[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4280 –
Finanzielle Absicherung der Arbeit der NS-Gedenkstätten in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit hat nach wie vor einen
hohen Stellenwert in Deutschland. Millionen Menschen besuchen jährlich
Gedenkstätten, nutzen die dortigen Bildungs- und Informationsangebote und
tragen so zu einer lebendigen Auseinandersetzung mit der Geschichte bei.
NS-Gedenkstätten haben heute Aufgaben moderner Bildungseinrichtungen
und zeithistorischer Museen und sollen gleichzeitig aktuelle Forschung auf
hohem wissenschaftlichem Standard vorantreiben. Gerade in der
Auseinandersetzung mit einer gestärkten extremen Rechten und mit vielfältigen Formen
des Geschichtsrevisionismus und der Relativierung der NS-Vergangenheit
kommt den NS-Gedenkstätten eine nochmal gesteigerte Bedeutung zu.
Dieser gesteigerten Erwartungshaltung und Aufgabenzuschreibung steht
jedoch keine auskömmliche Finanzierung gegenüber, die es den Gedenkstätten
ermöglichte, auch angesichts aktueller Kostensteigerung und
Aufgabenvermehrung ihren Auftrag adäquat erfüllen zu können. Ein Positionspapier der
Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten vom 11. Oktober 2022 benennt eine
Reihe von Problemen in der Gedenkstättenarbeit, für die dringend von
politischer Seite Abhilfe geschaffen werden muss (vgl.
https://www.gedenkstaetten
forum.de/aktuelles/projekte/details/sicherung-professionalisierung-und-vernet
zung-der-gedenkstaettenarbeit).
Zwar hat die Koalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
in ihrem Koalitionsvertrag mehrere Vorhaben auf diesem Gebiet angedeutet,
bis heute fehlt es jedoch an einer konkreten Ausarbeitung und Umsetzung
dieser Vorhaben. Auch das Gedenkstättenkonzept des Bundes besteht in seiner
aktuellen Form bereits seit 2008 und bedarf sicherlich einer Aktualisierung.
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag
angekündigten Aktualisierung des Gedenkstättenkonzeptes bisher
unternommen, und bis wann soll eine solche Aktualisierung vorliegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4599
20. Wahlperiode 18.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 18. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Mit welchen der im Koalitionsvertrag angeführten Träger (Stiftung
Denkmal für die ermordeten Juden Europas, SED-Opferbeauftragte,
weiteren „in diesem Bereich Aktiven“ – S. 124 Koalitionsvertrag) hat
sich die Bundesregierung bis heute zwecks einer Aktualisierung des
Gedenkstättenkonzeptes ins Benehmen gesetzt, und was sind die bisherigen
Ergebnisse der Gespräche?
3. Wann hat bzw. wird sich die Bundesregierung mit dem Deutschen
Bundestag ins Benehmen setzen, um, wie im Koalitionsvertrag angekündigt,
über die Aktualisierung des Gedenkstättenkonzeptes ins Gespräch zu
kommen?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat zur Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption
bislang Gespräche mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur
beim Deutschen Bundestag, dem Direktor der Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas, dem Expertengremium zur Gedenkstättenkonzeption des
Bundes, dem Verband der Gedenkstätten in Deutschland e. V. und mit
Vertreterinnen und Vertretern von Einrichtungen der SED-Aufarbeitung im Rahmen
der Geschichtsmesse der Stiftung Aufarbeitung in Suhl geführt. Die
Erkenntnisse und Anregungen aus diesen Gesprächen fließen in die weiteren
Überlegungen des laufenden Novellierungsprozesses ein. Sinnvoll und notwendig
für eine in die Zukunft gerichtete Erinnerungsarbeit erscheinen dabei neben der
fortgesetzten institutionellen Förderung von Gedenkstätten und
Erinnerungsorten eine verbreiterte Projektförderung, insbesondere von lokalen Initiativen.
