[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3127
17. Wahlperiode 01. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg,
Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2919 –
Umsetzung und Weiterentwicklung des Mammographie-Screenings
in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Mammographie-Screening gilt als wichtige präventive Maßnahme zur
frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Brustkrebs. Mit einem
Bundestags- und Bundesratsbeschluss im Jahr 2002 wurden die Spitzenverbände der
Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beauftragt, bis
Ende 2003 ein flächendeckendes, hohen qualitativen Anforderungen
unterliegendes Mammographie-Screening in Deutschland einzuführen. Damit sollte
auch das sogenannte graue Screening (Mammographie-Screening in
gynäkologischen Praxen zur Abklärung eines Verdachtes) abgelöst und ein
bevölkerungsbezogenes Früherkennungsprogramm eingeführt werden.
Seit dem Jahr 2004 haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren einen
gesetzlichen Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Sie werden alle zwei Jahre
in eine Screening-Einheit schriftlich eingeladen. Die Untersuchung ist für
gesetzlich Versicherte kostenlos, für privat Versicherte können individuelle
Regelungen gelten.
Eine Mammographie darf ausschließlich im Rahmen des bundesweiten
qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings und auf der Grundlage der
entsprechenden EU-Leitlinien (European guidelines for quality assurance in
breast cancer screening and diagnosis) erbracht werden. Eine Ausnahme bildet
die sogenannte kurative Mammographie, die bei konkreten Beschwerden oder
bei Verdacht auf einen krankhaften Befund zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung erbracht wird.
Trotz hoher Qualitätsanforderungen weichen Zeitungsberichten zufolge (DIE
ZEIT vom 25. Februar 2010) die tatsächlichen Ergebnisse nach fünf Jahren
seit Beginn des Mammographie-Screenings (ein flächendeckendes
Mammographie-Screening erfolgt erst seit ca. zwei Jahren) von den erwarteten
Zielgrößen ab. Daher sei z. B. nicht gesichert, dass die Brustkrebssterblichkeit
durch das Massenscreening so sinken werde, wie es die Befürworterinnen und
Befürworter angekündigt haben. Eine Studie des Nordic Cochrane Centers in
Gebieten mit und ohne Screening-Programm hat für Dänemark jüngst ermit- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. September
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3127 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetelt, dass das Mammographie-Screening bei Frauen im Alter von 50 bis
69 Jahren keinen positiven Effekt habe.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Brustkrebs ist in Deutschland und in Ländern der industrialisierten Welt die
häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Im Jahr 2006 wurde bei rund 58 000
Frauen in Deutschland die Diagnose Brustkrebs gestellt. Circa 17 300
Sterbefälle waren 2006 bedingt durch eine Brustkrebserkrankung. Brustkrebs ist für
mehr als ein Viertel aller Krebsneuerkrankungen bei Frauen verantwortlich
(29 Prozent). Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei etwa 64 Jahren.
Die Brustkrebsneuerkrankungsrate steigt in Deutschland seit 1980 stetig an.
Allerdings geht die Mortalität seit Mitte der 90er-Jahre deutlich zurück. Die
relative Fünfjahres-Überlebensrate ist während der letzten Jahre gestiegen und
liegt derzeit zwischen 83 und 87 Prozent. Dies dürfte auf eine verbesserte
Früherkennung und Versorgung zurückzuführen sein.
Bei der Entstehung von Brustkrebs spielen unterschiedliche Faktoren eine
Rolle. Eine individuelle Risikoberechnung ist kaum möglich. Dem Auftreten
von Brustkrebs kann nur begrenzt vorgebeugt werden. Daher sind die
frühzeitige Erkennung und Therapie des Brustkrebses von besonderer Bedeutung.
In der Fachwelt besteht international ein durch hochwertige Studien gestützter
Konsens, dass ein organisiertes bevölkerungsbezogenes und
qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm das derzeit effektivste und am besten
belegte Untersuchungsverfahren zur Brustkrebsfrüherkennung ist. Es ist aber
ebenso hinlänglich bekannt, dass das Mammographie-Screening keine
hundertprozentige Treffgenauigkeit liefert. Dies kann grundsätzlich kein
Früherkennungsverfahren leisten.
Das übergeordnete Ziel des Mammographie-Screenings ist eine deutliche
Senkung der Brustkrebssterblichkeit unter Minimierung der potenziellen
Belastungen für die anspruchsberechtigten Frauen – wie Strahlenbelastung, falsch-
positive und falsch-negative Befunde und die sich daraus ergebenden
Konsequenzen.
Internationale Untersuchungen haben in randomisierten kontrollierten Studien
gezeigt, dass eine Mortalitätsreduktion um ca. 15 bis zu 25 Prozent möglich ist.
