglich als ergänzende
Finanzierungsquelle genutzt wird.
Die Haupteinnahmequellen zur Studienfinanzierung sind auch gegenwärtig
weiterhin die Zuschüsse der Eltern, das BAföG und der eigene Verdienst. Die
Bundesregierung sieht insbesondere für junge Menschen aus sozial/finanziell
schlechtergestellten Familien die Notwendigkeit, die Studienfinanzierung zu
verbessern. Sie hat deshalb mit dem zwischenzeitlich vom Deutschen Bundestag
gebilligten Entwurf eines 23. BAföG-Änderungsgesetzes neben wichtigen
strukturellen Verbesserungen auch die Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um
2 Prozent und der Einkommensfreibeträge um 3 Prozent vorgeschlagen. Es
kommt jetzt auf die Länder an, in dem von ihnen eingeleiteten, derzeit laufenden
Vermittlungsverfahren diese Verbesserungen durch Zustimmung zu
verwirklichen.
Generell ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es künftig noch stärker
darauf ankommen muss, den Studierenden etwaige Befürchtungen vor
Rückzahlungsproblemen der Studienkredite zu nehmen. Über die in der Antwort zu
Frage 24 beschriebene Finanzierungsberatung hinaus erscheint es auch
erforderlich, dass den Studieninteressenten und Studierenden noch besser deutlich wird,
welche Karriere- und damit auch Einkommenschancen sich für sie im Anschluss
an einen erfolgreichen Abschlusses ihres Studiums bieten.
28. Hat sich aus Sicht der Bundesregierung der KfW-Studienkredit als weiteres
Element der Studienfinanzierung bewährt, entspricht es quantitativ und
qualitativ den Vorstellungen und Zielen der Bundesregierung, und bewertet
die Bundesregierung den KfW-Studienkredit weiterhin als Erfolgsmodell?
Ja.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/303129. Macht sich die Bundesregierung die Formulierung des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und FDP zu eigen, wonach die Möglichkeit ausgebaut
werden solle, „Bildungskredite über das 30. Lebensjahr hinaus zu
verlässlichen Konditionen zu erhalten“?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich eingeleitet
oder plant sie, und was versteht sie dabei unter „verlässlichen
Konditionen“?
Die Bundesregierung hat die im Koalitionsvertrag festgehaltenen politischen
Ziele zum Ausbau und zur Abrundung des bestehenden Angebots an
Bildungskrediten selbstverständlich von Anfang an mitgetragen und hält für ihre
Regierungsarbeit uneingeschränkt daran fest. Dabei wird auch geprüft, inwieweit eine
attraktive Kreditmöglichkeit für Weiterbildungsaktivitäten unterhalb des
Hochschulstudiums geschaffen werden kann.
Die anzustrebenden verlässlichen Konditionen beziehen sich auf die Kernfelder
einer Darlehensgestaltung, also auch etwa hinsichtlich der Zinsgestaltung und
der Rückzahlungskonditionen.
Drucksache 17/3031 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage
Tabelle 1:
Verteilung der Darlehensnehmer auf die Fachsemester – kumuliert vom
01.04.2006 bis zum jeweiligen Stichtag
31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.08.2010
FS
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
1. 5.930 16,02 6.284 12,06 8.679 12,47 4.294 5,41
2. 2.383 6,44 2.796 5,37 3.409 4,90 10.472 13,18
3. 7.881 21,29 8.316 15,96 9.375 13,47 5.307 6,68
4. 2.143 5,79 3.248 6,23 4.122 5,92 9.984 12,57
5. 5.679 15,34 9.477 18,19 10.986 15,79 7.411 9,33
6. 2.335 6,31 4.086 7,84 6.743 9,69 12.218 15,38
7. 3.583 9,68 5.057 9,71 7.388 10,62 5.379 6,77
8. 1.412 3,81 2.396 4,60 3.284 4,72 6.517 8,20
9. 2.595 7,01 4.007 7,69 5.143 7,39 4.112 5,18
10. 1.675 4,53 3.422 6,57 5.453 7,84 7.851 9,88
11. 910 2,46 1.522 2,92 2.175 3,13 1.784 2,25
12. 271 0,73 637 1,22 1.020 1,47 1.834 2,31
13. 213 0,58 603 1,16 1.071 1,54 1.059 1,33
14. 6 0.02 251 0,48 736 1,06 1.220 1,54