Durch die Unterstützung adressatenbezogener Vermittlungsansätze soll die
Erinnerungsarbeit der und in der diversifizierten Einwanderungsgesellschaft
gestärkt werden. Eine erfolgreiche Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption
kann jedoch nur auf der Grundlage eines breiten gesellschaftlichen Konsenses
gelingen, der eine vorangehende intensive Debatte zur Voraussetzung hat, in
die zu gegebener Zeit auch der Deutsche Bundestag einbezogen sein wird.
4. Wer ist Mitglied im Expertengremium, von dem sich die
Bundesregierung bezüglich des Gedenkstättenkonzeptes beraten lässt, wie viele
Förderanträge gingen in diesem Zusammenhang seit 2017 ein, und wie viele
davon wurden positiv beschieden?
Das Expertengremium besteht aus den folgenden Mitgliedern:
• Prof. Dr. Harald Biermann, Stiftung Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland,
• Prof. Dr. Magnus Brechtken, Institut für Zeitgeschichte München-Berlin,
• Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller, Stiftung Ettersberg, Friedrich-Schiller-
Universität Jena, Historisches Institut,
• Prof. Dr. Detlef Garbe, Vertreter der Länder,
• Prof. Dr. Raphael Gross i. V. Frau Ulrike Kretzschmar, Stiftung Deutsches
Historisches Museum,
• Dr. Anna Kaminsky, Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur,
• Thomas Krüger i. V. Frederik Schetter, Bundeszentrale für politische
Bildung,
• Dr. Thomas Lutz, Gedenkstättenreferat Stiftung Topographie des Terrors,
• Prof. Dr. Cornelia Rauh, Historisches Seminar der Leibniz Universität
Hannover,
• Prof. Dr. Martin Sabrow, Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung
Potsdam,
• Prof. Dr. Joachim Scholtyseck, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn, Institut für Geschichtswissenschaft,
• Prof. Dr. Jörg Skriebeleit, KZ-Gedenkstätte Flossenbürg.
Die Anzahl eingegangener Förderanträge im Zeitraum von 2017 bis 2022 und
die davon positiv beschiedenen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl Förderanträge Positive Bescheide
2017 10 5
2018 5 3
2019 11 4
2020 12 11
2021 5 4
2022 3 1
5. Wie gestaltet sich die im Koalitionsvertrag angekündigte
„auskömmliche“ Finanzierung der Gedenkstättenarbeit?
Zu welchen finanziellen Aufwüchsen ist es hier gekommen, und sieht die
Bundesregierung die Finanzierung der Gedenkstättenarbeit angesichts
der aktuellen Kostensteigerungen als gegenwärtig „auskömmlich“ an
(bitte begründen)?
Die Bedarfe der Gedenkstätten für ihren laufenden Betrieb werden in das
regelmäßige Verfahren der Haushaltsaufstellung eingebracht und dort verhandelt. Im
Vergleich zum Bundeshaushalt 2021 konnten für den Bundeshaushalt 2022
Steigerungen im Rahmen der Gedenkstättenarbeit in Höhe von insgesamt
3,4 Millionen Euro erreicht werden, was einer Steigerung um 9,1 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr entspricht. Gleichwohl stehen alle Einrichtungen vor
den Herausforderungen der allgemeinen Kostensteigerungen, die zu einer
kritischeren Prüfung des Ressourceneinsatzes führen muss.
6. In welcher Höhe wurden seit 2019 Mittel des Bundes für Großprojekte
der Gedenk- und Erinnerungslandschaft der Bundesrepublik Deutschland
wie z. B. der Sanierung des Zeppelinfeldes in Nürnberg oder der
Gedenkstätte Stalag 326 in Schloss Holte-Stukenbrock ausgegeben, und in
welchem Verhältnis stehen diese Mittel zur bundesweiten
Gedenkstättenförderung insgesamt?