Nach dem Bundestagsbeschluss vom 28. Juni 2002 (Bundestagsdrucksache
14/9122) sowie der Durchführung von Modellprojekten, die der Erprobung der
Anwendung der „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des
Mammographie-Screenings“ unter den Bedingungen des deutschen
Gesundheitssystems dienten, hatte der damalige Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen (heute Gemeinsamer Bundesausschuss, G-BA) am 15. Dezember 2003
den für die Einführung eines qualitätsgesicherten, bundesweiten und
bevölkerungsbezogenen Mammographie-Screening-Programms erforderlichen
Beschluss gefasst, der nach Prüfung und Nichtbeanstandung durch das vormalige
BMGS am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Der mehrjährige Aufbau des
Programms unter Federführung der „Kooperationsgemeinschaft Mammographie“
(
www.mammo-programm.de) umfasste die Einrichtung von 5 Referenzzentren
(Fortbildung des Fachpersonals, Überwachung der Qualitätssicherung in den
Screening-Einheiten), 13 Zentralen Stellen (Einladungswesen) und 94
Screening-Einheiten (Untersuchungseinrichtungen). Die Einführung des
Mammographie-Screening-Programms wurde Anfang 2009 abgeschlossen.
Das Programm beinhaltet eine zweijährliche schriftliche Einladung aller Frauen
im Alter von 50 bis 69 Jahren, unabhängig von deren jeweiligen
Versichertenstatus. Auf der Basis von amtlichen Meldedaten der Zentralen Stellen werden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3127ca. 10,4 Millionen anspruchsberechtigte Frauen direkt in eine zertifizierte
Untersuchungseinrichtung (Screening-Einheit) eingeladen. Das Mammographie-
Screening ist bislang in Deutschland das einzige Früherkennungsprogramm mit
einem organisierten Einladungswesen.
Neben der laufenden Qualitätssicherung und -kontrolle ist die Evaluation der in
§ 23 der Richtlinie des G-BA über die Früherkennung von Krebserkrankungen
festgelegten kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Effekte dieses
Programms von Bedeutung. Auf der Basis der von der Kooperationsgemeinschaft
Mammographie vorgelegten Auswertungen werden vom G-BA in Form eines
jährlichen Berichtes zur Evaluation des Programms die Ergebnisse der Prüfung
und die daraus gezogenen Folgerungen dokumentiert und veröffentlicht.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Wirksamkeit des Mammographie-
Screenings auf die Mortalität der anspruchsberechtigten Bevölkerung zu evaluieren.
Denn aufgrund strahlenschutzrechtlicher Anforderungen ist eine Anwendung
von Röntgenstrahlung bei symptomfreien, i. d. R. gesunden Frauen nur
zulässig, wenn gezeigt werden kann, dass der Nutzen der Anwendung von Strahlung
deren Risiko überwiegt. Hierfür ist eine unabhängige wissenschaftliche
Evaluation vorgesehen, mit der im Jahr 2011 begonnen wird.
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Jahrgänge
der anspruchsberechtigten Frauen in welcher Stärke sich am Programm
beteiligt haben und welche nicht?
Die Daten werden zurzeit noch nicht erhoben. Im Rahmen der
Weiterentwicklung des Programms wurden die Vorgaben zur Evaluation von der
Kooperationsgemeinschaft Mammographie inzwischen so angepasst, dass die
Teilnahmeraten differenziert nach Altersgruppen künftig ausgewertet werden können.
Erste Daten hierüber werden Anfang 2012 bereitstehen.
2. a) Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, nach denen das
sogenannte graue Screening in Deutschland zugenommen hat und quer
durch alle Altersgruppen in der Vergangenheit jährlich zu diesem Zweck
6 Millionen Röntgenuntersuchungen durchgeführt wurden, davon
4 Millionen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (Die ZEIT vom
25. Februar 2010), und wie bewertet sie diese Presseberichte?
Der Bundesregierung liegen Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
über die Anzahl der gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV) abgerechneten Mammographien vor. Dabei ist eine Unterscheidung
zwischen den Untersuchungen im Rahmen der Krankenbehandlung (kurative
Mammographien) und denen des Mammographie-Screening-Programms
möglich. Seit Beginn des Mammographie-Screenings im Jahr 2005 zeigt die Anzahl
kurativer Mammographien, in denen auch die Untersuchungen des „grauen
Screenings“ enthalten sind, eine leicht fallende Tendenz, jedoch nicht in dem
Maße wie erwartet.
Die in der Presse angegebene Zahl von vier Millionen Mammographien, die im
Bereich der GKV abgerechnet wurden, entspricht den Daten, die der
Bundesregierung zur Verfügung stehen.
Drucksache 17/3127 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Kann die Bundesregierung abschätzen oder liegen ihr Schätzungen vor,
wie hoch der Anteil des sogenannten graue Screenings an den
abgerechneten kurativen Mammographien ist?
Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Falls nein, warum nicht?
