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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aufbau und Struktur von Gesundheitskiosken in Deutschland

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

11.11.2022

Aktualisiert

18.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/421027.10.2022

Aufbau und Struktur von Gesundheitskiosken in Deutschland

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen (5 Prozent) […] niedrigschwellige Beratungsangebote“ wie „Gesundheitskioske […] für Behandlung und Prävention“ zu errichten (vgl. Koalitionsvertrag, S. 66).

Der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach hat im August 2022 beim Besuch des Gesundheitskiosks Hamburg-Billstedt (siehe etwa https://www.abendblatt.de/hamburg/article236305355/karl-lauterbach-besucht-gesundheitskiosk-in-billstedt-hamburg-medizinische-beratung.html) Eckpunkte zur Etablierung von Gesundheitskiosken nach dem Vorbild der seit 2017 als Modellprojekt laufenden Hamburger Einrichtung vorgelegt. Demnach sollen deutschlandweit pro 80 000 Einwohner ein neues Beratungsangebot in sozial benachteiligten Regionen aufgebaut werden. Initiiert werden sollen die Anlaufstellen von den Kommunen, finanziert mehrheitlich von den gesetzlichen Krankenkassen, die Kommunen sollen sich beteiligen.

Kritik an diesem Projekt wird nicht nur hinsichtlich der Frage der Finanzierung geübt (vgl. etwa https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137088/Konzept-der-Gesundheitskioske-Kritik-am-Aufbau-von-Parallelstrukturen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Plant die Bundesregierung eine Erprobungsphase, bevor weitere Gesundheitskioske implementiert werden?

2

Wenn ja, wie lange wird die Erprobungsphase dauern, und an welchen Kriterien wird der Erfolg der ersten Gesundheitskioske gemessen? Wann gelten Gesundheitskioske als erfolgreich, und wann nicht?

3

Welche Rolle spielte die Zielsetzung, Gesundheitskioske in sozial benachteiligten Regionen und Stadtteilen aufzubauen in der Bemessung der Anzahl der Kioske der Bundesregierung?

4

Wie wird die Bundesregierung Kriterien festlegen, anhand derer der Bedarf in den Regionen gemessen wird?

5

Wie will die Bundesregierung die Aufgabenabgrenzung zwischen den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in den Gesundheitskiosken einerseits und den originären Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Sozialdienste andererseits organisieren?

6

Wie will die Bundesregierung bei der Regelung der Finanzierung der Gesundheitskioske sicherstellen, dass versicherungsfremde Leistungen – also auch sämtliche Beratungen, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen gehören – von den Kommunen bzw. anderen Kostenträgern finanziert werden?

7

Plant die Bundesregierung, Regelungen in ihren etwaigen Gesetzentwurf zu Gesundheitskiosken aufzunehmen, die sicherstellen, dass in Kommunen, deren Haushaltslage eine Beteiligung an der Finanzierung von Gesundheitskiosken nicht zulässt, dennoch niedrigschwellige Betreuungsangebote etabliert werden können?

8

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Finanzierungsanteil für versicherungsfremde Leistungen, und wie hoch ist der Anteil derjenigen Leistungen, die dem Leistungsspektrum der Krankenkassen zuzuordnen sind und somit aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind?

9

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass es mit der Etablierung von Gesundheitskiosken nicht zum Aufbau von konkurrierenden Doppelstrukturen und in der Folge zur Doppelfinanzierung kommt?

10

Plant die Bundesregierung, die Gesundheitskioske in die Systematik der bestehenden Versorgungsstrukturen einzubetten, und wenn ja, wie? Wie wird gegebenenfalls die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Leistungserbringern sichergestellt?

11

Sind der Bundesregierung die „Marktplätze der Gesundheit“ (www.marktplatz-der-gesundheit.de) bekannt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus deren Existenz für die Einrichtung von Gesundheitskiosken und die von diesen zu erfüllenden Aufgaben?

12

Wenn keine Einbettung der Gesundheitskioske in vorhandene Versorgungsstrukturen erfolgt, warum nicht?

13

Sieht die Bundesregierung Maßnahmen vor, um den bestehenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen nicht möglicherweise dadurch weiter zu verschärfen, indem durch Gesundheitskioske Beschäftigte gebunden werden, die dann in anderen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen fehlen, und wenn ja, welche?

14

Plant die Bundesregierung, die Gesundheitskioske auch an die Telematik-Infrastruktur anzubinden, und wenn ja, werden sie von Anfang an angebunden, und wie soll die Anbindung konkret erfolgen?

15

Plant die Bundesregierung, dass Gesundheitskioske sodann am Datenaustausch mit den Krankenkassen teilnehmen, und wenn ja, wie?

16

Sieht die Bundesregierung dabei vor, dass die Daten der Gesundheitskioske zu Forschungszwecken genutzt werden können?

17

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, dass Gesundheitskioske in der Versorgung evaluiert werden, und wenn ja, nach welchen Kriterien?

18

Wenn die Frage 17 bejaht wurde, welche Konsequenzen können nach Überzeugung der Bundesregierung aus der Evaluation folgen?

19

Strebt die Bundesregierung für eine bundesweite Etablierung von Gesundheitskiosken Verbesserungsmaßnahmen im Vergleich zum Prototypen in Hamburg-Billstedt an, und wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die Gesundheitskioske eine tatsächliche Verbesserung der Ergebnisqualität und/oder der Wirtschaftlichkeit erreicht wird?

20

Warum setzt die Bundesregierung anstatt auf Gesundheitskioske nicht auf etablierte Strukturen der Leistungserbringer und stärkt z. B. die Rolle der Hausarztpraxen als Gesundheitsnavigator und beim Aufbau von Gesundheitskompetenz?

21

Welche Vergütungsmechanismen für die in den Gesundheitskiosken erbrachten Leistungen sind angedacht?

22

Wie stellen diese Vergütungsmechanismen sicher, dass durch die Verbesserung des Zugangs zur ambulanten Versorgung keine ungerechtfertigte Leistungsausweitung (z. B. Anzahl der erbrachten Leistungen usw.) auf Kosten der Krankenkassen erfolgt?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass der Vertrag zum Gesundheitskiosk in Hamburg-Billstedt von drei Krankenkassen insbesondere aufgrund der damit verbundenen Doppelstrukturen nicht verlängert wird (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Krankenkassen-steigen-aus-Billstedter-Gesundheitskiosk-aus,gesundheit320.html)?

24

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Gesundheitskiosk in Hamburg-Billstedt aktuell Informationsangebote für Menschen mit Behinderung barrierefrei und adressatengerecht bereitgestellt?

25

Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihres etwaigen Gesetzentwurfs für den Ausbau von Gesundheitskiosken gesundheitliche Informationsangebote auch für Menschen mit Behinderung barrierefrei und adressatengerecht bereitzustellen?

Berlin, den 21. Oktober 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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