Bei diesen und weiteren aus dem Deutschen Bundestag heraus initiierten
Maßnahmen (Gedenkstätte Großschweidnitz, Dokumentationszentrum NS-
Zwangsarbeit (Berlin-Schöneweide), Gedenkstätte Hadamar, Zeppelinfeld Nürnberg,
Gedenkvorhaben Prora, Dokumentations- und Lernort Bückeberg, Gedenkstätte
Stalag 326, Gedenkstätte Stille Helden, Sowjetische Ehrenmale) sind seit 2019
insgesamt Mittel des Bundes in Höhe von 6.826.000 Euro (Großschweidnitz
750.000 Euro, Bückeberg 724.000 Euro, Erweiterung und Verlagerung der
Gedenkstätte Stille Helden 2.352.000 Euro, Grundsanierung der Sowjetischen
Ehrenmale 3.000.000 Euro) verausgabt worden. Diese Mittel wurden
unabhängig von der Gedenkstättenkonzeption vom Deutschen Bundestag im Haushalt
der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) etatisiert
und haben keine Auswirkungen auf den Titel der Projektförderung gemäß der
Gedenkstättenkonzeption.
7. Sind der Bundesregierung die im Positionspapier der
Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten vom 11. Oktober 2022 genannten
Einschränkungen in der Bildungsarbeit der NS-Gedenkstätten bekannt, die
aufgrund personeller und/oder räumlicher Mängel ihren bildungspolitischen
Auftrag nur noch eingeschränkt wahrnehmen können, und wie will sie
hier kurzfristig Abhilfe schaffen?
a) Wie hat sich der Bedarf nach Bildungsangeboten seitens der
Gedenkstätten seit 2012 entwickelt, und wie stellt er sich für die einzelnen
über das Gedenkstättenkonzept des Bundes geförderten
Einrichtungen dar (bitte entsprechend jährlich nach Gedenkstätte, Anzahl der
Bildungsangebote, Teilnehmerzahl und Förderhöhe darstellen)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Verhältnis von Anfragen
und Absagen bildungspolitischer Angebote seitens der über das
Gedenkstättenkonzept des Bundes geförderten Einrichtungen, und
was waren nach Kenntnis der Bundesregierung Gründe für etwaige
Absagen?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind Einschränkungen, die Begrenzungen im
Bildungsangebot der Einrichtungen nach sich ziehen, in Einzelfällen bekannt. Die
auskömmliche Finanzierung und Ausstattung der Einrichtungen wird auch
Gegenstand der überarbeiteten Gedenkstättenkonzeption sein.
Aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit konnten die Besuchszahlen erst ab
2013 erhoben werden. Darüber hinaus wurde der Erhebungszeitraum bis
einschließlich 2019 begrenzt, da die Jahre 2020 und 2021 aufgrund der
pandemiebedingten Einschränkungen nicht repräsentativ sind. Über das Verhältnis von
Anfragen und Absagen bildungspolitischer Angebote verfügt die
Bundesregierung über keine Informationen.
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Ein einzelner Betrag für kulturelle Bildungsarbeit lässt sich aufgrund der
weitreichenden Verflechtung der Bildungsaktivitäten mit den allgemeinen
Stiftungsaufgaben nicht separat aufschlüsseln. Zudem sind die Ausgaben
beispielsweise für Bildungsmaterialien jeweils kontext- und projektabhängig.
Im Zeitraum von 2013 bis 2019 nahmen in beiden Gedenkstätten zusammen
jährlich über 160.000 Besucherinnen und Besucher Bildungsangebote der
Stiftung wahr. Es ist davon auszugehen, dass die Gedenkstätten Buchenwald und
Mittelbau-Dora insgesamt von mehr als 600.000 Menschen pro Jahr besucht
werden; genauere Angaben sind aufgrund der für die Öffentlichkeit jederzeit
zugänglichen Gelände der Gedenkstätten nicht möglich.