Die der Bundesregierung zurzeit vorliegenden Informationen basieren auf den
Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und lassen keine
Aussage darüber zu, ob Untersuchungen als Früherkennungsuntersuchung im
Rahmen des sogenannten grauen Screenings oder als echte kurative
Untersuchung durchgeführt werden.
c) Kann die Bundesregierung abschätzen oder liegen ihr Schätzungen vor,
wie viele Frauen ausschließlich das sogenannte graue Screening nutzen
(aufgeschlüsselt nach der Gruppe der anspruchsberechtigten Frauen und
anderen Jahrgängen)?
Falls ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich?
Falls nein, warum nicht?
Eine Abschätzung ist nicht möglich, da die der Bundesregierung vorliegenden
Informationen keine personenbezogenen Daten enthalten.
d) Sieht die Bundesregierung hier mögliche gesundheitspolitische
Zielkonflikte mit dem Mammographie-Screening-Programm?
Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Wenn nein, warum nicht?
Beim „grauen Screening“ handelt es sich in erster Linie um ein – aus
strahlenschutzrechtlicher und vertragsarztrechtlicher Sicht – unzulässiges Vorgehen,
zumal in diesen Fällen keine medizinische Indikation vorliegt, die für die
Stellung der rechtfertigenden Indikation nach § 23 Absatz 1 Satz 1 der
Röntgenverordnung herangezogen werden kann. Ob die anwendenden Ärztinnen und Ärzte
ihrer Verantwortung gerecht werden und vor jeder Röntgenuntersuchung die
rechtfertigende Indikation stellen und diese dokumentieren, wird von den für
den Vollzug der Röntgenverordnung zuständigen Landesbehörden kontrolliert,
die dabei von den jeweiligen ärztlichen Stellen nach § 17a der
Röntgenverordnung unterstützt werden. Die Kontrolle darüber, ob die vertragsärztlichen
Pflichten beachtet worden sind, ist Aufgabe der Kassenärztlichen
Vereinigungen.
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die
Inanspruchnahme des Screening-Programms lebenslagenabhängig ist (z. B.
Migrantinnen, arbeitslose Frauen)?
Falls nein, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, entsprechende
Erkenntnisse zu erlangen?
Durch das zentralisierte und bevölkerungsbezogene organisierte
Mammographie-Screening ist es erstmals möglich, flächendeckend alle
anspruchsberechtigten Frauen über das Angebot zu informieren und sie dazu einzuladen.
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Beschränkungen werden keine Daten zum
persönlichen Hintergrund der Frauen erhoben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/31274. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Kohortenstudie
des Nordic Cochrane Centre, nach denen über ein Zehnjahresintervall
die Brustkrebsmortalität in der gescreenten dänischen Population nicht
niedriger ist als in Gebieten ohne dieses Programm, und dort sogar die
Sterblichkeitsrate in der Zielgruppe mit 2 versus 1 Prozent stärker sank
als in der gescreenten Gruppe?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für das deutsche
Mammographie-Screening (siehe Deutsches Ärzteblatt vom 16. April
2010)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der in Frage 4a
genannten Studie, nach dem die Brustkrebsmortalität in fast allen
Altersgruppen mit oder ohne Screening sinkt, und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung für das deutsche Mammographie-Screening?
Die fachliche Bewertung der angeführten Studie des Nordic Cochrane Centres
(„Breast cancer mortality in organised mammography screening in Denmark:
comparative study“) obliegt der medizinisch-wissenschaftlichen Fachwelt und
– im Bereich der GKV – der Gemeinsamen Selbstverwaltung.
Allerdings sollte bei Versorgungsstudien, die außerhalb des deutschen
Gesundheitssystems durchgeführt wurden, die Übertragbarkeit auf die
Versorgungssituation in Deutschland grundsätzlich mit der gebotenen Zurückhaltung
diskutiert werden.
Das Mammographie-Screening ist derzeit Goldstandard in der
Brustkrebsfrüherkennung. Internationale Empfehlungen zur Umsetzung eines solchen
Programms (z. B. Empfehlung des Rates der EU vom 2. Dezember 2003 zur
Krebsfrüherkennung) können sich auf eine breite Evidenzbasis qualitativ hochwertiger
Studien stützen. Die Effektivität des Mammographie-Screening-Programms, die
Brustkrebssterblichkeit im Altersbereich zwischen 50 und 69 Jahren zu senken,
wurde bereits in den 80er- und 90er-Jahren durch sechs randomisierte Studien
nachgewiesen. Sie deuten mehrheitlich auf eine deutliche Mortalitätsreduktion in
der Zielbevölkerung hin.
Diese Evidenzlage steht im Widerspruch zu den Ergebnissen der zitierten
dänischen Analyse, die im Rahmen einer sog. Beobachtungsstudie erhoben wurden.
