Die Bundesregierung und die Folgen kolonialer Verbrechen in Namibia
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Gregor Gysi, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, das Abschlussdokument des Kolonialdialogs mit Namibia neu zu verhandeln. Die Gemeinsame Erklärung sei „ausverhandelt, auch wenn über einzelne Modalitäten der Umsetzung noch Gespräche geführt werden“ (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/3236).
Ende Mai 2021 hatten sich Deutschland und Namibia im Grundsatz auf die gemeinsame Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“ („Gemeinsame Erklärung“) verständigt. Laut Auskunft der Bundesregierung handelt es sich bei der „Gemeinsamen Erklärung“ nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern um eine politische Absichtserklärung. Eine Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag sei deswegen nicht vonnöten. Auch aufseiten Namibias sei kein Zustimmungsgesetz erforderlich. Damit das Papier tatsächlich in Kraft treten kann, muss es von den Regierungen beider Länder bestätigt werden. Allerdings wurde die „Gemeinsame Erklärung“ bisher von den Regierungen nicht verabschiedet, weil auf namibischer Seite noch keine Zustimmung zu dieser Erklärung erfolgt ist (Antwort zu Frage 8 ff. auf Bundestagsdrucksache 20/3236).
Die Bundesregierung hatte den Völkermord politisch, nicht aber juristisch anerkannt und daher keine förmlichen Reparationen, sondern freiwillige Zahlungen im Wert der bisherigen deutschen Entwicklungshilfe vorgesehen. Bedeutende Organisationen der Herero und Nama weisen dies zurück, und eine Ratifizierung im namibischen Parlament erfolgte nicht (https://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland-erkennt-volkermord-an-herero-und-nama-an-4252828.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Ist eine Zustimmung des namibischen Parlaments für die Bundesregierung Voraussetzung für die Abgabe der „Gemeinsamen Erklärung“ oder ist für sie die Zustimmung seitens der namibischen Regierung ausreichend (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
Hält die Bundesregierung unabhängig von der Verabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung“ an der Feststellung fest, „dass die in Phasen des Kolonialkrieges verübten abscheulichen Gräueltaten in Ereignissen gipfelten, die aus heutiger Perspektive als Völkermord bezeichnet würden“ („Gemeinsame Erklärung“, II., Nummer 10)?
Auf welcher Grundlage ist die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur „Gemeinsamen Erklärung“ auf den Betrag von 1,1 Mrd. Euro für „Wiederaufbau und zur Entwicklung“ gekommen, der über einen Zeitraum von 30 Jahren verteilt gezahlt werden soll („Gemeinsame Erklärung“, V., Nummer 18, S. 6)?
Ist die Höhe des Betrages von 1,1 Mrd. Euro verteilt über 30 Jahre von der Bundesregierung bzw. ihrem Sonderbeauftragten gegenüber der namibischen Verhandlungsseite vorgeschlagen worden oder kam der Vorschlag von den Vertreterinnen bzw. Vertretern Namibias?
Handelt es sich bei der Festlegung des Betrages von 1,1 Mrd. Euro verteilt über 30 Jahre für Namibia um eine faktische Fortschreibung der von 1990 bis 2020 geleisteten ca. 1,4 Mrd. Euro (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/namibia-node/bilateral/208320)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorwurf, dass sie bei den Verhandlungen zur „Gemeinsamen Erklärung“ neokolonialistisch ausgenutzt habe, dass die namibische Regierung am Tropf der deutschen Entwicklungsgelder hänge, um das Abkommen dahin gehend durchzudrücken, Reparationen zu vermeiden (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152866.versoehnungsabkommen-deutschland-namibia-deutschlands-diktat-ist-nicht-akzeptabel.html)?
Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der innenpolitischen Kontroverse in Namibia (https://www.dw.com/de/dw-exklusiv-bundesregierung-gegen-neue-verhandlungen-mit-namibia/a-62995989) nach ihrer Kenntnis davon aus, dass die Art und Weise des Zustandekommens der „Gemeinsamen Erklärung“, ihr Ergebnis und die Resonanz darauf in Namibia, die Grundlage dafür ist, die Solidarität unter den verschiedenen Volksgruppen in Namibia zu fördern und auf diese Weise zum sozialen Frieden beizutragen (https://www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/abschluss-des-aussoehnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-in-sicht)?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass die von ihr verfolgte Politik einer sogenannten zukunftsgerichteten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit bezüglich Namibia geeignet war und ist, noch bestehende Entwicklungsdefizite auch aus der deutschen Kolonialzeit auszugleichen (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 16/12521)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die im Rahmen der vom kolonialen Landraub geschaffenen Eigentumsverhältnisse und deren direkte Konsequenz der Landlosigkeit vieler Angehöriger der davon betroffenen lokalen Gemeinschaften ihren Ausgang im Völkermord, in der Vertreibung und Enteignung in der deutschen Kolonialzeit nahmen (https://www.blaetter.de/ausgabe/2018/august/das-recht-der-maechtigen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die im Rahmen des Landraubs geschaffenen Eigentumsverhältnisse bis heute weithin unangetastet geblieben sind (https://www.blaetter.de/ausgabe/2018/august/das-recht-der-maechtigen)?
Gab es im Rahmen der Verhandlungen zur „Gemeinsamen Erklärung“ Absprachen über die Höhe des Anteils der vorgesehenen jährlichen und/oder über den Gesamtzeitraum zu leistenden Zahlungen für den Bereich Landreform (https://www.dw.com/de/dw-exklusiv-bundesregierung-gegen-neue-verhandlungen-mit-namibia/a-62995989)?
a) wie hoch ist der Anteil der im deutsch-namibischen Abkommen vorgesehenen Zahlungen in Höhe von rund 30 Mio. Euro jährlich, der für den Bereich Landreform vorgesehen ist, und
b) welche konkreten Ziele, Maßnahmen und Projekte sollen mit den für den Bereich Landreform vorgesehenen Mitteln verfolgt werden?
Auf der Basis welcher Daten kommt die Bundesregierung zu der Erkenntnis, dass die Konkurrenz um die ohnehin knappen Ressourcen in Namibia dadurch verschärft wird, dass der Landbesitz äußerst ungleich verteilt ist, weil sich ein Großteil des kommerziellen Farmlandes noch immer im Besitz weißer Großfarmer befindet (https://www.bmz.de/de/laender/namibia/kernthema-schutz-unserer-natuerlichen-lebensgrundlagen-11780), vor dem Hintergrund, dass ihr eigene Kenntnisse über die nach dem Ende der deutschen Kolonialverwaltung 1915 folgenden Veränderungen der Besitzverhältnisse an Land und Boden nicht vorliegen (Antwort zu Frage 12 f. auf Bundestagsdrucksache 19/32617)?
Aus welchen Gründen ist es der Bundesregierung nicht möglich gewesen, eigene Kenntnisse über die nach dem Ende der deutschen Kolonialverwaltung 1915 folgenden Veränderungen der Besitzverhältnisse an Land und Boden zu gewinnen (Antwort zu Frage 12 f. auf Bundestagsdrucksache 19/32617), vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von 2017 bis 2020 im Rahmen des Programms „Unterstützung der Bodenreform“ mit dem namibischen Ministry of Land Reform (MLR, Ministerium für die Bodenreform) sowie relevanten Akteuren im Landsektor, nämlich der Fachministerien und lokalen Behörden, der Namibia University for Science and Technology (NUST, Universität für Wissenschaft und Technologie Namibia) sowie verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammengearbeitet hat (https://www.giz.de/de/weltweit/20503.html)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung in dem bis Anfang 2021 durch den namibischen Staat erfolgten Kauf von rund 3,41 Millionen Hektar Land im Rahmen des nationalen Umsiedlungsprogramms einen Erfolg (Antwort zu den Fragen 15 bis 17 auf Bundestagsdrucksache 19/32617), vor dem Hintergrund, dass sich 2018 nach wie vor ca. 70 Prozent der ca. 40 Millionen Hektar kommerziell genutzter Agrarfläche in den Händen „vormals bevorzugter Namibier“ (zumeist Weiße) befanden (https://d3rp5jatom3eyn.cloudfront.net/cms/assets/documents/Namibia_Land_Statistics_2018.pdf, S. 33)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Ankauf von Land zu Marktpreisen angesichts der hohen damit einhergehenden Kosten die Landumverteilung erheblich verlangsamt und dadurch einer tatsächlichen Landreform im Weg steht (https://www.namibian.com.na/207976/archive-read/Willing-buyer-willing-seller-to-stay)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Enteignungen ohne angemessene Entschädigung (Alternativvorschlag im Rahmen der Diskussion um die Landreform) bestehen, sodass die namibische Regierung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das Prinzip „willing seller – willing buyer“ beibehalten werden soll (Antwort zu den Fragen 15 bis 17 auf Bundestagsdrucksache 19/32617)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass gemäß Artikel 16 der Verfassung der Republik Namibia eine Rechtsgrundlage für Landumverteilungen durch Enteignung besteht (https://www.dandc.eu/de/article/zur-wiedergutmachung-kolonialer-verbrechen-sollte-deutschland-namibias-landrueckgabe), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf ihre Unterstützung von Projekten im Bereich Landreform im Rahmen des deutsch-namibischen Abkommens?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit der Unabhängigkeit Namibias 1990 finanzielle Mittel in welcher Form für den Landerwerb durch die namibische Regierung zur Verfügung gestellt?
Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten Namibias bzw. der namibischen Regierung seit 1990, die im Rahmen der Landreform bzw. des nationalen Umsiedlungsprogramms getätigten Landkäufe verwandt wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die für die Unterstützung der namibischen Landreform bzw. das nationale Umsiedlungsprogramm vorgesehenen finanziellen Mittel ausreichen, um die im Zuge der deutschen Kolonialzeit entstandene ungleiche Verteilung kommerziellen Farmlandes zu überwinden?
Ist die Bundesregierung bereit, zusätzlich zu den in der „Gemeinsamen Erklärung“ vorgesehenen finanziellen Mittel weitere finanzielle Mittel als Kompensationen für Farmer, die ihr Land nicht verkaufen wollen, bereitzustellen, wie es eine namibische Ahnenland-Kommission infolge der zweiten Landkonferenz vorgeschlagen hat, um „systematische Wiedergutmachung“ auch für die ungleiche Landverteilung als Folge des deutschen Kolonialismus zu leisten (https://www.dandc.eu/de/article/zur-wiedergutmachung-kolonialer-verbrechen-sollte-deutschland-namibias-landrueckgabe)?
Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Versorgungsengpässe bei Getreide in Namibia, vor dem Hintergrund, dass Namibia stark von Weizenimporten aus Russland abhängig ist, mit denen es rund 56 Prozent des nationalen Weizenkonsums deckt (https://www.nab.com.na/wp-content/uploads/2022/06/NAB-Policy-Brief-May-2022.pdf)?
Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Versorgungsengpässe bei Düngemitteln in Namibia, vor dem Hintergrund, dass Namibia rund 5 Prozent seiner Düngemittel aus Russland bezieht (https://www.nab.com.na/wp-content/uploads/2022/06/NAB-Policy-Brief-May-2022.pdf), und welche Auswirkungen haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung auf die landwirtschaftliche Produktion und die Lebensmittelversorgung in Namibia (https://nbcnews.na/sales/russia-ukraine-conflict-disrupts-supply-wheat-grain-and-fertiliser-namibia.59498)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse erlangt, um zu verstehen, „wie man sich bei einer Wahl zwischen Recht und Unrecht, zwischen Opfer und Täter einfach enthalten kann“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-annalena-baerbock--2122936), vor dem Hintergrund, dass sich Namibia sowohl bei der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2. März 2022 und der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. März 2022 enthalten hat (Antwort zu Frage 47 f. auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
Ist die Bundesregierung nicht mit vielen Fragen in die Gespräche im Vorfeld der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2. März 2022 sowie der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. März 2022 – stellvertretend durch den Botschafter in Namibia (Antwort zu Frage 47 f. auf Bundestagsdrucksache 20/3236) – hineingegangen, sondern lediglich mit einer eigenen Haltung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-der-bundesministerin-desauswaertigen-annalena-baerbock--2122936)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob viele Staaten Afrikas wie Namibia, „wo Moskau das Bild eines kalten, kolonialen Westens malt und damit versucht, die Schuld von sich selbst zu weisen für das furchtbare Leid, das sein Krieg und dessen Folgen über die Menschen in der Ukraine, aber auch weltweit bringt“, nicht Willens oder in der Lage sind, „Lügen zu entlarven“ und zu erkennen, was das Angebot des Westens bzw. Deutschlands ist (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-annalena-baerbock--2122936)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Namibia, das den Resolutionen vom 2. März 2022 und 24. März 2022 nicht zugestimmt hat, nicht an eine „internationale, regelbasierte Ordnung“ glaubt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-annalena-baerbock--2122936, und wenn ja, welche)?