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und Leistikowstraße
Ein einzelner Betrag für kulturelle Bildungsarbeit lässt sich aufgrund der
weitreichenden Verflechtung der Bildungsaktivitäten mit den allgemeinen
Stiftungsaufgaben nicht separat aufschlüsseln. Zudem sind die Ausgaben
beispielsweise für Bildungsmaterialien jeweils kontext- und projektabhängig. Die
Gesamtzahl der Besucherinnen und Besucher kann der nachstehenden Darstellung
entnommen werden.
Gedenkstätte Brandenburg an der Havel:
Jahr Besucher/innen
gesamt
Gedenkstätte
für die Opfer der
Euthanasie-Morde
Gedenkstätte
im ehem. Zuchthaus
Brandenburg-
Görden
Betreute
Besucher/innen
2013 3.704 2.953 751
2014 4.620 3.828 792 931
2015 7.720* 6.690 1.030 1.120
2016 5.699 5.206 493 1.377
2017 5.521 5.246 275 2.459
2018 6.062 4.729 1.333 3.083
2019 7.885 5.607 2.278 3.902
* Bundesgartenschau in Brandenburg
Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück:
Jahr Besucher/innen Betreute
Besucher/innen
Führungen
2013 ca. 150.000 11.967 424
2014 ca. 150.000 11.838 440
2015 ca. 130.000 12.565 409
2016 ca. 120.000 11.486 380
2017 ca. 120.000 13.293 421
2018 ca. 110.000 11.283 382
2019 ca. 110.000 11.809 622
Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen:
Jahr Besucher/innen Vom
Besucherdienst betreute
Besucher/innen
Vom
Besucherdienst betreute
Gruppen
2013 ca. 500.000 66.596 2.801
2014 ca. 600.000 65.186 2.697
2015 ca. 660.000 67.883 2.849
2016 mehr als 700.000 65.186 2.783
2017 mehr als 700.000 61.314 2.683
2018 mehr als 700.000 69.269 2.985
2019 mehr als 700.000 72.926 3.061
Leistikowstraße:
Jahr Besucher/innen Betreute
Besucher/innen
2013 6.925 2.650
2014 10.059 2.838
2015 9.980 3.199
2016 9.898 3.833
2017 10.120 4.797
2018 11.181 4.600
2019 11.765 k. A.
Niedersächsische KZ-Gedenkstätten/Bergen Belsen
Ein einzelner Betrag für kulturelle Bildungsarbeit lässt sich aufgrund der
weitreichenden Verflechtung der Bildungsaktivitäten mit den allgemeinen
Aufgaben der Gedenkstätte nicht separat aufschlüsseln.
Die Zahl der Besucherinnen und Besucher der Gedenkstätte Bergen-Belsen
kann nur auf der Grundlage regelmäßiger Stichprobenzählungen der Pkws bzw.
der mit Bussen anreisenden Gruppen auf dem Gedenkstättenparkplatz geschätzt
werden, da keine Eintrittsgelder erhoben werden und es auch keine
Einlasskontrolle gibt. Danach lag die jährliche Zahl der Besucherinnen und Besucher
im Zeitraum von 2013 bis 2019 bei rund 250.000 Menschen. Der Anteil der
Besucherinnen und Besucher, die Angebote der kulturellen Bildung in
Anspruch genommen haben, kann nicht konkret beziffert werden.
Museum Berlin Karlshorst e. V.
Der Anteil, der von den Fördermitteln konkret für kulturelle Bildungsarbeit
aufgewendet wird, lässt sich nicht genau beziffern. Die Gesamtzahl der
Besucherinnen und Besucher kann der nachstehenden Tabelle entnommen
werden:
Jahr Besucher/innen
2013 45.500
2014 37.347
2015 52.006
2016 49.749
2017 48.530
2018 48.550
2019 51.530
Dabei handelt es sich zu ca. 70 Prozent um Einzelbesucherinnen und
Einzelbesucher der Ausstellungen, ca. 25 Prozent Besucherinnen und Besucher in
Gruppen, die eine Führung durch die Ausstellungen erhalten, und ca. 5 Prozent
Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen des Museums. Der Anteil
der Besucherinnen und Besucher, die Angebote der kulturellen Bildung in
Anspruch genommen haben, kann nicht konkret beziffert werden.