Dieser Typ Studie ist mit einer Reihe von methodischen Mängeln behaftet, auf
die die Autoren z. T. selbst hinweisen (Bias und konfundierende Variablen, wie
z. B. Migration zwischen den einzelnen Regionen, potenzielle Unterschiede in
der Versorgungsqualität etc.). Besonders kritisch anzumerken ist, dass keine
näheren Angaben zu den Strukturen und den internen Abläufen des dänischen
Mammographie-Screening-Programms gemacht werden. Darüber hinaus geht
nicht aus den Daten hervor, wie viele Frauen in Dänemark tatsächlich am
Screening teilgenommen haben. Die Teilnahmerate gehört zu den zentralen
Faktoren, die den Erfolg eines Früherkennungsprogramms bestimmen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die genannte Studie für das dänische
Brustkrebsfrüherkennungsprogramm vermutlich eine gewisse Aussagekraft
hat. Eine Generalisierbarkeit der Ergebnisse der Studie des Nordic Cochrane
Centres auf Gesundheitssysteme anderer Länder ist aber nur eingeschränkt
möglich. Ferner erlaubt dieser Studientyp grundsätzlich keine belastbaren
Aussagen über die Effektivität eines Screenings.
Die Entscheidung zur Einführung eines Brustkrebsfrüherkennungprogramms in
Deutschland fiel aufgrund einer sorgfältigen Abwägung von Risiko und Nutzen
des Programms. Sowohl Aspekte des erwarteten Nutzens als auch des
möglichen Schadens wurden bei der Konzeption des Mammographie-Screening-
Programms und den Qualitätsanforderungen an die gesamte Screening-Kette
beachtet. Die Wirksamkeit des deutschen Mammographie-Screening-Programms
auf die Brustkrebssterblichkeit soll in einem wissenschaftlichen Forschungs-
Drucksache 17/3127 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevorhaben untersucht werden. Die Konzeption dieses Vorhabens ist weitgehend
abgeschlossen, so dass eine Mortalitätsevaluation im kommenden Jahr
beginnen wird.
5. a) Wie bewertet die Bundesregierung die vom Gemeinsamen
Bundesausschuss herausgegebene Informationsbroschüre (Informationen zum
Mammographie-Screening, Juni 2010)?
b) Wird aus Sicht der Bundesregierung ausreichend über Vorteile und
Risiken des Mammographie-Screenings informiert?
Werden Frauen nach Auffassung der Bundesregierung mit der
Broschüre in die Lage versetzt, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine
Mammographie in Anspruch nehmen möchten oder nicht?
Mit der neuen Informationsbroschüre ist es dem G-BA gelungen, die
Anforderungen zu erfüllen, die an eine glaubwürdige und verständliche
Patienteninformation gestellt werden. Frauen werden ausgewogen und strukturiert über
Inhalte sowie über Vor- und Nachteile des Mammographie-Screenings informiert.
Die Broschüre ist eine wertvolle Orientierungshilfe, um eine informierte und
individuelle Entscheidung über eine Teilnahme treffen zu können.
6. a) Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Zahl von 90 Prozent falsch
positiver Befunde beim Screening, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
Wie stellt sie sicher, dass Frauen im Vorfeld über die hohe Rate an
unbegründeten Verdachtsfällen informiert werden?
Die Relation von falsch positiven zu richtig positiven Befunden beträgt im
deutschen Mammographie-Screening-Programm rund 85 zu 15. Bei der
überwiegenden Mehrheit der Frauen, die einen falsch positiven Befund erhalten
haben, kann durch eine zeitnahe bildgebende Abklärungsuntersuchung (in der
Regel mammographische Zusatzaufnahmen oder Ultraschalluntersuchung) der
Verdacht auf eine maligne Erkrankung ausgeräumt werden. In der Konsequenz
sind nur bei 1,5 Prozent aller Teilnehmerinnen weiterführende
(minimalinvasive) Abklärungsmaßnahmen erforderlich.
Um die psychische und physische Belastung der Frauen aufgrund eines falsch
positiven Befundes so gering wie möglich zu halten, wurde die
Qualitätssicherung im Programm mit hohem Aufwand und – wie der erste Qualitätsbericht
zeigt – auch erfolgreich implementiert.
b) Werden die Teilnehmerinnen auf ein möglicherweise positives
Testergebnis vorbreitet, und wenn ja, in welcher Form?
In den Informationsmaterialien werden den Frauen in verständlicher Form die
Vor- und Nachteile des Mammographie-Screenings erläutert. Inhaltlich werden
die Teilnahmeberechtigten auch darüber informiert, dass jedem Verdacht auf
Brustkrebs nachgegangen werden muss. In diesem Zusammenhang wird
betont, dass bei der überwiegenden Zahl der Frauen, die erneut zu einer
Untersuchung eingeladen werden, der Verdacht auf Brustkrebs nicht bestätigt wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3127c) Wie wird sichergestellt, dass betroffene Frauen angemessen über einen
positiven Befund informiert und durch die weitere Therapie begleitet
werden?