Summe 37.016 100,0 52.102 100,0 69.584 100,0 79.442 100,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/3031Anlage
Tabelle 2:
Verteilung der Darlehensnehmer auf die Bundesländer – kumuliert vom 01.04.2006 bis
zum jeweiligen Stichtag
31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.08.2010
Erstwohnsitz
Anz. in % Anz. in % Anz. in % Anz. in %
Schleswig Holstein 801 2,16 1.182 2,27 1.639 2,36 1.872 2,36
Hamburg 1.226 3,31 1.695 3,25 2.166 3,11 2.387 3,00
Niedersachsen 4.207 11,37 5.818 11,17 7.609 10,93 8.521 10,73
Bremen 632 1,71 882 1,69 1.169 1,68 1.317 1,66
Nordrhein-Westfalen 8.449 22,83 11.775 22,60 15.622 22,45 17.939 22,58
Hessen 3.179 8,59 4.496 8,63 6.080 8,74 7.061 8,89
Rheinland-Pfalz 1.588 4,29 2.280 4,38 3.041 4,37 3.548 4,47
Baden-Württemberg 4.838 13,07 6.785 13,02 9.082 13,05 10.518 13,24
Bayern 5.351 14,46 7.400 14,20 9.973 14,33 11.226 14,13
Saarland 317 0,86 469 0,90 643 0,92 746 0,94
Berlin 1.923 5,20 2.781 5,34 3.817 5,49 4.374 5,51
Brandenburg 651 1,76 969 1,86 1.289 1,85 1.459 1,84
Mecklenburg-
Vorpommern
721 1,95 1.098 2,11 1.433 2,06 1.611 2,03
Sachsen 1.341 3,62 1.932 3,71 2.656 3,82 3.027 3,81
Sachsen-Anhalt 901 2,43 1.251 2,40 1.664 2,39 1.899 2,39
Thüringen 891 2,41 1.290 2,48 1.702 2,45 1.939 2,44
Drucksache 17/3031 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage
Tabelle 3:
Verteilung der Anträge des Geschäftsjahres auf die Hochschultypen
2007 2008 2009 31.08.2010
Hochschultyp
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
Universität 10.618 58,19 8.331 55,17 9.196 52,40 4.779 48,06
Fachhochschule 7.419 40,66 6.590 43,64 8.144 46,41 5.050 50,79
Kunst- und
Musikhochschulen
209 1,15 180 1,19 209 1,19 114 1,15
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/3031Anlage
Tabelle 4:
Verteilung der Darlehensnehmer auf Studienfächergruppen - kumuliert vom 01.04.2006
bis zum jeweiligen Stichtag
31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.08.2010
Studienfach
Anz. in % Anz. in % Anz. in % Anz. In %
Mathematik,
Naturwissenschaften
4.406 11,90 6.171 11,84 8.189 11,77 9.259 11,65
Sprach und
Kulturwissenschaften
5.624 15,19 7.904 15,17 10.403 14,95 11.622 14,63
Sport 499 1,35 702 1,35 956 1,37 1.121 1,41
Humanmedizin 1.584 4,28 2.148 4,12 2.767 3,98 3.139 3,95
Vetrinärmedizin 148 0,40 226 0,43 287 0,41 317 0,40
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
596 1,61 861 1,65 1.173 1,69 1.316 1,66
Ingenieurwissenschaften
7.358 19,88 10.308 19,78 13.876 19,94 15.890 20,00
Kunst,
Kunstwissenschaften
1.582 4,27 2.394 4,59 3.351 4,82 3.875 4,88
Rechts-
Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
15.218 41,11 21.387 41,05 28.581 41,07 32.902 41,42
Drucksache 17/3031 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage
Tabelle 5:
Summe aller ausgezahlten Darlehensbeträge in Mio. Euro
kumuliert vom 01.04.2006 bis zum jeweiligen Stichtag
Stichtag Ausgezahlter Betrag
31.12.2007 200
31.12.2008 400
31.12.2009 630
31.08.2010 780
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/3031Anlage
Tabelle 6:
Häufigkeitsverteilung der in Anspruch genommenen Monatsraten
31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.08.2010
Größenklassen
in Euro
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
100 – 200 2.593 7,01 3.618 6,94 4.649 6,68 5.273 6,64
201 - 300 5.626 15,20 7.963 15,28 10.551 15,16 11.916 15,00
301 – 400 6.290 16,99 8.857 17,00 11.772 16,92 13.299 16,74
401 – 500 6.720 18,15 9.491 18,22 12.607 18,12 14.291 17,99
501 – 600 4.557 12,31 6.521 12,52 8.841 12,71 10.094 12,71
601 - 650 11.230 30,34 15.653 30,04 21.165 30,42 24.571 30,93
Durchschnitt in
Euro
478,00 478,00 480,00 481,00
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]