Stiftung Topographie des Terrors
Der Anteil der institutionellen Förderung, der konkret für kulturelle Bildung
aufgewendet wird, lässt sich nicht genau beziffern. Die Gesamtzahl der
Besucherinnen und Besucher kann der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Dokumentationszentrum Topographie des Terrors:
Jahr Besucher/innen
2013 1.195.581
2014 1.362.229
2015 1.214.606
2016 1.321.435
2017 1.295.656
2018 1.382.578
2019 1.287.530
Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit:
Jahr Besucher/innen
2013 7.000
2014 8.700
2015 9.000
2016 10.500
2017 12.700
2018 15.500
2019 18.320
Der Anteil der Besucherinnen und Besucher, die Angebote der kulturellen
Bildung in Anspruch genommen haben, kann nicht konkret beziffert werden.
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Jährlich besuchen knapp eine halbe Million Gäste aus dem In- und Ausland den
Ort der Information, so auch in den Jahren 2013 bis 2018. Mit geringfügigen
Schwankungen werden knapp 2.000 Bildungsangebote p. a. an Gruppen aus
dem In- und Ausland vermittelt. Der Anteil der Besucherinnen und Besucher,
die Angebote der kulturellen Bildung in Anspruch genommen haben, kann
nicht konkret beziffert werden. Die Stiftung erfüllt mit den ihr zur Verfügung
gestellten Mitteln ihren Stiftungszweck, die Erinnerung an den
nationalsozialistischen Völkermord in Europa aufrecht zu erhalten und eine
Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit der Geschichte der Verfolgung und Ermordung
der europäischen Jüdinnen und Juden und anderen Opfergruppen, mit der
Geschichte des Nationalsozialismus, seiner Vorgeschichte und seinen
Nachwirkungen zu ermöglichen, also entsprechende Vermittlungsarbeit zu leisten.
Der Anteil, der davon konkret für kulturelle Bildung im engeren Sinne
aufgewendet wird, lässt sich nicht genau beziffern.
Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Die Gesamtzahl der Besucherinnen und Besucher der Stiftung Gedenkstätte
Deutscher Widerstand für die Jahre 2013 bis 2018 kann der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Jahr Besucher/innen
2013 109.536
2014 100.583
2015 105.600
2016 108.717
2017 113.023
2018 118.056
2019 126.886
Der Anteil von Angeboten der kulturellen Bildung kann nicht genau beziffert
werden. Die Stiftung erfüllt mit ihren Mitteln ihre wesentliche Aufgabe, eine
Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit dem Thema Widerstand im
Nationalsozialismus zu ermöglichen, also entsprechende Vermittlungsarbeit zu
leisten. Der Anteil, der davon konkret für kulturelle Bildung aufgewendet wird,
lässt sich nicht genau beziffern.
Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz
Die Gesamtzahl der Besucher und Besucherinnen bzw. Nutzer und Nutzerinnen
der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz für die Jahre
2013 bis 2018 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Besucher/innen
2013 104.286
2014 114.328
2015 125.338
2016 124.363
2017 113.429
2018 116.696
2019 96.859
Der Anteil der Besucherinnen und Besucher, die Angebote der kulturellen
Bildung in Anspruch genommen haben, kann nicht konkret beziffert werden.
Die vom Verein getragene Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-
Konferenz (GHWK) erfüllt mit der institutionellen Förderung ihre wesentliche
Aufgabe, eine Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit der Geschichte der
Verfolgung und Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden, mit der
Geschichte des Nationalsozialismus, seiner Vorgeschichte und seinen
Nachwirkungen zu ermöglichen, also entsprechende Vermittlungsarbeit zu leisten.
Der Anteil, der davon konkret für kulturelle Bildung aufgewendet wird, lässt
sich nicht genau beziffern.