Die Fähigkeit zur Kommunikation belastender Inhalte nimmt im
Mammographie-Screening-Programm eine wichtige Rolle ein. Diese Kompetenz der
Leistungserbringer ist Inhalt von Fortbildungen für ärztliches und medizinisches
Personal im Mammographie-Screening-Programm.
Zudem besprechen programmverantwortliche Ärztinnen und Ärzte und
Therapeuten das weitere Vorgehen im Rahmen von präoperativen Fallkonferenzen.
Damit ist eine enge Verzahnung von Screening, Abklärung und weiterer
Therapie gewährleistet, wobei die betroffenen Frauen in die Entscheidung der
anstehenden Schritte einbezogen werden.
7. Wie und wo können sich die betroffenen Frauen darüber informieren, wie
gut ihre zuständige Screening-Einheit arbeitet?
Alle Screening-Einheiten unterliegen einer regelmäßigen Zertifizierung und
Überprüfung, wie sie in keinem anderen Bereich der medizinischen Versorgung
bisher erreicht worden ist. Die auf die Screening-Einheiten bezogenen Daten
zur Qualität werden in anonymisierter Form im Evaluations- und
Qualitätsbericht von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie veröffentlicht und
sind auch auf deren Homepage zu finden.
8. Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum will die
Bundesregierung erreichen, dass die Qualität der einzelnen Screening-Einheiten
angeglichen und insbesondere dort, wo Qualitätsmängel nachgewiesen werden,
die Qualität gesteigert wird?
Wesentlicher Bestandteil des Screening-Programms ist sein umfassendes und
vernetztes Qualitätsmanagement mit entsprechender Transparenz. Zur
Sicherstellung der konstant hohen Qualität haben alle im Screening-Programm
beschäftigten Ärztinnen und Ärzte sowie die radiologischen Fachkräfte
Nachweise über ihre fachliche Befähigung zu erbringen. Einbezogen werden dabei
fachspezifische Fortbildungsveranstaltungen, zu erbringende
Mindestfallzahlen, Stichprobenkontrollen und regelmäßige Selbstüberprüfungen. Ein
fortlaufendes Controlling der individuell für das Programm zertifizierten
Röntgengeräte wird sowohl durch die Screening-Einheiten vor Ort wie auch durch die
Referenzzentren gewährleistet. Zertifizierung und regelmäßige
Rezertifizierungen der Screening-Einheiten werden durch die Kooperationsgemeinschaft
Mammographie im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt.
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die EU-Leitlinien (European guidelines for quality assurance in breast
cancer screening and diagnosis) einen bevölkerungsbezogenen Nutzen erst
ab einer Teilnehmerquote von mindestens 70 Prozent der Frauen zwischen
50 und 69 Jahren sehen und dieser Wert in Deutschland nicht erreicht
wird?
Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht sie hier?
Die Teilnahmerate im Mammographie-Screening liegt derzeit bei 54 Prozent.
Das Programm ist in Deutschland erst seit 2009 flächendeckend implementiert.
Mit einer weiteren Zunahme seines Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz
durch die Frauen ist zu rechnen.
Drucksache 17/3127 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDavon unabhängig ist es die individuelle Entscheidung der Frau, an dem
Screening teilzunehmen oder nicht. Ihre persönliche Entscheidung ist unter allen
Umständen zu respektieren. Um eine informierte Entscheidung treffen zu können,
werden die Frauen objektiv und umfänglich informiert (siehe auch Antwort zu
Frage 5).
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
(Gutachten 2009), nach der in § 25 Absatz 3 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch festgelegt werden solle, dass Früherkennungsprogramme nur dann
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden
können, wenn der medizinische und der bevölkerungsbezogene Nutzen
nachgewiesen wird?
Das Kriterium der Evidenzbasierung ist eine Grundvoraussetzung für die
Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV durch den G-BA als oberstem
Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung. Vom Gesetzgeber ist
dem G-BA die Aufgabe übertragen worden, den Nutzen, die medizinische
Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit einer neuen Untersuchungs- oder
Behandlungsmethode – auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der Krankenkassen
erbrachten Methoden – zu prüfen. Der G-BA ermittelt den allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse auf der Grundlage der
evidenzbasierten Medizin. Grundlage des Bewertungsverfahrens ist seine Verfahrensordnung
(abrufbar unter
www.g-ba.de), in der u. a. die methodischen Anforderungen an
die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens, der Notwendigkeit und der
Wirtschaftlichkeit von Leistungen der Früherkennung (vgl. z. B. §§ 10 bis 15,
2. Kapitel der VerfO) und weitere Verfahrensfragen näher beschrieben sind.
Der Nutzen des Mammographie-Screenings wurde bereits in den 80er- und
90er-Jahren durch sechs randomisierte Studien nachgewiesen. Sie deuten
mehrheitlich auf eine Mortalitätsreduktion in der Zielbevölkerung hin.