In welchem Umfang sollen schon 2026 die ersten Wasserstofflieferungen von Namibia nach Deutschland getätigt werden, vor dem Hintergrund, dass bis 2030 3,5 Millionen Tonnen Ammoniak nach Deutschland geliefert werden sollen, was der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die deutsch-namibische Klima- und Energiekooperation, Rainer Baake, als einen wichtigen Meilenstein wertet (https://hitradio.com.na/erste-wasserstofflieferungen-nach-deutschland-schon-2026/)?
In welchem Umfang will Namibia nach Kenntnis der Bundesregierung 2026 und 2030 insgesamt Wasserstoff produzieren, und welchen Anteil machen daran die Lieferungen nach Deutschland aus (bitte entsprechend den beiden Jahren getrennt auflisten)?
Welche 15 Länder bekamen 1990 bis zum aktuellen Stichtag die höchsten Pro-Kopf-Zuwendungen deutscher Entwicklungshilfe weltweit (bitte entsprechend den Ländern einschließlich der Gesamtsumme und Pro-Kopf-Zuwendungen auflisten)?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 1990 bis zum aktuellen Stichtag der Republik Namibia Mittel im Rahmen der bilateralen Technischen (TZ) und Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) zur Verfügung gestellt (bitte den Gesamtbetrag sowie getrennt für TZ und FZ auflisten)?
In welcher Höhe betraf die TZ mit Namibia seit 1990 bis zum aktuellen Stichtag
a) Beratung,
b) die Lieferung von Sachgütern,
c) das Erstellen von Anlagen sowie
d) Studien und Gutachten?
In welcher Höhe betraf die FZ mit Namibia seit 1990 bis zum aktuellen Stichtag
a) günstige Kredite und
b) Beteiligungskapital oder Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen?
Welche Projekte, Kooperationen, Partnerschaften oder sonstigen Aktivitäten führt die GIZ derzeit in Namibia durch (bitte jeweils unter Angabe des Projektortes, der Projektbezeichnung, Zielsetzung, des Finanzvolumens, Projektbeginns und Projektendes, der Durchführungspartner auflisten)?
Welche Projekte, Kooperationen, Partnerschaften oder sonstigen Aktivitäten hat die GIZ seit 2010 in Namibia durchgeführt (bitte jeweils unter Angabe des Projektortes, der Projektbezeichnung, Zielsetzung, des Finanzvolumens, Projektbeginns und Projektendes, der Durchführungspartner auflisten)?
Welche Projekte, Kooperationen, Partnerschaften oder sonstigen Aktivitäten der GIZ sind in Namibia für die Zukunft geplant?
Welche Projekte und Initiativen unterstützt die Bundesregierung im Bereich der Sozialstandards in Namibia, und wie hoch sind die deutschen ODA-Mittel (ODA = Official Development Assistance) in diesem Bereich?
Werden Projekte der GIZ in Namibia mit der Privatwirtschaft im Bereich der Umsetzung von Sozialstandards in Betrieben durch die Bundesregierung kofinanziert, und wenn ja, welche, und inwieweit sind Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenorganisationen einbezogen?
Welche Maßnahmen wurden auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung durch die Bundesregierung in Namibia seit 2010 gefördert bzw. im Auftrag der Bundesregierung beispielsweise durch die Deutsche Welle (DW), die Deutsche Welle Akademie (DWA) und die GIZ durchgeführt (bitte unter Angabe des Namens des Medienprojekts, der Organisation, Laufzeit, Gesamtfördersumme auflisten)?
Wie viele internationale Mitarbeiter der GIZ befanden bzw. befinden sich seit 2010 in Namibia (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?
Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalaufwendungen für die GIZ in Namibia seit 2010 (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?
Welchen Anteil am Personal haben nach Kenntnis der Bundesregierung die nationalen Beschäftigten der GIZ in Namibia seit 2010 bis 2022 ausgemacht (bitte entsprechend den Jahren den prozentualen Anteil an den gesamten Personalaufwendungen der GIZ in Namibia aufschlüsseln)?
Welchen Anteil an den gesamten Personalaufwendungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die nationalen Beschäftigten der GIZ in Namibia seit 2010 bis 2022 ausgemacht (bitte entsprechend den Jahren den prozentualen Anteil am Personal der GIZ in Namibia aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen der GIZ für die in Namibia genutzten Liegenschaften seit 2010 (bitte entsprechende den Jahren die Liegenschaften einschließlich den Kosten aufschlüsseln)?