Stiftung Bayerische Gedenkstätten
Da der Zugang zur KZ-Gedenkstätte Dachau offen ist, lassen sich die
Besucherzahlen nur schätzen.
Jahr Besucher/innen
2013 800.000
2014 800.000
2015 800.000
2016 800.000
2017 900.000
2018 900.000
2019 900.000
KZ-Gedenkstätte Flossenbürg
Jahr Besucher/innen Besucher/innen
in betreuten
Programmen
2013 80.000 32.500
2014 79.000 32.000
2015 93.000 36.000
2016 89.300 35.500
2017 89.600 35.200
2018 90.500 36.400
2019 90.200 36.200
Die KZ-Gedenkstätten Flossenbürg und Dachau befinden sich in der
Trägerschaft der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, einer rechtsfähigen, vom Land
Bayern errichteten Stiftung des öffentlichen Rechts. Der Bund fördert die
KZ-Gedenkstätten Flossenbürg und Dachau institutionell. Die KZ-
Gedenkstätten erfüllen mit diesen Mitteln ihre wesentliche Aufgabe, als Erinnerungsort
der Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken und als Ort des Lernens
eine Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit den nationalsozialistischen
Verbrechen zu ermöglichen, also entsprechende Vermittlungsarbeit zu leisten. Der
Anteil, der davon konkret für kulturelle Bildung aufgewendet wurde, lässt sich
nicht genau beziffern.
Stiftung Hamburger Gedenkstätten
Die Gesamtzahl der Besucherinnen und Besucher bzw. Nutzerinnen und Nutzer
der KZ-Gedenkstätte Neuengamme für die Jahre 2013 bis 2018 kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Besucher/innen
2013 93.659
2014 94.594
2015 102.912
2016 94.888
2017 100.355
2018 103.512
2019 123.230
Der Anteil der Besucherinnen und Besucher, die Angebote der kulturellen
Bildung in Anspruch genommen haben, kann nicht konkret beziffert werden.
Der Bund, konkret die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM), fördert die KZ-Gedenkstätte Neuengamme institutionell; im Jahr 2018
erhielt sie Bundesmittel in Höhe von 827.000 Euro. Die KZ-Gedenkstätte
Neuengamme erfüllt mit diesen Mitteln ihre wesentliche Aufgabe, an die Opfer
des Konzentrationslagers Neuengamme zu erinnern und eine
Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit den nationalsozialistischen Verbrechen zu
ermöglichen, also entsprechende Vermittlungsarbeit zu leisten. Der Anteil, der davon
konkret für kulturelle Bildung aufgewendet wird, lässt sich nicht genau
beziffern.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den finanziellen Bedarf für die
inhaltliche Überarbeitung der in Teilen veralteten Dauerausstellungen in den
vom Bund geförderten Gedenkstätten, ihrer Anpassung an neueste
Vermittlungsstandards einschließlich notwendiger Digitalisierungen, und
welche Mittelaufwüchse will sie hierfür den Gedenkstätten zur
Verfügung stellen?
Die Beurteilung, ob eine Dauerausstellung veraltet ist, obliegt den
Gedenkstätten. Sofern diese eine Überarbeitung als notwendig erachten, stellen sie
einen Antrag nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Die Anträge
werden überwiegend positiv durch das Expertengremium beurteilt und es wird ggf.
eine entsprechende Förderung in Aussicht gestellt (bspw. Antrag auf
Neugestaltung der didaktischen Erschließung der Stollenanlage der KZ-Gedenkstätte
Mittelbau-Dora von 2021, Antrag auf Gestaltung einer neuen Dauerausstellung
in der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz mit einem
„Design für Alle“ von 2016).
9. Ist es inzwischen zur im Koalitionsvertrag angekündigten Verlängerung
des Programms „Jugend Erinnert“ gekommen, und wie stellt sich die
angekündigte „Modernisierung“ des Programms dar, bzw. bis wann soll sie
erfolgen?