11. Plant die Bundesregierung eine gesundheitsökonomische Evaluation des
Screening-Programms?
Wenn ja, wann ist mit einer Evaluation zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine gesundheitsökonomische Evaluation
des Mammographie-Screening-Programms. In der Richtlinie des G-BA über
die Früherkennung von Krebserkrankungen sind in § 23 Anforderungen zur
Prozess- und Ergebnisevaluation des Mammographie-Screenings dargelegt.
Darüber hinaus ist derzeit ein Projekt zur Untersuchung der Auswirkung des
deutschen Mammographie-Screenings auf die Brustkrebssterblichkeit unter
Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG), Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der
Gemeinsamen Selbstverwaltung einschließlich Patientenvertretung und Trägern
der Kooperationsgemeinschaft Mammographie, Robert Koch-Institut und
Bundesamt für Strahlenschutz in Vorbereitung.
12. a) Kann die Bundesregierung Angaben über die Höhe der jährlichen
Kosten des Screening-Programms machen?
Im Jahr 2008 beliefen sich die Gesamtkosten der GKV für das Mammographie-
Screening-Programm inklusive des Einladungswesens auf rund 155 Mio. Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3127b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Kosten-Nutzen-
Relation des Screening-Programms vor, und wenn ja, welche Rückschlüsse
zieht die Bundesregierung daraus?
Im Hinblick auf die relativ kurze Zeit des Mammographie-Screening-
Programms liegen keine aus dem Programm selbst ermittelten Daten zur Kosten-
Nutzen-Relation vor.
13. Wie und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung darauf
hinwirken, dass der Übergang von an Brustkrebs erkrankten Frauen vom
Screening in die Behandlung (z. B. qualitätsgesicherte Brustzentren,
Mindestmengen für Kliniken, die keinem zertifizierten Brustzentrum
angeschlossen sind) verbessert wird?
Im Mammographie-Screening gibt es wöchentliche prä- und postoperative
multidisziplinäre Fallkonferenzen als klar definierte Schnittstellen, die eine
Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und eine vollständige Übergabe der
Patientin von der Screening-Einheit an das Krankenhaus sicherstellen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, eine unabhängige
Institution der Selbstverwaltung zu schaffen, die Transparenz über die
Versorgung von Brustkrebspatientinnen herstellt und damit die
Versorgungsabläufe verbessert werden können (Deutsches Ärzteblatt vom
25. April 2008)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist grundsätzlich jede Initiative zu begrüßen,
die zu einer verbesserten Transparenz über die Versorgungsqualität beitragen
kann. Jedoch stammt die Forderung nach einer unabhängigen Institution der
Selbstverwaltung aus einer Zeit, in der sich das deutsche Mammographie-
Screening-Programm noch im Aufbau befand. Seit 2009 verfügt Deutschland
über ein hochwertiges, flächendeckendes, qualitätsgesichertes und
bevölkerungsbezogenes Mammographie-Screening nach den Europäischen Leitlinien.
Zudem existieren vielfältige Informationsmöglichkeiten über die Qualität der
medizinischen Versorgung. Für die Ausgestaltung der Qualitätssicherung und
die öffentliche Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse ist der G-BA
zuständig (§ 135a ff. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Wichtiges Instrument zur
Herstellung von Transparenz über die Qualität der Leistungen im stationären
Bereich ist die vom G-BA begleitete einrichtungsübergreifende
Qualitätssicherung und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse. Diese erfolgt jährlich in Form
eines Qualitätsreports über die durchgeführten Verfahren, der allerdings keine
krankenhausbezogene Darstellung beinhaltet. Auch die Erhebung der
Leistungsqualität in der Mammachirurgie mittels verschiedener
Qualitätsindikatoren ist seit Jahren Bestandteil dieser externen stationären Qualitätssicherung.
Wesentliche Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung werden
darüber hinaus in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht
(§ 137 Absatz 3 Nummer 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Diese enthalten
neben den Angaben zu dem Leistungsspektrum der Einrichtungen, ihrer
Ausstattung, zu Fallzahlen und den Qualitätsbemühungen der Krankenhäuser auch
Informationen über die Behandlungsqualität. Die Daten der Qualitätsberichte
werden auf Internetportalen der Krankenkassenverbände veröffentlicht und von
vielen anderen Informations- und Beratungseinrichtungen zur Herstellung der
Transparenz über Leistungen der Krankenhäuser genutzt.
Auch durch die Tätigkeit des Instituts nach § 137a Fünftes Buch
Sozialgesetzbuch (AQUA-Institut in Göttingen), das für den G-BA zukünftig möglichst
sektorenübergreifend Verfahren und Instrumente zur Messung und Darstellung
Drucksache 17/3127 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Versorgungsqualität entwickeln wird, ist eine weitere Erhöhung der
Transparenz zu erwarten.
15. a) Plant die Bundesregierung die notwendige Integration der
Hilfsangebote (z. B. Informations- und Beratungstelefone, Internetforen und
Psychoonkologie) voranzutreiben?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum?
In Deutschland steht ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Krebs
durch den Krebsinformationsdienst (KID) am Deutschen
Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg sowie in einer Außenstelle in Dresden zur
Verfügung. Der KID wurde 1986 nach dem amerikanischen Vorbild des „Cancer
Information Service“ (National Cancer Institute/USA) gegründet. Durch den
KID sind Informationen zu allen krebsbezogenen Themen in verständlicher
Sprache per Telefon, E-Mail, im Internet und über Informationsblätter und
Broschüren für Bürgerinnen und Bürger sowie die Fachöffentlichkeit
zugänglich. Seit seiner Gründung hat sich der KID zu einem unverzichtbaren
Dienstleister für eine öffentlich zugängliche Vermittlung von qualitätsgesicherten und
neutralen Informationen zum Thema Krebs entwickelt. Neben der
Beantwortung von Fragen auf den Gebieten der Prävention, Früherkennung, Diagnostik,
Therapie und Versorgung von Krebs werden auch Adressen und Anlaufstellen
für Hilfesuchende vermittelt.
Die Informationen des KID basieren auf der best verfügbaren,
wissenschaftlichen Evidenz. Sie sind auf den individuellen Bedarf zugeschnitten,
verständlich und umfassend. Hierdurch stärkt der KID vor allem die Kompetenz und
Entscheidungsfähigkeit von Krebskranken und deren Angehörigen. Der KID
verbessert auch die Arzt-Patientenkommunikation und erleichtert
Hilfesuchenden die Orientierung in den onkologischen Versorgungsstrukturen
(Wegweiserfunktion). Der KID ist unabhängig und frei von Interessenkonflikten.
Die Krebserkrankung, deren Behandlung und mögliche Behandlungsfolgen
belasten die davon betroffenen Menschen im psychischen und sozialen Bereich in
vielfältiger Weise.
25 bis 30 Prozent aller Krebspatienten entwickeln im Verlaufe ihrer
Erkrankung behandlungsbedürftige psychische Störungen oder ausgeprägte
psychosoziale Beeinträchtigungen. Daher umfasst eine qualifizierte Krebsbehandlung
auch die psychoonkologische Versorgung von Krebspatientinnen und -
patienten sowie ihrer Angehörigen. Maßnahmen der psychoonkologischen
Versorgung können die Bewältigung der Krebserkrankung unterstützen, psychische
und psychosomatische Symptome lindern sowie die Lebensqualität, soziale
Integration und Therapieadhärenz verbessern.
Psychoonkologische Maßnahmen werden in nationalen und internationalen
Leitlinien als integraler Bestandteil der onkologischen Behandlung empfohlen
und sind teilweise Bestandteil in der allgemeinen Versorgung von
Krebspatienten. Trotz der anerkannten Wertigkeit der psychoonkologischen Versorgung
und einer großen Vielfalt von Leistungserbringern bestehen immer noch
Versorgungsdefizite.
Aus diesem Grunde ist einer der Schwerpunkte des 2008 initiierten Nationalen
Krebsplans die Integration einer bedarfsgerechten psychoonkologischen
Versorgung. Darüber hinaus zielt der Nationale Krebsplan auf eine Stärkung der
Patientenorientierung u. a. durch die Verbesserung niederschwelliger,
zielgruppengerechter und qualitätsgesicherter Informations-, Beratungs- und
Hilfsangebote für alle Krebskranken und deren Angehörigen. Bei dem Nationalen
Krebsplan handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des BMG, der Deutschen
Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe sowie der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3127Deutscher Tumorzentren die die wesentlichen Akteure und
Verantwortungsträger im Kampf gegen den Krebs einbezieht. Konkrete
Umsetzungsempfehlungen zu den genannten Aspekten sind in den kommenden Monaten zu
erwarten. Der KID ist ein maßgeblicher Partner im Nationalen Krebsplan.
b) Werden die psychosozialen Fähigkeiten der Programmverantwortlichen
den Anforderungen – etwa bei der Mitteilung positiver Befunde –
gerecht?
Falls nein, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf in der Fort- und
Weiterbildung?
Die psychosoziale Fähigkeit zur Mitteilung positiver Befunde nimmt im
Mammographie-Screening eine wichtige Rolle ein. Diese Kompetenz der
Leistungserbringer ist Inhalt von Fortbildungen für ärztliches und medizinisches
Personal im Mammographie-Screening-Programm. Zudem wird das Thema im
Rahmen von kollegialen Fachgesprächen zwischen
Referenzzentrumsleiterinnen/Referenzzentrumsleitern und Programmverantwortlichen Ärztinnen/Ärzten
erörtert.