Zum Bundesprogramm „Jugend erinnert“ wurden mehrere Förderlinien
ausgeschrieben, die teilweise 2022 und teilweise zum 31. Dezember 2023 enden;
zudem wurden bereits bestehende Angebote erinnerungskultureller Formate
befristet ausgeweitet. Im Koalitionsvertrag ist angekündigt, dass das
Förderprogramm „Jugend erinnert“ verstetigt und modernisiert werden soll. Die dazu
notwendige Überarbeitung des Förderprogramms wird derzeit vorbereitet.
Dabei sollen die Ergebnisse der durchgeführten Projekte und die Erfahrungen der
Projektbeteiligten einfließen.
10. Welche im Koalitionsvertrag angekündigte Förderung von Forschung in
Gedenkstätten hat es bis heute gegeben, und wie bewertet die
Bundesregierung die gegenwärtigen Finanzierungsmöglichkeiten der Forschung
in den Gedenkstätten?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützt die
Stärkung der Forschung in den Gedenkstätten im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel. Hierbei geht es vor allem um die intensivere
Vernetzung mit regionalen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, die im engen Zusammenwirken mit den Gedenkstätten vornehmlich
auf den konkreten Ort bezogene Forschung leisten sollen. Ziel ist es, die
wissenschaftlichen Grundlagen der Darstellung in den Einrichtungen weiter zu
festigen und zu verbreitern. Wesentliche Aufgabe der Gedenkstätten bleibt
gleichwohl die Vermittlung.
Als Projekte, die der Forschung in NS-Gedenkstätten zugerechnet werden
können, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025: Universität Hamburg
Hamburg Rechtsaußen. Rechtsextreme Gewalt- und Aktionsformen in, mit und
gegen Städtische Gesellschaft 1945 bis Anfang der 2000er Jahre
Fördervolumen 737.543,54 Euro
Praxispartner: Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte, Einbindung auf
dem Gebiet der Geschichtsvermittlung
1. Oktober 2022 bis 30. September 2023: Imre Kertész Kolleg Jena
Europas Osten im 20. Jahrhundert. Historische Erfahrungen im Vergleich (Käte
Hamburger-Kolleg an der Universität Jena in der Transferphase)
Eine Säule der Arbeit ist auch die Repräsentation von Geschichte (Horizont:
Zweiter Weltkrieg, Kalter Krieg, geschichtliche Vermittlung von Krieg in
Nachkriegszeiten etc.) in Osteuropa. Museen und Gedenkstätten sind hier
immer wieder ein Thema.
1. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2022: Jacobs University Bremen
3D-Erfassung der Gedenkstätte U-Boot Bunker Valentin durch Luft-, Boden-
und Unterwasserroboter (Valentin3D)
Fördervolumen 591.912,50 Euro.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die im Positionspapier der
Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten vom 11. Oktober 2022 angeführten
Schwierigkeiten bei der Mitteleinwerbung für Forschungsvorhaben der
NS-Gedenkstätten, und wie will sie hier gegebenenfalls Abhilfe
schaffen?
Seitens des BMBF hat es in letzter Zeit zwar keine Ausschreibung gegeben,
die dezidiert auf die NS-Geschichte fokussiert war. Forschungsprojekte an
NS-Gedenkstätten hätten sich in den letzten Jahren aber grundsätzlich in
verschiedenen thematisch sehr breit angelegten Förderrichtlinien des BMBF im
Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften bewerben können (Die Sprache
der Objekte – Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen
von 2017, Kleine Fächer – Große Potenziale von 2016, Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes –
eHeritage von 2016).
12. Plant die Bundesregierung analog zur Stiftung Aufarbeitung der SED-
Diktatur die Einrichtung einer ähnlichen Förderlinie für die NS-
Gedenkstätten, und wenn nein, welche anderen Möglichkeiten der
Forschungsförderung will sie für die NS-Gedenkstätten eröffnen?
Aktuell plant das BMBF keine Forschungsförderung gezielt für NS-
Gedenkstätten.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]