Ungeachtet der klar in der Richtlinie des G-BA über die Früherkennung von
Krebserkrankungen geregelten Anforderungen an die Fort- und Weiterbildung
fällt die generelle Zuständigkeit für die Fort- und Weiterbildung der
Leistungserbringer in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Um die kommunikative
Kompetenz der Leistungserbringer gerade im Bereich der Onkologie zu
verbessern, wurden die Länder auch zu diesem Thema mit in die Arbeit am
Nationalen Krebsplan einbezogen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die in Frage 15a
genannten Angebote stärker in die Regelversorgung zu integrieren (siehe
Deutsches Ärzteblatt, Heft 3, März 2010)?
Die Bundesregierung unterstützt den KID am DKFZ in Heidelberg, welcher
derzeit zu einem nationalen Referenzzentrum für Krebsinformation ausgebaut
wird. Der KID bietet ein umfassendes Informationsangebot, auch zu den
Themen Mammographie-Screening und Brustkrebs. Er verfügt über ein erfahrenes
Team von Rechercheexperten und regelmäßig geschulten Ärztinnen und
Ärzten, die alle Anfragen sowohl telefonisch (Rufnummer der Hotline: 0800/
4203040) als auch über moderne elektronische Medien bedienen. Um das
besondere Anliegen der Ratsuchenden zum Thema Mammographie-Screening
aufzunehmen, hat der KID zudem eine eigene Screening-Hotline (Rufnummer:
06221/424142) eingerichtet.
Der KID hat an der Erarbeitung und Erstellung verschiedener Faltblätter und
Broschüren mitgewirkt. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Krebshilfe und
der Kooperationsgemeinschaft Mammographie gibt er eine Broschüre zum
Thema Mammographie-Screening heraus („Mammographie-Screening:
Früherkennung von Brustkrebs. Was Sie darüber wissen sollten“). Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KID beschäftigen sich auch im Rahmen des
Nationalen Krebsplans mit dem Thema Mammographie-Screening.
16. Welche Forschungsvorhaben unterstützt oder plant die Bundesregierung
im Bereich der Tumorbiologie, um ein besseres Verständnis für die
Entwicklung von Brustkrebs zu erlangen und den Nutzen des
Mammographie-Screenings zu vergrößern beziehungsweise seine Risiken zu
reduzieren?
Im Regierungsprogramm „Gesundheitsforschung: Forschung für den
Menschen“ fördert die Bundesregierung die Weiterentwicklung der patientenorien-
Drucksache 17/3127 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetierten, klinischen und versorgungsrelevanten Brustkrebsforschung in einem
eigenen Förderschwerpunkt „Anwendungsorientierte Brustkrebsforschung“.
Durch eine enge Vernetzung der zu beteiligenden Disziplinen und die
Verzahnung von Forschung und Versorgung wird die Interdisziplinarität in der
Brustkrebsforschung gestärkt und der Wissens- und Ergebnistransfer beschleunigt.
Durch die Anknüpfung von Forschungsvorhaben an Strukturen, in denen die
Brustkrebsversorgung auf hohem Niveau qualitätsgesichert durchgeführt wird,
soll zudem der Stellenwert von Qualitätssicherungsmaßnahmen erhöht und
somit, unabhängig von der mittelfristigen Umsetzung der Forschungsergebnisse,
ein Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung geleistet werden. Im
Rahmen des Förderschwerpunktes werden für die Förderung von neun
Forschungsvorhaben insgesamt 6,4 Mio. Euro für den Zeitraum von 2003 bis 2012
bereitgestellt.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Fördermaßnahme MedSys ein
Verbundvorhaben zur Identifizierung neuer therapeutischer Strategien für Brustkrebs
durch datengetriebene Modellierung der Tumorprogression mit 1,47 Mio. Euro
im Zeitraum von 2009 bis 2012 gefördert. Ziel des BreastSys-Verbundes ist ein
besseres Verständnis der Wirkstoffresistenz bei Brustkrebs. Die Prozesse der
Wirkstoffresistenz sollen auf Basis der Untersuchung komplexer dynamischer
Proteinnetze besser beschrieben und neue Behandlungsstrategien
vorgeschlagen werden. Im Erfolgsfalle verspricht das Projekt einen Beitrag zum besseren
Verständnis der Eigenschaften von Tumoren, die zur Identifizierung von neuen
Markern führen und eine Patientinnenspezifische Optimierung der Therapie
erlauben.
Daneben fördert die Bundesregierung über ihren Beitrag zur Finanzierung der
Wissenschaftsorganisationen, wie der Helmholtz-Gemeinschaft, der Deutschen
Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft, anteilig
unterschiedliche Forschungsvorhaben zur Brustkrebsentstehung.
Im Rahmen des Umweltforschungsplans des BMU läuft derzeit ein
Forschungsvorhaben zum „Nachweis von strahleninduzierten Genveränderungen
in Brusttumoren für eine verbesserte Abschätzung des durch ionisierende
Strahlung verursachten Brustkrebsrisikos“.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]